Datum: 08.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.10.2021 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2021
3 Verkehrsberuhigung Luisenstraße: Vorstellung Variante D, E1 und E2
4 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Jahresabschluss 2020 - Feststellungsbeschluss gem. § 16 Eigenbetriebsgesetz
5 Vereinsförderung - Erhöhung Jugendförderbetrag und Aversum
6 Neubesetzung von gemeinderätlichen Ausschüssen und sonstigen Gremien
7 Kurzinformationen der Verwaltung
7.1 Städtischer Werkhof, Anschaffung eines neuen Fahrzeugs
8 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
8.1 Weihnachtsmarkt 2021
8.2 "Dreck-Weg-Aktion" der Freien Wählervereinigung
8.3 Mehrzweckhalle, Reparaturarbeiten

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.11.2021 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Von dieser Möglichkeit wird seitens der anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer kein Gebrauch gemacht.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.10.2021 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.11.2021 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.10.2021 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:

TOP 1:
Antrag der Firma XXX auf Grunderwerb
(Einheitlicher Beschluss)
Der Gemeinderat hält an seinem Beschluss vom 18.07.2016 fest und lehnt den Verkauf eines Teils des städtischen Grundstücks Flst.-Nr. 413/1 weiterhin ab.

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2021 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.10.2021 wird dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Krumm im Wortlaut bekannt gegeben.
Einwände werden keine erhoben.
Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter zudem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2021 anerkannt wird.

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3. Verkehrsberuhigung Luisenstraße: Vorstellung Variante D, E1 und E2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Als Zwischenergebnis des Verkehrskonzeptes Innenstadt soll die Luisenstraße verkehrsberuhigt ausgebaut werden. Hierzu wurden in den Haushalt 2020 Mittel für Investitionen in Höhe von 360.000 € und Zuschüsse über 127.500 € bereitgestellt, diese wurden per Ermächtigungsübertrag in das Jahr 2021 vorgetragen. Die Arbeiten sollen im nächsten Jahr umgesetzt werden.

Am 09.09.2021 fand eine nichtöffentliche Informationsveranstaltung mit dem Gemeinderat, den Anliegern/Betroffenen der Luisenstraße und dem beauftragten Planungsbüro dwd INGENIEUR GMBH statt. Vertreter des Büros haben dabei drei Varianten (Grobentwürfe) vorgestellt und standen für Fragen zur Verfügung. Nach einer regen Diskussion hat sich gezeigt, dass die Varianten A und B (mit verändertem Straßenverlauf im Einmündungsbereich Luisenstraße/Gentnerstraße) einstimmig von den anwesenden Anliegern/Betroffenen und den drei Fraktionssprechern favorisiert wurde. Im Zuge des Ausbaus der Luisenstraße soll auch die Wasserleitung und die Kanalisation erneuert werden. Hierfür fallen für die Wasserleitung zusätzlich Kosten in Höhe von ca. 207.000 € und für die Kanalisation ca. 167.000 € an. Mit der Baumaßnahme soll nach Ostern 2022 begonnen werden. Es wird mit einer sechsmonatigen Bauzeit gerechnet.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.10.2021 wurden vom Büro dwd die Varianten A bis C vorgestellt. Nach einer sehr kontroversen Diskussion, bei der sich die Stimmung zwischen einer Befürwortung der Varianten A und B bis hin zur völligen Ablehnung der Baumaßnahme insgesamt erstreckt hat, wurde beschlossen, dass eine weitere Variante D vom Büro dwd ausgearbeitet werden soll. Diese neue Variante D soll ebenfalls einen neuen Straßenverlauf aufgreifen, jedoch mit einer Achse, die weniger weit in Richtung Feuerwehrgerätehaus verschwenkt wird. 

Das Planungsbüro hat weitere Varianten D, E1 und E2 ausgearbeitet. Die Verwaltung sowie das planende Ingenieurbüro empfehlen aus verkehrsplanerischer Sicht die Umsetzung der Variante E1.

