Datum: 14.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:17 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Fragestunde für den Bürger
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
1 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Eine Zuhörerin stellt Fragen zum Einzug der Hundesteuer, Radonuntersuchungen im Stadtgebiet, dem Leerstand des Parkhotels Sonne und zum Einsatz einer Kehrmaschine.
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass rund 95% der Steuerpflichtigen der Stadt einen Lastschrifteinzug erteilt haben.
Hinsichtlich der möglichen Radonbelastungen wurden bereits im Gymnasium Messungen gemacht. Die gewerblichen Arbeitgeber werden über den Initiativkreis Oberes Wiesental (IOW) über die Messpflicht informiert.
Über die Nutzung des Parkhotels Sonne ist Bürgermeister Schelshorn nichts bekannt. Jedem Hoteleigentümer steht es frei, in welchem Rahmen er seinen Betrieb zur Beherbergung freigibt.
Abschließend berichtet er, dass in der Gemeinde Wembach eine Kehrmaschine existiert. Diese wird von der Stadt bei Erfordernis ausgeliehen.
zum Seitenanfang
2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2021 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Stadträtin Münzer teilt mit, dass in ihrer Ausfertigung nur jede zweite Seite bedruckt ist. Aus diesem Grund wird die Anerkennung des Protokolls bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
zum Seitenanfang
3. Bauantrag zur Umnutzung einer Garage zu Wohnraum und Neubau Carport einschließlich AAB-Antrag wegen Überschreitung der Baugrenze auf Flst.-Nr. 947 (Hintere Hofmatt 8)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Beim vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Antrag zur Umnutzung der vorhandenen Garage zu Wohnraum, den Bau eines Carports sowie einem Befreiungsantrag wegen Überschreitung der Baugrenze auf Flst.-Nr. 947.
Beim neu geplanten Carport handelt es sich um eine Holzkonstruktion mit aufgeständerten PV-Modulen. Im Carport soll eine E-Ladesäule installiert werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bahngelände“. Laut Bebauungsplan sind Flächen für Garagen innerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen oder innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Durch die Umnutzung der vorhandenen Garage werden Stellplätze auf dem Grundstück erforderlich. Eine Ersatzbeschaffung der Stellplätze innerhalb des Baufensters ist nicht mehr möglich. Der Carport müsste von der Wiedlestraße angefahren werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Antrag auf Umnutzung der Garage zu Wohnraum, den Bau eines Carports sowie den Befreiungsantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Bahngelände“ bezüglich der Baugrenzen wird erteilt.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass das Anwesen nach Abschluss des Vorhabens vom Eigentümer selbst genutzt wird. Auf dem Carport soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Ausfahrt wird zur Wiedlestraße hin angeordnet. Für die Überschreitung des Baufensters ist eine entsprechende Freigabe erforderlich.
Stadtrat Locker erwähnt, dass durch das Vorhaben keine Sichteinschränkungen entstehen. Somit werden von ihm auch keine Einwände erhoben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Antrag auf Umnutzung der Garage zu Wohnraum, den Bau eines Carports sowie den Befreiungsantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Bahngelände“ bezüglich der Baugrenzen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
zum Seitenanfang
4. Abbruch der bestehenden Sägewerkgebäude & Neubau einer Lagerhalle, geänderte Baupläne Flst.-Nr. 487 + 487/1
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Dieses Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2020 behandelt. Der Antragsteller hat zwischenzeitlich beim Landratsamt geänderte Planunterlagen eingereicht.
Die wesentliche Änderung ist die Nutzungsänderung. Ursprünglich war geplant eine Lager- und Produktionshalle zu errichten, jetzt möchte man die Halle nur noch als Lagerhalle nutzen. Die Gebäudeabmessungen und -formen entsprechen denen vom Bauantrag, lediglich kleinere Anpassungen wurden vorgenommen.
Dem Gemeinderat liegen die bisherigen und die neuen Pläne sowie das Anschreiben des Landratsamts vor.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Baurechtsamt weiterzuleiten.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende erwähnt, dass über dieses Vorhaben bereits im letzten Jahr beraten wurde. Die Nutzungsänderung bezieht sich mittlerweile nur noch auf eine Lager- nicht mehr auf eine Produktionshalle. Außer einer Türe sind die Pläne identisch.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Baurechtsamt weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
zum Seitenanfang
5. Arbeitsvergabe der Beton- und Stahlbetonarbeiten für die Erweiterung Gurgelstall
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Im Oktober 2020 wurden die Rohbauarbeiten für die Erweiterung der Dunglege ausgeschrieben, mit dem Ziel noch vor dem Winter die Arbeiten abzuschließen. Aufgrund der hohen Kosten, die mit der damaligen Planung aufgetreten wären (ca. 80.000 €), hat die Verwaltung das Projekt gestoppt.
Nach Rücksprache mit dem Pächter des Stalles konnte nun nach dem Winter die tatsächlich anstehende Festmistmenge genauer definiert werden. Das Bauamt hat demnach die Planung angepasst und überarbeitet. Die damals günstigste Bieterfirma (Firma Engesser aus Schönau) hat aufgrund der neuen Planung ein neues Angebot erarbeitet und dabei die Preise von 2020 gehalten (keine Teuerung). Die Auftragssumme liegt nun bei 42.264,62 € und somit jetzt auch im Budget des Haushaltes.
Mit den Arbeiten könnte umgehend begonnen werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, der Firma Engesser den Auftrag zum Angebotspreis von brutto 42.264,62 € zu erteilen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Im Haushaltsplan 2021 sind für die Maßnahme 60.000 € veranschlagt.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Der stellvertretende Bauamtsleiter Mühl informiert über die Maßnahme. Aufgrund der erheblichen Kostensteigerung wurde das Projekt im vergangenen Jahr gestoppt. Die Ausführung soll nun kompakter und kleiner durchgeführt werden. Hierzu wurde mit Kosten in Höhe von 65.000 Euro kalkuliert.
Auf Anfrage von Stadträtin Strohmaier weist Herr Mühl darauf hin, dass die vorhandene Bodenplatte in Richtung Böschung verbreitert und überdacht werden soll. Die Überdachung wird an die vorhandene Dachform angepasst.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der Firma Engesser den Auftrag zum Angebotspreis von brutto 42.264,62 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
zum Seitenanfang
6. Arbeitsvergabe für die Beleuchtung im Bürgersaal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Aufgrund wiederholter technischer Probleme der Hauptbeleuchtung (zuletzt ein Schmorbrand in 2020) im Bürgersaal wurde beschlossen, diese in 2021 durch eine LED- Beleuchtung (dasselbe System wie im Ratssaal und im Klösterle) zu ersetzen.
Die Kosten für Materiallieferung (Firma Durlum, Schopfheim) und Montage (Firma Elektro-Wetzel, Schönau im Schwarzwald) sind aktuell mit 14.500 € kalkuliert.
