Datum: 17.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2022
3 MTB-Gebäude, Arbeitsvergaben
3.1 Elektroinstallationsarbeiten
3.2 PV-Anlage
4 Freiwillige Feuerwehr Schönau, Vergabe für Beschaffung Gerätewagen-Transport (GW-T)
5 Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2023 b) Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung
6 Jahresabschluss 2021, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO
7 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 20.10.2022
8 Kurzinformationen der Verwaltung
8.1 Beteiligungsworkshop "Coworking und Innovation"
8.2 Weihnachtsbeleuchtung, Lichterfest und Adventskalender
8.3 Vernissage der 7. Wiesentäler Kulturwochen und Eröffnung des Laternenpfads im Energieerlebnispfad Buchenbrändle
9 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
9.1 Jogi-Löw-Stadion, Sanierung Kunstrasen
9.2 Flühweg, Instandsetzung
9.3 Wasserknappheit, Abstellen der öffentlichen Brunnen
9.4 Buchenbrandhalle, Aufnahme von Flüchtlingen

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin erklärt, dass in der kommenden Woche am Gymnasium die nächste Elternbeiratssitzung stattfinde, weshalb sie wiederholt nach dem Sachstand zur Sperrung der unteren Talstraße im Zuge des Verkehrskonzepts Innenstadt nachfrage.
Dieses leidige Thema ziehe sich nun schon sieben Jahre hin - worüber sie sich sehr ärgere - und sollte möglichst nicht weiter verschleppt werden.

Dem wird vom Vorsitzenden widersprochen, da sich der Gemeinderat erstmals im Jahre 2019 mit der diesbezüglichen Sperrung der unteren Talstraße befasst habe. Weiter erklärt der Vorsitzende, dass die Ergebnisse des Verkehrskonzepts mit Vertretern der Fachbehörden (Landratsamt/Polizei) in einer Gemeinderatssitzung erörtert werden sollen. Aufgrund von längeren Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub) verschiedener Beteiligten konnte hierfür leider noch kein fester Termin vereinbart werden. Eine erneute Terminanfrage werde kurzfristig an die Fachbehörden ergehen mit dem Ziel, das Thema möglichst bald im Gemeinderat zu behandeln, damit die für die Ausführung der Maßnahme erforderlichen Mittel in den Haushalt 2023 eingestellt werden können.
Den Schulleiter habe er über dieses weitere Vorgehen bereits umfassend informiert.

Weiter führt die Zuhörerin aus, dass sie in einer Sitzung der Verbandsversammlung vom möglichen Bau eines Parkhauses am Standort der Buchenbrandhalle erfahren habe. Sie selbst könne dieses Vorhaben wegen der äußerst negativen Auswirkung für das Schulzentrum auf keinen Fall befürworten.
Der Vorsitzende erwidert, dass im Zuge des Neubaus der Mehrzweckhalle noch 81 fehlende Parkplätze geschaffen werden müssen, die mit der Überplanung des jetzigen Buchenbrandparkplatzes und dem geforderten Abriss der Buchenbrandhalle einhergehen.
In diesem Zuge sollen für die einzelnen Verkehrsteilnehmer gesonderte Verkehrswege geschaffen werden, mit denen insbesondere die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler erhört werde. 
Weitere Maßnahmen seien aufgrund der Einführung der verlässlichen Grundschule, der Entwicklung der Schülerzahlen an der Gemeinschaftsschule und des nicht mehr bedarfsgerechten Buchenbrandkindergartens notwendig, weshalb man ein Architekturbüro mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen Neubau am Standort der jetzigen Buchenbrandhalle beauftragt habe. Hierbei sei vorgesehen, die fehlenden 81 Parkplätz in Tiefgaragen-Parkdecks unter dem Neubau zu errichten.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2022 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Krumm stellt auf Anfrage fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2022 anerkannt wird.

