Datum: 24.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 20.12.2021
3 Neubau einer Werkstatt und Unterstellhalle für Kleinfahrzeuge auf Flst. 783 in Schönau-Brand
4 Verkehrsberuhigung Luisenstraße: Vorstellung der Entwurfsplanung
5 Annahme von Spenden
6 Kurzinformationen der Verwaltung
6.1 Ausrichtung des Biosphärenfestes 2022
7 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
7.1 Loipe auf der Mühlmatt
7.2 Straßenaufbruch-Lagerplatz beim Schlachthof, Gesundheitsgefährdung
7.3 Städtischer Werkhof, Anschaffung eines zweiten Salzstreu-Anbaugerätes
7.4 Verunreinigung der "Wiese"

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer spricht die zum heutigen TOP 4 „Verkehrsberuhigung Luisenstraße“ vorliegende Entwurfsplanung an. Er regt in diesem Zusammenhang an, entweder den beim Parkplatz vor dem Grundstück Flst.-Nr. 271 vorgesehene Pflanztrog in Richtung des Anwesens Flst.-Nr. 268/1 zu verlegen oder die Parkplatzlänge von 6.0 m auf 5,5 m zu verkürzen. Damit könnte der Ein- bzw. Ausfahrtssituation zum bzw. vom Grundstück Flst.-Nr. 271 verbessert werden.
Außerdem möchte der Zuhörer wissen, ob bereits ein Beschilderungsplan für den geplanten Ausbau der Luisenstraße vorliegt.

Der Vorsitzende erwidert, dass die Anregung des Zuhörers unter TOP 4 behandelt werde. Bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes werde der Beschilderungsplan von den Vertretern des Büros dwd INGENIEUR GMBH vorgestellt.

Eine Zuhörerin fragt nach dem Stand in Sachen Verkauf des Gasthauses „Kirchbühl“.
Der Vorsitzende erklärt, dass es in dieser Grundstückssache keine neuen Erkenntnisse gebe.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 20.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 20.12.2021 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 20.12.2021 anerkannt wird.

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3. Neubau einer Werkstatt und Unterstellhalle für Kleinfahrzeuge auf Flst. 783 in Schönau-Brand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Auf dem Flurstück 783 (Straßenmeisterei des Landkreises Lörrach) in Schönau-Brand soll eine Werkstatt und eine Unterstellhalle für Fahrzeuge errichtet werden. Dieses Grundstück liegt baurechtlich in einem Mischgebiet.

Das bestehende Wohnhaus sowie das vorhandene Werkstattgebäude werden abgebrochen. Die Wände des Neubaus sollen in Stahlbetonbauweise erstellt werden. Die Dachflächen sind mit einer Neigung von 6 bis 14 Grad vorgesehen.

Das Gebäude ist in einer L-Form geplant mit den Außenabmessungen 30,21 x 16,04 m und 31,18 x 12,08 m. Der First des Gebäudes liegt 9,83 m über dem Gelände. Zur Beheizung ist ein Gas-Brennwertkessel geplant.

Der Antragsteller erklärt, dass keine Maschinen, Anlagen, Geräte und technische Einrichtungen aufgestellt werden, von denen Gefahren für die Beschäftigten oder Gefahren, Belästigungen oder Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft oder die Umwelt ausgehen. Außerdem sollen keine Gefahrstoffe oder wassergefährdende Stoffe abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder entsorgt werden.

Der Stellplatznachweis liegt vor.

Zum Zeitpunkt des Versands der Sitzungsunterlagen lag noch kein amtlicher Lageplan vor. Dieser wird zusammen mit der digitalen Bauakte direkt bei der Baurechtsbehörde eingereicht.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor und erläutert das Bauvorhaben anhand der vorliegenden Planunterlagen.
Auf Frage von Stadtrat Gierth erklärt der Bauamtsleiter, das die Anbringung einer PV-Anlage aus den vorliegenden Plänen nicht hervorgehe. Die ab diesem Jahr für alle Neubauten geltenden Photovoltaik-Pflicht werde jedoch im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch die Baurechtsbehörde geprüft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Verkehrsberuhigung Luisenstraße: Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 4

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2021 hat der Gemeinderat die Umsetzung der Variante D beschlossen. Gleichzeitig nahm der Gemeinderat Kenntnis von der veränderten Terminplanung (Anlage).

