Datum: 11.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:41 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Fragestunde für den Bürger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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ö
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1 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.03.2022 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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ö
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2 |
Sachverhalt
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.03.2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:
TOP 1:
Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald - Betriebszweig Wohnraumvermietung, Mitanpassung zum 01.07.2022
(Einstimmiger Beschluss)
Die Mieten für die Wohnungen des Betriebszweigs Wohnraumvermietung werden entsprechend dem Verwaltungsvorschlag zum 01.07.2022 angepasst.
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2022 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.03.2022 wird dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Krumm im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben.
Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter zudem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2022 anerkannt wird.
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3. Bauantrag:
Einglasung der Wände an der vorhandenen Terrassenüberdachung, Flst.-Nrn. 189, 190 und 190/2, Kirchbühlstraße 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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3 |
Sachverhalt
Herr Atanassow hat - ohne Baugenehmigung und Zustimmung der Stadt Schönau im Schwarzwald als Grundstückseigentümerin - bei seiner Überdachung im Bereich des Zebetsmattbaches seitliche Verkleidungen angebracht. In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2022 hat der Gemeinderat entschieden, am Beschluss vom 15.12.2021 festzuhalten, wonach Herr Atanassow diese seitliche Verkleidung wieder entfernen muss. Mit Schreiben vom 23.02.2022 wurde Herr Atanassow erneut mit Fristsetzung (15.04.2022) zum Rückbau aufgefordert.
Am 28.03.2022 ging bei der Verwaltung ein Bauantrag über die Einglasung der Wände an der vorhandenen Terrassenüberdachung ein. Im Anschreiben weist Herr Atanassow darauf hin, dass er bereit wäre, das betroffene Grundstück von der Stadt zu erwerben. Herr Atanassow würde der Stadt das Recht einräumen, jederzeit Zutritt zum Zebetsmattbach zu haben. Für ihn als Hotelbetreiber sei die Überdachung von spezieller Bedeutung, damit Rollstuhlfahrer und sonstige körperlich eingeschränkte Personen über die hintere Straßenseite in das Haus gelangen können. Um gesundheitsgefährdende Zugerscheinungen zu vermeiden, seien diese verglasten Wände unbedingt erforderlich.
Da es sich bei dem gewünschten Grunderwerb durch Herrn Atanassow um ein städtisches Grundstück mit einem Oberflächengewässer handelt, kann ein Grundstücksverkauf nicht realisiert werden.
Auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.12.2021, dieser vom Gemeinderat nochmals bestätigt am 24.01.2022, empfiehlt die Verwaltung, das Einvernehmen zu versagen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag nicht zu befürworten. Das Landratsamt wird darüber in Kenntnis gesetzt.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende gibt zunächst einen kurzen Überblick über die Vorgeschichte, ehe Bauamtsleiter Wunderle den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vorträgt und den Bauantrag anhand der Planunterlagen erläutert.
Es schließt sich eine kurze Aussprache an, in der Bauamtsleiter Wunderle einige Verständnisfragen beantwortet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag nicht zu befürworten. Das Landratsamt wird darüber in Kenntnis gesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
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4. Neubau MTB-Gebäude, Arbeitsvergaben:
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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4 |
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4.1. Estricharbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Vom Architekturbüro bemv aus Freiburg wurden die Estricharbeiten öffentlich ausgeschrieben. Acht Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Die Submission fand am 15.03.2022 statt. Alle drei eingereichten Angebote konnten gewertet werden.
Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):
Fa. AEP Estrich, Lörchgau 38.312,64 €
Bieter 2 43.521,87 €
Bieter 3 43.826,33 €
Beschlussvorschlag
Die Estricharbeiten werden an den günstigsten Bieter, Fa. AEP Estrich aus Lörchgau, mit einer Auftragssumme von brutto 38.312,64 € vergeben.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenberechnung (Kostenfortschreibung vom 18.11.2021) des Architekturbüro bemv aus Freiburg mit brutto 59.946,87 € veranschlagt.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Eine Aussprache wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gewünscht.