Um ein optimales Licht im Saal erscheinen zu lassen, steht eine Erweiterung dieser LED-Leuchten auch auf den Bereich der Gaupen zur Diskussion. Hier sind ebenfalls Spots in der Decke eingebaut, die in Zukunft wohl nach und nach auszuwechseln wären.
Wenn eine Auftragserweiterung der LED-Beleuchtung auf die Gaupenseiten ausgeführt werden soll (Mehrkosten ca. 3.500 €), kann auf die anstehenden Reparaturen der Spots verzichtet werden (ca. 1.200 €).
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auftrag zu erweitern und die zusätzlichen Leuchten im Bereich der Gaupen auch installieren zu lassen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Aufträge für die Erneuerung der Hauptbeleuchtung - inklusive der Erweiterung auf den Gaupenbereich - gemäß der vorliegenden Kostenkalkulation an die Firma Durlum (Materiallieferung) und an die Firma Elektro-Wetzel zu vergeben.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Für die neue Beleuchtung im Bürgersaal sind im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 15.000 € veranschlagt. Bei einer Auftragserweiterung entstehen für das Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 3.000 €.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Der stellvertretende Bauamtsleiter Mühl informiert über die Änderung der Beleuchtung im Bürgersaal, welche eine Steuerung wie im Ratssaal erhalten soll. Es ist dann möglich, 4 bis 6 Steuerungsvarianten zu programmieren. Durch eine Erweiterung auf der Gaupenseite kann eine mögliche spätere Reparatur vermieden werden.
Stadtrat Gierth bittet um Auskunft über die durchschnittliche Kosteneinsparung, welche durch die energiesparende Beleuchtung ausgelöst wird. Herr Mühl berichtet hierzu, dass in der Regel mindestens 60% der Energiekosten eingespart werden können.
Stadtrat Strohmeier sieht ebenfalls nicht unerhebliche Energiespareffekte.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Aufträge für die Erneuerung der Hauptbeleuchtung - inklusive der Erweiterung auf den Gaupenbereich - gemäß der vorliegenden Kostenkalkulation an die Firma Durlum (Materiallieferung) und an die Firma Elektro-Wetzel zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
zum Seitenanfang
7. Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2020) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2020 zu ermitteln.
Sachkonto
|
Aufwendungen
|
|
€
|
€
|
|
|
|
|
|
42110000
|
Unterhaltung Hochbehälter
|
|
8.000,00
|
2.270,07
|
42120000
|
Unterhaltung Rohrnetz
|
|
21.000,00
|
20.354,21
|
42210000
|
Unterhaltung Werkzeuge/Maschinen
|
|
0,00
|
0,00
|
42220000
|
Wasserzähler
|
|
2.400,00
|
1.204,98
|
42225330
|
Auflösung Wasserzähler
|
|
7.200,00
|
7.186,21
|
42410000
|
Aufwendungen Energie
|
|
18.400,00
|
19.358,61
|
42420000
|
Aufwand für Wasserversorgung
|
|
0,00
|
72,80
|
42430000
|
Aufwand für Abfallbeseitigungen
|
|
0,00
|
0,00
|
42450000
|
Aufwand für Gebäudereinigung
|
|
0,00
|
176,88
|
42460000
|
Gebäudeversicherung
|
|
330,00
|
346,82
|
42510000
|
Haltung von Fahrzeugen
|
|
200,00
|
57,00
|
42610000
|
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
|
|
0,00
|
91,46
|
42620000
|
Aus- und Fortbildung
|
|
280,00
|
140,00
|
42710000
|
Besondere Verw.- und Betriebsaufwend.
|
|
0,00
|
0,00
|
42720000
|
Aufwendungen für EDV
|
|
450,00
|
431,95
|
42790000
|
Wasseruntersuchungen
|
|
2.450,00
|
2.148,25
|
42810000
|
Erwerb von Vorräten
|
|
2.150,00
|
1.848,00
|
42910000
|
sonstige Sach- und Dienstleistungen
|
|
2.040,00
|
2.062,98
|
44310000
|
Geschäftsaufwendungen
|
|
2.950,00
|
2.946,31
|
44410000
|
Wasserentnahmeentgelt1)
|
|
14.500,00
|
18.551,94
|
44430000
|
Versicherungen
|
|
0,00
|
0,00
|
47110000
|
Abschreibungen auf immaterielle VG
|
|
570,00
|
569,00
|
47140000
|
Abschreibungen Infrastrukturvermögen
|
|
32.280,00
|
33.144,93
|
47150000
|
Abschreibungen Maschinen und techn. Anl.
|
1.200,00
|
1.090,00
|
47170000
|
Abschreibungen BuG
|
|
1.500,00
|
1.232,90
|
47220000
|
Ausbuchung Kleinbetrag
|
|
0,00
|
0,00
|
48110000
|
Verwaltungskostenbeitrag
|
|
0,00
|
0,00
|
48110000
|
Warmmiete
|
|
3.000,00
|
3.000,00
|
48112500
|
Werkhofarbeiter
|
|
40.000,00
|
0,00
|
48112500
|
Werkhoffahrzeug
|
|
2.600,00
|
0,00
|
48116100
|
Darlehenszinsen
|
|
8.040,00
|
7.639,39
|
91222000
|
Umlage Steuerungsleistungen
|
|
8.000,00
|
8.085,33
|
93112504
|
Umlage Serviceleistungen
|
|
18.600,00
|
18.986,50
|
92611000
|
ILV Personalstunden Bauhof
|
|
0,00
|
40.521,00
|
93112500
|
ILV Fuhrpark Bauhof
|
|
0,00
|
4.177,80
|
98110000
|
Kalkulatorische Zinsen
|
|
1.480,00
|
1.650,07
|
|
|
|
199.620,00
|
199.345,39
|
Sachkonto
|
Erträge
|
|
€
|
€
|
|
|
|
|
|
31611000
|
Auflösung Zuweisungen vom Land
|
|
0,00
|
0,00
|
31617000
|
Auflösung Zuweisungen private Untern.
|
|
0,00
|
855,00
|
31620000
|
Auflösung Beiträge
|
|
1.500,00
|
814,00
|
33210000
|
Benutzungsgebühren2)
|
|
196.535,00
|
185.020,02
|
34210000
|
Erträge aus Verkauf3)
|
|
8.450,00
|
10.713,35
|
34820000
|
Erstattungen von Gemeinden4)
|
|
0,00
|
3.375,00
|
34880000
|
Erstattungen von übrigen Bereichen
|
|
0,00
|
25,00
|
35910000
|
Andere sonstige ordentliche Erträge
|
|
0,00
|
312,80
|
97110000
|
Kalkulatorische Zinsen Sonderposten
|
|
135,00
|
129,96
|
|
|
|
206.620,00
|
201.245,13
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnis
|
|
€
|
€
|
|
|
|
|
|
|
Erträge 2020
|
|
206.620,00
|
201.245,13
|
|
Aufwendungen 2020
|
|
199.620,00
|
199.345,39
|
|
|
|
7.000,00
|
1.899,74
|
|
abzüglich Kostenunterdeckung
|
|
0,00
|
0,00
|
|
zuzüglich Kostenüberdeckung
|
0,00
|
0,00
|
|
gebührenrechtliches Ergebnis 2020
|
|
7.000,00
|
1.899,74
|
- Im Jahr 2020 ergab sich eine Nachforderung beim Wasserentnahmeentgelt für das Jahr 2019 in Höhe von 2.775,84 €.
