Datum: 20.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 21:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2021
3 Bauantrag zur Anbringung eines nachts beleuchteten Schildes für das Restaurant "Adria" 4,30m x 1,00m auf Flst.-Nr. 418 (Friedrichstraße 54)
4 Stadtwald Schönau im Schwarzwald, Forstbetriebsplan 2022 Beratung und Beschlussfassung
5 Baumaßnahme Johann-Peter-Hebel-Weg; Kreditaufnahme
6 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022, Beratung und Beschlussfassung
7 Vorstellung Ergebnis Aufstockung Seniorenzentrum
8 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Wirtschaftsplan 2022 - Beschlussfassung
9 Kurzinformationen der Verwaltung
10 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.12.2021 ö 1
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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.12.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2021 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

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3. Bauantrag zur Anbringung eines nachts beleuchteten Schildes für das Restaurant "Adria" 4,30m x 1,00m auf Flst.-Nr. 418 (Friedrichstraße 54)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.12.2021 ö 3

Sachverhalt

Für das Restaurant im Freibad wurde vom Pächter (ohne Rücksprache mit der Verwaltung) ein beleuchtetes Werbeschild angebracht. Aufgrund der Größe bedarf es einer Baugenehmigung. Der Antragsteller möchte dieses Werbeschild dauerhaft beleuchten.

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag zu befürworten unter der Voraussetzung, dass das Werbeschild lediglich während den Öffnungszeiten des Gastronomiebetriebs beleuchtet wird.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Bauantrag zu befürworten, wenn das Werbeschild lediglich während der Öffnungszeiten des Gastronomiebetriebs beleuchtet wird.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Der Stadt Schönau im Schwarzwald entstehen keine Kosten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Bauantrag zu befürworten, wenn das Werbeschild lediglich während der Öffnungszeiten des Gastronomiebetriebs beleuchtet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Stadtwald Schönau im Schwarzwald, Forstbetriebsplan 2022 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes sind öffentliche Wälder (hier: Stadtwald Schönau im Schwarzwald) nach Betriebsplänen zu bewirtschaften. Unter Berücksichtigung des periodischen Betriebsplans (Forsteinrichtung) hat der Forstbezirk Todtnau einen Forstlichen Betriebsplan für das Jahr 2022 erstellt. Frau Susanne Berger vom Forstbezirk Todtnau wird diesen in der Sitzung vorstellen und erörtern.

Die Kurzfassung des Betriebsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2022 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 zu.

Rechtslage

§ 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Forstbetriebsplan 2022 Stadt Schönau im Schwarzwald.pdf

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5. Baumaßnahme Johann-Peter-Hebel-Weg; Kreditaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat zur Finanzierung der Baumaßnahmen „Johann-Peter-Hebel-Weg“ im Haushaltsplan 2020 Darlehen in Höhe von 420.000 € vorgesehen. Die Aufnahme wurde vom Landratsamt Lörrach mit Verfügung vom 07.02.2020 genehmigt. Die Maßnahme soll im Frühjahr 2022 beginnen. Da die Kreditermächtigung nur solange gilt, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist, soll nun ein Darlehen aufgenommen werden.
Von der Verwaltung wurden am 17.11.2021 Angebote bei den folgenden Kreditinstituten angefordert:

  • Sparkasse Wiesental, Schopfheim
  • KfW

Dabei wurden folgende Konditionen angefragt:

Sparkasse:
  • Aufnahme                                        23.12.2021
  • Kredithöhe                                        400.000 €
  • Laufzeit                                        40 Jahre 
  • Zinsfestschreibung                                10 und 20 Jahre

