Datum: 11.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 22:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2021
3 Nutzungsänderung: Ausbau des Ökonomieteils Flst.-Nr. 137, Hägmatt 2
4 Neubau eines Güllebehälters Flst.-Nr. 491 Aiterfeld
5 Verkehrsberuhigung Luisenstraße: Vorstellung von Planungsvarianten
6 Ausbau Luisenstraße: Vergabe von Ingenieurleistungen für Kanalisation- und Wasserversorgungsarbeiten
7 Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses Schönau im Schwarzwald
8 Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2022 b) Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung
9 Jahresabschluss 2020, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO
10 Änderung Fremdenverkehrssatzung und Kurtaxesatzung zum 01.01.2022
11 Neubau MTB-Gebäude, Kreditaufnahme
12 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 21.10.2021
13 Kurzinformationen der Verwaltung
13.1 Konsolidierte Finanzkennzahlen der Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2020
13.2 Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien
14 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
14.1 Straßenaufbruch-Lagerplatz beim Schlachthof
14.2 Baumaßnahmen im Felsenweg

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin möchte wissen, weshalb die Stadt die Anwohner der Tunauer Straße wegen der Ablagerung von Straßenaufbruchmaterial beim Schlachthof nicht informiert haben. Außerdem bemängelt sie, dass die Informationstafel bei der Baustelle des MTB-Gebäudes noch nicht angebracht worden sei. Ferner fragt sie nach den maßgeblichen Kriterien, die für die Verleihung des Prädikats „Luftkurort“ ausschlaggebend seien.

Der Vorsitzende entgegnet, dass der beim Schlachthof eingerichtete Lagerplatz auf Baumaßnahmen des Zweckverbandes Breitbandversorgung Landkreis Lörrach und der EWS zurückzuführen sei und somit die Stadt nicht betreffe. Bezüglich der Informationstafel zum Neubau „MTB-Gebäude“ warte die Stadt immer noch auf Angaben und Grafiken des beauftragten Architekten. Sobald diese vorlägen, werde die Herstellung der Informationstafel in Auftrag gegeben.
Bezüglich der angesprochenen Kriterien für die Verleihung des Prädikats „Luftkurort“ erklärt Hauptamtsleiter Krumm, dass die Zuhörerin das entsprechende Klimagutachten im Rathaus gerne einsehen könne.

Ein Zuhörer spricht die unbefriedigende Parksituation in der Hinteren Hofmatt unterhalb der Bundesstraße an. Hier würden oft Fahrzeuge bis zur Straßenkante der Friedrichstraße geparkt. Er fragt an, bis wann die beschlossene Parkraumbewirtschaftung für den betroffenen Teilbereich der Hinteren Hofmatt umgesetzt werde.
Ferner kritisiert der Zuhörer, dass auf der Friedrichstraße im Bereich des Autohauses häufig Transportfahrzeuge zum Be- und Entladen für eine längere Dauer abgestellt werden. Er fragt an, was die Stadt hiergegen unternehmen könne. Schließlich fragt er nach Möglichkeiten, um auf dem Teilstück der B 317 zwischen Brand und Schönenbuchen eine Tempo-30-Zone ausweisen zu können.

Die vom Zuhörer angesprochenen Punkte werden vom Vorsitzenden wie folgt beantwortet:

  • Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Parkraumbewirtschaftung in der Hinteren Hofmatt habe die Stadt beim Landratsamt Lörrach beantragt. Aufgrund personeller Engpässe beim Fachbereich Verkehr habe das Landratsamt die Stadt um Geduld für die abschließende Bearbeitung gebeten.
  • Wegen dem Abstellen der Transportfahrzeuge auf der Friedrichstraße müsse mit dem Eigentümer des Autohauses gesprochen werden.
Hinsichtlich der Einführung einer 30er Zone auf der B 317 zwischen Brand und Schönenbuchen, welche der Gemeinderat im Zuge der Lärmaktionsplan-Aufstellung nicht befürwortet habe, sei er mit dem Zuhörer bereits schriftlich in Kontakt gewesen und habe diesem die Sachlage erläutert. Demzufolge werden seitens der Verwaltung aufgrund der Beschlusslage keine weiteren Schritte hinsichtlich der angesprochenen Tempo-30-Zone eingeleitet. Aktivitäten hierzu müssten vielmehr aus den Reihen des Gemeinderats erfolgen.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2021 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Krumm stellt auf Anfrage fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2021 anerkannt wird.

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3. Nutzungsänderung: Ausbau des Ökonomieteils Flst.-Nr. 137, Hägmatt 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Bauantrag lautet: 

Nutzungsänderung: Ausbau des Ökonomieteils zur Schaffung von Wohnraum, Energetische Sanierung und Ausbau des Ökonomieteils, Abriss des angebauten, nicht mehr genutzten Ökonomieteils und Anbau einer Außentreppe mit Balkon als 2. Rettungsweg für das Ober- und Dachgeschoss an dem bestehenden, denkmalgeschützten Gebäude.

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Das Gebäude ist denkmalgeschützt. Die derzeitige bauliche Nutzung des Gebäudes ist als Wohnnutzung mit Ökonomie genehmigt und soll zur reinen Wohnnutzung geändert werden. 

Aufgrund des Umbaus verringert sich die Gebäudenutzfläche von 224 m² auf 93 m², während sich die Wohnfläche von derzeit 277 m² auf 380 m² erhöht. 

Das Gebäude soll über eine Pelletheizung sowie einen Schwedenofen beheizt werden. 

