Datum: 13.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 26.07.2021
3 Verpflichtung von Stadtrat Axel Lais
4 Nahwärmenetz Schönau - Referent Martin Halm
5 Erneute Anfrage zum Umbau des Hotels "Zum Kirchbühl" (Umnutzung)
6 Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses Schönau im Schwarzwald
7 Neufassung der polizeilichen Umweltschutz-Verordnung
8 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 23.09.2021
9 Generalsanierung der Liegenschaft Friedrichstr. 16, Kreditaufnahme
10 Annahme von Spenden
11 Kurzinformationen der Verwaltung
11.1 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau, Sanierung Friedrichstraße 16 - Vergabe Handwerkerleistungen
11.2 Biosphärenfest bzw. -tag 2021
12 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
12.1 Ablagerung von Straßenaufbruchmaterial beim Schlachthof in der Tunauer Straße
12.2 Landeswettbewerb "Blühende Verkehrsinseln"
12.3 Parkverbot in der Gentnerstraße im Bereich des Bauamtes
12.4 Freibad Schönau, Hundebadetag

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin führt aus, dass sie von Passanten öfters danach gefragt werde, was bei der Großbaustelle in der Gentnerstraße gebaut werde. Sie regt an, dort eine Info-Tafel zum geplanten Bau des MTB-Gebäudes aufzustellen.
Weiter möchte sie wissen, wie sich die Beziehungen zur Partnerstadt Villersexel entwickeln.

Bürgermeister Schelshorn erwidert, dass die Info-Tafel für das Bauvorhaben „MTB-Gebäude“ noch in Arbeit sei, jedoch möglichst bald bei der Baustelle aufgestellt werde.
Bezüglich der Beziehung zur französischen Partnerstadt Villersexel erklärt er, dass die persönlichen Kontakte aufgrund der Corona-Pandemie kaum gepflegt werden konnten. Mit der Partnerstadt sei man jedoch immer wieder über die sozialen Medien und per E-Mailverkehr in Kontakt gewesen.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 26.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 26.07.2021 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 26.07.2021 anerkannt wird.

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3. Verpflichtung von Stadtrat Axel Lais

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Nachdem Stadtrat Ulrich Schlageter aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, muss dessen Mandat neu besetzt werden.

Bei der Wahl der Gemeinderäte am 26.05.2019 wurde Axel Lais nach dem vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Wahlergebnis als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) festgestellt.
Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt er damit für den ausgeschiedenen Stadtrat in den Gemeinderat nach.

Axel Lais hat inzwischen erklärt, dass er die Wahl zum Gemeinderat annimmt.

Nach § 32 GemO ist der neue Stadtrat vom Bürgermeister in seiner ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten zu verpflichten.

Rechtslage

§§ 31 u. 32 GemO

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn weist auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Verpflichtung und Belehrung des neu eintretenden Stadtrats hin und informiert über die sich aus der Übernahme des Amtes ergebenden Rechte und Pflichten (Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Teilnahmepflicht).

Sodann erheben sich die Anwesenden. Der Vorsitzende liest die Verpflichtungsformel vor, welche von Stadtrat Axel Lais nachgesprochen wird. Die Verpflichtung wird per Handschlag und Unterzeichnung der Verpflichtungsniederschrift besiegelt. 

Der Vorsitzende wünscht dem neuen Stadtrat für die künftige ehrenamtliche Tätigkeit alles Gute und hofft auf eine gute Zusammenarbeit

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4. Nahwärmenetz Schönau - Referent Martin Halm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 4

Sachverhalt

Geschäftsführer Martin Halm von der EWS Netze GmbH wird in der Sitzung einen Sachstandsbericht zum Nahwärmenetz-Ausbau in Schönau geben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt Geschäftsführer Martin Halm von der EWS Netze GmbH als Referenten besonders herzlich willkommen.

