Datum: 26.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ehrung von Blutspendern
2 Fragestunde für den Bürger
3 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2021
4 Achte Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Bahngelände" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
5 Seniorenzentrum Vorstellung Planungsstand
6 Anbau Garagen Flst.-Nr. 722, Brand 1
7 Anfrage Umbau des Hotels "Zum Kirchbühl" zu Wohnungen (Umnutzung)
8 MTB-Gebäude, Arbeitsvergaben:
8.1 Zimmerer- und Holzbauarbeiten
8.2 Verglasungsarbeiten
9 Kauf ehem. Willig-Areal - Darlehensaufnahme
10 Kurzinformationen der Verwaltung
10.1 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau, Sanierung Friedrichstraße 16 - Vergabe Handwerkerleistungen
10.2 Kauf ehemaliges Willig-Areal, Photovoltaikanlage
10.3 Neue Mehrzweckhalle, Tag der Offenen Tür
11 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
11.1 Vergabe von Arbeiten und Lieferungen durch den Bürgermeister
11.2 Vorstellung des neuen Streetworkers Norman Heipel
12 Verabschiedung von Stadtrat Ulrich Schlageter

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1. Ehrung von Blutspendern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass sieben Bürgerinnen und ein Bürger der Stadt Schönau im Schwarzwald mit der Blutspenderehrennadel des Deutschen Roten Kreuzes ausgezeichnet werden können.

Eine Blutspenderin und ein Blutspender werden jeweils für 25 unentgeltlich geleistete Blutspenden mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit Goldenem Lorbeerkranz geehrt.

Zwei Blutspenderinnen und ein Blutspender werden für jeweils 50 freiwillig und unentgeltlich geleistete Blutspenden mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50 ausgezeichnet.

Eine Blutspenderin erhält für 75 freiwillig und unentgeltlich geleistete Blutspenden die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 75.

Ein Blutspender wird für 125 freiwillig und unentgeltlich geleistete Blutspenden mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 125 geehrt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt die zu ehrenden Blutspenderinnen Annemarie Heizmann, Angelika Rübsam, Andrea Schröder und Johanna Tröndle herzlich willkommen. Die zu ehrenden Blutspender Karl Kiefer und Michael Schröder hätten sich aus unterschiedlichen Gründen für den heutigen Abend entschuldigt.

Zur Ehrung der Blutspenderin und Blutspender hält er folgende Laudatio:

„In Schönau im Schwarzwald ist es Tradition, denen zu danken, welche mit ihrer Blutspende und ihrem Einsatz in Sachen Nächstenliebe unschätzbare Hilfe geleistet haben. Blutspender sind ganz besondere Menschen. Sie engagieren sich freiwillig für die Gesellschaft.

Diese alljährliche Blutspenderehrung ist für mich eine sehr angenehme Pflicht. 2020 haben wir Corona-bedingt, um unsere wertvollen Spender zu schützen, die bereits angesetzten Blutspenderehrungen für zweimal 50, einmal 75 und einmal 125 Spenden abgesagt. Diese Ehrungen holen wir heute Abend im würdigen Rahmen nach.

Für mich sind diese Blutspender-Ehrungen eine angenehme Pflicht, da

  • ich zum einen den Spendern ein von Herzen kommendes Vergelt’s Gott sagen kann und
  • zum anderen es mir die Möglichkeit gibt, unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu zeigen, wie wichtig das Blutspenden für jeden Einzelnen von uns ist. Viele von uns waren von diesem Blut schon einmal abhängig.

Ich freue mich, dass immer wieder viele Menschen diesem vorbildlichen Beispiel folgen.
Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Krankheit, eine böse Verletzung – jeder kann plötzlich in die Situation kommen, dringend Blutpräparate zu benötigen. Erst in der Situation wird den meisten Menschen bewusst, wie wichtig eine Blutspende ist:

  • für das Unfallopfer mit starkem Blutverlust
  • für den Krebspatienten während und nach der Chemotherapie
  • für das Verbrennungsopfer
  • für die Organtransplantation
  • für den Leukämiepatienten während der Wartezeit auf eine Transplantation.

Die Liste ließe sich fortsetzen. Selbst das beste medizinische Versorgungssystem ist bei diesen Krankheiten oder lebensgefährlichen Verletzungen ohne Blutpräparate nahezu machtlos.