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3. MTB-Gebäude, Arbeitsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt mit den Unterpunkten 3.1 und 3.2 wurde vom Vorsitzenden zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

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3.1. Elektroinstallationsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Vom Planungsbüro Greiner aus Breisach wurden die Elektroinstallationsarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Bei der Submission vom 30.08.2022 wurden keine Angebote abgegeben. Deshalb wurden die Elektroinstallationsarbeiten erneut beschränkt ausgeschrieben. Bei er Submission am 30.09.2022 gingen trotz Zusicherung der angeschriebenen Elektrofirmen wiederum keine Angebote ein.  

Das Büro Greiner ist derzeit bestrebt, eine Elektroinstallationsfirma zu finden, die auf der Grundlage der Ausschreibung ein Angebot vorlegt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsunterlagen lag noch kein Ergebnis vor.

Ein Vertreter des Büro Greiner wird an der Sitzung teilnehmen und steht für Fragen zur Verfügung. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Angebotsprüfung zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenberechnung (Kostenfortschreibung vom 18.11.2021) des Architekturbüro bemv aus Freiburg mit brutto 383.834,26 € veranschlagt.

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3.2. PV-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Vom Ingenieurbüro Greiner aus Breisach wurde PV-Anlage beschränkt ausgeschrieben. Die Submission war am 30.09.2022. Ein Angebot ist eingegangen. 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlagen lag der Verwaltung noch kein geprüftes Angebot vor.  

Die PV-Anlage soll 2023 installiert werden. 

Ein Vertreter des Büro Greiner wird an der Sitzung teilnehmen und steht für Fragen zur Verfügung. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Angebotsprüfung zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für die Errichtung einer PV-Anlage stehen im Haushaltsjahr 2022 keine Mittel zur Verfügung. Die erforderlichen Mittel für die Ausführung werden im Jahr 2023 im Haushaltsplan 2023 veranschlagt.

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4. Freiwillige Feuerwehr Schönau, Vergabe für Beschaffung Gerätewagen-Transport (GW-T)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Beschaffung eines Gerätewagen Transport wurde im offenen Verfahren (europaweit) ausgeschrieben. Die Submission fand am 22.09.2022 statt.

Für die Stadt Schönau im Schwarzwald stellen sich die zu vergebenden Auftragssummen folgendermaßen dar:

LOS I: Fahrgestell 
Bruttobetrag
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, 
72138 Kirchentellinsfurt
126.574,35 EUR
Bieter 2:
 181.335,77 EUR


LOS II: Aufbau

Ruku Anhänger GmbH, 77866 Rheinau
 114.466,81 EUR
Verkehrswarnanlage 
War als Bedarfsposition angegeben
 965,09 EUR


LOS III: Feuerwehrtechnische Beladung

Albert Ziegler GmbH, 89537 Giengen
 10.413,20 EUR
Bieter 5:
 12.783,58 EUR
Faltbehälter 5.000 Liter
War als Bedarfsposition angegeben
 2.014,87 EUR

Zu den Angeboten kommen noch sonstige Bauentwicklungskosten von 7.500 EUR hinzu.

Hinweis zu LOS I:
Bei der Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH beträgt die Lieferzeit zwölf Monate. 

Die Firmen MAN Truck & Bus Deutschland GmbH aus Kirchentellinsfurt und Ruku Anhänger GmbH aus Rheinau sind als führende Firmen in den Bereichen der Feuerwehrfahrzeuge bzw. Feuerwehrtechnik bekannt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Der Auftrag für Beschaffung des Fahrgestells für den Gerätewagen Transport wird an die Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, 72138 Kirchentellinsfurt mit einer Angebotssumme von brutto 126.574,35 EUR vergeben.
  2. Der Auftrag für den Aufbau mit einer Angebotssumme von brutto 115.431,90 EUR wird an die Fa. Ruku Anhänger GmbH, 77866 Rheinau vergeben.
  3. Der Auftrag für die feuerwehrtechnische Beladung mit einer Angebotssumme von brutto 12.428,05 EUR wird an die Fa. Albert Ziegler GmbH, 89537 Giengen vergeben.
  4. Den sonstigen Bauentwicklungskosten von brutto 7.500 EUR wird zugestimmt.
  5. Die Antragstellung eines Ausgleichstockantrages in Höhe von 80.000 EUR. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sollen insgesamt 262.000 EUR an Mitteln eingestellt werden. Davon 139.000 EUR im Jahr 2023 und 123.000 EUR im Jahr 2024.
Die Finanzierung erfolgt folgendermaßen:

  • Fachförderung Z-Feu        55.000 €
  • Zuschuss Ausgleichstock        80.000 €
  • Eigenmittel        127.000 €

Rechtslage

Die Leistungen wurden europaweit im „Offenen Verfahren“ ausgeschrieben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Auf Frage von Stadtrat Dr. Sladek erklärt der Vorsitzende, dass der vorgesehene Ausgleichstockantrag für die Fahrzeug-Anschaffung nur für das Jahr 2023 gestellt werden soll, da in 2024 eine größere Maßnahme für einen Ausgleichstock-Antrag vorgesehen sei.

Stadtrat Locker spricht seinen Dank an den als Zuhörer anwesenden Feuerwehrkommandanten Jürgen Bianchi aus, der im Vorfeld der heutigen Sitzung die Fraktionsvorsitzenden über die Details der notwendigen Anschaffung des GW-T umfassend informiert habe. Ihm sei dabei klargeworden, dass die Anschaffung des größeren 16 t Fahrzeugs mit Allrad und Fixpreis die richtige Entscheidung sei, welches zudem interkommunal genutzt werden könne.

Hierzu ergänzend erklärt der Feuerwehrkommandant, dass das Fahrzeug mit insgesamt sechs Rollwägen ausgestattet werde. Diese würden nach und nach von der EWS gesponsert, wodurch insgesamt rund 28.000 Euro eingespart werden können. Hierfür danke er der EWS herzlich. Wie von Stadtrat Locker angeführt, werde das neue Fahrzeug mit der umfangreichen und guten Ausstattung interkommunal für die gesamte Raumschaft zur Verfügung gestellt.        
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Der Auftrag für Beschaffung des Fahrgestells für den Gerätewagen Transport wird an die Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, 72138 Kirchentellinsfurt mit einer Angebotssumme von brutto 126.574,35 EUR vergeben.
  2. Der Auftrag für den Aufbau mit einer Angebotssumme von brutto 115.431,90 EUR wird an die Fa. Ruku Anhänger GmbH, 77866 Rheinau vergeben.
  3. Der Auftrag für die feuerwehrtechnische Beladung mit einer Angebotssumme von brutto 12.428,05 EUR wird an die Fa. Albert Ziegler GmbH, 89537 Giengen vergeben.
  4. Den sonstigen Bauentwicklungskosten von brutto 7.500 EUR wird zugestimmt.
  5. Die Antragstellung eines Ausgleichstockantrages in Höhe von 80.000 EUR. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2023 b) Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 5

Sachverhalt

a) Gebührenkalkulation

Die Kalkulation der Wassergebühren erfolgt nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei dürfen nach § 14 Abs. 1 KAG die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. 

Nach § 14 Abs. 3 KAG gehören zu den ansatzfähigen Kosten nach § 14 Abs. 1 KAG auch
  1. die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen,
  2. Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten und
  3. bundes- und landesrechtliche Umweltabgaben und das Wasserentnahmeentgelt nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg.

Die Verzinsung des um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzte Anlagekapitals (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen) erfolgt nach der Restwertmethode. Der Zinssatz wird mit 0,25% festgesetzt. 

Den Abschreibungen werden die ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde gelegt. Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). Die Werte der Abschreibungen und Auflösungen werden aus der Anlagenbuchhaltung ermittelt.   

