Datum: 18.01.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.12.2020 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 21.12.2020
3 Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohnungen und Tiefgarage - Abbruch des bestehenden Wohnhauses Flst.-Nr. 975/1, 975/2, 975/3 und 975/4, Wiesenstraße 1, 3, 5
4 Freiwillige Feuerwehr Schönau im Schwarzwald
4.1 Beschaffung einer Drehleiter Typ DLAK 23/12 nach DIN 14043, Beratung und Beschlussfassung
4.2 Ausgleichstockantrag 2021, Beratung und Beschlussfassung
5 Landtagswahl am 14. März 2021, Bildung der Wahlvorstände und Festsetzung des Erfrischungsgeldes
6 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021, Beratung und Beschlussfassung
7 Bürgerhilfe Fröhnd - Nachbarschaftshilfe im Oberen Wiesental e.V., Gewährung einer jährlichen Zuwendung
8 Kurzinformationen der Verwaltung
8.1 Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg
8.2 Aktuelle Informationen zur Corona-Schutzimpfung
9 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
9.1 Veröffentlichung von Corona-Fallzahlen für das Verbandsgebiet
9.2 Kita-Schließungen, Übernahme von Elternbeiträgen
9.3 Sperrung von Wanderwegen und Winterdienst

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.12.2020 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 21.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.12.2020 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:

TOP 1:
Antrag auf Stundung der Gewerbesteuer 2018
(Einstimmiger Beschluss).
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Stundungsantrag mit Stundungsraten in Höhe von 200,00 € vom 01.01.2021 bis 01.04.2022 zuzüglich der gesetzlichen Stundungszinsen zu gewähren.

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 21.12.2020 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.12.2020 wird dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Krumm im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werde keine erhoben.
Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter zudem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 21.12.2020 anerkannt wird.

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3. Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohnungen und Tiefgarage - Abbruch des bestehenden Wohnhauses Flst.-Nr. 975/1, 975/2, 975/3 und 975/4, Wiesenstraße 1, 3, 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 3

Sachverhalt

Geplant ist der Abriss der Gebäude Wiesenstraße 1-5 in Schönau im Schwarzwald. Die Planung wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.10.2020 vorgestellt.

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bahngelände“. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.11.2020 hat der Gemeinderat für diesen Bereich die siebte Änderung des Bebauungsplans „Bahngelände“ sowie die örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Diese siebte Bebauungsplanänderung und der Erlass örtlicher Bauvorschriften sollten in der Gemeinderatssitzung am 08.02.2020 beschlossen werden.

Der Bauantrag umfasst den Abbruch der vorhandenen beiden Gebäude sowie den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohnungen (2 x 12) und einer Tiefgarage. Die Gesamtwohnfläche beider Gebäude beläuft sich auf 2.066 m². Die Wärmeversorgung soll über das bereits verlegte Nahwärmenetz erfolgen. Dem Bauantrag liegt ein Gutachten der DEKRA bei, dass in der Tiefgarage zum derzeitigen Zeitpunkt auf eine Zwangsbelüftung sowie auf eine Sicherheitsbeleuchtung verzichtet werden kann.
In der Tiefgarage sind 25 Pkw-Stellplätze untergebracht. Zusätzlich sind auf dem Grundstück weitere 11 Stellplätze geplant.
Die Gebäudeabmessungen betragen jeweils 24,69 x 14,64 m. Als oberer Gebäudeabschluss ist ein Flachdach vorgesehen, das auch mit einer Photovoltaikanlage versehen werden kann. Das Flachdach soll begrünt werden. Die Gesamtgebäudehöhe beläuft sich auf ca. 12,50 m über Gelände.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten mit dem Hinweis, dass auf der nördlichen Seite des Baugrundstücks die maximal zulässige Seitenlänge der Grenzbebauung (Fahrradunterstände und Müllbox) von neun Metern überschritten wird.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat vom Vorsitzenden bekannt gegeben und erläutert.
In der Zwischenzeit habe sich nach weiterer Prüfung der Bauantragsunterlagen ergeben, dass im nördlichen Bereich des Baugrundstücks die maximal zulässige Seitenlänge der Grenzbebauung (Fahrradunterstände und Müllbox) von neun Metern überschritten wird.
Hierauf soll die Baurechtsbehörde gesondert hingewiesen werden.