So erstaunlich es klingt, der hohe Bedarf an Blut ist in erster Linie eine Folge des medizinischen Fortschritts. Viele Operationen, Organübertragungen und die Behandlung von Patienten mit bösartigen Tumoren sind nur dank moderner Transfusionsmedizin möglich geworden.

Blutspenden ist eine Hilfe auf Gegenseitigkeit, aus der niemand einen finanziellen Nutzen ziehen darf. Jedem Patienten müssen, ungeachtet seiner finanziellen Lage, Blut oder Blutprodukte verabreicht werden können.

Der DRK-Blutspendendienst Baden-Württemberg – Hessen arbeitet gemeinnützig nach dem Prinzip der Kostendeckung. Als gemeinnützige GmbH muss er sich selbst finanzieren. Er erhält keine Zuschüsse und darf keine Gewinne machen. Die Preise sind so kalkuliert, dass lediglich die entstandenen Kosten abgedeckt werden.
Das heißt:
Kosten, die für die Blutkonserve tatsächlich anfallen, werden den belieferten medizinischen Einrichtungen in Rechnung gestellt. Nicht mehr und nicht weniger.

Die heute Abend hier zu Ehrenden haben sich in besonderer Weise um das Deutsche Rote Kreuz, das Wohl der Bevölkerung und deren Gesundheit verdient gemacht. Sie haben ein gutes Beispiel für ihre Mitmenschen gegeben. Diese Bereitschaft hat unseren Dank und Anerkennung verdient.

Mein Dank namens der Stadt Schönau im Schwarzwald gilt

  • Allen, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen und Blut spenden und damit einen Beitrag zur Hilfe und Rettung von unzähligen Kranken und Schwerverletzten leisten.
  • Auch den vielen Helferinnen und Helfern des DRK-Ortsvereins für die Vorbereitung und Durchführung der Blutspende-Aktionen hier in Schönau im Schwarzwald.

Ich würde mich sehr freuen, wenn die Spendenfreudigkeit in Schönau im Schwarzwald weiter anhält, und sich dazu auch künftig wieder viele Erstspender zur Spende bereitstellen. Bei den beiden Spendenaktionen am 11.09.2019 und am 15.01.2020 waren es immerhin zwölf Erstspender (Vorzeitraum: zehn Erstspender) in Schönau. Am 16.09.2019 und 20.01.2020 konnten neun Erstspender verzeichnet werden.

Die Überreichung der Ehrennadeln und der Urkunden stellt Anerkennung und Hochachtung für diesen vorbildlichen Einsatz dar. Denn ohne ihre regelmäßigen Spenden wäre manche Lebensrettung (eine Blutspende kann bis zu drei Leben retten) nicht erfolgreich gewesen.

Als kleines Zeichen der Anerkennung der Stadt Schönau im Schwarzwald darf ich den Geehrten nebst Urkunde und Nadel nachher noch ein Lebensgetränk zur Wieder-Auffrischung des Bluts überreichen.

Folgende Personen stehen zur Ehrung an:

  • Andrea SCHRÖDER mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25 (also für 25 Blutspenden)
  • Michael SCHRÖDER mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25
  • Matthias MÜLLER mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50
  • Angelika RÜBSAM mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50
  • Johanna TRÖNDLE mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50
  • Annemarie HEIZMANN mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 75
  • Karl KIEFER mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 125

Ich möchte kurz auf die doch sehr seltene Spenderzahl von 125 Spenden eingehen:

Von 1959-2019 gab es 2.149.031 Jubiläums-Blutspenden. Für die Ehrungsstufe 125 gab es bisher 5.228 Ehrungen (0,24 %). Die Ehrungsstufen 150 - 375 wurden bisher erst 3.400 Mal verliehen, d.h. 0,16 %.

Karl Kiefer kann heute leider urlaubsbedingt nicht bei uns sein. In der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2015 durfte ich ihn für 100 Blutspenden ehren. Wir würden ihm sehr gerne für diese 125 Blutspenden im Zuge einer Gemeinderatssitzung danken. Ich will deshalb diese doch seltene Ehrung in einer unserer nächsten Sitzungen nachholen.“

Sodann nimmt Bürgermeister Schelshorn unter dem Applaus der Anwesenden die förmliche Ehrung der vier anwesenden Blutspenderinnen vor.

