Datum: 14.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2022
3 Umnutzung und Erweiterung "SR Wohn- und Gewerbepark Oberfeld", Flst.-Nr. 410/1, Oberfeldstr. 1, 3, 5
4 MTB-Gebäude, Arbeitsvergaben
4.1 Elektroinstallationsarbeiten
4.2 Photovoltaikanlage
5 Abwasserbeseitigung a) Gebührenkalkulation 2023 b) Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
6 Gemeinsamer interkommunaler Werkhof, Grundsatzbeschluss
7 Weihnachtsbeleuchtung, Lichterfest und Adventskalender
8 Annahme von Spenden
9 Kurzinformationen der Verwaltung
9.1 Geplante Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes für 2023
9.2 Sitzungstermine 2023
10 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
10.1 Waldbegang 2022
10.2 Belegung der Buchenbrandhalle mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
10.3 Termin Klausurtagung
10.4 Belegung der Buchenbrandhalle mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
10.5 Schließung des Tafelladens in Schönau
10.6 Nutzung der Buchenbrandhalle
10.7 Projekt "Verlängerung Belchenseilbahn"

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer verweist auf die Bestimmungen des § 20 a der Gemeindeordnung und fragt an, wann seitens des Gemeinderats vorgesehen sei, die nächste Einwohnerversammlung anzuberaumen.
Der Vorsitzende erwidert, dass er hierzu keinen genauen Termin nennen kann. Dieser soll jedoch in Absprache mit dem Gemeinderat festgelegt und danach bekannt gegeben werden.

Ein weiterer Zuhörer fragt wiederholt an, ob die beim „Ringweg“ im Bereich des „Seppenwegs“ rot markierten Bäume tatsächlich zur Fällung vorgesehen seien.
Der Vorsitzende erklärt, dass es sich bei diesen Bäumen um Roteichen handele, die nach Rücksprache mit dem zuständigen Revierleiter altersbedingt und wegen einer möglichen Einsturzgefahr schon seit längerer Zeit entfernt werden sollen.
Vom Zuhörer wird diese Einsturzgefahr nicht gesehen, weshalb die Bäume vor einer möglichen Fällung von einem Baumsachverständigen auf ihre Standsicherheit begutachtet werden sollten.
Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass die Stadt über 1.100 ha Wald besitze und man bezüglich der Entnahme von Bäumen der Bewertung des Revierleiters, der ebenfalls über Sachverstand verfüge, vertrauen sollte. Andernfalls müsste in vielen Fällen ein Baumsachverständiger eingeschaltet werden, was zu einem großen Aufwand führen würde. Außerhalb des Waldverbundes sei es dagegen in Einzelfällen gerechtfertigt, vor der Fällung eines speziellen Baumes einen Baumsachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.
Er werde jedoch gerne nochmals mit dem Revierleiter reden und diesen bitten, dass die Bäume in Absprache mit dem Zuhörer nochmals überprüft werden.

Eine Zuhörerin führt zum gleichen Thema aus, dass es sich bei den für die Fällung vorgesehen Bäume um eine spezielle, den „Ringweg“ prägende Baumart handele. Sie habe deshalb vollstes Verständnis für das Anliegen ihres Vorredners, weshalb sie die Bitte an den Gemeinderat richte, diese besonderen Bäume zusätzlich durch einen Baumsachverständigen begutachten zu lassen.
Weiter möchte die Zuhörerin wissen, ob bereits feststehe, wann das Thema „Sperrung der unteren Talstraße im Zuge des Verkehrskonzepts Innenstadt“ weiter im Gemeinderat behandelt werde.
Der Vorsitzende entgegnet, dass dies für die nächste Gemeinderatssitzung am 12. Dezember vorgesehen sei.

Eine weitere Zuhörerin bezieht sich auf eine Presseveröffentlichung des Statistischen Bundesamtes, wonach die Kommunen in Baden-Württemberg zum Ende 2021 mit mehr als 43 Milliarden Euro verschuldet seien, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von rund 3.900 Euro entspreche. Spitzenreiter sei dabei die Gemeinde Böllen mit rund 35.000 Euro. Sie frage deshalb an, wie die Verschuldung bei der Stadt und im Verband aussehe.
Der Vorsitzende verweist hier auf die Jahresabschlüsse 2021, die kürzlich sowohl im Gemeinderat als auch in der Verbandsversammlung behandelt wurden. Dabei seien die konkreten Zahlen zu den einzelnen Pro-Kopf-Verschuldungen genannt worden. 
Rechnungsamtsleiterin Wagner ergänzt, dass das Statistischen Bundesamt generell falsche Zahlen veröffentlicht habe.

Weiter spricht die Zuhörerin die Cyberkriminalität an und fragt an, ob die Kommune einen Notfallplan habe, falls es durch einen Hackerangriff zu einem Stromausfall kommen könnte.
Der Vorsitzende antwortet, dass bei einem Blackout zurzeit Notstromaggregate der Feuerwehr zur Verfügung stehen würden. Zudem werde überlegt, ein weiteres großes Aggregat anzuschaffen und man sei aktuell daran, sich in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt auf einen möglichen Notfall vorzubereiten.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2022 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2022 anerkannt wird.

