Datum: 05.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung der Protokolle der öffentlichen Sitzungen vom 17.05. und 14.06.2021
3 MTB-Gebäude, Arbeitsvergaben
3.1 Vergabe der Rohbauarbeiten
3.2 Vergabe der Aufzugsanlage
3.3 Vergabe Blitzschutzarbeiten
3.4 Vergabe Rampenheizung
3.5 Vergabe der Elektro-Einlegearbeiten
4 Johann-Peter-Hebel Weg: Sachstand und weiteres Vorgehen
5 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 15.07.2021
6 Kauf Willig-Areal - Darlehensaufnahme
7 Annahme von Spenden
8 Antrag von Stadtrat Ulrich Schlageter auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat gem. § 16 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
9 Kurzinformationen der Verwaltung
9.1 Aktuelle Coronazahlen
9.2 Errichtung einer weiteren Packstation
9.3 Aufstellung von Werbeschildern der Golf Schönau GmbH
10 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
10.1 Desolate Brücke beim Letzbergweiher
10.2 Hecke beim Villersexelplatz
10.3 Werbung für die Initiative "365 Dächer"
10.4 Sanierung des Flühwegs
10.5 Instandsetzung des Bouleplatzes in der Mühlmatt

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin stellt Fragen zur Verkehrssituation rund ums Gymnasium und zum Bouleplatz in der Mühlmatt. Ebenso möchte sie wissen, ob der Bürgermeister oder die Stadträte schon einmal an den Kirchturmbesteigungen teilgenommen haben.

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass die Verkehrsangelegenheit nach wie vor beim Landratsamt Lörrach liegt. Aufgrund Umstrukturierungen und der Corona-Pandemie konnte die Thematik bislang nicht weiterverfolgt werden. Die zuständige Mitarbeiterin des Landratsamtes Lörrach, Frau Doris Munzig, wird sich der Sache allerdings annehmen. Ein geeigneter Termin soll abgesprochen werden.

Zur Herrichtung des Bouleplatzes hatte sich der Vorsitzende zusammen mit dem Bauamt die Gesamtanlage betrachtet. Man kam überein, dass im nächsten Jahr entsprechende Finanzmittel eingestellt werden sollen, um den Bouleplatz zusammen mit der Wassertretstelle zu gestalten. Die Pflege des Bouleplatzes erfolgte bislang von den Boulespielern. Die Zuhörerin regt an, im Bereich der Wohnmobilstellplätze einen Bouleplatz einzurichten.

Abschließend teilt Bürgermeister Schelshorn mit, dass er in regelmäßigen Abständen auf dem Kirchturm ist.

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2. Anerkennung der Protokolle der öffentlichen Sitzungen vom 17.05. und 14.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen vom 17.05. und 14.06.2021 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage wird festgestellt, dass die Protokolle der öffentlichen Sitzungen vom 17.05. und 14.06.2021 anerkannt werden.

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3. MTB-Gebäude, Arbeitsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden die Vertreter des Büro Böwer Eith Murken Vogelsang Architekten Part GmbH aus Freiburg im Breisgau begrüßt und das Wort erteilt. Architekt Martin Vogelsang stellt zunächst Herrn David Hülsmann vor, welcher als Projekt- und Bauleiter bei dieser Baumaßnahme mitwirken wird.

In seiner Einführung geht Architekt Vogelsang auf die deutlichen Mehrkosten bei den Rohbauarbeiten ein, welche sich auf über 100.000 Euro netto belaufen. Hier schlagen Mehrmengen bei der Schalung in Höhe von 50.000 Euro zu Buche. Ebenso sind Erhöhungen bei den Stahlmengen zu verzeichnen. Gleichzeitig müssen stark gestiegene Stahlpreise hingenommen werden, welche in dieser Größenordnung nicht zu erwarten waren. Beim Stahlpreis entstand eine Kostensteigerung von mehr als 25% von 1.400 auf 1.776 Euro/Tonne. Dies entspricht rund 60.000 Euro an Mehrkosten.

Für künftige Vergaben wird man auch bei den Holz- und Betonpreisen deutlich höhere Preise hinnehmen müssen. Geringfügige Steigerungen werden auch bei der Wärmedämmung erwartet. Kompensationsmöglichkeiten bestehen hier keine.

Teile der für die Rohbauarbeiten entstehenden Mehrkosten können durch vorherige Einsparungen gemindert werden. Eine Kostengegenüberstellung ergibt eine Gesamtüberschreitung Kostenberechnung von 36.784 Euro netto bei einer Vergabeleistung von 35,05%.

Am 08.07.2021 erfolgt die Submission für das vierte Paket an Bauleistung. Hierin enthalten sind neben Verglasungs-, Pfosten-, Riegel- und Fassadenarbeiten auch der Holzbau. Die Kosten für den Holzbau sind wie bereits erwähnt momentan auch teuer.

In einem fünften Paket sind die Gewerke Gerüstbau, Schindelfassade, Dachdecker- und Blechnerarbeiten, Sonnenschutz, Trockenbau, Estrich, Heizung, Lüftung, Sanitär sowie Elektrotechnik enthalten. Die Submission hierfür wird voraussichtlich am 18.10.2021 stattfinden.