Beschluss
Die Estricharbeiten werden an den günstigsten Bieter, Fa. AEP Estrich aus Lörchgau, mit einer Auftragssumme von brutto 38.312,64 € vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
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4.2. Trockenbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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4.2 |
Sachverhalt
Vom Architekturbüro bemv aus Freiburg wurden die Trockenbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Elf Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Die Submission fand am 15.03.2022 statt. Alle drei eingereichten Angebote konnten gewertet werden.
Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):
Fa. Schäfer GmbH, Allensbach 77.029,49 €
Bieter 2 85.412,01 €
Bieter 3 96.368,34 €
Beschlussvorschlag
Die Trockenbauarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Fa. Schäfer GmbH aus Allensbach, mit einer Auftragssumme von brutto 77.029,49 € vergeben.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenberechnung (Kostenfortschreibung vom 18.11.2021) des Architekturbüro bemv aus Freiburg mit brutto 115.945,48 € veranschlagt.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Stadtrat Schröder fragt nach den Gründen, welche für die doch beachtliche Unterschreitung der Angebotssumme gegenüber der Kostenfortschreibung ausschlaggebend seien. Liege dies an einer Fehlberechnung des Architekten, oder arbeite die günstigste Bieterfirma möglicherweise mit Lohn-Dumpingpreisen?
Vom Bauamtsleiter wird dies verneint. Aufgrund der ständig steigenden Preise in der Baubranche habe man den Architekten nochmals zu einer Fortschreibung der Kostenberechnung aufgefordert, welche von diesem wahrscheinlich mit ausreichenden Sicherheitsreserven vorgenommen wurde. Im Übrigen sei die Leistungsfähigkeit des günstigsten Bieters im Rahmen der Bieterprüfung vom Architekten geprüft worden.
Beschluss
Die Trockenbauarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Fa. Schäfer GmbH aus Allensbach, mit einer Auftragssumme von brutto 77.029,49 € vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
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4.3. Sanitärinstallationsarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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ö
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4.3 |
Sachverhalt
Vom Architekturbüro Behringer aus Todtnau wurden die Sanitärinstallationsarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Zwei Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Die Submission fand am 15.03.2022 statt. Ein Angebot ist eingegangen und konnte gewertet werden.
Die geprüfte Angebotsendsumme lautet (brutto):
Fa. Mössner GmbH & Co.KG, Titisee-Neustadt 94.418,07 €
Beschlussvorschlag
Die Sanitärinstallationsarbeiten werden an die Fa. Mössner GmbH & Co.KG, Titisee-Neustadt mit einer Auftragssumme von brutto 94.418,07 € vergeben.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenberechnung (Kostenfortschreibung vom 18.11.2021) des Architekturbüro bemv aus Freiburg mit brutto 111.265,00 € veranschlagt.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Eine Aussprache wird nicht gewünscht, weshalb der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen lässt.
Beschluss
Die Sanitärinstallationsarbeiten werden an die Fa. Mössner GmbH & Co.KG, Titisee-Neustadt mit einer Auftragssumme von brutto 94.418,07 € vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
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4.4. Sonnenschutzarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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ö
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4.4 |
Sachverhalt
Vom Architekturbüro bemv aus Freiburg wurden die Sonnenschutzarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Acht Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Die Submission fand am 15.03.2022 statt. Alle vier eingereichten Angebote konnten gewertet werden.
Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):
Fa. Zanker, Auenwald-Mittelbrüden 22.631,42 €
Bieter 2 24.747,60 €
Bieter 3 26.243,71 €
Bieter 4 29.383,48 €
Beschlussvorschlag
Die Sonnenschutzarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Fa. Zanker aus Auenwald-Mittelbrüden, mit einer Auftragssumme von brutto 22.631,42 € vergeben.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenberechnung (Kostenfortschreibung vom 18.11.2021) des Architekturbüro bemv aus Freiburg mit brutto 28.563,57 € veranschlagt.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Eine Aussprache wird nicht gewünscht, weshalb der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen lässt.
Beschluss
Die Sonnenschutzarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Fa. Zanker aus Auenwald-Mittelbrüden, mit einer Auftragssumme von brutto 22.631,42 € vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
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4.5. Heizungsinstallationsarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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4.5 |
Sachverhalt
Vom Architekturbüro Behringer aus Todtnau wurden die Heizungsinstallationsarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Drei Firmen haben Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Die Submission fand am 15.03.2022 statt. Ein Angebot ist eingegangen und konnte gewertet werden.