Geschäftsführer Halm bedankt sich für die Einladung und erklärt, dass er sich freue, nach dem Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald im Jahre 2011 nach zehn Jahren wieder einmal an einer Gemeinderatssitzung teilnehmen zu können. Weiter führt er aus, dass sich die Wege der EWS und des bisherigen Geschäftsführers der EWS Energie GmbH getrennt hätten und er deshalb seit Juni dieses Jahres den Energiebereich mit übernommen habe. Das Nahwärmenetz Schönau sei für ihn eine Herzensangelegenheit, weshalb er einen ordnungsgemäßen Ablauf der in Schönau durchzuführenden Maßnahmen gewährleisten könne.

Mittels einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, stellt Geschäftsführer Halm sodann den momentanen Sachstand des Nahwärmenetz-Ausbaues sowie die zukünftigen Planungen vor. Daneben werden von ihm aktuelle Zahlen und Fakten zu den verlegten Versorgungs- und Hausanschlussleitungen, den Gebäuden mit Nahwärmeanschluss und den Gebäuden mit Wärmebezug sowie dem im Nahwärmenetz in den Jahren 2020 und 2021 erzeugten und abgesetzten Strom genannt. Außerdem geht er auf die im Netz bereits bestehenden und zukünftig mögliche weitere Wärmeerzeuger ein.

Der Vorsitzende dankt dem Geschäftsführer für den informativen Vortrag und erklärt, dass die Stadt mit der EWS bezüglich des Nahwärmeaustauschs in einem regelmäßigen und guten Austausch stehe. Ferner weist er darauf hin, dass Geschäftsführer Halm erster Ansprechpartner bezüglich der von der Firma Jung im Zuge des Breitband- und Nahwärmenetzausbaus durchzuführenden Arbeiten sei.

In der nachfolgenden Aussprache erklärt Geschäftsführer Halm auf Frage von Stadtrat Locker, dass Gebäudegrundstücke in einer gewissen Höhenlage (z. B. die Straßenbereiche Letzbergstraße und Heidekopfweg) mit Nahwärme versorgt werden können. Technisch wäre dies durch Pumpen möglich, sofern in diesen Gebieten kein geeigneter Standort für eine Wärmezentrale gefunden werden kann. Die angesprochenen Straßenbereiche werde man momentan zwar nicht priorisieren, sollen aber in die weiteren Netz-Ausbaupläne einbezogen werden.

Stadträtin Strohmaier fragt, ob es seitens der EWS Hilfestellungen bzw. Informationsveranstaltungen bezüglich der Fördermöglichkeiten für den Anschluss an das Nahwärmenetz angedacht seien.
Geschäftsführer Halm erwidert, dass hierzu im Frühjahr 2022 eine oder zwei Informationsveranstaltungen stattfinden sollen.

Stadtrat Knobel empfindet, dass der vorgestellte weitere Netzausbau etwas langsam vorangetrieben wird. Er würde sich wünschen, dass weitere - an das bisherige Versorgungsnetz angrenzenden Wohngebiete - zügiger mit Nahwärme versorgt werden.
Geschäftsführer Halm antwortet hierauf, dass der weitere Ausbau unternehmerisch zunächst immer hinsichtlich der Anschlussdichte untersucht werden müsse. Zudem verweist er darauf, dass die EWS jährlich rund vier bis fünf Millionen Euro für den Nahwärmenetzausbau investieren und somit der Bereitstellung der finanziellen Mittel für weitere Maßnahmen nur sukzessive erfolgen können.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die EWS in mehreren Gemeinden insgesamt bereits ein Nahwärmenetz von fast 50 km betreue. Hierzu sei neben dem Finanzmittelbedarf auch der notwendige Bedarf an Arbeitskräften erforderlich.

Stadträtin Münzer fragt nach der Anzahl der im Schönauer Nahwärmenetz betriebenen Hackschnitzel-Anlagen sowie der Preisentwicklung für Hackschnitzel.  
Geschäftsführer Halm entgegnet, dass zwei Hackschnitzel-Anlagen (Gymnasium und Bürstenfabrik Frank) in das Schönauer Netz integriert seien. Bezüglich der Preisentwicklung von Hackschnitzel könne er bestätigen, dass diese in den letzten Jahren stabil verlaufen sei und praktisch keine Preiserhöhungen zu verzeichnen gewesen seien.

