Datum: 30.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2020
3 Vorstellung "Energiekarawane" der fesa e.V.
4 Umbau und Sanierung bestehendes MFH (Erneuerung und Vergrößerung Balkone und Schließung vorh. Loggien), Flst.-Nr. 467/5, Schönenbuchen 15
5 Anbau an das bestehende Wohnhaus, Flst.-Nr. 942, Neustadtstraße 19
6 Erstellung von Parkplätzen (temporäre Nutzung), sowie Be- und Entlademöglichkeit für LKW, Flst.-Nr. 454, Friedrichstraße 53/55
7 Erneuerung Wasserleitung im OT Brand, Arbeitsvergabe Erneuerung Wasserleitung/Querung B 317
8 Abwasserbeseitigung: a) Gebührenkalkulation 2021 b) Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
9 Grundstücksangelegenheiten - Straßenübernahmen
9.1 Übernahme einer Grundstücksfläche als Teilfläche (Straße) in Schönau-Brand, Flst.-Nr. 777/3
9.2 Übernahme einer Grundstücksfläche als Teilfläche (Straße) in der Oberfeldstraße, Flst.-Nr. 1004
10 Jagdgenossenschaft Schönau, Abverpachtung einer Teilfläche nach § 17 Abs. 2 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
11 Jahresabschluss 2019, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO
12 Entwurf Haushaltsplan Kernhaushalt 2021, Beratung
13 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald. Wirtschaftsplan 2021 - Beschlussfassung
14 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 10.12.2020
15 Kurzinformationen der Verwaltung
15.1 Konsolidierte Finanzkennzahlen der Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2019
15.2 Photovoltaikanlage "Schönauer Schöpfungsfesnter"
15.3 Pilotprojekt "Allmende 2.0"
16 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
16.1 Verwilderte Böschung im Gurgel

zum Seitenanfang

1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

zum Seitenanfang

2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2020 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Krumm stellt auf Anfrage fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2020 anerkannt wird.

zum Seitenanfang

3. Vorstellung "Energiekarawane" der fesa e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Eigentümerinnen und Eigentümer älterer Immobilien sind häufig nicht ausreichend über Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz informiert oder schrecken vor möglichen Kosten der Beratung zurück. Deshalb bleiben Sanierungspotenziale häufig ungenutzt. Das Projekt Energiekarawane (Wohn­gebäude) der fesa e.V. aus Freiburg hat sich daher zum Ziel gesetzt, Gebäudeeigentümer zu energetischer Modernisierung zu motivieren und dadurch die Sanierungsrate insgesamt zu erhöhen.

Bei der Energiekarawane wird das übliche Prinzip der Energieberatung umgekehrt:
Die Energieberater*innen nehmen nach vorheriger Ankündigung und Ansprache mit der Verwaltung direkten telefonischen Kontakt mit den Hauseigentümer*innen auf und bieten eine Initialberatung im Namen der Kommune an. Durch die nachfolgende neutrale und qualifizierte Beratung (Energieeffizienzexpert*innen) direkt am Objekt, werden die Eigentümer*innen über ihre individuellen Möglichkeiten informiert und dadurch zu einer Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen motiviert.
Die Erfolge des Projekts wurden durch Evaluierung einer Vielzahl von Kampagnen belegt: Im Schnitt nehmen 25% der Zielgruppe (Eigentümer*innen im Bereich unsanierter Altbaubestand) das kommunale Energieberatungsangebot an, wovon sich wiederum 60% zur Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen entscheiden.

Die Durchführung der Kampagne folgt einem standardisierten Ablauf. Sämtliche hierfür nötigen Arbeitsmaterialien sind vorgefertigt und müssen nur noch an die kommunalen Gegebenheiten angepasst werden. Die fesa e.V. leistet den nötigen Wissenstransfer und stellt die Materialien verbunden mit einer ausführlichen Nutzungsunterweisung und Projekteinführung zur Verfügung. Anschließend begleitet die fesa e.V. die Kommunen während aller Projektphasen von der Vorbereitung der Kampagne über die Durchführung bis einschließlich der Evaluierung.

Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf brutto ca. 18.000 EUR (bei 400 Gebäudeeigentümer*innen zuzüglich Verwaltungskosten). Davon entfallen rund 13.000 € auf den Projektträger und rund 5.000 € als zusätzliche Verwaltungskosten auf den GVV Schönau (100 h * 50 €/h).  

Bei der Gemeinderatssitzung werden Vertreter der fesa e.V. das Projekt „Energiekarawane“ vorstellen und stehen für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das Projekt „Energiekarawane“ zur Kenntnis und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Bei einer Teilnahme am Projekt „Energiekarawane“ sind folgende Mittel in den Haushaltsplan 2021 einzustellen:
  • Projektkosten (extern)        13.000 €
  • Verwaltungskosten GVV        5.000 €
       (außerhalb der allg. Verbandsumlage)
 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vom Vorsitzenden  zu Beginn der Sitzung abgesetzt.

zum Seitenanfang

4. Umbau und Sanierung bestehendes MFH (Erneuerung und Vergrößerung Balkone und Schließung vorh. Loggien), Flst.-Nr. 467/5, Schönenbuchen 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB).

Die vorhandenen Loggien auf der nördlichen Gebäudeseite sollen geschlossen und als Abstellräume verwendet werden. An der Nord-, Süd- und Westfassade sollen die vorhandenen Balkone erneuert und leicht vergrößert werden (Stahlkonstruktion).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

zum Seitenanfang

5. Anbau an das bestehende Wohnhaus, Flst.-Nr. 942, Neustadtstraße 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahngelände“.
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um einen Anbau an das bestehende Wohnhaus in der Neustadtstraße 19. Der geplante Neubau liegt innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Baufensters.
Im Untergeschoss ist ein Hauswirtschaftsraum sowie eine Büro- und Technikraum vorgesehen. Im Erdgeschoss sind die Garderobe, WC und ein Badezimmer geplant. Im Dachgeschoss soll ein Kinderzimmer mit Dusche und WC untergebracht werden. Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45 Grad. Der Alt- und Neubau wird im Erdgeschoss mittels Tür verbunden. Der Gebäudegrundriss beträgt 7,0 x 7,18 m. Insgesamt erhöht sich die Wohnfläche um ca. 91 m², die Nutzfläche um ca. 5 m².

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

zum Seitenanfang

6. Erstellung von Parkplätzen (temporäre Nutzung), sowie Be- und Entlademöglichkeit für LKW, Flst.-Nr. 454, Friedrichstraße 53/55

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schönenbuchen“. Auf dem Flst.-Nr. 454 sind 40 weitere Stellplätze geplant. Die Stellplätze sowie die Zufahrtswege werden mit einer wassergebundenen Decke versehen.
Die Erschließung des Parkplatzes erfolgt direkt von der Bundesstraße B 317 aus. Diese Parkplatzfläche soll auch dem Be- und Entladen der LKWs dienen. Derzeit erfolgt die Anlieferung im Wesentlichen über den Johann-Peter-Hebel Weg.

Der Bauherr hat der Verwaltung mitgeteilt, dass sie bezüglich der Anbindung des Parkplatzes an die Bundesstraße B 317 mit dem Landratsamt in Verbindung stehen. Um die Genehmigungsfähigkeit dieser Anbindung zu prüfen, empfiehlt das Landratsamt das Einreichen eines Bauantrags.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und erläutert.

Stadtrat Schröder spricht die Einfahrt zum neuen Parkplatz an, die in unmittelbarer Nähe zur neu installierten Lichtsignalanlage angelegt werden soll. Er sieht hier einen Gefahrenpunkt für Kinder, der durch die Zu- und Abfahrt von Lastkraftwagen auf bzw. vom Parkplatz entstehen könnte.
Der Vorsitzende erwidert, dass die Warenanlieferung der EWS überwiegend in den sehr frühen Morgenstunden erfolge. Dies habe bei der bisherigen Anlieferung über den Johann-Peter-Hebel-Weg auch immer wieder zu Beschwerden der dortigen Anwohner geführt. Insofern könne das Lärmproblem für die Anwohner mit der neuen Anbindung gelöst werden.

