Datum: 21.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.11.2020 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2020
3 MTB-Gebäude, Zustimmung Bauantrag und Vergabe von Ingenieurleistungen
4 Stadtwald Schönau im Schwarzwald, Forstbetriebsplan 2021 - Beratung und Beschluss
5 Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum: a) Grundsatzentscheidung zum Format Videositzung b) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
6 Annahme von Spenden
7 Kurzinformationen der Verwaltung
7.1 Jogi-Löw-Stadion, neue LED-Flutlichtanlage
8 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 21.12.2020 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.11.2020 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 21.12.2020 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.11.2020 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben:

TOP 1:
Landwirtschaftliche Flächen am Haselberg - Betriebscheck des Pächters
(Mehrheitlicher Beschluss; 9 Ja- und 1 Nein-Stimmen).

Die Stadt Schönau im Schwarzwald unterstützt den Pächter im Jahr 2020 beim Kauf von Winterfutter. Die Stadt erstattet dem Pächter die Kosten für 40 Ballen Winterfutter auf Nachweis. Dazu hat der Pächter der Stadt eine Rechnung vorzulegen. Die Kosten werden auf 1.900 € gedeckelt.

TOP 2:
Jagdpacht, Neuverpachtungen zum 01.04.2021:
a) Jagdrevier "Haselberg und Letzberg" mit Flächen der Jagdgenossenschaft "Schönau"
b) Jagdrevier "Fuchswald" mit Flächen der Jagdgenossenschaft "Schönau"
(Einstimmiger Beschluss.)

Die Verpachtung der Jagdreviere „Haselberg und Letzberg“ und „Fuchswald“ soll nach dem von Verwaltung erarbeiteten Verfahrensablauf erfolgen. Die Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre. Für das Jagdrevier „Haselberg und Letzberg“ und die Flächen „Schönau-Mitte, rechts der Wiese“ soll ein einheitlicher Pachtvertrag abgeschlossen werden.

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2020 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.11.2020 werden dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Krumm im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände zu den Beschlüssen werden nicht erhoben.
Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter zudem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2020 anerkannt wird.

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3. MTB-Gebäude, Zustimmung Bauantrag und Vergabe von Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 21.12.2020 ö 3

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2020 wurde die Entwurfsplanung des MTB-Gebäudes von Herrn Architekt Martin Vogelsang vom Architekturbüro böwer-eith-murken + vogelsang Architekten BDA PartG mbB aus Freiburg vorgestellt.

In diese Entwurfsplanung sind die Ergebnisse von mehreren Abstimmungsgesprächen mit den zukünftigen Nutzern des MTB-Gebäudes, den Fachplanern sowie der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamts eingeflossen.

Die Bauantragsunterlagen sollen nach der Zustimmung durch den Gemeinderat noch im Dezember 2020 zur Genehmigung an die Baurechtsbehörde weitergeleitet werden, damit im April 2021 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

Herr Vogelsang vom Architekturbüro Böwer Eith Murken Vogelsang wird die Bauantragspläne sowie die zu erwartenden Gesamtbaukosten in der Gemeinderatssitzung vorstellen und steht für Fragen zur Verfügung.
Über mögliche Einsparungen wird der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung beraten und beschließen.

Die Architektenleistungen wurden von Herrn Bürgermeister Peter Schelshorn nach vorheriger Videokonferenz am 20.04.2020 in einer Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO an das Architekturbüro Böwer Eith Murken Vogelsang vergeben.

Sollte der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag (Ziff. 3) der Verwaltung folgen, die Baumaßnahme weiter voranzutreiben, so müssen noch Ingenieurleistungen der Fachplaner vergeben werden. Hierzu wurden bereits Angebote eingeholt. Die einzelnen Honorarangebote basieren auf der Kostenschätzung des Architekturbüros Böwer Eith Murken Vogelsang.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bereiche:


Bezeichnung
Name des Büros
Angebotssumme brutto
1.
Außenanlagenplanung
Bbz Landschaftsarchitekten, Freiburg
21.322,93 €
2.
Bauphysik
Pannach & Pannach GmbH, Rümmingen
12.036,37 €
3.
Brandschutz
Holthausen Architektur + Brandschutz, Düsseldorf
10.865,89 €
4.
Fachtechnische Begleitung, Deklarationsuntersuchung
dplan GmbH, Weil am Rhein
11.293,99 €
5.
Elektroplanung
Planungsbüro für Elektrotechnik Greiner, Breisach
73.578,19 €
6.
Technische Gebäudeausrüstung Sanitär
Ingenieurbüro Behringer, Todtnau
26.792,37 €
6.
Technische Gebäudeausrüstung Heizung-Lüftung
Ingenieurbüro Behringer, Todtnau
48.926,91 €

7.
Baustatik
Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Norbert Barbisch, Schönau
91.906,66 €







Summe Fachplaner brutto
296.723,31 €

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt die Entwurfsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis
  2. Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahme weiter voranzutreiben.
  4. Der Gemeinderat beschließt, die Ingenieurleistungen an die oben aufgeführten Fachplaner zu vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im HH-Plan 2021 sind insgesamt 435.000 € an Haushaltsmitteln für Fachplaner und Ingenieurleistungen eingestellt.

Rechtslage

Die Honorare für die Fachplaner werden auf der Grundlage der geltenden HOAI ermittelt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt als Referenten Dipl.-Ing. (FH) Martin Vogelsang.

Mittels einer Präsentation stellt Herr Vogelsang den Anwesenden im Folgenden die Planunterlagen des Bauantrags für das Bauvorhaben mit detaillierten Erläuterungen vor.
Der Bauantrag sei die verfeinerte Weiterentwicklung des Planentwurfs, welchen er dem Gemeinderat bereits in der Sitzung am 9. November vorgestellt habe.
Gegenüber dem Planentwurf habe man nach Rücksprache mit dem Landschaftsplaner erreicht, den Gebäude-Vorplatz ohne Stufenanlage zu gestalten. Hiermit könne durch das Verlegen eines Pflasterbandes mit gesägter Oberfläche auch ein rollatorgerechter Zugang zum Haupteingang des Gebäudes geschaffen werden.
Die bisher im Bereich des Vorplatzes verlegten Pflastersteine sollen nach Möglichkeit wiederverwendet werden. Sollte sich jedoch im Zuge des Ausschreibungsverfahrens ergeben, dass die Verwendung neuer Steine günstiger sei, werde dies bei der Arbeitsvergabe berücksichtigt.

Sodann wird von Herrn Vogelsang die Kostenberechnung für das Bauvorhaben vorgestellt und erläutert. Folglich belaufen sich die Gesamtkosten für das Vorhaben auf 4.650.870 €. Gegenüber der Kostenschätzung vom Juli 2019, die lediglich auf Kostenkennwerten basiere, seien dies Mehrkosten von 402.008 € bzw. rund 9 %.
Anhand der sieben Kostengruppen (Baugrundstück, Erschließung, Baukonstruktion, technische Anlagen, Außenanlagen, Ausstattung und Baunebenkosten) werden die Mehrkosten im Einzelnen von Herrn Vogelsang dargestellt und erläutert. Gleichfalls werden von ihm mögliche Einsparpotentiale genannt, die sich auf die Lüftungsanlage im Sitzungsraum des 1. OG (36.890 €), das WC im DG (5.355 €), die Rampenheizung für die Tiefgarage (14.875 €), den Trogbrunnen (4.760 €) und den Unterflurbaumrost (3.280 €) beziehen.
Über diese möglichen Kosteneinsparungen müsse der Gemeinderat entscheiden.

Vom Vorsitzenden wird zur Kostenberechnung ergänzt, dass die für das Vorhaben ermittelten Gesamtkosten von rund 4.650.000 € in dieser Höhe auch im Haushaltsplan eingeplant seien.

In der anschließenden Aussprache werden die aufgezeigten Einsparpotentiale ausführlich erörtert, wobei sich der Gemeinderat dazu wie folgt einhellig positioniert:

  • Die Lüftungsanlage im Sitzungsraum des 1. OG soll nicht ausgeführt werden.
  • Das WC im DG soll eingebaut werden.
  • Die Entscheidungen die Rampenheizung für die Tiefgarage, den Trogbrunnen und den Unterflurbaumrost werden zunächst zurückgestellt. Diese sollen jeweils gesondert und zu gegebener Zeit im Zuge des Bauablaufs erfolgen bzw. nach Vorlage von konkreten Zahlen und Daten (Rampenheizung).