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2. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin spricht den stark sanierungsbedürftigen Zustand des Hauses Talstraße 1 an. Sie möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob die Stadt in irgendeiner Form auf die Sanierung des Hauses Einfluss nehmen kann.
Dies wird vom Vorsitzenden verneint, da sich das Haus in Privateigentum befindet. Mit dem Eigentümer sei die Stadt bereits mehrmals in Kontakt gewesen und habe diesen auch auf Fördermöglichkeiten von Sanierungsmaßnahmen hingewiesen.

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3. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 3

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2021 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2021 anerkannt wird.

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4. Achte Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Bahngelände" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 8. Bebauungsplanänderung „Bahngelände“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung gefasst, den Änderungsentwurf gebilligt und zugleich die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 17.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 10.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021. Gleichzeitig wurden die Behörden und TÖB gebeten, über die von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstige Maßnahmen, sowie deren zeitliche Abwicklung Aufschluss zu geben, soweit dies für die vorliegende Bebauungsplanänderung bedeutsam hätte sein können.

Öffentlichkeit
Im Rahmen der Offenlage sind von Seiten der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) keine Stellungnahmen eingegangen.

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der Offenlage sind von Seiten der Behörden und TÖB Stellungnahmen eingegangen. Siehe hierzu beigefügte Synopse mit Beschlussvorschlägen.

Beschlussvorschlag

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die Stellungnahmen gemäß dem Beschlussvorschlag in der beigefügten Synopse berücksichtigt.

  1. Die 8. Bebauungsplanänderung und der Erlass örtlicher Bauvorschriften in der Fassung vom 26.07.2021 werden unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt Dipl.-Ing. Jürgen Schill vom Büro Fahle Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Freiburg als Referenten zu diesem Tagesordnungspunkt herzlich willkommen.

Im Folgenden stellt Dipl.-Ing. Schill anhand einer Präsentation die umfassenden Beratungsunterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt in komprimierter Form mit eingehenden Erläuterungen vor.
Besonders geht er dabei auf die im Rahmen der Offenlage von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Beschlussvorschläge ein.

Stadtrat Dr. Sladek spricht den Klimaschutz an und in diesem Zusammenhang die jüngst von der Landesregierung beschlossene Photovoltaik-Pflicht, nach der zukünftig bei Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach installiert werden muss. Er fragt an, ob diese Verpflichtung in den Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan verankert werden müsse.
Diese Notwendigkeit wird von Dipl.-Ing Schill verneint, da das Landesrecht den örtlichen Bauvorschriften vorgehe und daher automatisch gelte.
Auf Anfrage von Stadträtin Münzer bestätigt der als Zuhörer anwesende Eigentümer des Grundstücks Friedrichstraße 8, dass er dem zwischen ihm und der Stadt vorgesehenen Grundstückstausch zustimme.
Der Vorsitzende ergänzt, dass der Tausch demnächst notariell beurkundet werde.

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die Stellungnahmen gemäß dem Beschlussvorschlag in der beigefügten Synopse berücksichtigt.

  1. Die 8. Bebauungsplanänderung und der Erlass örtlicher Bauvorschriften in der Fassung vom 26.07.2021 werden unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Im Anschluss an die Beschlussfassung gibt der Vorsitzende einen kurzen Sachstandsbericht zur Parksituation an der B 317 vor dem Anwesen Friedrichstr. 8 (ehemalige Post). Nachdem im dortigen Bereich immer wieder verkehrswidrig geparkt werde und sich hierüber auch der neue Eigentümer des Anwesens beschwert habe, sei die Stadt vom Fachbereich Verkehr des Landratsamtes erneut angehört worden. Die Stadt habe sich abermals für die Anordnung eines absoluten Halteverbots für den Bereich zwischen der Einmündung Buchenbrandstraße in die B 317 bis zur Stichstraße von der B 317 zur Bahnhofstraße abgesprochen. Es bleibe abzuwarten, ob seitens der Verkehrsbehörde eine entsprechende Anordnung erfolge.

