Datum: 17.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 29.03.2021 und 26.04.2021 sowie Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2021
3 Nutzungsänderung der Wohnung Nr. 1 (in einem Dreifamilienhaus) zu einer Ferienwohnung, Flst.-Nr. 975, Bahnhofstraße 1
4 Neubau MTB-Gebäude:
4.1 Vergabe der Verbau-, Unterfangungs- und Erdarbeiten
4.2 Vergabe Entsorgung des Aushubmaterials
5 Baumaßnahmen "Im Grün" - Kreditaufnahme
6 Nachtragshaushaltsplan und Nachtragshaushaltssatzung 2021, Beratung und Beschlussfassung
7 Kurzinformationen der Verwaltung
7.1 SWR-Fernsehen, Stadt-Land-Quiz
7.2 Baumfällarbeiten in der Tunauer Straße/Flühweg
7.3 Freibad, Badesaison 2021
7.4 Corona-Fallzahlen im Verbandsgebiet
8 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
8.1 Freibad-Öffnung 2021

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin fragt nach der Anzahl der in Schönau im Schwarzwald gemeldeten Hunde.
Außerdem stellt sie Fragen zur Restmüll- und Klärschlammentsorgung.

Der Vorsitzende erwidert, dass er die Zahl der gemeldeten Hunde beim Rechnungsamt erfragen und in der nächsten Sitzung bekannt geben werde.
Der Restmüll werde vom Landkreis in der Müllverbrennungsanlage Basel entsorgt.

Zur Klärschlammentsorgung erklärt Bauamtsleiter Wunderle, dass für die Klärschlammentsorgung der Zentralkläranlage bislang ein Vertrag mit einem Entsorgungsunternehmen bestehe, welches den Klärschlamm für die Zementherstellung verbrenne. Aktuell diskutiere man für die Zentralkläranlage aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auch das Thema „Rückgewinnung der wertvollen Ressource Phosphor aus Klärschlamm“. Welches Modell hier letztlich zum Zuge kommen werde, sei jedoch noch nicht entschieden.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 29.03.2021 und 26.04.2021 sowie Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.03.2021 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:

TOP 1:
Verkauf von Ökopunkten an die DB Netz AG
(mehrheitlicher Beschluss, 9 Ja- und 3 Nein-Stimmen)
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf von 400.000 Ökopunkten an die DB Netz AG zum Preis von mind. 80 Cent/Ökopunkt (netto)

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.04.2021 sind die folgenden drei Beschlüsse bekannt zu geben:

TOP 1.1:
Freibad Schönau, Restaurant „Adria“, Änderung Pachtvertrag
(Einstimmiger Beschluss).
Das Pachtverhältnis läuft ab 01.05.2021 unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragspartner drei Monate zum Jahresende. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

TOP 1.2:
Freibad Schönau, Restaurant „Adria“, Antrag auf Pachterlass
(einstimmiger Beschluss).
Der Gemeinderat stimmt der - von der Verwaltung vorgeschlagenen - Pachtreduktion für die Monate Januar bis Mai 2021 in Höhe von insgesamt 800,00 € zu. Der für die Monate November und Dezember vorgeschlagene Pachterlass von 200,00 € wird abgelehnt.
Die Pacht für den Monat Mai 2021 wird vorbehaltlich der Regelungen des Landes über die Schließungen der Restaurants reduziert. Sollte das Restaurant im Mai wieder öffnen dürfen, ist die volle Pacht zu entrichten.

TOP 2:
Grundstückskauf- und Verkauf im Zuge der 8. Änderung des Bebauungsplans „Bahngelände“
(einstimmiger Beschluss)
Der Gemeinderat beschließt, Herrn XXX den kostenneutralen Tausch der Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 259 (ca. 24 m²) mit der Teilfläche des Privatgrundstücks Flst.-Nr. 260 (ca. 43 m²) anzubieten. Die für den Vollzug des Grundstückstauschs anfallenden Vermessungskosten werden zwischen den beiden Parteien je zur Hälfte aufgeteilt.

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2021 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 29.03.2021 und 26.04.2021 werden dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Krumm im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werde keine erhoben.
Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter zudem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2021 anerkannt wird.

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3. Nutzungsänderung der Wohnung Nr. 1 (in einem Dreifamilienhaus) zu einer Ferienwohnung, Flst.-Nr. 975, Bahnhofstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Das Gebäude Bahnhofstraße 1 liegt laut Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bahngelände“.

