Datum: 15.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Gemeindehalle Fröhnd
Gremium: Gemeinderat Fröhnd
Körperschaft: Gemeinde Fröhnd
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragen, Anregungen und Vorschläge der Zuhörer
2 Bekanntgabe und Anerkennung der Protokolle aus der öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Sitzung vom 28.07.2021 (Vorlage)
3 Bauantrag auf Teilabbruch und Erneuerung eines Wohnhauses Flst.-Nr. 1376, Holz 1 (Vorlage)
4 Sanierung Gemeindehalle
4.1 Präsentation der Planunterlagen
4.2 Beratung und Beschlussfassung über eine außerordentliche Holznutzung zur Teilfinanzierung des Projekts (Vorlage)
4.3 ELR-Antrag für das Programmjahr 2022 (Vorlage)
5 Ergänzungssatzung Kastler Mättle, ordnungsgemäßer Abschluss des planungsrechtlichen Verfahrens aus dem Jahre 2006
6 Solarpark Fröhnd a) Öffentliche Vorstellung b) Beschlussfassung zur Zeichnung des Grundstücksnutzungs- und des städtebaulichen Vertrags mit der EWS
7 Jagd - linke Fröhnd, Beschlussfassung zur Umwandlung einer Teilfläche zur Eigenjagd in Form einer Regiejagd
8 Gleitschirmclub und -schule, Beschlussfassung über die Nutzungsvereinbarung
9 Annahme einer Schenkung von Wald- und Weideflächen von Herrn Kadziora
10 Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses Fröhnd (Vorlage)
11 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 23.09.2021 (Vorlage)
12 Bekanntgaben der Verwaltung - Sachstand EMSR-Technik - Sachstand Breitbandausbau
13 Verschiedenes
13.1 Steinbildhauertage
13.2 Ortsteil Hof
13.3 Pflanzaktion Sonepar
13.4 Mögliche Straßenbelagschäden
13.5 Dolen
13.6 Brückenschau

zum Seitenanfang

1. Fragen, Anregungen und Vorschläge der Zuhörer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Es werden keine Fragen gestellt.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe und Anerkennung der Protokolle aus der öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Sitzung vom 28.07.2021 (Vorlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.07.2021 wird anerkannt und von den Gemeinderäten Tobias Böhler und Stefan Keller unterzeichnet. Ebenso wird das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung vom selben Tag anerkannt und von den Gemeinderäten Bernd Zimmermann und Horst Marterer unterzeichnet.

Dokumente
Download Zu TOP 2: Protokoll 2021-07-28-ÖS.pdf

zum Seitenanfang

3. Bauantrag auf Teilabbruch und Erneuerung eines Wohnhauses Flst.-Nr. 1376, Holz 1 (Vorlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich laut Flächennutzungsplan im Außenbereich (§ 35 BauGB). Der Bauherr plant einen Teil des Wohnhauses abzubrechen und an derselben Stelle einen Neubau zu errichten, der aber kleiner ist als der Bestand.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Baurechtsamt weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Engesser fordert den anwesenden Bauherren auf sein Bauvorhaben an den ausgestellten Plänen zu erläutern. Dieser erläutert, dass der alte Stall in ein Wohngebäude umgewandelt werden soll. Der Neubau wird auf dem Bestand aufgebaut.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Baurechtsamt weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss

zum Seitenanfang

4. Sanierung Gemeindehalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Präsentation der Planunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 4.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Engesser präsentiert die Planunterlagen und erläutert den geplanten Ausbau detailliert. Anfallende Fragen werden ausführlich beantwortet. Der Gemeinderat befürwortet das Projekt. 

zum Seitenanfang

4.2. Beratung und Beschlussfassung über eine außerordentliche Holznutzung zur Teilfinanzierung des Projekts (Vorlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Zur Mitfinanzierung der laut Gutachten notwendig gewordenen und vom Gemeinderat beschlossenen Sanierung der Gemeindehalle Fröhnd benötigt die Gemeinde Fröhnd nach der aktuellen Kalkulation neben Fachfördermitteln zwingend noch eigene Finanzmittel in Höhe von 80.000 €.