- Im Jahr 2020 ergaben sich bei den Benutzungsgebühren Mindererträge von 11.514,98 €.
- Bei den Erträgen aus Verkauf konnten für Materialverkauf 2.263,35 € Mehrerträge erzielt werden.
- Aus der Vermietung durch den Bagger konnten bei den Erstattungen von Gemeinden Erträge in Höhe von 3.375,00 € erzielt werden.
Im Jahr 2020 wurde eine Kostenüberdeckung von 1.899,74 € erzielt. Diese Überdeckung wurde der Rückstellung aus Gebührenüberschüssen zugeführt.
Kostenüberdeckungen müssen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2020 in Höhe von 1.899,74 € fest.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Durch die Ausweisung einer Kostenüberdeckung von 1.899,74 € ergibt sich für das Jahr 2020 eine Entlastung der Ergebnisrechnung in gleicher Höhe. Der Ausgleich der Kostenüberdeckung durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation führt zu einem Minderertrag des Ergebnishaushalts im entsprechenden Haushaltsjahr.
Rechtslage
Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2020 für die Wasserversorgung vor. Es wurde eine Kostenüberdeckung in Höhe von 1.899,74 Euro erzielt, welche der Rückstellung zugeführt wurde.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2020 in Höhe von 1.899,74 € fest.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
zum Seitenanfang
8. Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2020) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2020 zu ermitteln.
Sachkonto
|
Kostenstelle
|
Aufwendungen
|
|
€
|
€
|
|
|
|
|
|
|
42120000
|
53800101
|
Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermögens 2)
|
|
142.000,00
|
4.340,30
|
42910000
|
53800101
|
Aufwendungen f. so. Sach- und Dienstleistung
|
|
2.040,00
|
3.407,28
|
43130000
|
53800102
|
anteilige Zuweisungen an GVV (Verbandssammler) 3)
|
|
151.410,20
|
44.137,28
|
43130000
|
53800102
|
anteilige Zuweisungen an GVV (Kläranlage)
|
|
265.019,95
|
232.759,08
|
|
GVV
|
anteilige Abschreibungen Kläranlage
|
|
115.458,87
|
116.080,18
|
|
GVV
|
anteilige Abschreibungen Schmutzwassersammler
|
|
70.825,86
|
55.351,03
|
|
GVV
|
anteilige Abschreibungen RÜB/Mischwassersammler
|
|
|
12.920,74
|
47140000
|
53800101
|
Abschreibungen
|
|
68.718,90
|
68.718,90
|
47220000
|
53800101
|
Ausbuchung Kleinbetrag
|
|
0,00
|
0,00
|
48112500
|
53800101
|
Werkhofarbeiter 1)
|
|
1.200,00
|
0,00
|
48116100
|
53800101
|
Darlehenszinsen
|
|
5.440,00
|
5.027,70
|
51300000
|
53800101
|
Außerplanmäßige Abschreibungen
|
|
0,00
|
0,00
|
51197313
|
53800102
|
Umlage GVV Sonderergebnis
|
|
0,00
|
0,00
|
91222000
|
53800101
|
Umlage Steuerungsleistungen 4)
|
|
12.000,00
|
9.004,02
|
93112504
|
53800101
|
Umlage Serviceleistungen
|
|
30.000,00
|
21.143,81
|
92611000
|
53800101
|
ILV Personalstunden Bauhof
|
|
0,00
|
5.122,00
|
93112500
|
53800101
|
ILV Fuhrpark Bauhof
|
|
0,00
|
442,80
|
|
GVV
|
anteilige kalkulatorische Zinsen (bei den Zuwe
|
|
3.064,93
|
0,00
|
98110000
|
53800101
|
Kalkulatorische Zinsen
|
|
1.588,78
|
1.626,85
|
|
|
|
|
868.767,49
|
580.081,97
|
1) Leistungen Bauhof
Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf
KLR-Konten 92611000 und 93112500
Sachkonto
|
Kostenstelle
|
Erträge
|
|
€
|
€
|
|
|
|
|
|
|
31611000
|
53800101
|
Auflösung Zuweisungen vom Land
|
|
10.129,27
|
8.718,18
|
31617000
|
53800101
|
Auflösung Zuweisungen private Unternehmen
|
|
|
1.411,09
|
31617000
|
53800101
|
Auflösung Beiträge
|
|
32.522,79
|
32.345,52
|
|
GVV
|
anteilige Auflösungen Sonderposten Kläranlage
|
|
56.469,05
|
56.469,05
|
|
GVV
|
anteilige Auflösungen Sonderposten Schmutzwassersammler
|
|
44.187,11
|
35.783,49
|
|
GVV
|
anteilige Auflösungen Sonderp. RÜB/Mischwassersammler
|
|
|
4.278,94
|
|
GVV
|
anteilige Auflösungen Sonderposten Klärbeiträge
|
|
27.723,27
|
27.496,62
|
33210000
|
53800101
|
Benutzungsgebühren
|
|
506.702,00
|
494.971,42
|
35910000
|
53800101
|
Andere sonstige ordentliche Erträge
|
|
0,00
|
0,00
|
38110000
|
53800101
|
Straßenentwässerungsanteil 5)
|
|
74.938,00
|
37.641,09
|
|
|
|
|
752.671,49
|
699.115,40
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnis
|
|
€
|
€
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erträge 2020
|
|
752.671,49
|
699.115,40
|
|
|
Aufwendungen 2020
|
|
868.767,49
|
580.081,97
|
|
|
|
|
-116.096,00
|
119.033,43
|
|
|
zuzüglich Kostenüberdeckung 2015
|
51.123,00
|
51.122,31
|
|
|
zuzüglich Kostenüberdeckung 2017
|
|
64.973,00
|
64.973,31
|
|
|
gebührenrechtliches Ergebnis 2020
|
|
0,00
|
235.129,05
|
2) Für geplante Kanalsanierungsmaßnahmen in Höhe von 142.000,00 € wurden lediglich 4.340,30 € durchgeführt.
3) Die anteilige Umlage an den GVV Schönau im Schwarzwald für den Betrieb der Verbandssammler lag um 107.272,92 € unter dem kalkulierten Ansatz. Der GVV Schönau hat statt geplanter Kanalsanierungsmaßnahmen von 200.000,00 € lediglich Sanierungen für 53.005,34 € durchgeführt. Außerdem lagen die Verwaltungskosten für die Verbandssammler mit 50.472,74 € deutlich unter den kalkulierten Werten von 81.707,00 €. Auf diese Kosteneinsparungen entfällt für die Stadt Schönau im Schwarzwald ein Anteil von 41,08 %.