Geplant ist der Ausbau des Ökonomieteils zur Schaffung von Wohnraum. Der angebaute ungenutzte Ökonomieteil soll abgerissen werden. Auf der Gebäudeostseite ist eine Außentreppe vorgesehen. Sie dient zusätzlich als zweiter Rettungsweg für das Ober- und Dachgeschoss. Zusätzlich ist auf der Ostseite ein neuer Balkon geplant. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten. Der beantragten Nutzungsänderung wird zugestimmt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Wunderle erläutert. Er weist darauf hin, dass das Gremium der beantragten Nutzungsänderung explizit zustimmen müsse.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Neubau eines Güllebehälters Flst.-Nr. 491 Aiterfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 4

Sachverhalt

Der geplante Güllebehälter soll auf Flst.-Nr. 491 neben einem bereits vorhandenen Güllebehälter errichtet werden. Der Rauminhalt beträgt 315,87 m³ (Außendurchmesser 10,86 m, Gesamttiefe ca. 3,29 m). Die Ausführung erfolgt als erdeingebauter Rundbehälter aus Stahlbeton mit entsprechenden Einstiegsöffnungen. Für den Behälter liegt eine Typenstatik vor. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und erläutert.
Auf Frage von Stadträtin Strohmaier erklärt der Bauamtsleiter, dass der bereits vorhandene Güllebehälter weiterhin genutzt werde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Verkehrsberuhigung Luisenstraße: Vorstellung von Planungsvarianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 5

Sachverhalt

Als Zwischenergebnis des Verkehrskonzeptes Innenstadt soll die Luisenstraße verkehrsberuhigt ausgebaut werden. Hierzu wurden in den Haushalt 2020 Mittel für Investitionen in Höhe von 360.000 € und Zuschüsse über 127.500 € bereitgestellt, diese wurden per Ermächtigungsübertrag in das Jahr 2021 vorgetragen. Die Arbeiten sollen im nächsten Jahr umgesetzt werden.

Am 09.09.2021 fand eine nichtöffentliche Informationsveranstaltung mit dem Gemeinderat, den Anliegern/Betroffenen der Luisenstraße statt. Vertreter des Büro dwd Fröhnd/Wehr haben dabei drei Varianten (Grobentwürfe) vorgestellt und standen für Fragen zur Verfügung. Nach einer regen Diskussion hat sich gezeigt, dass die Varianten A und B (mit verändertem Straßenverlauf im Einmündungsbereich Luisenstraße/Gentnerstraße) einstimmig von den anwesenden Anliegern/Betroffenen und den drei Fraktionssprechern favorisiert wurde. Im Zuge des Ausbaus der Luisenstraße soll auch die Wasserleitung und die Kanalisation erneuert werden. Hierfür fallen für die Wasserleitung zusätzlich Kosten in Höhe von ca. 207.000 € und für die Kanalisation ca. 167.000 € an. Mit der Baumaßnahme soll nach Ostern 2022 begonnen werden. Es wird mit einer sechsmonatigen Bauzeit gerechnet.

Vertreter des Büro dwd werden an der Sitzung teilnehmen und die Varianten nochmals öffentlich vorstellen und stehen für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt eine der vorgestellten Variante und beauftragt die Verwaltung, die Planung hierfür weiter voranzutreiben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Da die Mittel für die Investitionen in Höhe von 360.000 € und Zuschüsse über 127.500 € bereits im Haushaltsplan 2020 veranschlagt wurden und in das Jahr 2021 per Ermächtigungsübertrag vorgetragen wurden, werden die Mittel nochmals per Ermächtigungsübertrag in das Jahr 2022 vorgetragen. Zusätzlich sind im Haushaltsplan 2022 Mittel in Höhe von 207.000 € für die Wasserleitung und 167.000 € für die Kanalisation zu veranschlagen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt die Referentinnen Anna Berger und Alexandra Diewald vom Büro dwd INGENIEUR GMBH besonders herzlich willkommen.

Im Folgenden stellt zunächst Anna Berger mittels einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, den von ihrem Büro ausgearbeiteten Vorplanungs-Entwurf zum Ausbau des verkehrsberuhigten Bereichs in der Luisenstraße vor.
Insbesondere geht sie auf folgende Punkte ein:

  • Luisenstraße - Bestand
  • Was ist ein verkehrsberuhigter Bereich?
  • Variantenvorstellung (Varianten A und B mit neuem Straßenverlauf sowie Variante C mit bisherigem Straßenverlauf)
  • Zusammenfassende Bewertung der Varianten

Anschließend wird den Anwesenden von Alexandra Diewald der derzeitige Planungstand sowie der Umgang mit den von den Anliegern bei der Informationsveranstaltung vorgebrachten Anregungen/Hinweisen vorgestellt und erläutert. Außerdem gibt sie einen Überblick über die für die einzelnen Maßnahmen (Straßenbau, Erneuerung Mischwasserkanal und Erneuerung Trinkwasserversorgung) ermittelten Kosten. In der Summe belaufen sich die Gesamtkosten auf 735.956 €.  
Weiterhin gibt Alexandra Diewald den geplanten Zeitplan für den Bauablauf bekannt. Nach Ausschreibung der Arbeiten seien die Vergaben voraussichtlich Ende März 2022 vorgesehen. Mit den Bauarbeiten soll dann Ende April/Anfang Mai 2022 begonnen werden. 
Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen müsse mit einer Bauzeit von sechs Monaten gerechnet werden. Während der Bauphasen werde es für die Anlieger immer wieder und teilweise auch zu massiven Einschränkungen kommen.

Es schließt sich eine eingehende Aussprache an, in der mit Zustimmung des Gemeinderats auch anwesende Anlieger zu Wort kommen.

Zunächst verweist der Vorsitzende nochmals auf das Stimmungsbild, welches in der Informationsveranstaltung zu den drei Planungsvarianten erfragt worden sei und wonach sich seinerzeit die Beteiligten für eine der beiden Varianten mit neuem Straßenverlauf ausgesprochen hätten.
Heute gehe es darum, dass der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss fasse, auf der Grundlage welcher Planungsvariante das Büro dwd INGENIEUR GMBH die weiteren Detailplanungen (Entwurfs- und Ausführungsplanung) vornehmen kann.