Die geprüfte Angebotsendsumme lautet (brutto):
Fa. Mössner GmbH & Co.KG, Titisee-Neustadt 79.450,67 €
Beschlussvorschlag
Die Heizungsinstallationsarbeiten werden an die Fa. Mössner GmbH & Co.KG, Titisee-Neustadt mit einer Auftragssumme von brutto 79.450,67 € vergeben.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Diese Arbeiten wurden gemäß Kostenberechnung (Kostenfortschreibung vom 18.11.2021) des Architekturbüro bemv aus Freiburg mit brutto 95.200,00 € veranschlagt.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Eine Aussprache wird nicht gewünscht, weshalb der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen lässt.
Beschluss
Die Heizungsinstallationsarbeiten werden an die Fa. Mössner GmbH & Co.KG, Titisee-Neustadt mit einer Auftragssumme von brutto 79.450,67 € vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
Im Zuge der Arbeitsvergaben weist Stadtrat Dr. Sladek auf die unveränderte Klimaproblematik hin. Er halte es daher für unabdingbar, beim neuen MTB-Gebäude alle möglichen Dachflächen für die Anbringung der geplanten PV-Anlage zu nutzen. Dies auch vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung geplanten "Osterpakets 2022" für mehr erneuerbare Energien. Der Referentenentwurf sehe dazu eine Anhebung der Vergütungen für PV-Anlagen bis 10 KW-Leistung auf 12,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) vor, und bis 100 KW-Leistung soll die Vergütung bei 10,3 Cent pro kWh liegen.
Der Vorsitzende stimmt der Meinung von Stadtrat Dr Sladek zu und erklärt, dass das Thema "PV-Anlage" für den MTB-Neubau derzeit mit dem Architekten und dem Elektroplaner erörtert werde und im Gemeinderat in der nächsten Sitzung behandelt werden soll, Gleichzeitig werde die Möglichkeit geprüft, auf dem Betriebsgebäude des ehemaligen Willig-Areals ebenfalls eine PV-Anlage zu installieren.
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5. Geröllabgang Bannwald Salendobel (Revier 33 - Schönau),
Herstellung des ursprünglichen Abflusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt
Ein Geröllabgang hat am Unterhang eine Verklausung innerhalb des Bannwaldes Salendobel produziert und Geröllmaterial auf eine angrenzende Weidfläche (Gemarkung Präg, Flurstück 974) geschwemmt. Hierzu liegt dem Gemeinderat ein Aktenvermerk sowie Bilder der geschilderten Situation von Frau Susanne Berger vom Forstbezirk Todtnau vor.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat befürwortet die Herstellung des ursprünglichen Abflusses und beschließt für die Durchführung der Maßnahme Angebote einzuholen.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor und verweist auf die Ausführungen der Forstbezirksleiterin im vorliegenden Aktenvermerk.
Die Kosten für die Herstellung des ursprünglichen Abflusses sind noch nicht bekannt, werden aber mindestens im hohen vierstelligen Bereich liegen. Die erforderlichen Arbeiten sollten jedoch möglichst schnell ausgeführt werden, um mögliche weitere Schäden durch starke Regenfällen zu verhindern. Für die Durchführung dieser Maßnahme sollen Angebote eingeholt werden.
Zudem müsse das auf die angrenzende Weidefläche geschwemmte Geröllmaterial umgehend beseitigt werden. Nach Schätzung werden die Kosten für die Aufräumarbeiten bei zirka 1.000 € liegen und zwischen den Städten Todtnau und Schönau im Schwarzwald je hälftig aufgeteilt. Der Gemeinderat ist mit diesem Vorgehen einhellig einverstanden.
