Datum: 29.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.11.2021 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2021
3 MTB-Gebäude: Arbeitsvergabe Zimmerer- und Holzbauarbeiten
4 Erweiterung des Nahwärmenetzes Schönau im Schwarzwald bis Ende 2022
5 Baumaßnahme Johann-Peter-Hebel-Weg; Kreditaufnahme
6 Abwasserbeseitigung: a) Gebührenkalkulation 2022 b) Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
7 Entwurf Haushaltsplan Kernhaushalt 2022
8 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 09.12.2021
9 Annahme von Spenden
10 Kurzinformationen der Verwaltung
10.1 Inserat mit dem Titel "Bekanntgabe" im Schönauer Anzeiger vom 12.11.2021
11 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
11.1 Kapellen-Brücke in Schönenbuchen, morsche Bretter

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.11.2021 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.11.2021 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:

TOP 1:
Überbauung des städt. Grundstücks Flst.-Nr. 189, weiteres Vorgehen
(Einstimmiger Beschluss)
Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn XXX schriftlich aufzufordern, die am Baukörper angebrachte seitliche Verkleidung bis zum 15.12.2021 zu entfernern.
Falls Herr XXX dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird die Stadt den Rückbau des gesamten Baukörpers zivilrechtlich erwirken und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2021 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.11.2021 wird dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Krumm im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben.
Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter zudem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2021 anerkannt wird.

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3. MTB-Gebäude: Arbeitsvergabe Zimmerer- und Holzbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 3

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.07.2021 hat der Gemeinderat die Aufhebung der Ausschreibung für die Zimmerer- und Holzbauarbeiten aufgrund der Kostenüberschreitung beschlossen. Die Arbeiten sollten erneut ausgeschrieben werden.
Vom Architekturbüro bemv aus Freiburg wurden deshalb die Zimmer- und Holzbauarbeiten erneut öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben sieben Firmen Angebotsunterlagen angefordert. 
Die Submission fand am 09.11.2021 statt. Es wurde lediglich ein Angebot abgegeben. Das abgegebene Angebot konnte gewertet werden.

Die geprüfte Angebotsendsumme lautet (brutto):
Zimmerei Baumgartner, 79737 Herrischried        440.105,32 €

Die Bindefrist endet am 09.12.2021.
Fertigstellung: 20.05.2022

Für diese Arbeiten hat das Architekturbüro bemv Kosten von brutto 304.692,96 € ermittelt (Kostenberechnung vom 21.12.2020). Die Kostenerhöhung beträgt somit 44,44 %.    

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für die Zimmerer- und Holzbauarbeiten wird an die Firma Baumgartner aus Herrischried mit einer Auftragssumme von brutto 440.105,32 € vergeben. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für den Neubau des MTB-Gebäudes sind nach der Kostenberechnung vom 21.12.2020 Mittel von 4.650.000 € veranschlagt. Für die Zimmerer- und Holzbauarbeiten wurden Kosten von 304.692,96 € ermittelt.   

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt David Hülsmann vom Büro Böwer Eidth Murken Vogelsang Architekten Part GmbH (bemv) aus Freiburg im Breisgau herzlich willkommen.

Ergänzend zum Sachverhalt der Sitzungsvorlage erläutert Herr Hülsmann im Folgenden die aufgrund des Ausschreibungsergebnisses gegenüber der Kostenberechnung eingetretene Preissteigerung für das Gewerk Zimmer- und Holzbauarbeiten. Die Mehrkosten betragen brutto 135.412 €. Davon entfallen alleine zirka 78.000 € auf die gestiegenen Holzpreise. Weiter geht Herr Hülsmann auf die mögliche erneute Aufhebung der Ausschreibung und die damit verbundene Änderung des Bauzeitenplans ein. Ferner gibt er einen kurzen Bericht zum Sachstand der Rohbauarbeiten.

Der Vorsitzende dankt Herrn Hülsmann für die Erläuterungen und führt aus, dass es heute um die Entscheidung gehe, die Zimmer- und Holzbauarbeiten trotz der Kostenüberschreitung zu vergeben oder die Ausschreibung für dieses Gewerk erneut aufzuheben.
Seitens der Verwaltung und vom Architekturbüro bemv werde die Vergabe der Arbeiten empfohlen. Hierzu gibt der Vorsitzende zudem eine E-Mail des Architekturbüros von heute mit folgendem Wortlaut bekannt:

„Trotz der sicher nicht ganz einfachen Vergabeentscheidung würden wir aus den nachfolgenden Gründen trotzdem die jetzige Vergabe der Holzbauarbeiten empfehlen:

  • Die Aufhebung der 1. Ausschreibung und neue Submission der Holzbauarbeiten hat in Hinblick auf die Angebotshöhe eine Verbesserung gebracht. Trotz aller Bemühungen haben wir statt zwei Angebote in der ersten Ausschreibungsphase jetzt nur ein Angebot erhalten. 