Diesbezüglich sollte vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 15.09.2021 folgender Antrag an die Forstdirektion Freiburg beschlossen werden:

„Antrag auf einen außerordentlichen Holzhieb im Gemeindewald Fröhnd mit einem Nettoerlös von ca. 80.000 €

Die Baumaßnahmen sind für 2022/2023 geplant. Der Erlös sollte spätestens Ende 2023 zur Verfügung stehen.

Der jährliche Hiebsatz der Gemeinde Fröhnd beträgt 4240 Erntefestmeter (Efm) und leitet sich vom 10-Jahreshiebsatz ab, der 42400 Efm beträgt und im Rahmen der Forsteinrichtungserneuerung im Jahre 2019 für die Jahre 2019 -2028 vom Gemeinderat beschlossen wurde.

Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen in den Jahren 2019-2021 (Trockenheit, Borkenkäferkalamität, Verfall der Holzpreise und damit oft defizitäre Erlöse, schlechte Vermarktungsmöglichkeit des Holzes) wurden die nachhaltigen Nutzungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft. Die dabei eingesparten Holznutzungen werden zeitnah nachgeholt. Die dabei anfallenden Nettoerlöse sind zur Deckung der laufenden Ausgaben der Gemeinde erforderlich.

Hiervon geht auch die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Lörrach aus. Vor diesem Hintergrund fordert sie einen über den Hiebsatz hinausgehenden Holzeinschlag zur Erwirtschaftung der 80.000 €.

Die beantragte außerordentliche Holznutzung für das Sonderprojekt „Sanierung Gemeindehalle“ in Höhe von 1500 Efm ist eine Zusatznutzung zum 10- Jahreshiebsatz von 42400 Efm. Somit erhöht sich das Nutzungspotential für die Gemeinde Fröhnd im 10- Jahreszeitraum (bis 2028) auf insgesamt 43900 Efm.

Für die Kalkulation des Nettoerlöses aus 1500 Efm außerordentlicher Holznutzung sind wir nach fachlicher Einschätzung des Forstbezirks Todtnau von einem Verkaufserlös des Holzes in Höhe von 85€/Efm und Aufarbeitungskosten in Höhe von 30€/Efm, somit von einem Nettoerlös in Höhe von 55€/Efm ausgegangen.
Wir bitten um positive Stellungnahme und um Genehmigung der außerordentlichen Nutzung.“

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt zu, den vorliegende Antrag an die Forstdirektion Freiburg zu stellen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert, dass für den Beginn der Sanierung die gesamte Finanzierung gesichert sein muss. Was nicht durch ELR- und Ausgleichsstock-Fördermittel beigesteuert wird, muss die Gemeinde an Eigenkapital vorweisen. Eine Darlehensaufnahme wird von der Kommunalaufsicht aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde in diesem Zusammenhang nicht akzeptiert. 
Mit dem geplanten außerordentlichen Holzhieb soll ein Teil der notwendigen Eigenmittel beigesteuert werden.
GR H. Marterer gibt zu bedenken, dass 1500 Fm viel seien. Der Vorsitzende erklärt, dass der Hieb an verschiedenen Stellen durchgeführt werde und es sich so relativiert. GR S. Keller schlägt vor eine Einmalzahlung vorab für 8 bis 10 Jahre für die Photovoltaikanlage zu verlangen. Somit könnte man das Holz „sparen“

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt zu, den vorliegende Antrag an die Forstdirektion Freiburg zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss

zum Seitenanfang

4.3. ELR-Antrag für das Programmjahr 2022 (Vorlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (GVV Schönau im Schwarzwald) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 4.3

Sachverhalt

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden.
Der GVV Schönau im Schwarzwald ist seit dem 10. September 2019 Schwerpunktgemeinde und hat hierdurch Fördervorrang.  Bei der Antragstellung als Schwerpunktgemeinde wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser beinhaltet alle geplanten investiven Maßnahmen der Gemeinden des GVV Schönau im Schwarzwald.  Für die Gemeinde Fröhnd wurde u.a. der Abbruch der Halle sowie der Neubau der neuen Ortsmitte mit in den Maßnahmenkatalog mitaufgenommen. Für das Programmjahr 2021 wurde bereits ein ELR-Antrag für die Mehrfachbeauftragung (konzeptionelle Erarbeitung) gestellt, welcher auch positiv beschieden wurde. Die Gemeinde Fröhnd hat diesen Antrag zurückgezogen, da die Gemeindehalle nicht neu gebaut, sondern saniert werden soll.
Die Förderung beim Umbau/Sanierung einer Gemeinschaftseinrichtung beträgt 50 % gedeckelt auf 750.000 €.
Die Förderung wird auf die Nettokosten berechnet (664.725 €).