Termin Angebotsabgabe                        20.12.2021 bis 09.00 Uhr

Bei der KfW wurde ein Darlehen über 20.000 € angefragt, da hier eine kürzere Laufzeit über 20 Jahre für die Verkehrsausstattung (Straßenbeleuchtung) geplant ist.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird die Angebote der Kreditinstitute zusammenstellen und für den Gemeinderat einen Vergabevorschlag erarbeiten. Dieser wird in der Sitzung vom 20.12.2021 vorgestellt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan des Jahres 2020 sind für die Baumaßnahmen „Johann-Peter-Hebel-Weg“ Darlehen in Höhe von 420.000 € veranschlagt. Durch die Darlehensaufnahme ist die Kreditermächtigung für das Jahr 2020 ausgeschöpft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Folgendes: 
  • Das Darlehen über 400.000 € wird bei der Sparkasse Wiesental mit einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren und einem Zinssatz von 0,55 % aufgenommen.
  • Das Darlehen über 20.000 € wird bei der KfW mit einer Zinsfestschreibung von 20 Jahren und einem Zinssatz von 0,34 % aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022, Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.12.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans 2022 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 29.11.2021 vorgestellt und beraten. Einsparungs- bzw. Änderungsvorschläge wurden vom Gemeinderat nicht beschlossen.

Die Änderungen zwischen „Entwurfsfassung“ und „Beschlussversion“ wurden von der Verwaltung in einer Excel-Liste dokumentiert, die dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt und in der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2021 erläutert wird. 

Der nun vorliegende Haushaltsplan für das Jahr 2022 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt und besteht aus

  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
    • Allgemeines
    • Jahresabschluss 2020
    • Rechnungsergebnis 2021
    • Überblick über das Haushaltsjahr 2022
    • Ergebnishaushalt 2022
    • Finanzhaushalt 2022
    • Finanzhaushalt 2022 – Investitionen
    • Schuldenübersicht nach Kostenstellen
    • Mittelfristige Finanzplanung
      • Ergebnishaushalt
      • Finanzhaushalt
      • Investitionsprogramm
    • Schlussbetrachtung
  • Gesamtergebnishaushalt
  • Gesamtfinanzhaushalt
  • Mittelfristige Finanzplanung 
  • Teilhaushalt 1 – Zentrale Verwaltung
  • Teilhaushalt 2 – Schule und Kultur
  • Teilhaushalt 3 – Soziales und Jugend
  • Teilhaushalt 4 – Gesundheit und Sport
  • Teilhaushalt 5 – Gestaltung der Umwelt
  • Teilhaushalt 6 – Zentrale Finanzdienstleistungen
  • Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt
  • Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt
  • Anlagen
    • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
    • Stellenplan
    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden
    • Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan Teil der Haushaltssatzung. 

Für das Haushaltsjahr 2022 ist ein Ausgleich durch Rücklagenentnahmen möglich. 

Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Im Ergebnishaushalt 2022 wird zum aktuellen Zeitpunkt ein Defizit von 385.625 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.

Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:


 
Datengrundlage
Rücklage
31.12.2018
Jahresabschluss 2018
2.389.799,39 €
Zuführung 2019
Jahresabschluss 2019
701.609,27 €
31.12.2019
 
3.091.408,66 €
Zuführung 2020
Jahresabschluss 2020
240.332,70 €
31.12.2020
 
3.331.741,36 €
Entnahme 2021
Haushaltsplan 2021
-349.528,00 €
31.21.2021

2.982.213,36 €
Entnahme 2022
Entwurf 2022
-385.625,00 €
31.12.2022

2.596.588,36 €


Trotz einer geplanten Entnahme von 385.625 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2022 einen Bestand von 2.596.588,36 € aus. Dazu kommen noch Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses über rund 567.000 €. Damit sind Teile der Überschüsse der letzten Jahre aufgebraucht, aber es stehen noch Rücklagenmittel von rund 3.164.000 € zum Ausgleich der Folgejahre zur Verfügung. 

Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen folgende Gründe:
  • Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis sieht einen Zuschussbedarf von 144.480 € vor. Hierbei sind die Steuerungs- und Serviceleistungen miteingerechnet. Außerdem wirkt sich der Forstverwaltungskostenbeitrag negativ auf das Betriebsergebnis aus. 
  • Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird mit 2.800.000 € kalkuliert. Das sind 57.000 € weniger als im Haushaltsplan 2021. Dadurch sinkt die Gewerbesteuerumlage von 294.103 € in 2021 auf 288.235 € im Jahr 2022.
  • Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 62.088 € auf 2.045.828 €. Die Gründe liegen im Wesentlichen in steigenden Personalkosten, der Übernahme des Kindergarten Utzenfluh, der höheren Abwasserumlage durch die Sanierungen nach EKVO und dem Betrieb der Mehrzweckhalle. 
  • Durch die laufenden Investitionen (Johann-Peter-Hebel-Weg, Luisenstraße) und die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen (Eigenanteil Stadtsanierung) werden die Abschreibungen deutlich steigen. Bereits im Jahr 2022 stiegen die Abschreibungen um 59.513 € und tragen somit zum steigenden Defizit bei.
  • Die Personalkosten steigen um 33.150 €. Dies entspricht einer Erhöhung von 3,59 %. Eine weitere Aufstockung des Personalkörpers ist aktuell nicht angedacht und nicht finanzierbar.  
  • Die Unterhaltungsaufwendungen wurden gegenüber den Vorjahren zurückgefahren. Als wesentliche Unterhaltungsmaßnahmen sind zu nennen:
    • Rathaus (Fertigstellung elektronische Schließanlage)
    • Rathaus (Putzsanierung Fassade Gibelspitze)
    • Beschilderung/Markierung Hintere Hofmatt
    • Sanierung Wassertretstelle (Mühlmatt und Wiederherstellung Bouleplatz)
  • Im Bereich der konzeptionellen Planung sind folgende Maßnahmen zu nennen:
    • Fortführung Verkehrskonzept Innenstadt 
  • Umsetzung des DigitalPakts im Gymnasium
    • Die Maßnahme wird mit 80% bezuschusst
    • Die Betreuung des Verwaltungsnetzes und der Support der mobilen Endgeräte muss vom Schulträger übernommen werden – Voraussetzung für die Bezuschussung (VwV DigitalPakt)
Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf den Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung (Haushaltserlass). Die Entwicklung in den Jahren 2018 bis 2022 stellt sich wie folgt dar. 

Entwicklung Finanzausgleich
2018
(Ergebnis)
2019
(Ergebnis)
2020
(Ergebnis)
2021
(Plan)
2022
(Plan)
Bedarfsmesszahl
3.312.322
3.446.465
3.583.728
3.477.626
3.798.176
Steuerkraftmesszahl
3.099.234
4.122.021
4.364.598
4.300.679
4.396.548
Schlüsselzahl
0
0
0
0
0
Sockelgarantie
213.088
0
149.226
0
0
Steuerkraftsumme
3.099.234
4.122.021
4.513.824
4.300.679
4.396.548
Steuerkraftsumme
je Einwohner * 
1.238,20
1.680,39 
1.859,07
1.783,77
1.822,78

* für das Jahr 2018 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2017        =         2.503 Einwohner
* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018        =        2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019        =        2.428 Einwohner
* für das Jahr 2021 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2020        =        2.411 Einwohner
* für das Jahr 2022 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2021        =        2.412 Einwohner


Während für den Zeitraum 2018 bis 2020 eine Steigerung bei der Steuerkraftsumme erkennbar ist, ist die Steuerkraftsumme des Jahres 2021 erstmals seit Jahren geringfügig gesunken. Im Jahr 2022 soll diese allerdings wieder steigen. Bei der Steuerkraftsumme je Einwohner ist zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahlen sinken. 

Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. In ihm werden die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands dargestellt. Im Jahr 2022 nimmt der Zahlungsmittelbestand 546.501 € ab. Diese Zahl ist um die zum 31.12.2021 nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (1.209.000 €) und Ermächtigungsüberträge vom Jahr 2021 ins Jahr 2022 (880.657 €) zu bereinigen, so dass die tatsächliche Abnahme des Zahlungsmittelbestands 218.159 € betragen wird.  
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts 2022 beträgt 165.957 €. Somit können die Tilgungen nicht aus den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen bedient werden. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 2.982.103 €. Davon sollen 2.926.000 € über Darlehen finanziert werden.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2021 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 2.213.392,15 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2022 (-546.501 €), einschließlich der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen der Vorjahre (+1.209.000 €) und der Ermächtigungsübertragungen 2021 nach 2022 von netto -880.657 € ergeben zum 31.12.2022 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 1.995.233,15 €. Davon sind allerdings 220.708,01 € für Rückstellungen gebunden. Die „freien“ liquiden Eigenmittel von 1.784.525,14 € liegen somit über der Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 159.777,39 €.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 2.180.450 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse von 840.900 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost. 