Vertreter des Büro dwd werden an der Sitzung teilnehmen und die Varianten D, E1 und E2 vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Variante E1.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Da die Mittel für die Investitionen in Höhe von 360.000 € und Zuschüsse über 127.500 € bereits im Haushaltsplan 2020 veranschlagt wurden und in das Jahr 2021 per Ermächtigungsübertrag vorgetragen wurden, werden die Mittel nochmals per Ermächtigungsübertrag in das Jahr 2022 vorgetragen. Zusätzlich sind im Haushaltsplan 2022 Mittel in Höhe von 207.000 € für die Wasserleitung und 167.000 € für die Kanalisation zu veranschlagen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt die Referentinnen B.Sc. Raumplanung Anna Berger und Dipl.-Ing. (FH) Alexandra Diewald vom Büro dwd INGENIEUR GMBH herzlich willkommen.

Im Folgenden gibt zunächst Alexandra Diewald eine kurze Zusammenfassung über die bisher zum verkehrsberuhigten Ausbau der Luisenstraße erfolgten Planungsschritte und Beratungen. Aufgrund des Beschlusses aus der letzten Gemeinderatssitzung habe ihr Büro die geforderte Planvariante D und als weitere Alternativlösungen zusätzlich die Planvarianten E1 und E2 ausgearbeitet. Sie betont, dass die neuen Planvarianten ebenfalls unter Beachtung der verkehrsplanerischen und -technischen Gesichtspunkte erstellt worden seien. Außerdem habe man die von den Anliegern vorgetragenen Anregungen und Wünsche soweit wie möglich in den Varianten berücksichtigt.

Sodann stellt Anna Berger mittels einer Präsentation die neu ausgearbeiteten Varianten im Detail mit entsprechenden Erläuterungen vor.
Von Alexandra Diewald wird abschließend der abgeänderte Zeitplan für den Bauablauf bekannt gegeben. Nach Ausschreibung der Arbeiten seien nun die Arbeitsvergaben voraussichtlich Ende Mai 2022 vorgesehen. Mit den Bauarbeiten soll dann Mitte/Ende Juni 2022 begonnen werden. Die Bauzeit betrage zirka sechs Monate, je nach Witterung werde Anfang 2023 mit dem Abschluss der Baumaßnahme gerechnet.

Der Vorsitzende dankt den Referentinnen für die Vorträge und erklärt, dass es für das Büro dwd INGENIEUR GMBH sowie für die Verwaltung aus verkehrsplanerischer Sicht Sinn mache, die Planvariante E1 umzusetzen. Dem Gemeinderat stehe es jedoch frei, eine andere Planvariante zu priorisieren.

In der nachfolgenden Aussprache führt Stadtrat Locker aus, dass sich die Fraktionsvorsitzenden mit den betroffenen Anwohnern vor Ort getroffen und die neuen Planvarianten besprochen hätten. Aufgrund des in der Variante D geplanten s-förmigen Ausbaus der Luisenstraße im oberen Bereich plädiere er für diese Planvariante. Dadurch werde der Verkehr in Richtung Knotenpunkt Gentnerstraße/Ledergasse verlangsamt, was schließlich auch Hauptziel der ursprünglichen Planung gewesen sei. Bei den Varianten E1 und E2 wäre dieser Effekt aufgrund des etwas linienförmigeren Trassenverlaufs insbesondere dann nicht zu erzielen, wenn im oberen Bereich der Luisenstraße keine Autos geparkt werden. Außerdem würde bei den Varianten E1 und E2 ein Baum in der Grünfläche entfallen und der im dortigen Bereich stehende Hydrant müsste versetzt werden. Die Anwohner hätten sich beim Vorort-Termin ebenfalls für die Variante D ausgesprochen.

Stadtrat Schröder spricht sich ebenfalls für Variante D aus und bestätigt, dass diese auch von den Anwohnern gewünscht werde.

