Datum: 12.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2020
3 Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats für die Verpflichtung von Bürgermeister Peter Schelshorn (§ 42 Abs. 6 GemO)
4 Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters Peter Schelshorn gem. § 42 Abs. 6 GemO
5 Planvorstellung Abbruch und Neubau Wiesenstraße 1, 3 und 5
6 Neubau eines Einfamilienhauses Flst.-Nr. 751/1, Weberweg 8
7 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Gartenhütte Flst.-Nr. 751/2, Weberweg 6
8 Bauantrag und Nutzungsänderung EG ehemalige Schlosserei Firma Frisetta/Ranir in ein Fitnessstudio Flst.-Nr. 410/1
9 Freibad Schönau - Festsetzung der Benutzungsentgelte 2021
10 Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2021 b) Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung
11 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Oberes Wiesental
12 Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf (Vorlage)
13 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 22.10.2020
14 Kurzinformationen der Verwaltung
14.1 Waldbegehung
14.2 Neue DHL-Packstation
14.3 Coronabedingte Absage von Veranstaltungen
14.4 Grüße aus der Partnerstadt Villersexel
15 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
15.1 Baustellenführung Breitband/Nahwärme
15.2 E-Ladestationen
15.3 Sachstandsanfrage zum ehemaligen Gasthaus Adler
15.4 Wanderung des Schwarzwaldvereins Kandern
15.5 Zustand der evangelischen Bergkirche
15.6 Nachbesprechung zum Betrieb des Freibades

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2020 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt der Vorsitzende fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2020 anerkannt wird.

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3. Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats für die Verpflichtung von Bürgermeister Peter Schelshorn (§ 42 Abs. 6 GemO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Peter Schelshorn wurde bei der Wahl am 05.07.2020 erneut zum Bürgermeister der Stadt Schönau im Schwarzwald gewählt. Seine zweite Amtsperiode hat am 01.10.2020 begonnen. Dazu ist Bürgermeister Schelshorn durch ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied im Namen des Gemeinderats in öffentlicher Sitzung erneut zu verpflichten (§ 42 Abs. 6 Gemeindeordnung Baden-Württemberg).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte ein Mitglied, welches die Verpflichtung von Bürgermeister Schelshorn vornimmt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Anschütz schlägt für die Verpflichtung von Bürgermeister Peter Schelshorn dessen Stellvertreter Alexander Knobel vor. Eine geheime Wahl wird nicht gewünscht.

Beschluss

Für die Verpflichtung von Bürgermeister Schelshorn wird Stadtrat Knobel gewählt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters Peter Schelshorn gem. § 42 Abs. 6 GemO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Knobel erwähnt, dass Bürgermeister Schelshorn am 08.07.2012 mit einem Stimmenanteil von 56,2 % erstmals zum Bürgermeister der Stadt Schönau im Schwarzwald gewählt wurde. Die Vereidigung und Verpflichtung fand seinerzeit in der Gemeinderatssitzung am 01.10.2012, dem Tag seines Amtsantritts, statt.

Bei der Wahl am 05.07.2020 wurde Peter Schelshorn mit 93,4 % der gültigen Stimmen erneut zum Bürgermeister gewählt.

Mit Bescheid des Landratsamts Lörrach vom 17.07.2020 wurde die Wahl für gültig erklärt.

Sodann trägt Stadtrat Knobel die Verpflichtungsformel vor, welche Peter Schelshorn nachspricht. Die Verpflichtung wird durch Handschlag besiegelt.

Bürgermeister Schelshorn weist in seiner Ansprache darauf hin, dass er hinsichtlich der aktuellen Corona-Pandemie an der heutigen Verpflichtung bewusst auf einen Umtrunk und Festivitäten verzichtet hat. Er dankt allen Wählerinnen und Wählern für das übergroße Vertrauen, welches im geschenkt wurde. Dank sagt er auch allen, die ihn unterstützt hatten, allen voran seiner Familie und seinen Freunden.

Dem Gemeinderat zollt er seinen Respekt für deren Arbeiten und bietet gleichzeitig weiterhin ein offenes und transparentes Verwaltungshandeln an. Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit sieht er darin, dass der Gemeinderat auch weiterhin demokratisch zustande gekommene Mehrheitsentscheidungen nach außen mitträgt.  