Abschließend wünscht der Vorsitzende dem Geschäftsführer für die Arbeit zum weiteren Ausbau des Nahwärmenetzes in Schönau viel Erfolg.

Dokumente
Download 2021-09-13_AnLage_TOP_4.pdf

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5. Erneute Anfrage zum Umbau des Hotels "Zum Kirchbühl" (Umnutzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 5

Sachverhalt

Mit Mail vom 14.07.2021 hat ein Interessent bei der Verwaltung angefragt, ob das Hotel „Zum Kirchbühl“ in Schönau im Schwarzwald zu Wohnungen umgebaut werden kann. 

Da dies eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung wäre, wurde diese Anfrage in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.08.2021 beraten. Dabei hat der Gemeinderat einstimmig den Wunsch geäußert, dass der Restaurant- und Hotelbetrieb des Hotels „Zum Kirchbühl“ erhalten werden sollte. Dies wurde dem Interessenten mit Mail vom 28.07.2021 entsprechend mitgeteilt. 

Mit Mail vom 29.07.2021 fragt der Interessent nun an, ob es denkbar wäre, wenn im Erdgeschoss ein Gastronomiebetrieb erhalten bleiben und im oberen Bereich Wohnungen für Familien mit Kindern entstehen würden. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat würde dem Vorschlag des Interessenten folgen, dass im Erdgeschoss des Hotels „Zum Kirchbühl“ der Gastronomiebetrieb erhalten bleibt und im oberen Bereich Wohnungen für Familien mit Kindern entstehen. 

Rechtslage

Der Interessent müsste zur Realisierung des Projekts einen Antrag auf Nutzungsänderung an die Baurechtsbehörde stellen. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.

In der anschließenden Aussprache entsteht eine erneute Grundsatzdiskussion über die künftige Innenstadtentwicklung.

Auf Frage von Stadträtin Münzer erläutert Bauamtsleiter Wunderle, dass die Stadt aktuell keine Möglichkeit hätte, die beantragte Nutzungsänderung zu verhindern, da für den Bereich „Kirchbühl“ kein Bebauungsplan vorhanden sei. Insofern müsse die Stadt froh sein, wenn sie im Vorfeld zum geplanten Vorhaben gefragt werde.

Stadtrat Dr. Sladek verweist erneut auf die losen früheren Absichten, den „Kirchbühl“ über die Bildung einer Genossenschaft weiter zu betreiben. Für ihn gelte es Zeit zu gewinnen, um mit gezielten Maßnahmen den weiteren Verlauf der „sterbenden Innenstadt“ zu stoppen. Immer mehr Lebensqualität gehe kaputt, weshalb ein Handeln dringend angezeigt sei. Er habe deshalb die Bitte, dass man sich zusammensetze, die Perspektiven des Ortes erörtere und folglich Rahmenbedingungen schaffe, um die Zügel für eine gezielte Weiterentwicklung von Schönau wieder in die Hand zu bekommen. Aus diesen Gründen werde er die vorliegende Anfrage ablehnen.

Der Vorsitzende spricht in diesem Zusammenhang das im Jahr 2018 erstellte gemeindeübergreifende Entwicklungskonzept des Gemeindeverwaltungsverbandes an. Das Konzept beinhalte bereits den Themenkomplex „Ausbau und Qualifizierung der Gastronomieangebote“. Bei der für diesen Themenkomplex zuständigen Projektgruppe sei seinerzeit das Interesse an einer Mitarbeit jedoch sehr bescheiden gewesen.

Stadtrat Seckinger verweist auf den hohen Altersdurchschnitt der Bevölkerung, weshalb junge Familien durch Schaffung von Wohnraum im Ort gehalten werden müssen. Er sehe aber auch, dass Gastronomiebetriebe erhalten werden müssen. Dies seien große Aufgaben, die es zu bewältigen gelte und für die ein grundlegendes Konzept erstellt werden sollte.