Für den Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ist § 14 Abs. 2 KAG zu beachten: 

„Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.“

In die Gebührenkalkulation des Jahres 2023 wurden keine Kostenüber- und Kostenunterdeckungen eingestellt:

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 14 KAG (ansatzfähige Kosten) ergibt sich ein ungedeckter Aufwand von 234.020,00 €. Davon werden 20.002,00 € über die Grundgebühr (= 10% der Fixkosten) und 214.018,00 € über die Verbrauchsgebühr erhoben. Bei einer geschätzten Verkaufsmenge von 123.908 m³ (Durchschnitt der letzten fünf Jahre) ergibt dies eine Gebührensatzobergrenze für die Verbrauchsgebühr von 1,72 €/m³. Das bedeutet eine Gebührenerhöhung gegenüber dem Vorjahr von 0,19 €/m³. Bei den Grundgebühren ergibt sich bei allen Zählergrößen eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr. Die Verbrauchsgebühren steigen aufgrund der höheren Energiekosten, hier wurden 5.000,00 € mehr eingeplant, sowie aufgrund des Wechsels von rund 640 Zählern für 31.265,00 € wovon jedoch 26.055,00 € abgegrenzt werden. Diese Fixkosten schlagen sich zu 90 % auf die Verbrauchsgebühren und zu 10 % auf die Grundgebühren nieder. 


Nenngröße m³/h
Gebührensatz 2023
Gebührensatz 2022
4
2,39 €
2,25 €
10
5,99 €
5,61 €
16
9,59 €
8,98 €
25
14,98 €
14,03 €
40
23,98 €
22,45 €

Hinweis:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.01.2010 erlaubt § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG nur den Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber von Kostenunterdeckungen die der Gebührengläubiger (die Stadt bzw. der Gemeinderat als beschließendes Organ) bewusst in Kauf genommen hat. 
Außerdem ist bei der Gebührenkalkulation § 78 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu beachten. Danach gehen die Entgelte für Leistungen (Gebühren) den Steuern vor. Auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach vom 16.07.2018 wird explizit verwiesen. 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenobergrenze von 1,72 €/m³ als Verbrauchsgebühr für das Jahr 2023 festzusetzen.

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.



b) Änderung der Wasserversorgungssatzung

Durch die Kalkulation und der sich daraus ergebenden Änderung der Wassergebühren für das Jahr 2023 ist eine Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald erforderlich. 

Die Änderungssatzung wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verbrauchsgebühr des Jahres 2023 wird auf 1,72 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Grundgebühren des Jahres 2023 werden entsprechend der Nenngrößen festgesetzt:
Nenngröße m³/h
Gebührensatz
4
2,39 €
10
5,99 €
16
9,59 €
25
14,98 €
40
23,98 €

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

  1. Der Änderung der Wasserversorgungssatzung wird zugestimmt.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Festsetzung von kostendeckenden Wassergebühren und damit Entlastung der steuerfinanzierten Bereiche. 

Rechtslage

§ 14 KAG und § 78 GemO

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt auszugsweise den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit zusätzlichen Erläuterungen vor.

In der anschließenden kurzen Aussprache werden von der Rechnungsamtsleiterin und vom Vorsitzenden einige Verständnisfragen beantwortet.
Auf die Frage von Stadträtin Münzer nach der Menge des Wasserverlustes erklärt der Vorsitzende, dass hierzu die genaue Zahl erst recherchiert werden müsse. Diese könne gerne in der nächsten Sitzung nachgeliefert werden.
Stadtrat Locker äußert den Wunsch, nach dem Wechsel des Wasserzählerherstellers den neuen Zählerhersteller für längere Zeit zu behalten.
Der Vorsitzende entgegnet, dass aufgrund vieler fehlerhafter Zähler ein Wechsel des Herstellers unumgänglich gewesen sei. Die neue Herstellerfirma, mit der bereits einige Nachbargemeinden zusammenarbeiten, komme aus dem Schwarzwald und habe gute Referenzen. Er gehe daher von einer langfristigen Zusammenarbeit mit dieser Firma aus. Außerdem könne die Software der Firma Derage für die mobile Zählerstandserfassung bei den neuen Wasserzählern problemlos weiter eingesetzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verbrauchsgebühr des Jahres 2023 wird auf 1,72 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Grundgebühren des Jahres 2023 werden entsprechend der Nenngrößen festgesetzt:
Nenngröße m³/h
Gebührensatz
4
2,39 €
10
5,99 €
16
9,59 €
25
14,98 €
40
23,98 €

