Datum: 18.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2022
3 MTB-Gebäude
3.1 Arbeitsvergabe Dachdeckungsarbeiten
3.2 Arbeitsvergabe Blechnerarbeiten
4 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Anbau von Garagen auf Flst.-Nr. 1148, Georg-Färber-Straße 26
5 Bauantrag zum Anbau an das Wohnhaus Flst.-Nr. 1031, Am Sonnenrain 4
6 Errichtung von einer doppelseitigen, beleuchteten Werbeanlage freistehend. Der Plakatanschlag wird alle 10 Tage gewechselt, Flst.-Nr. 463/5, Schönenbuchen 10
7 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 21.07.2022
8 Freibad Schönau
8.1 Freibad Schönau - Änderung Badeordnung
8.2 Freibad Schönau - Änderung der Öffnungszeiten
9 Annahme von Spenden
10 Kurzinformationen der Verwaltung
10.1 Grüße aus der Partnerstadt Villersexel, 50-järiges Jubiläum der Städtepartnerschaft
10.2 Wasserknappheit aufgrund der anhaltenden Trockenheit, Abstellen von öffentlichen Brunnen
11 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
11.1 Fachstelle Frühe Hilfen, Außensprechstunden in Schönau
11.2 Campingplatz Schönau, Parken von Wohnmobilen und Autos auf der Zeltwiese

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin bezieht sich auf TOP 8.2 der heutigen Sitzung und regt für die nächste Badesaison an, an den hiesigen Schulen eine Werbeaktion durchzuführen, um möglicherweise Schüler*innen für eine niederschwellige Ausbildung als Rettungsschwimmer*in zu gewinnen. Diese könnten dann in Ferienjobs als Rettungsschwimmer eingesetzt werden, um die vorhandenen Personalengpässe abzumildern.
Außerdem fragt die Zuhörerin nach dem Sachstand zur Sperrung der unteren Talstraße im Zuge des Verkehrskonzepts Innenstadt.

Der Vorsitzende dankt der Zuhörerin für die Anregung, die er gerne aufnehme. Bisherige Anfragen an die Schulen hätten sich auf ausgebildete Rettungsschwimmer*innen bezogen. Diese seien jedoch erfolglos geblieben. Es sei durchaus möglich, einen Ausbildungslehrgang in Schönau zu organisieren, um eventuell Schüler als Rettungsschwimmer zu gewinnen.
Zur Frage nach der unteren Talstraße erklärt der Vorsitzende, dass die Ergebnisse mit Vertretern der Fachbehörden (Landratsamt/Polizei) in einer Gemeinderatssitzung erörtert werden sollen. Entsprechende Terminanfragen für das 1. Halbjahr seien von diesen Vertretern aus Zeitgründen jedoch abgelehnt worden. Das Thema werde jedoch in einer der nächsten Sitzungen nach der Sommerpause auf die Tagesordnung genommen und den Beteiligten rechtzeitig mitgeteilt.

Eine zweite Zuhörerin regt zu TOP 8.1 der heutigen Sitzung an, die Wörter „ohne Schwimmflügel“ in § 6 Nr. 7 der zu ändernden Badeordnung zu streichen.
Der Vorsitzende erwidert, dass über diesen Vorschlag bei Behandlung des Tagesordnungspunktes beraten und entschieden werde.

Eine dritte Zuhörerin fragt nach dem Zeitpunkt des Abbruchs der Buchenbrandhalle, nachdem dort keine Flüchtenden aus der Ukraine mehr untergebracht sind.
Der Vorsitzende erklärt, dass das Landratsamt die Halle seit dem vorletzten Montag 
aus verschiedenen Gründen vorübergehend stillgelegt habe. Hauptsächlich sei dies jedoch darauf zurückzuführen, dass dem Landkreis aktuell sehr wenige Flüchtende zugewiesen werden. Die Infrastruktur bleibe aber insofern erhalten, dass die Halle bei Bedarf jederzeit auch kurzfristig als Gemeinschaftsunterkunft reaktiviert werden kann. Der mit dem Landratsamt abgeschlossene Mietvertrag laufe demzufolge vorläufig unbefristet weiter. Falls sich die Flüchtlingslage nicht wieder dramatisch verschärfe, könne mit dem Hallenabriss im nächsten Jahr gerechnet werden.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2022 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2022 anerkannt wird.