Das Büro dwd Ingenieur GmbH hat nun dazu die Entwurfsplanung erstellt (siehe zweite Anlage). Vertreter des Büros nehmen an der Sitzung teil, werden die Entwurfsplanung vorstellen und stehen für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahme auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung weiter voranzutreiben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt B.Sc. Raumplanung Anna Berger und Dipl.-Ing. (FH) Christof Diemer vom Büro dwd INGENIEUR GMBH als Referenten herzlich willkommen.
Im Folgenden stellt zunächst Anna Berger mittels einer Präsentation die auf der Grundlage der beschlossenen Planvariante D ausgearbeitete Entwurfsplanung im Detail mit entsprechenden Erläuterungen vor. Im Besonderen wird von Anna Berger auf Folgendes hingewiesen:

  • Verlegung eines ursprünglich beim Kindergarten vorgesehenen Parkplatzes auf die andere Seite vor das Haus Luisenstraße 4; mit der mittig geplanten Wasserrinne entstehe dadurch optisch ein Fahrbahnbereich.
  • Der im unteren Bereich der Luisenstraße vorgesehene Parkplatz sei aus Sicht des Büros zur Geschwindigkeitsreduzierung des von der B 317 in die Luisenstraße einbiegenden Fahrzeugverkehrs auf alle Fälle erforderlich. Dagegen könne der beim Parkplatz vorgesehene Pflanzentrog durchaus auf die andere Seite vor das Haus Luisenstraße 6 verlegt werden.
  • Die Einfahrt zum Anwesen Luisenstraße 2 werde - durch den Verzicht auf einen Parkplatz - nun freigehalten.
  • Die Grünfläche im oberen Bereich der Luisenstraße bleibe mit einer Durchwegung erhalten.
  • Die Straßenoberfläche werde in Asphalt und die Parkplätze mit Betonpflastersteinen und Granitsteinabgrenzung ausgeführt.
  • Zur Abgrenzung werden die oberen beiden Flächen im Bereich Einmündung Gentnerstraße mit Betonpflastersteinen ausgeführt.
  • Nach Prüfung habe man festgestellt, dass die Wasserleitung erst ab Mitte des Grundstückes Flst.-Nr. 254 saniert werden müsse, wodurch sich eine Einsparung gegenüber der Kostenschätzung ergebe.

Weiter stellt Anna Berger den mit der Polizei und der Verkehrsbehörde abgestimmten Beschilderungsplan vor, wonach die Luisenstraße probeweise als „unechte Einbahnstraße“ und verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden soll. Hiermit werde die Beschilderung auf das Notwendigste beschränkt und für die Anwohner bestehe die Möglichkeit zur Ausfahrt aus der Luisenstraße über die Bundesstraße.

Sodann wird von Christof Diemer die Kostenberechnung für die Baukosten vorgestellt und erläutert. Gegenüber der ersten Kostenschätzung konnten die Baukosten um netto rund 127.000 Euro gesenkt werden. Grund hierfür seien in erster Linie die Anwendung des Flüssigbodenverfahrens bei der Verfüllung sowie die angesprochene Einsparung bei den Wasserleitungsarbeiten. Die Kostenberechnung sei auf Basis der Baupreise des letzten Herbstes erstellt worden; von einer weiteren Kostenverminderung könne gegenwärtig nicht ausgegangen werden.
Der Zeitplan sehe für das weitere Vorgehen die Ausarbeitung der Ausführungsplanung bis Ende Februar vor; die Arbeitsvergaben sollen voraussichtlich Ende Mai erfolgen. 
Mit den Bauarbeiten soll dann Mitte/Ende Juni 2022 begonnen werden. Die Bauzeit betrage zirka sechs Monate, je nach Witterung werde Anfang 2023 mit dem Abschluss der Baumaßnahme gerechnet.

Zur Frage des Zuhörers aus der Fragestunde bezüglich des Ein- und Ausfahrtsbereichs beim Grundstück Flst.-Nr. 271 erläutert Anna Berger, dass der hierfür benötigte Flächenbedarf mit dem Modul „Schleppkurve“ geprüft worden sei. Der Flächenbedarf sei für das Ein- und Ausfahren zum und vom Grundstück völlig ausreichend, weshalb die Länge des dortigen Parkplatzes - wie vom Zuhörer angeregt - nicht verkürzt werden müsse.

Abschließend wird von Christof Diemer die Problematik mit dem Umgang von belastetem Bodenaushubmaterial angesprochen, welches bei allen Straßenbaumaßnahmen massiv anfalle. Grundsätzlich fehle es an geeigneten Flächen, auf denen Erdaushub bis zur Beprobung mit anschließender Entsorgung bzw. Wiederverwertung zwischengelagert werden kann. Eine Zwischenlagerung auf der Baustelle sei nicht immer möglich. Sollten ausreichend Zwischenlagerflächen zur Verfügung stehen, könnten dadurch auch Kosten eingespart werden. Folglich wäre es ratsam, eine geeignete Fläche ausfindig zu machen, auf der ein Zwischenlagerplatz eingerichtet werden kann.