Dokumente
Download 8. BPLÄ Bahngelände Cover Satzung Satzung (21-07-12).pdf
Download 8te BPLÄ Bahngelände Deckblatt Satzung (21-07-06).pdf
Download 8. BPLÄ Bahngelände Bebauungsvorschriften Satzung (21-07-12).pdf
Download 8. BPLÄ Bahngelände Begründung Satzung (21-07-12).pdf
Download 8te BPLÄ Bahngelände Abwägung Offenlage (21-07-12).pdf
Download Modifiziertes schalltechnisches Gutachten.pdf

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5. Seniorenzentrum Vorstellung Planungsstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeit einer Aufstockung, bzw. den Ausbau des Seniorenzentrums um ein Stockwerk. Da Schönau noch ELR-Schwerpunktgemeinde im Landkreis ist, könnten hierzu nicht unerhebliche Zuschüsse abgerufen werden. In bereits stattgefundenen Vorgesprächen konnten Rahmenbedingungen bezüglich Statik und Brandschutz abgesteckt werden und ein Planungsentwurf liegt als Konzept vor. Mit einem Architekturbüro soll nun der Kostenrahmen für dieses Bauvorhaben aufgestellt werden, um zu sehen ob sich eine derartige Investition auch rechnet. Bisher war damit das Architekturbüro Dieter Gemmecker beauftragt, dessen Inhaber kürzlich verstorben ist.

Das Vorhaben wird in der Sitzung präsentiert.

Beschlussvorschlag

Das Architekturbüro Moser aus Lörrach erhält den Auftrag eine Kostenermittlung durchzuführen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Das vorliegende Planungskonzept wird den Anwesenden von Bauamtsmitarbeiter Matthias Mühl mittels einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, vorgestellt und eingehend erläutert.

Der Vorsitzende ergänzt, dass vorgesehen sei, ELR-Mittel für die Maßnahme im kommenden Jahr zu beantragen. Je nachdem, ob das Vorhaben als Einzel- oder Gesamtmaßnahme anerkannt werde, würden die Fördermittel 350.000 € bzw. bis zu 750.000 € betragen. Vorab sei es erforderlich, für die Kostenermittlung einen Architekten zu beauftragen.
Stadtrat Locker stellt fest, dass im Planentwurf nur 1- bis 2-Zimmerwohnungen ausgewiesen sind. Er fragt an, ob es auch möglich wäre, die eine oder andere 3- bis 4-Zimmerwohnung zu realisieren.
Der Vorsitzende erwidert, dass man in dieser Hinsicht offen sei. Sofern vom Gemeinderat gewünscht, könne der vorläufige Planentwurf entsprechend geändert werden.

Auf Frage von Stadträtin Münzer bestätigt der Vorsitzende, dass nach wie vor ein Bedarf an Wohnraum für die ältere Generation bestehe.

Stadtrat Dr. Sladek geht auf den bei den älteren Wohnungen noch teilweise vorhandenen krankenhausähnlichen Zustand ein. Er fragt an, ob diese Wohnungen im Zuge des Vorhabens ebenfalls modernisiert werden. Weiter möchte er wissen, ob die Serviceleistungen der Sozialstation im Seniorenzentrum weiterhin angeboten werden.  
Der Vorsitzende entgegnet, dass mehrere ältere Wohnungen bei Wohnungswechseln bereits modernisiert und auf einen aktuellen Stand gebracht worden seien. Bei entsprechenden Gelegenheiten soll dies auch zukünftig so erfolgen. Bezüglich des Angebots von Serviceleistungen gebe es für das Haus ein 3-Säulenmodell, in welches neben der Stadt der Verein für Krankenpflege und soziale Leistungen sowie die Sozialstation involviert seien.

Beschluss

Das Architekturbüro Moser aus Lörrach erhält den Auftrag eine Kostenermittlung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Anlage_TOP_5.pdf

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6. Anbau Garagen Flst.-Nr. 722, Brand 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstücks plant den Anbau einer Garage an das bestehende Betriebsgebäude. Die Außenwände sollen in Stahlbeton ausgeführt und mit Trapezblech verkleidet werden. Analog dem bestehenden Gebäude erhält auch die neue Garage eine Trapezblecheindeckung. Die Größe der neuen Garage beträgt ca. 8,0 x 24,72 m.

Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan Haselbach II. Darin ist geregelt, dass Garagen und Stellplätze auch auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird vom Vorsitzenden bekannt gegeben und erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Anfrage Umbau des Hotels "Zum Kirchbühl" zu Wohnungen (Umnutzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 7

Sachverhalt

Mit Mail vom 14.07.2021 hat ein Interessent bei der Verwaltung angefragt, ob das Hotel „Zum Kirchbühl“ in Schönau im Schwarzwald zu Wohnungen umgebaut werden kann.

Dies wäre eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Nutzungsänderung seitens der Baurechtsbehörde genehmigungsfähig wäre.