Anlieger A geht kurz auf eine Fehlinformation ein, die in der Informationsveranstaltung seitens des Planungsbüros zum geplanten Durchfahrtsverbot mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ gegeben wurde. Die Fehlinformation habe sich jedoch erledigt, da nunmehr das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ durch das Zusatzzeichen „Anlieger und Parken frei“ ersetzt werden soll. Er spricht sodann die Ausfahrt von seinem Anwesen Luisenstraße 2 an, die nach den ihm vorliegenden Unterlagen baurechtlich genehmigt sei, jedoch nach dem Ausbau der Luisenstraße nicht mehr möglich wäre.
Im Übrigen habe er sich seit der Informationsveranstaltung nochmals mehrere Gedanken gemacht und plädiere nunmehr für die Ausbauvariante C.
Der Vorsitzenden erwidert, dass er die Ausfahrtssituation beim Anwesen Luisenstraße nochmals prüfen lassen werde.

Anlieger B führt aus, dass die Ausfahrtssituation bei seinem Anwesen Luisenstraße 1 seit 40 Jahren bestehe und seither keinerlei Probleme verursacht habe. Durch den geplanten neuen Straßenverlauf würde sich der Platz vor seinem Haus wesentlich vergrößern. Nach seiner Ansicht würde der neu geschaffene Platz keinen Mehrwert für Schönau erbringen. Er spreche sich aus diesen Gründen ebenfalls für die Planvariante C aus.

Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass heute keine Details zu den Ein- und Ausfahrtssituationen bei den Anwesen der Luisenstraße festgelegt werden. Vor allem soll vor dem Haus Luisenstraße 1 kein Aufenthaltsbereich geschaffen werden. Mit dem beabsichtigten neuen Straßenverlauf soll der dortige Kreuzungsbereich übersichtlicher gestaltet und dadurch ein zu schnelles Fahren von der Luisenstraße in die Ledergasse verhindert werden. Mit der baulichen Veränderung werde deutlich, dass es sich bei diesen beiden Straßen um untergeordnete Straßen handele.

Stadtrat Seckinger spricht sich für eine klarere und hinsichtlich der Verkehrsregelungen minimalere Planung aus. Aufgrund der jetzigen Planung befürchte er einen Schilderwald, den es zu verhindern gelte.

Stadträtin Münzer sieht in der vorgesehenen Ausbauplanung keinerlei Verbesserungen bezüglich der Verkehrssituation in der Luisenstraße. Im Hinblick auf die allgemein bedenklichen Finanzsituationen der Kommunen sei für sie der beabsichtigte Ausbau zudem keine vordringliche Aufgabe. Obendrein würden die vorgesehenen Verkehrsregelungen nur dann Sinn machen, wenn diese durch den Vollzugsdienst ständig kontrolliert werden.
Hinsichtlich der Maßnahmen-Finanzierung wird vom Vorsitzenden auf die zu erwartenden Zuschüsse aus dem Stadtsanierungsprogramm verwiesen. Günstiger als zum jetzigen Zeitpunkt könne die Straße demzufolge nicht ausgebaut werden.

Stadtrat Schröder erklärt, dass er sich in der Informationsveranstaltung für eine der Planvarianten mit neuem Straßenverlauf ausgesprochen habe. Als Stadtrat und betroffener Anlieger habe er jedoch seither mehrere Gespräche mit Anliegern geführt und sei dabei zur Überzeugung gekommen, dass sich die Planvarianten A oder B in der Praxis nicht bewähren würden. Er schlage daher eine Planvariante D vor, welche keine so extreme Achsenverschiebung in Richtung Feuerwehrgerätehaus vorsehe. Dadurch könnten links und rechts der Straße in etwa zwei gleich große Flächen entstehen, womit einige der gegen den geplanten neuen Straßenverlauf angeführten Argumente ausgeräumt werden könnten. 

Stadträtin Strohmaier hält es wegen des anliegenden Kindergartens für besonders wichtig, die künftige Straße für die Fahrzeuge möglichst unattraktiv zu gestalten, damit der Fahrzeugverkehr reduziert werde. Ein wesentlicher Beitrag dazu wäre nach ihrer Meinung, wenn zukünftig nur noch ein Linksabbiegen aus der Luisen- in die Gentnerstraße möglich wäre. Gleichzeitig würde man mit dieser Maßnahme den dortigen Knoten entzerren.

Der Vorsitzende könnte sich mit dem Vorschlag von Stadtrat Schröder als Kompromisslösung gut anfreunden. 

Stadtrat Dr. Sladek tritt für eine Entschleunigung des Verkehrs ein, wobei eine Überregulierung aber nicht erfolgen sollte. Bezüglich des Platzes vor dem Anwesen Luisenstraße 1, der durch die Verlegung des Straßenverlaufs entstehen würde, sollte die Gestaltungfrage nicht erst mit der Detailplanung geklärt werden.

Stadtrat Strohmeier befürwortet die vorliegende Planung mit dem vorgeschlagenen neuen Straßenverlauf, mit dem die Mündungssituation in die Gentnerstraße entscheidend verbessert werden kann. Mit der vorgeschlagenen Kompromisslösung sei dieser Effekt nicht zu erzielen.
Stadtrat Gierth unterstützt dagegen den Kompromissvorschlag von Stadtrat Schröder.

Anlieger C erwähnt, dass er bereits über 50 Jahre in der Luisenstraße wohne und sich nicht an einen Unfall beim Mündungsbereich in die Gentnerstraße erinnere. Er hinterfrage daher die Planung, wobei für ihn zudem der Wegfall der Grünfläche - die für Aufenthalte viel genutzt werde - beim Strom-Umformer unerklärlich sei. In diesem Punkt könne er die Planer nicht verstehen.

Der Vorsitzende weist abermals darauf hin, dass in der heutigen Sitzung ein Grundsatzbeschluss zu einer Planvariante erfolgen sollte. Die Detailfragen sollen dann auf der Grundlage der ausgewählten Planvariante bei der Detailplanung festgelegt werden.
Aufgrund der Diskussion schlägt er vor, über den Kompromissvorschlag (Variante D) von Stadtrat Schröder als weitestgehenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen.