Stadtrat Locker zeigt sich hin- und hergerissen. Einerseits gehe es um den Erhalt von Gastronomiebetrieben und auf der anderen Seite fehle es an Angeboten von Mietwohnungen. Aus diesem Grund würden viele Familien aus Schönau wegziehen.
Es schlage vor, die Thematik im Rahmen der nächsten Klausurtagung des Gemeinderats grundsätzlich zu behandeln.

Stadtrat Knobel sieht in dem Vorschlag des Interessenten den kleinsten gemeinsamen Nenner und erklärt, dass er sich mit diesem einverstanden erkläre, zumal die Stadt sich baurechtlich nicht wehren könne.

Stadträtin Strohmaier heißt diesen Vorschlag ebenfalls für gut. Ein zukünftiger Wirt der Gaststätte könnte gleichzeitig mit seiner Familie im Haus wohnen. Für sie wäre es schade, wenn der „Kirchbühl“ weiterhin leer stehen würde.

Stadtrat Gierth sieht dies etwas anders. Für ihn könnte es möglicherweise zu Konflikten kommen, etwa durch Lärmbelästigungen, wenn im Erdgeschoss eine Gaststätte betrieben werde und sich im oberen Hausbereich Wohnungen befänden.

Der Vorsitzende führt an, dass man auch alles schwarzmalen könne. Verstehen müsse man zumindest, dass der „Kirchbühl“ für einen weiteren Hotelbetrieb zu kleinräumig sei. Mit dem vorgeschlagenen Kompromiss werde zumindest der Gastronomiebetrieb erhalten.
Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschluss

Der Gemeinderat würde dem Vorschlag des Interessenten folgen, dass im Erdgeschoss des Hotels „Zum Kirchbühl“ der Gastronomiebetrieb erhalten bleibt und im oberen Bereich Wohnungen für Familien mit Kindern entstehen. 
Der Interessent soll jedoch darauf hingewiesen werden, dass es dem Gemeinderat wichtig ist, die städtische Infrastruktur mit dem Wegfall von Gaststäten nicht weiter zu schwächen. Der Erhalt von Gaststätten könnte zum Beispiel durch das von Stadtrat Dr. Sladek für den Gaststättenbetrieb vorgeschlagene Genossenschaftsmodell gesichert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtin Münzer sowie den Stadträten Anschütz, Gierth, Locker und Dr. Sladek).

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6. Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses Schönau im Schwarzwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 6

Sachverhalt

Gemäß § 2 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung wird der Gutachterausschuss auf vier Jahre bestellt. Sind während der Amtsperiode des Gutachterausschusses weitere Gutachter zu bestellen, so werden diese nur für den Rest der Amtsperiode bestellt.
Nach § 2 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung ist für jeden Gutachterausschuss ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. 

Die Amtszeit der jetzigen Gutachter endet dieses Jahr, weshalb eine Neubestellung erforderlich wird.
Die Amtszeit des neuen Gutachterausschusses endet nach vier Jahren bzw. nach Gründung des gemeinsamen Gutachterausschusses Wiesental.

Nach § 192 Abs. 3 BauGB sollen der Vorsitzende und die weiteren Gutachter in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter vorzusehen.

Der derzeitige Gutachterausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Herr Peter Knobel, Schönau im Schwarzwald, Vorsitzender
Herr Dirk Lais, Schönau im Schwarzwald, Stellvertretender Vorsitzender
Herr Werner Faschian, Aitern
Herr Ulrich Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald
Herr Helmut Wunderle, Bauamt Schönau im Schwarzwald
Frau Tanja Burgert, Lörrach, Finanzamt
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Stellvertreter Finanzamt

Herr Werner Faschian teilte mit, dass er nicht mehr zur Verfügung stehe. Die Herren Knobel, Lais und Steinebrunner haben auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie ihre Ämter weiter ausüben würden.