Beschlussvorschlag

Der Beschluss wird in der Gemeinderatssitzung formuliert.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende räumt ein, dass bezüglich der vorliegenden Anfrage auf Umbau des Hotels „Zum Kirchbühl“ zwei Herzen in seiner Brust schlagen würden. Zum einen sehe er das Bedürfnis zum Erhalt des historischen Hauses als Hotel- und Gaststättenbetrieb, andererseits finde er es schade, dass das Anwesen seit längerer Zeit trotz vorhandenem Wohnungsbedarf leer stehe.

Für Stadträtin Münzer kann der vorgesehene Umbau des Gebäudes nicht im Sinne der Stadt sein. Eine Stadt werde durch das Arbeiten, Wohnen und Leben gestaltet. Insbesondere das Leben habe sich in den vergangenen Jahren durch Schließungen von Geschäften und Gaststätten in Schönau im Schwarzwald negativ entwickelt. Der Wegfall einer weiteren Gaststätte würde diesen bedauerlichen Trend weiter fortsetzen. Jüngst habe ihr ein älterer ehemaliger Schönauer Bürger bestätigt, dass das Städtchen optisch zwar sehr schön sei, es aber an Leben fehle.

Stadtrat Locker sieht es ähnlich wie Bürgermeister Schelshorn. Falls das Gebäude in Wohnungen umgewandelt werde, sei für ihn die Tür jedoch zu, dass dort jemals wieder eine Gaststätte betrieben werde.

Stadtrat Dr. Sladek verweist auf lose frühere Absichten, den „Kirchbühl“ über eine Genossenschaft weiter zu betreiben. Dies wäre möglicherweise ein Ansatz, um das Haus weiterhin als Gaststätte zu erhalten. Mit weiteren Schließungen gehe die städtische Infrastruktur zusehends kaputt, weshalb er einem Umbau zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen könne.

Für Stadtrat Schlageter ist klar, dass der „Kirchbühl“ für einen Erwerber aufgrund des Kaufpreises und den wenigen Gästezimmern nicht profitabel betrieben werden kann.

Stadtrat Knobel spricht sich ebenfalls dafür aus, das Haus im Interesse der städtischen Infrastruktur als Hotel mit Gaststätte zu erhalten. Mit der Realisierung des Zukunftsprojekts „Verlängerung Belchenseilbahn“ wäre für ihn eine erhebliche Belebung des Tourismusgeschäfts verbunden.      

Der Vorsitzende lässt sodann über den vorliegenden Antrag abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat würde es begrüßen, wenn der Restaurant- und Hotelbetrieb des Hotels „Zum Kirchbühl“ für die Infrastruktur der Stadt Schönau im Schwarzwald erhalten bliebe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. MTB-Gebäude, Arbeitsvergaben:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 8
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8.1. Zimmerer- und Holzbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bemv aus Freiburg wurden die Zimmer- und Holzbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben vier Firmen Angebotsunterlagen angefordert.

Die Submission fand am 09.07.2021 statt. Es wurden zwei Angebote abgegeben.

Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):

Bieter 1                                                631.076,75 €
Bieter 2                                                966.203,65 €

Bieter 1 ist als leistungsstarke Firma bekannt.

Die Bindefrist endet am 09.08.2021

Fertigstellung: 12.02.2022

Für diese Arbeiten hat das Architekturbüro bemv Kosten in Höhe von 304.692,96 € ermittelt.    

Derzeit stellt sich die Preissituation so dar, dass stundenaktuelle Preise gehandelt werden.

Aufgrund der Kostenüberschreitung von brutto 326.383,79 € schlägt die Verwaltung die Aufhebung der Ausschreibung vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Ausschreibung. Die Arbeiten sollen erneut ausgeschrieben werden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Kostenberechnung wird um brutto 326.383,79 € überschritten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Ausschreibung. Die Arbeiten sollen erneut ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8.2. Verglasungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 8.2

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bemv aus Freiburg wurden die Verglasungsarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben zwölf Firmen Angebotsunterlagen angefordert.

Die Submission fand am 09.07.2021 statt. Es wurden sieben Angebote sowie ein Nebenangebot abgegeben.

Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):

Fa. Schreinerei Lüttin, Görwihl                        187.748,68 €
Bieter 2                                                193.360,76 €
Bieter 3                                                221.704,91 €
Bieter 4                                                262.109,40 €
Bieter 5                                                273.095,48 €
Bieter 6                                                282.032,38 €
Bieter 7                                                307.563,83 €
Nebenangebot                                        277.813,83 €

Die Firma Schreinerei Lüttin aus Görwihl ist dem Architekturbüro bemv als leistungsstarke Firma bekannt.