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

  1. Der Änderung der Wasserversorgungssatzung wird zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2023_01_01 Wasserversorgungssatzung Änderung .pdf
Download Gebührenkalkulation 2023.pdf

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6. Jahresabschluss 2021, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Jahresabschluss stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde dar. Er zeigt die wesentlichen Ereignisse des letzten Jahres und gibt damit in Verbindung mit der finanziellen Perspektive einen ganzheitlichen Einblick in die Arbeit der Verwaltung. Somit informiert der Bericht die Bürgerinnen und Bürger, die politischen Gremien und die Verwaltung über die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Schönau im Schwarzwald. 

Der Jahresabschluss 2021 wurde entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung von der Verwaltung aufgestellt.  

Erfreulich ist, dass es auch im sechsten „doppischen“ Haushaltsjahr gelungen ist, einen positiven Jahresabschluss vorzulegen.

Mit einem Überschuss von 701.359,72 € konnte in der Ergebnisrechnung ein sehr gutes Ergebnis erwirtschaftet werden. Das geplante Defizit von 349.528 € konnte um 1.050.887,72 € verbessert werden. Die Abschreibungen konnten in voller Höhe erwirtschaftet werden und es konnte eine Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgewiesen werden. Beim Sonderergebnis mussten 195,23 € aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses entnommen werden. 

Zum 31.12.2021 werden Ergebnis-Rücklagen von insgesamt 4.599.883,51 € ausgewiesen. Davon entfallen 4.033.296,31 € auf Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und 566.587,20 € auf Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses. 

In der Finanzrechnung nahm der Zahlungsmittelbestand um 59.953,16 € zu. Der Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung beträgt 823.834,83 €. Der Mindestzahlungsmittelüberschuss von 236.825,25 € (= ordentliche Tilgung) konnte somit erwirtschaftet werden. Der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquide Mittel) beträgt 974.857,98 €. Damit wird die Soll-Liquiditätsreserve nach § 22 Abs. 2 GemHVO von 148.115,70 € deutlich übertroffen. 

Zusätzlich zum Zahlungsmittelbestand von 974.857,98 € verfügt die Stadt Schönau im Schwarzwald über kurz- und mittelfristige Geldanlagen von 750.000,00 €. Diese werfen zwar keine Zinserträge ab, sind aber aktuell vor hohen Negativzinsen der Banken geschützt. Das Guthaben eines Bausparvertrags beträgt 328.006,32 €. Dieses wird auch nicht zum Zahlungsmittelbestand gerechnet, wirft aber Zinserträge ab und könnte kurzfristig in Zahlungsmittel umgewandelt werden.  

An den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wurden „Ausleihungen“ von 668.516,44 € vergeben. Diese könnten kurzfristig vom Eigenbetrieb umgeschuldet und dem Kernhaushalt somit weitere Liquidität zugeführt werden.

Hinweis:
Der Jahresabschluss 2021 wird aufgrund des hohen Seitenumfangs nicht in Papierform verschickt. Der Abschluss kann auf der RIS-Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald unter folgendem Link eingesehen werden:

https://ris.gvvschoenau.de/?clientid=36  

Nach Aufruf des Links bitte in der Navigationsleiste den Punkt „Sitzungen“ und dann die Sitzung vom 17.10.2022 auswählen. Unter dem Tagesordnungspunkt 6 ist der Jahresabschluss 2021 als Anlage beigefügt.
Bei den Gemeinderatsmitgliedern, die das RIS im Einsatz haben, ist die entsprechende PDF-Datei direkt als Anlage beigefügt. 