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3. Umnutzung und Erweiterung "SR Wohn- und Gewerbepark Oberfeld", Flst.-Nr. 410/1, Oberfeldstr. 1, 3, 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Insgesamt sollen 13 Wohnungen mit Größen zwischen 40 und 120 m² geschaffen werden. Die Gebäude Oberfeld 1, 3 und 5 sind bereits an das Nahwärmenetz angeschlossen.

Oberfeld 1:
Untergeschoss: 
An der nord-westlichen Gebäudeseite ist der Bau einer Rampe von der Wiedlestraße in das Untergeschoss des vorhandenen Gebäudes geplant. Ebenso ist ein Fußweg zum Gebäude Oberfeld 3 vorgesehen. Im Untergeschoss befinden sich 18 Fahrradabstellplätze sowie Technik- und Kellerräume. 
Erdgeschoss:
Im Erdgeschoss befinden sich die Räumlichkeiten für das Fitnesscenter sowie die beiden Treppenhäuser zu den Büroräumen im 1. Obergeschoss. Es sind keine Veränderungen vorgesehen.
1. Obergeschoss:
Im ersten Obergeschoss befinden sich die Büroräume. Es sind keine Veränderungen geplant.
2. Obergeschoss:
Dieses Geschoss soll zusätzlich errichtet werden. In diesem Geschoss sind drei Wohneinheiten vorgesehen.

Im Gebäude Oberfeld 1 ist der Bau einer Aufzuganlage vom Untergeschoss bis in das 2. Obergeschoss geplant.

Oberfeld 3:
Dieses Gebäude ist nicht unterkellert.
Erdgeschoss:
Im Erdgeschoss befinden sich wie bisher Lagerräume. Zusätzlich ist der Bau eines Treppenhauses in das 1. und 2. Obergeschoss geplant.
1. Obergeschoss:
Dieses Geschoss soll zu drei Wohneinheiten umgebaut werden. Außerdem sind drei Kellerräume vorgesehen.
2. Obergeschoss:
Dieses Geschoss soll zu zwei Wohneinheiten umgebaut werden.
3. Obergeschoss:
Dieses Geschoss soll zusätzlich errichtet werden. In diesem Geschoss sind zwei Wohneinheiten vorgesehen.

Im Gebäude Oberfeld 3 ist der Bau einer Aufzuganlage vom Untergeschoss bis in das 3. Obergeschoss geplant.

Oberfeld 5:
Untergeschoss:
Im Untergeschoss befinden sich die Technikräume. Es sind keine Maßnahmen geplant.
Erdgeschoss:
Im Erdgeschoss bleiben die vorhandenen Lagerräume unverändert. Zusätzlich soll eine Wohneinheit entstehen.
1. Obergeschoss:
Umbau der vorhandenen Büroräume zu einer Wohnung.
2. Obergeschoss:
Umbau der vorhandenen Büroräume zu einer Wohnung.

Laut des vorgelegten Stellplatznachweises müssen insgesamt 15 PKW-Stellplätze und 33 Fahrradstellplätze nachgewiesen werden. Der Bauherr plant den Bau von 29 PKW-Stellplätzen und 35 Fahrradstellplätzen. Während die Fahrradstellplätze auf dem eigenen Grundstück erstellt werden, sind die PKW-Stellplätze auf einem externen Grundstück vorgesehen. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Bauherrn.

Die Aufstellflächen für die Rettungsfahrzeuge sind in den Plänen dargestellt. 

Nach § 34 Abs. 1 BauGB sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich in die nähere Umgebung einfügen. Dies hat die Baurechtsbehörde (Landratsamt) im Zuge des Genehmigungsverfahrens zu prüfen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befürwortet die vorgesehenen Umnutzungen sowie den Bau der Wohnungen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und anhand der vorliegenden Planunterlagen detailliert erläutert.

Seitens des Vorsitzenden wird ergänzt, dass sich das Bauvorhaben der Nachbarbebauung anpasse und aus Sicht der Verwaltung begrüßt werde.

Von Stadtrat Lais wird das Vorhaben ebenfalls positiv bewertet, zumal sich die geplante Geschosserhöhung für die Gebäude Oberfeld 1 und 3 gut in die Umgebungsbebauung einfüge. Auf seine Frage nach der vorgesehenen Wohnungsbelegung führt der als Zuhörer anwesende Bauantragsteller mit Zustimmung des Gemeinderats aus, dass unterschiedlich große Wohneinheiten geschaffen werden, die sowohl für Familien als auch für Einzelpersonen geeignet seien.

Auf Frage von Stadtrat Schröder erläutert Bauamtsleiter Wunderle, dass die im Überschwemmungsgebiet ausgewiesenen Parkplätze dort gebaut werden können, sofern dadurch das Reduktionsvolumen (z. B. durch Anschüttungen) nicht reduziert werde. Dies werde im Baugenehmigungsverfahren von der Baurechtsbehörde geprüft.