  • Es ist nicht davon auszugehen, dass die Firmen im Sommer weniger ausgelastet sind und mehr Angebote eingehen werden.

  • Wir erwarten keine fallenden Preise, möglicherweise sogar aufgrund der vierten Welle und neuer Variante das Gegenteil

  • Bauzeit: aktuell hat sich die Bauzeit der witterungsabhängigen Gewerke Holzbau und der Folgegewerke Fassaden-, Dachdeckungs- und Blechnerarbeiten sowie den bereits vergebenen Fensterbauarbeiten verbessert. - Sie befinden sich gem. neuem Bauzeitenplan im Sommerhalbjahr. Durch eine erneute Aufhebung erfolgt eine weitere Verschiebung um ca. 3-4 Monate und die o.g. Gewerke verschieben sich in die Winterzeit ab Okt./Nov. bis Januar 2023

  • resultierende Kosten durch Baustelleneinrichtung, weitere Baupreissteigerungen, entgangene Mieteinnahmen und ggf. Kosten durch Stillstand bei Firmen (Fensterbau) und ggf. Planern können ebenfalls in der Folge entstehen.“

In der sich anschließenden Aussprache wird das vorliegende Ausschreibungsergebnis im Gremium allgemein kritisch bewertet, aufgrund der dargelegten Gründe sollte jedoch die Vergabe der Zimmer- und Holzbauarbeiten erfolgen.

Unter anderem führt Stadtrat Knobel an, dass man aufgrund der Prognosen - trotz der hohen Angebotssumme - die Auftragsvergabe tätigen sollte.
Stadtrat Locker hält es für einen schwachen Trost, dass sich die Kostenüberschreitung bei der zweiten Ausschreibung wesentlich reduziert habe. Trotzdem plädiere er zähneknirschend ebenfalls für die Arbeitsvergabe, zumal sich durch eine erneute Aufhebung der Ausschreibung der gesamte Bauzeitenplan wesentlich verzögern würde.
Stadträtin Münzer erklärt, dass von Anfang an die Einhaltung der Kostenberechnung mit 4,6 Mio. Euro angezweifelt habe. Es bleibe jedoch nichts Anderes übrig als die Zimmer- und Holzbauarbeiten zu vergeben, damit das Vorhaben weitergeführt werden könne. Aus diesem Grund werde sie der Arbeitsvergabe widerwillig zustimmen.
Stradträtin Strohmaier weist auf die ständig steigenden Holzpreise hin, weshalb auch sie für die Arbeitsvergabe sei. Auf ihre Frage erklärt der Vorsitzende, dass es sich beim vorliegenden Angebot um Festpreise handele. Die Bindungsfrist für die Arbeitsvergabe ende jedoch am 9. Dezember.

Beschluss

Der Auftrag für die Zimmerer- und Holzbauarbeiten wird an die Firma Baumgartner aus Herrischried mit einer Auftragssumme von brutto 440.105,32 € vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Nach der Beschlussfassung weist Stadtrat Dr. Sladek abermals darauf hin, dass auf dem Dach des MTB-Gebäudes eine PV-Anlage zwingend angebracht werden sollte. Herr Hülsmann entgegnet, dass der beauftragte Elektroplaner die Konzepterstellung und die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Photovoltaikanlage noch nicht abschließend ausgearbeitet habe. Eine Entscheidung bezüglich der Anlage könne demzufolge erst nach dem Vorliegen der entsprechenden Unterlagen erfolgen. Der Vorsitzende ergänzt, dass man verwaltungsseitig zwischenzeitlich bei der EWS angefragt habe, ob möglicherweise Interesse am Betrieb der PV-Anlage bestünde. Seitens der EWS wurde dies verneint. Gleichzeitig habe die EWS die Stadt darauf hingewiesen, dass der von der PV-Anlage erzeugte Strom nicht direkt in die vermieteten Räumlichkeiten des Gebäudes eingespeist werden dürfe. Im Zusammenhang mit dem im Gebäude von der Stadt eigengenutzten Räumlichkeiten verkompliziere sich dadurch die Abwicklung der Stromerzeugung hinsichtlich Einspeisung und Eigenverbrauch. Stadtrat Schröder spricht die starken Vibrationen an, die beim Entfernen der Stahlträger am Rohbau des MTB-Gebäudes aufgetreten sind. Er möchte wissen, ob dadurch Schäden an benachbarten Gebäuden aufgetreten seien und ob die Maßnahme bereits in der Auftragsvergabe enthalten sei. Bauamtsleiter Wunderle antwortet, dass er bislang keine Meldungen über Gebäudeschäden erhalten habe. Im Auftrag für die Rohbauarbeiten seien die Kosten für das Entfernen der Stahlträger enthalten.

