Datum: 30.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.05.2022 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2022
3 MTB-Gebäude, Bau einer Photovoltaikanlage - Untersuchungsergebnisse
4 Neubau MTB-Gebäude, Arbeitsvergaben
4.1 Arbeitsvergabe: Blechnerarbeiten
4.2 Arbeitsvergabe: Dachdeckungsarbeiten
4.3 Arbeitsvergabe: Holzschindelfassade
5 Vergabe von Ingenieurleistungen für den Generalentwässerungsplan
6 Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt Todtnau - Ruhender Verkehr
7 Neubau MTB-Gebäude, Kreditaufnahme
8 Novellierung des Eigenbetriebsrechts
9 Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2021
10 Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2021
11 Kurzinformationen der Verwaltung
11.1 Amphibienmaßnahme auf dem städtischen Grundstück Flst.-Nr. 361, Gemarkung Todtnau-Geschwend
12 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
12.1 Kampfhundehaltung in Schönau-Brand
12.2 Verschmierte Wanderwegschilder "Rund um Schönau"
12.3 Parksituation im Bereich der alten Post (Friedrichstraße 8)

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin fragt nach dem Sachstand des Vorhabens „Aufstockung Seniorenzentrum“. Weiter möchte sie wissen, wann die für den Innenstadtbereich beschlossene Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen umgesetzt wird und wann das nächste Treffen mit der Partnerstadt Villersexel stattfinden soll.

Zu diesen Fragen wird vom Vorsitzenden Folgendes erwidert: 

  • Die geplante Aufstockung des Seniorenzentrums werde aufgrund des GR-Beschlusses aus der öffentlichen Sitzung vom 20.12.2021 nicht weiterverfolgt. Grund für diese Entscheidung sei die Tatsache, dass die Maßnahme nicht als kommunales Projekt mit ELR-Mitteln gefördert werden könne und demzufolge wirtschaftlich nicht darstellbar sei.

  • Die für die Luisenstraße vorgesehenen Parkregelungen werden nach erfolgtem Ausbau der Straße zum Tragen kommen. 
Die in der Hinteren Hofmatt geplanten Kurzzeit-Parkregelungen habe man seit längerer Zeit beim Landratsamt Lörrach beantragt. Sobald die verkehrsrechtliche Anordnung der Behörde vorliege, werde die Maßnahme unverzüglich umgesetzt.

Ein Termin für das nächste Treffen mit der Partnerstadt sei derzeit nicht vereinbart.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.05.2022 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.05.2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:

TOP 1:
Einrichtung eines Naturkindergartens auf Flst.-Nr. 519, Gewann „Letzberghalde“
(Einstimmiger Beschluss)
Der Gemeinderat beschließt Folgendes:
  • Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, mit dem Kaninchenzuchtverein Schönau C 260 einen schriftlichen Vertrag zur Auflösung des Mietvertrags und Rückübernahme des Geländes samt Gebäuden zu schließen. 
  • Die Stadt tritt statt dem Kaninchenzuchtverein in die Rechte und Pflichten der Abwasser-Entsorgung des bisherigen Hasenheims ein. 
  • Die Stadt stellt dem GVV ab dem Kindergartenjahr 2022/23 das Hasenheim sowie eine Teilfläche der Flst.-Nr. 519, Gewann „Letzberghalde“ zur Errichtung einer Naturkindergarten-Gruppe zur Verfügung. Mit dem GVV ist ein entsprechender Mietvertrag zu schließen. 
  • Die Naturkindergartengruppe wird berechtigt, die Wald- und Spielplatzflächen im Bereich der Teilfläche zu nutzen.

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2022 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.05.2022 wird dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Krumm im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben.
Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter außerdem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2022 anerkannt wird.

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3. MTB-Gebäude, Bau einer Photovoltaikanlage - Untersuchungsergebnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg klimaneutral sein. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist hierfür ein zentraler Baustein. Im ersten Schritt, seit Jahresbeginn 2022, gilt die Photovoltaikpflicht für alle neu geplanten Nichtwohngebäude. Im zweiten Schritt, ab Mai, müssen auch bei neu geplanten Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden. Im dritten Schritt, ab 2023, greift die Photovoltaikpflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen. 

Ausschlaggebend für die Photovoltaikpflicht beim Neubau ist der Eingang des Bauantrags bei der zuständigen Behörde. 

Obwohl diese Verpflichtung zum Bau einer Photovoltaikanlage beim MTB-Gebäude aufgrund des Eingangs des Bauantrags bei der zuständigen Behörde nicht besteht, wurde der Bau einer Photovoltaikanlage vom Planungsbüro für Elektroplanung Greiner aus Breisach geprüft. 

Ein Vertreter des Planungsbüros wird an der Sitzung teilnehmen und die Untersuchungsergebnisse vorstellen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2022 sind keine Mittel für eine Photovoltaikanlage eingestellt. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt als Referenten die Herren Martin Vogelsang und David Hülsmann vom Architekturbüro böwer eith murken vogelsang architekten partg mbb, Wilfried Greiner vom Planungsbüro für Elektrotechnik Greiner sowie Martin Halm von der EWS Netze GmbH herzlich willkommen.

Vorab erklärt der Vorsitzende, dass bekanntlich der von der PV-Anlage erzeugte Strom nicht direkt in die vermieteten Räumlichkeiten des MTB-Gebäudes eingespeist werden dürfe, was sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage auswirke. Infolgedessen sei die Idee entstanden, die stadteigenen Gebäude des Gymnasiums und des Rathauses ebenfalls mit Strom aus der PV-Anlage zu versorgen, womit die Rentabilität wesentlich verbessert werden könnte.
Zur vorgesehenen PV- Anlage habe das Planungsbüro für Elektrotechnik Greiner zwei Varianten mit oder ohne Batteriespeicher ausgearbeitet und berechnet. Bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Anlage sei von Geschäftsführer Martin Halm von der EWS Netze GmbH zusätzlich eine gesonderte Berechnung vorgenommen worden.