Die „freien“ liquiden Eigenmittel per 31.12.2022 von 1.784.525,14 € werden nicht ausreichen, das ambitionierte Investitionsprogramm der Jahre 2023 bis 2025 zu finanzieren. Dieses ist nur durch die Gewährung von entsprechenden Fördermitteln durch das Land zu stemmen. 
Durch eine Umschuldung des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ können im Jahr 2022 rund 491.473 € an liquiden Mitteln an den Kernhaushalt rückgeführt werden. Durch die Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt wird die Verschuldung um 4.247.991,00 € auf 8.058.550 € steigen. Die jährliche Tilgungsleistung liegt jedoch bei über 300.000,00 €, so dass jedes Jahr rund 5% der Kredite getilgt werden. Dies stellt einen hohen Wert dar. Die Stadt setzt ihre hohe Steuerkraft somit konsequent zum Abbau ihrer Schulden ein.  

Hinweis:
Der Haushaltsplan 2022 wird aufgrund des hohen Seitenumfangs nicht in Papierform verschickt. Der Abschluss kann auf der RIS-Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald unter folgendem Link eingesehen werden:
https://ris.gvvschoenau.de/?clientid=36  
Nach Aufruf des Links bitte in der Navigationsleiste den Punkt „Sitzungen“ und dann die Sitzung vom 20.12.2022 auswählen. Unter dem Tagesordnungspunkt 6 ist der Haushaltsplan als Anlage beigefügt.
Bei den Gemeinderatsmitgliedern, die das RIS im Einsatz haben, ist die entsprechende PDF-Datei direkt als Anlage beigefügt. 

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.12.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 €
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.662.391
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
9.048.016
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-385.625
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-385.625

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.955.975
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.121.932
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-165.957
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
980.364
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
3.962.467
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-2.982.103
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-3.148.060
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
2.926.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
324.441
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
2.601.559
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-546.501

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                      Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         2.926.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 142.000 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.200.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Beschluss

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.12.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 €
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.662.391
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
9.048.016
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-385.625
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-385.625

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.955.975
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.121.932
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-165.957
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
980.364
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
3.962.467
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-2.982.103
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-3.148.060
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
2.926.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
324.441
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
2.601.559
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-546.501

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                      Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         2.926.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 142.000 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.200.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_Haushaltsplan_2022_Beschluss Gesamtwerk.pdf
Download Haushaltsplan 2022_Beschluss Veränderungsliste_Stand 07.12.2021.pdf

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7. Vorstellung Ergebnis Aufstockung Seniorenzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.12.2021 ö 7

Sachverhalt

Die Verwaltung wird in der Sitzung die Ergebnisse der Untersuchung bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Aufstockung des Seniorenzentrums vorstellen und erläutern sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Empfehlung der Verwaltung das weitere Vorgehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Vorhaben „Aufstockung Seniorenzentrum“ nicht weiter zu verfolgen. Grund für diese Entscheidung ist die Tatsache, dass die Maßnahme nicht als kommunales Projekt zu 50 % mit ELR-Mitteln gefördert werden kann und demzufolge wirtschaftlich nicht darstellbar ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Wirtschaftsplan 2022 - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.12.2021 ö 8

Sachverhalt

Der Eigenbetrieb ist finanzirtschafltich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für den Eigenbetrieb ist somit ein separater Wirtschaftsplan aufzustellen.

In § 14 Eigenbetriebsgesetz werden die Bestandteile des Wirtschaftsplan festgelegt:
  • Erfolgsplan
  • Vermögensplan
  • Stellenübersicht
 
Entsprechend dem Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts ist dem Wirtschaftsplan eine mittelfristige Finanzplanung anzufügen.