4) Die Steuerungs- und Serviceleistungen lagen mit insgesamt 30.147,83 € deutlich unter den veranschlagten Werten von 42.000,00 €.
5) Durch die Reduzierung der Betriebskosten, insbesondere für die Unterhaltung der Verbandssammler, vermindert sich auch der anteilige Straßenentwässerungsanteil entsprechend.
Im Jahr 2020 wurde eine um Ausgleichsbeträge bereinigte Kostenüberdeckung von 235.129,05 € erzielt.
Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2020 in Höhe von 235.129,05 € fest.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 235.129,05 € wird die Ergebnisrechnung des Jahres 2020 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenunterdeckung).
Rechtslage
Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG
Vortrag/Diskussionsverlauf
Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2020 der Abwasserbeseitigung vor. Diese schließt mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 235.129,05 Euro ab. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass geplante Unterhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden.
Bürgermeister Schelshorn spricht eine anstehende Maßnahme im Johann-Peter-Hebel-Weg an. Ebenso wird der Gemeindeverwaltungsverband im nächsten Jahr einige größere Maßnahmen durchführen, an welchen die Stadt mit 41,08% beteiligt ist. Diese Kostenbeteiligung kann mit der entstandenen Kostenüberdeckung abgefedert werden. Eine zusätzliche Belastung der Bürger wird somit vermieden.
Der Vorsitzende teilt auf Anfrage von Stadtrat Schröder mit, dass die Maßnahmen planungsmäßig im nächsten Jahr zur Ausführung kommen sollen. Dies wird vom beteiligten Planungsbüro auch so angeregt, da die Kosten in diesem Jahr extrem hoch ausfallen würden.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2020 in Höhe von 235.129,05 € fest.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
zum Seitenanfang
9. Kauf der Grundstücke Gemarkung Schönau Flst.-Nrn. 788 und 788/1 (ehemaliges Willig-Areal)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Die beiden Grundstücke liegen im Ortsteil Brand direkt an der Bundesstraße B 317. Es handelt sich um ein Gewerbegrundstück (Flst.-Nr. 788 mit 5.182 m²) und um ein Wohnbaugrundstück (Flst.-Nr. 788/1 mit 1.543 m²) mit einer Anbindung an die B 317. Das Grundstück ist an die öffentliche Wasserversorgung und die Ortskanalisation angeschlossen. Strom-, Telefon- und Internetanschluss sind vorhanden. Nach schriftlicher Auskunft des Landratsamts Lörrach ist das Bewertungsgrundstück im Bodenschutz- und Altlastenkataster in der Fallgruppe „Vorklassifizierte Fälle“ eingestuft. Aktueller Handlungsbedarf besteht nicht. Bei Eingriffen in den Boden, z.B. im Zuge von Baumaßnahmen, muss der Aushub untersucht und entsprechend seiner Belastung entsorgt werden. Ein vom Gemeinderat in Auftrag gegebenes Bodengutachten bestätigt die Aussage des Landratsamts. Weiterhin wurde im Bodengutachten festgestellt, dass
- für das Schutzgut Grundwasser keine Hinweise auf einen signifikanten Eintrag von Schadstoffen vorliegt,
- in den untersuchten Bodenproben bei lediglich einer Probe erhöhte PAK-Gehalte (> Z2-Material) festgestellt wurde,
- in der Bodenluft geringfügig erhöhte Konzentrationen von aromatischen Kohlenwasserstoffen festgestellt wurde,
- aufgrund der Untersuchungsergebnisse derzeit kein weiterer Handlungsbedarf besteht und keine Grundwassergefährdung aufgrund der gemessenen Werte vorliegt.
Halle mit Grundstück (Flst.-Nr. 788)
Auf dem Grundstück Flst.-Nr. 788 befinden sich derzeit drei Nutzungseinheiten (Bruttogrundfläche ca. 1.832 m²). Die baulichen Anlagen sind nicht unterkellert.
Im nordöstlichen Gebäudebereich befindet sich eine Firma mit einer Montage-Werkstatt, Büro, Teeküche und Sanitäranlagen.
Angrenzend daran, im südwestlichen Gebäudebereich und ebenfalls zugänglich aus Richtung Nordwest, ist eine weitere Firma untergebracht. Es handelt sich hierbei um eine Ausstellungs- und Montagefläche. In einem abgetrennten Teilbereich befindet sich eine Bürofläche. Die Toilette ist nur von außen zugänglich. Der Zugang zu dieser erfolgt auf der Nordostseite des Gebäudes vom Hof aus.
Der überwiegende Teilbereich des Gebäudes einschließlich des nachträglich errichteten Anbaus wurde in der Vergangenheit ebenfalls gewerbemäßig genutzt. Es handelt sich im Wesentlichen um Montage- und Lagerflächen mit Aufenthaltsraum, Sanitärflächen, Büro- und Aufenthaltsflächen mit einem weiteren Waschraum. In diesem Gebäudeteil befindet sich auch die Heizungsanlage.
Die Grundrissgestaltung der baulichen Anlagen ist als bedarfsorientiert und zweckmäßig zu bezeichnen. Vorteilhaft ist die Vielzahl an Toren innerhalb der Nutzungseinheit wie auch nach außen zum Hof. Eine flexible Unterteilung und Nutzung der Einheit erscheint daher möglich. Aufgrund des Alters der baulichen Anlagen (ursprüngliche Halle Baujahr 1982, Erweiterungsbau Baujahr 2012) besteht ein gewisser Sanierungsbedarf. Der Bodenbelag in den Hallenbereichen weist teilweise recht starke Abnutzungserscheinungen wie Rissbildungen und Abplatzungen auf. Die Sanitärinstallationen sind nicht mehr zeitgemäß, da aus dem Ursprungsbaujahr. Außerdem wurden an den Stützen der Überdachung zur Bundesstraße Korrosionsschäden sowie teilweise defekte Lamellen an den Deckenuntersichten festgestellt. Eventuell sind zukünftig auch am Flachdach der Ursprungshalle Reparaturarbeiten notwendig.
Von der Sachverständigenkanzlei Dr. Markstein aus Emmendingen wurde der Verkehrswert (Marktwert) zum Wertermittlungsstichtag 20.10.2020 mit rund 550.000 € ermittelt.
Wohngebäude mit Grundstück (Flst.-Nr. 788/1)
Das Gebäude (Massivbauweise, Bruttogrundfläche ca. 323 m², Wohnfläche ca. 196 m²) ist in Firstrichtung Nordwest-Südost ausgerichtet. Der Hauseingang befindet sich auf der nordöstlichen Gebäudeseite, ebenso der Kellerzugang. Südöstlich an das Wohnhaus ist ein Wintergarten mit darüber liegendem Balkon angebaut. Ein weiterer Balkon ist nach Nordwesten ausgerichtet. Bei dem Wohngebäude handelt es sich um ein Zweifamilienhaus mit einer Einliegerwohnung. Je eine Einheit befindet sich im Erdgeschoss, eine weitere Einheit im Dachgeschoss. Die Einliegerwohnung ist im Keller untergebracht. Das Gebäude ist vollständig unterkellert. Der Speicher ist vom Flur der Dachgeschosswohnung aus über eine Einschubtreppe zugänglich. Er ist nicht nutzbar und nicht gedämmt. Die Wohneinheiten sind voneinander baulich getrennt. Bei der Wohnung im Erdgeschoss handelt es sich um eine Dreizimmer-Wohnung mit Küche und Bad. Von einem der Zimmer besteht Zugang zum angebauten Wintergarten. Dieser verfügt auch über einen Zugang zum Hof.