Auf Frage von Stadtrat Gierth  bestätigt der Vorsitzende, dass mit dem Bau des neuen Firmenparkplatzes eine Entlastung des Freibad-Parkplatzes einhergehe.

Stadtrat Knobel fragt nach der Bedeutung der temporären Nutzung des neuen Firmenparkplatzes.
Bauamtsleiter Wunderle entgegnet, dass der Bereich des neuen Bauplatzes baurechtlich auch anderweitig genutzt werden könnte. Seitens der EWS werde mit der temporären Nutzung eine Zwischennutzung der Freifläche verfolgt, die möglicherweise in Zukunft auch für eine Firmenerweiterung dienen könnte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

zum Seitenanfang

7. Erneuerung Wasserleitung im OT Brand, Arbeitsvergabe Erneuerung Wasserleitung/Querung B 317

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 7

Sachverhalt

Nach der Erweiterung des Neubaugebiets Brand muss die unterdimensionierte Trinkwasserleitung im Bereich der Bundesstraße B 317 von DN 80 auf DN 100 vergrößert werden. Im Zuge dieser Maßnahme wird die Leitungstrasse von den Privatgrünstücken in den öffentlichen Straßenbereich verlegt. Die neue Wasserleitung hat eine Länge von ca. 33 m.

Diese Arbeiten wurden im Frühjahr 2020 vom Büro dwd beschränkt ausgeschrieben (Submission war am 07.04.2020). Damals ging ein Angebot ein (netto 76.410,53 €). Aufgrund der Kostenüberschreitung und der Dringlichkeit des Ablaufs der Bindefrist, hat Herr Bürgermeister Peter Schelshorn am 20.04.2020 nach vorheriger Videokonferenz die Ausschreibung in einer Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO aufgehoben.

Im Oktober 2020 wurde mit dieser Firma nochmals über dieses Angebot verhandelt. Hierbei würde diese Firma einen Nachlass von 5 % gewähren, wenn die Beauftragung und Bauausführung im Winter / Frühjahr 2021 erfolgen würde.

Außerdem wurde ein weiteres Angebot der Fa. Bau GmbH aus Herrischried eingeholt. Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf netto 59.768,96 €.

Somit stellt sich die Bieterrangfolge folgendermaßen dar:

  1. Firma Bau GmbH, Herrischried                netto 59.768,96 €
  2. Bieter 2                                        netto 72.590,00 € 

 
Die Firma Bau GmbH aus Herrischried ist der Verwaltung als leistungsstarke und zuverlässige Firma bekannt.

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für die Verlegung der Wasserleitung/Querung B 317 wird an die Firma Bau GmbH aus Herrischried für netto 59.768,96 € (brutto 71.125,06 €) vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Haushaltsmittel von 40.000 € in den Haushaltsplan 2021 einzustellen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Da die Planansätze von 40.000 € im Jahr 2019 und weiteren 20.000 € im Jahr 2020 nicht ausreichend waren, werden im Haushaltsplan 2021 zusätzliche Haushaltsmittel von 40.000 € benötigt, so dass für die Umsetzung dieser Maßnahme insgesamt 100.000 € zur Verfügung stehen. Bei Baukosten von 59.768,96 € (netto) ergeben sich Ingenieurleistungen von geschätzt 19.000 € (netto), so dass die Haushaltsmittel von 100.000 € ausreichend sein müssten. Die Maßnahme belastet die zukünftigen Wassergebühren mit rund 0,01 €/m³ (jährliche Abschreibungen von 2.000 € / 126.000 m³).

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird von Bauamtsleiter Wunderle mit ergänzenden Erläuterungen vorgetragen.

Beschluss

Der Auftrag für die Verlegung der Wasserleitung/Querung B 317 wird an die Firma Bau GmbH aus Herrischried für netto 59.768,96 € (brutto 71.125,06 €) vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Haushaltsmittel von 40.000 € in den Haushaltsplan 2021 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

zum Seitenanfang

8. Abwasserbeseitigung: a) Gebührenkalkulation 2021 b) Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 8

Sachverhalt

Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 12. November 2012 betreibt die Stadt Schönau im Schwarzwald die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung.

Für die Benutzung der Abwasseranlagen erhebt die Stadt Schönau im Schwarzwald gemäß §§ 37 und 38 Abwassersatzung eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Abwassergebühr. Im Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 werden hierfür folgende Gebührensätze erhoben.

  • Schmutzwassergebühr        3,26 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,67 €/m²

Die Kalkulation der Abwassergebühren erfolgt nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei dürfen nach § 14 Abs. 1 KAG die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden.

Nach § 14 Abs. 3 KAG gehören zu den ansatzfähigen Kosten nach § 14 Abs. 1 KAG auch
  1. die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen,
  2. Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten und

Die Verzinsung des um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzte Anlagekapitals (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen) erfolgt nach der Restwertmethode. Der Zinssatz wird mit 0,25% festgesetzt.

Den Abschreibungen werden die ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde gelegt. Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). Die Werte der Abschreibungen und Auflösungen werden aus der Anlagenbuchhaltung ermittelt.  

Die Gebühren werden bei der Schmutzwasser- und der Niederschlagswasserbeseitigung unterschiedlich bemessen. Bei der Schmutzwassermenge bemisst sich diese grundsätzlich nach dem Frischwassermaßstab in m³. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die versiegelte Fläche maßgebend. Diese errechnet sich nach den überbauten und darüber hinaus befestigten Grundstücksflächen in m², die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

In der Kalkulation werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung und die Maßstabseinheiten für beide Gebührensätze ermittelt. Die jeweiligen Gesamtkosten des Kalkulationszeitraums werden danach zunächst um die Kostenanteile für die Straßenentwässerung reduziert. Die Kosten der Straßenentwässerung hat die Stadt selbst zu tragen. Anschließend werden die verbleibenden gebührenfähigen Kosten auf die Bereiche Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt und durch die Gesamtmengen der jeweiligen Gebührenmaßstäbe geteilt.

Für den Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ist § 14 Abs. 2 KAG zu beachten:
„Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.“
Folgende Kostenüberdeckungen werden in die Gebührenkalkulation des Jahres 2021 eingestellt:
  • Kostenüberdeckung des Jahres 2017        43.315,53 € (teilweise)

Bei der Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde das Büro Heyder + Partner mit der Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 bis 2012 beauftragt. Ab dem Jahr 2013 erfolgte die Gebührenkalkulation durch das Rechnungsamt. Bei der Kalkulation der Abwassergebühren ist zu beachten, dass das Ortsnetz von der Stadt Schönau im Schwarzwald und die Verbandssammler und die Zentralkläranlage vom Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald betrieben werden. Die anteiligen Betriebskosten der Verbandssammler und der Zentralkläranlage sind in der Gebührenkalkulation der Stadt Schönau im Schwarzwald zu berücksichtigen. Nachdem nun im Jahr 2016 die Umstellung auf NKHR erfolgt ist, hat die Verwaltung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 das Büro Heyder + Partner mit der Kalkulation der Abwassergebühren beauftragt. Für das Jahr 2021 wird die Gebührenkalkulation wieder vom Rechnungsamt durchgeführt.

Aus der Gebührenkalkulation ergeben sich unter Berücksichtigung der o.a. Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2017 folgende Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021.