Die Bindefrist endet am 09.08.2021

Bauzeit: 14.02.2022 bis 01.04.2022

Für diese Arbeiten hat das Architekturbüro bemv Kosten in Höhe von 169.396,50 € ermittelt. Gegenüber der Kostenberechnung entstehen Mehrkosten in Höhe von brutto 18.352,18 €.

Beschlussvorschlag

Die Arbeiten für die Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Fa. Schreinerei Lüttin aus Görwihl, für brutto 187.748,68 € vergeben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor. Ergänzend weist er darauf hin, dass die beim Auftrag für die Materialbeschaffung zu leistenden Kosten im Wege einer Vorauszahlungsbürgschaft abgesichert werden sollen.

Beschluss

Die Arbeiten für die Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Fa. Schreinerei Lüttin aus Görwihl, für brutto 187.748,68 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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9. Kauf ehem. Willig-Areal - Darlehensaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 9

Sachverhalt

Für den Kauf des ehemaligen Willig-Areals ist im Nachtragshaushalt vom 17.05.2021 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 850.000 € vorgesehen. Um langfristig die Liquidität zu sichern, muss daher das Darlehen aufgenommen werden.

Von der Verwaltung wurden am 06.07.2021 Angebote bei den folgenden Kreditinstituten angefordert:

  • Sparkasse Wiesental, Schopfheim
  • Volksbank Freiburg eG
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau

Es wurden verschiedene Angebote angefordert, die in der Sitzung vom 26.07.2021 vorgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird die Angebote der Kreditinstitute zusammenstellen und für den Gemeinderat einen Vergabevorschlag erarbeiten. Dieser wird in der Sitzung vom 26.07.2021 vorgestellt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Nachtragshaushaltsplan des Jahres 2021 ist für den Erwerb des ehem. Willig-Areals ein Darlehen von 850.000 € veranschlagt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende führt aus, dass die Verwaltung aufgrund der eingegangen Angebote die nachfolgenden drei Vergabevorschläge ausgearbeitet habe:



Darlehens-
summe
Zinssatz %
Zins
Tilgung
Quartal
Tilgung
 Jahr
VoBa (DZ HYP)
20 Jahre
  500.000,00 €
0,66
  3.300,00 €
  3.750,00 €
  15.000,00 €
Sparkasse
variabel
  350.000,00 €
0,23
     805,00 €
  2.500,00 €
  10.000,00 €
 
 
 
 
  4.105,00 €
 
  25.000,00 €














VoBa (DZ HYP))
20 Jahre
  850.000,00 €
0,66
  5.610,00 €
  6.250,00 €
  25.000,00 €














VoBa (DZ HYP)
20 Jahre
  500.000,00 €
0,66
  3.300,00 €
  3.750,00 €
  15.000,00 €
Sparkasse
variabel
  300.000,00 €
0,23
     690,00 €
  2.000,00 €
    8.000,00 €
KfW
 10/2/10
    50.000,00 €
-0,13
-      65,00 €
  1.562,50 €
    6.250,00 €
 
 
 
 
  3.925,00 €
 
  29.250,00 €

Zu diesen Vorschlägen gibt der Vorsitzende weitere Erläuterungen.

In der anschließenden kurzen Aussprache erklärt der Vorsitzende auf Frage von Stadtrat Dr. Sladek, dass das Darlehen mit variablem Zinssatz jederzeit mit einer vierteljährlichen Frist gekündigt werden könne.
Die Stadträte Knobel, Locker und Strohmeier sprechen sich für den dritten Vergabevorschlag aus.

Der Vorsitzende lässt sodann über diesen Vergabevorschlag abstimmen.
Vor der Abstimmung gibt Stadtrat Dr. Sladek noch zu Protokoll, dass er dem ins Auge gefassten Verkauf des alten Werkhof-Grundstückes nicht zustimmen werde.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem dritten Vergabevorschlag zu, nach dem das Darlehen über 850.000 € wie folgt aufgenommen werden soll:

  • 500.000 € bei der Volksbank Freiburg eG (DZ HYP) mit 20-jähriger Zinsfestschreibung und einem Zinssatz von 0,66 %
  • 300.000 € bei der Sparkasse Wiesental mit einem variablen Zinssatz von 0,23 %
  • 50.000 € bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit 10-jähriger Laufzeit und einem Zinssatz von -0,13 %. Das Darlehen ist in den ersten zwei Jahren tilgungsfrei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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10. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 10
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10.1. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau, Sanierung Friedrichstraße 16 - Vergabe Handwerkerleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 10.1