Auf Frage von Stadtrat Knobel bestätigt der Vorsitzende - nach Rückfrage bei als Zuhörer anwesenden Bauherrn, dass der Gehweg an der Bahnhofstraße entlang des Baugrundstücks weiterhin bestehen bleibt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Freiwillige Feuerwehr Schönau im Schwarzwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 4
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4.1. Beschaffung einer Drehleiter Typ DLAK 23/12 nach DIN 14043, Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Die Beschaffung einer Drehleiter 18/12 gemäß DIN EN 14043 wurde am 14.08.2019 im offenen Verfahren (europaweit) ausgeschrieben. Nach der Auswertung der Angebote hat das Landratsam Lörrach vorgeschlagen, aufgrund der vorliegenden Preise die Ausschreibung aufzuheben und sich einer Sammelausschreibung im Schwarzwald-Baar Kreis für Drehleitern vom Typ DLAK 23/12 anzuschließen.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 16.12.2019 wurde die Ausschreibung aufgehoben und die Verwaltung beauftragt, sich der Sammelausschreibung anzuschließen. Die erforderlichen Mittel wurden im Haushaltsplan 2020 neu veranschlagt.

Bei der Sammelausschreibung wurden vom Büro MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus München acht Drehleitern vom Typ DLAK 23/12 europaweit in einem „Offenen Verfahren“ ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung war am 01.12.2020.

Für die Stadt Schönau im Schwarzwald stellen sich die zu vergebenden Auftragssummen folgendermaßen dar:

LOS I: Fahrgestell mit Aufbau

Fa. Rosenbauer GmbH & Co.KG, Karlsruhe
brutto 647.764,60 EUR
Bieter 2:
brutto 656.981,76 EUR


LOS II: Beladung

Fa. Barth GmbH & Co., Fellbach
brutto 17.995,48 EUR
Bieter 2:
Angebot konnte nicht gewertet werden


LOS III: Beigestellte Geräte (Atemschutz)
 waren nicht in Ausschreibung enthalten
Fa. Barth GmbH & Co., Fellbach
brutto 7.599,22 EUR

Hinweis zu LOS I:
Bei der Fa. Rosenbauer GmbH & Co.KG beträgt die Lieferzeit elf Monate. Bei Bieter Nr. 2 15 Monate.

Die Firmen Rosenbauer GmbH & Co.KG aus Karlsruhe und Barth GmbH &Co. aus Fellbach, sind als führende Firmen in den Bereichen der Feuerwehrdrehleitern bzw. Feuerwehrtechnik bekannt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Der Auftrag für die Beschaffung der Drehleiter vom Typ DLAK 23/12 wird an die Fa. Rosenbauer GmbH & Co.KG, Karlsruhe, mit einer Angebotssumme von brutto 647.764,60 EUR vergeben.
  2. Der Auftrag für die Beladung mit einer Angebotssumme von brutto 17.995,48 EUR wird an die Fa. Barth GmbH & Co. in Fellbach vergeben.
  3. Der Auftrag für beigestellte Geräte (Atemschutz) mit einer Angebotssumme von brutto 7.599,22 EUR wird an die Fa. Barth GmbH & Co. in Fellbach vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt sind 680.000 € an Mitteln eingestellt.

  • Fachförderung Z-Feu        254.000 €
  • Zuschuss Ausgleichstock        300.000 €
  • Eigenmittel        126.000 €

Rechtslage

Die Leistungen wurden europaweit im „Offenen Verfahren“ ausgeschrieben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erwähnt eingangs, dass sich zwischenzeitlich aufgrund einiger Änderungen die Vergabesummen für die einzelnen Lose nochmals geändert hätten.
Eine entsprechend abgeänderte Sitzungsvorlage liegt den Mitgliedern des Gemeinderats als Tischvorlage vor.