Stadtrat Knobel erklärt, dass er sich durchaus mit Variante D anfreunden könne. Es erschließe sich ihm jedoch nicht, warum die Ein- und Ausfahrtsituation zum Anwesen Luisenstraße 1 bei der Variante E1 gegenüber der Variante D schlechter sein soll. Bei Umsetzung der Variante D müsse klar sein, dass das Anwesen nur noch über die Luisenstraße an- bzw. abgefahren werden könne.

Stadträtin Münzer erwähnt abermals, dass sie kein Freund der Ausbaumaßnahme sei. Die Planung überzeuge sie nicht und die hohen Investitionskosten würden den finanziellen Rahmen sprengen. Der geplante Gesamtausbau der Luisenstraße sei für sie daher nicht vordringlich, vielmehr sollte nur die unbedingt erforderliche Kanalsanierung im unteren Bereich der Straße vorgenommen werden.
Der Vorsitzende widerspricht dieser Argumentation und hält fest, dass der Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen habe, die Luisenstraße vorschriftsmäßig (barrierefrei und niveaugleich) verkehrsberuhigt auszubauen. Dies sei auch eine Forderung des Fachbereichs Verkehr beim Landratsamt Lörrach gewesen. Hinsichtlich der Maßnahme-Finanzierung wird vom Vorsitzenden nochmals auf die zu erwartende Bezuschussung aus dem laufenden Stadtsanierungsprogramm verwiesen. Günstiger als zum jetzigen Zeitpunkt könne der Ausbau deshalb nicht erfolgen.

Stadtrat Gierth plädiert ebenfalls für Variante D, zumal bei dieser Planung die Fläche vor dem Anwesen Luisenstraße 1 kleiner ausfalle, was im Sinne der betroffenen Anwohner wäre.

Stadtrat Dr. Sladek bemängelt, dass der geplante Straßenausbau nicht gleichzeitig mit dem Ausbau des Nahwärmenetzes vorgenommen wurde. Außerdem trage der beabsichtigte niveaugleiche Ausbau der Straße nicht zur Verkehrssicherheit bei. Besser wäre nach seiner Ansicht, für die Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h anzuordnen und die Gehwege zu erhalten. Letzteres würde besonders die Verkehrssicherheit für Kinder erhöhen. Wegen dieser Argumentation erschließe sich die vorgesehene Ausbaumaßnahme für ihn nicht mehr, weshalb er mit „Nein“ stimmen werde.
Seitens des Vorsitzenden werden kurz die Hintergründe erläutert, weshalb der Straßenausbau nicht gleichzeitig mit dem in der Zuständigkeit der EWS liegenden Nahwärmenetzausbaus erfolgen konnte.

Neben diesen Wortmeldungen werden in der Aussprache einige Verständnisfragen von den beiden Referentinnen beantwortet.

Aufgrund des Stimmungsbildes im Gremium lässt der Vorsitzende - entgegen dem Beschlussvorschlag - über die Umsetzung der Variante D abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Variante D.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtin Münzer und Stadtrat Dr. Sladek).

Dokumente
Download 2021-10-216 Varianten D, E1_2.pdf

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4. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Jahresabschluss 2020 - Feststellungsbeschluss gem. § 16 Eigenbetriebsgesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.11.2021 ö 4

Sachverhalt

Der zum 01.01.1995 gegründete Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau“ und der zum 01.03.2012 gegründete Eigenbetrieb „Seniorenzentrum Schönau“ wurden zum 01.01.2015 zum Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ mit den Betriebszweigen „Wohnraumvermietung“ und „Seniorenzentrum“ verschmolzen. Diese Verschmelzung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2014 einstimmig beschlossen. Gleichzeitig wurde eine neue, einheitliche Betriebssatzung erlassen.

Für die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs gilt das Eigenbetriebsgesetz und die Eigenbetriebsverordnung. Diese erlauben ein Wahlrecht zwischen der kommunalen Doppik für den Kernhaushalt und einer HGB-Variante. Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wird nach der HGB-Variante geführt.