Stadtrat Gierth fragt nach der Umsetzung der Photovoltaikpflicht für die Gebäudedächer. Der Bauantragsteller erklärt hierzu, dass für alle drei Gebäudedächer eine PV-Anlage mit einer möglichst maximalen Ausnutzung geplant sei. 

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die vorgesehenen Umnutzungen sowie den Bau der Wohnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. MTB-Gebäude, Arbeitsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt mit den Unterpunkten 4.1 und 4.2 wurde vom Vorsitzenden zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

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4.1. Elektroinstallationsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Vom Planungsbüro Greiner aus Breisach wurden die Elektroinstallationsarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Bei der Submission vom 30.08.2022 wurden keine Angebote abgegeben. Deshalb wurden die Elektroinstallationsarbeiten erneut beschränkt ausgeschrieben. Bei der Submission am 30.09.2022 gingen trotz Zusicherung der angeschriebenen Elektrofirmen wiederum keine Angebote ein.  

Das Büro Greiner ist derzeit bestrebt, eine Elektroinstallationsfirma zu finden, die auf der Grundlage der Ausschreibung ein Angebot vorlegt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsunterlagen lag noch kein Ergebnis vor.

Ein Vertreter des Büro Greiner wird an der Sitzung teilnehmen und steht für Fragen zur Verfügung. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Angebotsprüfung zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenberechnung (Kostenfortschreibung vom 18.11.2021) des Architekturbüro bemv aus Freiburg mit brutto 383.834,26 € veranschlagt.

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4.2. Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Vom Ingenieurbüro Greiner aus Breisach wurde die PV-Anlage beschränkt ausgeschrieben. Die Submission war am 30.09.2022. Von der Fa. Elektro Prinzbach GmbH aus Haslach wurde ein Angebot eingereicht. 

Die PV-Anlage soll 2023 installiert werden. Sie hat eine Größe von insgesamt 35.670 KWp. Die Größe des Batteriespeichers beträgt 66 KWh. 

Die Firma Elektro Prinzbach verfügt zur Ausführung der Leistungen über die notwendigen Kenntnisse.

Die geprüfte Angebotssumme lautet (brutto):

  1. Ausführung mit Solarspeicher                145.894,23 €
  2. Ausführung ohne Solarspeicher                   87.748,57 €

Zusätzlich zu den Baukosten fallen noch die Nebenkosten in Höhe von brutto 39.751,95 € bei Ziff. 1 und 26.739,30 € bei Ziff. 2 an.

Somit ergeben sich folgende Gesamtkosten einschließlich Nebenkosten:
  
1.  Ausführung mit Solarspeicher                145.894,23 € + 39.751,95 € = 185.646,18 €
2.  Ausführung ohne Solarspeicher           87.748,57 € + 26.739,30 € = 114.487,87 €

 
Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen im Energiesektor, schlägt die Verwaltung vor, die PV-Anlage einschließlich des Solarspeichers zu vergeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der PV-Anlage mit Solarspeicher an die Fa. Elektro Prinzbach GmbH aus Haslach zum Angebotspreis von brutto 145.894,23 €. Die Planungsleistungen werden an das Planungsbüro Greiner für brutto 39.751,95 € vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für die Errichtung einer PV-Anlage stehen im Haushaltsjahr 2022 keine Mittel zur Verfügung. Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2023 veranschlagt.

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5. Abwasserbeseitigung a) Gebührenkalkulation 2023 b) Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 5

Sachverhalt

Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 12. November 2012 betreibt die Stadt Schönau im Schwarzwald die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung.

Für die Benutzung der Abwasseranlagen erhebt die Stadt Schönau im Schwarzwald gemäß §§ 37 und 38 Abwassersatzung eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Abwassergebühr. Im Kalkulationszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 werden hierfür folgende Gebührensätze erhoben.

  • Schmutzwassergebühr        3,49 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,66 €/m²

Die Kalkulation der Abwassergebühren erfolgt nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei dürfen nach § 14 Abs. 1 KAG die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. 

Nach § 14 Abs. 3 KAG gehören zu den ansatzfähigen Kosten nach § 14 Abs. 1 KAG auch
  1. die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen,
  2. Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten und

Die Verzinsung des um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzte Anlagekapitals (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen) erfolgt nach der Restwertmethode. Der Zinssatz wird mit 0,25% festgesetzt. 

Den Abschreibungen werden die ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde gelegt. Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). Die Werte der Abschreibungen und Auflösungen werden aus der Anlagenbuchhaltung ermittelt.   

Die Gebühren werden bei der Schmutzwasser- und der Niederschlagswasserbeseitigung unterschiedlich bemessen. Bei der Schmutzwassermenge bemisst sich diese grundsätzlich nach dem Frischwassermaßstab in m³. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die versiegelte Fläche maßgebend. Diese errechnet sich nach den überbauten und darüber hinaus befestigten Grundstücksflächen in m², die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

In der Kalkulation werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung und die Maßstabseinheiten für beide Gebührensätze ermittelt. Die jeweiligen Gesamtkosten des Kalkulationszeitraums werden danach zunächst um die Kostenanteile für die Straßenentwässerung reduziert. Die Kosten der Straßenentwässerung hat die Stadt selbst zu tragen. Anschließend werden die verbleibenden gebührenfähigen Kosten auf die Bereiche Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt und durch die Gesamtmengen der jeweiligen Gebührenmaßstäbe geteilt. 