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3. MTB-Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 3
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3.1. Arbeitsvergabe Dachdeckungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Das Gewerk Dachdeckungsarbeiten wurde bereits zwei Mal öffentlich ausgeschrieben. Bei beiden Submissionen sind keine Angebote eingegangen. 

Mit Herrn Senn, Fachbereichsleiter Kommunalaufsicht und Prüfung beim Landratsamt Lörrach, wurde am 19.04.2022 festgelegt, dass für die Dachdeckungsarbeiten eine Direktvergabe durch direkte Verhandlungen mit möglichen Firmen zulässig ist und keinen Vergabeverstoß darstellt. Diese Vorgehensweise ist in diesem Falle nicht förderschädlich.

In der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2022 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, eine Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren vorzubereiten. 

Das Architekturbüro bemv aus Freiburg führt derzeit Verhandlungen mit Ausführungsfirmen. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Firma mit dem annehmbarsten Angebot. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem und dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Dipl.-Ing. (FH) David Hülsmann vom Architekturbüro böwer eith murken vogelsang architekten partg mbb als Referenten besonders herzlich willkommen.

Dieser trägt im Folgenden den Sachverhalt der Sitzungsvorlagen vor und berichtet über die Ergebnisse der mit den Firmen geführten Verhandlungen. Folglich hätten zwei der vier ausgewählten Firmen ein Angebot für die Ausführung der Dachdeckerarbeiten abgegeben, wobei die Firma Zimmerei Baumgartner aus Herrischried mit einer Angebotssumme von 85.179,50 € günstigste Bieterin sei. Die Angebotssumme des zweiten Bieters betrage 114.742 €.
Dipl.-Ing. (FH) Hülsmann erklärt weiter, dass das Angebot der Zimmerei Baumgartner um 38,5 % über der Kostenberechnung vom 21.12.2020 liege. In der Kostenberechnung seien jedoch die nachfolgenden Zusatzleistungen des Dachdecker-Angebots nicht enthalten:
Maßnahmen für PV-Anlagen, zusätzliche Dachflächenfenster (2 Stück) und zusätzliche Elektrorollläden (2 Stück). Diese Positionen würden mit insgesamt 11.570 € zu Buche schlagen. Ohne Berücksichtigung dieser Zusatzleistungen ergeben sich gegenüber der Kostenberechnung tatsächliche Mehrkosten von 12.109,50 € bzw. von 19,69 %.
Weiter führt er aus, dass mit 16 Gewerken bislang exakt die Hälfte aller Gewerke vergeben worden seien. Der prozentuale Anteil der ausgeschriebenen Summe liege momentan bei 58,25 %.

Der Vorsitzende dankt Herrn Hülsmann für seine Ausführungen und erklärt, dass seitens der Verwaltung die Vergabe der Dachdeckerarbeiten mit den Zusatzleistungen an die Zimmerei Baumgartner vorgeschlagen werde.

Auf Frage von Stadträtin Münzer erläutert Dipl.-Ing. (FH) Hülsmann die Notwendigkeit der zunächst nicht vorgesehenen Zusatzleistungen. Dies sei auf die Umplanung des Dachgeschosses zurückzuführen, in dem zunächst eine kleine Wohnung integriert werden sollte. Durch den Verzicht auf die Wohnung habe sich ein größerer Büroraum ergeben, für den mit dem Einbau der zusätzlichen Dachflächenfenster und Elektrorollläden eine bessere Belichtung bzw. besserer Hitzeschutz gewährleistet werden soll.
 

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Dachdeckerarbeiten an die Firma Zimmerei Baumgartner aus Herrischried zum Angebotspreis von 85.179,50 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss

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3.2. Arbeitsvergabe Blechnerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Das Gewerk Blechnerarbeiten wurde bereits zwei Mal öffentlich ausgeschrieben. Bei beiden Submissionen sind keine Angebote eingegangen. 

Mit Herrn Senn, Fachbereichsleiter Kommunalaufsicht und Prüfung beim Landratsamt Lörrach, wurde am 19.04.2022 festgelegt, dass für die Blechnerarbeiten eine Direktvergabe durch direkte Verhandlungen mit möglichen Firmen zulässig ist und keinen Vergabeverstoß darstellt. Diese Vorgehensweise ist in diesem Falle nicht förderschädlich.

In der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2022 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, eine Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren vorzubereiten. 