Von Herrn Bürgermeister Michael Engesser wurden Angebote eingeholt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf brutto 1.582.043,98 €. Die Netto-Kosten betragen 1.329.448,92 €.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt für die Sanierung der Gemeindehalle einen ELR-Antrag für das Jahr 2022 zu stellen 
  2. Grundlage des ELR-Antrags sind Gesamtkosten von 1.329.448,92 € (netto)
  3. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Mittel in den Haushaltsplan 2022 einzustellen:
  • Sanierung Gemeindehalle - Eigenmittel                                167.319 €                
  • Sanierung Gemeindehalle – Zuschuss ELR                        664.725 €
  •        Sanierung Gemeindehalle – Zuschuss Ausgleichstock        750.000 €        
                       

Die Eigenmittel müssen z.B. durch einen außerordentlichen Holzverkauf, Verkauf von bebaubaren Grundstücksflächen und den Verkauf von Ökopunkten erwirtschaftet werden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel werden entsprechend dem Beschlussvorschlag im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Engesser begrüßt zu diesem TOP Frau Meike Schelshorn vom GVV Rechnungsamt Schönau im Schwarzwald und erteilt ihr das Wort. Frau Schelshorn fasst den Sachverhalt zusammen. Sie betont, dass die Eigenmittel vorhanden sein müssen, damit Maßnahmen ergriffen werden können. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt für die Sanierung der Gemeindehalle einen ELR-Antrag für das Jahr 2022 zu stellen 
  2. Grundlage des ELR-Antrags sind Gesamtkosten von 1.329.448,92 € (netto)
  3. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Mittel in den Haushaltsplan 2022 einzustellen:
  • Sanierung Gemeindehalle - Eigenmittel                                167.319 €                
  • Sanierung Gemeindehalle – Zuschuss ELR                        664.725 €
  •        Sanierung Gemeindehalle – Zuschuss Ausgleichstock        750.000 €        
                       

Die Eigenmittel müssen z.B. durch einen außerordentlichen Holzverkauf, Verkauf von bebaubaren Grundstücksflächen und den Verkauf von Ökopunkten erwirtschaftet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss

zum Seitenanfang

5. Ergänzungssatzung Kastler Mättle, ordnungsgemäßer Abschluss des planungsrechtlichen Verfahrens aus dem Jahre 2006

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Engesser begrüßt zu diesem TOP Helmut Wunderle vom GVV Bauamt Schönau im Schwarzwald und übergibt ihm das Wort. Dieser informiert über den Sachstand des Baugebiets „Kastler Mättle“:

  • Am 05.07.2006 fasste der Gemeinderat der Gemeinde Fröhnd den Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung Kastlermättle 
Gleichzeitig wurde der Planentwurf gebilligt und eine öffentliche Auslegung beschlossen. 
  • Die Ergänzungssatzung lag vom 24.07.2006 bis 25.08.2006 öffentlich aus
  • Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Öffentlichen Auslegung beteiligt. Anlass war eine Bauvoranfrage auf Flst.nr. 586.
Im Zuge dieser öffentlichen Auslegung gingen seitens der Bürger keine Stellungnahmen ein. 
  • Auf der Grundlage des § 33 BauGB kann die Genehmigungsbehörde eine vorzeitige Baugenehmigung erteilen, wenn die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt wurde. Auf dieser Grundlage wurde die Baugenehmigung dann erteilt. Der Ausgleich für den Eingriff in die Natur und Landschaft wurde ausgeglichen. 

  • Die Grundstücke Flstnr. 574 und 575 sollten über den Gemeindeweg Flstnr. 573/1 verkehrlich erschlossen werden. Der Grundstückseigentümer hat sich damals bereit erklärt, sämtlich Kosten der Wasserversorgung und -entsorgung, die nicht über Beiträge gedeckt sind, zu übernehmen. Dazu zählten auch die Erschließungsmaßnahmen auf den Grundstücken der Gemeinde Fröhnd. Schon damals wurde darauf hingewiesen, dass eine Realisierung des Bauvorhabens nur möglich ist, wenn die Zufahrt eine angemessene Breite hat. 