Der Vorsitzende trägt sodann den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor und gibt die neuen Vergabesummen im Einzelnen wie folgt bekannt:

Los I:                brutto 654.143,00 €
Los II:                brutto   16.901,75 €
Los III:        brutto     6.355,67 €

Insgesamt läge das Ausschreibungsergebnis für alle drei Lose somit immer noch unter dem Haushaltsansatz von 680.000 €. In diesem Zusammenhang danke er Kommandant Jürgen Bianchi, der im Zuge des Ausschreibungsverfahrens mit viel Engagement und guter Arbeit wesentlich zu diesem positiven Resultat beigetragen habe.

Diesem Dank schließt sich Stadtrat Locker uneingeschränkt an. Er hoffe, dass im Ernstfall mit der neuen Drehleiter möglichst viele Menschen gerettet werden können und dass die    teure Drehleiter möglichst lange hält.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Der Auftrag für die Beschaffung der Drehleiter vom Typ DLAK 23/12 wird an die Fa. Rosenbauer GmbH & Co.KG, Karlsruhe, mit einer Angebotssumme von brutto 654.143,00 EUR vergeben.
  2. Der Auftrag für die Beladung mit einer Angebotssumme von brutto 16.901,75 EUR wird an die Fa. Barth GmbH & Co. in Fellbach vergeben.
  3. Der Auftrag für beigestellte Geräte (Atemschutz) mit einer Angebotssumme von brutto 6.355,67 EUR wird an die Fa. Barth GmbH & Co. in Fellbach vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4.2. Ausgleichstockantrag 2021, Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Bei der Sammelausschreibung wurden vom Büro MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus München acht Drehleitern vom Typ DLAK 23/12 europaweit in einem „Offenen Verfahren“ ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung war am 01.12.2020.

Angebotssummen (brutto):

Fa. Rosenbauer Karlsruhe
Fahrgestell mit Aufbau
647.764,60 €
Fa. Barth Fellbach
Beladung (Atemschutz)
17.995,48 €
Fa. Barth Fellbach
Beigestellte Geräte
7.599,22 €
Gesamt

673.359,30 €


Im Haushalt 2021 sind folgende Mittel eingestellt.

  • Fachförderung (Z-feu)        254.000 €
  • Zuschuss Ausgleichstock        300.000 €

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage der Angebotssummen einen Ausgleichstockantrag über 300.000 € für die Beschaffung der neuen DLAK 23/12 zu stellen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird von der kommissarischen Rechnungsamtsleiterin Meike Schelshorn mit entsprechenden Erläuterungen vorgetragen.
Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage der Angebotssummen einen Ausgleichstockantrag über 300.000 € für die Beschaffung der neuen DLAK 23/12 zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Landtagswahl am 14. März 2021, Bildung der Wahlvorstände und Festsetzung des Erfrischungsgeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Am 14. März 2021 findet die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg statt. Die entsprechenden Wahlbekanntmachungen werden von der Verbandsverwaltung zentral für alle Verbandsgemeinden vorbereitet.

Das Wahllokal für die Stadt Schönau im Schwarzwald wird im Gymnasium eingerichtet. Da aufgrund der aktuellen Situation davon auszugehen ist, dass verstärkt das Instrument der Briefwahl genutzt wird, wird lediglich ein Wahlbezirk gebildet.  Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 18. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Trotz der aktuellen Corona-Situation ist eine Übersendung von Briefwahlunterlagen von Amts wegen aus rechtlichen Gründen unzulässig. Auf den Wahlbenachrichtigungen darf auch nicht für die Nutzung der Briefwahl geworben werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass diesbezüglich noch eine Gesetzesänderung vom Land Baden-Württemberg vorgenommen wird.