Die wesentlichen Eckpunkte werden in der Sitzung mittels einer Präsentation erläutert. 

Beschlussvorschlag

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 17.10.2022 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
8.696.912,12
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
7.995.357,17
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
701.554,95
1.4
Außerordentliche Erträge
362,50
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
557,73
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
-195,23
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
701.359,72
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.940.525,40
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.116.690,57
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
823.834,83
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
386.289,26
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
3.572.851,85
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-3.186.562,59
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-2.362.727,76
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
2.481.000,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
236.825,25
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
2.244.174,75
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
-118.553,01
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                        Einzahlungen und Auszahlungen
178.506,17
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
914.904,82
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
59.953,16
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
974.857,98
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
3.179,78
3.2
Sachvermögen
35.895.801,84
3.3
Finanzvermögen
5.353.351,67
3.4
Abgrenzungsposten
17.571,24
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
41.269.904,53
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
4.599.883,51
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
10.054.311,55
3.11
Rückstellungen
473.580,54
3.12
Verbindlichkeiten
4.476.628,70
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
30.972,68
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
41.269.904,53

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt. 

Rechtslage

§ 95 b Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt den Jahresabschluss 2021 mittels einer Präsentation in komprimierter Form mit entsprechenden Erläuterungen vor.

Sie geht dabei besonders auf Folgendes ein:

Ziele des Jahresabschlusses 
Ergebnisrechnung 2021
Finanzrechnung 2021  
Bilanz 2021  
Ausblick 2022 mit Stand 12.09.2022

Die Jahresrechnung schließe mit dem positiven Gesamtergebnis von 701.359 € ab, so die Rechnungsamtsleiterin. Gegenüber dem Planabsatz (- 349.528 €) sei dies eine erfreuliche Verbesserung um 1.050.887 €, so dass als Fazit festgehalten werden könne:

  • Die Stadt konnte 2021 ihre Aufgaben stetig und nachhaltig erfüllen; das vorgegebene Gesamtbudget wurde im Wesentlichen eingehalten. 
  • Die Abschreibungen von netto 417.463 € (Vorjahr 374.631 €) konnten in voller Höhe erwirtschaftet werden.
  • Der Mindestzahlungsmittelüberschuss in Höhe der Tilgungen konnte erwirtschaftet werden.
  • Die Soll-Liquiditätsreserve nach § 22 Abs. 2 GemHVO ist vorhanden.
  • Die wirtschaftliche Lage der Stadt kann im Jahr 2021 als sehr gut bezeichnet werden. 
  • Ebenso kann die finanzielle Lage der Stadt im Jahr 2021 ebefalls als sehr gut bezeichnet werden. 

Der Vorsitzende dankt der Rechnungsamtsleiterin und ihrem Team namens des Gemeinderats für das sehr, sehr gute Rechnungsergebnis 2021. Hierfür habe das Rechnungsamt viel und akribische Arbeit geleistet und zudem viele konstruktive Diskussionen mit ihm geführt. Die Stadt sei momentan - trotz der anhaltenden Krisen - finanziell sehr gut aufgestellt. Er hoffe, dass dies auch in Zukunft so bestehen bleibe.

Für das sehr erfreuliche Rechnungsergebnis sprechen die Stadträte Knobel und Schröder der Rechnungsleiterin und ihrem Team ebenfalls ein herzliches Dankeschön aus.

Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 17.10.2022 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
8.696.912,12
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
7.995.357,17
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
701.554,95
1.4
Außerordentliche Erträge
362,50
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
557,73
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
-195,23
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
701.359,72
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.940.525,40
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.116.690,57
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
823.834,83
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
386.289,26
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
3.572.851,85
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-3.186.562,59
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-2.362.727,76
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
2.481.000,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
236.825,25
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
2.244.174,75
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
-118.553,01
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                        Einzahlungen und Auszahlungen
178.506,17
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
914.904,82
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
59.953,16
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
974.857,98
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
3.179,78
3.2
Sachvermögen
35.895.801,84
3.3
Finanzvermögen
5.353.351,67
3.4
Abgrenzungsposten
17.571,24
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
41.269.904,53
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
4.599.883,51
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
10.054.311,55
3.11
Rückstellungen
473.580,54
3.12
Verbindlichkeiten
4.476.628,70
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
30.972,68
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
41.269.904,53

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_Jahresabschluss_2021.pdf

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7. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 20.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 20.10.2022 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 20.10.2022 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden und Rechnungsamtsleiterin Wagner eingehend erläutert.

Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat die nachfolgenden zwei Beschlüsse.

Beschluss 1

Den zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Den bei Tagesordnungspunkt 5 „Haushaltsplan 2023, Beratung“ von der Verwaltung für den Ergebnis- und Finanzhaushalt in der Verbandsversammlung zu beschließenden Positionen (Haushaltsansätze bzw. Einsparpotentiale) wird die Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung ausnahmslos zustimmen.
Ebenso wird die Stadt in der Verbandsversammlung der in der vorliegenden Veränderungsliste für den Finanzhaushalt vorgesehenen Maßnahme „Neuausrichtung Themenpfade - Digitalisierung“ zustimmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Beschlussvorlagen_2022-10-20_ÖS.pdf
Download Tagesorndung_2022-10-20_ÖS.pdf

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8. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 8
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8.1. Beteiligungsworkshop "Coworking und Innovation"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 8.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt mit, dass nach dem Autaktworkshop „Coworking und Innovation“ nun am Mittwoch 26.10.2022, Beginn 18 Uhr, ein Beteiligungsworkshop in der Schulmensa der Gemeinschaftsschule Oberes Wiesental in Todtnau stattfinde.
Zu diesem Workshop seien die Mitglieder des Gemeinderats sowie interessierte Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen.

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8.2. Weihnachtsbeleuchtung, Lichterfest und Adventskalender

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 8.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass nach Rücksprache mit der Agendagruppe dem Gemeinderat - trotz der Energiekrise - vorgeschlagen werde, die Weihnachtsbeleuchtung und den Adventskalender im gewohnten Umfang einzurichten sowie das Lichterfest wiederum durchzuführen.
Ausschlaggebender Grund für diesen Vorschlag sei, dass die Stadt in den letzten Jahren sämtliche Leuchtkörper auf LED umgestellt habe, wodurch rund 80 Prozent an Energiekosten eingespart werden konnten. 

Stadtrat Locker würde es begrüßen, wenn diese weihnachtlichen Aktionen auch in diesem Jahr eingerichtet würden bzw. stattfänden. Dies wird auch von Stadtrat Seckinger so gesehen.
Stadträtin Strohmaier spricht sich für die Durchführung des diesjährigen Lichterfestes aus, schlägt aber wegen der Energiekrise vor, die Weihnachtsbeleuchtung und den Adventskalender in der Zeit von 23 bis 6 Uhr abzuschalten bzw. nicht zu beleuchten. Hiermit könnte zumindest ein kleines Zeichen zum Energiesparen gesetzt werden.
Für Stadtrat Dr. Sladek ist der Stromverbrauch mitentscheidend, der für die Beleuchtungsaktionen erforderlich ist. Er möchte deshalb wissen, ob hierfür konkrete Zahlen vorliegen. 
Dies wird vom Vorsitzenden verneint, da für die Beleuchtungsaktionen keine gesonderten Stromzähler installiert werden. Anhand der Wattzahlen der vorhandenen Leuchtkörper und der Beleuchtungsdauer können jedoch bis zur nächsten Sitzung der Stromverbrauch annäherungsweise berechnet werden.