Zu einer möglichen Ausschreibungsaufhebung erwähnt Architekt Vogelsang, dass man hierdurch 6-8 Wochen verlieren würde. Darüber hinaus wären keine signifikant günstigeren Preise zu erwarten. Ohnehin ist festzustellen, dass die Baupreise in den vergangenen 15 Jahren nie gefallen sind. Mit dem jetzigen Ablaufplan sollen die Rohbauarbeiten bis zum Winter abgeschlossen sein. Bürgermeister Schelshorn teilt ergänzend mit, dass eine Ausschreibung bei einer Kostenüberschreitung von mehr als 20% aufgehoben werden kann. Aktuell liegt man allerdings unter dieser Grenze, womit eine Aufhebung aus rein finanziellen Gründen rechtlich nicht möglich ist.

Stadträtin Münzer zeigt sich verärgert darüber, dass sie in ihrer langjährigen Zeit als Stadträtin immer wieder feststellen muss, dass bei öffentlichen Bauprojekten nicht genauer kalkuliert wird und die Projekte dann auch mit erheblichen Mehrkosten ausgeführt werden.

Stadtrat Dr. Sladek erkundigt sich nach der Preisbildung im Holz- und Stahlbereich und will wissen ob diese an einer Börse gehandelt werden. Des Weiteren stellt er die Frage, ob die Möglichkeit besteht, auf ein bestimmtes Datum fixierte Angebote einzuholen

Stadträtin Strohmaier befürchtet, dass man bei dieser Entwicklung im nächsten Jahr bei Mehrkosten von 250.000 Euro stehen könnte. Sie könne hier nicht mitgehen.

Architekt Vogelsang erwidert, dass das Projekt nicht zu knapp kalkuliert wurde. Innerhalb eines halben Jahren stellte sich eine massive Preissteigerung beim Stahl ein. Diese Entwicklung war nicht voraussehbar, da es keinerlei Indikatoren hierfür gab. Er berichtet, dass es für Kupfer eine Börse gibt. Stahl und Holz dagegen sind nicht börsennotiert. Eine Preisgleitklausel ist bei öffentlichen Vergaben nicht möglich.

Der Vorsitzende ergänzt, dass im öffentlichen Sektor auch keine Nachverhandlungen zulässig sind.

Stadtrat Seckinger ist davon überzeugt, dass die Preise in naher Zukunft kaum sinken werden und sieht hier mitunter auch die Coronapandemie mit den vielen Lockdowns verantwortlich. Der Wert des Gebäudes ist schlussendlich aber vorhanden. Er davon überzeugt, dass der eingeschlagene Weg weitergegangen werden sollte.

Stadtrat Schröder bringt die Möglichkeit zur Sprache, den Rohbau über den Winter stehen zu lassen und die Holzbauarbeiten dann erst später fortzuführen. Architekt Vogelsang gibt zu bedenken, dass dann Baustellensicherungsmaßnahmen notwendig sind. Ebenso kostet die Ausdehnung der Baustelleneinrichtung ebenfalls Geld. Hier komme man schnell auf einen Betrag zwischen 10.000 und 20.000 Euro.

Stadtrat Gierth regt an, dass die Stadt als Waldbesitzer eigenes Holz einsetzen könnte. Bürgermeister Schelshorn erteilt dieser Anregung eine Absage. Das Holz müsste zuerst geschlagen und anschließend getrocknet werden. Dieser Prozess würde zu lange dauern. Architekt Vogelsang ergänzt, dass man sich darüber durchaus Gedanken gemacht hatte. Stadtrat Dr. Sladek könnte sich trotz allem bei guter Holzpreisentwicklung einen Sonderhieb vorstellen, um für eine Entlastung bei den Baukosten zu sorgen.

Im Anschluss an die Auftragsvergaben wird das Konzept zur geplanten Photovoltaikanlage von Herrn Hülsmann vorgestellt. Eine Prüfung zusammen mit dem Elektroplaner, Herrn Greiner, ergab, dass die große Dachfläche aufgrund ihrer Ausrichtung und Neigung für die Anbringung einer Photovoltaikanlage nicht effektiv genug ist. Die Dachfläche in Richtung Metzgerei Krone fiel aufgrund der Grenzbebauung ebenfalls aus der Betrachtung. Aus diesem Grund wurde lediglich für die beiden verbleibenden Dachflächen eine Berechnung durchgeführt.

Für eine Umsetzung werden drei Ausführungsmöglichkeiten vorgestellt:

  1. Aufdachmontage
  2. Indachmontage mit integrierten Dachflächenfenstern
  3. Eindeckung mit PV-Modulen

Bei der Eindeckung mit PV-Modulen handelt es sich um die teuerste Variante, welches aus wirtschaftlichen Gründen nicht rentabel ist. Am günstigsten wäre eine Aufdachmontage. Die Leistungen der Anlagen liegen jeweils bei 12,95 kWp. Das Architekturbüro schlägt eine Indachmontage vor. Für dieses architektonisch ansprechende Gebäude mache es schließlich einen Unterschied, ob eine PV-Anlage gut oder schlecht in das selbige integriert werde.  