Alexandra Diewald führt dazu aus, dass mit einer Zustimmung zur Kompromisslösung der anvisierte Zeitplan nicht einzuhalten sei. Die Linienführung der Straße müsse in diesem Fall völlig neu geplant werden.

Stadtrat Knobel versteht die ganze Diskussion nicht, in der es nur um die Platzfrage geht.
Für ihn sei nicht entscheidend, ob die Straße einen Meter weiter rechts oder links verlaufe, weshalb die ausgearbeitete Planung nicht über den Haufen geworfen werden sollte.
Alexandra Diewald ist gleichfalls der Auffassung, dass die Platzfrage überbewertet wird. Es soll vor dem Anwesen Luisenstraße 1 keinesfalls eine Aufenthaltssituation geschaffen werden, diese sei vielmehr auf dem Platz vor dem neuen MTB-Gebäude geplant.

Der Vorsitzende lässt sodann über den Kompromissvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Kompromissvorschlag zu, wonach das Büro dwd INGENIEUR GMBH beauftragt wird, eine vierte Variante (Variante D) auszuarbeiten. Variante D soll ebenfalls einen neuen Straßenverlauf aufgreifen, jedoch mit einer Achse die weniger weit in Richtung Feuerwehrgerätehaus verschwenkt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtin Münzer sowie den Stadträten Knobel, Lais und Strohmeier).

Dokumente
Download 2021-10-11_ÖS_Anlage zu TOP 5.pdf

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6. Ausbau Luisenstraße: Vergabe von Ingenieurleistungen für Kanalisation- und Wasserversorgungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 6

Sachverhalt

Im Rahmen des Verkehrskonzepts soll die Luisenstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden. 

Für die Straßenbauarbeiten wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 08.02.2021 die Ingenieurleistungen an das Büro dwd INGENIEUR GMBH vergeben. 

Im Zuge der bisherigen Planungen wurde festgestellt, dass die Kanalisation sowie die Wasserversorgungsleitung erneuert werden muss. Für diese Bauarbeiten sind Ingenieurleistungen erforderlich. Hierzu hat das Büro dwd INGENIEUR GMBH aus Fröhnd/Wehr ein Honorarangebot unterbreitet. 

Erneuerung der Trinkwasserleitung

Das Angebot vom 17.08.2021 wurde auf folgender Grundlage erstellt:

HOAI 2021, Ingenieurbauwerke
Anrechenbare Kosten lt. Kostenschätzung ca. 145.450 EUR (netto)
Honorarzone III, Mitte
Örtliche Bauüberwachung (3,5 %)
Nebenkosten (5,0 %)
Einschließlich Bestandspläne
Angebotssumme auf Grundlage der Kostenschätzung brutto 33.928,95 EUR

Die Bauarbeiten sollen möglichst im Jahr 2022 fertiggestellt werden. 


Erneuerung des Mischwasserkanals

Das Angebot vom 17.08.2021 wurde auf folgender Grundlage erstellt:

HOAI 2021, Ingenieurbauwerke
Anrechenbare Kosten lt. Kostenschätzung ca. 116.500 EUR (netto)
Honorarzone III, Mitte
Örtliche Bauüberwachung (3,5 %)
Nebenkosten (5,0 %)
Einschließlich Bestandspläne
Angebotssumme auf Grundlage der Kostenschätzung brutto 28.262,23 EUR

Die Bauarbeiten sollen möglichst im Jahr 2022 fertiggestellt werden. 

Beschlussvorschlag

Die Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Trinkwasserleitung und des Mischwasserkanals werden an das Ingenieurbüro dwd INGENIEUR GMBH aus Fröhnd/Wehr vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2022 sind Mittel in Höhe von 207.000 € für die Wasserleitung und 167.000 € für die Kanalisation zu veranschlagen.

Rechtslage

Die Ingenieurleistungen werden auf den Grundlagen der HOAI vergeben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit Erläuterungen vor.

Beschluss

Die Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Trinkwasserleitung und des Mischwasserkanals werden an das Ingenieurbüro dwd INGENIEUR GMBH aus Fröhnd/Wehr vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Seckinger.

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7. Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses Schönau im Schwarzwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 7

Sachverhalt

Über diesen Tagesordnungspunkt sollte bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.09.2021 abgestimmt werden. Herr Stadtrat Schröder hat im Namen der Fraktion der SPD den Antrag gestellt, diesen TOP zu vertagen, um weitere Personen für den Gutachterausschuss vorzuschlagen. Der Gemeinderat stimmte diesem Antrag mehrheitlich zu. 

Gemäß § 2 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung wird der Gutachterausschuss auf vier Jahre bestellt. Sind während der Amtsperiode des Gutachterausschusses weitere Gutachter zu bestellen, so werden diese nur für den Rest der Amtsperiode bestellt.
Nach § 2 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung ist für jeden Gutachterausschuss ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. 

Die Amtszeit der jetzigen Gutachter endet dieses Jahr, weshalb eine Neubestellung erforderlich wird.
Die Amtszeit des neuen Gutachterausschusses endet nach vier Jahren bzw. nach Gründung des gemeinsamen Gutachterausschusses Wiesental.

Nach § 192 Abs. 3 BauGB sollen der Vorsitzende und die weiteren Gutachter in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter vorzusehen.

Der derzeitige Gutachterausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Herr Peter Knobel, Schönau im Schwarzwald, Vorsitzender
Herr Dirk Lais, Schönau im Schwarzwald, Stellvertretender Vorsitzender
Herr Werner Faschian, Aitern
Herr Ulrich Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald
Herr Helmut Wunderle, Bauamt Schönau im Schwarzwald
Frau Tanja Burgert, Lörrach, Finanzamt
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Stellvertreter Finanzamt

Gemäß § 5 Gutachterausschussverordnung werden für die Ermittlung der Bodenrichtwerte mindestens vier Gutachter benötigt.