Über die vorliegende Entwurfsplanung schließt sich eine eingehende Aussprache an.

Stadtrat Knobel freut sich über die dargelegte Kosteneinsparung für die Baumaßnahme. In diesem Zusammenhang regt er an, die Parkplätze ebenfalls zu asphaltieren und nicht mit Betonsteinpflaster auszuführen. Er verspreche sich hiervon eine weitere Kosteneinsparung und mehr Flexibilität, falls ein Parkplatz einmal verlegt werden müsse.

Seitens der Planer wird diese Anregung für weniger sinnvoll erachtet. Die Markierung für den ruhenden Verkehr sollte sich vom fließenden Verkehr deutlich abheben, zudem seien die Parkplätze in der vorgeschlagenen Ausführungsart im Winter gegenüber der Asphaltierung mit Strichmarkierung besser zu erkennen.

Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt Christof Diemer, dass man die Schäden an der Abwasserleitung aufgrund der Kanalbefahrung im Frühjahr letzten Jahres festgestellt habe. Vom Vorsitzenden wird dazu wiederholt angeführt, dass es nicht möglich gewesen sei, die Kanal- und Wasserleitungssanierung in der Luisenstraße im Zuge der Nahwärme- und Breitbandversorgungmaßnahme durchzuführen. Zum einen sei dies keine städtische Maßnahme gewesen und zum anderen hätte zum damaligen Zeitpunkt die Verkehrsberuhigung der Luisenstraße nicht mit Stadtsanierungsmitteln gefördert werden können. Christof Diemer ergänzt, dass die gleichzeitige Abwicklung der beiden Maßnahmen zudem technisch nicht realisiert werden können.

Auf nochmaligen Hinweis von Stadtrat Schröder bestätigt Anna Berger, dass der im unteren Bereich der Luisenstraße vorgesehene Pflanzentrog zur Sicherheit der Bewohner des Hauses Luisenstraße 6 von der Kindergartenseite auf die gegenüberliegende Seite verlegt werden kann wird
Auf Anregung von Stadtrat Schröder soll zudem beim Anwesen Luisenstraße 4 ein befahrbarer Lichtschacht sowie eine weitere variable Grünbepflanzung angebracht werden. Stadtrat Schröder spricht zudem den vor dem Anwesen Luisenstraße 4 vorgesehenen Parkplatz an. Er befürchte, dass dort parkende Fahrzeuge auf den sich unmittelbar neben dem Parkplatz befindlichen Lichtschacht fahren und diesen beschädigen könnten. Um hier Abhilfe schaffen zu können, soll in diesem Bereich ein befahrbarer Lichtschacht sowie eine weitere variable Grünbepflanzung angebracht bzw. aufgestellt werden.
(Änderungen aufgrund GR-Beschluss vom 21.02.2022)

Stadtrat Seckinger hält es aufgrund der vorliegenden Planung für nicht mehr erforderlich, die Luisenstraße zukünftig als Einbahn- bzw. unechte Einbahnstraße auszuweisen. Er verspreche sich hiervon eine Entlastung anderer Straßenzüge.
Dieser Auffassung widerspricht der Vorsitzende energisch. Ein beidseitig zugelassener Verkehr sei aufgrund des verkehrsberuhigten Ausbaus der Straße sowie des rechteckigen und gefährlichen Ausfahrtsbereichs in die Bundesstraße nicht möglich. Außerdem habe der Gemeinderat die vorliegende Planung mit großer Mehrheit beschlossen.

Stadtrat Locker sieht einen Gefahrenpunkt für Nutzer des Parkplatzes im unteren Bereich der Luisenstraße. Hier könnten die Fahrzeuginsassen der parkenden Autos beim Aussteigen durch die von der Bundesstraße schnell einbiegenden Fahrzeuge gefährdet werden.
Seitens von Anna Berger wird dieses Gefahrenpotenzial nicht gesehen. Der Parkplatz habe eine Breite von 2,55 m, weshalb genügend Platz zum ungefährdeten Aussteigen vorhanden sei.

Stadträtin Münzer lehnt die kostenintensive bauliche Ausbaumaßnahme grundsätzlich ab, mit der zudem die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer nicht verbessert werde.
Stadtrat Dr. Sladek erklärt, dass er die Maßnahme bei der Beschlussfassung über die auszuführende Planvariante abgelehnt habe. Er respektiere jedoch die demokratische Mehrheitsentscheidung, weshalb die Maßnahme umgesetzt werden müsse und er aus diesem Grund auch der vorliegenden Entwurfsplanung zustimme.
 