Im Folgenden stellt Elektroingenieur Wilfried Greiner seine Ausarbeitung, die dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist, detailliert mit entsprechenden Erläuterungen vor. Demzufolge sei auf den beiden südwestlichen Dachflächen sowie auf der nordöstlichen Dachfläche eine PV-Anlage mit 119 Modulen geplant. Die Generatorleistung betrage rund 43 kWp und die Generatorfläche knapp 217 m². Die gesamten Investitionskosten würden sich bei der Anlage ohne Batteriespeicher auf 55.692 € belaufen, bei einer Amortisationsdauer von 12,1 Jahre. Die Gesamtkosten für die Anlage mit Batteriespeicher würden 77.692 € betragen, bei einer Amortisationsdauer von 14,3 Jahren.

Sodann stellt Geschäftsführer Halm seine Berechnungen der PV-Erlöse durch Eigenverbrauch mittels einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage 2 angefügt ist, mit ausführlichen Erläuterungen vor. Aufgrund dieser Berechnungen könne - je nach Wahl der Variante und produzierter Energie - von einer kürzeren Amortisationsdauer ausgegangen werden und zwar von 6 bis 11 Jahren. Des Weiteren erklärt er, dass die Zuleitung vom MTB-Gebäude für die Versorgung des Rathauses und des Gymnasiums mit PV-Anlagenstrom technisch relativ einfach bewerkstelligt werden könnte.

Es schließt sich eine ausführliche Ansprache an, in der von den Referenten zunächst mehrere Verständnisfragen beantwortet werden.
Stadtrat Dr. Sladek führt aus, dass der Trend auf eine Volleinspeisung ins Netz zulaufe. Deshalb sehe er die Stromspeicherung als Aufgabe des Netzbetreibers. Im Übrigen halte er die angedachte und vorgestellte PV-Anlage als optimale Lösung für das MTB-Gebäude.
Geschäftsführer Halm verdeutlicht, dass es nicht sicher sei, ob der vorgesehene Batteriespeicher tagsüber ausreichend für die benötigten Eigenverbrauchszwecke gefüllt werden kann. Deshalb schlage er vor, zunächst die Ausführungsvariante ohne Batteriespeicher zu wählen. Aufgrund von Messungen der Verbrauchswerte könne die Anlage dann immer noch mit einem Batteriespeicher nachgerüstet werden.  
 
Vom Vorsitzende wird hierzu erwähnt, dass verwaltungsseitig ebenfalls die Ausführungsvariante ohne Batteriespeicher präferiert werde.

Nach kurzer weiterer Aussprache lässt der Vorsitzende sodann über den von ihm vorformulierten Beschlussvorschlag abstimmen.




 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Folgendes für das weitere Vorgehen:

  • Im ersten Schritt ist die PV-Anlage für die beiden Südwest-Dächer und das Nordost-Dach des MTB-Gebäudes ohne Batteriespeicher auszuschreiben.
  • Aufgrund des Ergebnisses von Messungen der Verbrauchswerte (Eigenverbrauch, Strombezug Dritte) soll im zweiten Schritt dann darüber entschieden werden, ob ein Batteriespeicher angeschafft wird.
  • Mit der Ausschreibung der PV-Anlage wird das Planungsbüro für Elektrotechnik Greiner aus Breisach - in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro böwer eith murken vogelsang architekten partg mbb - beauftragt.
  • Die für die Maßnahme erforderlichen Mittel (60.000 Euro) sind im Haushalt 2023 zu veranschlagen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, mit der EWS Netze GmbH die Maßnahmen für die Verlegung der Stromversorgungsleitungen für das Gymnasium und das Rathaus abzuklären und umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2022-05-30_ÖS_Anlage 1 zu TOP 3.pdf
Download 2022-05-30_ÖS_Anlage 2 zu TOP 3.pdf

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4. Neubau MTB-Gebäude, Arbeitsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 4
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4.1. Arbeitsvergabe: Blechnerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Das Gewerk Blechnerarbeiten wurde bereits zwei Mal öffentlich ausgeschrieben. Bei beiden Submissionen sind keine Angebote eingegangen. 

Mit Herrn Senn, Fachbereichsleiter Kommunalaufsicht und Prüfung beim Landratsamt Lörrach, wurde am 19.04.2022 festgelegt, dass für die Blechnerarbeiten eine Direktvergabe durch direkte Verhandlungen mit möglichen Firmen zulässig ist und keinen Vergabeverstoß darstellt. Diese Vorgehensweis ist in diesem Falle nicht förderschädlich.

In der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2022 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, eine Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren vorzubereiten. 

Das Architekturbüro bemv aus Freiburg führt derzeit Verhandlungen mit Ausführungsfirmen. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Firma mit dem annehmbarsten Angebot. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ergebnisse von den Verhandlungen mit den Ausführungsfirmen liegen noch nicht vor, weshalb dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird.

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4.2. Arbeitsvergabe: Dachdeckungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Das Gewerk Dachdeckungsarbeiten wurde bereits zwei Mal öffentlich ausgeschrieben. Bei beiden Submissionen sind keine Angebote eingegangen. 

Mit Herrn Senn, Fachbereichsleiter Kommunalaufsicht und Prüfung beim Landratsamt Lörrach, wurde am 19.04.2022 festgelegt, dass für die Dachdeckungsarbeiten eine Direktvergabe durch direkte Verhandlungen mit möglichen Firmen zulässig ist und keinen Vergabeverstoß darstellt. Diese Vorgehensweis ist in diesem Falle nicht förderschädlich.

In der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2022 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, eine Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren vorzubereiten. 

Das Architekturbüro bemv aus Freiburg führt derzeit Verhandlungen mit Ausführungsfirmen. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Firma mit dem annehmbarsten Angebot. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ergebnisse von den Verhandlungen mit den Ausführungsfirmen liegen noch nicht vor, weshalb dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird.

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4.3. Arbeitsvergabe: Holzschindelfassade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 4.3

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bemv aus Freiburg Holzschindelfassade öffentlich ausgeschrieben. Zwei Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert. 

Bei der Submission am 03.05.2022 ist ein Angebot als Nebenangebot eingegangen. Das eingereichte Nebenangebot konnte gewertet werden. 