  • Schmutzwassergebühr        3,44 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,49 €/m²

Ohne die Berücksichtigung von Kostenüberdeckungen der Vorjahre würden sich folgende Gebührensätze ergeben:

  • Schmutzwassergebühr        3,74 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,54 €/m²

Hinweis:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.01.2010 erlaubt § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG nur den Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber von Kostenunterdeckungen die der Gebührengläubiger (der Gemeinderat als beschließendes Organ) bewusst in Kauf genommen hat.
Außerdem ist bei der Gebührenkalkulation § 78 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu beachten. Danach gehen die Entgelte für Leistungen (Gebühren) den Steuern vor. Auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach vom 16.07.2018 wird explizit verwiesen.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenobergrenze von 3,44 €/m³ für Schutzwasser und die Gebührenobergrenze von 0,49 €/m² Niederschlagswasser als Abwassergebühr für das Jahr 2021 festzusetzen.

Die Gebührenkalkulation liegt der Vorlage bei und wird dem Gemeinderat in der Sitzung am 30.11.2020 erläutert.


b) Änderung der Abwassersatzung

Durch die Kalkulation und der sich daraus ergebenden Änderung der Abwassergebühren für das Jahr 2021 ist eine Änderung der Abwassersatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald erforderlich.

Die Änderungssatzung wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Schmutzwassergebühr des Jahres 2021 wird auf 3,44 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Niederschlagswassergebühr des Jahres 2021 wird auf 0,49 €/m² festgesetzt.

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode).

  1. Der Änderung der Abwassersatzung wird zugestimmt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Festsetzung von kostendeckenden Abwassergebühren und damit Entlastung der steuerfinanzierten Bereiche.

Rechtslage

§ 14 KAG und § 78 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt auszugsweise den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.
Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Schmutzwassergebühr des Jahres 2021 wird auf 3,44 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Niederschlagswassergebühr des Jahres 2021 wird auf 0,49 €/m² festgesetzt.

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode).

  1. Der Änderung der Abwassersatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2021.01.01 Abwassersatzung Änderung.pdf
Download Abwasser_Gebührenkalkulation 2021.pdf

zum Seitenanfang

9. Grundstücksangelegenheiten - Straßenübernahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. Übernahme einer Grundstücksfläche als Teilfläche (Straße) in Schönau-Brand, Flst.-Nr. 777/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 9.1

Sachverhalt

Wie in der Anlage zu entnehmen ist, erfolgt zukünftig die Zufahrt zum Pausenhof der Buchenbrandschule sowie zum südlichen Parkplatz der neuen Mehrzweckhalle über das Privatgrundstück der Firma Heinzmann GmbH & Co. KG (Flst.-Nr. 777/3). Im Bereich des Kanals befindet sich die öffentliche Löschwasserentnahmevorrichtung. Hierzu haben mehrere Gespräche zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und der Verwaltung stattgefunden.

Die Firma Heinzmann GmbH & Co. KG ist grundsätzlich mit der Benutzung des Grundstücks einverstanden. Aufgrund der noch zu verlegenden zwei Stellplätze und der Löschwasserentnahmestelle bietet die Fa. Heinzmann GmbH & Co. KG der Stadt Schönau im Schwarzwald eine kostenlose Übernahme des Zufahrtswegs an (ca. 400 m²). Lediglich die Vermessungs- und Notargebühren müssten von der Stadt Schönau im Schwarzwald getragen werden (ca. 3.000,00 €). Der betreffende Straßenabschnitt ist in einem relativ guten Zustand. Bereits jetzt wird der Winterdienst in diesem Straßenteilstück vom Werkhof übernommen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Grundstücksfläche als Teilfläche (Straße) in Schönau-Brand, Flst.-Nr. 777/3, von der Einmündung der B 317 bis zum Gewerbekanal.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die anfallenden Kosten für die Vermessungsarbeiten sowie für den Notar müssen von der Stadt Schönau im Schwarzwald übernommen werden (ca. 3.000 €). Die Verwaltung wird aufgefordert entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2021 bereitzustellen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit entsprechenden Erläuterungen vor.
Vom Vorsitzenden wird ergänzt, dass die vorgeschlagene Lösung zur Übernahme der Grundstücksteilfläche in konstruktiven Gesprächen mit der Firma Heinzmann erzielt werden konnte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Grundstücksfläche als Teilfläche (Straße) in Schönau-Brand, Flst.-Nr. 777/3, von der Einmündung der B 317 bis zum Gewerbekanal.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Lagepläne .pdf

zum Seitenanfang

9.2. Übernahme einer Grundstücksfläche als Teilfläche (Straße) in der Oberfeldstraße, Flst.-Nr. 1004

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 9.2

Sachverhalt

Im Zuge der Neukonzeptionierung des ehemaligen Frisetta-Areals in der Oberfeldstraße, hat Herr Fritz Rueb angefragt, ob die Stadt Schönau im Schwarzwald ca. 80 m² Straßenverkehrsfläche kostenlos in das Eigentum übernehmen würde (siehe Anlage).

Damit wäre eine Vereinfachung der Grenzverläufe möglich. Die Vermessungs- und
Notarkosten würden von Herrn Fritz Rueb übernommen werden. Auf der zu übernehmenden Teilfläche würde Herr Fritz Rueb noch eine neue Asphaltbetondeckschicht auf seine Kosten einbauen lassen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die kostenlose Übernahme der im Lageplan gelb dargestellten Teilfläche als Straßenverkehrsfläche.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird von Bauamtsleiter Wunderle mit weiteren Erläuterungen vorgetragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die kostenlose Übernahme der im Lageplan gelb dargestellten Teilfläche als Straßenverkehrsfläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Lageplan Grundstücksübergabe Oberfeld.pdf

zum Seitenanfang

10. Jagdgenossenschaft Schönau, Abverpachtung einer Teilfläche nach § 17 Abs. 2 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 10

Sachverhalt

Auf der Gemarkung Schönau im Schwarzwald stehen zum 01.04.2021 drei Jagdpachtverträge zur Neuverpachtung an. Es handelt sich um
 
  • das Jagdrevier „Haselberg und Letzberg“ mit den Eigenjagdbezirken „Haselberg“ und „Letzberg“,
  • das Jagdrevier „Fuchswald“ als Teil des Eigenjagdbezirks „Fuchswald und Stalden“
  • sowie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk/Jagdrevier „Schönau – Mitte“ der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald.

Der Jagdpachtvertrag des gemeinschaftlichen Jagdbezirks/Jagdreviers „Schönau – Mitte“ wurde zwischen der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald und den Jagdpächtern der Jagdreviere „Haselberg und Letzberg“ und „Fuchswald“ geschlossen. Die Jagdpächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks haben im Innenverhältnis den Jagdbezirk entlang der Wiese aufgeteilt. Die Pächter des Teils des Jagdreviers „Fuchswald“ bejagen die Flächen links der Wiese mit einer bisherigen Bruttojagdfläche von 128,3 ha. Der Pächter der Eigenjagdbezirke „Haselberg“ und „Letzberg“ bejagt die Flächen rechts der Wiese mit einer bisherigen Bruttojagdfläche von 182,4 ha. Durch dieses komplizierte Konstrukt war der Abschuss von drei Pachtverträgen erforderlich.

Auf Anregung des Landratsamts Lörrach als untere Jagdbehörde sollte ein einfacheres Konstrukt zur Jagdverpachtung gefunden werden. Deshalb fand am 22.10.2020 ein Gespräch zwischen der unteren Jagdbehörde und der Verwaltung im Rathaus Schönau statt. Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten erörtert. Zur Vereinfachung der bisherigen Handhabung wird folgende Lösung empfohlen:
 
  • Durch die Fortschreibung des Jagdkatasters ergeben sich Verschiebungen zwischen den Eigenjagdbezirken der Stadt Schönau im Schwarzwald und der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald. Die den Eigenjagdbezirken angrenzende kommunale Flächen sind kraft Gesetzes Bestandteil der Eigenjagdbezirke. Damit verringert sich die Fläche der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald von 310,7 ha auf 275,1 ha.