Mit dem Grundstückseigentümer wurde im November 2016 ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. In diesem Vertrag verpflichtet sich die Gemeinde, das Satzungsverfahren zum Abschluss zu bringen, wenn die Grundstückseigentümer die Kosten der Bauleitplanung, die Kosten für die notwendige Berücksichtigung der Umweltbelange und die Kosten für die Erschließung trägt. Dazu gehört auch die Grundstücksneuordnung, da der bestehende Weg an der engsten Stelle nur 1,69 m breit ist.

Diese Verpflichtung hat der damalige mittlerweile verstorbene Grundstückseigentümer nicht erfüllt. Deshalb wurde auch das Satzungsverfahren nicht weitergeführt. 


Mittlerweile wurde das Grundstück 575 verkauft. Für dieses Grundstück ging nun ein Bauantrag für den Bau eines Schuppens ein. Da kein gültiger Bebauungsplan vorliegt, ist dieses Bauvorhaben nach aktuellem Stand nicht genehmigungsfähig. 

Hinweis zum städtbaulichen Vertrag:
Im städtebaulichen Vertrag verpflichtete sich der damalige Eigentümer, seine im Vertrag vereinbarten Pflichten und Bindungen auf seine Rechtsnachfolger zu übertragen und diese zu verpflichten, diese Pflichten und Bindungen an weitere Rechtsnachfolger mit Weitergabeverpflichtung weiterzugeben. 

Nun stellt sich die Frage, ob und wie die Gemeinde das Verfahren zum Abschluss bringen will und kann. 

Der Gemeinderat fragt nach, was notwendig ist, um die Maßnahme abzuschließen.
Helmut Wunderle erklärt, dass er in Kontakt mit dem stellvertretenden Fachbereichsleiter, Herrn Fischer vom Landratsamt Lörrach stehe, um einen gemeinsamen Gesprächstermin zu finde, an dem das Ganze besprochen werden kann. Dies wäre ab Anfang Oktober möglich.

zum Seitenanfang

6. Solarpark Fröhnd a) Öffentliche Vorstellung b) Beschlussfassung zur Zeichnung des Grundstücksnutzungs- und des städtebaulichen Vertrags mit der EWS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu a) Bürgermeister Engesser stellt das Projekt, anhand den ausgestellten Plänen, vor. Er erläutert, dass der Untergrund für die Kalkulation der Gestehungskosten geprüft wurde und sich dieser zum Rammen der Unterkonstruktion eignen würde. Es handelt sich um eine 5 Hektar große Fläche, mit der man Pachteinnahmen von 12.500 Euro pro Jahr erwirtschaften könnte. Die Nutzungsdauer beläuft sich auf 20 Jahre. Geplant ist, die Fläche mit Schafsbeweidung durch einen ortsansässigen Landwirt offen zu halten. 

Zu b) Bürgermeister Engesser erklärt die Begrifflichkeiten der Vertragsarten. Er führt aus, dass die Verträge auf denen des Energiedienstes basieren und juristisch geprüft wurden. GR S. Keller und H. Marterer merken an, dass man die Verträge erst abschließen soll, wenn die Grundstücksfrage eindeutig geklärt ist. GR S. Keller schlägt erneut vor, abzuklären ob eine Einmalzahlung der Gesamtbeträge vorab möglich sei. 

Beschluss

Die Gemeinde beschließt einen Grundstücksnutzung- und städtebaulichen Vertrag mit der Firma EWS zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (2 Enthaltungen)

zum Seitenanfang

7. Jagd - linke Fröhnd, Beschlussfassung zur Umwandlung einer Teilfläche zur Eigenjagd in Form einer Regiejagd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 7