Seitens des Landratsamtes Lörrach wurde mitgeteilt, dass für die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau wieder ein gemeinsamer Briefwahlvorstand in Schönau eingerichtet werden soll. Erstmals sollen zwei Briefwahlvorstände (einen für die Stadt Schönau im Schwarzwald und einen für die restlichen Verbandsgemeinden) gebildet werden.  

Die Landeswahlordnung sieht vor, das auszuzahlende Erfrischungsgeld auf 35 Euro für den Vorsitzenden und auf je 25 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes zu erhöhen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dieses auf einheitlich 35 Euro festzusetzen.

Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und mindestens drei weiteren Beisitzern, die vom Bürgermeister aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten zu berufen sind. Die in der Gemeinde bestehenden Parteien oder Wählervereinigungen sollen dabei angemessen berücksichtigt werden.
Für die drei zu bildenden Wahlvorstände (allgemeiner Wahlvorstand sowie zwei Briefwahlvorstände) ist der Vorlage ein Besetzungs-Vorschlag beigefügt. Seitens der Gemeinderatsfraktionen können hierfür auch Alternativvorschläge unterbreitet werden.

Beschlussvorschlag

Das Erfrischungsgeld für die Landtagswahl am 14. März 2021 wird auf einheitlich 35 Euro festgelegt.

Rechtslage

Landtagswahlgesetz (LWG) und Landeswahlordnung (LWO).

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Krumm trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Beschluss

Das Erfrischungsgeld für die Landtagswahl am 14. März 2021 wird auf einheitlich 35 Euro festgelegt.
Dem Vorschlag der Verwaltung zur Besetzung der Wahlvorstände wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download LT-Wahl 2021, Vorschlag Bildung Wahlvorstände.pdf

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6. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021, Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2021 liegt als Sitzungsvorlage vor. Ursprünglich wurde im Haushaltsentwurf von einem Defizit im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.465.878 € (schriftliche Vorlage an den Gemeinderat) bzw. 972.429 € (zu Beginn der Sitzung am 30.11.2020) ausgegangen.
Durch Verschiebungen bzw. Streichungen von Investitionen und Mehreinnahmen beim Gemeindewald (Nachhaltigkeitsprämie) und Nachzahlungszinsen (Gewerbesteuer) hat sich das Defizit auf 710.199 € reduziert.

Im Finanzhaushalt wurde ursprünglich von einer Veränderung des Zahlungsmittelbestandes von -2.005.729 € ausgegangen. Diese hat sich nun auf -575.706 € verringert.

In der beigefügten Veränderungsliste sind die einzelnen Einsparungen/Mehreinnahmen ersichtlich.

Beschlussvorschlag

Stadt Schönau im Schwarzwald
Landkreis Lörrach
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
7.934.516
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
8.644.715
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-710.199
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-710.199

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.344.601
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.858.732
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-514.131
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
708.883
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.933.925
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.225.042
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-1.739.173
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.401.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
237.533
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.163.467
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-575.706

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                       Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        1.401.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.200.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf         400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf        340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Meike Schelshorn trägt den Sachverhalt der Sitzungslage vor und erläutert anhand der vorliegenden Veränderungsliste die einzelnen Einsparungen bzw. Mehreinnahmen.
Hauptsächlich durch die Gewährung der Nachhaltigkeitsprämie für den Gemeindewald sowie durch Nachzahlungszinsen bei der Gewerbesteuer sei es gelungen, dass Defizit nochmals von 972.429 € auf 710.199 € zu senken.
Weitere Erläuterungen werden von ihr zur mittelfristigen Finanzplanung und hier speziell zur Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und zur Entwicklung der liquiden Eigenmittel gegeben.

Auf Frage von Stadtrat Dr. Sladek erklärt Meike Schelshorn, dass sich die Gesamtrücklage von 3.672.873 € zum Ende des Haushaltsjahres 2019 aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (3.091.408 €) und den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (581.465 €) zusammensetze.