Bei dem nun vorliegenden Bauantrag handelt es sich um eine Nutzungsänderung der Wohnung Nr. 1 als Ferienwohnung.

Derzeit wird die Angrenzeranhörung durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Nutzungsänderung befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung vom Vorsitzenden abgesetzt.

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4. Neubau MTB-Gebäude:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 4
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4.1. Vergabe der Verbau-, Unterfangungs- und Erdarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Vom Büro BEMV Architekten aus Freiburg wurden die Arbeiten für die Verbau-, Unterfangungs- und Erdarbeiten beschränkt ausgeschrieben.

Die Submission findet am 11.05.2021 im Rathaus Schönau im Schwarzwald statt. Nach Prüfung der eingereichten Angebote wird die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 17.05.2021 die geprüften Submissionsergebnisse und einen Vergabevorschlag zur Arbeitsvergabe vorlegen.

Geplanter Arbeitsbeginn:  07.06.2021

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für die Verbau-, Unterfangungs- und Erdarbeiten wird an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für den Bau des MTB-Gebäudes stehen im Haushaltsplan 2020 und 2021 insgesamt 2.031.902,80 € an Mitteln zur Verfügung.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle gibt folgendes Submissionsergebnis bekannt:

Bieter 1:                                        238.000,94 €
Bieter 2:                                         249.305,67 €
Bieter 3:                                        252.597,44 €

Außerdem liege von einem Bieter (Firma Bau-GmbH, Wehr) ein Nebenangebot über 216.980,42 € vor.
Die Verbauarbeiten seien als Trägerverbau ausgeschrieben worden.  Dagegen werde beim Nebenangebot der Verbau als Flüssigbodenwand ausgeführt.  
Die Firma Bau-GmbH habe sich für die Verwendung von Flüssigboden spezialisiert und sei als leistungsstarke und zuverlässige Firma bekannt.
Im Folgenden erläutert der Bauamtsleiter die Unterschiede zwischen dem konventionell ausgeschriebenen Trägerverbau und dem Verbau als Flüssigbodenwand. Neben der Kosteneinsparung habe die Flüssigbodenwand unter anderem den Vorteil der ressourcenschonenderen und erschütterungsarmen Bauweise.
Diese Arbeiten habe das Büro BEMV Architekten gemäß Kostenberechnung mit brutto 237.489,79 € veranschlagt. Es werde vorgeschlagen, die Arbeiten gemäß dem vorliegenden Nebenangebot an die Fa. Bau-GmbH zu vergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die Verbau-, Unterfangungs- und Erdarbeiten wird an den günstigsten Bieter, Firma Bau-GmbH aus Wehr, für brutto 216.981,07 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4.2. Vergabe Entsorgung des Aushubmaterials

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Vom Büro BEMV Architekten aus Freiburg wurde die Entsorgung des Baugrubenaushubs beschränkt ausgeschrieben.

Die Submission findet am 11.05.2021 im Rathaus Schönau im Schwarzwald statt. Nach Prüfung der eingereichten Angebote wird die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 17.05.2021 die geprüften Submissionsergebnisse und einen Vergabevorschlag zur Arbeitsvergabe vorlegen.

Geplanter Arbeitsbeginn:  21.06.2021

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für das Entsorgen des Baugrubenaushubs wird an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für den Bau des MTB-Gebäudes stehen im Haushaltsplan 2020 und 2021 insgesamt 2.031.902,80 € an Mitteln zur Verfügung.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle gibt folgendes Submissionsergebnis bekannt:

Firma Bau-GmbH, Wehr:                187.167,22 €
Bieter 2:                                 222.523,48 €
Bieter 3 (Löffler, Kirchzarten):        240.333,47 €

Beim Einsatz von Flüssigboden als Baugrubenverbau werde davon ausgegangen, dass weitere Einsparungen durch Reduzierung der Entsorgung von Aushubmaterials möglich seien (brutto ca. 10.991,32 €).

Es werde vorgeschlagen, der Firma Bau-GmbH diesen Auftrag ebenfalls zu erteilen. Damit verbunden sei ein weiterer Nachlass von 5.000 €, den die Firma gewähre, wenn sie beide Aufträge (Verbau-, Unterfangungs- und Endarbeiten sowie Entsorgung des Aushubmaterials) erhalte.