Gemäß § 5 Gutachterausschussverordnung werden für die Ermittlung der Bodenrichtwerte mindestens vier Gutachter benötigt.

Es sind alle Gutachter neu zu bestellen, wobei das Vorschlagsrecht für die Vertreter des Finanzamts bei dieser Behörde liegt. Nach Rücksprache mit Frau Knöbel, Geschäftsstellenleiterin des Finanzamts Lörrach, soll der bisherige Gutachter des Finanzamts, Joachim Kempf, wieder bestellt werden. Einen Stellvertreter konnte das Finanzamt mangels geeigneter Personen nicht benennen.

Es sind alle Mitglieder neu zu bestellen, wobei eine wiederholte Bestellung zulässig ist.
Festzulegen sind auch der Vorsitzende und sein Stellvertreter.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat die Mitglieder des Gutachterausschusses zu bestellen.

Es wird vorgeschlagen, folgende Personen als Gutachter zu bestellen:
Herr Peter Knobel, Schönau im Schwarzwald, Vorsitzender
Herr Dirk Lais, Schönau im Schwarzwald, Stellvertretender Vorsitzender
Herr Ulrich Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald
Herr Helmut Wunderle, Bauamt Schönau im Schwarzwald
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Finanzamt

Rechtslage

Gutachterausschussverordnung, BauGB

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.

Stadtrat Schröder hält die von der Verwaltung vorgeschlagene Besetzung des Gutachterausschusses für zu einseitig. Für seine Fraktion sei es jedoch zu kurzfristig gewesen, eine weitere Person für die Bestellung in den Ausschuss vorzuschlagen Er stelle daher den Geschäftsordnungs-Antrag, die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Nachdem zu diesem Antrag keine Wortmeldungen mehr erfolgen, lässt der Vorsitzenden über den Antrag abstimmen.

Beschluss

Dem Antrag von Stadtrat Schröder auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes wird mehrheitlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Bürgermeister Schelshorn sowie den Stadträten Lais, Seckinger und Strohmeier - Enthaltung von Stadtrat Knobel).

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7. Neufassung der polizeilichen Umweltschutz-Verordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 7

Sachverhalt

Am 30.09.2020 hat der Landtag die Neufassung des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) beschlossen. Es trat am 16.01.2021 in Kraft. Das neu paragraphierte Polizeigesetz wirkt sich auch auf die kommunalen Polizeiverordnungen aus: Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Polizeiverordnung ist nun § 17 PolG; die Bußgeldbewehrung für die in der Polizeiverordnung genannten Tatbestände sützt sich nunmehr auf § 26 PolG. 

Mit Erlass vom 11.03.2021 ist das Innenministerium zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anpassung der Ermächtigungsgrundlage einer vor dem 17.01.2021 ordnungsgemäß erlassenen Polizeiverordnung aufgrund der Neunummerierung des Polizeigesetzes grundsätzlich nicht erforderlich ist. Gleichwohl kommt das Innenministerium zum Schluss, dass eine Anpassung der Rechtgrundlagenverweise in einer Polizeiverordnung der Rechtsklarheit dienen würde. 

Die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) der Stadt Schönau im Schwarzwald wurde zuletzt am 17.09.2007 vom Gemeinderat neu beschlossen und trat am 01.10.2007 in Kraft. Seitdem gab es keine Änderungen bzw. Anpassungen mehr. 

Die Neufassung des Polizeigesetzes wurde deshalb zum Anlass genommen, diese Polizeiverordnung neu zu fassen. Aufgrund verschiedener in den vergangenen Jahren entstandenen Problemfelder, wurde die Polizeiverordnung um weitere Punkte ergänzt. 

Der Entwurf der neuen Polizeiverordnung ist dieser Vorlage an Anlage beigefügt. Wegfallende Regelungen wurden rot durchgestrichen dargestellt, neu hinzukommende Regelungen gelb hinterlegt. 