Sachverhalt

Das Mietshaus Friedrichstrasse 16 befindet sich im Stadtsanierungsgebiet. Der GR hat zugestimmt, das Gebäude aus diesem Grund umfassend zu sanieren und hierfür auch entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt.
Zur Vergabe kommen die Gewerke Fenster, Schlosser, Fliesen, Bodenbeläge, Fassade/Gerüst und Elektroinstallation

Die Arbeiten für diese Gewerke wurden von Bürgermeister Peter Schelshorn an die jeweils günstigste Bieterfirma vergeben (siehe beigefügte Aufstellung).

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt 2021 sind 300.000 € für die Sanierungsarbeiten am Wohnhaus Friedrichstr. 16 eingestellt.

Rechtslage

Dem Bürgermeister ist nach § 5 Abs. 2, Ziffer 2.13, folgende Aufgabe zur Erledigung dauernd übertragen:
Die Vergabe von Arbeiten und Lieferungen bis zu einem Betrag von 50.000 € im Einzelfall; bei Vergaben ab 10.000 € besteht eine Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zur Sitzungsvorlage werden von Bauamtsmitarbeiter Mühl ergänzende Erläuterungen gegeben. Die Vergabesumme für die einzelnen Gewerke belaufe sich auf insgesamt 146.809 €. Man liege damit absolut innerhalb des Budgets, zumal für diese Gewerke seitens des Architekten eine Gesamtsumme von 163.466 € ermittelt worden sei.
Mit den Sanierungsarbeiten soll im September oder Oktober begonnen werden.

Die vom Bürgermeister getätigten Arbeitsvergaben werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Dokumente
Download Sanierung_Friedrichstr. 16.pdf

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10.2. Kauf ehemaliges Willig-Areal, Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 10.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass in Zusammenarbeit mit der EWS die Anbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Werkhalle des ehemaligen Willig-Areals geprüft werde.
Sobald für das Vorhaben die Grundlagenermittlung der EWS vorliege, werde diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

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10.3. Neue Mehrzweckhalle, Tag der Offenen Tür

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 10.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass am kommenden Samstag, 31. Juli, von 11 Uhr bis 18 Uhr ein Tag der Offenen Tür in der neuen Mehrzweckhalle stattfindet. Er lade die Mitglieder des Gemeinderats zu diesem Termin herzlich ein.

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11. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 11
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11.1. Vergabe von Arbeiten und Lieferungen durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 11.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer spricht nochmals die unter TOP 10.1 der heutigen Sitzung aufgelisteten Arbeitsvergaben des Bürgermeisters für die Sanierung des Hauses Friedrichstraße 16 an. Sie sei davon ausgegangen, dass vom Bürgermeister einzelne Arbeiten für eine Maßnahme nur bis zu einer Gesamtsumme von 50.000 € vergeben werden können.
Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass dies nicht zutreffe. Nach § 5 Abs. 2, Ziffer 13, der Hauptsatzung sei dem Bürgermeisters dauernd die Aufgabe übertragen, Arbeiten bis zu einem Betrag von 50.000 € im Einzelfall - also pro Gewerk - zu vergeben. Bei Vergaben ab 10.000 € bestehe eine Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat.

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11.2. Vorstellung des neuen Streetworkers Norman Heipel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 11.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker fragt an, ob es vorgesehen sei, dass sich der neue Streetworker Norman Heipel dem Gemeinderat vorstellt.
Der Vorsitzende antwortet, dass der neue Streetworker für alle Verbandsgemeinden zuständig sei und dass sich dieser nach einer gewissen Einarbeitungszeit in einer nächsten Verbandsversammlung vorstellen werde.

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12. Verabschiedung von Stadtrat Ulrich Schlageter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 12

Sachverhalt

Stadtrat Ulrich Schlageter wurde im Jahr 1989 erstmals in den Gemeinderat gewählt. Nach nunmehr 32-jähriger Tätigkeit als Stadtrat hat er aus Altersgründen sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat auf Ende Juli 2021 (mit der Sitzung am 26. Juli) beantragt.
Der Antrag von Stadtrat Schlageter wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 5. Juli 2021 einstimmig befürwortet.