Das Architekturbüro bemv aus Freiburg führt derzeit Verhandlungen mit Ausführungsfirmen. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Firma mit dem annehmbarsten Angebot. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dipl.-Ing. (FH) Hülsmann trägt vor, dass die Verhandlung mit einer Firma kurz vor dem Abschluss stehe. Die Firma würde mit der Ausführung der Arbeiten gerne im September beginnen. Die Kostenberechnung für dieses Gewerk belaufe sich auf netto rund 32.000 €. 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die nächste Gemeinderatssitzung erst im September stattfinde. Er schlage deshalb vor, dass die Auftragsvergabe für die Blechnerarbeiten durch ihn erfolge, sofern gem. der Hauptsatzungsregelung die Angebotssumme den Betrag von 50.000 € nicht überschreite.
Der Gemeinderat ist hiermit einhellig einverstanden.

Abschließend berichtet Dipl.-Ing. (FH) über die Entwicklung des Bautenstandes am MTB-Gebäude. Demnach seien die Gerüstarbeiten abgeschlossen und die Holzbauelemente würden am nächsten Montag angeliefert. Mit der Fertigstellung der Holzbauarbeiten werde in ein bis zwei Wochen gerechnet, so dass das Gebäude nach Ausführung der Dacharbeiten bis zum Wintereinbruch dicht sein sollte und mit dem Innenausbau begonnen werden kann.
Bauamtsleiter Wunderle gibt den ergänzenden Hinweis, dass für die Aufstellung der Holzbauelemente ein großer Kran benötigt werde, wodurch die Gentnerstraße im Bereich der Baustelle für ein paar Tage komplett gesperrt werden müsse.
 

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4. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Anbau von Garagen auf Flst.-Nr. 1148, Georg-Färber-Straße 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich laut Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans Haselbach II. Die Antragsteller planen das bestehende Wohnhaus zu erweitern und daran anzubauen. 
Laut Bebauungsplan sind Garagen und Stellplätze auch auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
 
Dem Gemeinderat liegen die Planunterlagen vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag zu befürworten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor und erläutert das Bauvorhaben anhand der vorliegenden Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Bauantrag zum Anbau an das Wohnhaus Flst.-Nr. 1031, Am Sonnenrain 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich laut Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans Eggenrütte. Die Bauherren beabsichtigen den vorhandenen Anbau zu vergrößern.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Bauantrag zu befürworten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor und erläutert das Bauvorhaben anhand der vorliegenden Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Errichtung von einer doppelseitigen, beleuchteten Werbeanlage freistehend. Der Plakatanschlag wird alle 10 Tage gewechselt, Flst.-Nr. 463/5, Schönenbuchen 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Der Bauherr beabsichtigt in Schönenbuchen an der B 317 ein beidseitig beleuchtetes Werbeschild für Poster mit den Maßen 3,56 m x 2,52 m. Der Plakatanschlag soll alle 10 Tage gewechselt werden. Ein Beispiel ist den Planunterlagen, welche dem Gemeinderat vorliegen, beigefügt.

In der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2011 wurde bereits über eine Werbetafel beraten. Damals ging es nicht um einen Bauantrag, sondern um einen bestehenden Werbevertrag mit einer Werbefirma, die statt einer Litfaßsäule die Aufstellung einer 3,57 x 2,87 Meter großen Werbetafel aufstellen wollte. Der Gemeinderat hat die Werbetafel abgelehnt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat berät und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Stadtrat Locker führt aus, dass er den Antrag nicht befürworte. Der vorgesehene Standort für die Werbetafel sei völlig ungeeignet, weil er die Sicht für die Ausfahrt vom benachbarten Tankstellengelände auf die B 317 behindern würde. Damit würde die wegen des Höhenversatzes bereits jetzt nicht einfache Ausfahrtssituation zusätzlich erschwert.
Stadtrat Anschütz führt an, dass die vorgesehene großflächige Werbetafel nicht zum Charakter unserer Stadt passe. Zudem habe die Stadt keine Möglichkeit, Einfluss auf die Werbeinhalte der Plakatwerbung zu nehmen. Hässlich empfinde er die zahlreichen und großflächigen Werbetafeln im Nachbarland Frankreich.