Für den Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ist § 14 Abs. 2 KAG zu beachten: 
„Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.“
Folgende Kostenüberdeckungen werden in die Gebührenkalkulation des Jahres 2023 eingestellt:
  • Kostenüberdeckung des Jahres 2020         108.000,00 € teilweise

Bei der Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde das Büro Heyder + Partner mit der Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 bis 2012 beauftragt. Ab dem Jahr 2013 erfolgte die Gebührenkalkulation durch das Rechnungsamt. Bei der Kalkulation der Abwassergebühren ist zu beachten, dass das Ortsnetz von der Stadt Schönau im Schwarzwald und die Verbandssammler und die Zentralkläranlage vom Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald betrieben werden. Die anteiligen Betriebskosten der Verbandssammler und der Zentralkläranlage sind in der Gebührenkalkulation der Stadt Schönau im Schwarzwald zu berücksichtigen. Nachdem im Jahr 2016 die Umstellung auf NKHR erfolgt ist, hat die Verwaltung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 das Büro Heyder + Partner mit der Kalkulation der Abwassergebühren beauftragt. Seit dem Jahr 2021 wird die Gebührenkalkulation wieder vom Rechnungsamt durchgeführt. 

Aus der Gebührenkalkulation ergeben sich unter Berücksichtigung der o.a. Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2020 folgende Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023: 

  • Schmutzwassergebühr        3,49 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,61 €/m²

Ohne die Berücksichtigung von Kostenüberdeckungen der Vorjahre würden sich folgende Gebührensätze ergeben:

  • Schmutzwassergebühr        4,23 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,74 €/m²

Hinweis:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.01.2010 erlaubt § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG nur den Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber von Kostenunterdeckungen die der Gebührengläubiger (der Gemeinderat als beschließendes Organ) bewusst in Kauf genommen hat. 
Außerdem ist bei der Gebührenkalkulation § 78 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu beachten. Danach gehen die Entgelte für Leistungen (Gebühren) den Steuern vor. Auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach vom 16.07.2018 wird explizit verwiesen. 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenobergrenze von 3,49 €/m³ für Schutzwasser und die Gebührenobergrenze von 0,61 €/m² Niederschlagswasser als Abwassergebühr für das Jahr 2023 festzusetzen.

Die Gebührenkalkulation liegt der Vorlage bei und wird dem Gemeinderat in der Sitzung am 14.11.2022 erläutert. 





b) Änderung der Abwassersatzung

Durch die Kalkulation und der sich daraus ergebenden Änderung der Abwassergebühren für das Jahr 2023 ist eine Änderung der Abwassersatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald erforderlich. 

Die Änderungssatzung wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Schmutzwassergebühr des Jahres 2023 wird auf 3,49 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Niederschlagswassergebühr des Jahres 2023 wird auf 0,61 €/m² festgesetzt.

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

  1. Der Änderung der Abwassersatzung wird zugestimmt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Festsetzung von kostendeckenden Abwassergebühren und damit Entlastung der steuerfinanzierten Bereiche. 

Rechtslage

§ 14 KAG und § 78 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise mit entsprechenden Erläuterungen vor.
Eine Aussprache wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Schmutzwassergebühr des Jahres 2023 wird auf 3,49 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Niederschlagswassergebühr des Jahres 2023 wird auf 0,61 €/m² festgesetzt.

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

  1. Der Änderung der Abwassersatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2023.01.01 Abwassersatzung Änderung.pdf
Download Abwasser_Gebührenkalkulation 2023_Vorlage Gemeinderat.pdf

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6. Gemeinsamer interkommunaler Werkhof, Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 6

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 22.09.2022 wurde der Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines gemeinsamen interkommunalen Verbandswerkhofes für alle neun Mitgliedsgemeinden mehrheitlich abgelehnt.
Mit „Nein“ hatten in dieser Sitzung die Verbandsgemeinden Fröhnd, Schönenberg, Utzenfeld und Wieden gestimmt.

Die übrigen fünf Verbandsgemeinden haben sich nach der Sitzung der Verbandsversammlung dafür ausgesprochen, trotzdem schnellstmöglich einen gemeinsamen interkommunalen Werkhof einzurichten.

Hierzu wurde zwischenzeitlich vom Rechnungsamt eine neue Hochrechnung (sh. Anlage) ausgearbeitet, welche detailliert die Kosten ausweist, die von den fünf beteiligten Verbandsgemeinden im Zuge der Einrichtung des gemeinsamen Werkhofes zu erbringen sind.

Für das weitere Vorgehen ist es wichtig, dass die Gemeinderatsgremien der fünf Verbandsgemeinden zeitnah jeweils einen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes fassen mit dem Ziel, diesen zum 01.01.2024 einzurichten.