Stadtrat Dr. Sladek ist von den Berechnungen nicht überzeugt. Auf seine Anfrage teilt Architekt Vogelsang mit, dass das mittlere Dach eine Fläche von 100 m² aufweist. Stadtrat Dr. Sladek wünscht, dass diese Fläche ebenfalls geprüft wird.

Der Vorsitzende berichtet, dass seitens der Verwaltung die Aufdachmontage favorisiert wird. Eine Eindeckung mit PV-Modulen komme nicht in Frage. Die große Dachfläche sollte auf jeden Fall mit in die Betrachtung einbezogen werden.

Stadtrat Gierth spricht sich ebenfalls für die Aufdachmontage aus. Bei dieser Variante kann lediglich die Optik als Negativposten angeführt werden. Die Anlage darf ruhig von der Bevölkerung wahrgenommen werden. Er sieht dies gleichzeitig als Werbung für die Stadt an. Stadtrat Anschütz ergänzt, dass Schönheit schließlich im Auge des jeweiligen Betrachters liegt.

Stadtrat Dr. Sladek bittet um Zurverfügungstellung der Excel-Tabelle, aus welcher die Berechnungen für die PV-Anlage hervorgehen. Auf Anfrage von Architekt Vogelsang schlägt er für dieses Projekt die Beratungsleistungen der Firma solares bauen GmbH in Freiburg im Breisgau vor.

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3.1. Vergabe der Rohbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bemv aus Freiburg wurden die Rohbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben.

Die Submission fand am 14.06.2021 statt. Es wurden 2 Angebote abgegeben.

Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):

Fa. Schmidt Bau Freiburg GmbH, March                751.610,07 €
Bieter 2                                                        829.863,59 €

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für die Rohbauarbeiten wird an den günstigsten Bieter, Fa. Schmidt Bau Freiburg GmbH, March für brutto 751.610,07 € vergeben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Vom Architekturbüro wurden für die Rohbauarbeiten Nettokosten in Höhe von 581.569,11 Euro berechnet. Wie bereits erwähnt, liegt das Angebot des günstigsten Bieters 100.035,99 Euro über dieser Berechnung. Die Angaben des Büros erfolgen Netto, da dies für den Tourismusanteil erforderlich ist.

Beschluss

Der Auftrag für die Rohbauarbeiten wird an den günstigsten Bieter, Fa. Schmidt Bau Freiburg GmbH, March für brutto 751.610,07 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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3.2. Vergabe der Aufzugsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Vom Architekturbüro bemv aus Freiburg wurden die Arbeiten zur Aufzugsanlage öffentlich ausgeschrieben.

Die Submission fand am 14.06.2021 statt. Es wurden 3 Angebote abgegeben.

Ein Angebot musste aufgrund fehlender Angaben ausgeschlossen werden.  

Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):

Fa. TK Aufzüge GmbH, Neuhausen                        51.034,34 €
Bieter 2                                                        59.019,34 €

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für die Arbeiten zur Aufzugsanlage wird an den günstigsten Bieter, Fa. TK Aufzüge GmbH, Neuhausen für brutto 51.034,34 € vergeben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Vom Architekturbüro wurden für die Aufzugsanlage Nettokosten in Höhe von 45.000 Euro berechnet. Das Angebot des günstigsten Bieters liegt rund 2.100 Euro unter dieser Berechnung. Die Angaben des Büros erfolgen Netto, da dies für den Tourismusanteil erforderlich ist.

Beschluss

Der Auftrag für die Arbeiten zur Aufzugsanlage wird an den günstigsten Bieter, Fa. TK Aufzüge GmbH, Neuhausen für brutto 51.034,34 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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3.3. Vergabe Blitzschutzarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Vom Büro Greiner, Planungsbüro für Elektrotechnik aus Breisach wurden die Arbeiten für die FE- und Blitzschutzarbeiten beschränkt ausgeschrieben.

Insgesamt wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission fand am 15.06.2021 statt. Es wurden 3 Angebote abgegeben. Ein Angebot ging am 17.06.2021 ein und konnte somit nicht in die Wertung aufgenommen werden.

Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):

Fa. Lösch, Offenburg                  8.901,24 €
Bieter 2                                  9.948,33 €
Bieter 3                                11.738,16 €

Die Fa. Lösch verfügt zur Ausführung der Leistung über die notwendigen Kenntnisse.  

Das Angebot der Fa. Lösch liegt innerhalb der qualifizierten Kostenberechnung.

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für die FE- und Blitzschutzarbeiten wird an den günstigsten Bieter, Fa. Lösch GmbH + Co.KG Blitzschutzbau aus Offenburg, für brutto 8.901,24 € vergeben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Vom Architekturbüro wurden für die Blitzschutzarbeiten Nettokosten in Höhe von 8.369 Euro berechnet. Das Angebot des günstigsten Bieters liegt rund 890 Euro unter dieser Berechnung. Die Angaben des Büros erfolgen Netto, da dies für den Tourismusanteil erforderlich ist.