Nachfolgend werden von Bauamtsleiter Wunderle die an die einzelnen Fachplaner zu vergebenden Ingenieurleistungen erläutert. Die an die sieben Fachplaner zu vergebenden Leistungen schlagen mit einer Gesamtsumme von 296.723 € zu Buche.

Stadtrat Dr. Sladek bemängelt, dass in den vorliegenden Bauantragsunterlagen keine PV-Anlage für das Dach des MTB-Gebäudes vorgesehen sei. Aus Gründen des Klimaschutzes sei für ihn die PV-Anlage bei diesem Vorhaben ein „Muss“, zumal die Stadt in diesem Punkt auch ihrer Vorbildfunktion nachzukommen habe. Private Bauherrn können weniger zu Klimaschutzmaßnahmen animiert werden, wenn die Stadt hierfür selbst nicht tue.
Der Vorsitzende sieht dies ebenso und gibt Stadtrat Dr. Sladek Recht, dass die Stadt mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Für den Bauantrag sei die Ausweisung der PV-Anlage jedoch noch nicht erforderlich. Wie bereits mitgeteilt, sollen vom Elektroplaner zunächst konkrete Daten und Zahlen zu einem rentablen Betrieb einer PV-Anlage auf dem Gebäudedach ermittelt werden. Sobald diese Unterlagen vorliegen, werde über die mögliche Anbringung einer PV-Anlage im Gremium abschließend beraten und entschieden.

Der Vorsitzende dankt Herrn Vogelsang für das Kommen zur heutigen Sitzung, für den Vortrag und für die fachkundigen Erläuterungen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt die Entwurfsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis
  2. Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahme weiter voranzutreiben.
  4. Der Gemeinderat beschließt, die Ingenieurleistungen an die oben aufgeführten Fachplaner zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Stadtwald Schönau im Schwarzwald, Forstbetriebsplan 2021 - Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 21.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes sind öffentliche Wälder (hier: Stadtwald Schönau im Schwarzwald) nach Betriebsplänen zu bewirtschaften. Unter Berücksichtigung des periodischen Betriebsplans (Forsteinrichtung) sowie der aktuell schwierigen Situation (klimabedingte Waldschäden, stark gestörter Holzmarkt, Corona-Krise) hat der Forstbezirk Todtnau einen Forstlichen Betriebsplan für das Jahr 2021 erstellt. Dieser wurde bei der Waldbegehung am 16.10.2020 mit dem Gemeinderat (bzw. den anwesenden Mitgliedern des Gemeinderats) sowie Herrn Bürgermeister Schelshorn umfassend erörtert. Die dabei von den Teilnehmern geäußerten Anregungen/Zielanpassungen sind in der beigefügten Version des Betriebsplans bereits berücksichtigt

Eine nochmalige Vorstellung und Erörterung des Betriebsplans im Gemeinderat wird seitens des Forstbezirks als nicht erforderlich angesehen.

Die Kurzfassung des Betriebsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2021 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 zu.

Rechtslage

§ 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verweist auf die im Oktober stattgefundene Waldbegehung, bei welcher der Entwurf des Betriebsplanes 2021 von den Vertretern des Forstbezirks bereits eingehend besprochen wurde.

In der Zwischenzeit habe der Bund die zweckgebundene Nachhaltigkeitsprämie Wald bewilligt, die für den Stadtwald Schönau mit 113.230 € zu Buche schlage (100 € pro Hektar Waldfläche). Erfreulicherweise vermindere sich dadurch der Zuschussbedarf im nächsten Jahr von ursprünglich 242.863 € auf 129.633 € bzw. ohne die Einnahme aus der Jagdpacht auf 136.683 €.
Die Gründe für das Defizit lägen in erster Linie in den durch die Trockenheit und den Borkenkäfer verursachten Waldschäden. Außerdem wirke sich die Erhöhung des Fortverwaltungskostenbeitrags negativ auf das Betriebsergebnis aus.
Aufgrund der erheblichen Waldschäden werde es sicherlich einige Zeit dauern, bis im Stadtwald wieder ein positives Betriebsergebnis erzielt werden kann. In diesem Zusammenhang bestätige es sich, dass die Ergebnisse der Waldbewirtschaftung nie kurzfristig, sondern immer über einen längeren Zeitraum zu bewerten seien.