Im Jahr 2020 wurden folgende Objekte durch den Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ verwaltet:

  • Betriebszweig Seniorenzentrum
    • elf Wohnungen 
    • zwei sonstige Mieteinheiten 

  • Betriebszweig Wohnraumvermietung 
    • acht Wohngebäude mit insgesamt 31 Wohnungen 
    • drei Eigentumswohnungen 

Der Jahresabschluss 2020 wurde nach den rechtlichen Vorgaben aufgestellt. Er besteht aus
 
  • der Bilanz, 
  • der Gewinn- und Verlustrechnung,  
  • dem Anhang sowie 
  • einem Lagebericht.

Der Jahresabschluss wird dem Gemeinderat vollumfänglich zur Verfügung gestellt und in der Gemeinderatssitzung erläutert. 

Für jedes Gebäude bzw. jede Eigentumswohnung des Eigenbetriebs ist eine eigene Kostenstelle angelegt. Diese Struktur ermöglicht es der Verwaltung, mit wenig Aufwand für jedes Objekt eigene Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzustellen. 

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2020 werden nun die Ergebnisse des Jahres 2020 und die seit dem Jahr 2016 fortgeschriebenen Ergebnisse dem Gemeinderat als nichtöffentliche Anlage zur Verfügung gestellt. Die Auswertung erfolgt auf der Ebene der Kostenstellen. Es werden lediglich die Ergebnisse der einzelnen Kostenstellen (Überschuss/Defizit) dargestellt. Eine detailliertere Betrachtung ist bei Bedarf problemlos möglich. Je mehr Perioden die Auswertung umfasst, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse.

Die Fortschreibung der Kostenstellen betrifft das interne Rechnungswesen und wird deshalb als nichtöffentliche Anlage dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. 

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 08.11.2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest: 
1.
Erfolgsplan
EUR
1.1
Summe der Erträge
333.006,41
1.2
Summe der Aufwendungen
387.984,58
1.3
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
-54.978,17
2.
Vermögensplan

2.1
Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
99.240,83
2.2
Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
177.273,46
2.3
Finanzierungsmittelbedarf für das lfd. Jahr 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
-78.032,63
2.4
Deckungsmittelüberhang aus Vorjahren
21.142,35
2.5
Veränderung der Deckungsmittel
-78.032,63
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit, 
Deckungsmittellücke (Saldo aus 2.4 bis 2.5)
-56.890,28
3.
Bilanz

3.1
Anlagevermögen
3.437.246,06
3.2
Umlaufvermögen
43.012,10
3.3
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.2)
3.480.258,16
3.4
Stammkapital
1.200.000,00
3.5
Rücklagen
500.000,00
3.6
Gewinnvortrag 
212.744,47
3.7
Jahresverlust
-54.978,17
3.8
Empfangene Ertragszuschüsse
60.711,58
3.9
Rückstellungen
0,00
3.10
Verbindlichkeiten
1.550.442,44
3.11
Passive Rechnungsabgrenzung (Zinsen Darlehen)
11.337,84
3.12
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.4 bis 3.11)
3.480.258,16


Der Jahresverlust von 54.978,17 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Rechtslage

§ 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt den vorliegenden Jahresabschluss in komprimierter Form mit eingehenden Erläuterungen vor.
Eine Aussprache wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gewünscht.

Beschluss

Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 08.11.2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest: 
1.
Erfolgsplan
EUR
1.1
Summe der Erträge
333.006,41
1.2
Summe der Aufwendungen
387.984,58
1.3
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
-54.978,17
2.
Vermögensplan

2.1
Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
99.240,83
2.2
Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
177.273,46
2.3
Finanzierungsmittelbedarf für das lfd. Jahr 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
-78.032,63
2.4
Deckungsmittelüberhang aus Vorjahren
21.142,35
2.5
Veränderung der Deckungsmittel
-78.032,63
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit, 
Deckungsmittellücke (Saldo aus 2.4 bis 2.5)
-56.890,28
3.
Bilanz