Es sind alle Gutachter neu zu bestellen, wobei das Vorschlagsrecht für die Vertreter des Finanzamts bei dieser Behörde liegt. Nach Rücksprache mit Frau Knöbel, Geschäftsstellenleiterin des Finanzamts Lörrach, soll der bisherige Gutachter des Finanzamts, Joachim Kempf, wieder bestellt werden. Einen Stellvertreter konnte das Finanzamt mangels geeigneter Personen nicht benennen.

Herr Werner Faschian teilte mit, dass er nicht mehr zur Verfügung stehe. 

Es sind alle Mitglieder neu zu bestellen, wobei eine wiederholte Bestellung zulässig ist.
Festzulegen sind auch der Vorsitzende und sein Stellvertreter.

Für die Bestellung des Gutachterausschusses stehen folgende Bewerber zur Verfügung: 
Herr Peter Knobel, Schönau im Schwarzwald (bisher Vorsitzender)
Herr Dirk Lais, Schönau im Schwarzwald (bisher stellvertretender Vorsitzender)
Herr Ulrich Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald
Herr Lothar Becker, Schönau im Schwarzwald
Herr Helmut Wunderle, Bauamt Schönau im Schwarzwald
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Stellvertreter Finanzamt

Alle aufgeführten Bewerber haben sich bereit erklärt, dass sie bei einer Wahl einer Bestellung zustimmen und ggf. ihre Ämter weiter ausüben würden.   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat die Mitglieder des Gutachterausschusses zu bestellen.
Außerdem hat der Gemeinderat den Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden festzulegen. 

Rechtslage

Gutachterausschussverordnung, BauGB

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor, ehe er über die Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses abstimmen lässt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt folgende Personen als Gutachter:

Herr Peter Knobel, Schönau im Schwarzwald, Vorsitzender
Herr Dirk Lais, Schönau im Schwarzwald, Stellvertretender Vorsitzender
Herr Ulrich Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald
Herr Lothar Becker, Schönau im Schwarzwald
Herr Helmut Wunderle, Bauamt Schönau im Schwarzwald
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Finanzamt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Seckinger.

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8. Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2022 b) Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 8

Sachverhalt

a) Gebührenkalkulation

Die Kalkulation der Wassergebühren erfolgt nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei dürfen nach § 14 Abs. 1 KAG die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. 

Nach § 14 Abs. 3 KAG gehören zu den ansatzfähigen Kosten nach § 14 Abs. 1 KAG auch
  1. die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen,
  2. Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten und
  3. bundes- und landesrechtliche Umweltabgaben und das Wasserentnahmeentgelt nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg.

Die Verzinsung des um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzte Anlagekapitals (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen) erfolgt nach der Restwertmethode. Der Zinssatz wird mit 0,25% festgesetzt. 

Den Abschreibungen werden die ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde gelegt. Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). Die Werte der Abschreibungen und Auflösungen werden aus der Anlagenbuchhaltung ermittelt.   

Für den Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ist § 14 Abs. 2 KAG zu beachten: 

„Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.“

Folgende Kostenüber- und Kostenunterdeckungen wurden in die Gebührenkalkulation des Jahres 2021 eingestellt:

  • Kostenüberdeckung des Jahres 2020        1.899,74 €

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 14 KAG (ansatzfähige Kosten) ergibt sich ein ungedeckter Aufwand von 211.760,26 €. Davon werden 18.726,00 € über die Grundgebühr (= 10% der Fixkosten) und 193.034,26 € über die Verbrauchsgebühr erhoben. Bei einer geschätzten Verkaufsmenge von 126.104 m³ (Durchschnitt der letzten fünf Jahre) ergibt dies eine Gebührensatzobergrenze für die Verbrauchsgebühr von 1,53 €/m³. Das bedeutet eine Gebührenerhöhung gegenüber dem Vorjahr von 0,09 €/m³. Bei den Grundgebühren ergibt sich bei allen Zählergrößen eine geringfügige Senkung gegenüber dem Vorjahr. Die Verbrauchsgebühren steigen aufgrund der Erneuerung der Eingangstür beim Hochbehälter Gelber Boden für 15.000,00 € sowie der Wechsel von 185 Zählern für 14.000,00 €. Diese Fixkosten schlagen sich zu 90 % auf die Verbrauchsgebühren und zu 10 % auf die Grundgebühren nieder. 


Nenngröße m³/h
Gebührensatz 2022
Gebührensatz 2021
4
2,25 €
2,27 €
10
5,61 €
5,69 €
16
8,98 €
9,10 €
25
14,03 €
14,22 €
40
22,45 €
22,76 €

Hinweis:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.01.2010 erlaubt § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG nur den Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber von Kostenunterdeckungen die der Gebührengläubiger (die Stadt bzw. der Gemeinderat als beschließendes Organ) bewusst in Kauf genommen hat. 
Außerdem ist bei der Gebührenkalkulation § 78 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu beachten. Danach gehen die Entgelte für Leistungen (Gebühren) den Steuern vor. Auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach vom 16.07.2018 wird explizit verwiesen. 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenobergrenze von 1,53 m³ als Verbrauchsgebühr für das Jahr 2022 festzusetzen.

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.



b) Änderung der Wasserversorgungssatzung

Durch die Kalkulation und der sich daraus ergebenden Änderung der Wassergebühren für das Jahr 2022 ist eine Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald erforderlich. 

Die Änderungssatzung wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verbrauchsgebühr des Jahres 2022 wird auf 1,53 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Grundgebühren des Jahres 2022 werden entsprechend der Nenngrößen festgesetzt:
Nenngröße m³/h
Gebührensatz
4
2,25 €
10
5,61 €
16
8,98 €
25
14,03 €
40
22,45 €

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

  1. Der Änderung der Wasserversorgungssatzung wird zugestimmt.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Festsetzung von kostendeckenden Wassergebühren und damit Entlastung der steuerfinanzierten Bereiche. 