Auf Frage von Stadtrat Locker erklärt der Vorsitzende, dass unter ökologischen Gesichtspunkten eine möglichst stabile und klimaresiliente Baumartenzusammensetzung erforderlich sei. Daher sollen im nächsten Jahr erste Schadflächen vor allem mit den Baumarten Douglasie, Tanne und Ahorn wieder bewaldet werden. Mit dazu trage auch der die Naturverjüngung mit einem hohen Buchen-Bestandsanteil bei.

Stadtrat Strohmeier verweist darauf, dass die Stadt auf Nassholzlagerplätzen noch 8.000 bis 10.000 Festmeter Holz liegen habe, welches noch zum Verkauf anstehe. Berücksichtige er diesen Sachverhalt neben der gewährten Nachhaltigkeitsprämie, so komme er zum Fazit, dass die Stadt nochmals mit einem einigermaßen blauen Auge davongekommen sei.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 zu mit der Maßgabe, dass die vom Bund gewährte Nachhaltigkeitsprämie Wald (113.230 €) in den Plan einzuarbeiten ist.
Dadurch vermindert sich der Zuschussbedarf von 242.863 € auf 129.633 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Stadt Schönau 2021_18.11.2020_Fr-Sel.pdf

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5. Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum: a) Grundsatzentscheidung zum Format Videositzung b) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 21.12.2020 ö 5

Sachverhalt

  1. Grundsatzentscheidung zum Format Videositzung

Mit einer Änderung der Gemeindeordnung im Mai 2020 wurde folgender Paragraph neu eingefügt:

§ 37a
Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum

(1) Durch die Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass notwendige Sitzungen des Gemeinderats, ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können; dies gilt nur, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist. Dieses Verfahren darf bei Gegenständen einfacher Art gewählt werden; bei anderen Gegenständen darf es nur gewählt werden, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Seuchenschutzes, sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung ansonsten unzumutbar wäre. Bei öffentlichen Sitzungen nach Satz 1 muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen.
(2) Die Gemeinde hat sicherzustellen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden. In einer Sitzung nach Absatz 1 Satz 1 dürfen Wahlen im Sinne von § 37 Absatz 7 nicht durchgeführt werden. Im Übrigen bleiben die für den Geschäftsgang von Sitzungen des Gemeinderats geltenden Regelungen unberührt.
(3) Bis 31. Dezember 2020 findet Absatz 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass eine Regelung in der Hauptsatzung nicht erforderlich ist.

Mit der Neuregelung werden den kommunalen Gremien unter bestimmten Voraussetzungen Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum ermöglicht.

Die dauerhafte Zulassung des Verfahrens nach § 37a GemO erfordert grundsätzlich eine Regelung in der Hauptsatzung der Kommune. Für eine Übergangszeit vom Inkrafttreten der Neuregelung am 13. Mai 2020 bis 31. Dez. 2020 war/ist keine Hauptsatzungsregelung erforderlich (§ 37a Abs. 3 GemO). Dies ändert sich jedoch mit Beginn des nächsten Jahres. Videositzungen, die ab 1.1.2021 durchgeführt werden sollen, müssen durch eine entsprechende Hauptsatzungsregelung abgesichert sein. Andernfalls wäre das Format dann nicht (mehr) möglich. Somit obliegt dem Gemeinderat die grundsätzliche Frage, ob das Format Videositzung künftig überhaupt zum Einsatz kommt; die jeweilige Entscheidung, ob eine Sitzung im Einzelfall in Form einer Videositzung stattfindet bzw. die Voraussetzungen des § 37a GemO gegeben sind, trifft der Bürgermeister im Rahmen seiner Einberufungskompetenz.

Die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung von Videositzungen können unsererseits sichergestellt werden.
Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen. Hierfür steht der Ratssaal zur Verfügung.

Dem Gemeinderat wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Grundsatzbeschluss zu fassen, dass künftig das Format Videositzungen - bei Bedarf - zum Einsatz kommen kann.