Auch die Wohnung im Dachgeschoss ist als Dreizimmer-Wohnung mit Küche und Bad konzipiert. Sie verfügt über einen Balkon Richtung Bundesstraße sowie über eine Art Loggia über dem Wintergarten in Richtung Südosten.
Im Keller befinden sich eine Waschküche, der Heizraum sowie das Pelletlager.
Die Einliegerwohnung ist sowohl von innen als auch von außen über die Kelleraußentreppe zugänglich. Sie verfügt über Küche und Bad.
Aufgrund der vorliegenden Bauanträge wird für die Wertermittlung die Annahme getroffen, dass das Wohnhaus in seinen wesentlichen Bestandteilen im Jahr 1956 errichtet wurde und weist unter Berücksichtigung der durchgeführten Baumaßnahmen einen einfachen und mittleren Modernisierungsgrad auf. Bei der Ortsbesichtigung wurde insbesondere festgestellt, dass
- die Sanitäranlagen nicht mehr zeitgemäß sind
- die Fenster teilweise renovierungsbedürftig sind
- an den Holzbauteilen am Balkon Sanierungsbedarf besteht
- Feuchtigkeitsschäden im Keller sichtbar sind
Bei der Objektbegehung war das Wohnhaus bewohnt und nutzbar. Sowohl die Sanitäranlagen wie auch die Fenster waren funktionstüchtig.
Das Wohngebäude wurde ebenfalls von der Sachverständigenkanzlei Dr. Markstein aus Emmendingen begutachtet. Bei der Wertermittlung wurde davon ausgegangen, dass eine Wohnnutzung zum Wertermittlungstag nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter gemäß § 8 BauNVO zulässig ist.
Der Verkehrswert (Marktwert) wurde zum Wertermittlungsstichtag 20.10.2020 mit rund 220.000 € ermittelt.
In den ermittelten Verkehrswertbeträgen ist aufgrund der ländlichen Lage bereits ein Marktanpassungsabschlag von 35 % berücksichtigt. Der Eigentümer möchte diesen Abschlag ausgeglichen haben. Er bietet daher die beiden Grundstücke der Stadt Schönau im Schwarzwald zum Kaufpreis von 850.000 € an. Aufgrund des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom 08.02.2021 hat die Stadt mit dem Eigentümer bereits einen Kaufvorvertrag für den Erwerb der Grundstücke abgeschlossen.
Da es sich beim Kaufpreis von 850.000 € um eine bisher nicht veranschlagte Investition handelt, ist nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 GemO ein Nachtragshaushalt zu erlassen. Dem ist die Stadt Schönau im Schwarzwald nachgekommen. Der Nachtragshaushalt wurde in der GR-Sitzung vom 17.05.2021 beschlossen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Kauf der Grundstücke Flst.-Nrn. 788 und 788/1 - einschließlich der zugehörenden Immobilien - zum Kaufpreis von 850.000 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushalts durch das Landratsamt Lörrach.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Im Nachtragshaushalt sind für den Kauf des ehemaligen Willig-Areals Auszahlungen von 850.000,00 € veranschlagt. Da die Investition über ein Darlehen finanziert wird, wurden in gleicher Höhe Kreditaufnahmen festgesetzt. Da die Wohnungen sowie der vordere Teil der Halle und der Hinterhof vermietet sind, kann die Stadt Schönau im Schwarzwald jährliche Mieterträge von 44.400,00 € erzielen.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes teilt Bürgermeister Schelshorn mit, dass das Landratsamt Lörrach dem Nachtragshaushalt mit Schreiben vom 28.05.2021 zugestimmt hat. Das dort veranschlagte Darlehen für den Kauf des ehemaligen Willig-Areals wurde von der Behörde genehmigt. Nach einem möglichen Kauf sollen die beiden Grundstücke miteinander vereinigt werden. Für nächsten Montag wurde vorsorglich ein Notartermin angesetzt.
Stadträtin Münter betont, dass über den Kauf der Grundstücke heute zum ersten Mal abgestimmt wird. Der Vorsitzende gibt ihr diesbezüglich recht. Bislang lag nur ein Vorvertrag vor.
Sie erwähnt, dass die Stadt prinzipiell Grundstücke kaufen sollte, sofern der Preis stimmt. Sie zeigt sich über die künftige Nutzung irritiert. Für sie war es klar, dass mit dem Grundstückskauf der Betrieb eines gemeinsamen Verbandswerkhofes ermöglicht werden soll. Die Zukunft des Werkhofs Schönau ist allerdings noch nicht geklärt. Mit einem Verkauf bzw. einer Folgenutzung des bisherigen Werkhofgeländes könnte die Stadt Geld erzielen. Sie sieht in dem Projekt ein "Kauf ins Blaue". Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass dies bereits Thema in der Beratung des Nachtragshaushalts war. Dort wurde lediglich die Möglichkeit angesprochen, das Gelände an den Gemeindeverwaltungsverband für den Betrieb eines Verbandswerkhofs zu vermieten. Es wurden weitere Nutzungen wie zum Beispiel Recyclinghof oder Platz für Wohnmobilstellplätze angesprochen. Aktuell liegen bereits drei Anfragen vor. In Zukunft werden hier sicherlich noch weitere Anfragen hinzukommen. Auch könnte das Grundstück für die Aushubablagerung im Zuge des Neubaus des MTB-Gebäudes genutzt werden.
Auf Anfrage von Stadträtin Münzer teilt der Vorsitzende mit, dass er den Preis für angemessen erachtet.
Stadtrat Seckinger gibt zu bedenken, dass das Areal damals in einem Zwangsversteigerungsverfahren deutlich günstiger erworben wurde. Er zeigt sich erstaunt darüber, dass die Stadt immer viel verkauft hat und man jetzt plötzlich selbst kaufen möchte. Bürgermeister Schelshorn erwidert, dass die Stadt noch nie Gewerbefläche verkauft hat und das Areal damals im Insolvenzverfahren zum Verkauf stand.
Stadtrat Dr. Sladek spricht sich grundsätzlich für den Kauf von Grund und Boden durch die Stadt aus. Ebenso einer Verpachtung des Anwesens. Allerdings spricht er sich gegen einen Weiterverkauf aus. Ein solcher ist auch nicht geplant, so der Vorsitzende. Auf Anfrage von Stadtrat Dr. Sladek teilt er weiter mit, das die monatliche Abschreibung bei 1.930 Euro liegt. Dieser Betrag kann durch die Mieteinnahmen abgedeckt werden.