Die gute Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und Nachbarstädte hebt er besonders hervor. Er bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Verbandsgemeinden auch in Zukunft alle an einem Strang in gleicher Richtung ziehen und das Verbandsbewusstsein leben.

Die Partnerschaft mit der Stadt Todtnau, mit welcher man ein gemeinsames Unterzentrum bildet, spricht er besonders an. Er hofft, dass die vielfältige interkommunale Zusammenarbeit bewahrt und auch weiter ausgebaut werden kann.

Bei der Gestaltung der bevorstehenden Aufgaben sei man weiterhin von der konjunkturellen, wirtschaftlichen sowie bundes- und landespolitischen Rahmenvorgaben abhängig, so der Vorsitzende. Er sieht es für wichtig an, dass den Kommunalpolitikerinnen und -politikern mehr Gehör verschafft wird. Er versteht sein Mandat nicht als Last, sondern als Herausforderung, als Chance, etwas für die Heimatstadt und deren Bürgerinnen und Bürger zu tun. Es gehe darum, das aktuell Machbare anzupacken und umzusetzen. Dies will er zu jeder Zeit mit ganzer Kraft für die Stadt und den Gemeindeverwaltungsverband angehen.

Er freut sich auf die weiter erfolgreiche Zusammenarbeit mit seinen Stellvertretern Alexander Knobel und Oliver Gierth, den Mitgliedern des Gemeinderats, der Verwaltungsmitarbeit und den Bürgern. Hierfür bittet er um die Mithilfe Aller, um gemeinsam für ein lebens- und liebenswertes Schönau zu arbeiten. Er schließt mit der Aussage: "Ich glaube an diese Stadt, weil ich an ihre Menschen glaube!"

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5. Planvorstellung Abbruch und Neubau Wiesenstraße 1, 3 und 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 5

Sachverhalt

Die SR Projektbau GmbH plant den Abriss der Gebäude Wiesenstraße 1-5 in Schönau im Schwarzwald. Die SR Projektbau GmbH hat deshalb das Planungsbüro fsp aus Freiburg beauftragt zu prüfen, wie dieser Bereich städtebaulich weiterentwickelt werden könnte.

In diesem Areal sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage entstehen. Dies wiederum hat zur Folge, dass der Baubauungsplan „Bahngelände“ in diesem Bereich geändert werden müsste.
Das Neubauprojekt ist geplant mit 2 baugleichen Gebäuden mit je 11 oder 12 Wohnungen je Gebäude. Die gemeinsam genutzte Tiefgarage bietet Platz für 25 PKWs. Zusätzlich werden im Außenbereich noch 11 weitere Stellplätze angeordnet, so dass je Wohnung 1,5 Stellplätze zur Verfügung stehen werden. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2021 beginnen.

Folgende technischen und architektonischen Merkmale sind geplant:
  • KFW-55 –Standard
  • Anschluss an das Nahwärmenetz der EWS Schönau
  • Je Haus ein Aufzug
  • Barrierefreie Wohnungen
  • Flachdach zur späteren Ausführung einer PV-Anlage, einschl. Vorrichtung
  der internen Leerrohre

Die Vertreter der SR Projektbau werden die Planung vorstellen und stehen für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Kosten für die Änderung des Bebauungsplans werden von der SR Projektbau GmbH vollständig übernommen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle geht kurz auf den Sachverhalt ein und erwähnt, dass die Planungshoheit bei der Stadt liegt. Sodann wird Edgar Strohmeier von der SR Projektbau GmbH die Gelegenheit gegeben, dass Vorhaben den Anwesenden vorzustellen.