Beschluss
Der Gemeinderat befürwortet die Herstellung des ursprünglichen Abflusses und beschließt für die Durchführung der Maßnahme Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
Dokumente
Download Sitzungsvorlage_Aktenvermerk Geröllabgang Bannwald Salendobel.pdf
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6. Freibad Schönau im Schwarzwald - Saison 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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ö
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6 |
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6.1. Festsetzung der Öffnungszeiten 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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ö
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6.1 |
Sachverhalt
Für die Badesaison 2022 werden im Freibad Schönau folgende Saisonzeiten festgelegt:
Vorsaison: 14.05.2022 bis 31.05.2022
Hauptsaison: 01.06.2022 bis 31.08.2022
Nachsaison: 01.09.2022 bis 11.09.2022
Dabei gelten folgende Öffnungszeiten:
Monat
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Öffnungszeit
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Frühschwimmen
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Einlassende
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Mai 2022
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10.00 bis 19.00 Uhr
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nein
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18.30 Uhr
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Juni 2022
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9.00 bis 20.00 Uhr
|
ja
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19.30 Uhr
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Juli 2022
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9.00 bis 20.00 Uhr
|
ja
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19.30 Uhr
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August 2022
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9.00 bis 20.00 Uhr
|
ja
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19.30 Uhr
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September 2022
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10.00 bis 19.00 Uhr
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nein
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18.30 Uhr
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Frühschwimmen:
Vom 01.06.2022 bis einschließlich 31.08.2022 (Hauptsaison) wird jeden Dienstag und jeden Donnerstag die Möglichkeit des Frühschwimmens angeboten. An diesen Tagen wird das Bad bereits um 7.00 Uhr geöffnet.
Schlechtwetterregelung:
Sollte die Temperatur um 12.30 Uhr den Wert von 18 Grad unterschreiten, wird das Bad um 13.00 Uhr geschlossen und dann nochmals von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.
abgerufen werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Öffnungszeiten 2022 zu.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Eine Aussprache findet nicht statt, weshalb der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen lässt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Öffnungszeiten 2022 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
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6.2. Festsetzung der Vorverkaufspreise 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
|
ö
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|
6.2 |
Sachverhalt
Die Öffnung des Freibads Schönau im Schwarzwald ist am 14.05.2022 vorgesehen. Der Vorverkauf der Saisonkarten findet in der Zeit vom 18.04.2022 bis einschließlich 12.05.2022 im Rathaus der Stadt Schönau im Schwarzwald statt. Im Vorverkauf werden nur Saisonkarten angeboten. Die genauen Verkaufszeiten werden durch die Verwaltung festgelegt und entsprechend veröffentlicht. Bezugsberechtigt sind ausschließlich Einwohner der Gemeinden, welche sich durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung an den Betriebskosten des Freibads Schönau im Schwarzwald beteiligen. Auf § 4 der aktuell gültigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird verwiesen.
Vorverkaufspreise 2022:
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Freibad
Saisonkarte
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Kinder & Jugendliche (6-15 Jahre)
sowie jeweils mit Ausweis (Höchstalter: 25 Jahre):
- Schüler
- Auszubildende
- Studenten
- BFD- und FWD-Leistende
- Schwerbehinderte (ohne Höchstalter) ¹
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47,00 €
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Ab 16 Jahren
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78,00 €
|
Familien
Die Karte gilt für folgende im selben Haushalt lebende Personen:
- Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften ohne Kinder
- Eltern mit Kindern Jahrgang 2004 und jünger
- Alleinerziehende mit Kindern Jahrgang 2004 und jünger
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143,00 €
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¹ Begleitpersonen von Schwerbehinderten haben die Möglichkeit eine ermäßigte Saisonkarte (Kinder- und Jugendtarif) zu erwerben. Diese Regelung gilt allerdings nur bei gleichzeitigem Erwerb einer Saisonkarte durch den begleitungsbedürftigen Behinderten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem o.a. Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Vorverkaufspreise für die Saison 2022 wie vorgeschlagen fest.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Eine Aussprache findet nicht statt, weshalb der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen lässt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem o.a. Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Vorverkaufspreise für die Saison 2022 wie vorgeschlagen fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
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6.3. Festsetzung der Benutzungsentgelte 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
|
ö
|
|
6.3 |
Sachverhalt
Die Öffnung des Freibads ist am Samstag, den 14.05.2022 vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, für die Saison 2022 die gleichen Preise wie im Oktober 2020 festgelegt zu erheben. Es wird auf das angefügte Gebührenblatt verwiesen, aus dem sämtliche Kartenarten und Kategorien ersichtlich sind.
Der Verkauf der Eintrittskarten für das Freibad erfolgt ausschließlich an der Freibadkasse in der Zeit vom 14.05.2022 bis zur Schließung des Bades. Der letzte Öffnungstag ist am 11.09.2022 geplant.