Beschluss

Der Auftrag für die FE- und Blitzschutzarbeiten wird an den günstigsten Bieter, Fa. Lösch GmbH + Co.KG Blitzschutzbau aus Offenburg, für brutto 8.901,24 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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3.4. Vergabe Rampenheizung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Vom Büro Greiner, Planungsbüro für Elektrotechnik aus Breisach wurden die Arbeiten für die Rampenheizung beschränkt ausgeschrieben.

Insgesamt wurden 8 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission fand am 15.06.2021 statt. Es wurden 2 Angebote abgegeben.

Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):

Fa. Behringer, Schönau        13.706,62 €
Bieter 2                        23.093,20 €

Die Fa. Behringer verfügt zur Ausführung der Leistung über die notwendigen Kenntnisse.  

Das Angebot der Fa. Behringer liegt innerhalb der qualifizierten Kostenberechnung.

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für die Rampenheizung wird an den günstigsten Bieter, Fa. Behringer Elektroanlagen aus Schönau, für brutto 13.706,62 € vergeben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Vom Architekturbüro wurden für die Rampenheizung Nettokosten in Höhe von 12.500 Euro berechnet. Das Angebot des günstigsten Bieters liegt rund 980 Euro unter dieser Berechnung. Die Angaben des Büros erfolgen Netto, da dies für den Tourismusanteil erforderlich ist.

Beschluss

Der Auftrag für die Rampenheizung wird an den günstigsten Bieter, Fa. Behringer Elektroanlagen aus Schönau, für brutto 13.706,62 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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3.5. Vergabe der Elektro-Einlegearbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 3.5

Sachverhalt

Vom Büro Greiner, Planungsbüro für Elektrotechnik aus Breisach wurden die Arbeiten für die Einlegearbeiten Elektro beschränkt ausgeschrieben.

Insgesamt wurden 7 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission fand am 15.06.2021 statt. Es wurden 2 Angebote abgegeben.

Die geprüften Angebotsendsummen lauten (brutto):

Fa. Behringer, Schönau        12.086,44 €
Bieter 2                        14.344,86 €

Die Fa. Behringer verfügt zur Ausführung der Leistung über die notwendigen Kenntnisse.  

Das Angebot der Fa. Behringer liegt innerhalb der qualifizierten Kostenberechnung

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für die Einlegearbeiten Elektro wird an den günstigsten Bieter, Fa. Behringer Elektroanlagen aus Schönau, für brutto 12.086,44 € vergeben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Vom Architekturbüro wurden für die Elektro-Einlegearbeiten Nettokosten in Höhe von 7.500 Euro berechnet. Das Angebot des günstigsten Bieters liegt rund 2.650 Euro über dieser Berechnung. Die Angaben des Büros erfolgen Netto, da dies für den Tourismusanteil erforderlich ist.

Beschluss

Der Auftrag für die Einlegearbeiten Elektro wird an den günstigsten Bieter, Fa. Behringer Elektroanlagen aus Schönau, für brutto 12.086,44 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Johann-Peter-Hebel Weg: Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Christof Diemer (dwd Ingenieure GmbH) wird zu diesem Tagesordnungspunkt einen Sachstandsbericht über die Maßnahme geben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Christof Diemer vom Büro dwd Ingenieure GmbH stellt die Planung und den bisherigen Zustand der vorhandenen Leitungen im Johann-Peter-Hebel-Weg vor. Das Büro wurden im Juni 2020 beauftragt, die Situation des Regen- und Mischwasserkanals zu überprüfen und eine Erneuerung der Wasserleitung zu planen. In diesem Zusammenhang wurde auch die EWS Schönau und der Zweckverband Breitbandversorgung zur Mitwirkung eingebunden.

Ursprünglich war geplant, den Mischwasserkanal in geschlossener Bauweise zu sanieren. Hierzu fand im Jahr 2020 eine Kanalbefahrung statt. Hierbei wurden massive Schäden festgestellt. Hierbei wurden auch schadhafte Hausanschlüsse sowie Fremdwassereintritte durch nicht fachgerechte Arbeiten ausgemacht. Dieser Zustand mache eine Erneuerung in offener Bauweise notwendig, so der Planer.

Aufgrund fehlender Leitungsrechte ist auch eine Änderung der Trassenführung entlang der Bundesstraße B 317 erforderlich. Die Leitung muss hier vom Privatgrundstück hinausgenommen und auf einer Länge von 22 m in der B 317 verlegt werden. Der Gehweg kann hierfür nicht genutzt werden, da dort bereits eine Vielzahl an Leitungen verlaufen. Entlang des Fußwegs zwischen dem Johann-Peter-Hebel-Weg und der B 317 müsste ein Leitungsrecht vom Grundstückseigentümer bewilligt werden.