Im Erfolgsplan 2022 des Betriebszweigs „Seniorenzentrum“ wird ein Jahresverlust von 11.117 € ausgewiesen. Im Wirtschaftsplan 2021 lag der Jahresverlust noch bei 21.094 €. Die Reduzierung um 9.977 € ist auf geringere Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung zurückzuführen.

Im Betriebszweig „Wohnraumvermietung“ kann im Jahr 2022 mit einem Jahresgewinn von 17.594 € gerechnet werden Im Wirtschaftsplan 2021 wurde mit einem kalkulierten Jahresgewinn von 11.163 € gerechnet, so dass eine Verbesserung von 6.431 € zu verzeichnen ist.
Beim Objekt Friedrichstr. 2 + 4 entwickelt sich das Betriebsergebnis positiv. Während im Jahr 2021 noch mit einem Überschuss von 1.518 € geplant wurde, kann nun ein Überschuss von 14.116 erwirtschaftet werden.

Beim Objekt Tunauer Str. 18 a wird eine Verschlechterung zu den Vorjahren verzeichnet. Im Jahr 2021 war noch ein positives Ergebnis von 445 € geplant. Im Jahr 2022 muss nun mit einem negativen Ergebnis von 2.737 € gerechnet werden. Dies liegt an den Unterhaltungsaufwendungen (Ersatz von Türen).

Aufgrund geplanter Aufwendungen im Objekt Brand 34 muss auch dort wieder ein negatives Ergebnis von 8.977 € verzeichnet werden. Im Jahr 2020 konnte hier noch mit einem positiven Ergebnis von 1.926 € gerechnet werden.

Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung über den gesamten Wohnungsbestand liegen mit 55.900 € auf dem Niveau des Vorjahres von 56.000 €. Die Ansätze für Heizungskosten sinken dagegen von 24.250 € im Jahr 2021 auf 20.500 € im Jahr 2022. 

Im Jahr 2022 liegen die Schwerpunkte der Gebäudeunterhaltung im Objekt Brand 34 (Haustüre und zwei Rollläden ersetzen) und im Objekt Wiesenstr. 6 (Drei Fenster reparieren, Wohnungseingangstüren im DG erneuern und ein neuer Schlafzimmerboden in einer Wohnung). Sollte im Objekt Friedrichstr. 2 + 4 ein Mieterwechsel anstehen, wird in diesem Zusammenhang die Elektroinstallation der betreffenden Wohnung ausgetauscht. Dafür stehen vorsorglich 4.000 € im Erfolgsplan bereit.

Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald weist somit einen Gesamt-Jahresgewinn von 6.477 € (Vorjahr: -9.931 €) aus.

Im Vermögensplan 2022 steht nur eine Investition an. Im Objekt Gentnerstr. 1 soll ein Kleinküchenelement für das Bauamt angeschafft werden.
Die planmäßige Tilgung der Darlehen beträgt 82.218 €; der Schuldenstand sinkt von 1.542.657 € auf 1.489.239 €. 

Es wird ein Finanzierungsmittelüberschuss von 43.554,00 € ausgewiesen. Zum 31.12.2022 wird dann noch eine Gesamt-Deckungsmittellücke von 28.477,28 € ausgewiesen.
 
Der Wirtschaftsplanes 2022 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2025 wird den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009, wird der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
340.920 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
334.443 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
6.477 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
141.959 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
98.405 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss des Vermögensplans für 
      das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
43.554 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
43.554 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf; 
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und 0 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Beschluss

Aufgrund der §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009, wird der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
340.920 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
334.443 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
6.477 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
141.959 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
98.405 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss des Vermögensplans für 
      das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
43.554 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
43.554 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf; 
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und 0 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_4100_Wirtschaftssplan 2022_Beschluss_Neu.pdf

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9. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.12.2021 ö 9
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10. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.12.2021 ö 10
Datenstand vom 21.12.2021 12:02 Uhr