3.1
Anlagevermögen
3.437.246,06
3.2
Umlaufvermögen
43.012,10
3.3
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.2)
3.480.258,16
3.4
Stammkapital
1.200.000,00
3.5
Rücklagen
500.000,00
3.6
Gewinnvortrag 
212.744,47
3.7
Jahresverlust
-54.978,17
3.8
Empfangene Ertragszuschüsse
60.711,58
3.9
Rückstellungen
0,00
3.10
Verbindlichkeiten
1.550.442,44
3.11
Passive Rechnungsabgrenzung (Zinsen Darlehen)
11.337,84
3.12
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.4 bis 3.11)
3.480.258,16


Der Jahresverlust von 54.978,17 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_4100_Jahresabschluss Eigenbetrieb_2020.pdf

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5. Vereinsförderung - Erhöhung Jugendförderbetrag und Aversum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.11.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald unterstützt Vereine mittels einer allgemeinen Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit der örtlichen gemeinnützigen Vereine und Organisationen auf sportlichem, kulturellem und sonstigem Gebiet. Diese Richtlinie wurde im Jahr 1994 erlassen. Die dort festgelegten Förderbeträge wurden bis heute nicht angepasst (gerundet durch Umstellung auf Euro). In der aufgeführten Tabelle sind die aktuellen Förderbeträge ersichtlich. 

Jugendförderung 2021 - Förderbeträge an Vereine 






Gemäß Nr. 3 der Jugendförderrichtlinien vom 24. März 1994 erhalten Vereine den Mindestzuschuss, wenn der Förderbetrag unter 50 € liegen würde.  





Verein
Anzahl            Jugendliche
Betreuungsaufwand Jugendl./Std. 
Förder-betrag                    
Mindest-betrag
Bergwacht
16
1,50   
114 €
 
Fanfarenzug
7
1,50   
50 €
 
FC Schönau
98
3,00   
1.392 €

HC Schönau
7
1,50   
50 €
 
Skiclub Schönau-Belchen
1
2,00   
0 €
50 €
Jugendmusik Schönau
27
2,00   
256 €
 
Tennisclub Schönau
56
2,00   
530 €

TuS Schönau
120
1,50   
852 €
 
Reit- und Fahrverein  *
0
1,50   
0 €

Narrenzunft
29
1,50   
206 €
 
Golfclub Schönau  *
0
1,50   
0 €
 
Summe
361
19,50   
3.450 €
50 €
* Reit- und Fahrverein und Golfclub: Hier wurde keine Meldung abgegeben!




Insgesamt fördert die Stadt Schönau im Schwarzwald die Vereine mit 3.500 €. Um die Jugendförderung mehr zu unterstützen und da der Förderbetrag seit fast 30 Jahren nicht angepasst wurde, schlägt die Verwaltung vor, den Förderbetrag auf 7.000 € zu erhöhen.

Die Auswirkung auf die einzelnen Vereine ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

Jugendförderung 2022 - Förderbeträge an Vereine 






Gemäß Nr. 3 der Jugendförderrichtlinien vom 24. März 1994 erhalten Vereine den Mindestzuschuss, wenn der Förderbetrag unter 50 € liegen würde.  





Verein
Anzahl            Jugendliche
Betreuungsaufwand Jugendl./Std. 
Förder-betrag                    
Mindest-betrag
Bergwacht
16
1,50   
229 €
 
Fanfarenzug  
7
1,50   
100 €
 
FC Schönau 
98
3,00   
2.805 €

HC Schönau
7
1,50   
100 €
 
Skiclub Schönau-Belchen
1
2,00   
0 €
50 €
Jugendmusik Schönau
27
2,00   
515 €
 
Tennisclub Schönau
56
2,00   
1.068 €

TuS Schönau
120
1,50   
1.717 €
 
Reit- und Fahrverein  *
0
1,50   
0 €

Narrenzunft
29
1,50   
415 €
 
Golfclub Schönau  *
0
1,50   
0 €
 
Summe
361
19,50   
6.950 €
50 €
* Reit- und Fahrverein und Golfclub: Hier wurde keine Meldung abgegeben!