Da beim Hauptangebot „handgespaltene europäische Lärchenschindeln“ ausgeschrieben waren, diese jedoch derzeit in der erforderlichen Menge auf dem Markt nicht mehr erhältlich sind, hat der Bieter in einem Nebenangebot „handgespaltene Lärchenschindeln aus sibirischer Lärche“ angeboten.  

Die geprüfte Angebotsendsumme lautet (brutto):

Fa. Metzler, Herbolzheim                        227.268,48 €

Durch den Verzicht auf Pos. 3.30 „Zulage Lärche Holzschindeln vorvergraut (Vorvergrauungslasur)“ kann eine Einsparung in Höhe von brutto 42.841,19 € erzielt werden. 

Somit würde sich eine Auftragssumme brutto in Höhe von 184.427,29 € ergeben. Gegenüber der Kostenberechnung bedeutet dies dennoch eine Kostenüberschreitung von brutto 53.032,99 €.

Aufgrund der derzeitigen sehr guten Auftragslage der Firmen, verbunden mit den zu erwartenden Lieferengpässen von Baustoffen (Ukrainekrieg), wird davon ausgegangen, dass eine erneute Ausschreibung nicht zielführend ist.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenberechnung (Kostenfortschreibung vom 18.11.2021) des Architekturbüro bemv aus Freiburg mit brutto 131.394,30 € veranschlagt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dipl.-Ing. (FH) Hülsmann trägt den Sachverhalt der Sitzung mit ergänzenden Erläuterungen vor. Insbesondere weist er darauf hin, dass bei einem Verzicht auf die Vorvergrauungsglasur in Kauf genommen werden müsse, dass die Vergrauung der Schindeln am Gebäude unterschiedlich sein werde. Mit der Glasur würden die Schindeln dagegen gleichmäßig vergrauen.

Von Stadtrat Schröder wird gefragt, ob es Alternativen für die Verkleidung der Gebäudefassade gebe. 
Dipl.-Ing. (FH) Vogelsang erwidert, dass die Holzschindelfassade der Kern des Gebäudes sei und hiervon nicht abgerückt werden sollte. Großformatige Plattensysteme oder Verlattungen als Alternative für die Fassadenverkleidung könne er sich nicht vorstellen.

Sodann wird im Gremium eingehend darüber diskutiert, ob die Auftragsvergabe mit oder ohne Vorvergrauungsglasur erfolgen soll.
Von Stadträtin Schindler wird angeführt, dass die Fassade ohne die Glasur schnell wüst aussehen könnte. 
Stadtrat Knobel sieht dies ähnlich. Ohne die Vorvergrauungsglasur könnte das Gebäude in exponierter Zentrumslage unschön aussehen.
Dagegen wird von StadträtinStrohmaier angeführt, dass sie viele Häuser mit einer unbehandelten Holzfassade kenne. Diese hätten für sie einen natürlichen Charme, weshalb auf die Vorvergrauungsglasur verzichtet werden sollte. Zudem sollte bei baulichen Maßnahmen inmitten des Biosphärengebiets auf die Natur geschaut werden.
Die Stadträte Anschütz und Dr. Sladek teilen die Ausführungen ihrer Vorrednerin. 
 

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten für die Holzschindelfassade - mit Verzicht auf Pos. 3.30 „Zulage Lärche Holzschindeln vorvergraut (Vorvergrauungsglasur)“ - an die Firma Metzler aus Herbolzheim zum Angebotspreis von 184.427,29 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimme von Stadtrat Knobel, Enthaltung von Stadträtin Schindler). Nach der Beschlussfassung zu dieser Arbeitsvergabe stellt Dipl.-Ing. (FH) Hülsmann mittels einer Präsentation die Kostenaufstellung nach Vergabesummen mit Stand vom 23.05.2022 vor. Demzufolge liege man aktuell netto knapp 200.000 € über der Kostenberechnung. Aufgrund der Kostenfortschreibung vom 18.11.2021 rechne man mit einer Erhöhung der Gesamtkosten für das Bauvorhaben von 4,65 Mio. € auf 5,15 Mio. €. Sofern sich die Preise bei den noch zu vergebenen Gewerken wie kalkuliert halten, bewege man sich jeedoch im Rahmen der Kostenfortschreibung. Der prozentuale Anteil der ausgeschriebenen Auftragssumme betrage 55,57 %. Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt Dipl.-Ing. (FH) Hülsmann, dass der Rohbau des MTB-Gebäudes fertig erstellt sei. Mit den weiteren Arbeiten (Gerüst- und Zimmerarbeiten) soll Ende Juni begonnen werden. Dipl.-Ing. (FH) Vogelsang gibt abschließend in eigener Sache bekannt, dass er das Architekturbüro böwer eith murken vogelsang architekten partg mbb verlassen und sich selbständig machen werde. Das laufende MTB-Projekt werde sein Kollegen Eith hauptverantwortlich weiterführen, die Projekt- und Bauleitung liege weiterhin in den Händen von Kollege Hülsmann, der zudem künftig vom Kollegen Reinelt unterstützt werde. Der Vorsitzende bedauert die Entscheidung von Herrn Vogelsang und wünscht diesem für die Selbständigkeit alles Gute und viel Erfolg.

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5. Vergabe von Ingenieurleistungen für den Generalentwässerungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 5

Sachverhalt

In allen Verbandsgemeinden, außer der Stadt Schönau im Schwarzwald, ist die jeweilige wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten des Oberflächenwassers abgelaufen. In diesen Verbandsgemeinden besteht akuter Handlungsbedarf. Deshalb wurden am 16.01.2019 und am 26.04.2019 Gespräche mit dem Landratsamt Lörrach geführt. Aufgrund dieser Gespräche hat das Landratsamt Lörrach am 08.05.2019 eine interimsweise Gewässernutzung bis zum 31.12.2023 angeordnet. Die Antragsunterlagen für den Generalentwässerungsplan (GEP) sind für die jeweilige Gemeinde bis spätestens 31.12.2022 beim Landratsamt Lörrach, Fachbereich Umwelt, einzureichen. Die Anordnung des Landratsamts liegt der Gemeinde vor.