Die Alkoholverbotsregelung im Sinne des bisherigen § 18 Abs. 1 Nr. 4 wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für unwirksam erklärt. Diese Bestimmung wurde deshalb ersatzlos gestrichen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) in der vorgelegten Fassung. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine.

Rechtslage

§ 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG).

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird vom Vorsitzenden auszugsweise vorgetragen.

Stadtrat Locker hält die Regelung des § 21 im vorliegenden Verordnungsentwurf für nicht stimmig. Für ihn sei es nicht plausibel, warum die dort verankerten Regelungen nur für Wohnwagen und nicht für Wohnmobile gelten sollen.

Nach kurzer Aussprache kommt der Gemeinderat auf Vorschlag des Vorsitzenden überein, diesen Paragrafen ersatzlos zu streichen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) - mit Ausnahme von § 21 (Aufstellen von Wohnwagen und Zelten), der ersatzlos gestrichen wird - in der vorgelegten Fassung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Polizeiliche Umweltschutzverordnung Entwurf 2021.pdf

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8. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 23.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 23.09.2021 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 23.09.2021 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden eingehend erläutert.

Für die Behandlung von TOP 9 „Fragen und Anregungen der Verbandsmitglieder“ in der Verbandsversammlung werden von Stadtrat Schröder zwei Punkte den Friedhof betreffend angesprochen. Zum einen möchten er wissen, warum die Aufbahrung von Leichen nicht mehr möglich ist und zum anderen kritisiert er den hohen Zuschlag von 60 Prozent für Beerdigungen, die am Freitag-Nachmittag durchgeführt werden. Entsprechende Zuschläge würden auf den Friedhöfen der näheren Umgebung nicht verlangt.

Der Vorsitzende wird diese Punkte an Friedhof-Sachbearbeiter Dirk Pfeffer weitergeben mit der Bitte, hierzu in der Verbandsversammlung eine Stellungnahme abzugeben.

Beschluss 1

Dem zu Tagesordnungspunkt 3 (Entwicklungsprogramm ländlicher Raum, Priorisierung der Anträge 2022) vorgesehenen Beschlussvorschlag wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Seckinger.

Beschluss 2

Dem zu Tagesordnungspunkt 4 (Verkehrstechnische Erschließung Mehrzweckhalle, Kreditaufnahme) vorgesehenen Beschlussvorschlag wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Seckinger.

Dokumente
Download Einaldung_2021-09-23.pdf

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9. Generalsanierung der Liegenschaft Friedrichstr. 16, Kreditaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 9

Sachverhalt

Im Wirtschaftsplan 2021 des „Eigenbetriebs Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ ist im Betriebszweig Wohnraumvermietung die „Generalsanierung“ des Anwesens Friedrichstr. 16 vorgesehen. Im Vermögensplan des Eigenbetriebs wurden 295.000 € an Investitionskosten bereitgestellt und soll mit 188.800 € über ein Darlehen und mit 106.200 € über Zuschussmittel im Rahmen der Stadtsanierung finanziert werden. Die haushaltrechtliche Genehmigung der Rechtsaufsicht im Rahmen des Wirtschaftsplans 2021 liegt vor. 

Die ersten Aufträge sind bereits im Juli vergeben worden. Um für das Wirtschaftsjahr 2021 ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stellen zu können, soll ein Darlehen auf dem Kreditmarkt aufgenommen werden. 
Von der Verwaltung wurden am 10.08.2021 Angebote bei den folgenden Kreditinstituten angefordert:
  • Sparkasse Wiesental, Schopfheim
  • Volksbank Freiburg eG

Dabei wurden folgende Konditionen angefragt:
  • Aufnahme                                        01.10.2021
  • Kredithöhe                                        188.800 €
  • Laufzeit                                        30 Jahre 
  • Tilgung                                        120 Raten
  • Zinsfestschreibung                                20 Jahre
  • Termin Angebotsabgabe                        13.09.2021 bis 9:00 Uhr