Bürgermeister Peter Schelshorn wird den langjährigen und verdienten Stadtrat in der Sitzung aus dem Gremium verabschieden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht kurz auf den Sachverhalt der Sitzungsvorlage ein.

Er führt sodann aus, dass er Stadtrat Schlageter heute im Namen aller Gemeinderatsfraktionen verabschiede.
Dieser sei bei der Gemeinderatswahl 1989 mit 386 erstmals ins Gremium gewählt worden. Wiederwahlen erfolgten in den Jahren 1994 (734 Stimmen), 1999 (705 Stimmen), 2004 (642 Stimmen), 2009 (610 Stimmen), 2014 (623 Stimmen) und zuletzt in 2019 (542 Stimmen). Von 2014 bis 2019 habe Stadtrat Schlageter das Amt des zweiten Bürgermeister-Stellvertreters bekleidet.

In seiner 32-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit habe Uli Schlageter viel für die Stadt und ihre Einwohner geleistet und darüber hinaus noch weitere Aufgaben übernommen, wie z. B. das Amt des Vorsitzenden des Kur- und Verkehrsvereins oder als verantwortlicher Ansprechpartner der Scheibenschläger-Clique.

In der langjährigen Gemeinderatszeit von Uli Schlageter seien viele wichtige Themen behandelt und wichtige Entscheidungen getroffen worden. Er denke hier nur an die Netzkauf-Bürgerentscheide Anfang der 90er Jahre, den Niedergang der Textilindustrie im Oberen Wiesental, an diverse Bebauungspläne (Aiterfeld, Bahngelände), die Neubauten des Feuerwehrgerätehauses und des Gymnasiums, an die Sanierung des Sportplatzes und des Freibads und nicht zuletzt an den Neubau der Mehrzweckhalle.

Bürgermeister Schelshorn dankt dem scheidenden Stadtrat von ganzem Herzen für die außergewöhnlich lange Gemeinderatstätigkeit und die jederzeit engagierte und mit Sachverstand eingebrachte Mitarbeit im Gemeinderat. Für die Zukunft wünsche er Uli Schlageter alles erdenklich Gute sowie viel, viel Gesundheit.
Unter dem Beifall der Anwesenden überreicht er Uli Schlageter ein kleines Abschiedsgeschenk und lädt diesen zu einem gemeinsamen Abendessen mit dem Gemeinderat am 9. September ein.

Stadtrat Schlageter dankt dem Vorsitzenden für die Abschiedsworte. Er selbst hätte die Amtsperiode gerne noch fertiggemacht, aus gesundheitlichen Gründen sei ihm dies jedoch nicht mehr möglich. Dies alleine sei der Grund für das Ausscheiden aus dem Gremium, in dem ihm die Arbeit immer Spaß bereitet habe. Auch sei er mit seinen Gemeinderatskolleginnen und -kollegen stets gut ausgekommen, wofür er diesen herzlich danke.

Sodann dankt Stadtrat Knobel namens der CDU-Fraktion dem scheidenden Stadtratskollegen. Mit Uli Schlageter verliere die Fraktion einen ganz lieben Menschen, der in seinem Ehrenamt über 32 Jahre mit seinem Weitblick und seiner Lebenserfahrung viel geleistet habe. Aufgrund seiner immensen Erfahrung habe er in der Fraktion als auch bei anderen Ansprechpartnern in vielen Fragen als Ansprechpartner und Ratgeber gedient. Sein Einsatz als Wahlkämpfer der CDU sei immer beispielhaft gewesen und für Fraktionssitzungen habe er oft Räumlichkeiten in seinem Haus und Getränke bereitgestellt.
Für all dies spreche er Uli Schlageter persönlich und namens der Fraktion ein herzliches Dankeschön aus. Mit Uli Schlageter verliere die Fraktion und der Gemeinderat einen engagierten und tatkräftigen Kollegen sowie einen guten Freund.

Weitere Dankesworte spricht Stadtrat Dr. Sladek seinem langjährigen Weggefährten Uli Schlageter aus. Dieser habe sein Ohr immer am Schönauer Bürger gehabt und die Arbeit mit ihm im Gremium sei stets - auch bei Meinungsverschiedenheiten - respektvoll gewesen. Mit Uli Schlageter habe er nicht nur im Gemeinderat sondern auch als Nachbar immer ein tolles Verhältnis gehabt, wofür er diesem herzlichst danke.    

Datenstand vom 04.08.2021 07:51 Uhr