Rechtslage

§ 14 KAG und § 78 GemO

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit zusätzlichen Erläuterungen vor.
Auf Frage von Stadträtin Münzer führt der Vorsitzende aus, dass der Wechsel der 185 Wasserzähler aufgrund des Ablaufs der Eichfrist vorgenommen werden musste.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verbrauchsgebühr des Jahres 2022 wird auf 1,53 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Grundgebühren des Jahres 2022 werden entsprechend der Nenngrößen festgesetzt:
Nenngröße m³/h
Gebührensatz
4
2,25 €
10
5,61 €
16
8,98 €
25
14,03 €
40
22,45 €

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

  1. Der Änderung der Wasserversorgungssatzung wird zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2022_01_01 Wasserversorgungssatzung Änderung .pdf
Download Gebührenkalkulation 2022.pdf

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9. Jahresabschluss 2020, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 9

Sachverhalt

Der Jahresabschluss stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde dar. Er zeigt die wesentlichen Ereignisse des letzten Jahres und gibt damit in Verbindung mit der finanziellen Perspektive einen ganzheitlichen Einblick in die Arbeit der Verwaltung. Somit informiert der Bericht die Bürgerinnen und Bürger, die politischen Gremien und die Verwaltung über die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Schönau im Schwarzwald. 

Der Jahresabschluss 2020 wurde entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung von der Verwaltung aufgestellt.  

Erfreulich ist, dass es auch im fünften „doppischen“ Haushaltsjahr gelungen ist, einen positiven Jahresabschluss vorzulegen.

Mit einem Überschuss von 225.650,71 € konnte in der Ergebnisrechnung ein sehr gutes Ergebnis erwirtschaftet werden. Das geplante Defizit von 337.210 € konnte um 562.860,71 € verbessert werden. Die Abschreibungen konnten in voller Höhe erwirtschaftet werden und es konnte eine Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgewiesen werden. Beim Sonderergebnis mussten 14.681,99 € aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses entnommen werden. 

Zum 31.12.2020 werden Ergebnis-Rücklagen von insgesamt 3.898.523,79 € ausgewiesen. Davon entfallen 3.331.741,36 € auf Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und 566.782,43 € auf Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses. 

In der Finanzrechnung nahm der Zahlungsmittelbestand um 66.275,10 € ab. Der Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung beträgt 592.872,10 €. Der Mindestzahlungsmittelüberschuss von 312.186,59 € (= ordentliche Tilgung) konnte somit erwirtschaftet werden. Der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquide Mittel) beträgt 914.904,72 €. Damit wird die Soll-Liquiditätsreserve nach § 22 Abs. 2 GemHVO von 145.759,14 € deutlich übertroffen. 

Zusätzlich zum Zahlungsmittelbestand von 914.904,72 € verfügt die Stadt Schönau im Schwarzwald über kurz- und mittelfristige Geldanlagen von 750.000,00 €. Diese werfen zwar keine Zinserträge ab, sind aber aktuell vor hohen Negativzinsen der Banken geschützt. Das Guthaben eines Bausparvertrags beträgt 324.758,53 €. Dieses wird auch nicht zum Zahlungsmittelbestand gerechnet, wirft aber Zinserträge ab und könnte kurzfristig in Zahlungsmittel umgewandelt werden.  

An den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wurden „Ausleihungen“ von 710.016,44 € vergeben. Diese könnten kurzfristig vom Eigenbetrieb umgeschuldet und dem Kernhaushalt somit weitere Liquidität zugeführt werden.

Hinweis:
Der Jahresabschluss 2020 wird aufgrund des hohen Seitenumfangs nicht in Papierform verschickt. Der Abschluss kann auf der RIS-Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald unter folgendem Link eingesehen werden:

https://ris.gvvschoenau.de/?clientid=36  

Nach Aufruf des Links bitte in der Navigationsleiste den Punkt „Sitzungen“ und dann die Sitzung vom 11.10.2021 auswählen. Unter dem Tagesordnungspunkt 8 ist der Jahresabschluss 2020 als Anlage beigefügt.
Bei den Gemeinderatsmitgliedern, die das RIS im Einsatz haben, ist die entsprechende PDF-Datei direkt als Anlage beigefügt. 

Die wesentlichen Eckpunkte werden in der Sitzung mittels einer Präsentation erläutert. 
   

Beschlussvorschlag

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 11.10.2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
8.002.283,46
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
7.761.950,76
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
240.332,70
1.4
Außerordentliche Erträge
5.548,46
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
20.230,45
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
-14.681,99
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
225.650,71
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
8.055.973,73
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.463.101,63
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
592.872,10
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
184.728,48
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
1.126.416,71
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-941.688,23
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-348.816,13
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
312.186,59
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
-312.186,59
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
-661.002,72
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                        Einzahlungen und Auszahlungen
594.727,62
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
981.179,92
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
-66.275,10
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
914.904,82
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
4.453,22
3.2
Sachvermögen
33.397.420,70
3.3
Finanzvermögen
5.201.593,06
3.4
Abgrenzungsposten
24.955,76
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
38.628.512,74
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
3.898.523,79
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
10.180.860,56
3.11
Rückstellungen
489.666,44
3.12
Verbindlichkeiten
2.390.008,01
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
34.926,39
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
38.628.512,74

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Rechtslage

§ 95 b Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt den Jahresabschluss 2020 mittels einer Präsentation in komprimierter Form mit entsprechenden Erläuterungen vor.

Sie geht dabei besonders auf Folgendes ein:

Ziele des Jahresabschlusses 
Ergebnisrechnung 2020
Sonderergebnis 2020   
Finanzrechnung 2020  
Bilanz 2020  
Ausblick 2021

Die Jahresrechnung schließe mit dem positiven Gesamtergebnis von 225.650 € ab, so die Rechnungsamtsleiterin. Gegenüber dem Planabsatz (- 337.210 €) sei dies eine erfreuliche Verbesserung um 582.860 €. 