Die Arbeiten für die Entsorgung des Aushubmaterials habe das Büro BEMV Architekten gemäß Kostenberechnung mit brutto 239.808,80 € veranschlagt.

Auf Frage von Dr. Sladek erklärt Bauamtsleiter Wunderle, dass die Stadt als Eigentümerin des Aushubmaterials solange für das Material hafte, bis dieses durch die beauftragte Firma ordnungsgemäß entsorgt worden sei.

Beschluss

Der Auftrag für das Entsorgen des Aushubmaterials wird an den günstigsten Bieter, Firma Bau-GmbH aus Wehr, für brutto 187.167,22 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Baumaßnahmen "Im Grün" - Kreditaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat zur Finanzierung der Baumaßnahmen „Im Grün“ im Haushaltsplan 2020 Darlehen in Höhe von 423.000 € vorgesehen. Die Aufnahme wurde vom Landratsamt Lörrach mit Verfügung vom 07.02.2020 genehmigt.

Zum Stichtag 31.12.2020 ergibt sich folgende Abrechnung:

                               
Haushaltsplan 2020
Ist per 31.12.2020



Gesamtinvestitionskosten
423.000,00 €
590.169,49 €
Wasserleitung
81.000,00 €
136.871,59 €
Regenwasserkanal
133.000,00 €
202.610,57 €
Schmutzwasserkanal
133.000,00 €
215.383,55 €
Straßenbau
49.000,00 €
7.280,65 €
Straßenbeleuchtung
27.000,00 €
28.023,13 €



Gesamtfinanzierung


  • Darlehen
423.000,00 €
0,00 €



Saldo
0,00 €
-590.169,49 €


Für die Gesamtmaßnahme wurden insgesamt 167.169,49 € mehr an Investitionskosten verausgabt, sodass zum Stichtag 31.12.2020 Gesamtinvestitionskosten von 590.169,49 € entstanden sind. Im Haushaltsplan waren jedoch nur 423.000,00 € an Darlehen vorgesehen.

Da für die Umgestaltung des Freibad-Parkplatzes und der Zufahrt Freibad und Campingplatz lediglich 302.000,00 € statt 376.000,00 € an Darlehen aufgenommen wurden, bleibt eine Kreditermächtigung von 74.000,00 € offen. Um für den Haushalt 2021 und die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2022 bis 2024 ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stellen zu können, soll daher ein Kredit in Höhe von insgesamt 497.000,00 € aufgenommen werden.

Von der Verwaltung wurden am 27.04.2021 Angebote bei den folgenden Kreditinstituten angefordert:

  • Sparkasse Wiesental, Schopfheim
  • Volksbank Freiburg eG


Dabei wurden folgende Konditionen angefragt:

  • Aufnahme                                        01.06.2021
  • Kredithöhe                                        497.000 €
  • Laufzeit                                        40 Jahre
  • Zinsfestschreibung                                20 und 30 Jahre
Termin Angebotsabgabe                        17.05.2021 bis 09.00 Uhr

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird die Angebote der Kreditinstitute zusammenstellen und für den Gemeinderat einen Vergabevorschlag erarbeiten. Dieser wird in der Sitzung vom 17.05.2021 vorgestellt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan des Jahres 2020 sind für die Baumaßnahmen „Im Grün“ Darlehen in Höhe von 423.000 € veranschlagt. Durch die offene Kreditermächtigung von 74.000,00 € können insgesamt 497.000,00 € an Darlehen aufgenommen werden. Die Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2020 gelten weiter, bis die Haushaltssatzung 2022 erlassen ist.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit entsprechenden Erläuterungen vor. Bei der Verwaltung seien die nachfolgenden Angebote fristgerecht eingegangen:

Kredit-institut
Darlehenshöhe
Laufzeit
Zinsfest-schreibung
Zinssatz
(freibleibend)
Zinssatz (gebunden bis 18.05.)
Sparkasse Wiesental
497.000,00 €
40 Jahre
10 Jahre
0,50 %

Volksbank Freiburg
497.000,00 €
40 Jahre
20 Jahre

0,86 %
Volksbank Freiburg
497.000,00 €
40 Jahre
30 Jahre

0,95 %

Die Sparkasse Wiesental biete aus geschäftspolitischen Gesichtspunkten lediglich eine Zinsfestschreibung auf 10 Jahre an.