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4. Erweiterung des Nahwärmenetzes Schönau im Schwarzwald bis Ende 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH (EWS) betreibt auf dem Gebiet der Stadt Schönau im Schwarzwald ein Nahwärmenetz. Grundlage für die Verlegung von Wärmeleitungen in Stadtgrundstücken ist der zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald und der EWS abgeschlossene „Vertrag zur Verlegung von privaten Wärmeleitungen (Einspeiseleitungen) in Stadtgrundstücken (Gestattungsvertrag)“ vom 03.05.2019. Darin werden die wesentlichen Rechtsbeziehungen zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald als Eigentümerin der öffentlichen Straßen und Grundstücke und der Gestattungsnehmerin, der EWS, als Eigentümer der Wärmeleitungen geregelt. Die Regelungsinhalte betreffen:

  • Benutzungsrecht
  • Dauer des Benutzungsrechts, Kündigung
  • Arbeiten der Gestattungsnehmerin
  • Herstellungskosten
  • Lage- und Höhenpläne
  • Veräußerung eines Stadtgrundstücks
  • Unterhaltung der Wärmeleitungen, Duldungspflichten der Gestattungsnehmerin
  • Zustimmung der Stadt zu Arbeiten an den Wärmeleitungen
  • Änderungen an der Straße
  • Folgepflichten und Folgekosten
  • Übernahme der Fernwärmeanlage durch die Stadt
  • Ersatzvornahme
  • Benutzungsentgelt
  • Haftung
  • Änderung des Vertrags
  • Übertragung der Rechte und Pflichten der Gestattungsnehmerin
  • Umsatzsteuerklausel

Durch den Abschluss des Gestattungsvertrags wurde für beide Vertragsparteien (Stadt und EWS) Rechtssicherheit geschaffen. Außerdem wurde dadurch ein ausgewogener Interessensausgleich zwischen den Vertragsparteien erzielt:

  • Stadt        = eine für die Einwohner sinnvolle Energieversorgung
  • EWS        = wirtschaftliche Interessen 

Im Gestattungsvertrag wird auch ein Benutzungsentgelt von 0,30 € / MWh Wärme vereinbart, welches die EWS an die Stadt zu zahlen hat.

Durch den gleichzeitigen Ausbau des Breitbandnetzes durch den Zweckverband Breitbandversorgung und des Nahwärmenetzes durch die EWS sowie der gleichzeitigen Sanierung von Straßen einschließlich Wasser- und Abwasserleitungen (z.B. Johann-Peter-Hebel-Weg) durch die Stadt Schönau im Schwarzwald ergeben sich Synergien, die sowohl der EWS als Eigentümer und Betreiber des Nahwärmenetzes, den Bürgern als Anschlussnehmern sowie auch der Stadt als Kostenträger des Breitbandnetzes und der Gemeindestraßen zugutekommen. So müssen Straßen und Wege nur einmal geöffnet werden und allen Haushalten kann ein vergünstigter Hausanschluss für Glasfaser und/oder Nahwärme angeboten werden. Außerdem können durch geringere Investitions- bzw. Unterhaltungskosten die Auswirkungen auf die Wasser- und Abwassergebühren zumindest verringert werden. Deshalb liegt es im Interesse der Stadt und ihrer Bürger, dass diese Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden.  
 
Für folgende Abschnitte müssen noch die Verträge abgeschlossen werden:

Abschnitt 1 (Leitungen bereits verlegt, Gestattung nachziehen):
  • Friedrichstraße (Bereich Schwimmbadparkplatz – Lgb-Nr.: 418/3, 418/2, 415/1, 420, 420/1, 421
  • Bahnhofstraße – Lgb-Nr.: 25/10
  • Ledergasse – Lgb-Nr.: 173
  • Verbindungsweg Ledergasse – Bifangstraße – Lgb-Nr.: 981
  • Verbindungsweg Friedrichstraße – Bahnhofsstraße – Lgb-Nr. 258/2
  • Bifangstraße – Lgb-Nr.: 991
  • Luisenstraße – Lgb-Nr.: 255/3
  • Oberfeldstraße – Lgb-Nr.: 1004
  • Talstraße Lgb-Nr.: 6/1
  • Felsenweg – Lgb-Nr.: 1019

Abschnitt 2 (Leitungsverlegung November/Dezember 2021)
  • Felsenstraße – Lgb-Nr.: 1026 
  • Bahnhofstraße – Lgb-Nr.: 25/10
  • Buchenbrandstraße – Lgb-Nr.: 259/1, 262/3

Abschnitt 3 (Leitungsverlegung 2022 neue Bereiche)
  • Wiesenstraße – Lgb-Nr.: 954
  • Buchenbrandparkplatz – Lgb-Nr.: 25/10
  • Johann-Peter-Hebel-Weg – Lgb-Nr.: 443/13

Für die im Gestattungsvertrag vom 03.05.2019 nicht enthaltenen Grundstücke ist ein Nachtrag zum Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und der EWS abzuschließen.