Im Zuge dieser Maßnahme wird vorgeschlagen, die Wasserleitung samt Hausanschlüssen zu erneuern. Ebenso wäre die Asphaltdecke durchgehend zu erneuern. Mit den Eigentümern der anliegenden Grundstücke könnten dann auch Bedürfnisse hinsichtlich deren Einfahrten besprochen werden.

Die Baukosten für dieses Projekt werden mit 619.424,17 Euro brutto beziffert. Hinsichtlich des Einbaus einer Nahwärmeleitung erfolgt noch mit der EWS Schönau eine Absprache.

Im Haushaltsplan müssten hierfür inklusive der Nebenkosten 774.000 Euro veranschlagt werden. Aus dem Haushaltsplan 2020 wurden 420.000 Euro ins Haushaltsjahr 2021 übertragen und um weitere 209.000 Euro auf 609.000 Euro erhöht. Für das kommende Haushaltsjahr 2022 müssen nun weitere 173.422 Euro veranschlagt werden.

Die Ausschreibung der Maßnahmen wird für November bzw. Dezember 2021 vorgesehen. Mit den Bauarbeiten würde man dann im Frühjahr 2022 beginnen. Üblicherweise lassen sich so günstigere Preise erzielen. Viele Firmen sind daran interessiert zum Jahresende bereits Aufträge für das neue Jahr zu generieren und bieten die Arbeiten dann oft zu günstigeren Preisen an.

Stadtrat Schlageter bittet um Auskunft, ob in den Kostenberechnungen ein gewisser Puffer eingeplant wurde. Herr Diemer erwähnt, dass man aktuell auch im Bereich der Preise für Kunststoff viele Unwägbarkeiten hat. Die maximale Preisbindung beträgt derzeit gerade einmal sieben Tage. Hier gehen die Unternehmen ein großes Risiko bei der Preisgestaltung ein.

Auf Anfrage von Stadtrat Schröder teilt Herr Diemer mit, dass im Falle einer Maßnahmenbeteiligung durch die EWS Schönau (Nahwärmeleitung) und den Zweckverbands Breitbandversorgung (Glasfaserleitung) von den Firmen eine Beteiligung an der Straßenwiederherstellung zu zahlen ist. Dies muss zunächst aber erst abgeklärt werden.

Beschluss

Aufgrund der Vergrößerung des Maßnahmenumfangs sollen im Haushaltsjahr 2022 weitere 173.422 Euro eingestellt werden. Das Arbeiten für dieses Bauprojekt sollen im November bzw. Dezember 2021 ausgeschrieben werden. Der Baubeginn soll dann im Frühjahr 2022 stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 15.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 15.07.2021 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 15.07.2021 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden eingehend erläutert.

Zur Beauftragung des Büro dwd Ingenieur GmbH zum Fremdwasserbeseitigungskonzept (TOP 5) erwähnt er, dass die Förderzusage des Landratsamtes Lörrach mit einem Fördersatz von 50% mit heutiger Post eingegangen ist. Mit der Beseitigung von Fremdwassereintritten wird man in Zukunft einiges an Geld einsparen. Er weist in diesem Zusammenhang auf die Verbandsversammlung am 23.09.2021 hin, zu welcher die Gemeinderatsmitglieder aller Verbandsgemeinden eingeladen werden. In dieser Sitzung soll die Frage geklärt werden, ob ein geschlossenes, einheitliches Kanalsystem umgesetzt wird.

Zur Arbeitsvergabe Kanaluntersuchung nach EKVO (TOP 6) weist Bürgermeister Schelshorn darauf hin, dass die Gemeinde Fröhnd hier nicht vertreten ist. Der Gemeinderat hatte damals aus finanziellen Gründen aus dieser Thematik herausgezogen. Dies noch unter dem Vorsitz der damaligen Bürgermeisterin Tanja Steinebrunner.

Die Gebührenordnung für die neue Mehrzweckhalle (TOP 8) wird von Kassenverwalterin Wagner vorgestellt. In der Gebührenaufstellung sind auch Kosten für einen Meister für Veranstaltungstechnik enthalten. Mit dieser Tätigkeit wird die Firme Eurosound betraut.  Der Vorsitzende ergänzt, dass den Vereinen des Verbandsgebiets diese Gebührenordnung am vergangenen Montag vorgestellt wurde. Man habe sich bewusst gegen eine Umsatzpacht entschieden. Am 17.07.2021 wird die erste Veranstaltung in der Halle stattfinden. Das Gymnasium Schönau wird an diesem Tag die Abiturzeugnisse übergeben und es wird eine Feier stattfinden. Mit den Gebühren habe man sich an denen der umliegenden Hallen orientiert, so der Vorsitzende. Im Sportbereich bewegt man sich sogar am unteren Ende. Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, war es notwendig, auch Vereine entsprechend zu belasten.
Stadträtin Strohmaier erkundigt sich über die Vorgehensweise, sofern eine Endreinigung nach einer Veranstaltung nicht den Vorstellungen der Verwaltung entspricht. Bürgermeister Schelshorn verweist hier auf § 5 der Gebührenordnung, wonach bei Groß- und Privatveranstaltungen ohnehin eine externe Reinigungsfirma mit dieser Arbeit beauftragt werden muss. Mit den Vereinen hatte man bislang keine Probleme.
Stadtrat Schröder hätte sich gewünscht, dass die Gebührenordnung im Bauausschuss besprochen worden wäre. Er erwähnt, dass in Maulburg für Einheimische ein Aufbautag nicht berechnet wird. Kassenverwalterin Wagner teilt hierzu mit, dass der 50%-ige Aufschlag für den Aufbau lediglich den Hallenteil betrifft, nicht aber die Nutzung der restlichen Einrichtungen.