Stadträtin Münzer führt aus, dass sich das Haushaltsjahr 2021 wirtschaftlich als außergewöhnlich schwieriges Jahr darstelle. Coronabedingt seien die fetten Jahre vorbei und eine Haushaltskonsolidierung daher angezeigt. Freiwillige Aufgaben gehörten auf den Prüfstand und die Investitionen sollten der Haushaltslage angepasst und im Einzelfall sogar gestrichen werden. Eine äußerst sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung sei mehr denn je unabdingbar, anderenfalls könne nicht entspannt in die Zukunft geblickt werden.
Als positiv wertet Stadträtin Münzer, dass trotz der schwierigen Finanzsituation die Steuern im Haushaltsjahr 2021 nicht erhöht werden.

Bürgermeister Schelshorn erwidert, dass er den Ausführungen der Stadträtin in vielen Punkten widersprechen müsse. In den zurückliegenden, wirtschaftlich guten Jahren sei es der Stadt mit ihrer Haushaltspolitik gelungen, massiv Rücklagen zu bilden, die nun eingesetzt werden können. Aufgrund der derzeit gesamtwirtschaftlich schlechten Lage seien insbesondere die Landkreise und die Kommunen gefordert, die Konjunktur nicht weiter einbrechen zu lassen. Vielmehr müsse die öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion erfüllen und - soweit finanziell möglich - weiterhin in Maßnahmen investieren. Zudem seien alle von der Stadt momentan geplanten investiven Vorhaben in das Zahlenwerk 2021 eingearbeitet, so dass diese auch finanziell realisiert werden können.

Stadtrat Dr. Sladek kann das Statement von Stadträtin Münzer insofern unterstützen, dass mit dem Geld sparsam umgegangen werden muss. Ansonsten gelte es für ihn, mit gezielten Maßnahmen die Infrastruktur des Ortes erheblich zu verbessern, um das „Sterben der Stadt“ zu verhindern. Er hält das geplante Defizit 2021 für nicht dramatisch und bezeichnet die geplanten Vorhaben als sinnvoll.
Auf seine Frage nach den finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2021, die durch die Corona-Pandemie verursacht wurden, antwortet der Vorsitzende, dass dies mit dem vom Rechnungsamt errechneten Betrag von rund 436.000 € zu Buche schlage.

Stadtrat Locker nimmt Bezug auf die wirtschaftliche Führung eines Privathaushaltes, in dem in guten Zeiten ebenfalls Rücklagen für schlechtere Zeiten angespart werden. Trotz der momentan konjunkturell schlechten Lage müsse sich die Stadt weiterentwickeln.

Stadtrat Knobel sieht es ähnlich und bestätigt, dass die Stadt in den letzten Jahren sehr gut gehaushaltet habe. Jetzt sei es an der Zeit, an die angesammelten Rücklagen zu gehen und diese für die berechtigten Maßnahmen einzusetzen. Er halte den von der Verwaltung eingeschlagenen Weg grundsätzlich für richtig, zumal sich die Finanzkennzahlen in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt hätten. Dafür spreche er der Verwaltung ein großes Lob aus.

Beschluss

Stadt Schönau im Schwarzwald
Landkreis Lörrach
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
7.934.516
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
8.644.715
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-710.199
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-710.199

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.344.601
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.858.732
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-514.131
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
708.883
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.933.925
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.225.042
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-1.739.173
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.401.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
237.533
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.163.467
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-575.706

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                       Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        1.401.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.200.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf         400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf        340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss bei Enthaltung von Stadträtin Münzer.

Dokumente
Download 154_Haushaltsplan 2021_BESCHLUSS_18.01.2021.pdf
Download Veränderungsliste.pdf

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7. Bürgerhilfe Fröhnd - Nachbarschaftshilfe im Oberen Wiesental e.V., Gewährung einer jährlichen Zuwendung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Verein Bürgerhilfe Fröhnd – Nachbarschaftshilfe im Oberen Wiesental e.V. leistet mit vielen ehrenamtlichen Helfern vielfältige Hilfeleistungen wie betreute Fahrdienste, Einkäufe, Unterstützungen im Haushalt oder Betreuung en der pflegebedürftigen Menschen im Oberen Wiesental. Ab dem Frühjahr 2020 mit dem Lockdown und den Auswirkungen der Corona-Pandemie verstärkten sich die Anfragen der Bevölkerung im Oberen Wiesental nach Unterstützung durch die Bürgerhilfe.