Anlage: 
Lageplan mit den in den Abschnitten 1 bis 3 gebauten bzw. der im Jahr 2022 geplanten Wärmeleitungen

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Nachtrag zum Vertrag zur Verlegung von privaten Wärmeleitungen (Einspeisevergütung) in Stadtgrundstücken (Gestattungsvertrag) zu.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Stadt Schönau im Schwarzwald erhält ein jährliches Benutzungsentgelt von 0,30 € /MWh Wärme, welche über die Wärmeleitung abgesetzt wird. Mit dem Ausbau des Nahwärmenetzes steigt auch das Benutzungsentgelt.

Rechtslage

§ 107 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt Geschäftsführer Martin Halm von der EWS Netze GmbH besonders herzlich willkommen.

Im Folgenden werden vom Geschäftsführer und dem Vorsitzenden der Sachverhalt der Sitzungsvorlage vorgetragen und durch weitere Erläuterungen ergänzt.

Verständnisfragen zum Benutzungsentgelt und zur Kostenträgerschaft für das Breitbandnetz werden vom Vorsitzenden und Geschäftsführer Halm beantwortet.
Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt der Vorsitzende, dass im Zuge des Nahwärmenetzes geplant sei, im Bereich des Buchenbrandparkplatzes die Wasserleitung in Richtung Brand zu erneuern.

Geschäftsführer Halm gibt abschließend bekannt, dass die EWS Energie GmbH zum 1. Januar 2022 in die EWS Netze GmbH übergehen werde.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Nachtrag zum Vertrag zur Verlegung von privaten Wärmeleitungen (Einspeisevergütung) in Stadtgrundstücken (Gestattungsvertrag) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Stadtrat Dr. Sladek bittet Geschäftsführer Halm um einen kurzen Sachstand bezüglich des Straßenaufbruch-Lagerplatzes beim Schlachthof in der Tunauer Straße. Der Geschäftsführer berichtet, dass das Bauunternehmen vom Landratsamt die Auflage erhalten habe, das dort gelagerte Material bis spätestens 14.12.2022 abzufahren. Hierfür habe der Zweckverband Breitbandversorgung von der Baufirma einen Zeitplan angefordert. Dies wird vom Vorsitzenden mit dem Zusatz bestätigt, dass das Landratsamt den Vollzug der angeordneten Maßnahme überwachen werde. Auf Frage von Stadtrat Knobel geht Bauamtsleiter Wunderle davon aus, dass von der Baufirma bislang kein Material abgefahren wurde. Geschäftsführer Halm weist zudem darauf hin, dass der Straßenaufbruch zukünftig mangels fehlendem Lagerplatz an Ort und Stelle gelagert werde, wodurch Straßenvollsperrungen erforderlich werden. Dies sei gegenwärtig beim laufenden Nahwärmenetzausbau in der Bahnhofstraße der Fall. Bauamtsleiter Wunderle ergänzt, dass dies auch bei zukünftigen Maßnahmen, zum Beispiel dem Ausbau der Luisenstraße oder bei der Wasser- und Abwassermaßnahme im Johann-Peter-Hebel-Weg der Fall sein werde, wodurch sich die Vorhaben verteuern würden. Stadtrat Knobel fragt an, ob die Baustelle in der Bahnhofstraße über den gesamten Winter bleiben werde. Der Geschäftsführer erwidert, dass die Straße noch in diesem Jahr aufgefüllt und eine Bitumendeckschicht angebracht werde. Der Feinbelag soll jedoch erst im kommenden Frühjahr aufgebracht werden.

Dokumente
Download Nahwärme Schönau 2022 - Nachtrag Gestattung.pdf

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5. Baumaßnahme Johann-Peter-Hebel-Weg; Kreditaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat zur Finanzierung der Baumaßnahmen „Johann-Peter-Hebel-Weg“ im Haushaltsplan 2020 Darlehen in Höhe von 420.000 € vorgesehen. Die Aufnahme wurde vom Landratsamt Lörrach mit Verfügung vom 07.02.2020 genehmigt. Die Maßnahme soll im Frühjahr 2022 beginnen. Da die Kreditermächtigung nur solange gilt, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist, soll nun ein Darlehen aufgenommen werden.