Als weitere Ergebnisse zum Jahresabschluss werden von Rechnungsamtsleiterin Wagner festgehalten:

  • Die Stadt konnte in 2020 ihre Aufgaben stetig und nachhaltig erfüllen; das vorgegebene Gesamtbudget wurde im Wesentlichen eingehalten. 
  • Die Abschreibungen von netto 374.631 € (Vorjahr 358.355 €) konnten in voller Höhe erwirtschaftet werden. 
  • Die wirtschaftliche Lage der Stadt kann im Jahr 2020 als sehr gut bezeichnet werden. 
  • Ebenso kann die finanzielle Lage der Stadt im Jahr 2020 als sehr gut bezeichnet werden. 

Stadtrat Knobel dankt der Rechnungsamtsleiterin für die Vorlage des positiven Zahlenwerks und erhofft sich für das laufende Jahr ein ähnlich gutes Rechnungsergebnis.
Der Vorsitzende schließt sich diesem Dank an.

Beschluss

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 11.10.2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
8.002.283,46
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
7.761.950,76
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
240.332,70
1.4
Außerordentliche Erträge
5.548,46
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
20.230,45
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
-14.681,99
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
225.650,71
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
8.055.973,73
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.463.101,63
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
592.872,10
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
184.728,48
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
1.126.416,71
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-941.688,23
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-348.816,13
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
312.186,59
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
-312.186,59
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
-661.002,72
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                        Einzahlungen und Auszahlungen
594.727,62
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
981.179,92
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
-66.275,10
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
914.904,82
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
4.453,22
3.2
Sachvermögen
33.397.420,70
3.3
Finanzvermögen
5.201.593,06
3.4
Abgrenzungsposten
24.955,76
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
38.628.512,74
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
3.898.523,79
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
10.180.860,56
3.11
Rückstellungen
489.666,44
3.12
Verbindlichkeiten
2.390.008,01
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
34.926,39
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
38.628.512,74

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_Jahresabschluss_2020.pdf

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10. Änderung Fremdenverkehrssatzung und Kurtaxesatzung zum 01.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 10

Sachverhalt

Gemäß § 43 KAG können Kurorte, Erholungsorte und sonstige Fremdenverkehrsgemeinden eine Kurtaxe erheben, um ihre Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen sowie für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbunds, den Kur- und Erholungsgästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu decken. Entsprechend dem Gegenleistungsprinzip und dem Entgeltcharakter der Kurtaxe gilt für sie der Kostendeckungsgrundsatz als Obergrenze. Zum Nachweis, dass die Kostendeckungsobergrenze nicht überschritten wird, ist der Kurtaxesatz auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation festzusetzen.

Bei der Fremdenverkehrsbeitragssatzung muss die dazugehörige Anlage mit den einzelnen Gewerbearten erweitert werden, um sämtliche Berufsgruppen abzudecken und im Verband eine einheitliche Anlage zur Abrechnung zu bekommen. Die Anlage zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Ebenso weist der Prüfbericht des Landratsamtes Lörrach darauf hin, dass die Gebührenkalkulation für die Kurtaxe zuletzt im Jahr 2009 erfolgte und dringend nachgeholt werden muss. 

Da die Erfassung und Abrechnung der Meldescheine über den Verband erfolgt und es hierfür lediglich eine Lizenz gibt, sollten alle Gemeinden im Verbandsgebiet einen einheitlichen Kurtaxesatz beschließen, ansonsten hat der GVV für jede Gemeinde eine Lizenz anzuschaffen, was mit jährlichen Kosten von 3.000,00 € pro Gemeinde verbunden wäre. Die Gebührenkalkulation der Kurtaxe ist ebenso als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt und wird in der Sitzung erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. die Anlage der Fremdenverkehrsbeitragssatzung wie vorgelegt zu erweitern.
  2. den Kurtaxesatz für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auf 2,40 Euro/Übernachtung und für Kinder von 6 bis 16 Jahren auf 1,20 Euro/Übernachtung festzusetzen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Erhöhung des Kurtaxesatzes von 2,20 Euro auf 2,40 Euro bzw. von 1,10 Euro auf 1,20 Euro wird der ungedeckte Aufwand beim Fremdenverkehr durch den Gast teilweise mitgetragen.

Rechtslage

§ 43 KAG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird von Rechnungsamtsleiterin Wagner mit ergänzenden Erläuterungen vorgetragen.
Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. die Anlage der Fremdenverkehrsbeitragssatzung wie vorgelegt zu erweitern.
  2. den Kurtaxesatz für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auf 2,40 Euro/Übernachtung und für Kinder von 6 bis 16 Jahren auf 1,20 Euro/Übernachtung festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Anlage Fremdenverkehrssatzung.pdf
Download Kalkulation Schönau im Schwarzwald 20_21.pdf
Download Satzungänderung Fremdenverkehrsbeitrag zum 01.01.2022.pdf
Download Satzungänderung Kurtaxe zum 01.01.2022.pdf

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11. Neubau MTB-Gebäude, Kreditaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 11

Sachverhalt

Mit dem Bau des neuen MTB-Gebäudes wurde am 29.03.2021 durch die Vergabe der Arbeiten für das Freimachen des Grundstücks, die Baustelleneinrichtung sowie die Verkehrssicherung „förmlich“ begonnen. Nach Vorgabe des Planungsbüros wurden für die Jahre 2020 und 2021 Auszahlungen von insgesamt 2.031.903 € in den Haushaltsplänen 2020 und 2021 veranschlagt. Hierfür werden 1.412.000 € über Darlehen und 411.476 € über Zuschüsse finanziert.