Der Vorsitzende stellt sodann fest, dass das Gremium die Durchführung der Weihnachtsaktionen auch für dieses Jahr grundsätzlich einhellig befürwortet.
Nach Ermittlung des dafür erforderlichen Stromverbrauchs, sei es dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung immer noch vorbehalten, mögliche Maßnahmen (z. B. kürzere Beleuchtungszeit) in der nächsten Sitzung zu treffen.
Er werde die Agendagruppe über diesen Sachverhalt entsprechend informieren. 

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8.3. Vernissage der 7. Wiesentäler Kulturwochen und Eröffnung des Laternenpfads im Energieerlebnispfad Buchenbrändle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 8.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende weist auf diese Veranstaltungen hin, die am kommenden Freitag, 21.10.2022, Beginn 18 Uhr im Bürgersaal (Fotoausstellung Rund um den Belchen von Klaus Hansen) und am Sonntag, 23.10.2022, 18.30 Uhr, bei den großen Douglasien im Buchenbrändle zur Eröffnung des diesjährigen Laternenpfads stattfinden.
Zu diesen Veranstaltungen seien die Mitglieder des Gemeinderats und die Bevölkerung herzlich eingeladen.

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9. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 9
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9.1. Jogi-Löw-Stadion, Sanierung Kunstrasen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker fragt nach dem Sachstand bezüglich der geplanten Sanierung des Kunstrasens im Jogi-Löw-Stadion. Gleichzeitig weist er auf eine mögliche Variante für die kostengünstige Sanierung des Unterbodens hin, welche bereits bei verschiedenen Plätzen mit gutem Erfolg vorgenommen wurde.
Der Vorsitzende erwidert, dass er in der nächsten und übernächsten Sitzung einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Sanierung der gesamten Sportanlage geben werde. Erste Zahlen würden hierfür vorliegen, die jedoch zuvor in einem Gespräch mit den betroffenen Vereinen noch besprochen und abgestimmt werden müssen. 

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9.2. Flühweg, Instandsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder spricht den schlechten Zustand des Flühwegs an, bei dem gegenwärtig im Bereich des Bauschuttplatzes der Firma Schmidt zusätzlich Wasser über den Weg laufe. Er halte es für vordringlich, dass in die Sanierung des Weges investiert werden sollte.
Der Vorsitzende weist abermals darauf hin, dass der Weg über drei Gemarkungen verlaufe und eine Komplettsanierung aus bekannten Gründen zurzeit wohl kaum zu realisieren sei. Den Hinweis bezüglich des Wassers, welches über den Weg laufe, werde er mit der Bitte um Behebung an den Werkhof weitergeben.

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9.3. Wasserknappheit, Abstellen der öffentlichen Brunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 9.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Strohmeier fragt an, ob die wegen der Wasserknappheit abgestellten öffentlichen Brunnen in diesem Jahr nochmals angestellt werden.
Der Vorsitzenden kann hierzu keine definitive Aussage machen. Er werde jedoch prüfen lassen, ob es Sinn mache, die Brunnen vor der kalten Jahreszeit nochmals anzustellen.

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9.4. Buchenbrandhalle, Aufnahme von Flüchtlingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 9.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Dr. Sladek fragt an, ob die Buchenbrandhalle weiter für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stehe.

Der Vorsitzende führt dazu aus, dass die Halle bis zum Abriss für diesen Zweck an den Landkreis vermietet sei. Derzeit halte der Landkreis die Halle für eine mögliche Belegung mit Flüchtlingen in Reserve. Je nach Entwicklung der Zuweisungsquote könne es jedoch tagtäglich zu einer erneuten Belegung kommen, wofür die Halle gerüstet sei. 
Entsprechende Absprachen über diese Lage hätten mit dem Landkreis und dem Helferkreis stattgefunden. 

Datenstand vom 31.10.2022 08:17 Uhr