Ergänzend zu diesem Beschlussvorschlag wird für das weitere Vorgehen auf Folgendes hingewiesen:

Mit dem Grundsatzbeschluss ist verbunden, dass die Verwaltung eine mit der Kommunalaufsicht abgestimmte Änderung der Verbandssatzung erarbeitet, in welcher die Übernahme der Leistungen des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes durch den Verband geregelt wird. Die überarbeitete Verbandssatzung wird dann der Verbandsversammlung in 2023 zu Beschlussfassung vorgelegt.
Falls eine Regelung über die Verbandssatzung nicht möglich sein sollte, müsste die Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes über die Gründung eines eigenen Zweckverbandes realisiert werden.

Ebenso sind von der Verwaltung in 2023 die Personalüberleitungsverträge auszuarbeiten, damit das Werkhofpersonal zum 01.01.2024 auf den Verband übergeleitet werden kann.

Außerdem wird das Rechnungsamt in 2023 im Rechnungssystem eine entsprechende Haushaltsstelle für den gemeinsamen interkommunalen Werkhof mit allen erforderlichen Kostenstellen, Sachkonten usw. anlegen. Diese ist dann zusammen mit den Personalstellen in den GVV-Haushaltsplan 2024 aufzunehmen.

  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

  • Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird sich an der Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes mit den Betriebszweigen Werkhof, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beteiligen.

  • Der Aufbau des gemeinsamen Werkhofes erfolgt an zentraler Stelle in Schönau im Schwarzwald (ehem. Willig-Areal). Eine Außenstelle wird nicht eingerichtet.

  • Die offizielle Einrichtung wird zum 01.01.2024 angestrebt. Ab diesem Zeitpunkt wird über einen Zeitraum von fünf Jahren der Wasser- und Abwasserpreis für die fünf Gemeinden vereinheitlicht.

  • Die Verwaltung wird beauftragt, für die Übergangszeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald sowie den Gemeinden Aitern, Böllen, Tunau und Wembach zur Übernahme von Werkhof-, Wasser-und Abwasserversorgungs-Leistungen zu erarbeiten und diesen den Gemeinderatsgremien in einer nächsten Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Vertrag gilt bis zur offiziellen Einrichtung des interkommunalen Werkhofes.

  • Es soll ein Betriebsausschuss gegründet werden. Diesem gehört jeweils der Bürgermeister der beteiligten Gemeinde / Stadt sowie ein weiteres zu wählendes Gemeinderatsmitglied an. Für die Aufgaben des Betriebsausschusses ist eine Satzung zu erarbeiten, die den Gemeinderatsgremien in ersten Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

  • Dieser Beschluss gilt nur unter dem Vorbehalt, dass die fünf Verbandsgemeinden Aitern, Böllen, Schönau im Schwarzwald, Tunau und Wembach ihre Zustimmung zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes erteilen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Weiter teilt er mit, dass die Gemeinderatsgremien der Gemeinden Aitern und Tunau dem Beschlussvorschlag zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofs bei je einer Gegenstimmt bereits mehrheitlich zugestimmt hätten.
Er gibt weiter bekannt, dass inzwischen zwei Kündigungen von Werkhofarbeitern (in Aitern und bei der Stadt) wegen Arbeitsplatzwechseln vorliegen würden. Aus diesem Grund bestehe seitens der Gemeinde Aitern der Wunsch, dass die dortige Wasserversorgung ab dem kommenden Jahr vom städtischen Werkhof betreut werde, wozu ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden müsse.

Im Folgenden wird die vorliegende Neukalkulation von Rechnungsamtsleiterin Wagner kurz vorgestellt und erläutert.

In der anschließenden Aussprache wird von Stadtrat Locker die Verständnisfrage nach der Verteuerung des Wassers für die Schönauer Bürger gestellt.
Der Vorsitzende erläutert, dass die Wassergebühr nach Aufwand und Ertrag berechnet werde, wobei er für den angestrebten künftigen einheitlichen Wasserpreis für die fünf Gemeinden keine reale Zahl nennen könne. Für die Schönauer Bürger werde sich das Wasser aber jedenfalls verteuern.

Stadtrat Knobel bemängelt, dass der jetzige Beschlussvorschlag zur Einrichtung des gemeinsamen Werkhofs erweitert wurde und nicht mehr analog mit dem ursprünglichen Beschlussvorschlag zur Einrichtung des gemeinsamen Verbandswerkhofs für alle neun Mitgliedsgemeinden ist. Besonders störe ihn die Aufnahme des Passus zur Vereinheitlichung des Wasserpreises.
Der Vorsitzende führt an, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag - durch die vorgesehene Zusammenlegung der Wasserversorgung - bereits die Einführung eines einheitlichen Wasserpreises enthalten habe. Der Wunsch zur Aufnahme des besagten Passus sei seitens der vier Gemeinden erfolgt, da diesen durch die Mitfinanzierung des   Bauprojekts „Zentraler Werkhof Willig-Areal“ höhere Kosten entstehen.