  • Die Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald verpachtet nach § 17 Abs. 2 JWMG eine Teilfläche von ca. 1.028.007 m² an die Stadt Schönau im Schwarzwald bzw. den Eigenjagdbezirk „Fuchswald und Stalden“ bzw. Jagdrevier Fuchswald. Es handelt sich um die Flächen links der Wiese. Die Beibehaltung der bisherigen Teilung entlang der Wiese wird von der unteren Jagdbehörde empfohlen. Bei einer Abverpachtung nach § 17 Abs. 2 JWMG handelt es sich um „Abrundung“ im weiteren Sinne. Die Zuständigkeit für Abrundungen obliegt gemäß Satzung der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald dem Jagdvorstand und somit dem Gemeinderat.

  • Der Pachtvertrag zwischen der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald und der Stadt Schönau im Schwarzwald bzw. dem Jagdrevier „Fuchswald“ wird auf sechs Jahre abgeschlossen. Eine längere Verpachtung ist nach dem JWMG grundsätzlich möglich. Aus verwaltungstechnischen Vereinfachungsgründen ist es jedoch zweckmäßig wenn die Vertragslaufzeit und die Laufzeit der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf die Stadt (ebenfalls sechs Jahre) kombiniert werden. Dadurch entfallen zukünftig unnötige Jagdgenossenschaftsversammlungen. Zusätzlich ist zu beachten, dass der zum 01.04.2021 abzuschließende Jagdpachtvertrag für das Jagdrevier „Fuchswald“ auch für sechs Jahre abgeschlossen wird.

  • Die Jagdpacht ergibt sich aus dem mit dem Jagdpächter des Jagdreviers „Fuchswald“ abgeschlossenen Jagdpachtvertrag. Das Jagdrevier „Fuchswald“ hat incl. der Flächen der Jagdgenossenschaft links der Wiese eine Gesamtfläche von 287,4 ha. Der Anteil der Jagdgenossenschaft an der Gesamtpacht beträgt 35,76 %.

  • Die restliche Fläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks „rechts der Wiese“ wird in einem einheitlichen Jagdpachtvertrag mit dem Jagdrevier „Haselberg und Letzberg“ verpachtet.

  • Durch dieses Verfahren sind zukünftig im Außenverhältnis lediglich zwei Jagdpachtverträge erforderlich.

  • Für die Verpachtung der Jagdreviere „Fuchswald“ und „Haselberg und Letzberg“ ist der Gemeinderat zuständig.

  • Darüber hinaus muss bis zum 31.03.2021 auch eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald einberufen werden. Dabei sind u.a. folgende Punkte zu beschließen:

  • Zum 25.11.2014 wurde das JWMG eingeführt. Nach § 19 Abs. 1 der Durchführungsverordnung (DVO) zum JWMG wurde beschlossen, dass bis zum Ablauf von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung eine Versammlung der Jagdgenossenschaft einzuberufen ist.  Die Änderungen im JWMG machen auch eine Anpassung der Satzung der Jagdgenossenschaften erforderlich. Die neue Mustersatzung wurde am 09.10.2020 veröffentlicht. Das Rechnungsamt wird auf Basis der Mustersatzung eine neue Satzung für die Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald erarbeiten und der Genossenschaftsversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Zurzeit findet eine Aktualisierung des Jagdkatasters statt.
  •        Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat.

Der Pachtvertrag zur besseren Reviergestaltung nach § 17 Abs. 2 JWMG zwischen der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald und der Stadt Schönau im Schwarzwald ist dieser Vorlage angefügt. Die Anlagen 1 (Auflistung der Verpachteten Flurstücke) und die flurstücksscharfen Lagepläne werden zurzeit vom Fachbereich Vermessung des Landratsamts Lörrach erstellt.

Beschlussvorschlag

Die Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald verpachtet ihre Flächen links der Wiese nach § 17 Abs. 2 JWMG an die Stadt Schönau im Schwarzwald bzw. den Eigenjagdbezirk „Fuchswald und Stalden“. Es handelt sich um eine Fläche von
ca. 1.028.007 m², welche in angefügter Karte dargestellt ist. Die Karte ist Bestandteil des Beschlusses.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Für den Vorsitzenden macht die vorgeschlagene Abverpachtung der Teilfläche an den Eigenjagdbezirk „Fuchswald und Stalden“ Sinn, wodurch dieser Jagdbezirk aufgewertet werde.
Dies wird auch von Stadtrat Knobel so gesehen, wodurch zukünftig im Außenverhältnis nur noch zwei Pachtverträge erforderlich seien.

Rechnungsamtsleiter Stähle weist abschließend darauf hin, dass der für die Abverpachtung ausgearbeitete Jagdpachtvertrag mit der unteren Jagdbehörde abgestimmt sei.

Beschluss

Die Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald verpachtet ihre Flächen links der Wiese nach § 17 Abs. 2 JWMG an die Stadt Schönau im Schwarzwald bzw. den Eigenjagdbezirk „Fuchswald und Stalden“. Es handelt sich um eine Fläche von
ca. 1.028.007 m², welche in angefügter Karte dargestellt ist. Die Karte ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2020_11 Jagdteilverpachtung nach 17_II JWMG.pdf
Download 2020_11_12 GJB Schönau.pdf
Download 2020_11_12 GJB Schönau _ links der Wiese.pdf
Download 2020_11 GJB_Schoenau_DTK10.pdf
Download 2020_11 GJB_Schoenau_Flst.pdf

zum Seitenanfang

11. Jahresabschluss 2019, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 11

Sachverhalt

Der Jahresabschluss stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde dar. Er zeigt die wesentlichen Ereignisse des letzten Jahres und gibt damit in Verbindung mit der finanziellen Perspektive einen ganzheitlichen Einblick in die Arbeit der Verwaltung. Somit informiert der Bericht die Bürgerinnen und Bürger, die politischen Gremien und die Verwaltung über die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Schönau im Schwarzwald.

Der Jahresabschluss 2019 wurde entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung von der Verwaltung aufgestellt.  

Erfreulich ist, dass es auch im vierten „doppischen“ Haushaltsjahr gelungen ist, einen positiven Jahresabschluss vorzulegen.

Mit einem Überschuss von 733.583,47 € konnte in der Ergebnisrechnung ein sehr gutes Ergebnis erwirtschaftet werden. Gegenüber der Planung konnte der Überschuss sogar verdreifacht werden. Die Abschreibungen konnten in voller Höhe erwirtschaftet werden und es konnte sowohl eine Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses als auch eine Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses ausgewiesen werden.

Zum 31.12.2019 werden Ergebnis-Rücklagen von insgesamt 3.672.873,08 € ausgewiesen. Davon entfallen 3.091.408,66 € auf Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und 581.464,42 € auf Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses.

In der Finanzrechnung nahm der Zahlungsmittelbestand um 144.003,97 € ab. Der Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung beträgt 697.341,67 €. Der Mindestzahlungsmittelüberschuss von 335.772,93 € (= ordentliche Tilgung) konnte somit erwirtschaftet werden. Von den Tilgungsleistungen von 520.257,55 € entfallen
335.772,93 € auf die ordentliche Tilgung und 184.484,62 € auf eine Sondertilgung. Der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquide Mittel) beträgt 981.179,92 €. Damit wird die Soll-Liquiditätsreserve nach § 22 Abs. 2 GemHVO von 134.193,41 € deutlich übertroffen.