Des Weiteren wird vom Vorsitzenden anhand einer Break-Even-Berechnung erläutert, dass für den Fall der Annahme des Sparkassen-Angebots dieses nur dann günstiger wäre, wenn nach Ablauf der Zinsfestschreibung von zehn Jahren der Zinssatz bei der Neufestschreibung nicht mehr als 1,34 % betragen würde. Aufgrund der längerfristigen Zinsentwicklung sei hiervon nicht auszugehen, weshalb er vorschlage, das Angebot der Volksbank Freiburg mit dem gebunden Zinssatz von 0,95 % für 30 Jahre anzunehmen.
Diesem Vorschlag schließt sich der Gemeinderat übereinstimmend an.

Stadtrat Schröder fragt nach den Gründen, welche für die gegenüber der Maßnahmenplanung doch eingetretenen erheblichen Kostensteigerung ausschlaggebend seien.
Bauamtsleiter Wunderle erwidert, dass dies in erster Linie mit Mehrkosten für aus der Entsorgung von belastetem Bodenmaterial zusammenhänge. Ursächlich hierfür sei, dass aus Zeitgründen für die mit anderen Versorgungsunternehmen gemeinsam ausgeführte Baumaßnahme seitens des Planungsbüros keine Bodenbegutachtung stattgefunden habe.
Der Vorsitzende ergänzt, dass zudem eine Bauzufahrtsstraße angelegt werden musste, welche bei der Aufstellung der Kostenberechnung nicht vorgesehen gewesen sei.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Darlehen über 497.000 Euro bei der Volksbank Freiburg mit 40-jähriger Laufzeit zum Zinssatz 0,95 % und 30-jähriger Zinsfestschreibung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Nachtragshaushaltsplan und Nachtragshaushaltssatzung 2021, Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald beabsichtigt das Willig-Areal zum Preis von 850.000 € zu erwerben und in gleicher Höhe ein Darlehen aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine Investition, die nicht im Haushaltsplan 2021 veranschlagt wurde. Die Pflicht zum Erlass eines Nachtragshaushalts besteht nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 GemO für Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen. Eine Ausnahme besteht nach § 82 Abs.3 Nr. 1 GemO nur für unbedeutende Investitionen. Als unbedeutend kann für eine Investitionsmaßnahme in der Regel eine Größenordnung von 5% der eingeplanten Investitionsauszahlungen des Finanzhaushalts (ohne Kredittilgungen) unterstellt werden. Für das Jahr 2021 liegen die Investitionsauszahlungen des Finanzhaushalts bei 1.933.925 €. Aufgrund des beabsichtigten Kaufs des Willig Areals liegen die Investitionsauszahlungen nun bei 2.783.925 €. Die außerplanmäßige Auszahlung stellt somit keine unbedeutende Investition dar. Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat daher einen Nachtragshaushalt zu erlassen.

Folgende Nachtragshaushaltssatzung liegt zum Beschluss vor:

Stadt Schönau im Schwarzwald
Landkreis Lörrach
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.05.2021 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
 
Bisher
festgesetzte
Beträge
EUR
Änderung um (+/-) EUR
Neu
festgesetzte
Beträge
EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
7.934.516
+414.900
8.349.416
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
8.644.715
+54.229
8.698.944
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-710.199
+360.671
-349.528
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
0
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen von
0
0
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
0
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-710.199
+360.671
-349.528

  1. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.344.601
+414.900
7.759.501
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.858.732
+40.719
7.899.451
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-514.131
+374.181
-139.950
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit von
708.883
0
708.883
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit von
1.933.925
+850.000
2.783.925
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- 
bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.225.042
+850.000
-2.075.042
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-1.739.173
+475.819
-2.214.992
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von
1.401.000
+850.000
2.251.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von
237.533
+14.167
251.700
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.163.467
+835.833
1.999.300
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-575.706
+360.014
-215.692

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von
bisher        1.401.000 EUR
auf        2.251.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.200.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        320 v. H.
  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf        400 v. H.
    der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf        340 v.H.
der Steuermessbeträge.


Dem Gemeinderat liegt ebenso eine Veränderungsliste vor, bei der die wesentlichen Veränderungen, die im Zusammenhang mit dem Kauf des Willig-Areals stehen, aufgelistet sind.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung zu.