Stadtrat Knobel sieht aufgrund der vielfältigen Nutzungs- und Verpachtungsmöglichkeiten hier keine Investition ins Blaue. Aufgrund der vorhandenen Nutzung stehen im Moment keine Investitionen an. In naher Zukunft müssen hier höchsten Instandsetzungen vorgenommen werden. Da auch eine Kostendeckung vorhanden ist, kann der Geländekauf nur ein Gewinn für die Stadt darstellen. Es sei normal, dass sich der Preis für dieses Areal über diesen langen Zeitraum erhöht.
Stadtrat Schlageter erwähnt, dass die Stadt das Areal damals auch hätte kaufen können.
Stadtrat Dr. Sladek sieht in diesem Kauf eine werthaltige Investition, welche gut gegenfinanziert ist. Zur Kostensituation bittet er um Auskunft. Der Vorsitzende erwähnt, dass jährliche Tilgungen in Höhe von 17.000 Euro und Abschreibungen von 25.000 Euro aufgewendet werden müssen. Bei Gegenrechnung der aktuellen Einnahmen ist momentan von einem profitablen Betrieb auszugehen.
Stadträtin Münzer möchte von Bürgermeister Schelshorn wissen, ob er hinsichtlich des ehemaligen Willig-Areals für einen Verbandswerkhof plädiert. Dieser teilt mit, dass er aktuell für einen Kauf und für die Wahrnehmung des Notartermins plädiert. Alles Weitere muss dann anschließend geklärt werden. Ein gemeinsamer Werkhof muss schließlich mit den acht Verbandsgemeinden abgestimmt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Kauf der Grundstücke Flst.Nrn. 788 und 788/1 - einschließlich der zugehörenden Immobilien - zum Kaufpreis von 850.000 €.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
zum Seitenanfang
10. Entwicklung der Volkshochschule Oberes Wiesental (VHS OW)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt
Mit der Bekanntmachung im März dieses Jahres ist die zwischen den Städten Schönau im Schwarzwald, Todtnau und Zell im Wiesental abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Oberes Wiesental (VHS OW) in Kraft getreten.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung verfolgt folgende Ziele:
- Anpassung der alten Regelung und Abbildung des „Status Quo“.
- Schaffung einer Grundlage, mit welcher der Entwicklungsplan des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg „VHS 2022“ für die VHS OW gemeinsam angegangen und umgesetzt werden kann.
Der Entwicklungsplan „VHS 2022“ enthält drei strategische Ziele, die alle Volkshochschulen spätestens 2022 erfüllen müssen:
- Qualitätsmanagement
Jede Volkshochschule ist nach einem anerkannten Qualitätsmanagement-Verfahren zertifiziert (z. B. EFQM, ISO, ZBQ, AZAV).
- Regionale Verbandsstrukturen
Insbesondere kleinere Volkshochschulen arbeiten über dauerhafte Kooperations- oder Verbundstrukturen so zusammen, dass alle Interessierten vor Ort ein alle Themenbereiche umfassendes Weiterbildungsangebot vorfinden (Grund- und Allgemeinbildung, Gesundheitsbildung, Sprachen und Berufliche Weiterbildung).
- Professionelle Leitung
Alle Volkshochschulen werden von einer professionellen, hauptberuflichen Leitung geführt, die für Qualität des Angebots einsteht.
Das Erreichen der drei Ziele ist ab 2022 Voraussetzung für die weitere Mitgliedschaft im Volkshochschulverband Baden-Württemberg.
Von der Stadt Todtnau wurden die Städte Schönau im Schwarzwald und Zell im Wiesental bereits mit Schreiben vom 25.03.2021 gebeten, die Entwicklung der VHS OW bezüglich der Kooperation mit der VHS Schopfheim, mündend in eine Fusion, vorwärts zu bringen. Damit sollen die VHS-Standorte in Todtnau, Zell im Wiesental und Schönau im Schwarzwald auf der Basis der Vorschriften des Entwicklungsplans „VHS 2022“ gesichert werden.
Inzwischen hat auch der Gemeinderat der Stadt Zell im Wiesental am 31.05.2021 einstimmig beschlossen, die Fusion mit der VHS Schopfheim einzuleiten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme von Verhandlungen mit der VHS Schopfheim, die im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (§§ 3 und 6) über den Beirat der VHS OW abzuwickeln sind.
Verhandlungsziel ist die Fusion der VHS OW mit der VHS Schopfheim, um zukünftig die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für den weiteren VHS-Betrieb - unter Beibehaltung des örtlichen Bezugs und der örtlichen Geschäftsstelle - gewährleisten zu können.
Rechtslage
Vorschriften des Entwicklungsplans „VHS 2022“
Vortrag/Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende erwähnt, dass die Entwicklung der Volkshochschule Oberes Wiesental bereits seit längerem Thema ist. Bereits 2016 sprach sich die Stadt Todtnau für eine Fusion mit der Volkshochschule Schopfheim aus. Die Städte Schönau im Schwarzwald und Zell im Wiesental votierten lediglich für eine Kooperation. Mittlerweile hat sich auch die Stadt Zell im Wiesental für eine Fusion ausgesprochen. Aktuell sieht man drei verschiedene Möglichkeiten:
- Fusion mit der Volkshochschule Schopfheim
- Beibehaltung der Selbständigkeit. Dies müsste dann allerdings als Volksbildungswerk erfolgen, da eine VHS-Zertifizierung nicht zu erlangen wäre. Zuschüsse und Informationen würde man dann auch keine mehr erhalten.
- Einstellung sämtlicher Projekte.
Für den Endkunden würden bei einer Fusion nicht viel verändern. Durch die Kursabwicklung über die VHS Schopfheim würde sich die Qualität eher erhöhen.
Stadtrat Locker vertritt die Meinung, dass der Beschluss aus dem Jahre 2016 auch revidiert werden könnte. Die Städte Schönau im Schwarzwald, Todtnau und Zell im Wiesental sieht er für den Betrieb einer Volkshochschule nicht für zu klein an. Allerdings haben sich mittlerweile die Rahmenbedingungen verändert. Die Städte Todtnau und Zell im Wiesental haben ein eindeutiges Votum getroffen. Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird eine Fusion leider mittragen müssen. Er sieht es für wichtig an, dass das Bildungsangebot weiter bestehen bleibt.
Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass eine Zertifizierung bis 30.04.2022 notwendig ist. Bei einer Fusion mit Schopfheim läge das Zertifikat automatisch vor, da Schopfheim bereits über ein solches verfügt. Bei einer Beibehaltung der Selbständigkeit müsste ein Server mit einem Aufwand von rund 3.500 Euro angeschafft werden. Darüber hinaus fordert die jetzige VHS-Leiterin Carola Barbisch eine zusätzliche 50%-Stelle zur Abwicklung von Verwaltungstätigkeiten.