Stadträtin Münzer erklärt, dass sie als Stadträtin für die Schönauer Bürger im Gremium sitze, weshalb sie große Problem mit der Einführung eines einheitlichen Wasserpreises für die fünf Gemeinden habe. Daher sollte nochmals geprüft werden, ob trotz geplanter gemeinsamer Wasserversorgung nicht gesonderte Wassergebühren erhoben werden können.
Andernfalls könne sie dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Für Stadträtin Strohmaier enthält die Vorlage zu viele unklare Punkte, wobei sie in erster Linie dafür plädiere, den Passus bezüglich der Vereinheitlichung des Wasserpreises nochmals zurückzustellen. 

Stadtrat Dr. Sladek hält die vorgebrachten Argumente gegen einen einheitlichen Wasserpreis für Rosinenpickerei. Er sehe den einheitlichen Wasserpreis vielmehr als Solidaritätsbeitrag, welchen die Stadt für die Einrichtung des gemeinsamen Werkhofs leiste. Für ihn stelle sich vielmehr die Frage, ob das auf dem Willig-Areal vorgesehene Bauvorhaben im gleichen Umfang ausgeführt werde, wie dies beim gemeinsamen Werkhof für alle neun Verbandsgemeinden der Fall gewesen wäre. Er spreche sich mit Nachdruck hierfür aus, weil irgendwann sowieso ein größerer gemeinsamer Werkhof realisiert werden müsse.
Dies wird vom Vorsitzenden bestätigt. Aufgrund der kleineren Werkhoflösung sollen dann die nicht benötigten Räume/Flächen vermietet werden.

Weitere Fragen werden aus der Mitte des Gremiums zum neu ermittelten Personalschlüssel und zu möglichen anderen Organisationsformen für die Einrichtung des gemeinsamen Werkhofs gestellt. Zu diesen Fragen erteilt der Vorsitzende entsprechende Auskünfte. Besonders erwähnt er hierbei, dass aus Kostengründen die Abwicklung des gemeinsamen Werkhofs über die Verbandssatzung anzustreben sei. Bei jeder anderen möglichen Organisationsform müsste wegen der gesonderten Rechnungslegung mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden.

Nach weiterer intensiver Diskussion über die Einführung eines einheitlichen Wasserpreises schlägt Stadtrat Dr. Sladek für die Beschlussfassung vor, den zweiten Satz im dritten Spiegelpunkt des Beschlussvorschlags wie folgt abzuändern:

Weiterhin wird angestrebt, ab diesem Zeitpunkt über einen Zeitraum von fünf Jahren den Wasser- und Abwasserpreis für die fünf Gemeinden zu vereinheitlichen.“

Auf Anfrage stellt der Vorsitzende fest, dass der Gemeinderat mit diesem Vorschlag einhellig einverstanden ist.  

Beschluss

Der Gemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

  • Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird sich an der Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes mit den Betriebszweigen Werkhof, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beteiligen.

  • Der Aufbau des gemeinsamen Werkhofes erfolgt an zentraler Stelle in Schönau im Schwarzwald (ehem. Willig-Areal). Eine Außenstelle wird nicht eingerichtet.

  • Die offizielle Einrichtung wird zum 01.01.2024 angestrebt. Weiterhin wird angestrebt, ab diesem Zeitpunkt über einen Zeitraum von fünf Jahren den Wasser- und Abwasserpreis für die fünf Gemeinden zu vereinheitlichen.

  • Die Verwaltung wird beauftragt, für die Übergangszeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald sowie den Gemeinden Aitern, Böllen, Tunau und Wembach zur Übernahme von Werkhof-, Wasser-und Abwasserversorgungs-Leistungen zu erarbeiten und diesen den Gemeinderatsgremien in einer nächsten Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Vertrag gilt bis zur offiziellen Einrichtung des interkommunalen Werkhofes.

  • Es soll ein Betriebsausschuss gegründet werden. Diesem gehört jeweils der Bürgermeister der beteiligten Gemeinde / Stadt sowie ein weiteres zu wählendes Gemeinderatsmitglied an. Für die Aufgaben des Betriebsausschusses ist eine Satzung zu erarbeiten, die den Gemeinderatsgremien in ersten Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

  • Dieser Beschluss gilt nur unter dem Vorbehalt, dass die fünf Verbandsgemeinden Aitern, Böllen, Schönau im Schwarzwald, Tunau und Wembach ihre Zustimmung zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss bei Enthaltung von Stadträtin Münzer.

Dokumente
Download 2022-10-04 interkommunaler Werkhof_Kalkulation (002).pdf

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7. Weihnachtsbeleuchtung, Lichterfest und Adventskalender

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 7

Sachverhalt

In der letzten öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, trotz Energiekrise auch in diesem Jahr die Weihnachtsbeleuchtung und den Adventskalender im gewohnten Umfang einzurichten sowie das Lichterfest durchzuführen.