Um weiterhin die Hilfeleistungen durch ehrenamtlich geschulte Helfer und die Organisation der Einsätze garantieren zu können, ist die Bürgerhilfe auf finanzielle Unterstützung der Kommunen angewiesen. Mit einer Zuwendung würde die Stadt helfen, die
Voraussetzungen für den Förderantrag zu schaffen, um den gleichen Zuwendungsbetrag von Land, Kreis und nochmals von der Pflegekasse erhalten zu können.

Für Schönauer Einwohner wurden im Jahr 2020 (Berichtszeitraum Januar – November 2020) 386 Einsätze mit einem Volumen von 732,75 Stunden und eine Fahrleistung von 4.354,5 km durchgeführt.

Die Bürgerhilfe bittet die Stadt für die wertvolle Arbeit, die sie auch für unsere Bevölkerung in Schönau leistet, wiederum um eine Zuwendung (siehe Anlage). Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, diese künftig als festgelegte jährliche Zuwendung zu tätigen.

Diese soll sich am jährlichen Zuwendungsbetrag der Stadt an andere soziale Vereine (wie z.B. DRK, AWO; VdK, Förderverein Krankenpflege und soziale Aufgaben, TAFEL Schopfheim) orientieren (i.d.R. 150 – 200 €). Am 10.09.2018 hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung einstimmig beschlossen, den Verein TAFEL SCHOPFHEIM e.V. mit jährlich 200 € zu unterstützen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2021 den Verein Bürgerhilfe Fröhnd – Nachbarschaftshilfe im Oberen Wiesental e.V. mit einer jährlichen Zuwendung von 200 € zu unterstützen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Jährliche Belastung des THH 3 (Soziales und Jugend) mit 200 €.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird vom Vorsitzenden mit zusätzlichen Erläuterungen vorgetragen.
Stadtrat Schlageter begrüßt den Vorschlag, die Tätigkeit der Bürgerhilfe mit ihren vielen ehrenamtlichen Helfern jährlich mit einer finanziellen Zuwendung der Stadt zu unterstützen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2021 den Verein Bürgerhilfe Fröhnd – Nachbarschaftshilfe im Oberen Wiesental e.V. mit einer jährlichen Zuwendung von 200 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Antrag auf Zuwendung 2021 Bürgerhilfe Fröhnd - Nachbarschaftshilfe im Oberen Wiesental e.V..pdf

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8. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 8
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8.1. Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Das Umweltministerium Baden-Württemberg plant die Festlegung von Radonvorsorgegebieten. Mittlerweile wurde veröffentlicht, dass insgesamt 29 Gemeinden im mittleren und südlichen Schwarzwald sogenannte Radonvorsorgegebiete werden sollen. Ein Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Vorlage. Hiervon ist auch die Stadt Schönau im Schwarzwald betroffen.

Vor der Ausweisung der Vorsorgegebiete stellt das Ministerium eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger sollen Gelegenheit haben, sich umfassend zu informieren und zu äußern. Hierzu finden jeweils am 20. und 27.01.2021, 16 Uhr, Online-Informationsveranstaltungen statt. Die Einwahldaten zu diesen Angeboten können am Veranstaltungstag unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/radioaktivitaet/radon-veranstaltungen 

Das Ministerium weist darauf hin, dass Radon in der öffentlichen Wahrnehmung erst seit kurzem ein Thema ist. Aber es sei wichtig, sich die Risiken bewusst zu machen und sich, wenn nötig. zu schützen.

In Radonvorsorgegebieten sind Arbeitergeber verpflichtet, Radon an Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss zu messen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Diese Verpflichtung gilt für Privatpersonen zwar nicht, allerdings sieht Umweltminister Untersteller eine Minimierung der Radonexposition im eigenen Interesse für geboten an.