Von der Verwaltung wurden am 27.04.2021 Angebote bei den folgenden Kreditinstituten angefordert:

  • Sparkasse Wiesental, Schopfheim
  • KfW


Dabei wurden folgende Konditionen angefragt:

Sparkasse:

  • Aufnahme                                        23.12.2021
  • Kredithöhe                                        400.000 €
  • Laufzeit                                        40 Jahre 
  • Zinsfestschreibung                                10 und 20 Jahre

Termin Angebotsabgabe                        20.12.2021 bis 09.00 Uhr

Bei der KfW wurde ein Darlehen über 20.000 € angefragt, da hier eine kürzere Laufzeit über 20 Jahre für die Verkehrsausstattung (Straßenbeleuchtung) geplant ist. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird die Angebote der Kreditinstitute zusammenstellen und für den Gemeinderat einen Vergabevorschlag erarbeiten. Dieser wird in der Sitzung vom 20.12.2021 vorgestellt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan des Jahres 2020 sind für die Baumaßnahmen „Johann-Peter-Hebel-Weg“ Darlehen in Höhe von 420.000 € veranschlagt. Durch die Darlehensaufnahme ist die Kreditermächtigung für das Jahr 2020 ausgeschöpft.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von Bürgermeister Schelshorn zu Beginn der Sitzung abgesetzt.

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6. Abwasserbeseitigung: a) Gebührenkalkulation 2022 b) Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 6

Sachverhalt

Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 12. November 2012 betreibt die Stadt Schönau im Schwarzwald die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung.

Für die Benutzung der Abwasseranlagen erhebt die Stadt Schönau im Schwarzwald gemäß §§ 37 und 38 Abwassersatzung eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Abwassergebühr. Im Kalkulationszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 werden hierfür folgende Gebührensätze erhoben.

  • Schmutzwassergebühr        3,44 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,49 €/m²

Die Kalkulation der Abwassergebühren erfolgt nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei dürfen nach § 14 Abs. 1 KAG die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. 

Nach § 14 Abs. 3 KAG gehören zu den ansatzfähigen Kosten nach § 14 Abs. 1 KAG auch
  1. die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen,
  2. Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten und

Die Verzinsung des um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzte Anlagekapitals (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen) erfolgt nach der Restwertmethode. Der Zinssatz wird mit 0,25% festgesetzt. 

Den Abschreibungen werden die ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde gelegt. Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). Die Werte der Abschreibungen und Auflösungen werden aus der Anlagenbuchhaltung ermittelt.   

Die Gebühren werden bei der Schmutzwasser- und der Niederschlagswasserbeseitigung unterschiedlich bemessen. Bei der Schmutzwassermenge bemisst sich diese grundsätzlich nach dem Frischwassermaßstab in m³. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die versiegelte Fläche maßgebend. Diese errechnet sich nach den überbauten und darüber hinaus befestigten Grundstücksflächen in m², die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

In der Kalkulation werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung und die Maßstabseinheiten für beide Gebührensätze ermittelt. Die jeweiligen Gesamtkosten des Kalkulationszeitraums werden danach zunächst um die Kostenanteile für die Straßenentwässerung reduziert. Die Kosten der Straßenentwässerung hat die Stadt selbst zu tragen. Anschließend werden die verbleibenden gebührenfähigen Kosten auf die Bereiche Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt und durch die Gesamtmengen der jeweiligen Gebührenmaßstäbe geteilt. 

Für den Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ist § 14 Abs. 2 KAG zu beachten: 
„Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.“
Folgende Kostenüberdeckungen werden in die Gebührenkalkulation des Jahres 2021 eingestellt:
  • Kostenüberdeckung des Jahres 2018        25.799,45 € 
  • Kostenüberdeckung des Jahres 2019        38.288,04 €
  • Kostenüberdeckung des Jahres 2020         90.000,00 € teilweise

Bei der Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde das Büro Heyder + Partner mit der Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 bis 2012 beauftragt. Ab dem Jahr 2013 erfolgte die Gebührenkalkulation durch das Rechnungsamt. Bei der Kalkulation der Abwassergebühren ist zu beachten, dass das Ortsnetz von der Stadt Schönau im Schwarzwald und die Verbandssammler und die Zentralkläranlage vom Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald betrieben werden. Die anteiligen Betriebskosten der Verbandssammler und der Zentralkläranlage sind in der Gebührenkalkulation der Stadt Schönau im Schwarzwald zu berücksichtigen. Nachdem nun im Jahr 2016 die Umstellung auf NKHR erfolgt ist, hat die Verwaltung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 das Büro Heyder + Partner mit der Kalkulation der Abwassergebühren beauftragt. Ab dem Jahr 2021 wird die Gebührenkalkulation wieder vom Rechnungsamt durchgeführt. 

Aus der Gebührenkalkulation ergeben sich unter Berücksichtigung der o.a. Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2018, 2019 und teilweise aus 2020 folgende Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022. 