Ausschlaggebend für diesen Vorschlag - mit dem sich der Gemeinderat grundsätzlich einverstanden erklärte - war, dass von der Stadt in den letzten Jahren sämtliche Leuchtkörper auf LED umgestellt wurden, wodurch rund 80 Prozent an Energiekosten eingespart werden können. 

Für eine abschließende Entscheidung durch den Gemeinderat wurde die Verwaltung jedoch beauftragt, den Stromverbrauch für die vorgesehenen Beleuchtungsaktionen zu ermitteln. Dazu nachfolgende Aufstellung:

Weihnachtsbeleuchtung (Leuchtdauer von Dämmerungsbeginn bis 22 Uhr):
Standort
Art
Anzahl
Watt (insgesamt)
Friedrichstraße / B 317
LED-Weihnachtskette á 48 W
1
48
Straßenlampen in Talstraße
LED-Weihnachtssterne á 24 W
12
288
Straßenlampen in Neustadtstraße und Gentnerstraße
LED-Klassiksterne á 5 W
2
10
Bäume in Talstraße / Neustadtstraße / Gentnerstraße
LED-Lichterketten á 10,5 W
14
147
Talstraße: Beleuchtung zweier Bäume (links und rechts Höhe kath. Pfarrhaus und Nebengebäude Gymn.)
LED-Strahler á 100 W
2
200
Rathausplatz großer Weihnachtsbaum
LED-Kettenschläuche á 10,5 W
3
31,5
Talstraße Anstrahlen Hirsch „Fridu“ *
LED-Strahler á 50 W
1
50
Talstraße Gerichtslinde
LED-Strahler á 150 W
2
300
Felsenstraße Weihnachtsbaum **
LED-Lichterketten á 10,5 W
2
21
Kirchbühlstraße Weihnachtsbaum **
LED-Lichterketten á 10,5 W
2
21
Gymnasium Weihnachtsbaum **
LED-Lichterketten á 10,5 W
2
21
Werkhof Weihnachtsbaum **
LED-Lichterketten á 10,5 W
2
21
Seniorenzentrum Weihnachtsbaum **
LED-Lichterketten á 10,5 W
2
21


Summe
1.179,5
* In 2022 auf LED umgestellt. Einsparung von bisher 300 W auf 50 W.
** In 2022 auf LED umgestellt. Einsparung von bisher 105 W auf 10,5 W je Lichterkette.

Beleuchtung von 17 bis 21 Uhr (vom Lichterfest bis Dreikönig):
Standort
Art
Anzahl
Watt (insgesamt)
Rathausfenster Adventskalender
LED-Tropfenformlampen (auf Holzdachlatten montiert)
48
48


Summe
48

Ganzjährige Beleuchtung (Leuchtdauer von Dämmerungsbeginn bis 22 Uhr):
Standort
Art
Anzahl
Watt (insgesamt)
Anstrahlen katholische Kirche
LED-Strahler á 150 W
2
300
Anstrahlen evangelische Kirche
LED-Strahler á 150 W
2
300


Summe
600

Aufgrund dieser Aufstellung hat der Gemeinderat über die Art und den Umfang der weihnachtlichen Beleuchtungsaktionen zu entscheiden, die in diesem Jahr eingerichtet bzw. stattfinden sollen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zur vorliegenden Aufstellung gibt der Vorsitzende ergänzende Erläuterungen. Besonders erwähnt er, dass seitens der Agenda-Gruppe für den Adventskalender eine Beleuchtungszeit von 16 bis 22 Uhr gewünscht werde. Außerdem habe er von vielen auswärtigen Leuten positive Rückmeldungen zum Vorhaben der Stadt erhalten, die weihnachtlichen Beleuchtungsaktionen auch in diesem Jahr durchzuführen.

Stadtrat Knobel spricht sich dafür aus, die Beleuchtungsaktionen in diesem Jahr wie vorgeschlagen einzurichten bzw. durchzuführen.,
Dies sehen die Stadträte Schröder, Locker und Dr. Sladek ebenso. 
Stadtrat Schröder ist dabei der Ansicht, dass die Stadt mit der Umstellung der Leuchtkörper auf LED bereits ein Zeichen gesetzt habe, weshalb die vorgesehenen Aktionen für ihn einfach zur vorweihnachtlichen Zeit gehören.
Stadtrat Dr. Sladek dankt der Verwaltung für die Ausarbeitung der Aufstellung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Aufstellung zur Kenntnis und beschließt, dass die Weihnachtsbeleuchtung und der Adventskalender sowie das Lichterfest auch in diesem Jahr eingerichtet bzw. durchgeführt werden sollen. Die von der Agenda-Gruppe für den Adventskalender gewünschte Beleuchtungszeit von 16 bis 22 Uhr wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 8

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten. 
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 11.07.2022 bis 07.11.2022 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 193,20 Euro. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt den Spender namentlich bekannt, spricht diesem seinen Dank aus und lässt sodann über die Annahme der Geldspende abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 193,20 Euro. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Stadtrat Dr. Sladek hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt; er hatte die Sitzung verlassen.