Anregungen, Kommentare und Fragen können über die eingerichtete E-Mail-Adresse radon@um.bwl.de bis zum 16.02.2021 abgegeben werden. Alle Äußerungen und Antworten der Fachleute im Ministerium sollen dann anonymisiert veröffentlicht werden.

Umfassende Informationen können auf der Internetseite des Umweltministeriums unter https://um.baden-wuerttemberg.de oder auf der Webseite der LUBW unter www.radon-lubw.de abgerufen werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verweist in dieser Sache auf die vorliegenden Informationen, die vom Gemeinderat ohne Aussprache zur Kenntnis genommen werden.

Dokumente
Download Übersichtsplan Radonvorsorgegebiete.pdf

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8.2. Aktuelle Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 8.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass erst am vergangenen Donnerstag konkrete Informationen des Landratsamtes zum Start der Corona-Schutzimpfungen im Kreisimpfzentrum eingegangen seien.
Diese Informationen werden in dieser Woche im Schönauer Anzeiger veröffentlicht. Überdies hätten sowohl die Bürgerhilfe Fröhnd als auch CaDiSo Todtnau zugesagt, die über 80 Jahre alten Seniorinnen und Senioren bei der Vereinbarung eines Impftermins zu unterstützen.    

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9. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 9
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9.1. Veröffentlichung von Corona-Fallzahlen für das Verbandsgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker erklärt, dass er sich eine Veröffentlichung der tagesaktuellen Fallzahlen für das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes wünsche, wie dies zum Beispiel für die Gemeinden des Landkreises Waldshut-Tiengen praktiziert werde. Diese Transparenz könne dazu beitragen, dass die Corona-Schutzmaßnahmen von den Einwohnern in einem noch verstärkten Maße angewendet werden.

Der Vorsitzende erwidert, dass die Veröffentlichung der Fallzahlen auf Gemeindeebene seitens des Landratsamtes aufgrund einer Vereinbarung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kreisgemeinden abgelehnt werde. Trotzdem habe er bislang insbesondere anlässlich von Gremiumssitzungen die Gelegenheit genutzt, die aktuellen Fallzahlen für das Verbandsgebiet der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Dies werde er auch zukünftig so handhaben.
 

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9.2. Kita-Schließungen, Übernahme von Elternbeiträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer bezieht sich auf die Schließung der Kindertagesstätten, die für den zweiten Lockdown bis vorläufig 31. Januar angeordnet wurde. Sie möchte wissen, ob den Eltern die Elternbeiträge für die nicht geleistete Betreuungszeit zurückerstattet werden.
Der Vorsitzende entgegnet, dass hierfür seitens der Landesregierung noch keine konkreten Aussagen vorlägen. Es sei jedoch davon auszugehen, dass das Land die Elternbeiträge für tatsächlich nicht geleistete Betreuungsstunden wiederum übernehmen werde.

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9.3. Sperrung von Wanderwegen und Winterdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 9.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth spricht die starken Schneefälle der letzten Tage an. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, ob Wanderwege aufgrund der herrschenden Schneebruchgefahr gesperrt werden. Außerdem seien durch die üppigen Schneefälle mittlerweile verschiedene Straßenzüge so verengt, dass dort ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich sei. Dazu interessiere ihn, ob diese Engstellen durch den städtischen Winterdienst beseitig werden.

Der Vorsitzende führt aus, dass der Landkreis, verschiedene Organisationen sowie die Medien hinlänglich Warnungen zur besehenden Schneebruchgefahr ausgesprochen hätten. Daher sei die offizielle Sperrung von Wanderwegen grundsätzlich nicht vorgesehen. Aufgrund der starken Schneefälle sei der Werkhof mit der Schneeräumung in den letzten Tagen massiv ausgelastet gewesen. Ab morgen soll jedoch damit begonnen werden, die größten Schneehaufen aufzufräsen, um die eine oder andere Engstelle zu beseitigen.

Datenstand vom 22.01.2021 11:38 Uhr