Zur Parkraumbewirtschaftung Belchenparkplatz (TOP 9) teilt Bürgermeister Schelshorn mit, dass für die geplanten Parkscheinautomaten keine Stromversorgung notwendig ist, da diese über eine aufgesetzte Photovoltaikanlage betrieben werden. Für die geplante Installation von vier Automaten würde eine monatliche Leasingrate in Höhe von 357 Euro anfallen. Bei einer möglichen Parkgebühr von 1,00 Euro müssten somit 12 Fahrzeuge am Tag einen gebührenpflichtigen Parkplatz nutzen um eine Kostendeckung zu gewährleisten. Mit den Betreibern des Belchenhotels Jägerstüble und der Belchenbahn wurden bereits Gespräche geführt. Seitens des Belchenhotels Jägerstüble wird eine Installation von Parkscheinautomaten befürwortet. Der Belchenbahnbetreiber kann sich eine Einrichtung ebenfalls vorstellen, sofern die Bahnnutzer keine Kosten tragen müssen. Hierzu müssen weitere Beschlüsse erfolgen. Zunächst müsse man allerdings einen Grundsatzbeschluss fassen.
Stadtrat Seckinger erkundigt sich, ob nicht auch ein Kauf der Parkautomaten optional möglich wäre. Der Vorsitzende erwähnt, dass ein Kauf etwas günstiger wäre. Allerdings fehlt es an der Liquidität. Ein Kauf würde mit brutto 28.774,20 Euro zu Buche schlagen.
Stadträtin Schindler will wissen, wer die Einhaltung kontrolliert. Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass Erfahrungswerten zufolge 95% der Nutzer ehrlich sind. Stichprobenprüfung werden aber auf jeden Fall durchgeführt. Eventuell kann hier auch eine Absprache mit dem Belchenbahnbetreiber getroffen werden.
Stadträtin Münzer sieht in der Abwicklung die falsche Vorgehensweise. Zunächst sollte darüber geredet werden, wie man die Situation am Belchenparkplatz, gerade hinsichtlich der unterschiedlichen Nutzer, regeln möchte. Erst dann mache es ihrer Meinung nach Sinn über einen Kauf bzw. ein Leasing von Parkscheinautomaten zu diskutieren.
Stadtrat Dr. Sladek bezweifelt, ob man vier Automaten aufstellen müsse. Des Weiteren bittet er um Auskunft, wie eine Trennung von Parkplatz und Belchenbahn herbeigeführt werden soll. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass von der Parkgebührenpflicht nicht nur der Belchenparkplatz, sondern auch die Zufahrtsstraße betroffen ist. Allein zwei Automaten sollen entlang der Straße aufgestellt werden. Hinsichtlich der Trennung der verschiedenen Nutzungen bedarf es einer späteren Klärung.

Zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 (TOP 12) wird erwähnt, dass der katholische Kindergarten künftig Kinderkrippenplätze ausweisen möchte. Der von den Spitzen- und Fachverbänden angestrebte Kostendeckungsgrad von 20% wird mit der jetzt vorgesehenen 2,9%-igen Erhöhung weiterhin deutlich unterschritten. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dieser von 9,50 auf 10,52% erhöht, was darauf zurückzuführen ist, dass sämtliche Plätze belegt sind. Zum Vergleich wird angeführt, dass die Stadt Todtnau einen Kostendeckungsgrad von über 15% aufweist. In Efringen-Kirchen liegt dieser annähernd bei 20%.

Abschließend stellt Stadträtin Münzer die Frage, ob die Aussegnungshalle auf dem Friedhof wieder für die Öffentlichkeit geöffnet wird. Diese Frage wird von Bürgermeister Schelshorn verneint. Hinsichtlich der Corona-Regelungen könnten rund 35 Personen unter Einhaltung der Abstände in der Halle untergebracht werden. Man stelle sich vor, was passieren könnte, wenn plötzlich 100 Trauergäste den Weg in die Halle suchen würden.  Mit vorhandenem Personal könnte dies nicht geregelt werden ohne die Trauerfeier zu stören.

Beschluss 1

Den zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmige Beschlüsse, unter kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Seckinger.

Beschluss 2

Den zu den Tagesordnungspunkten 6, 7, 10, 11, 12 und 13 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmige Beschlüsse.

Beschluss 3

Dem zum Tagesordnungspunkt 8 vorgesehenen Beschlussvorschlag wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei einer Enthaltung (Stadtrat Schröder).

Beschluss 4

Dem zum Tagesordnungspunkt 9 vorgesehenen Beschlussvorschlag wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss bei einer Gegenstimme (Stadträtin Münzer).