Da die Genehmigung des Generalentwässerungsplans der Stadt Schönau im Schwarzwald erst am 31.12.2028 ausläuft, haben alle Verbandsgemeinden (außer der Stadt Schönau im Schwarzwald) sowie der Gemeindeverwaltungsverband Anfang 2020 das Büro dwd Ingenieur GmbH, Fröhnd/Wehr, mit der Erstellung des Generalentwässerungsplans beauftragt. Zum damaligen Zeitpunkt sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass die vorhandene Datenlage aus den genehmigten Unterlagen der Stadt Schönau im Schwarzwald ausreichen würden, die Genehmigungsverfahren abzuschließen. Deshalb wurde zum damaligen Zeitpunkt seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald keine Beauftragung des Büro dwd vorgenommen. 

Im Zuge der Bearbeitung der Generalentwässerungspläne wurde nun festgestellt, dass die vorhandenen Unterlagen der Stadt Schönau im Schwarzwald nicht wie erhofft verwertbar sind. Für die Genehmigung der Kläranlage müssen die hydraulischen Verhältnisse auch der Stadt Schönau im Schwarzwald vollumfänglich erfasst, auf den aktuellen Stand angepasst (z.B. Ergänzung des RÜB Hofmattstraße usw.) und nach dem aktuellen Stand der Technik berechnet werden. Dies bedeutet, dass trotz der noch gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis der Generalentwässerungsplan der Stadt Schönau im Schwarzwald neu erstellt werden muss.

Für diese Leistungen wurden bereits im Jahr 2019 für alle Verbandsgemeinden Honorarangebote eingeholt. Die Angebote enthalten im Wesentlichen folgende Leistungen:

  1. Erhebung von Kanaldaten, Vorfluter und Einzugsgebietszuordnungen
  • Übernahme von Kanalbestandsdateien
  • Übernahme der Daten der Vorfluter an Einleitungen, Festlegen der Einzugsgebiete, Versiegelungen, Neigungsgruppen, Fremdwassersituation, Wasserverbrauch, Einwohnerzahlen
  • Vorbereitung der Planunterlagen (Übersichtslagepläne, Abflussteilflächenpläne, Übersichtslageplan Kanalnetz, Überlastungspläne, Netzüberstaupläne

  1. Kanalnetzberechnung im Ist-Zustand
  • Eingabe der Gebiets- und Kanalnetzdaten in EDV
  • Stationäre hydraulische Erstberechnung
  • Hydrodynamische Erstberechnung
  • Bewerten der Berechnungsergebnisse
  • Analysieren von Problemstellen im bestehenden Netz
  • Fertigen eines Überlastungsplans im Ist-Zustand mit Netzüberstau
  • Aussage zur Leistungsfähigkeit bestehender Entlastungsanlagen und Einleitungswassermengen
  • Darstellung der Ergebnisse in Bericht und Plänen

  1. Kanalnetzberechnung im Ausbauzustand
  • Einarbeitung der Gebietserweiterungen
  • Einarbeitung der Prognose der Einwohnerentwicklung 
  • Hydrodynamische Ausbauberechnung
  • Bewerten der Berechnungsergebnisse
  • Überlastungsplan im Ausbau-Zustand mit Netzüberstau 
  • Aussage zur Leistungsfähigkeit bestehender Entlastungsanlagen und Einleitungswassermengen
  • Prüfung der Auswirkungen auf das Gesamtnetz
  • Darstellung der Ergebnisse in Bericht und Plänen

  1. Festlegen von neuen Kanälen in vorhandenen Leitungstrassen
  • Aufdimensionierung bestehender Kanäle
  • Zeichnerische Darstellung in Lageplan und Schnitt
  • Prüfung der Auswirkungen auf das Gesamtnetz

  1. Festlegen von neuen Kanälen in Gebietserweiterungen
  • Örtlich Trassenerkundungen für Neustränge mit Einarbeitung ins Berechnungsprogramm
  • Zeichnerische Darstellung in Lageplan und Schnitt
  • Prüfung der Auswirkungen auf das Gesamtnetz

  1. Nachweis typischer Abflussteilflächen
  • Örtliche Erhebung mit Skizzen befestigter Anteile
  • Auswertung Befliegerdaten
  • Fertigen eines color. Teilflächenplans
  • Einzelflächenberechnung mit Ermittlung des Versiegelungsgrades und der Neigungsgruppe

  1. Auflistung der Einleitungsstellen in die Gewässer
  • Örtliche Erhebungen mit Fotodokumentation, Lagebuchnummer, Koordinaten, Name des Vorfluters, Abflussmenge, Abflusswirksame Teilfläche für Ist- und Ausbauzustand

  1. Erstellen von Gesuchsfertigungen
  • Gemäß Merkblatt Generalentwässerungsplan für Misch- und Trennsystem des Landratsamts Lörrach (4-fach und 1-fach digital)

Die Honorarkosten belaufen sich auf brutto 148.095,50 €.

Beschlussvorschlag

Die Ingenieurleistungen für das Erstellen des Generalentwässerungsplans werden an das Büro dwd Ingenieur GmbH, Fröhnd/Wehr, mit einer Angebotssumme von brutto 148.095,50 € vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2022 sind für den Generalentwässerungsplan 100.000 € veranschlagt. Weitere 50.000 € sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung für das Jahr 2023 vorgesehen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Dipl.-Ing. (FH) Christof Diemer vom Büro dwd Ingenieur GmbH herzlich begrüßt.

Im Folgenden wird der Sachverhalt der Sitzungsvorlage von Bauamtsleiter Wunderle vorgetragen. Ergänzende Erläuterungen werden zudem von Dipl.-Ing. (FH) Diemer gegeben. 
Auf Nachfrage von Stadtrat Schröder erläutert er detailliert die umfangreichen Ingenieurleistungen, welche für die Erstellung des Generalentwässerungsplans zu leisten sind.