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Vorab verweist der Vorsitzende auf das Gespräch, welches kürzlich mit der Kommunalaufsicht bezüglich der städtischen Haushaltssituation stattgefunden hat.
Bei diesem konstruktiven Austausch hätten auch die Vertreter der Kommunalaufsicht erkannt, dass die Haushaltsplanungen seitens der Stadt doch sehr, sehr konservativ ausgeführt werden. Dies bestätige sich wiederum im vorläufigen Rechnungsergebnis für das Jahr 2020. So habe der Kernhaushalt 2020 im Plan beim ordentlichen Ergebnis ein Minus von 337.210 € ausgewiesen, das Rechnungsergebnis weise dagegen jedoch ein Plus von 240.332 € aus. Die bedeute gegenüber der Planung eine Verbesserung um 577.542 €. Dagegen verschlechtere sich das außerordentliche Ergebnis des Kernhaushaltes um 14.681 €.
Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung konnten die Ergebnisrücklagen (ohne zweckgebundene Rücklagen um 225.650 € auf 3.898.523 € erhöht werden.

Sodann stellt Rechnungsamtsleiterin Wagner den vorliegenden Nachtragshaushalt 2021 im Detail mit ausführlichen Erläuterungen vor.
Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass der Nachtragshaushalt mit der Kommunalaufsicht abgesprochen sei. Eine schnelle Genehmigung des Werkes habe die Behörde zugesichert.

Stadträtin Münzer spricht sich prinzipiell für den Erwerb des Willig-Areals aus. Sie möchte jedoch wissen, ob der Kaufpreis aufgrund eines Gutachtens festgelegt wurde. Außerdem verweist sie auf mögliche Altlasten - und damit verbundenen Folgekosten -, welche durch die frühere Nutzung (Autowerkstätte, Tankstelle) des Areals vorliegen könnten.

Bürgermeister Schelshorn erwidert, dass der Kaufpreis für beide Grundstücke des Willig-Areals aufgrund von Verkehrswert-Gutachten, welche die unabhängigen Sachverständigenkanzlei Dr. Markstein aus Emmendingen angefertigt habe, festgesetzt worden sei. Ebenso liege bezüglich möglicher Bodenbelastungen ein Altlasten- und Bodengutachten vor.
Zu diesem Gutachten erläutert Bauamtsleiter Wunderle, dass aufgrund der beurteilten Bodenbelastungssituation momentan keine Maßnahmen erforderlich seien. Lediglich bei baulichen Eingriffen in den Untergrund sei mit entsorgungsrelevantem Bodenmaterial zu rechnen. Die sich aufgrund des ehemaligen Tankstellenbetriebs noch im Boden befindlichen Tanks seien ordnungsgemäß stillgelegt und mit einem festen Stoff befüllt worden.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Nachtragshaushalt 2021_komprimiert Stand 03.05.2021.pdf
Download Veränderungsliste Schönau Nachtragshaushalt 2021.pdf

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7. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 7
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7.1. SWR-Fernsehen, Stadt-Land-Quiz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 7.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn spricht ein herzliches Dankeschön an alle Akteure aus, die am 28. April bei den Aufnahmen des SWR Fernsehen zur Sendung Stadt-Land-Quiz (Schönau im Schwarzwald gegen Wörrstadt) teilgenommen haben.
Die Sendung werde im Dritten Programm am Samstag, 5. Juni, um 18.45 Uhr ausgestrahlt. 

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7.2. Baumfällarbeiten in der Tunauer Straße/Flühweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 7.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert über notwendige Baumfällarbeiten in der Tunauer Straße/Flühweg. Demzufolge stehen im Bereich der Häuser Tunauer Straße 4 und 6 entlang des Weges sechs Bäume, die aufgrund ihrer Standsicherheit gefällt werden müssen.
Weiterhin würden im Bereich des Bachbetts der „Wiese“ auf Höhe der Firma Frank Bürsten GmbH mehrere Baumstümpfe im Abflussquerschnitt stehen. Hier bestehe die Gefahr, dass sich bei Hochwasser Treibgut mit den einragenden Baumstümpfen verkeilt und die Hochwassersituation im Bereich der Firma weiter verschärfe. Aufgrund einer mit Vertretern des Landratsamtes Lörrach am 3. Juni stattgefundenen Besichtigung vor Ort, werde der Stadt dringend geraten, diese Baumstümpfe möglichst Böschungsgleich zurückzuschneiden.