Dokumente
Download Beschlussvorlagen 2021-07-15 ÖS.pdf

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6. Kauf Willig-Areal - Darlehensaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Für den Kauf des ehemaligen Willig-Areals ist im Nachtragshaushalt vom 17.05.2021 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 850.000 € vorgesehen. Hierzu erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag das Darlehen nicht in einer Gesamtsumme aufzunehmen, sondern einen Teil der Summe als variables Darlehen aufzunehmen. Der Grund hierfür ist der mögliche Verkauf des jetzigen Werkhofgeländes, sollte sich der gemeinsame Verbandswerkhof im ehemaligen Willig-Areal ansiedeln.

Der Vorschlag für eine Darlehensaufnahme wird von der Verwaltung in der Sitzung vorgestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn informiert zunächst über eine mögliche Verwertung des bisherigen Werkhofgrundstücks, für den Fall, dass dieser auf dem gekauften Willig-Areal untergebracht wird. An der südwestlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein Regenüberlaufbecken. Dieser Grundstücksteil könnte nicht veräußert werden. Bei der Restfläche von rund 2.000 m² handelt es sich um ein sehr interessantes Gelände, für welches bereits zwei Interessenten vorhanden wären. Den Anwesenden wird eine Grafik präsentiert, aus welcher Überschwemmungsflächen hervorgehen. Auch diese stellen für eine Folgenutzung kein Problem dar.

Seitens der Verwaltung wird zur Finanzierung des Kaufs des Willig-Areals vorgeschlagen, einen Betrag von 500.000 Euro für die Dauer von 30 Jahren mit einem Fixzins zu finanzieren. Weitere 300.000 Euro könnten mit einem variablen Zins von rund 0,15% finanziert werden. Die restlichen 50.000 Euro wären dann mit einer kurzfristigen Laufzeit von 10 Jahren zu finanzieren, wobei hier der Zinssatz im 0%-Bereich liegen würde.

Stadtrat Dr. Sladek geht nicht davon aus, dass man über große Unterschiede sprechen dürfte und fragt nach den Konditionen, wenn der Gesamtbetrag auf 35 Jahre finanziert würde. Der Vorsitzende geht hier von 0,8% Verzinsung aus.

Beschluss

Die Darlehensaufnahme für den Kauf des Willig-Areals soll wie von der Verwaltung vorgeschlagen berechnet und entsprechende Darlehensanfragen gestartet werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 7

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 16.04.2021 bis 24.06.2021 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von
10.000,00 €.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet über die großzügige Geldspende, welche dem Gymnasium Schönau zugutekommen soll. Der Spender hat ausdrücklich darum gebeten, dass sein Name nicht veröffentlicht wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von
10.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Antrag von Stadtrat Ulrich Schlageter auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat gem. § 16 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 8

Sachverhalt

Stadtrat Ulrich Schlageter hat gegenüber der Verwaltung durch Vorsprache am 7. Juni 2021 erklärt, dass er Ende Juli 2021 (mit der Sitzung am 26. Juli) aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte.

Für sein Verlangen auf Ausscheiden aus dem Gremium macht er folgende Gründe geltend:

  • langjährige Gemeinderatstätigkeit (über 30 Jahre Mitglied des Gemeinderats)
  • über 62 Jahre alt

Nach § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen, oder sein Ausscheiden verlangen. Als wichtige Gründen gelten
unter anderem:

  • wenn der Bürger zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat
  • wenn er mehr als 62 Jahre alt ist

Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft für Gemeinderäte der Gemeinderat.

Im Falle von Stadtrat Schlageter gilt für das Verlangen auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat, dass die Begründung (Tatbestand) als stichhaltig zu bejahen ist. Nach dem Tatbestandskatalog des § 16 Abs. 1 GemO liegen absolute Ablehnungsgründe vor, weshalb diese vom Gemeinderat anerkannt werden müssen.

Die rechtswirksame Entscheidung des Gemeinderats beendet die Zugehörigkeit zum Kollegialorgan. Für den ausscheidenden Stadtrat rückt der Bewerber nach, der bei Feststellung des Wahlergebnisses (GR-Wahl vom 26. Mai 2019) als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU) festgestellt wurde.

Beschlussvorschlag

Gem. § 16 Abs. 2 GemO wird der Antrag von Stadtrat Ulrich Schlageter auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 26.07.2021 befürwortet.

Rechtslage

§§ 16 und 31 GemO

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn geht auf den Wunsch von Stadtrat Schlageter, aus dem Gemeinderatsgremium ausscheiden zu wollen, ein. Die von der Gemeindeordnung vorgesehenen Ausscheidungsgründe hinsichtlich der Dauer der Gemeinderatszugehörigkeit und des Alters sind vollumfänglich erfüllt. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes muss trotz allem vom Gemeinderat anerkannt werden.

Die Verabschiedung soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen. Für den ausscheidenden Stadtrat würde dann Axel Lais für die Liste der CDU in den Gemeinderat nachrücken.