Vortrag/Diskussionsverlauf

In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.07.2021 wurde der Bürgermeister dazu ermächtigt, vorbehaltlich der nachgelagerten Bestätigung durch den Gemeinderat bei der nächsten öffentlichen Sitzung am 15. September mit den Pächtern des Jagdreviers linke Fröhnd folgende vertragliche Vereinbarung zu schließen.
Eine Teilfläche von ca. 86,4 ha geht zum 1. September auf die Gemeinde über, welche diese Fläche zukünftig als Eigenjagd in Form einer Regiejagd betreiben wird.
Bürgermeister Engesser teilt mit, dass die jetzigen Jagdpächter Senn und Walliser dieser Vereinbarung Ende August schriftlich zugestimmt haben. Er erläutert dass man mit der Regiejagd das Ziel verfolgt werde, auf der, am meisten von Borkenkäfer und Verbiss betroffenen Fläche von ca. 15 Hektar, eine Schwerpunktbejagung durchzuführen, um damit die dringend notwendige Naturverjüngung zu unterstützen.
Gelinge dies nicht, wäre die Gemeinde Fröhnd, wie jeder andere Waldbesitzer auch, zu Aufforstungsmaßnahmen gesetzlich verpflichtet.
Im Bereich Hochgescheid stehen hier 15.000,-- - 20.000,-- € / ha im Raum, was einen Gesamtinvestitionsbedarf von bis zu 300.000,-- € bedeuten würde.
Ein Austrocknen des Waldbodens aufgrund mangelnden Bewuchses hätte zudem Auswirkungen auf die Quellfassung und damit der Trinkwasserversorgung der Ortsteile Holz und Stutz.
Des Weiteren hoffe man für die Zukunft natürlich auf vergleichbare Niederschläge wie in diesem Jahr.
Hierauf könne die Gemeinde jedoch kein Einfluss nehmen, wohingegen auf den Verbiss schon.
Des Weiteren beschreibt der Vorsitzende die Modalitäten der Regiejagd. Es werden 4 Jäger in diesem Bereich jagen.
Die Erlaubnisscheine werden von der Gemeinde erteilt, ebenso übernimmt die Gemeinde die Wildbrettvermarktung. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umwandlung einer Teilfläche zur Eigenjagd in Form einer Regiejagd des Jagdreviers „Links der Wiese“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss

zum Seitenanfang

8. Gleitschirmclub und -schule, Beschlussfassung über die Nutzungsvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 8

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Engesser liest die Vereinbarung vor und beantwortet anfallende Fragen.

Beschluss

Mit dem Gleitschirmclub Wiesental e.V. wird folgende Nutzungsvereinbarung getroffen:
  1. Nutzung des Geländes / Verhaltensregeln
Die luftrechtliche Genehmigung für das Fluggelände „Fröhnd" wurde am 31.Mai 1994 erteilt. Der Fortbestand dieser Genehmigung ist die Grundlage für die Nutzung.
Die Gemeinde Fröhnd gestattet den Gleitschirmfliegern das Betreten der gemeindeeigenen Grundstücke Flurstück Nr. 1506 (Schneckenkopf) und 876 (Ittenschwander Horn) zur Ausübung ihres Sportes. Für den Pilotentransport erteilt die Gemeinde die Genehmigung zum Befahren der Wirtschaftswege über Dachsgraben bzw. Dornwasen zu den Geländen für ein Fahrzeug.
Ohne Fahrgenehmigung kann bis zu den Parkplätzen Holzer Kreuz bzw. Tannenboden gefahren werden. Von dort erreicht man die Startplätze in ca. 30 Minuten zu Fuß. Während der Weidesaison von Mai bis Oktober sind dafür ausschließlich die befestigen Wege zu benutzen.
Der Gleitschirmclub Wiesental e.V. sorgt für eine korrekte Abwicklung des Flugbetriebes und informiert die Piloten über die Geländeregeln. Er ist verpflichtet, das Gelände stets in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Abfälle dürfen keine liegen bleiben, Zäune dürfen nicht beschädigt werden, Viehgatter sind geschlossen zu halten. Sollte das Gelände mit Vieh besetzt sein, sind Störungen zu vermeiden. Bei Anwesenheit der Grundstückspächter/Weidewarte sind dessen evtl. Anweisungen zu befolgen.
Es dürfen sich bis zu 5 Piloten gleichzeitig auf den Start vorbereiten.
Zur Schonung der Vegetation beträgt das Zeitfenster vom Auslegen des Schirms bis zum Abheben in Abhängigkeit der Windverhältnisse 5 — 10 Minuten.
Für alle nicht mit dem Startvorgang beschäftigte Piloten wird ein gekennzeichneter Wartebereich eingerichtet.
Hier befindet sich auch ein großes Schild mit den aktuellen Verhaltensregeln.
Der Startplatz dient ausdrücklich nicht dem Daueraufenthalt / Picknick / als Liegewiese etc.
Motorisierte Gleitschirme sind nicht zugelassen.
Mit dem Privat-Kfz darf nicht auf der Landewiese, benachbarten Wiesen sowie auf der angrenzenden Straße geparkt werden.
Es soll im Bereich der gemähten Wiesenfläche gelandet werden (daher ist auch eine vorherige Landeplatzbesichtigung obligatorisch).
Am Rand der Landewiese in Höhe des angebrachten Windsackes befindet sich der Packplatz. Dieser ist zu benutzen, um die restliche Wiesenfläche zu schonen.
Weidezäune dürfen nicht abgelegt werden.