Aversum Stadtmusik:
Die Stadtmusik Schönau e.V. erhält seit über 50 Jahren ebenso ein Aversum (Zuschuss für Dirigentenvergütung, Zöglings-Ausbildung und Instrumentenzuschuss) von der Stadt Schönau im Schwarzwald. Dieses beträgt aktuell 3.160,80 € jährlich. Da im Zuge der Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung das Aversum angepasst wurde, soll auch das Aversum der Stadtmusik erhöht werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Betrag auf 5.000 € anzupassen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt zum 01.01.2022 die Erhöhung der Jugendförderung auf 7.000 € und die Erhöhung des Aversums für die Stadtmusik Schönau e.V. auf 5.000 €.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Erhöhung der Jugendförderung und des Aversums ergeben sich Mehraufwendungen von 5.339,20 € jährlich.

Rechtslage

Allgemeine Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit vom 01.01.1994

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Von den Fraktionssprechern Locker, Schröder und Knobel werden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung für die Jugendförderung sowie für das Aversum der Stadtmusik begrüßt.
Es wird dabei besonders auf die umfangreiche und gute Arbeit der Vereine verwiesen, die diese für die Jugendförderung leisten.

Auf Frage von Stadtrat Gierth erklärt Hauptamtsleiter Krumm, dass für die Berechnung des einzelnen Jugendförderbetrags zum einen die Anzahl der Jugendlichen und zum anderen der vom Verein wöchentlich pro Jugendlichen geleistete Betreuungsaufwand herangezogen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum 01.01.2022 die Erhöhung der Jugendförderung auf 7.000 € und die Erhöhung des Aversums für die Stadtmusik Schönau e.V. auf 5.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Neubesetzung von gemeinderätlichen Ausschüssen und sonstigen Gremien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.11.2021 ö 6

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden von Stadtrat Schlageter ist es erforderlich, für einzelne Ausschüsse und sonstige Gremien neue Mitglieder zu bestellen. Die neu zu besetzenden Stellen sind nachfolgend farblich gekennzeichnet. An die Fraktion der CDU geht die Bitte, in der Sitzung für die Neubesetzungen entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Fraktion
 Ausschuss / Mitglied
Stellvertretendes Mitglied





Verbandsversammlung


CDU
StR'in Mechthild Münzer
StR Julian Seckinger

CDU
StR Jürgen Strohmeier
StR Ulrich Schlageter

FWV
StR Dr. Michael Sladek
StR Michael Locker

SPD
StR Michael Schröder
StR'in Anja Strohmaier






Kontaktausschuss Oberes Wiesental

CDU
StR'in Mechthild Münzer
StR Jürgen Strohmeier

FWV
StR Jesko Anschütz
StR Oliver Gierth

SPD
StR'in Susanne Schindler
StR'in Anja Strohmaier






Stiftungsrat Umweltstiftung Schönau

CDU
StR Ulrich Schlageter
StR Julian Seckinger

FWV
StR Jesko Anschütz
StR Oliver Gierth

SPD
StR'in Anja Strohmaier
StR'in Susanne Schindler






Energiebeirat


CDU
StR Julian Seckinger
StR Ulrich Schlageter

FWV
StR Oliver Gierth
StR Michael Locker

SPD
StR'in Anja Strohmaier
StR'in Susanne Schindler


Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht kurz auf die Sitzungsvorlage ein und richtet sodann die Frage an die CDU-Gemeinderatsfraktion, welche Fraktionsmitglieder für den ausgeschiedenen Stadtrat Schlageter in die Ausschüsse/Gremien nachrücken sollen.
Stadtrat Knobel erklärt, dass sich seine Fraktion darauf geeinigt habe, dass Stadtrat Lais für alle neu zu besetzenden Stellen vorgeschlagen werde,
Auf Frage des Vorsitzenden an die beiden anderen Gemeinderatsfraktionen, werden von diesen keine Änderungen hinsichtlich der Ausschuss- und Gremiumsbesetzungen gewünscht. 