Die Minigolfanlage wird auch in der Saison 2022 von der Stadt Schönau im Schwarzwald in Eigenregie betrieben. Die Ausgabe der Schläger und Bälle erfolgt an der Freibadkasse durch das städtische Personal. Für die Minigolfanlage gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für das Freibad (Ausnahme: dienstags und donnerstags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist die Minigolfanlage geschlossen, da die Freibadkasse nicht besetzt ist). Auch die Minigolfanlage öffnet am 14.05.2022. Über eine evtl. Verlängerung der Minigolfsaison über den 11.09.2022 hinaus soll erst zum Ende der Freibadsaison entschieden werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem oben angeführten Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2022 wie vorgeschlagen fest.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Stadtrat Locker bringt seine Freude zum Ausdruck, dass das Freibad in dieser Saison wieder geöffnet wird. Besonders toll finde er, dass die Vorverkaufspreise und die Benutzungsentgelte nicht erhöht werden. Dies sei ein gutes Zeichen für die Freibadbesucher, zumal diese momentan in vielen anderen Bereichen nicht unerhebliche Preissteigerungen zu verkraften hätten.
Stadträtin Münzer findet es ebenfalls sehr positiv, dass die Preise im Freibad in der diesjährigen Badesaison stabil bleiben.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem oben angeführten Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2022 wie vorgeschlagen fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
Nach der Beschlussfassung informiert der Vorsitzende, dass für den diesjährigen Badebetrib noch Kassenpersonal und Rettungsschwimmer gesucht werden. Er bittet die Mitglieder des Gemeinderats um Mithilfe bei der Suche von geeigneten Personen für diese Tätigkeiten.
Dokumente
Download Gebührentarif 2022 Freibad Schönau_Vorlage Gemeinderat.pdf
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7. Kurzinformationen der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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ö
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7 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Seitens der Verwaltung liegen keine Kurzinformationen vor.
zum Seitenanfang
8. Fragen und Anregungen des Gemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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ö
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. Wiesenstraße, Straßenschäden infolge der laufenden Baumaßnahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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ö
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8.1 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Stadtrat Schröder gibt eine Frage eines Anwohners weiter, die sich auf die Haftung für Straßenschäden in der Wiesenstraße beziehen, welche dort aufgrund der gegenwärtig laufenden Baumaßnahme verursacht wurden.
Der Vorsitzende erwidert, dass diese Straßenschäden prinzipiell von der ausführenden Baufirma wiederhergestellt werden müssen. Im angesprochenen Bereich der Wiesenstraße seien jedoch auch Arbeiten zur Nahwärmenetzverlegung geplant, weshalb die Zuständigkeit für die Straßenwiederherstellung mit den Beteiligten besprochen bzw, geklärt werden müsse.
Zur Haftungsfrage bei Straßenschäden werden von Bauamtsleiter Wunderle zusätzlich allgemeine Ausführungen gemacht.
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8.2. Wetterstation Schönau im Schwarzwald,
Veröffentlichung der Wetterdaten im Fernsehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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ö
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8.2 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Stadtrat Locker fragt nach den Gründen, weshalb die Wetterdaten der hiesigen Wetterstation nicht mehr bei der Wettervorhersage im SWR-Fernsehen veröffentlicht werden.
Der Vorsitzende entgegnet, dass in dieser Frage bereits verwaltungsseitig nachgebohrt worden sei, aber selbst die Betreiberfirma der Wetterstation keine begründete Antwort liefern konnte.
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8.3. Wiederherstellung Bouleplatz und Sanierung Wassertretstelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
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Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
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11.04.2022
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ö
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8.3 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende informiert, dass zwischenzeitlich der Bouleplatz in der Mühlmatt von einer beauftragten Baufirma wiederhergestellt worden sei. Der Platz müsse nur noch verdichtet werden, bevor er für das Boulespiel freigegeben werden kann.
Die Sanierung der angrenzenden Wassertretstelle werde ebenfalls noch ausgeführt.
Für beide Maßnahmen seien 13.000 € im Haushalt 2022 eingestellt. Die tatsächlichen Kosten werde er dem Gemeinderat nach Fertigstellung der Maßnahmen mitteilen.
Datenstand vom 25.04.2022 08:28 Uhr