Zusätzlich zum Zahlungsmittelbestand von 981.179,92 € verfügt die Stadt Schönau im Schwarzwald über kurz- und mittelfristige Geldanlagen von 1.500.000,00 €. Diese werfen zwar keine Zinserträge ab, sind aber zumindest vor Negativzinsen der Banken geschützt. Das Guthaben eines Bausparvertrags beträgt 321.543,30 €. Dieses wird auch nicht zum Zahlungsmittelbestand gerechnet, wirft aber Zinserträge ab und könnte kurzfristig in Zahlungsmittel umgewandelt werden.  

An den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wurden „Ausleihungen“ von 751.516,44 € vergeben. Diese könnten kurzfristig vom Eigenbetrieb umgeschuldet und dem Kernhaushalt somit weitere Liquidität zugeführt werden.

Hinweis:
Der Jahresabschluss 2019 wird aufgrund des hohen Seitenumfangs nicht in Papierform verschickt. Der Abschluss kann auf der RIS-Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald unter folgendem Link eingesehen werden:

https://ris.gvvschoenau.de/?clientid=36 

Nach Aufruf des Links bitte in der Navigationsleiste den Punkt „Sitzungen“ und dann die Sitzung vom 30.11.2020 auswählen. Unter dem Tagesordnungspunkt 11 ist der Jahresabschluss 2019 als Anlage beigefügt.
Bei den Gemeinderatsmitgliedern, die das RIS im Einsatz haben, ist die entsprechende PDF-Datei direkt als Anlage beigefügt. 

Die wesentlichen Eckpunkte werden in der Sitzung mittels einer Präsentation erläutert.
   

Beschlussvorschlag

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 30.11.2020 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
9.034.553,92
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
8.332.944,65
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
701.609,27
1.4
Außerordentliche Erträge
33.214,63
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
1.240,43
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
31.974,20
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
733.583,47
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
8.615.152,10
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.917.810,43
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
697.341,67
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
163.933,29
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
374.142,73
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-210.209,44
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
487.132,23
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
520.257,55
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
-520.257,55
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
-33.125,32
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                        Einzahlungen und Auszahlungen
-110.878,65
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
1.125.163,89
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
-144.003,97
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
981.179,92
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
5.906,66
3.2
Sachvermögen
32.959.352,36
3.3
Finanzvermögen
6.153.687,55
3.4
Abgrenzungsposten
31.670,07
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
39.150.616,64
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
3.672.873,08
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
10.585.946,13
3.11
Rückstellungen
683.841,12
3.12
Verbindlichkeiten
2.530.935,27
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
42.493,49
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
39.150.616,64

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Rechtslage

§ 95 b Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Jahresrechnung 2019 wird von Rechnungsamtsleiter Stähle mittels einer Präsentation in komprimierter Form vorgestellt und erläutert.

Er geht dabei besonders auf folgende Punkte ein:

  • Ziele des Jahresabschlusses
  • Ergebnisrechnung 2019 
  • Sonderergebnis 2019  
  • Finanzrechnung 2019 
  • Bilanz 2019 
  • Ausblick 2019 

Als Fazit zur Jahresrechnung, die mit dem positiven Gesamtergebnis von 733.583 EUR abschließt. Gegenüber dem Planergebnis (237.473 €) sei dies eine Verbesserung um 496.110 €.

Als Fazit zum Jahresabschluss werden vom Rechnungsamtsleiter unter anderem folgende Punkte festgehalten:

  • Die Stadt konnte in 2019 ihre Aufgaben stetig und nachhaltig erfüllen; das vorgegebene Gesamtbudget konnte eingehaltenwerden.
  • Die Abschreibungen von netto 358.355 € (Vorjahr 345.709 €) konnten in voller Höhe erwirtschaftet werden.
  • Die wirtschaftliche Lage der Stadt kann als sehr gut bezeichnet werden.
  • Ebenso kann die finanzielle Lage der Stadt als sehr gut bezeichnet werden.

Fragen zum Vortrag des Rechnungsamtsleiters werden aus der Mitte des Gemeinderats nicht gestellt.

Das gute Rechnungsergebnis wird allgemein mit Freude zur Kenntnis genommen.
Für die sehr gute Arbeit spricht Stadtrat Schlageter dem Rechnungsamtsleiter ein großes Lob und herzliches Dankeschön aus.
Der Vorsitzende schließt sich diesen Ausführungen an.

Beschluss

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 30.11.2020 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
9.034.553,92
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
8.332.944,65
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
701.609,27
1.4
Außerordentliche Erträge
33.214,63
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
1.240,43
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
31.974,20
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
733.583,47
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
8.615.152,10
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.917.810,43
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
697.341,67
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
163.933,29
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
374.142,73
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-210.209,44
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
487.132,23
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
520.257,55
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
-520.257,55
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
-33.125,32
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                        Einzahlungen und Auszahlungen
-110.878,65
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
1.125.163,89
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
-144.003,97
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
981.179,92
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
5.906,66
3.2
Sachvermögen
32.959.352,36
3.3
Finanzvermögen
6.153.687,55
3.4
Abgrenzungsposten
31.670,07
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
39.150.616,64
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
3.672.873,08
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
10.585.946,13
3.11
Rückstellungen
683.841,12
3.12
Verbindlichkeiten
2.530.935,27
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
42.493,49
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
39.150.616,64

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_Jahresabschluss_2019.pdf

zum Seitenanfang

12. Entwurf Haushaltsplan Kernhaushalt 2021, Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 12

Sachverhalt

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt.

Der Entwurf besteht aus
  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
  • Gesamtergebnishaushalt
    • Darstellung der wesentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts
  • Gesamtfinanzhaushalt
    • Finanzhaushalt – Investitionsprogramm 2021
    • Ermächtigungsübertragung 2020 nach 2021 (gebundene Liquidität)
  • Schuldenübersicht nach Kostenstellen
  • Mittelfristige Finanzplanung
    • Ergebnishaushalt (noch nicht gerechnet)
    • Finanzhaushalt – Investitionsprogramm 2022 bis 2024
  • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
  • Schlussbetrachtung
  • Anlagen
    • Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
    • Stellenplan
    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden

Für das Haushaltsjahr 2020 können durch den kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt, die Corona-bedingten Einnahmerückgänge und Mehraufwendungen weitgehend kompensiert werden. Aber auch in den Folgejahren ist eine geordnete Haushaltswirtschaft und die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Schönau im Schwarzwald zu gewährleisten. Anders als für das Jahr 2020 sind jedoch für die Jahre 2021 ff. bisher keinerlei Finanzhilfen des Bundes oder des Landes in Aussicht gestellt. Insofern gestaltet sich die Aufstellung des Haushaltsplans unter den aktuellen Rahmenbedingungen als äußerst schwierig. Ein Ausgleich des Haushalts 2021 ist nur durch Rücklagenentnahmen möglich. Ziel muss es sein, spätestens im Jahr 2023 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Im Ergebnishaushalt 2021 wird zum aktuellen Zeitpunkt ein Defizit von 1.465.878 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.

Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:

 
Datengrundlage
Rücklage
31.12.2018
Jahresabschluss 2018
2.389.799,39 €
Zuführung 2019
Jahresabschluss 2019
701.609,27 €
31.12.2019
 
3.091.408,66 €
Entnahme 2020
Haushaltsplan 2020
-337,210,00 €
31.12.2020
 
2.745.198,66 €
Entnahme 2021
Entwurf 2021
-1.465.878,00 €
31.21.2021

1.288.320,66 €

Trotz einer geplanten Entnahme von 1.465.878,00 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2021 noch einen Bestand von 1.288.320,66 € aus. Dazu kommen noch Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses über rund 570.000 €. Damit sind zwar große Teile der Überschüsse der letzten Jahre aufgebraucht, aber es stehen noch Rücklagenmittel von rund 1.850.000 € zum Ausgleich der Folgejahre zur Verfügung.    

Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen folgende Gründe:
  • Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis sieht einen Zuschussbedarf von 249.913 € vor. Die Gründe für das Defizit liegen in den durch Trockenheit und Borkenkäfer verursachten Waldschäden. Außerdem wirkt sich die Erhöhung des Forstverwaltungskostenbeitrags negativ auf das Betriebsergebnis aus.
  • Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird aufgrund der festgesetzten Vorauszahlungen mit 2.000.000 € kalkuliert. Das sind 790.000 € weniger als im Haushaltsplan 2020. Dadurch sinkt die Gewerbesteuerumlage von 287.206 € in 2020 auf 205.882 € im Jahr 2021. Somit ergeben sich Corona-bedingte Mindereinnahmen von 708.676 €.  
  • Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 89.287 € auf 1.983.728 €. Die Gründe liegen im Wesentlichen in steigenden Personalkosten, dem Flächennutzungsplan und dem beginnenden Betrieb der Mehrzweckhalle. Allein durch den Betrieb der Mehrzweckhalle (Abschreibungen, Steuerungs- und Serviceleistungen) werden die Umlagen an den GVV Schönau zukünftig deutlich steigen. Durch den steigenden Anteil an Kindern in den Schönauer Kindergärten und die Erhöhung des Personalschlüssels im Buchenbrandkindergarten steigt auch die Kindergartenumlage für die Stadt Schönau im Schwarzwald deutlich.
  • Durch die laufenden Investitionen (Zufahrt und Parkplatz Freibad, Im Grün) und die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen (Johann-Peter-Hebel-Weg, Luisenstraße, Eigenanteil Stadtsanierung) werden die Abschreibungen deutlich steigen. Bereits im Jahr 2021 stiegen die Abschreibungen um 35.634 € und tragen somit zum steigenden Defizit bei.
  • Die Personalkosten steigen um 29.100 €. Dies entspricht einer Erhöhung von 2,9%. Eine weitere Aufstockung des Personalkörpers ist aktuell nicht angedacht und auch nicht finanzierbar.  
  • Die Unterhaltungsaufwendungen wurden gegenüber den Vorjahren zurückgefahren. Als wesentliche Unterhaltungsmaßnahmen sind zu nennen:
    • Rathaus (Fertigstellung elektronische Schließanlage)
    • Feuerwehr (Ausgleich Bodenunebenheiten)
    • Gymnasium (neue Fenster Musiksaal, Musik-Vorbereitung, Schülerbibliothek)
    • Bürgersaal (neue Beleuchtung – Sicherheit; neues Eingangselement)
  • Im Bereich der konzeptionellen Planung sind folgende Maßnahmen zu nennen:
    • Feuerwehr (Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan)  10.000 €
    • Energieberatungskampagne  18.000 €
    • Fortführung Verkehrskonzept Innenstadt  15.000 €
Die Gesamtkosten bzw. das Einsparpotential betragen 43.000 €!
  • Umsetzung des DigitalPakts im Gymnasium
    • Die Maßnahme wird mit 80% bezuschusst
    • Die Betreuung des Verwaltungsnetzes und der Support der mobilen Endgeräte muss vom Schulträger übernommen werden – Voraussetzung für die Bezuschussung (VwV DigitalPakt)

Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf den Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung (Haushaltserlass) vom 14.10.2020. Die Entwicklung in den Jahren 2018 bis 2021 stellt sich wie folgt dar.

Entwicklung Finanzausgleich
2018
(Ergebnis)
2019
(Ergebnis)
2020
(Plan)
2021
(Plan)
Bedarfsmesszahl
3.312.322
3.446.465
3.520.600
3.475.215
Steuerkraftmesszahl
3.099.234
4.122.021
4.364.600
4.300.680
Schlüsselzahl
0
0
0
0
Sockelgarantie
213.088
0
0
0
Steuerkraftsumme
3.099.234
4.122.021
4.513.826
4.300.680
Steuerkraftsumme je Einwohner *
1.238,20
1.680,39
1.859,07
1.783,77

* für das Jahr 2018 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2017        =        2.503 Einwohner
* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018        =        2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019        =        2.428 Einwohner
* für das Jahr 2021 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2020        =        2.411 Einwohner

Während für den Zeitraum 2018 bis 2020 eine Steigerung bei der Steuerkraftsumme erkennbar ist, wird die Steuerkraftsumme des Jahres 2021 erstmals seit Jahren geringfügig sinken. Dieser Rückgang erfolgt aufgrund der Zweijahressystematik des FAG unabhängig zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Bei der Steuerkraftsumme je Einwohner ist zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahlen sinken.

Problematisch ist, dass bei sinkender Steuerkraftsumme die Gewerbesteuer Corona-bedingt rund 700.000 € einbrechen wird.

Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. In ihm werden die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands dargestellt. Im Jahr 2020 nimmt der Zahlungsmittelbestand um 2.005.729 € ab. Diese Zahl ist um zum 31.12.2020 nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (1.439.000 €) und Ermächtigungsüberträge vom Jahr 2020 ins Jahr 2021 (1.009.200 €) zu bereinigen, so dass die tatsächliche Abnahme des Zahlungsmittelbestands 1.575.929 € betragen wird.  
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts 2021 beträgt 1.191.654 €. Somit können die Tilgungen nicht aus den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen bedient werden. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 1.577.542 €. Davon sollen 1.001.000 € über Darlehen finanziert werden.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2020 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 1.652.864,80 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2021 (-2.005.729 €), einschließlich der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen der Vorjahre (+1.439.000 €) und der Ermächtigungsübertragungen 2020 nach 2021 von netto                -1.009.200 € ergeben zum 31.12.2021 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 76.935,80 €. Davon sind allerdings 129.666,45 € für Rückstellungen gebunden. Die „freien“ liquiden Eigenmittel von -52.530,65 € liegen somit unter der Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 152.962,13 €.

Damit sind keine liquiden Eigenmittel zur Finanzierung des ambitionierten Investitionsprogramms der Jahre 2022 bis 2024 vorhanden. Um hier eine verlässliche Aussage treffen zu können, muss zuerst die mittelfristige Finanzplanung des Ergebnishaushalts gerechnet werden. Die Situation im Stadtwald und die hohen Umlageforderungen des GVV wirken sich allerdings negativ auf die Zahlungsmittel des Ergebnishaushalts aus.

Durch eine Umschuldung des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ könnten im Jahr 2021 bis zu 700.000 € an liquiden Mitteln dem Kernhaushalt rückgeführt werden. Dadurch wäre es möglich zum 31.12.2021 liquide Eigenmittel in Höhe der Mindestliquidität auszuweisen und somit einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 4.297.036 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse von 1.312.073 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf dem Bau des MTB-Gebäudes und auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2021 sollen in der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2021 beschlossen werden. Die Verwaltung wird bis Ende Dezember 2020 Änderungswünsche des Gemeinderats und neue Erkenntnisse in den vorliegenden Entwurf einarbeiten.

Neben der Umsetzung von Einsparmöglichkeiten (siehe Tabellen Ergebnishaushalt und Investitionen) hat der Gemeinderat grundsätzlich auch die Möglichkeit die Grundsteuern und die Gewerbesteuer zu erhöhen. Bei einer Erhöhung um jeweils 10 Prozentpunkte könnten folgende Erträge (Ergebnishaushalt) bzw. Einzahlungen (Finanzhaushalt) realisiert werden.