Beschluss

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wird Stadtrat Lais vom Gemeinderat als stellvertretendes Mitglied für die Verbandsversammlung und für den Energiebeirat bestellt.
Außerdem wird Stadtrat Lais als ordentliches Mitglied für den Stiftungsrat Umweltstiftung Schönau bestellt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss bei Enthaltung von Stadtrat Lais.

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7. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.11.2021 ö 7
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7.1. Städtischer Werkhof, Anschaffung eines neuen Fahrzeugs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.11.2021 ö 7.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass Opel inzwischen das Nutzfahrzeug Combo Cargo auch mit Elektromotor liefere. Deshalb werde beabsichtigt, dieses Modell als Ersatzfahrzeug für den Städtischen Werkhof zu bestellen. Für den Haushalt 2022 habe man für diese Maßnahme ursprünglich 25.000 € eingeplant. In der Elektroversion sei das Fahrzeug jedoch teurer, weshalb nun 30.000 € in den kommenden Haushalt eingestellt werden sollen. Ein Vorführfahrzeug des Combo-e Cargos könne beim ortsansässigen Autohaus besichtigt werden.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis. 

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8. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.11.2021 ö 8
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8.1. Weihnachtsmarkt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.11.2021 ö 8.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer bemängelt, dass der diesjährige Weihnachtsmarkt nicht im Ortszentrum sondern bei der neuen Mehrzweckhalle abgehalten werden soll. Die Erreichbarkeit dieses Standortes sei insbesondere für die älteren Mitbürger schwierig. Außerdem stehe die Marktverlegung im Widerspruch zur allseits gewünschten Belebung der Innenstadt.

Der Vorsitzende erwidert, dass die Markverlegung aufgrund der Vorschriften der Corona-Verordnung erfolgt sei. Die Durchführung des Weihnachtsmarktes mit Kreativmarkt in der Ortsmitte und im Rathaus wäre aufgrund dieser Vorschriften organisatorisch nicht zu bewältigen gewesen. Als Alternative wäre nur die Absage des Weihnachtsmarktes in Frage gekommen. Eine ausführliche Begründung, weshalb der Markt in diesem Jahr ausnahmsweise bei der Mehrzweckhalle stattfinde, sei zudem im vorletzten Schönauer Anzeiger veröffentlicht worden.

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8.2. "Dreck-Weg-Aktion" der Freien Wählervereinigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.11.2021 ö 8.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker berichtet, dass bei der kürzlich durchgeführten „Dreck-Weg-Aktion“, mit der seine Fraktion einen konkreten Beitrag zu einer sauberen Innenstadt leisten wollte, innerhalb von zwei Stunden ungefähr 1.500 Zigarettenkippen aufgesammelt worden seien. Speziell vor gewissen Geschäften hätten die Aktionsteilnehmer sehr, sehr viele Zigarettenkippen gefunden. Er habe die Bitte, dass die Verwaltung die Geschäftsinhaber auf diese Missstände mit einem höflichen Schreiben hinweist und um Abhilfe bittet.
Der Vorsitzende dankt der Freien Wählervereinigung für die Durchführung der Aktion und wird veranlassen, dass die betroffenen Geschäftsinhaber angeschrieben werden.   

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8.3. Mehrzweckhalle, Reparaturarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.11.2021 ö 8.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Frage von Stadtrat Gierth bestätigt der Vorsitzende, dass in dieser Woche der durch die Sitztribüne beschädigte Hallenboden ausgebessert worden sei. Es handele sich hierbei um einen Gewährleistungsfall, für den dem Verband keine Kosten entstehen.

Datenstand vom 19.11.2021 12:52 Uhr