Beschluss

Gem. § 16 Abs. 2 GemO wird der Antrag von Stadtrat Ulrich Schlageter auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 26.07.2021 befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei einer Enthaltung (Stadtrat Schlageter).

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9. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 9
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9.1. Aktuelle Coronazahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt die aktuellen Quarantänezahlen im Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald bekannt. Demnach befinden sich 4 Indexpersonen und 7 Kontaktpersonen in Quarantäne, wobei alle in Schönau im Schwarzwald wohnen. Mit Ablauf des heutigen Tages werden allerdings 3 Indexpersonen wieder aus der Quarantäne entlassen.

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9.2. Errichtung einer weiteren Packstation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert über die Absicht der Deutschen Post AG im Bereich des Tank- und Waschcenters Karle in Schönenbuchen eine weitere Packstation aufzustellen.

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9.3. Aufstellung von Werbeschildern der Golf Schönau GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 9.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ordnungsamtsleiter Pfeffer informiert über eine Anfrage von Herrn Lars Tobias Küpper von der Golf Schönau GmbH, welche mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten ist, Werbeschilder an der Durchgangsstraße aufzustellen. Herr Küpper wurde darauf hingewiesen, dass die Flächen entlang der Straße nicht alle der Stadt gehören. Aus diesem Grund wurde um Konkretisierung des Standorts gebeten. Hierzu wurden allerdings keine genauen Angaben gemacht.

Bürgermeister Schelshorn ergänzt, dass die Schilder eine Größe von 160 x 80 cm haben sollen. Eine Aufstellung wird an den jeweiligen Ortseingängen favorisiert. Neben den zu klärenden Eigentumsverhältnissen wird auch darauf hingewiesen, dass an vielen Stellen Leitungen im Boden verlaufen, welche bei einer notwendigen Fundamentierung Schaden nehmen könnten. Zunächst soll die grundsätzliche Einstellung des Gemeinderates ermittelt werden.

Stadträtin Schindler gibt zu bedenken, dass eine Genehmigung Anfragen anderer Vereine auslösen könnte. Aus diesem Grund lehnt sie eine Aufstellung von Werbeschildern ab.

Stadtrat Gierth stimmt dieser Aussage zu und sieht die Gefahr eines Schilderwaldes.

Stadtrat Schlageter könnte sich die Aufstellung jeweils eines Schildes in den Bereichen Brand und Schönenbuchen sowie bei der Abzweigung zur Schönenberger Straße vorstellen.

Die abschließende Abfrage ergibt, dass der Gemeinderat eine Aufstellung von Werbeschildern eher kritisch sieht.

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10. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 10
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10.1. Desolate Brücke beim Letzbergweiher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 10.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier berichtet, dass eine Brücke beim Letzbergweiher kaputt ist. Den Zustand stellt sie als sehr gefährlich dar und bittet um dringende Reparatur.

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10.2. Hecke beim Villersexelplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 10.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier bemängelt den extremen Beschnitt der Hecke beim Villersexelplatz.

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10.3. Werbung für die Initiative "365 Dächer"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 10.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier spricht sich für eine verstärkte Bewerbung der Photovoltaik-Initiative "365 Dächer" aus. Bürgermeister Schelshorn teilt hierzu mit, dass sämtliche Betroffenen persönlich in dieser Angelegenheit angeschrieben wurden.

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10.4. Sanierung des Flühwegs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 10.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder spricht den schlechten Zustand des Flühwegs an. Hier müsste aus seiner Sicht unbedingt etwas unternommen und in der Haushaltsplanung Geld eingestellt werden.

Der Vorsitzende entgegnet, dass an dem Weg neben der Stadt Schönau im Schwarzwald auch die Gemeinden Fröhnd und Wembach als Eigentümer einer Teilstrecke beteiligt sind. Der Zustand der auf Gemarkung Schönau liegenden Teilstrecke wird als relativ in Ordnung dargestellt. Die Gemeinde Wembach hatte sich bereit erklärt, eine Asphaltierung des Weges mitzutragen. Die Gemeinde Fröhnd wird aus finanziellen Gründen hier im Moment allerdings nichts unternehmen. Aus Sicht des Vorsitzenden mache es aber nur Sinn, die gesamte Strecke zu sanieren.

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10.5. Instandsetzung des Bouleplatzes in der Mühlmatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 10.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer spricht nochmals den Bouleplatz in der Mühlmatt an. Sie möchte wissen, ob sie es richtig verstanden habe, dass hier erst Anfang des nächsten Jahres etwas unternommen wird. Sie wurde diesbezüglich von zwei Nutzern des Platzes angesprochen.  

Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass die Anfrage bei den vier Hauptnutzern des Platzes ergeben hat, dass diese nichts unternehmen werden. Es wurde die Forderung nach einer professionellen Herangehensweise laut. Man ist bestrebt, bis in einem halben Jahr die Gesamtanlage angehen zu können. Schon jetzt Geld zu investieren mache wenig Sinn, so der Vorsitzende.

Datenstand vom 14.07.2021 08:04 Uhr