Die Verwaltung wird die Angebote der Kreditinstitute zusammenstellen und für den Gemeinderat einen Vergabevorschlag erarbeiten. Dieser wird in der Sitzung vom 13.09.2021 vorgestellt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die vierteljährlichen Zins- und Tilgungszahlungen werden im Wirtschaftsplan 2022 (Zinsaufwendungen bzw. Tilgungsleistungen) des Eigenbetriebs sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2023 bis 2025 berücksichtigt. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Sie berichtet, dass folgende Angebote fristgerecht bei der Verwaltung eingegangen seien:

Kreditinstitut
Darlehenshöhe
Zinsfestschreibung
Zinssatz 
(freibleibend)
Zinssatz 
(gebunden 
bis 
14.09.21 )
Sparkasse Wiesental
188.800,00 €
10 Jahre
0,41 %
 
Volksbank Freiburg eG
188.800,00 €
20 Jahre
 
0,85 %
Volksbank Freiburg eG
188.800,00 €
30 Jahre
 
0,95 %

Aufgrund der Vornahme von Break-Even-Berechnungen werde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das Darlehen bei der Volksbank Freiburg eG mit einer Zinsfestschreibung von 30 Jahren und einem Zinssatz von 0,95 % aufzunehmen. Weiter werde empfohlen, zunächst nur einen Darlehensbetrag von 160.000 € zu beanspruchen, da die Sanierungskosten gegenüber der Kostenberechnung voraussichtlich niedriger ausfallen werden.
Der Gemeinderat zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Darlehen von 160.000 € bei der Volksbank Freiburg eG mit 30-jähriger Zinsfestschreibung und einem Zinssatz von 0,95 % aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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10. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 10

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten. 
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 25.06.2021 bis 01.09.2021 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 
400,00 €.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt die Spender namentlich bekannt, spricht diesen seinen Dank aus und lässt sodann über die Annahme der Spenden abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 
400,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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11. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 11
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11.1. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau, Sanierung Friedrichstraße 16 - Vergabe Handwerkerleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 11.1

Sachverhalt

Das Mietshaus Friedrichstr. 16 befindet sich im Stadtsanierungsgebiet. Der Gemeinderat hat zugestimmt, das Gebäude aus diesem Grund umfassend zu sanieren und hat hierfür auch entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt.
Zur Vergabe kommen die Gewerke Trockenbau/Malerarbeiten, Sanitär- und Heizungsinstallation.
Die Arbeiten für diese Gewerke wurden von Bürgermeister Peter Schelshorn an die jeweils günstigste Bieterfirma wie folgt vergeben (siehe auch beigefügte Aufstellung):

Trockenbau/Malerarbeiten:        Fa. Barbisch Bau GmbH                  30.606.09 €
Sanitärinstallation:                        Fa. Dietsche Heizungsbau GmbH   33.348,71 €
Heizungsinstallation:                Fa. Dietsche Heizungsbau GmbH   33.567,16 €

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt 2021 sind für die Generalsanierung des Wohnhauses Friedrichstr. 16 Investitionskosten von 295.000 € eingestellt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über einen Zuschuss (Stadtsanierung) von 106.200 € sowie über eine Darlehensaufnahme von 188.800 €.
Die Gesamtauftragssumme für die bisher erfolgten Arbeitsvergaben liegt bei 244.331 € und somit innerhalb der Kostenschätzung. Zu vergeben sind lediglich noch die Zimmerer-/Dachdeckerarbeiten, welche vom Architekten mit 12.250 € berechnet wurden.  