II. Haftung
1.) Der Gleitschirmclub Wiesental e.V. haftet für den Flugbetrieb auf den Start- und Landeflächen und verzichtet auf Haftungsansprüche gegen die Grundstückseigentümer. Der Verein hat eine Gelände-Haftpflichtversicherung abzuschließen. 
2.) Der Grundstückseigentümer haftet nicht für den Zustand der Start- und Landefläche (z.B. Trittlöcher durch Weidevieh).
3.) Ansprüche an die Gemeinde, die Landwirte, die Grundstückseigentümer oder die Weidewarte können aus dieser Genehmigung nicht abgeleitet werden.

III. Nutzungsgebühren
1.) Die pauschale Nutzungsgebühr für die Befahrung der Wirtschaftswege beträgt 500,- € pro Jahr.
2.) Vereinsmitglieder zahlen 2,-- € je Start
3.) Gäste des Vereins zahlen 4,-- € je Start
4.) Jugendliche bis 18 Jahren zahlen keine Startgebühren
5.) Stichtag der Abrechnungen ist jeweils 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss

zum Seitenanfang

9. Annahme einer Schenkung von Wald- und Weideflächen von Herrn Kadziora

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 9

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Engesser informiert, dass der Notartermin bereits stattfand. Der Grundbucheintrag sei noch nicht erfolgt. Der Vorsitzende erläutert, um welche Flächen es sich handelt. Für die Gemeinde fallen lediglich Notarkosten in Höhe von 240,11 € an.

Beschluss

Die Gemeinde nimmt die Schenkung von Wald- und Weideflächen von Herrn Kadziora an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss

zum Seitenanfang

10. Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses Fröhnd (Vorlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 10

Sachverhalt

Gemäß § 2 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung wird der Gutachterausschuss auf vier Jahre bestellt. Sind während der Amtsperiode des Gutachterausschusses weitere Gutachter zu bestellen, so werden diese nur für den Rest der Amtsperiode bestellt.
Nach § 2 (2) der Gutachterausschussverordnung ist für jeden Gutachterausschuss ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. 

Die Amtszeit der jetzigen Gutachter endet und eine Neubestellung hat zu erfolgen. 
Die Amtszeit des neuen Gutachterausschusses endet nach 4 Jahren bzw. nach Gründung des Gemeinsamen Gutachterausschusses.

Nach § 192 BauGB sollen der Vorsitzende und die weiteren Gutachter in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter vorzusehen.

Der derzeitige Gutachterausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Herr Günter Marterer, Fröhnd, Vorsitzender
Frau Alexandra Diewald, Fröhnd, Stellvertretende Vorsitzende
Herr Eberhard Behringer, Fröhnd, 
Herr Horst Marterer, Fröhnd,
Herr Helmut Wunderle, Bauamt Schönau im Schwarzwald
Frau Tanja Burgert, Lörrach, Finanzamt
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Stellvertreter Finanzamt

Es sind alle Gutachter neu zu bestellen, wobei das Vorschlagsrecht für die Vertreter des Finanzamts bei dieser Behörde liegt. Nach Rücksprache mit Frau Knöbel, Geschäftsstellenleiterin des Finanzamts Lörrach und Herrn Kempf soll der bisherige Gutachter des Finanzamts, Herr Kempf wieder bestellt werden. Herr Kempf hat intern zwar die Stelle gewechselt, aber bis seine Nachfolge feststeht wird Herr Kempf dies interimsweise weiter ausführen. Einen Stellvertreter konnte das Finanzamt nicht mitteilen, da sie momentan keine geeignete Person haben.