Stadträtin Münzer teilt mit, dass sie stets gegen eine Fusion war und sich diese Einstellung auch jetzt nicht ändert.
Stadträtin Strohmaier möchte wissen, was bei einer Fusion aus dem Arbeitsplatz von Frau Barbisch wird und welches Mitspracherecht die Kommunen haben. Der Vorsitzende informiert, dass der Arbeitsplatz nicht aufgehoben wird. Allerdings wird Frau Barbisch dann keine Leitungsfunktionen mehr innehaben. Bezüglich des Mitspracherechts wird man entsprechend verhandeln müssen. Klar sei, dass die Stadt Schopfheim über zu wenig Platz verfügt und mit ihrem Angebot in die Breite gehen möchte.
Auf Anfrage von Stadtrat Dr. Sladek teilt Bürgermeister Schelshorn mit, dass es die Organisation VHS Oberes Wiesental nie gab. Es wurde lediglich zusammengearbeitet. Er sieht keine Alternative zu einer Fusion. Man müsse selbstbewusst in die Fusionsverhandlungen gehen. Dies mit einem klaren Plan, was festgelegt werden soll.
Stadtrat Knobel erinnert an den damaligen Beschluss auf Eigenständigkeit der VHS. Dies funktioniert nun aber nicht mehr. Qualitativ und wirtschaftlich kann kein eigenes Projekt gestimmt werden. Darüber hinaus muss das Bildungsangebot im Oberen Wiesental weiterhin attraktiv bleiben.
Stadtrat Gierth äußert sich wenig begeistert von einer Fusion, da man die ähnliche Größe wie Schopfheim hat. Er bringt die Befürchtung zum Ausdruck, dass interessante Kurse nur noch in Schopfheim stattfinden könnten. Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass die Stadt Schopfheim mit ihrem Kursangebot Platzprobleme hat und die Kurse in die Breite bringen möchte.
Stadtrat Schröder spricht sich ebenfalls gegen eine Fusion aus. Aufgrund Serviceabbau werden die Kunden hierbei immer schlechter fahren. Seine Frage nach einem Kostenverteilungsschlüssel kann von Bürgermeister Schelshorn zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Stadtrat Locker sieht es für wichtig an, dass die Städte zusammen mit einer Stimme reden. Er hat das Gefühl, dass nie die Bereitschaft da war, eine Eigenständigkeit zu sichern.
Stadträtin Strohmaier bittet um Auskunft, wie lange man bei einer solche Fusion gebunden wäre. Der Vorsitzende erwidert, dass dies im Rahmen der Verhandlungen zu regeln ist.
Stadtrat Dr. Sladek betont, dass es hier letztlich ums Geld geht. Jeder will einsparen. Er weist auf die Wichtigkeit der Bildung hin.
Stadtrat Locker berichtet, dass er 2016 Mitglied des Kontaktausschusses war. Die Qualität des Bildungsangebotes darf unter keinen Umständen leiden. Die drei Städte müssen miteinander reden. Nur so könne eine konstante Qualität aufrechterhalten werden.
Stadtrat Knobel stellt klar, dass dieses Problem nicht der Verwaltung angelastet werden kann. Schließlich suchen die Städte Todtnau und Zell im Wiesental den Ausstieg. Das derzeitige Konstrukt ist deshalb nicht mehr tragfähig. Er bedauert, dass es so gekommen ist.
Bürgermeister Schelshorn spricht sich abschließend für einen örtlichen Bezug und eine örtliche Geschäftsstelle aus.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme von Verhandlungen mit der VHS Schopfheim, die im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (§§ 3 und 6) über den Beirat der VHS OW abzuwickeln sind.
Verhandlungsziel ist die Fusion der VHS OW mit der VHS Schopfheim, um zukünftig die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für den weiteren VHS-Betrieb - unter Beibehaltung des örtlichen Bezugs und der örtlichen Geschäftsstelle - gewährleisten zu können.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtin Münzer sowie Stadtrat Schröder, Enthaltung von Stadträtin Schindler).
Dokumente
Download ÖRV_VHS_OW_3.pdf
Download Schreiben_Stadt_Todtnau.pdf
Download Schreiben_Stadt_Zell im Wiesental.pdf
zum Seitenanfang
11. Bundestagswahl am 26.09.2021, Bildung von Wahlvorständen (Vorlage)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
11 |
Sachverhalt
Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. Mit Schreiben vom 10.05.2021 hat das Landratsamt Lörrach angeordnet, dass der Briefwahlvorstand der Stadt Schönau im Schwarzwald lediglich für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Stadt und für die Gemeinden Böllen, Schönenberg, Tunau und Wembach zuständig ist. In den Gemeinden Aitern, Fröhnd, Utzenfeld und Wieden müssen aufgrund der hohen Anzahl an Briefwähler anlässlich der vergangenen Landtagswahl eigene Briefwahlvorstände gebildet werden.
Für den Briefwahlvorstand ist die Bestellung von fünf Mitgliedern ausreichend. Dieser setzt sich aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, einem Schriftführer und zwei Beisitzern zusammen.
Für die Durchführung der Urnenwahl soll erneut nur ein Wahlvorstand gebildet werden, welcher aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, mindestens zwei Beisitzern (hiervon ein Schriftführer) und stellvertretende Beisitzer in gleich Anzahl besteht.
Ein Vorschlag für die Besetzung der Wahlvorstände ist in der Anlage beigefügt.
Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung.
Die Bundeswahlordnung sieht vor, für den Vorsitzenden ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro, für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes von 25 Euro zu gewähren. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dieses auf einheitlich 35 Euro festzusetzen.
Beschlussvorschlag
Das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl wird auf einheitlich 35 Euro festgelegt.
Es ist ein Wahlvorstand für die Urnenwahl zu bilden, bestehend aus: Vorsitzender, Stellvertreter des Vorsitzenden, Schriftführer, Stellvertreter des Schriftführers, zwei weitere Beisitzer. Diese sind auf zwei Schichten zu verteilen.
Des Weiteren ist ein Briefwahlvorstand zu bilden, bestehend aus: Vorsitzender, Stellvertreter des Vorsitzenden, Schriftführer, zwei Beisitzer.
Rechtslage
Bundeswahlgesetz (BWG) und Bundeswahlordnung (BWO).
Vortrag/Diskussionsverlauf
Seitens der Verwaltung wurde hierzu ein Vorschlag zur Bildung der Wahlvorstände unterbreitet. Für den Wahlvorstand 01 (Urnenwahl) ist Alexander Knobel (Wahlvorsteher), Dr. Michael Sladek (Stellvertreter des Wahlvorstehers), Yvonne Wagner (Schriftführerin), Pascal Böhler (Stellvertreter der Schriftführerin), Susanne Schindler und Ulrich Schlageter (Beisitzer) vorgesehen.
Der Briefwahlvorstand soll aus Bürgermeister Peter Schelshorn (Wahlvorsteher), Oliver Gierth (Stellvertreter des Wahlvorstehers), Dietmar Krumm (Schriftführer), Jürgen Strohmeier (Stellvertreter des Schriftführers) und Michael Schröder (Beisitzer) bestehen.