  1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist in der Anlage beigefügt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Es wird zugestimmt, dass das Format Videositzung künftig nach den Bestimmungen des § 37 a eingesetzt werden kann.
  2. Dem Erlass der vorliegenden Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt.

Rechtslage

§ 37 a GemO und § 4 Abs. 2 GemO.
Da die Hauptsatzung Normen enthält, die für die Organisation der Gemeindeverwaltung von grundlegender Bedeutung sind, ist es erforderlich, dass über sie mit qualifizierter Mehrheit (Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats) Beschluss gefasst wird (13 Gemeinderatsmitglieder - Mehrheitserfordernis: 7 Ja-Stimmen).

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Krumm trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.
Besonders weist er darauf hin, dass die Stadt die technischen Anforderungen sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Einsatz des Verfahrens im Ratssaal des Rathauses und mit der vorhandenen Online-Konferenzsoftware erfüllt werden kann.
Seitens der Verwaltung werde daher und aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, durch entsprechende Beschlussfassung das Format Videositzungen zuzulassen und die erforderliche Änderung der Hauptsatzung vorzunehmen.

In der anschließenden Aussprache beantworten der Vorsitzende und Hauptamtsleiter Krumm verschiedene Verständnisfragen.
Stadträtin Münzer und Stadtrat Seckinger sprechen aus technischen und organisatorischen Gründen bzw. wegen der Vorgabe, bei öffentlichen Sitzung einen öffentlich zugänglichen Raum für die Sitzungsübertragung vorzuhalten, grundsätzlich gegen Videositzungen aus.
Dagegen halten es die Stadträte Strohmeier und Dr. Sladek aus Gründen der Rechtssicherheit für unumgänglich, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Von Stadtrat Dr. Sladek wird in diesem Zusammenhang auf die umfassende Informationspolitik und die Zuverlässigkeit des Bürgermeisters verwiesen, so dass davon ausgegangen werden könne, dass dieser das Format Videositzung wirklich nur beim Vorliegen schwerwiegender Gründe einsetze.
Diese Auffassung wird vom Vorsitzenden bestätigt.

Auf Frage von Stadtrat Knobel bestätigt der Vorsitzende zudem, dass eine Hauptsatzungsänderung durch einen Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats beantragt werden kann.    

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Es wird zugestimmt, dass das Format Videositzung künftig nach den Bestimmungen des § 37 a eingesetzt werden kann.
  2. Dem Erlass der vorliegenden Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtin Münzer und Stadtrat Seckinger).

Dokumente
Download Hauptsatzung_durchgeschr. Fassung 2020.pdf
Download Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 2020.pdf

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6. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 21.12.2020 ö 6

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 04.09.2020 bis 10.12.2020 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von
31.294,48 €.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Krumm gibt die eingegangenen Spenden mit Namensnennung der Spender bekannt.  
Der Vorsitzende spricht diesen ein herzliches Dankeschön aus, wobei er die großzügige Geldspende einer ortsansässigen Firma für das Freibad besonders hervorhebt. Sodann lässt er über die Annahme der Spenden ab stimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von
31.294,48 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Seckinger. Die Stadträte Locker und Dr. Sladek haben wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt; sie hatten die Sitzung verlassen.

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7. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 21.12.2020 ö 7
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7.1. Jogi-Löw-Stadion, neue LED-Flutlichtanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 21.12.2020 ö 7.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass die neue LED-Flutlichtanlage im Jogi-Löw-Stadion inzwischen installiert worden sei.
Die Inbetriebnahme der Anlage werde zu gegebenen Zeit mit Vertretern der beiden Vereine FC und TuS Schönau im Rahmen eines Pressetermins erfolgen. Zu diesem Termin werde er auch die Mitglieder des Gemeinderats einladen.

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8. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 21.12.2020 ö 8

Vortrag/Diskussionsverlauf

Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats liegen nicht vor.

Zum Schluss der Sitzung wünscht der Vorsitzenden den Anwesenden ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen guten Start in ein gesundes neues Jahr.
Dem Gemeinderat danke er für die konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufen Jahr und ein besonderer Dank gehe auch an die anwesenden Amtsleiter für ihre Unterstützung.

Datenstand vom 23.12.2020 11:24 Uhr