Steuerart
aktueller Hebesatz
10 Prozentpunkte
Grundsteuer A
320 v.H.
85 €
Grundsteuer B
400 v.H.
9.850 €
Gewerbesteuer
340 v.H.
58.800 €

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle erwähnt eingangs, dass sich seit der Erstellung der Beschlussvorlage bis zum heutigen Tag mehrere Kennzahlen geändert hätten, was dazu führe, dass sich das im Ergebnishaushaltes veranschlagte Gesamtminus von 1.468.878 € auf 970.429 € reduziere. Die liquiden Eigenmittel werden zum Jahresende 2021 um rund 842.000 € abnehmen. Die prognostizierte Abnahme der Eigenmittel habe bei der Erstellung des Planentwurfes noch deutlich höher gelegen; die Verminderung sei in erster Linie auf eine zusätzliche Darlehensaufnahme von 400.000 € für das MTB-Gebäude zurückzuführen.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Ergebnisverbesserung sei, dass der Planansatz bei der Gewerbesteuer aufgrund der festgesetzten Vorauszahlungen von 2.000.000 € auf 2.500.000 € erhöht werden konnte.  

Sodann stellt Rechnungsamtsleiter Stähle den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2021 mit detaillierten Erläuterungen vor.

In der nachfolgenden Aussprache werden insbesondere die wesentlichsten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes mit Gestaltungsmöglichkeiten des Gemeinderats sowie die im Finanzhaushalt vorgesehenen Investitionen erörtert. Dabei spricht sich der Gemeinderat einhellig für folgende Änderungen gegenüber dem Entwurf aus:

Ergebnishaushalt
Kostenstelle
Bezeichnung
Beschreibung
Aufwand
Nein
2022
11249201
Rathaus
Fertigstellung Schließanlage (Innentüren)
19.000 €

X
12600101
Feuerwehr
Ausgleich Bodenunebenheiten
6.00 €

X
12600101
Feuerwehr
Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan 2022
10.000 €

X
51101002
Energieberatungs-kampagne
Energieberatung durch Energiekarawane
13.000 €

X
51101002
Energieberatungs-
Kampagne
Verwaltungsaufwand GVV
(100 h * 50 €/h)
5.000 €

X
54100101
Straßen, Wege, Plätze
Fehlende Unterlagen Lärmaktionsplan
6.000 €
X

54100401
Ingenieurbauwerke
Brückenüberprüfung
5.000 €
X

57300801
Bürgersaal
Eingangsbereich (Türelement)
5.000 €

X



Mit diesen Änderungen kann das Defizit um weitere 69.000 € vermindert werden.

Zu den im Finanzhaushalt 2021 vorgeschlagenen Investitionen wird vom Vorsitzenden empfohlen, die Anschaffung des Anbaugeräts zur Unkrautvernichtung (Höhe der Investition = 47.000 €) ­– im Hinblick auf den möglichen Verbandswerkhof – nicht auf 2022 zu verschi eben, sondern ganz zu streichen.  
Hiermit ist der Gemeinderat einverstanden. Im Übrigen befürwortet das Gremium die im Finanzhaushalt für das kommende Jahr vorgeschlagenen Investitionen einhellig.

Im Zuge der der Beratung zu den Maßnahmenverschiebungen bzw. -streichungen wird von Stadtrat Dr. Sladek angemerkt, dass es trotz des derzeit begrenzten Finanzrahmens wichtig sei, die wesentlichsten Investitionsmaßnamen auszuführen. Man müsse den Mut aufbringen, in die Zukunft zu denken, denn nur so könne die Attraktivität des Städtchens vorangebracht werden.
 
Rechnungsamtsleiter Stähle verweist in diesem Zusammenhang auf die mittelfristige Finanzplanung, nach der sich der Schuldenstand der Stadt von 2,0 Mio. € zu Beginn des Jahres 2021 auf 6,5 Mio. € bis zum Ende des Jahres 2024 erhöhen werde. Er gebe zu bedenken, dass ein Großteil dieser Schuldenlast der nächsten Generation hinterlassen werde-

Diese Aussage wird von Stadtrat Knobel relativiert mit dem Hinweis, dass ein großer Anteil an der Schuldenlast auf das Vorhaben „Neubau MTB-Gebäude“ entfalle. Der hierfür anfallende Schuldendienst werde jedoch größtenteils durch Mieteinnahmen refinanziert.  

Abschließend wird von Rechnungsamtsleiter Stähle ausgeführt, dass vorgesehen sei, die genehmigungspflichtige Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan - in die heute vorgenommenen Änderungen eingearbeitet werden - in der öffentlichen Sitzung am 18.01.2021 zu beschließen.

Bürgermeister Schelshorn spricht dem Rechnungsleiter seinen Dank für die sehr gute Arbeit aus, die dieser bei der Planerstellung geleistet habe.

Dokumente
Download 154_Haushaltsplan 2021_ENTWURF.pdf

zum Seitenanfang

13. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald. Wirtschaftsplan 2021 - Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 13

Sachverhalt

Der Eigenbetrieb ist finanzirtschafltich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für den Eigenbetrieb ist somit ein separater Wirtschaftsplan aufzustellen.

In § 14 Eigenbetriebsgesetz werden die Bestandteile des Wirtschaftsplan festgelegt:
  • Erfolgsplan
  • Vermögensplan
  • Stellenübersicht
 
Entsprechend dem Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts ist dem Wirtschaftsplan eine mittelfristige Finanzplanung anzufügen.

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2021 des Eigenbetriebs Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wurde in der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2020 vorgestellt und beraten. Es ergaben sich keine Änderungswünsche seitens des Gemeinderats, so dass der unveränderte Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Im Erfolgsplan des Betriebszweigs „Seniorenzentrum“ wird ein Jahresverlust von 21.094 € ausgewiesen. Im Wirtschaftsplan 2020 lag der Jahresverlust noch bei 17.923 €. Die Erhöhung um 3.171 € ist auf höhere Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung zurückzuführen. So müssen die Brandschutztüren für rund 5.000 € ertüchtigt werden.

Im Betriebszweig „Wohnraumvermietung“ kann im Jahr 2021 mit einem Jahresgewinn von 11.163 € gerechnet werden. Im Wirtschaftsplan 2020 lag der kalkulierte Jahresgewinn noch bei 10.359 €, so dass eine Steigerung von 804 € zu verzeichnen ist.  
Beim Objekt Friedrichstr. 2 + 4 entwickelt sich das Betriebsergebnis positiv. Nach einem durch die Treppenhaussanierung verursachten Defizit von 8.081 € im Jahr 2020 sollte im Jahr 2021 wieder ein Überschuss von 1.518 € erwirtschaftet werden.
Beim Objekt Wiesenstr. 6 ist eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten. Nach einem geplanten Überschuss von 8.528 € im Jahr 2020 wird im Jahr 2021 mit einem Defizit von 807 € gerechnet. Die Gründe liegen in steigenden Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung. So sollen in einer Wohnung das Bad und ein Teppichboden ersetzt werden. Der Mieter muss für den Teppichboden allerdings einen Eigenanteil tragen. Außerdem müssen aus Sicherheitsaspekten die Balkongeländer ersetzt werden.

Durch die abgeschlossene Modernisierungsmaßnahme steigen die Mieterträge im Objekt Friedrichstr. 37 um rund 7.000 € im Jahr, da 8% der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können.

Während die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung über den gesamten Wohnungsbestand von 61.500 € im Jahr 2020 auf 56.000 € im Jahr 2021 sinken, steigen die Ansätze für Heizungskosten von 18.700 € im Jahr 2020 auf 24.250 € im Jahr 2021, da im Jahr 2020 der Ansatz für das Objekt Gentnerstr. 1 leider übersehen wurde.

Im Jahr 2021 liegen die Schwerpunkte der Gebäudeunterhaltung im Austausch des Hauptzählerkastens mit Hauseinführung im Anwesen Friedrichstr. 4 (10.000 €) und in den im Objekt Wiesenstr. 6 vorgesehenen Maßnahmen (Badsanierung und Balkongeländer erneuern). Sollte im Objekt Friedrichstr. 2 + 4 ein Mieterwechsel anstehen, wird in diesem Zusammenhang die Elektroinstallation der betreffenden Wohnung ausgetauscht. Dafür stehen vorsorglich 3.000 € im Erfolgsplan bereit.

Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald weist somit einen Gesamt-Jahresverlust von 9.931 € (Vorjahr: 7.564 €) aus.

Im Vermögensplan 2021 sind gleich zwei größere Investitionen vorgesehen. Das Objekt Friedrichstr. 16 soll generalsaniert werden und bei positiver Voruntersuchung und positiver Wirtschaftlichkeitsberechnung soll das Seniorenzentrum aufgestockt werden. Nach einer ersten Planstudie wären bis zu sieben Wohnungen möglich. Während die Maßnahme „Generalsanierung Friedrichstr. 16“ mit 36% aus Mitteln der Stadtsanierung bezuschusst werden kann, sind bei der Aufstockung des Seniorenzentrums ELR-Fördermittel von 15% bzw. höchstens 200.000 € möglich. Die Maßnahme „Generalsanierung Friedrichstr. 16“ soll bereits im Jahr 2021 umgesetzt werden. Für die nicht durch Zuschüsse gedeckten Mittel von 188.800 € ist eine Darlehensaufnahme erforderlich. Für die Maßnahme „Aufstockung Seniorenzentrum“ soll nach positiver Voruntersuchung und Wirtschaftlichkeitsberechnung der ELR-Antrag für das Programmjahr 2022 gestellt werden. Dafür werden baureife Pläne benötigt. Die Kosten bis zum Bauantrag betragen 40.000 € und sollen über ein Darlehen in gleicher Höhe finanziert werden. Sollten die Voruntersuchung oder die Wirtschaftlichkeitsberechnung negativ sein, wird das Projekt nicht weiterverfolgt und die Kosten von 40.000 € fallen nicht an. Bei positiver Voruntersuchung und Wirtschaftlichkeitsberechnung wäre eine bauliche Umsetzung des Projekts im Jahr 2022/2023 möglich. Die planmäßige Tilgung der Darlehen beträgt 84.830 €; der Schuldenstand steigt von 1.467.248 € auf 1.611.218 €.

Im Vermögensplan 2021 wird eine Deckungsmittellücke von 15.141,00 € ausgewiesen. Diese kann nicht durch erübrigte Deckungsmittel der Vorjahre ausgeglichen werden. Stattdessen wird zum 31.12.2021 eine Gesamt-Deckungsmittellücke von 10.771,65 € ausgewiesen. Durch Deckungsmittelüberhänge in den Jahren 2022 bis 2024 kann die Deckungsmittellücke jedoch wieder geschlossen und zum Ende des Finanzplanungszeitraums (31.12.2024) Deckungsmittel von 39.420,35 € ausgewiesen werden.
 
Der Wirtschaftsplanes 2021 sowie die mittelfriste Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 wird den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009, wird der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
317.160 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
327.091 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-9.931 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
447.453 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
462.594 €
2.3 Finanzierungsmittelfehlbetrag des Vermögensplans für
      das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-15.141 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
15.141 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf;
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-  
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        228.800 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle erklärt, dass der Gemeinderat den vorliegenden Wirtschaftsplan in der letzten Gemeinderatssitzung eingehend beraten habe. Änderungen des Planwerkes, das heute zur Beschlussfassung vorgelegt werde, seien seitens des Gremiums nicht gewünscht worden.

Beschluss

Aufgrund der §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009, wird der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
317.160 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
327.091 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-9.931 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
447.453 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
462.594 €
2.3 Finanzierungsmittelfehlbetrag des Vermögensplans für
      das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-15.141 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
15.141 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf;
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-  
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        228.800 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Seckinger.

Dokumente
Download 154_4100_Wirtschaftssplan 2021_BESCHLUSS.pdf

zum Seitenanfang

14. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 10.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 14

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 10.12.2020 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 10.12.2020 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden eingehend erläutert.

Zu TOP 8 „Antrag der Gemeinde Wieden auf Änderung des Fremdenverkehrsschlüssels“ sind die Verbandsgemeinden aufgefordert, den Antrag der Gemeinde Wieden sowie den Alternativvorschlag der Verwaltung zu beraten und in der Verbandsversammlung hierzu Stimmungsbild abzugeben.

Nach kurzer Beratung stellt der Vorsitzende fest, dass sich fünf Gemeinderatsmitglieder für die Beibehaltung des bisherigen Umlageschlüssels aussprechen, vier Gremiumsmitglieder plädieren für den Alternativvorschlag der Verwaltung und ein Mitglied enthält sich der Stimme.
Der Vorsitzende wird dieses Stimmungsbild in der Verbandsversammlung für die Stadt Schönau im Schwarzwald einbringen.

Beschluss

Den zu den Tagesordnungspunkten 3.1, 3.2, 4, 5, 6, 7 und 9 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Beschlussvorlagen 2020-12-10 ÖS.pdf

zum Seitenanfang

15. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 15
zum Seitenanfang

15.1. Konsolidierte Finanzkennzahlen der Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 15.1

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Gemeinderates wird die jährliche Übersicht mit den konsolidierten Finanzkennzahlen der Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2019 und deren Fortschreibung seit der NKHR-Umstellung zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Die Mitglieder des Gemeinderats nehmen Kenntnis.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die vorliegende Aufstellung über die konsolidierten Finanzkennzahlen, zu denen der Vorsitzende einige ergänzende Erläuterungen gibt, werden vom Gemeinderat ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

Dokumente
Download Konsolidierte Finanzkennzahlen der Stadt Schönau im Schwarzwald per 31.12.2019.pdf

zum Seitenanfang

15.2. Photovoltaikanlage "Schönauer Schöpfungsfesnter"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 15.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt dem Gemeinderat das Schreiben der EWS Energie GmbH vom 04.11.2020 zur Zukunft der Photovoltaikanlage „Schönauer Schöfpfungsfesnter“ bekannt.

Demzufolge laufe zum 31.12.2020 für die im Jahre 1999 auf dem Dach der Evangelischen Kirche errichtete Photovoltaikanlage die über das Erneuerbare-Energie-Gese tz (EEG) garantierte Einspeisevergütung aus. Damit stelle sich die Frage zur Zukunft der Anlage, zumal aufgrund des Wegfalls der EEG-Einspeisevergütung der Weiterbetrieb der Anlage in der bisherigen „Bruchteilsgemeinschaft“ kostendeckend nicht möglich sein werde.
Die EWS Energie GmbH schlage daher der gemeinschaftlichen Eigentümergemeinschaft vor, die Anlage zum 01.01.2021 der Evangelischen Kirchengemeinde Schönau unentgeltlich zu übertragen.
Für die sieben Module der Stadt würden dieser aus dem überschüssigen Rückstellungsbetrag noch eine Erstattung von 158,40 € zustehen.

Auf Anfrage stellt der Vorsitzende fest, dass der Gemeinderat mit dem unentgeltlichen Übertrag der sieben Modulen an der gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage an die Evangelische Kirchengemeinde Schönau einverstanden ist.

zum Seitenanfang

15.3. Pilotprojekt "Allmende 2.0"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 15.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass inzwischen ein umfangreicher Zwischenbericht zu diesem Projekt vorliege.
Bei Interesse stelle er den Bericht den Mitgliedern des Gemeinderats gerne zur Verfügung.

zum Seitenanfang

16. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 16
zum Seitenanfang

16.1. Verwilderte Böschung im Gurgel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 16.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer erklärt, dass die Ortsangabe, die sie in der letzten Gemeinderatssitzung gemacht hat, nicht richtig gewesen sei. Die Verhurstung beziehe sich demnach auf die Böschung der beiden Pferdekoppel, die sich beim Zugangsweg zum „Gurgel“ befinden.

Der Vorsitzende dankt für den Hinweis, den er an den Reitverein mit der Bitte um Pflege der Böschung weitergeben werde.  

Datenstand vom 11.12.2020 09:37 Uhr