Rechtslage

Dem Bürgermeister ist nach § 5 Abs. 2, Ziffer 2.13, folgende Aufgabe zur Erledigung dauernd übertragen:
Die Vergabe von Arbeiten und Lieferungen bis zu einem Betrag von 50.000 € im Einzelfall; bei Vergaben ab 10.000 € besteht eine Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Sitzungsvorlage mit den vom Bürgermeister nach § 5 Abs. 2, Ziffer 2.13, getätigten Arbeitsvergaben wird vom Gemeinderat ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

Dokumente
Download Kostenaufstellung Sanierung 2021.pdf

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11.2. Biosphärenfest bzw. -tag 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 11.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn informiert, dass das für den 3. Oktober 2021 geplante Biosphärenfest in der Schönauer Innenstadt nicht stattfinden kann. Grund hierfür sei, dass man aufgrund der zu erwartenden hohen Besucherzahl die coronabedingten Auflagen nicht erfüllen könnte. Die Stadt habe deshalb das Fest zurückgegeben. Dafür übernehme der Gemeindeverwaltungsverband die Ausrichtung eines Biosphärentages.
Dieser soll am gleichen Tag in und um die neue Mehrzweckhalle stattfinden. Der Tage beginne um 9.30 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst und werde ab 11 Uhr mit den festlichen Veranstaltungen bei der Mehrzweckhalle fortgesetzt. 

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12. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 12
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12.1. Ablagerung von Straßenaufbruchmaterial beim Schlachthof in der Tunauer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 12.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer erklärt, dass sie vielfach auf die Ablagerung des Straßenaubruchmaterials beim Schlachthof in der Tunauer Straße angesprochen werde. Sie möchte wissen, wie lange das Material dort noch gelagert werde und ob der Lagerplatz genehmigt sei. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf ähnliche Ablagerungen im Kleinen Wiesental, die inzwischen von der Staatsanwaltschaft untersucht werden.

Der Vorsitzende erwidert, dass es sich im Kleinen Wiesental um Ablagerungsfälle im Wald handle, in welche die Gemeinde bzw. die Forstbehörde involviert seien. Beim Schlachthof handle es sich dagegen um ein Zwischenlager auf einem Privatgrundstück des von der EWS und dem Zweckverband Breitbandversorgung betriebenen Nahwärmenetz- und Breitbandausbaus.
Ansprechpartner für die Baumaßnahmen sei Geschäftsführer Martin Halm von der EWS Netze GmbH. Er hätte sich gewünscht, wenn Stadträtin Münzer ihre Fragen in der heutigen Sitzung direkt an den Geschäftsführer, der zu Tagesordnungspunkt 4 referierte, gestellt hätte.

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12.2. Landeswettbewerb "Blühende Verkehrsinseln"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 12.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth berichtet, dass vom Land erneut mehrere Kommunen mit der „Goldenen Wildbiene“ im Wettbewerb „Blühende Verkehrsinseln“ ausgezeichnet worden seien.
Er regt an, die Verkehrsinseln des Stadtgebiets ebenfalls zu bepflanzen, um Nahrung und Lebensraum für die Bienen und andere Insekten zu schaffen.
Der Vorsitzende erklärt, dass in der Stadt bereits mehrere geeignete Flächen entsprechend besäet worden seien.   

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12.3. Parkverbot in der Gentnerstraße im Bereich des Bauamtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 12.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder bezieht sich auf das im Zuge der Baumaßnahme „MTB-Gebäude“ in der Gentnerstraße beim Bauamt angeordnete Parkverbot. Trotz der Anbringung der Parkverbotsschilder würden dort immer wieder Fahrzeuge parken. Eventuell könnte hier Abhilfe geschaffen werden, wenn die Parkverbotsfläche zusätzlich mit Verbotskreuzen markiert würde.

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12.4. Freibad Schönau, Hundebadetag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 12.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier lobt den Hundebadetag, der heute im Freibad stattgefunden hat.
Dieser sei sehr schön gewesen und von vielen Hundebesitzern genutzt worden. Sie hoffe, dass im nächsten Jahr der Hundebadetag erneut stattfinde.
Der Vorsitzende bestätigt, dass sehr viele Besucher mit ihren Hunden das Bad besucht hätten. Darunter hätten sich zum Beispiel auch Hundebesitzer aus Rheinfelden, Grenzach-Wyhlen und Weil am Rhein befunden.

Datenstand vom 21.09.2021 11:33 Uhr