Stadtrat Knobel empfindet die Werbetafel ebenfalls als nicht schön, verweist aber darauf, dass es in der Stadt weitere Flächen gebe, auf denen Tafeln aufgestellt werden könnten. Folglich lehne er die Befürwortung des Antrages ab, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
Stadtrat Gierth hält die vorgesehene Werbetafel für Schönau ebenfalls für nicht attraktiv.

Stadtrat Anschütz spricht sich für eine grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderats aus, in Schönau keine großflächigen Werbeträger zu genehmigen.
Stadtrat Locker ist der Ansicht, dass dieser Grundsatzbeschluss in einer späteren Sitzung gefasst werden sollte und bittet um Abstimmung über den vorliegenden Bauantrag.
Dieser Bitte wird vom Gremium gefolgt.




 

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich gegen eine befürwortende Weiterleitung des Bauantrags an die Baurechtsbehörde aus, weil die Werbetafel die Sicht für die Ausfahrt vom benachbarten Tankstellengelände auf die B 317 behindert und die dortige Ausfahrtssituation zusätzlich erschweren würde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 21.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 21.07.2022 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 24.03.2022 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden, Bauamtsleiter Wunderle und Rechnungsamtsleiterin Wagner eingehend erläutert.

Zu TOP 3 „Abbruch alte Mehrzweckhalle, Vergabe von Ingenieurleistungen“ wird von Stadträtin Münzer gefragt, ob die Möglichkeit geprüft worden sei, die Halle als Parkgarage zu nutzen.
Der Vorsitzende erwidert, dass bezüglich dieser Nutzungsänderung erste Stellungnahmen der Fachbüros (Statik, Architektur) vorliegen würden. Demzufolge erscheint die wirtschaftliche Umsetzung der Buchenbrandhalle als Garage mehr als fraglich.

Zu TOP 5 „Buchenbrandkindergarten, Kindergarten Utzenfluh und Naturkindergarten, Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 erklärt Stadtrat Schröder, dass er aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die vorgeschlagenen Erhöhungen stimmen werde.

Zu TOP 6 „Verbandswerkhof, Grundsatzentscheidung der Verbandsgemeinden“ wird von Stadträtin Münzer auf die voraussichtliche Erhöhung der Wassergebühr für die Stadt verwiesen, falls die Wasserversorgung zukünftig gemeinsam für alle Verbandsgemeinden betrieben werden sollte.
Der Vorsitzende bestätigt, dass eine Teuerung eintreten könnte, dies aber zwangsläufig nicht der Fall sein müsse. Das Wasser sei mithin das höchste Gut, weshalb es gelte, mit einem größeren Wasserverbund die ordnungsgemäße und haftungsrechtlich sichere Versorgung der Einwohner*innen mit Wasser sicherzustellen. Dabei sei es bei einem gemeinsamen Verbund durchaus möglich, die Wassergebühren für jede der beteiligten Gemeinden weiterhin gesondert festzusetzen. Bei einem gemeinsamen Wasserpreis für alle neun Verbandsgemeinden würden sich nach einer Berechnung des Rechnungsamtes die Gebühr für Schönau um 1 Euro pro Kubikmeter erhöhen. Für andere Gemeinden könnten dagegen der Wasserpreis etwas niedriger sein. Genau diese Solidarität sei der Grundgedanke des Verbandes.

Stadtrat Dr. Sladek stört sich daran, die Diskussion um den gemeinsamen Werkhof von einzelnen Zahlen abhängig zu machen, was er für kleinkariert halte. Vielmehr gehe es um die grundsätzliche Entscheidung, ob man einen gemeinsamen Werkhof will oder diesen nicht will. Sollte dagegen weiter über einzelne Zahlen kontrovers diskutiert werden, werde dies den Verband zerreißen mit der Folge, dass es schnell zu einer Zwangseingemeindung bzw. Verbandsgemeinde kommen könnte. Eine Konstellation wie beim Freibad, an dem sich nicht alle Verbandsgemeinden beteiligten, dürfe es nicht mehr geben.

Für den Vorsitzenden steht die grundsätzliche Entscheidung ebenfalls eindeutig im Vordergrund. Er möchte deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt - neben dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Vertagung - schon heute das Meinungsbild des Gremiums zum gemeinsamen Werkhof mit einem gesonderten Beschluss einholen. Dem wird nicht widersprochen.



 

Beschluss 1

Den zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 6, und 7 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Dem zu Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Beschlussvorschlag wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimme von Stadtrat Schröder).