Beschluss

Die Ingenieurleistungen für das Erstellen des Generalentwässerungsplans werden an das Büro dwd Ingenieur GmbH, Fröhnd/Wehr, mit einer Angebotssumme von brutto 148.095,50 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt Todtnau - Ruhender Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald stellt für die Stadt Todtnau Personal zur Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs, zum Vollzug der Gemeindesatzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörde sowie zum Vollzug der Vorschriften des Meldewesens zur Verfügung.

Über die Personalgestellung soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt Todtnau abgeschlossen werden, um auch im Rahmen der Einführung des § 2b UStG (Umsatzbesteuerungen der Leistungen der öffentlichen Hand) rechtlich Sicherheit zu erlangen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Personalgestellung im ruhenden Verkehr zu.

Rechtslage

§ 2b UStG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.

Von Stadträtin Strohmaier wird die Abstellung die Personalgestellung an die Stadt Todtnau grundsätzlich infrage gestellt. Würde die Vollzugsbedienstete mit dem jetzigen Beschäftigungsumfang nur in Schönau eingesetzt, könnte der ruhenden Verkehr in Schönau und beispielsweise am Parkplatz der Belchenseilbahn verstärkt überwacht werden.
Der Vorsitzende entgegnet, dass für ihn die jetzige Kontrolltätigkeit der Vollzugsbediensteten ausreichend sei. Zudem hätten die durchgeführten Stichproben beim Belchenseilbahn-Parkplatz ergeben, dass das Lösen der Parkscheine sehr gut funktioniere.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Personalgestellung im ruhenden Verkehr zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Öffentlich rechtlicher Vertrag_Stadt Schönau_Stadt Todtau_ruhender Verkehr.pdf

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7. Neubau MTB-Gebäude, Kreditaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 7

Sachverhalt

Mit dem Bau des neuen MTB-Gebäudes wurde am 29.03.2021 durch die Vergabe der Arbeiten für das Freimachen des Grundstücks, die Baustelleneinrichtung sowie die Verkehrssicherung „förmlich“ begonnen. Nach Vorgabe des Planungsbüros wurden für die Jahre 2020, 2021 und 2022 Auszahlungen von insgesamt 5.148.025,00 € veranschlagt. An Zuschüssen wurden 890.549 € bewilligt, welche zu großen Teilen bereits abgerufen wurden.

Zum Stichtag 11.05.2022 ergibt sich folgende Zwischenabrechnung:

                               
Haushaltspläne 2020/2021/2022
Ist per 11.05.2022



Gesamtinvestitionskosten
5.148.025,00 €
2.072.895,42 €



Gesamtfinanzierung


  • Mittel aus dem Ausgleichstock
300.000,00 €
200.000,00 €
  • Mittel Stadtsanierung
116.617,00 €
40.342,60 €
  • Mittel TIP
473.932,00 €
180.776,14 €
  • Darlehen
3.800.000,00 €
412.000,00 €
  • Eigenkapital
457.476,00 €
1.239.776,68 €
Summe Gesamtfinanzierung:
5.148.025,00 €
2.072.895,42 €

Zur Finanzierung des Eigenanteils ist im Haushaltsplan der Jahre 2020 bis 2022 eine Kreditaufnahme von insgesamt 3.800.000 € veranschlagt. Hiervon wurden bereits 412.000 € im Jahr 2021 aufgenommen.

Zum Stand 11.05.2022 ergibt sich eine rechnerische Unterfinanzierung der Baumaßnahme von 782.300,68 €, welche durch Eigenkapital vorfinanziert wurden.

Da in den nächsten Monaten mit weiteren Abschlagsrechnungen zu rechnen ist und die Zinsen deutlich steigen werden, ist nun die nächste Darlehensaufnahme erforderlich. Durch diese Darlehensaufnahme ist die Kreditermächtigung des Jahres 2021 ausgeschöpft.

Von der Verwaltung wurden am 11.05.2022 Angebote bei den folgenden Kreditinstituten angefordert:

  • Sparkasse Wiesental, Schopfheim
  • Volksbank Freiburg eG

Dabei wurden folgende Konditionen angefragt:

  • Aufnahme                                        01.06.2022
  • Kredithöhe                                        1.300.000 €
  • Laufzeit                                        40 Jahre 
  • Zinsfestschreibung                                10, 20 und 30 Jahre
  • Termin Angebotsabgabe                        30.05.2022 bis 9:00 Uhr

Die Verwaltung wird die Angebote der Kreditinstitute zusammenstellen und für den Gemeinderat einen Vergabevorschlag erarbeiten. Dieser wird in der Sitzung vom 30.05.2022 vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage der vorliegenden Angebote wird die Verwaltung dem Gemeinderat in der Sitzung den Beschlussvorschlag für die Kreditaufnahme unterbreiten.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Mit der Darlehensaufnahme von 1.300.000 € ist die offene Kreditermächtigung von 1.000.000,00 € für das Jahr 2021 ausgeschöpft. Für das Jahr 2022 ist insgesamt noch eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.088.000 € offen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit entsprechenden Erläuterungen vor. Sie berichtet, dass folgende Angebote fristgerecht bei der Verwaltung eingereicht worden seien:

Kredit- institut
Darlehenshöhe
Laufzeit
Zinsfest-schreibung
Zinssatz freibleibend
Zinssatz 
(gebunden 
bis 31.05.)
Volksbank Freiburg
1.300.000 €
40 
Jahre
10 Jahre
 
2,06 %
Volksbank Freiburg
1.300.000 €
40 
Jahre
20 Jahre
 
2,41 %
Volksbank Freiburg
1.300.000 €
40 
Jahre
30 Jahre
 
2,65 %
Sparkasse Wiesental
1.300.000 €
40 
Jahre
10 Jahre
1,95 %
 


Die Verwaltung schlage vor, das Darlehen bei der Sparkasse Wiesental mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren und einem Zinssatz von 1,95 % aufzunehmen.
In der nachfolgenden Aussprache wird von Stadtrat Knobel angeführt, dass sich das Gremium bei den letzten Kreditaufnahmen tendenziell für längerfristige Zinsfestschreibungen mit etwas höheren Zinssätzen entschieden hätte. Für die heute zu beschließende Kreditaufnahme sollte wegen der unsicheren weiteren Zinsentwicklung ebenso verfahren werden.
Stadtrat Dr. Sladek teilt diese Meinung.