 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis. Die bei der Behandlung dieses
Tagesordnungspunktes vorgebrachten Anregungen sollen für die weitere Planung berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahme auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung weiter voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimme von Stadträtin Münzer).

Dokumente
Download Terminplanung Umgestaltung Luisenstraße (Auszug aus Präsentation Gr 2021-11-08).pdf
Download Gestaltungsplan Luisenstraße.pdf

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5. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 5

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten. 
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 17.11.2021 bis 09.01.2022 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspenden im Gesamtwert von  
3.500,00 €

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt die Spender namentlich bekannt, spricht diesen seinen Dank aus und lässt sodann über die Annahme der Geldspenden abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspenden im Gesamtwert von  
3.500,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 6
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6.1. Ausrichtung des Biosphärenfestes 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 6.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass der Lenkungskreis in seiner Sitzung am 15.10.2021 beschlossen habe, dass in diesem Jahr wieder ein Biosphärenfest ausgerichtet werden soll. Die Gemeinden der Gebietskulisse werden mit Schreiben vom 22.11.2021 gebeten, sich um die Ausrichtung des Festes zu bewerben.
Er selbst rate von einer städtischen Bewerbung ab, zumal dieses Jahr weitere größere Veranstaltungen (50-jähriges Verbandsjubiläum, ausstehender Neujahrsempfang) anstehen.
Dies wird im Gremium ebenso gesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Stadt Schönau im Schwarzwald für die Ausrichtung des Biosphärenfestes 2022 nicht bewerben wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 7
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7.1. Loipe auf der Mühlmatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 7.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier fragt an, weshalb in diesem Winter die Loipe auf der Mühlmatt noch nicht gespurt wurde.
Der Vorsitzende erwidert, dass dies hauptsächlich auf die vorherrschenden Schneeverhältnisse in Zusammenhang mit dem alten Spurgerät zurückzuführen sei.
Bei nicht optimalen Schneeverhältnissen sei die Anlegung einer Spur mit dem alten Gerät kaum möglich. 

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7.2. Straßenaufbruch-Lagerplatz beim Schlachthof, Gesundheitsgefährdung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 7.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder bezieht sich auf widersprüchliche Aussagen hinsichtlich einer möglichen Gesundheitsgefährdung, die von dem Straßenaufbruch-Lagerplatz ausgehen könnte.
Er bittet die Verwaltung, mittels einer schriftlichen Anfrage beim Landratsamt hierüber Klarheit zu bekommen.
Der Vorsitzende antwortet, dass seitens des Landratsamtes momentan ein ausführlicher Fragebogen beantwortet werde, in dem auch das Thema Gesundheitsgefährdung eingehend behandelt werde. Sobald die Antworten des Landratsamtes vorlägen, werde er diese dem Gemeinderat zur Kenntnis bringen. Nach Räumung des Lagers sei zudem eine weitere Beprobung des Bodens vorgesehen.

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7.3. Städtischer Werkhof, Anschaffung eines zweiten Salzstreu-Anbaugerätes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 7.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Seckinger zweifelt die Sinnhaftigkeit der geplanten Anschaffung eines zweiten Salzstreu-Anbaugerätes für die Schneeräumung an. Aufgrund der Größe des zweiten Schneeräumfahrzeuges mache es wenig Sinn, dieses mit einem Anbauteil nochmals zu verlängern, womit die Schneeräumung bei beengten Verhältnissen noch schwieriger werde.
Der Vorsitzende entgegnet, dass der Einsatz eines zweiten Streugeräts unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bestimmt vorteilhaft wäre. Es gebe verschiedene Anbauteile, die zunächst angeschaut und dabei Vor- und Nachteile abgewogen werden sollten. Erst danach werde entschieden, ob das Gerät angeschafft oder von einem Kauf abgesehen werden soll. 

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7.4. Verunreinigung der "Wiese"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 7.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Dr. Sladek bezieht sich auf Zeitungsberichte über die Verunreinigung der „Wiese“, welche durch Bitumenfässer, die in den Fluss gelangten, ausgelöst wurden. Er fragt an, ob der Verwaltung hierzu Näheres bekannt sei.
Der Vorsitzende führt aus, dass die alten wohl nicht mehr dichten Bitumenfässer in unmittelbarer Nähe der „Wiese“ gelagert und vermutlich durch einen Schneepflugeinsatz in den Fluss gelangt seien. Der Verursacher sei der Verwaltung bekannt. Nach Rücksprache mit dem Fischereiaufseher habe man aufgrund des Bitumengemisch-Austritts kein Fischsterben in der „Wiese“ feststellen können.  

Datenstand vom 22.02.2022 15:00 Uhr