Da bereits mit den Erdarbeiten im Juni angefangen wurde und weitere Gewerke vergeben wurden, ist nun eine erste Darlehensaufnahme erforderlich. Von der Verwaltung wurden am 30.09.2021 Angebote bei den folgenden Kreditinstituten angefordert:

  • Sparkasse Wiesental, Schopfheim
  • Volksbank Freiburg eG

Dabei wurden folgende Konditionen angefragt:

  • Aufnahme                                        01.11.2021
  • Kredithöhe                                        412.000 €
  • Laufzeit                                        40 Jahre 
  • Zinsfestschreibung                                10, 20 und 30 Jahre
  • Termin Angebotsabgabe                        11.10.2021 bis 9:00 Uhr

Die Verwaltung wird die Angebote der Kreditinstitute zusammenstellen und für den Gemeinderat einen Vergabevorschlag erarbeiten. Dieser wird in der Sitzung vom 11.10.2021 vorgestellt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Mit der Darlehensaufnahme von 412.000 € ist die Kreditermächtigung von 220.000 € für das Jahr 2020 ausgeschöpft. Für das Jahr 2021 ist noch eine Kreditermächtigung in Höhe von 1.000.000 € offen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit entsprechenden Erläuterungen vor. Sie berichtet, dass die Volksbank Freiburg eG folgendes Angebot fristgerecht bei der Verwaltung eingereicht habe:

Kreditinstitut
Darlehenshöhe
Laufzeit
Zinsfest-schreibung
Zinssatz (gebunden bis 12.10.)
Volksbank Freiburg
412.000,00 €
40 Jahre
5 Jahre
0,16 %
Volksbank Freiburg
412.000,00 €
40 Jahre
10 Jahre
0,58 %
Volksbank Freiburg
412.000,00 €
40 Jahre
20 Jahre
0,95 %
Volksbank Freiburg
412.000,00 €
40 Jahre
30 Jahre
1,18 %

Dagegen habe die Sparkasse Wiesental kein Angebot abgeben.
Die Verwaltung schlage vor, das Darlehen bei der Volksbank Freiburg eG mit einer Zinsfestschreibung von 30 Jahren und einem Zinssatz von 1,18 % aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Darlehen von 412.000 € bei der Volksbank Freiburg eG mit 30-jähriger Zinsfestschreibung und einem Zinssatz von 1,18 % aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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12. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 21.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 12

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 21.10.2021 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 11.10.2021 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden, Rechnungsamtsleiterin Wagner und Hauptamtsleiter Krumm eingehend erläutert.
Zu TOP 7 „Änderung der Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle“ führt Stadtrat Gierth an, dass er die für Liga- und Rundenspiele vorgesehene Pauschale von 50 € je Hallendrittel (inkl. zwei Umkleidekabinen) für zu hoch erachte. Diese würde insbesondere Vereine mit geringen Mitgliederzahlen und Jugendspielbetrieb über Gebühr belasten. Er nennt hier als Beispiel die Rundenspiele der Tischtennisjugend. Er könne sich vorstellen, dass der TTV Schönau-Todtnau deshalb die Mehrzweckhalle bei Jugendspielen nicht mehr nutzen und in eine andere Halle ausweichen werde.  

Beschluss 1

Den zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 6, 8, 9, 10 und 11 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Den bei Tagesordnungspunkt 5 „Haushaltsplan 2022, Beratung“ von der Verwaltung für den Ergebnis- und Finanzhaushalt in der Verbandsversammlung zu beschließenden Positionen (Haushaltsansätze bzw. Einsparpotentiale) wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald ausnahmslos zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 3

Dem zu Tagesordnungspunkt 7 vorgesehenen Beschlussvorschlag wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimme von Stadtrat Gierth).

Dokumente
Download VV_Einladung_2021-10-21_ÖS.pdf

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13. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 13
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13.1. Konsolidierte Finanzkennzahlen der Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 13.1

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Gemeinderates wird die jährliche Übersicht mit den konsolidierten Finanzkennzahlen der Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2020 und deren Fortschreibung seit der NKHR-Umstellung zur Verfügung gestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu den vorliegenden Finanzkennzahlen gibt der Vorsitzende einige ergänzende Erläuterungen.
Im Übrigen werden die Zahlen vom Gremium ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

Dokumente
Download Finanzkennzahlen Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2020.pdf

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13.2. Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 13.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass seitens der CDU-Fraktion aufgrund des Ausscheidens von Stadtrat Schlageter für verschiedene Gremien Ersatzpersonen zu benennen seien. Im Einzelnen seien dies ein stellvertretendes Mitglied für die Verbandsversammlung, ein Mitglied für den Stiftungsrat der Umweltstiftung sowie ein stellvertretendes Mitglied für den Energiebeirat. Er bittet die Fraktion um entsprechende Vorschläge bis zur nächsten Gemeinderatssitzung, damit die neuen Mitglieder vom Gemeinderat bestellt werden können. 
Sollten von den zwei anderen Gemeinderatsfraktionen ebenfalls Änderungen in den Gremienbesetzungen gewünscht werden, sollten entsprechende Vorschläge ebenfalls bis zur nächsten Sitzung eingereicht werden.

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14. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 14
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14.1. Straßenaufbruch-Lagerplatz beim Schlachthof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 14.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder verweist auf eine Aussage des Vorsitzenden aus der letzten Gemeinderatssitzung, wonach nach Angabe der Bauleitung für das beim Lagerplatz vorgenommene Schreddern des Straßenaufbruchs eine Genehmigung vorgelegen hätte. Der Presse habe er nun entnehmen können, dass für die Brecheranlage doch keine Genehmigung erteilt worden sei. Er fragt an, wer nun Recht habe.

Der Vorsitzende erwidert, dass für die Brecheranlage tatsächlich keine Genehmigung des Landratsamtes vorgelegen habe. Aus diesem Grund habe das Landratsamt nach Kenntnisnahme den weiteren Betrieb der Anlage sofort untersagt. Gegen die ausführende Baufirma stehe zudem eine Anzeige im Raum. 

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14.2. Baumaßnahmen im Felsenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 14.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Anschütz bezieht sich auf die im Juli im Felsenweg abgeschlossenen Nahwärme- und Breitbandausbauarbeiten und beanstandet, dass die Fahrbahndecke bis heute nicht aufgebracht wurde.
Bauamtsleiter Wunderle erklärt, dass die Baufirma - trotz mehrfacher Aufforderung durch die Verwaltung - die Maßnahme leider noch nicht endgültig fertiggestellt habe. Verwaltungsseitig werde man daher nochmals auf eine zeitnahe Fertigstellung drängen. 

Datenstand vom 18.10.2021 16:34 Uhr