Beschluss 3

Zur Einrichtung des gemeinsamen Werkhofs wird vom Gemeinderat folgender Grundsatzbeschluss gefasst:

  1. Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird sich an der Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Verbandswerkhofes als Eigenbetrieb „Technische Dienste“ mit den Betriebszweigen Werkhof, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beteiligen.
  2. Der Aufbau des gemeinsamen Verbandswerkhofes erfolgt an zentraler Stelle in Schönau im Schwarzwald (ehem. Willig-Areal). Eine Außenstelle wird nicht eingerichtet.
  3. Dieser Beschluss gilt nur unter dem Vorbehalt, dass alle neuen Verbandsgemeinden ihre Zustimmung zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Verbandswerkhofes erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download BV_2022-07-21_ÖS Neu.pdf

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8. Freibad Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 8
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8.1. Freibad Schönau - Änderung Badeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Die Verwaltung hat Änderungen an der Badeordnung des Freibades Schönau, welche am 02.03.2020 in der Gemeinderatsitzung beschlossen wurde, vorgenommen. Die geänderte Badeordnung liegt als Anlage bei. 

Folgende Änderungen werden dem Gemeinderat vorgeschlagen: 
  • Die Muster-Badeordnung wurde aufgrund eines rechtlichen Entscheids geändert. Die Änderung wurde in § 2 Satz 2 aufgenommen.
  • Aufgrund der erhöhten Nachfrage von Eltern wurde § 6 Absatz 7 bezüglich Übungsschwimmen mit Erziehungsberechtigten ohne Schwimmflügel hinzugefügt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagenen Änderungen der Badeordnung des Freibades Schönau.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zur Sitzungsvorlage werden vom Vorsitzenden ergänzende Erläuterungen gegeben. Über die Anregung der Zuhörerin aus der heutigen Fragestunde, die Wörter „ohne Schwimmflügel“ in § 6 Nr. 7 der zu ändernden Badeordnung zu streichen, könne in der nachfolgenden Aussprache gerne diskutiert werden.

Stadtrat Anschütz hält grundlegend fest, dass der Bademeister dafür verantwortlich sei, die Bestimmungen der Badeordnung einzuhalten und diese ordnungsgemäß umzusetzen. Aus diesem Grund müsse der Bademeister für den Fall ungerechtfertigter Kritik auch öffentlich in Schutz genommen werden. Die von der Verwaltung in § 6 Nr. 7 vorgeschlagene Ergänzung der Badeordnung halte er für gut und richtig. Er werde dieser Änderung zustimmen. Die grundsätzliche Regelung, dass Kinder, welche nicht schwimmen können, im Nichtschwimmerbecken Schwimmflügel tragen müssen, sei ebenso richtig. Denn nur mit Schwimmflügeln sei gewährleistet, dass die Kinder den Kopf über Wasser halten können. Bei anderen Schwimmhilfen wie z. B. Schwimmgürteln oder Schwimmbrettern sei dies dagegen weniger gewährleistet.

Stadtrat Locker schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an. Der Verwaltung gehe es darum, das Übungsschwimmen mit der Änderung der Badeordnung ins Ermessen der Badeaufsicht zu geben, weshalb er die Ergänzung der Badeordnung in § 7 als guten Kompromiss erachte.

Stadtrat Gierth spricht sich ebenfalls für die vorgeschlagene Änderung aus und ergänzt, dass die Badeaufsicht bei einem stark besuchten Bad bereits außerordentlich gefordert sei. So müsse immer wieder festgestellt werden, dass Eltern die Aufsichtspflicht über ihre Kinder vernachlässigen und diese - obwohl sie nicht schwimmen können - alleine ins Wasser lassen.
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagenen Änderungen der Badeordnung des Freibades Schönau.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8.2. Freibad Schönau - Änderung der Öffnungszeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 8.2

Sachverhalt

Die Verwaltung schlägt aufgrund des Personalmangels im Freibad Schönau zur Entlastung des Personals vor Ort vor, die Öffnungszeiten anzupassen. Nachfolgend zwei Vorschläge zur Anpassung der Öffnungszeiten für die restliche Saison 2022:

  1. Montags, mittwochs und freitags wird das Freibad erst um 11.00 Uhr geöffnet

und/oder 

  1. Wenn die Schlechtwetter Regelung am Mittag zutrifft öffnet das Freibad abends ab 17 Uhr nicht mehr, sondern bleibt für den restlichen Tag geschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Öffnungszeiten wie vorgeschlagen anzupassen

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterung vor. Seitens der Verwaltung werde vorgeschlagen, die in Punkt 1 der Vorlage vorgesehene Regelung (Öffnung des Freibads montags, mittwochs und freitags erst ab 11 Uhr) als verlässliche Regelung umzusetzen.