Auf Frage von Stadtrat Anschütz erwidert der Vorsitzende, dass man für die heute zu beschließende Kreditaufnahme keine Break-Even-Berechnung zum Angebotsvergleich vorgenommen habe. Aufgrund der angeführten Argumente wäre die Verwaltung aber auch damit einverstanden, wenn der Gemeinderat das Angebot der Volksbank mit der längerfristigen Zinsfestschreibung von 30 Jahren annehmen würde. 

Der Vorsitzende lässt sodann über diesen weitergehenden Beschlussvorschlag abstimmen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Darlehen von 1.300.000 € bei der Volksbank Freiburg eG mit 30-jähriger Zinsfestschreibung und einem Zinssatz von 2,65 % aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Novellierung des Eigenbetriebsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 8

Sachverhalt

Das Eigenbetriebsrecht für Baden-Württemberg wurde im Jahr 2020 novelliert. Dies war erforderlich, weil die letzte umfassende Novellierung in den Jahren 1992 und 1995 erfolgte und die Eigenbetriebsverordnung nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprach. Seither besteht eine Wahlmöglichkeit, ob die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe nach den für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik oder auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs erfolgt. Als rechtliche Grundlagen gibt es deshalb künftig: 
- die Gemeindeordnung, 
- das Eigenbetriebsgesetz neu, 
- die Eigenbetriebsverordnung (HGB) oder 
- die Eigenbetriebsverordnung (Doppik). 

Als Folge der künftigen Wahlmöglichkeit im Eigenbetriebsgesetz muss vom Gemeinderat für den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald beschlossen und in der Betriebssatzung festgelegt werden, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach der Eigenbetriebsverordnung (HGB) oder der Eigenbetriebsverordnung (Doppik) erfolgen soll. Bisher erfolgen die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. 

EDV-Umstellung:
Von Komm.One wird bei SMART Kunden eine Harmonisierung und klare Standards angestrebt. Und daher wird vorgesehen, dass bei bisheriger Buchführung nach EigBVO (analog HGB) mit NKR Kontenrahmen, künftig die Buchführung auch nach EigBVO-HGB jedoch nach den rechtlichen Vorgaben mit EigB-Kontenrahmen geführt wird. Dies wurde auch so in den Mitgliederbeiräten im Herbst 2020 beschlossen. Eine andere Buchführung ist somit bei Komm.One auch nicht möglich. Buchhalterisch gibt es aber keine Vor- oder Nachteile bei beiden Varianten.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen weiterhin nach den Vorschriften des HGB geführt werden sollen. 

Nach dem neuen Eigenbetriebsrecht wird der Vermögensplan, der bisher vorrangig auch ein Investitions- und Finanzierungsplan für Vermögensänderungen im Bereich langfristiger Mittelbeschaffung und Mittelverwendung war, durch einen Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm ersetzt. Zur Umsetzung dieser Vorgabe wurden Muster als Anlage in die Eigenbetriebsverordnung aufgenommen, welche die Inhalte des Liquiditätsplans und des Investitionsprogramms festlegen und die Gliederung des Investitionsprogramms vorgeben. Eine Liquiditätsplanung wurde neu aufgenommen, damit der Eigenbetrieb seinen Zahlungsverpflichtungen möglichst termingerecht und betragsgenau nachkommen kann. Der Jahresabschluss wurde um eine Liquiditätsrechnung ergänzt. Die Inhalte der Finanzplanung wurden detailliert geregelt. Der Erfolgsplan und der Liquiditätsplan sind künftig für weitere drei Jahre nach dem Wirtschaftsjahr, für das der Wirtschaftsplan aufgestellt wird, zu planen.

Nach der Übergangsregelung im Eigenbetriebsgesetz muss die Umstellung auf die neue Eigenbetriebsverordnung-HGB spätestens zum 01.01.2023 erfolgen. Die Systemumstellung über Komm.One erfolgt noch in diesem Jahr. In diesem Fall werden die Vorgaben der neu anzuwendenden Eigenbetriebsverordnung-HGB (z.B. Verwendung neuer Muster und Ergänzung der Planung um einen Liquiditätsplan) erstmalig in der Planung für das Wirtschaftsjahr 2023 berücksichtigt und im Geschäftsjahr 2023 umgesetzt. In der Übergangsphase bis zum 31.12.2022 gelten weiterhin die Bestimmungen aus der alten Eigenbetriebsverordnung.

In der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wird künftig bestimmt, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach der Eigenbetriebsverordnung-HGB und damit auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches geführt werden, soweit der Gemeinderat diesem Vorschlag zustimmt. Diese Regelung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Änderung der Betriebssatzung soll in einer späteren Gemeinderatssitzung beschlossen werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen ab dem 01.01.2023 nach der neuen Eigenbetriebsverordnung-HGB auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die EDV-Umstellung durch Komm.One auf das neue Eigenbetriebsrecht (HGB), welche durch das neue Eigenbetriebsgesetz zwingend erforderlich ist, ist mit Aufwendungen in Höhe von rund 10.000,00 € verbunden.

Rechtslage

Eigenbetriebsgesetz
Eigenbetriebsverordnung (HGB)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.
Eine Aussprache wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen ab dem 01.01.2023 nach der neuen Eigenbetriebsverordnung-HGB auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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9. Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 9

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2021) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2021 zu ermitteln.




Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Aufwendungen






42110000
Unterhaltung Hochbehälter 1)

27.000,00
16.355,22
42120000
Unterhaltung Rohrnetz

21.400,00
19.066,02
42210000
Unterhaltung Werkzeuge/Maschinen

0,00
0,00
42220000
Wasserzähler

1.500,00
1.555,71
42225330
Auflösung Wasserzähler

7.200,00
7.186,21
42410000
Aufwendungen Energie

19.100,00
18.213,41
42420000
Aufwand für Wasserversorgung

0,00
256,00
42430000
Aufwand für Abfallbeseitigungen

0,00
9,00
42450000
Aufwand für Gebäudereinigung

100,00
173,70
42460000
Gebäudeversicherung

370,00
355,58
42510000
Haltung von Fahrzeugen

150,00
504,42
42610000
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte

50,00
0,00
42620000
Aus- und Fortbildung

200,00
0,00
42710000
Besondere Verw.- und Betriebsaufwend.