Es sind alle Mitglieder neu zu bestellen, wobei eine wiederholte Bestellung zulässig ist.
Festzulegen sind auch der Vorsitzende und sein Stellvertreter.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat die Mitglieder des Gutachterausschusses zu bestellen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt vor.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die Mitglieder des Gutachterausschusses:

Herr Günter Marterer, Fröhnd, Vorsitzender
Frau Alexandra Diewald, Fröhnd, Stellvertretende Vorsitzende
Herr Eberhard Behringer, Fröhnd, 
Herr Horst Marterer, Fröhnd,
Herr Helmut Wunderle, Bauamt Schönau im Schwarzwald
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Stellvertreter Finanzamt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss (GRin C. Behringer und GR H. Marterer haben aufgrund Befangenheit nicht an der Beschlussfassung und Beratung teilgenommen)

zum Seitenanfang

11. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 23.09.2021 (Vorlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 11

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 23.09.2021 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 23.09.2021 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden eingehend erläutert.

Beschluss 1

Dem zu Tagesordnungspunkt 3 (Entwicklungsprogramm ländlicher Raum, Priorisierung der Anträge 2022) vorgesehenen Beschlussvorschlag wird seitens der Gemeinde Fröhnd in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss

Beschluss 2

Dem zu Tagesordnungspunkt 4 (Verkehrstechnische Erschließung Mehrzweckhalle, Kreditaufnahme) vorgesehenen Beschlussvorschlag wird seitens der Gemeinde Fröhnd in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss

Dokumente
Download Einaldung_2021-09-23.pdf

zum Seitenanfang

12. Bekanntgaben der Verwaltung - Sachstand EMSR-Technik - Sachstand Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 12

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet über den Sachstand der EMSR-Technik. Am Dienstag wurde das Aufmaß erstellt. Es sei soweit alles montiert. Die Glasfaseranbindung fehlt noch. Ebenso sind noch Anpassarbeiten an der Programmierung vorzunehmen und die Personalschulung durchzuführen. Erfreulicherweise liegen die Kosten trotz des beauftragen Nachtrags (GR-Sitzung vom 03.03.2021) unter der ursprünglichen Auftragssumme.

Des Weiteren berichtet der Vorsitzende über den Sachstand des Breitbandausbaus. Im Ortsteil Holz sind noch Restarbeiten durchzuführen, bevor eine Teilabnahme erfolgen kann.
Die Arbeiten im Ortsteil Stutz sind zwischenzeitlich in vollem Gange und könnten bis Ende Oktober weitestgehend abgeschlossen sein.

zum Seitenanfang

13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 13
zum Seitenanfang

13.1. Steinbildhauertage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 13.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass zum Abschluss der Steinbildhauertage am Freitag die „Steinsäckle“ wirten. 

zum Seitenanfang

13.2. Ortsteil Hof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 13.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Engesser teilt mit, dass gestern der Mast im Ortsteil Hof entfernt wurde. Es ist vorgesehen, dass die beauftrage Firma Bartloff nächste Woche mit den Arbeiten an den Parkplatzflächen beginnt.

zum Seitenanfang

13.3. Pflanzaktion Sonepar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 13.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Engesser berichtet über die Pflanzaktion Sonepar, welche am 11. Oktober 2021 stattfindet. Es werden 1.000 Bäume gepflanzt. Der Gemeinde Fröhnd entstehen keinerlei finanzielle Belastung durch diese Aktion. 

zum Seitenanfang

13.4. Mögliche Straßenbelagschäden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 13.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

GR T. Böhler merkt an, dass bei den vorangegangenen Tiefbauarbeiten in Unterkastel möglicherweise Schäden am Belag im Bereich des Denkmals entstanden sind. Hier sollte nachgeschaut werden.

zum Seitenanfang

13.5. Dolen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 13.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

GR. H. Marterer merkt an, dass auf dem Weg vom Hochbehälter Oberhepschingen runter Oberflächenwasser den Weg überspült. Hier sollten die Dolen gereinigt werden. 
Weitere Probleme gibt es bei Starkregen auf dem Wirtschaftsweg von Holz nach Stutz.
Hier wird laut Bürgermeister bereits an einer Lösung gearbeitet.

zum Seitenanfang

13.6. Brückenschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 13.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

GR T. Böhler erkundigt sich, ob die Brückenschau schon stattfand. Der Vorsitzende verneint.

Datenstand vom 15.10.2021 10:04 Uhr