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9. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 9
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9.1. Geplante Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes für 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zur geplanten Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes für das Haushaltsjahr 2022 verteilt der Vorsitzende an die Mitglieder des Gemeinderats je ein Schreiben des Gemeindetags Baden-Württemberg - Kreisverband Lörrach - und des darauf ergangenen Antwortschreibens von Landrätin Marion Dammann.
Die Schreiben werden diesem Tagesordnungspunkt beigefügt und können über das Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Dokumente
Download Antwortschreiben_Landrätin.pdf
Download Schreiben_Gemeindetag-Kreisverband.pdf

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9.2. Sitzungstermine 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass er die Termine für die Gemeinderatssitzungen, die Verbandsversammlungen und die Bürgermeister-Dienstbesprechungen festgelegt habe.
Die Termine werde er den Mitgliedern des Gemeinderats im Nachgang zu dieser Sitzung zuschicken.

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10. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 10
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10.1. Waldbegang 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 10.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Frage von Stadträtin Strohmaier bestätigt der Vorsitzende, dass zum diesjährigen Waldbegang - wie bisher praktiziert - nur die Mitglieder der Verbandsversammlung eingeladen waren.

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10.2. Belegung der Buchenbrandhalle mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 10.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier bemängelt, dass der Gemeinderat bezüglich der aktuellen Unterbringung von geflüchteten unbegleiteten Kindern und Jugendlichen keine Information erhalten habe. Eine kurze Mitteilung über die WhatsApp-Gruppe wäre wünschenswert gewesen.
Der Vorsitzende erwidert, dass die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft in die Zuständigkeit des Verbandes falle. Zudem habe das Landratsamt zeitnah eine Pressemitteilung zur Reaktivierung der Buchenbrandhalle für geflüchtete Kinder und Jugendliche herausgegeben.

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10.3. Termin Klausurtagung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 10.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker möchte wissen, ob der Termin für die nächste Klausurtagung des Gemeinderats bereits feststeht.
Dies wird vom Vorsitzenden verneint. Er werde für das nächste Jahr zu gegebener Zeit einen Termin in Absprache mit dem Gremium festlegen.

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10.4. Belegung der Buchenbrandhalle mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 10.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker spricht dieses Thema nochmals an, zumal ihn mehrere Eltern bezüglich der nun in der Halle untergebrachten pubertierenden Jugendlichen angesprochen hätten. Er möchte wissen, ob diese Jugendlichen in irgendeiner Art und Weise beschäftigt werden.
Der Vorsitzende entgegnet, dass das Landratsamt für die Jugendlichen ein Beschäftigungsprogramm zugesichert habe.   

Auf Frage von Stadtrat Dr. Sladek erklärt der Vorsitzende, dass der Helferkreis bezüglich der Unterbringung der Jugendlichen informiert worden sei, jedoch für diese keine Betreuungsaufgaben übernehme werde.

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10.5. Schließung des Tafelladens in Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 10.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Frage von Stadtrat Locker bestätigt der Vorsitzende, dass der Tafelladen in Schönau geschlossen wird.
Der Vorsitzende informiert weiter, das anstelle des Tafelladens von dem Diakonischen Werk in Zusammenarbeit mit der Tafel Schopfheim künftig als Ersatz ein DOTAmobil („Dorftafel mobil Wiesental“) eingesetzt werde. Dieses neue Konzept sei bei den Bürgermeistern der Verbandsgemeinde und der Kirche zwar auf Widerstand gestoßen, eine Weiterbetreibung des Ladens konnte jedoch nicht erreicht werden.
Als Stellplatz für das DOTAmobil sei der Platz vor dem alten ZG-Gebäude in Absprache mit dem Diakonischen Werk ausgewählt worden. Das Fahrzeug werde dort immer dienstags von 12 Uhr bis 13 Uhr die Waren anbieten.

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10.6. Nutzung der Buchenbrandhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 10.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Frage von Stadtrat Seckinger bestätigt der Vorsitzende, dass die Buchenbrandhalle nur noch als Gemeinschaftsunterkunft für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden darf. Der hierfür mit dem Landkreis abgeschlossene Mietvertrag laufe auf unbestimmte Zeit.
Veranstaltungen jeglicher Art seien dagegen in der Buchenbrandhalle nicht mehr erlaubt, da sonst Fördergelder zurückgezahlt werden müssten.

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10.7. Projekt "Verlängerung Belchenseilbahn"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 10.7

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth fragt nach dem Sachstand des Vorhabens, die Belchenseilbahn bis nach Schönau zu verlängern.
Der Vorsitzende erwidert, dass dieses Projekt von der Belchenseilbahn selbst nicht weiterverfolgt werde. Aus diesem Grund habe der Geschäftsführer der Bahn sämtliche Unterlagen des Vorhabens an die Stadt übergeben. Er selbst, so der Vorsitzende weiter, habe an der Realisierung des Vorhabens nach wie vor großes Interesse, sehe aufgrund der gegenwärtigen Situation jedoch kaum eine Möglichkeit, das Vorhaben wieder ins Laufen zu bringen.

Datenstand vom 18.11.2022 12:29 Uhr