Der Vorsitzende berichtet, dass aus der Bevölkerung Interesse an einer Mithilfe gezeigt wurde. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Wahlvorstand 01 um zwei Mitglieder zu erhöhen.
Beschluss
Das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl wird auf einheitlich 35 Euro festgelegt.
Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Wahlvorstandsbildungen wird zugestimmt. Der Wahlvorstand 01 (Urnenwahl) wird um zwei weitere Mitglieder erweitert.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
Dokumente
Download BT-Wahl 2021, Vorschlag Bildung Wahlvorstände.pdf
zum Seitenanfang
12. Kurzinformationen der Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
12 |
zum Seitenanfang
12.1. Stadt-Land-Quiz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
12.1 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Bürgermeister Schelshorn spricht seinen Dank an die Bürgerinnen und Bürger aus, welche die Stadt Schönau im Schwarzwald beim Stadt-Land-Quiz vertreten haben. Die Stadt habe sich toll verkauft und viel Lob erhalten. Er hofft, dass auch die Badische Zeitung zu diesem Anlass berichtet.
Stadtrat Gierth erwähnt, dass die Vertreter der konkurrierenden Stadt Wörrstadt einen gegenseitigen Besuch angesprochen haben. Er möchte wissen, ob hier bereits etwas geplant ist. Der Vorsitzende wird diesbezüglich nachfragen.
zum Seitenanfang
12.2. Machbarkeitsstudie zum Seniorenzentrum Schönau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
12.2 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende erwähnt, dass zur Entwicklung des Seniorenzentrums eine Machbarkeitsstudie beschlossen wurde. Zwischenzeitlich ist der beteiligte Architekt Dieter Gemmecker leider verstorben. Dessen Mitarbeiterin Antonia Klingele hat die Pläne weitergezeichnet. Seitens des Landratsamtes liegen positive Signale für die Planung vor. Ein neuer Planer soll gesucht werden. Das Projekt soll in einer der Juli-Sitzungen dem Gemeinderat vorgestellt werden. Die Stellung eines ELR-Antrages wird im August 2021 allerdings nicht möglich sein. Aufgrund der derzeit hohen Preise im Baubereich ist es eventuell von Vorteil, wenn der Antrag erst im Jahr 2022 eingereicht wird.
zum Seitenanfang
12.3. Ausscheiden von Stadtrat Ulrich Schlageter
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
12.3 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Bürgermeister Schelshorn berichtet über den Wunsch von Stadtrat Schlageter, Ende Juli 2021 aus dem Gemeinderat ausscheiden zu wollen. In der nächsten Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat offiziell festzustellen, ob hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Erst nach dieser Feststellung kann dann die nächste nachrückende Ersatzperson, Herr Axel Lais, angeschrieben werden.
Stadtrat Schlageter ist es wichtig zu betonen, dass diese Entscheidung nichts mit den Gemeinderatsmitgliedern zu tun hat. Er erwähnt, dass ihm seine Gemeinderatstätigkeit immer viel Freude bereitet hat. Allerdings ist es ihm Hörproblemen nicht mehr möglich, den Sitzungen vollumfänglich zu folgen.
zum Seitenanfang
13. Fragen und Anregungen des Gemeinderates
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
13 |
zum Seitenanfang
13.1. Breitbandausbau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
13.1 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Stadträtin Strohmaier teilt mit, dass die Firma Visco aktuell mit dem Einblasen der Glasfaserleitungen in die angeschlossenen Gebäude beschäftigt ist. Leider wurden die betroffenen Eigentümer vorab nicht darüber informiert. Grundsätzlich fehle es hier an einer Aufklärung. Bürgermeister Schelshorn wird eine Veröffentlichung im Schönauer Anzeiger veranlassen.
zum Seitenanfang
13.2. Einlass in das Freibad Schönau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
13.2 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Stadtrat Gierth wurde darauf angesprochen, dass für den Freibadbesuch keine Coronatests mehr erforderlich sind. Viele machen beim dortigen Testcontainer entsprechende Schnelltests, um dann an der Freibadkasse zu erfahren, dass überhaupt keiner benötigt wird. Dies sorgt für Unmut. Hier sollte auf dem kleinen Dienstweg eine entsprechende Information erfolgen. Stadtrat Strohmeier weist darauf hin, dass vom Bademeister bereits ein solcher Hinweis angebracht wurde.
zum Seitenanfang
13.3. Mögliche Photovoltaikanlage im Bereich der ehemaligen Mülldeponie am Haselberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
13.3 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
An Stadtrat Gierth wurde der Vorschlag herangetragen, im Bereich der ehemaligen Mülldeponie am Haselberg die Möglichkeit zu prüfen, dort eine Photovoltaikanlage zu errichten. Die Fläche liege wohl brach. Der Vorsitzende erwähnt, dass seitens des Landratsamtes Lörrach auf der Fläche des Öfteren Tests durchgeführt werden. Die Fläche selbst ist an einen Landwirt verpachtet. Grundsätzlich hält er von solchen Freianlagen nicht besonders viel. Die EWS Schönau soll diesbezüglich angefragt werden, welche Möglichkeiten hier bestehen.
zum Seitenanfang
13.4. Instandsetzung des Bouleplatzes in der Mühlmatt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
13.4 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Stadträtin Münzer wurde aus der Bevölkerung gefragt, ob es nicht möglich wäre, den Bouleplatz in der Mühlmatt instand zu setzen. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass sich der Bouleplatz auf Privatgelände befindet. Bislang wurde der Platz von den Boulespielern immer selbst gepflegt.
zum Seitenanfang
13.5. Coronapandemie
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
13.5 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Stadtrat Dr. Sladek spricht die aktuelle Coronapandemie an. Um dieser Entgegenzuwirken sieht er Impfungen als einzige Lösung an. Hier sollte verstärkt in der Bevölkerung geworben werden.
zum Seitenanfang
13.6. Photovoltaikanlage auf dem MTB-Gebäude
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
13.6 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Stadtrat Anschütz regt die Anbringung einer Photovoltaikanlage auf dem zu errichtenden MTB-Gebäude an. Bürgermeister Schelshorn erwidert, dass der Elektroplaner, Herr Greiner, bereits die Berechnungen hierzu durchführt.
zum Seitenanfang
13.7. Parkverhalten auf dem Schwimmbadparkplatz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald)
|
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald
|
14.06.2021
|
ö
|
|
13.7 |
Vortrag/Diskussionsverlauf
Stadtrat Locker kritisiert das Parkverhalten auf dem Schwimmbadparkplatz. Trotz neuer Parkmarkierungen sind dort Querparker, abgestellte Anhänger und ähnliches anzutreffen. Der Vorsitzende bittet um entsprechende Mitteilungen, damit diese Vergehen geahndet werden können.
Datenstand vom 06.07.2021 17:01 Uhr