0,00
0,00
42720000
Aufwendungen für EDV

450,00
431,95
42790000
Wasseruntersuchungen

2.400,00
1.286,66
42810000
Erwerb von Vorräten

2.150,00
1.336,44
42910000
sonstige Sach- und Dienstleistungen 

6.000,00
5.649,53
44290000
Sonstige Aufwendungen Rechte und Dienste
0,00
90,00
44310000
Geschäftsaufwendungen

2.950,00
191,16
44410000
Wasserentnahmeentgelt

18.500,00
17.147,70
44430000
Versicherungen

0,00
0,00
47110000
Abschreibungen auf immaterielle VG

570,00
569,00
47140000
Abschreibungen Infrastrukturvermögen

30.300,00
37.738,15
47150000
Abschreibungen Maschinen und techn. Anl.
1.200,00
1.237,02
47170000
Abschreibungen BuG

1.500,00
659,00
47220000
Ausbuchung Kleinbetrag

0,00
0,00
48110000
Verwaltungskostenbeitrag 

0,00
0,00
48110000
Warmmiete

3.000,00
3.000,00
48112500
Werkhofarbeiter 

41.000,00
0,00
48112500
Werkhoffahrzeug 

3.500,00
0,00
48116100
Darlehenszinsen

7.700,00
7.557,57
91222000
Umlage Steuerungsleistungen 

8.000,00
11.464,62
93112504
Umlage Serviceleistungen 

18.800,00
23.167,22
92611000
ILV Personalstunden Bauhof 

0,00
37.117,50
93112500
ILV Fuhrpark Bauhof 

0,00
4.255,50
98110000
Kalkulatorische Zinsen

1.650,00
2.141,82



226.740,00
218.716,11





Sachkonto
Erträge






31611000
Auflösung Zuweisungen vom Land

0,00
0,00
31617000
Auflösung Zuweisungen private Untern.

855,00
855,00
31620000
Auflösung Beiträge

790,00
793,00
33210000
Benutzungsgebühren ²)

200.887,34
189.172,80
34210000
Erträge aus Verkauf

11.500,00
9.085,01
34820000
Erstattungen von Gemeinden ³)

0,00
2.606,27
34880000
Erstattungen von übrigen Bereichen

0,00
175,00
35910000
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
0,15
97110000
Kalkulatorische Zinsen Sonderposten

130,00
126,65



214.162,34
202.813,88






Ergebnis







Erträge 2021

214.162,34
202.813,88

Aufwendungen 2021

226.740,00
218.716,11



-12.577,66
-15.902,23

abzüglich Kostenunterdeckung 

0,00
0,00

zuzüglich Kostenüberdeckung 2018
12.577,66
12.577,66

gebührenrechtliches Ergebnis 2021

0,00
-3.324,57


  1. Bei der Unterhaltung vom Hochbehälter ergaben sich Minderaufwendungen von 10.344,78 €.

  1. Im Jahr 2021 ergaben sich bei den Benutzungsgebühren Mindererträge von 11.714,54 €.

  1. Aus der Vermietung durch den Bagger konnten bei den Erstattungen von Gemeinden Erträge in Höhe von 2.606,27 € erzielt werden.

Im Jahr 2021 wurde eine Kostenunterdeckung von 3.324,57 € erzielt. 

Kostenunterdeckungen können nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenunterdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2021 in Höhe von -3.324,57 € fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Ausweisung einer Kostenunterdeckung von 3.324,57 € ergibt sich für das Jahr 2021 eine Belastung der Ergebnisrechnung in gleicher Höhe. In der Bilanz wird eine Kostenunterdeckung nicht ausgewiesen. Der Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation führt zu einem Mehrertrag des Ergebnishaushalts im entsprechenden Haushaltsjahr. 

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird von Rechnungsamtsleiterin Wagner vorgetragen.
Eine Aussprache wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2021 in Höhe von -3.324,57 € fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadträtin Schindler.

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10. Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 10

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2021) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2021 zu ermitteln.





Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Kostenstelle
Aufwendungen







42120000
53800101
Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermögens 1)

118.000,00
4.953,27
42220000
53800101
Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen

0,00
39,89
43130000
53800102
anteilige Zuweisungen an GVV (Verbandssammler) 2)

92.794,59
54.825,42
43130000
53800102
anteilige Zuweisungen an GVV (Kläranlage)

242.688,38
236.954,37

GVV
anteilige Abschreibungen Kläranlage

115.042,43
121.444,75

GVV
anteilige Abschreibungen Schmutzwassersammler

54.919,86
56.669,20

GVV
anteilige Abschreibungen RÜB/Mischwassersammler

12.820,09
13.228,44
47140000
53800101
Abschreibungen

75.658,92
77.121,42
48112500
53800101
Werkhofarbeiter 1)

800,00
0,00
48116100
53800101
Darlehenszinsen

7.064,00
5.803,93
51300000
53800101
Außerplanmäßige Abschreibungen

0,00
0,00
51197313
53800102
Umlage GVV Sonderergebnis

0,00
0,00
91222000
53800101
Umlage Steuerungsleistungen 

8.200,00
11.467,70
93112504
53800101
Umlage Serviceleistungen 

20.300,00
23.173,45
92611000
53800101
ILV Personalstunden Bauhof 

0,00
3.307,50
93112500
53800101
ILV Fuhrpark Bauhof 

0,00
1.016,00
98110000
53800101
Kalkulatorische Zinsen

1.559,01
2.609,32




749.847,28
612.614,66







1)  Leistungen Bauhof
       Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf 
       KLR-Konten 92611000 und 93112500