  • Schmutzwassergebühr        3,49 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,66 €/m²

Ohne die Berücksichtigung von Kostenüberdeckungen der Vorjahre würden sich folgende Gebührensätze ergeben:

  • Schmutzwassergebühr        4,52 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,86 €/m²

Hinweis:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.01.2010 erlaubt § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG nur den Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber von Kostenunterdeckungen die der Gebührengläubiger (der Gemeinderat als beschließendes Organ) bewusst in Kauf genommen hat. 
Außerdem ist bei der Gebührenkalkulation § 78 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu beachten. Danach gehen die Entgelte für Leistungen (Gebühren) den Steuern vor. Auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach vom 16.07.2018 wird explizit verwiesen. 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenobergrenze von 3,49 €/m³ für Schutzwasser und die Gebührenobergrenze von 0,66 €/m² Niederschlagswasser als Abwassergebühr für das Jahr 2022 festzusetzen.

Die Gebührenkalkulation liegt der Vorlage bei und wird dem Gemeinderat in der Sitzung am 29.11.2021 erläutert. 




b) Änderung der Abwassersatzung

Durch die Kalkulation und der sich daraus ergebenden Änderung der Abwassergebühren für das Jahr 2022 ist eine Änderung der Abwassersatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald erforderlich. 

Die Änderungssatzung wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Schmutzwassergebühr des Jahres 2022 wird auf 3,49 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Niederschlagswassergebühr des Jahres 2022 wird auf 0,66 €/m² festgesetzt.

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

  1. Der Änderung der Abwassersatzung wird zugestimmt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Festsetzung von kostendeckenden Abwassergebühren und damit Entlastung der steuerfinanzierten Bereiche. 

Rechtslage

§ 14 KAG und § 78 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise mit entsprechenden Erläuterung vor.
Eine Aussprache wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gewünchst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Schmutzwassergebühr des Jahres 2022 wird auf 3,49 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Niederschlagswassergebühr des Jahres 2022 wird auf 0,66 €/m² festgesetzt.

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

  1. Der Änderung der Abwassersatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2022.01.01 Abwassersatzung Änderung.pdf
Download Abwasser_Gebührenkalkulation 2022_Vorlage Gemeinderat.pdf

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7. Entwurf Haushaltsplan Kernhaushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt. 

Der Entwurf besteht aus
  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
  • Gesamtergebnishaushalt
    • Darstellung der wesentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts
  • Gesamtfinanzhaushalt
    • Finanzhaushalt – Investitionsprogramm 2022
    • Ermächtigungsübertragung 2021 nach 2022 (gebundene Liquidität) 
  • Schuldenübersicht nach Kostenstellen
  • Mittelfristige Finanzplanung 
    • Ergebnishaushalt (noch nicht gerechnet)
    • Finanzhaushalt – Investitionsprogramm 2023 bis 2025
  • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
  • Schlussbetrachtung
  • Anlagen
    • Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
    • Stellenplan
    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden

Für das Haushaltsjahr 2022 ist ein Ausgleich nur durch Rücklagenentnahmen möglich. Ziel muss es sein, spätestens im Jahr 2023 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. 

Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Im Ergebnishaushalt 2022 wird zum aktuellen Zeitpunkt ein Defizit von 611.140 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.

Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:


 
Datengrundlage
Rücklage
31.12.2018
Jahresabschluss 2018
2.389.799,39 €
Zuführung 2019
Jahresabschluss 2019
701.609,27 €
31.12.2019
 
3.091.408,66 €
Zuführung 2020
Jahresabschluss 2020
240.332,70 €
31.12.2020
 
3.331.741,36 €
Entnahme 2021
Haushaltsplan 2021
-349.528 €
31.21.2021

2.982.213,36 €
Entnahme 2022
Entwurf 2022
-611.140 €
31.12.2022

2.371.073,36 €

Trotz einer geplanten Entnahme von 611.140,00 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2022 noch einen Bestand von 2.371.073,36 € aus. Dazu kommen noch Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses über rund 570.000 €. Damit sind zwar große Teile der Überschüsse der letzten Jahre aufgebraucht, aber es stehen noch Rücklagenmittel von rund 2.941.000 € zum Ausgleich der Folgejahre zur Verfügung.    

Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen folgende Gründe:
  • Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis sieht einen Zuschussbedarf von 144.480 € vor. Außerdem wirkt sich der Forstverwaltungskostenbeitrag negativ auf das Betriebsergebnis aus. 
  • Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird mit 2.600.000 € kalkuliert. Das sind 257.000 € weniger als im Haushaltsplan 2021. Dadurch sinkt die Gewerbesteuerumlage von 294.103 € in 2021 auf 267.647€ im Jahr 2022. 
  • Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 62.088 € auf 2.045.828 €. Die Gründe liegen im Wesentlichen in steigenden Personalkosten, der Übernahme des Kindergarten Utzenfluh, der höheren Abwasserumlage durch die Sanierungen nach EKVO und dem Betrieb der Mehrzweckhalle. 
  • Durch die laufenden Investitionen (Johann-Peter-Hebel-Weg, Luisenstraße) und die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen (Eigenanteil Stadtsanierung) werden die Abschreibungen deutlich steigen. Bereits im Jahr 2022 stiegen die Abschreibungen um 59.513 € und tragen somit zum steigenden Defizit bei.
  • Die Personalkosten steigen um 33.150 €. Dies entspricht einer Erhöhung von 3,59 %. Eine weitere Aufstockung des Personalkörpers ist aktuell nicht angedacht und auch nicht finanzierbar.  
  • Die Unterhaltungsaufwendungen wurden gegenüber den Vorjahren zurückgefahren. Als wesentliche Unterhaltungsmaßnahmen sind zu nennen:
    • Rathaus (Fertigstellung elektronische Schließanlage)
    • Rathaus (Putzsanierung Fassade Gibelspitze
    • Beschilderung/Markierung Hintere Hofmatt
    • Sanierung Wassertretstelle (Mühlmatt und Wiederherstellung Bouleplatz)
  • Im Bereich der konzeptionellen Planung sind folgende Maßnahmen zu nennen:
    • Fortführung Verkehrskonzept Innenstadt 
  • Umsetzung des DigitalPakts im Gymnasium
    • Die Maßnahme wird mit 80% bezuschusst
    • Die Betreuung des Verwaltungsnetzes und der Support der mobilen Endgeräte muss vom Schulträger übernommen werden – Voraussetzung für die Bezuschussung (VwV DigitalPakt)
Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf den Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung (Haushaltserlass). Die Entwicklung in den Jahren 2018 bis 2022 stellt sich wie folgt dar. 

Entwicklung Finanzausgleich
2018
(Ergebnis)
2019
(Ergebnis)
2020
(Ergebnis)
2021
(Plan)
2022
(Plan)
Bedarfsmesszahl
3.312.322
3.446.465
3.583.728
3.477.626
3.706.520
Steuerkraftmesszahl
3.099.234
4.122.021
4.364.598
4.300.679
4.396.548
Schlüsselzahl
0
0
0
0
0
Sockelgarantie
213.088
0
149.226
0
0
Steuerkraftsumme
3.099.234
4.122.021
4.513.824
4.300.679
4.396.548
Steuerkraftsumme
je Einwohner * 
1.238,20
1.680,39 
1.859,07
1.783,77
1.822,78

* für das Jahr 2018 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2017        =         2.503 Einwohner
* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018        =        2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019        =        2.428 Einwohner
* für das Jahr 2021 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2020        =        2.411 Einwohner
* für das Jahr 2022 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2021        =        2.412 Einwohner


Während für den Zeitraum 2018 bis 2020 eine Steigerung bei der Steuerkraftsumme erkennbar ist, ist die Steuerkraftsumme des Jahres 2021 erstmals seit Jahren geringfügig gesunken. Im Jahr 2022 soll diese allerdings wieder steigen. Bei der Steuerkraftsumme je Einwohner ist zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahlen sinken. 

Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. In ihm werden die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands dargestellt. Im Jahr 2022 nimmt der Zahlungsmittelbestand 772.016 € ab. Diese Zahl ist um die zum 31.12.2021 nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (1.209.000 €) und Ermächtigungsüberträge vom Jahr 2021 ins Jahr 2022 (880.657 €) zu bereinigen, so dass die tatsächliche Abnahme des Zahlungsmittelbestands 443.673 € betragen wird.  
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts 2022 beträgt 391.472 €. Somit können die Tilgungen nicht aus den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen bedient werden. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 2.982.103 €. Davon sollen 2.926.000 € über Darlehen finanziert werden.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2021 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 2.213.392,15 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2022 (-772.016 €), einschließlich der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen der Vorjahre (+1.209.000 €) und der Ermächtigungsübertragungen 2021 nach 2022 von netto -880.657 € ergeben zum 31.12.2022 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 1.769.719,15 €. Davon sind allerdings 220.708,01 € für Rückstellungen gebunden. Die „freien“ liquiden Eigenmittel von 1.549.011,14 € liegen somit über der Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 159.777,39 €.

Damit sind entgegen der Planung 2021 liquide Eigenmittel zur Finanzierung des ambitionierten Investitionsprogramms der Jahre 2023 bis 2025 vorhanden. Um hier jedoch eine verlässliche Aussage treffen zu können, muss zuerst die mittelfristige Finanzplanung des Ergebnishaushalts gerechnet werden. Die Situation im Stadtwald und die hohen Umlageforderungen des GVV wirken sich allerdings negativ auf die Zahlungsmittel des Ergebnishaushalts aus.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 2.180.450 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse von 840.900 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost. 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022 sollen in der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2021 beschlossen werden. Die Verwaltung wird bis Anfang Dezember 2021 Änderungswünsche des Gemeinderats und neue Erkenntnisse in den vorliegenden Entwurf einarbeiten. 