Der Vorsitzende erklärt weiter, dass aus Sicherheitsgründen beide Maßnahmen zeitnah durchgeführt werden müssen. Hierfür liege das Angebot des Forstunternehmens Martin Schelb aus Aitern mit Bruttokosten von zirka 10.000 Euro vor.

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7.3. Freibad, Badesaison 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 7.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass heute verwaltungsintern die erste Besprechung zur Öffnung des Freibads in der Badesaison 2021 stattgefunden habe. Derzeit liege immer noch keine spezielle Corona-Verordnung Bäder vor, weshalb aufgrund der allgemeine Verordnung seitens der Verwaltung zunächst folgende Regelungen für die Badesaison 2021 vorgesehen seien:

  • Es dürfen maximal 400 Besucher gleichzeitig im Bad sein
  • Der Zugang ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig
  • Saisonkarten erhalten nur vollständig geimpfte Personen, sonst nur Einzeltickets
  • Bad-Öffnung ab 1. Juni
  • Öffnungszeit im Juni und September von 9 Uhr bis 19 Uhr, im Juli und August von 9 Uhr bis 20 Uhr
  • Frühschwimmen ab 15. Juni, jeweils dienstags und donnerstags von 7 Uhr bis 9 Uhr
  • Es gilt die festgelegte Schlecht-Wetter-Regelung
  • Information der Bürger über den Schönauer Anzeiger und die Tagespresse

Weiter führt der Vorsitzende aus, dass weitere bzw. konkretere Regelungen getroffen werden, sobald die spezielle Corona-Verordnung Bäder vorliege. Hierzu werde dann kurzfristig der Freibad-Ausschuss einberufen.

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7.4. Corona-Fallzahlen im Verbandsgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 7.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt die aktuellen Corona-Fallzahlen für das Verbandsgebiet bekannt. Folglich seien aktuell 15 Indexfälle (darunter zwei in der Stadt Schönau im Schwarzwald) sowie 2 Quarantäneanordnungen (0 in Schönau im Schwarzwald) für Kontaktpersonen zu verzeichnen.

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8. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 8
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8.1. Freibad-Öffnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.05.2021 ö 8.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu der im vorangegangenen Tagesordnungspunkt von Bürgermeister Schelshorn vorgestellten Planung zur Öffnung des Freibads in der Badesaison 2021 ergibt sich im Gremium eine Grundsatzdiskussion.

Dabei ärgert sich unter anderem Stadtrat Locker über die in der Verordnung des Landes für den Badebesuch festgelegte tagesaktuelle Testpflicht. Hiermit werde zum einen den Kommunen eine hohe Bürde auferlegt, und zum anderen sei dies für die Bürger - und hier insbesondere für die Kinder - schlichtweg nicht zumutbar. Deshalb sollten die Kommunen zusammenstehen und beim Land auf eine Änderung dieser Regelung drängen.

Stadtrat Seckinger kritisiert das Vorhaben, Saisonkarten nur an vollständig Geimpfte auszugeben. Dies sei eine Priorisierung, die man weglassen sollte.

Stadtrat Gierth befürchtet, dass das Freibad aufgrund der vorgesehenen Auflagen nicht in der Weise besucht werde, wie das gewünscht werde. Ihm wäre ein kontrolliertes Chaos im Freibad viel lieber als ein unkontrolliertes an der „Wiese“ oder an sonstigen Badestellen. Er mutmaße, dass aufgrund der verordneten Testpflicht genau dieses Szenario im diesjährigen Sommer eintreten werde.

Stadtrat Dr. Sladek gibt zu bedenken, dass man die Politik ein Stück weit verstehen müsse, die sehr bestrebt sei, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Dass hierbei die eine oder andere beschlossene Vorschrift - wirtschaftlich und/oder sozial betrachtet - nicht immer die sinnvollste gewesen sei, könne er bestätigen. Trotzdem befinde man sich auf einem guten Weg, wobei in diesem Jahr noch keine Normalität eintreten werde. Sein Plädoyer könne daher nur lauten: „Impfen, impfen und nochmals impfen!“

Diesem Impfappell schließt sich der Vorsitzende an. Er betont abschließend nochmals explizit, dass die vorgesehenen Vorschriften, welche einen Freibadbetrieb dieser Badesaison ermöglichen, vom Land mittels der Corona-Verordnung und nicht von der Stadt vorgegeben werden.

Datenstand vom 06.07.2021 16:49 Uhr