Sachkonto
Kostenstelle
Erträge







31611000
53800101
Auflösung Zuweisungen vom Land

10.129,27
8.718,18
31617000
53800101
Auflösung Zuweisungen private Unternehmen


1.411,09
31617000
53800101
Auflösung Beiträge

32.363,41
32.363,41

GVV
anteilige Aulösungen Sonderposten Kläranlage

56.029,19
57.813,86

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Schmutzwassersammler

35.504,76
36.635,68

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten RÜB/Mischwassersammler

4.245,61
4.380,84

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Klärbeiträge

27.296,43
28.165,89
33210000
53800101
Benutzungsgebühren 3)

492.381,19
465.849,21
35910000
53800101
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
0,00
38110000
53800101
Straßenentwässerungsanteil 4)

48.581,89
40.846,26




706.531,75
676.184,42








Ergebnis









Erträge 2021

706.531,75
676.184,42


Aufwendungen 2021

749.847,28
612.614,66




-43.315,53
63.569,76


zuzüglich Kostenüberdeckung 2017
43.315,53
43.315,53


gebührenrechtliches Ergebnis 2021

0,00
106.885,29

1) Die geplante Sanierung des Mischwasser- und Regenwasserkanals J-P-H-Weg über 90.000 € wurde nicht durchgeführt. 

2) Die anteilige Umlage an den GVV Schönau im Schwarzwald für den Betrieb der Verbandssammler lag um 37.969,17 € unter dem kalkulierten Ansatz. Dies liegt unter anderem daran, dass geplante Aufwendungen von 60.000 € für Schmutzfrachtberechnung, Bauwerksmessung und Gewässerökologisches Gutachten nicht verausgabt wurden. Stattdessen wurde jedoch das Fremdwasserbeseitigungskonzept begonnen, für welches bisher 24.081,18 € verausgabt wurden. Auf die Kosteneinsparungen entfällt für die Stadt Schönau im Schwarzwald ein Anteil von 42,06 %.

3) Bei den Benutzungsgebühren ergaben sich Mindererträge von 26.531,98 €.

4) Durch die Minderaufwendungen und auch die Reduzierung der Verbandsumlage, vermindert sich auch der anteilige Straßenentwässerungsanteil entsprechend.

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt. 
  
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2021 in Höhe von 106.885,29 € fest. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 106.885,29 € wird die Ergebnisrechnung des Jahres 2021 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenüberdeckung).

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird keine Aussprache gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2021 in Höhe von 106.885,29 € fest. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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11. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 11
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11.1. Amphibienmaßnahme auf dem städtischen Grundstück Flst.-Nr. 361, Gemarkung Todtnau-Geschwend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 11.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle informiert, dass auf diesem städtischen Grundstück im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes zwei Teiche angelegt worden seien. Mittlerweile seien die Teiche teils verlandet und sollen daher wieder ausgetieft werden, um Lebensraum für Amphibien zu bieten.
Für die Durchführung dieser Maßnahme benötige der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Lörrach e.V. die Genehmigung der Grundstückseigentümerin.
Der Ortschaftsrat von Geschwend und die Gemeinde Todtnau seien mit der Maßnahme einverstanden. Ebenso der Wanderschäfer, der die Fläche beweide. 

Auf Anfrage stellt der Vorsitzende fest, dass seitens des Gemeinderats keine Einwände zur vorgesehenen Amphibienschutzmaßnahme bestehen. Dem Landschaftserhaltungsverband kann somit das Einverständnis der Stadt als Grundstückseigentümerin erteilt werden.

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12. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 12
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12.1. Kampfhundehaltung in Schönau-Brand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 12.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth gibt eine Mitteilung eines besorgten Bürgers über die Haltung von Kampfhunden in Schönau-Brand weiter.
Angeblich würden dort drei Kampfhunde gehalten, wobei die zwei jungen Hunde öfters von Kindern an der Leine, aber ohne Maulkorb, im Bereich des Schulwegs ausgeführt werden. Der Bürger habe die Sorge, dass die Kinder die Kontrolle über die Hunde verlieren und dadurch andere Kinder - die sich auf dem Schulweg befinden - gefährdet werden könnten.
Hauptamtsleiter Krumm erwidert, dass der Verwaltung die angesprochene Hundehaltung bekannt sei. Die Hunde werden schon lange gehalten, seien aber keine Kampfhunde. Bislang seien der Verwaltung auch keine Vorfälle mit den Hunden bekannt, weshalb derzeit keine behördlichen Maßnahmen bezüglich der Hundehaltung eingeleitet werden können. 
Trotzdem werde man sich mit dem Hundehalter in Verbindung setzen und auf die geltenden Vorschriften für das Ausführen von Hunden hinweisen.  

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12.2. Verschmierte Wanderwegschilder "Rund um Schönau"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 12.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth informiert, dass viele Wanderwegschilder des Wanderwegs „Rund um Schönau“ von unbekannten Täter verschmiert worden seien.
Hauptamtsleiter Krumm erwidert, dass dies der Verwaltung bereits bekannt sei. Diese Untaten stünden vermutlich im Zusammenhang mit Verschmierungen, welche auf den Stelen des Energie-Erlebnispfades im „Buchenbrändle“ vorgenommen worden seien. Anzeige bei der Polizei sei erfolgt.

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12.3. Parksituation im Bereich der alten Post (Friedrichstraße 8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 12.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer spricht die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und hier insbesondere für die Parkregelung im Bereich der alten Post an. Dort sei der weiße Strich für die Erlaubnis zum Parken auf dem Gehweg zwar übermalt worden, jedoch immer noch sichtbar. Diese nicht eindeutige Situation führe zum weiteren „Gehweg-Parken“, was gegebenenfalls vom Vollzugsdienst geahndet werde.
 
Der Vorsitzende antwortet, dass für den angesprochenen Bereich bereits seit längerer Zeit ein absolutes Halteverbot gelte. Dieses Halteverbot habe das Landratsamt angeordnet, um das Sichtdreieck für die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, welche von der dortigen Stichstraße in die B 317 einbiegen möchten. Das Halteverbot sei mit den entsprechenden Verkehrsschildern ordnungsgemäß ausgeschildert.

Datenstand vom 21.06.2022 15:45 Uhr