Neben der Umsetzung von Einsparmöglichkeiten (siehe Tabellen Ergebnishaushalt und Investitionen) hat der Gemeinderat grundsätzlich auch die Möglichkeit die Grundsteuern und die Gewerbesteuer zu erhöhen. Bei einer Erhöhung um jeweils 10 Prozentpunkte könnten folgende Erträge (Ergebnishaushalt) bzw. Einzahlungen (Finanzhaushalt) realisiert werden. 

Steuerart
aktueller Hebesatz
10 Prozentpunkte
Grundsteuer A
320 v.H.
85 €
Grundsteuer B
400 v.H.
9.850 €
Gewerbesteuer
340 v.H.
58.800 €

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2022 mit ausführlichen Erläuterungen vor. 

In der nachfolgenden Aussprache werden insbesondere die wesentlichsten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes mit Gestaltungsmöglichkeiten des Gemeinderats sowie die im Finanzhaushalt vorgesehenen Investitionen erörtert. Dabei wird von Stadtrat Seckinger vorgeschlagen, die im Ergebnishaushalt in 2022 vorgesehene Fortführung des Verkehrskonzepts Innenstadt auf das Haushaltsjahr 2023 zu verschieben.
Auf Frage des Vorsitzenden stimmen für diesen Vorschlag nur Stadträtin Münzer sowie die Stadträte Seckinger und Schröder. Vom Rest wird die Verschiebung der Maßnahme auf 2023 abgelehnt.
Weiter stellt der Vorsitzende auf Anfrage fest, dass sich alle Gemeinderatsmitglieder dafür aussprechen, die übrigen im Ergebnishaushalt vorgeschlagenen Maßnahmen im kommenden Jahr zu realisieren. 
Ebenso werden den für den Finanzhaushalt 2022 vorgesehenen Investitionen die einstimmige Zustimmung erteilt.

Im weiteren Verlauf der Aussprache werden von der Rechnungsamtsleiterin und vom Vorsitzenden einige Verständnisfragen beantwortet. Dieser hält abschließend fest, dass der Planentwurf hinsichtlich konkreteren Zahlen zur Gewerbesteuer, Kreisumlage, Kopfbetrag etc. noch fortgeschrieben und dann dem Gemeinderat in der nächsten öffentlichen Sitzung am 20. Dezember zur Beschlussfassung vorgelegt werde. 
Er spricht der Rechnungsamtsleiterin seinen Dank für die sehr gute Arbeit aus, die diese bei der Erstellung des ersten städtischen Planentwurfs geleistet habe.

Dokumente
Download 154_Haushaltsplan 2022_ENTWURF.pdf

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8. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 09.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 09.12.2021 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 11.10.2021 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden und Rechnungsamtsleiterin Wagner eingehend erläutert.

Beschluss

Den zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, und 6 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download BV_2021-12-09_ÖS1.pdf

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9. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 9

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten. 
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 02.09.2021 bis 16.11.2021 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von  
5.000,00 €

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt die Spenderin namentlich bekannt, spricht dieser seinen Dank aus und lässt sodann über die Annahme der Geldspende abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von  
5.000,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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10. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 10
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10.1. Inserat mit dem Titel "Bekanntgabe" im Schönauer Anzeiger vom 12.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 10.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende stellt einige Darstellungen dieses Inserats wie folgt richtig:

  • Für die Entfernung der von einer Privatperson auf dem städtischen Grundstück errichteten baulichen Anlagen gibt es einen Gemeinderatsbeschluss.
  • Seit Ende 2013 erfolgten mehrfach die mündliche Aufforderung, die nun geräumten baulichen Anlagen vom städtischen Grundstück zu entfernen. Ende 2020 wurde dies der Privatperson zudem schriftlich mit Fristsetzung angedroht.
  • Es wurde von den Werkhofmitarbeitern nur das Mobilar entfernt, welches sich auf dem städtischen Grundstück befand. Die Gegenstände wurden nicht demoliert, sondern sorgfältig abgebaut und auf das Nachbargrundstück verbracht.
  • Für die dort errichtete Waldhütte gibt es keine baurechtliche Genehmigung; die Anlage wird vom Baurechtsamt derzeit lediglich geduldet.
  • Feuerstellen im Wald sind generell verboten.
  • Die im Inserat genannte Wildtränke war eine Dusche bzw. Wasserrohr mit Hahn zum Auf- und Zudrehen.

Weiter erklärt der Vorsitzende, dass man den Abbau der baulichen Anlagen mit Fotos dokumentiert habe. 

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11. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 11
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11.1. Kapellen-Brücke in Schönenbuchen, morsche Bretter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 11.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier weist darauf hin, dass einige Bretter der Kapellen-Brücke morsch seien und instandgesetzt werden sollten.
Der Vorsitzende dankt für diesen Hinweis.

Datenstand vom 14.12.2021 14:26 Uhr