Stadtrat Locker sieht ein, dass aufgrund fehlenden Personals der Bademeister entlastet werden muss. Die von der Verwaltung präferierte Verkürzung der Öffnungszeit sieht er ebenfalls als klare und verlässliche Regelung, welcher er zustimmen werde.

Auf Frage von Stadtrat Gierth bestätigt der Vorsitzende, dass die verkürzten Öffnungszeiten lediglich für die restliche Badesaison gelten sollen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Freibad ab Montag, den 25.07.2022, für die restliche Badesaison 2022 montags, mittwochs und freitags erst ab 11 Uhr zu öffnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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9. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 9

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten. 
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 05.02.2022 bis 10.07.2022 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 3.000,00 Euro. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt den Spender namentlich bekannt, spricht diesem seinen Dank aus und lässt sodann über die Annahme der Geldspende abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 3.000,00 Euro. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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10. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 10
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10.1. Grüße aus der Partnerstadt Villersexel, 50-järiges Jubiläum der Städtepartnerschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 10.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass am vergangenen Samstag eine Abordnung der Feuerwehr die Partnerstadt besucht habe. Er sei ebenfalls in Villersexel dabei gewesen und habe dort den neuen Bürgermeister-Stellvertreter und den neuen Verbandsvorsitzenden kennen gelernt. Er sei gebeten worden, dem Gemeinderat viele liebe Grüße aus der Partnerstadt zu übermitteln.
Ferner ruft der Vorsitzende in Erinnerung, dass im nächsten Jahr das 50-jährige Jubiläum der Städtepartnerschaft gefeiert werde. Hierzu werde ein Festkomitee gebildet, er bitte jedoch auch die Mitglieder des Gemeinderats, sich Gedanken über einen möglichen Festablauf zu machen. In der Partnerstadt freue man sich auf die Jumelage.

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10.2. Wasserknappheit aufgrund der anhaltenden Trockenheit, Abstellen von öffentlichen Brunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 10.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende führt aus, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit vielerorts die Wasserknappheit bereits spürbar sei. Dies sei zwar in Schönau noch nicht der Fall, trotzdem sollte die Stadt bezüglich der Einsparung von Wasser ihrer Vorbildfunktion nachkommen. Er schlage deshalb vor, alle öffentlichen Brunnen im Stadtgebiet abzustellen.
Der Gemeinderat befürwortet diesen Vorschlag einhellig.

Außerdem informiert der Vorsitzende, dass die Stadt aufgrund der Trockenheit eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Entzündens von offenem Feuer erlassen habe.

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11. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 11
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11.1. Fachstelle Frühe Hilfen, Außensprechstunden in Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 11.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker spricht das Angebot der Fachstelle Frühe Hilfen an, welches seit geraumer Zeit bei Außensprechstunden von der Fachstelle jeden Mittwoch in Schönau abgehalten wird.
Er freue sich, dass dieses Angebot für werdende Eltern und Familien nun niederschwellig in Schönau angeboten werde. Er möchte für dieses interessante Angebot gerne Werbung machen, weshalb er entsprechende Informationsbroschüren an die Anwesenden verteilt.

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11.2. Campingplatz Schönau, Parken von Wohnmobilen und Autos auf der Zeltwiese

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 11.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth berichtet, dass auf der Zeltwiese des Campingplatzes in jüngster Zeit immer wieder Wohnmobile und Autos unerlaubt abgestellt werden.
Hauptamtsleiter Krumm erwidert, dass er dies ebenfalls festgestellt habe. Deshalb werde man den Pächter des Campingplatzes, welcher Teile der städtischen Grundstücke Flst.-Nrn. 458 und 459 für eine Zeltwiese angepachtet habe, auf die Einhaltung der Bestimmungen des Pachtvertrages erneut schriftlich hinweisen.  

Datenstand vom 28.07.2022 16:23 Uhr