Dieser berichtet von den ursprünglichen Überlegungen, auf der Fläche ein oder mehrere Baukörper anzuordnen. Die Errichtung von drei Baukörpern wird als unwirtschaftlich dargestellt. Bei der Wahl von lediglich einem Baukörper entstünden im Verhältnis zur örtlichen Gegebenheit zu viele Wohneinheiten, so der Planer. Aus diesem Grund werden nun zwei baugleiche Baukörper favorisiert. Die Geschossaufteilung ist dabei im Erdgeschoss, im 1. und 2. Obergeschoss deckungsgleich. Darüber hinaus wird ein zusätzliches Attikageschoss geplant, welches 75% der Fläche der unteren Geschosse aufweisen wird. Je nach Ausführung können so in jedem Baukörper elf bzw. zwölf Wohnungen erzielt werden. Für jede Wohnung ist ein Stellplatz in der Tiefgarage vorgesehen. Die Tiefgaragenzufahrt soll von der Bahnhofstraße her erfolgen.  

Im Vorfeld wurde bereits ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben, welches keine wesentlichen Problempunkte ergeben hat. Auch artenschutzrechtliche Themen wurden im Vorfeld abgeklärt.

Das Gebäude wird im KFW-55-Standard ausgeführt, erhält einen Aufzug und ist barrierefrei geplant. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Gebäudes sollen Vorkehrungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach getroffen werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann das Dach dann entsprechend an einen Unternehmer vermieten.

Anhand eines Schwarzplanes wird den Anwesenden die Durchmischung des Gebietes mit Gebäuden unterschiedlicher Größenordnungen verdeutlicht, in welches sich die geplanten Baukörper gut integrieren.

Für die aktuell in den alten Wohnungen befindlichen Bewohner konnten bereits für sechs Partien entsprechender neuer Wohnraum gefunden werden. Zwei Problemfälle werden vermutlich übrigbleiben. Mit dem Vorhaben soll im Frühjahr 2021 begonnen werden.

Sodann erhält Jürgen Schill von der fsp.stadtplanung in Freiburg im Breisgau das Wort zur erforderlichen Änderung des dortigen Bebauungsplanes "Bahngelände". Er erwähnt, dass es sich um eine klassische Innenentwicklung handelt. Diese Nachverdichtung ist stark im Interesse der Landesregierung, da hierdurch Flächen im Außenbereich geschont werden können.

Eingehende Diskussionen gab es mit dem Landratsamt Lörrach hinsichtlich der Forderung eines 5 m breiten Gewässerrandstreifens, welcher von der Bebauung freizuhalten ist. Dieser Streifen wird grundsätzlich von der Böschungsoberkante her gemessen und bedeutet in diesem Fall einen nicht unerheblichen Bauflächenverlust. Trotz des Umstandes, dass sich der Gewässerverlauf sehr tief befindet, ließ die Behörde hier nicht mit sich verhandeln. In dem Gewässerrandstreifen dürfen auch keine Stellplätze angeordnet werden.

Aufgrund der Wohnraumschaffung im Innenbereich kann das Vorhaben gemäß § 13a des Baugesetzbuches im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Eine Flächennutzungsplanänderung ist hierzu nicht erforderlich.

Stadtrat Seckinger begrüßt dieses Vorhaben grundsätzlich. Auf seine Frage teilt Edgar Strohmeier mit, dass die Wohnungen zum Verkauf vorgesehen sind. Dies bedauert Stadtrat Seckinger mit dem Hinweis, dass gerade für junge Familien Mietwohnungen nötig sind. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass ein Wohnungsverkauf Mietwohnungen nicht ausschließe. Edgar Strohmeier berichtet, dass eine Eigennutzung dieser Wohnungen relativ hoch sein dürfte. Allerdings werden in diesem Zuge dann auch andere Wohnungen frei. Er ergänzt, dass in der ehemaligen Frisetta in der Oberfeldstraße zehn Mietwohnungen in unterschiedlicher Größe entstehen werden.

Stadtrat Gierth zeigt sich froh über dieses Angebot und erwähnt, dass es nicht Aufgabe eines privaten Investors sei, Mietwohnungen zu errichten.

In diesem Zusammenhang erkundigt sich Stadtrat Dr. Sladek über die Möglichkeiten eines sozialen Wohnungsbaus. Edgar Strohmeier teilt hierzu mit, dass man sich einer 15-jährigen Bindungsfrist unterwerfen müsste und hierfür eine entsprechende Förderung der L-Bank bewilligt wird. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen mit aktuell 0 % Verzinsung. Die geförderten Wohnungen müssen 30 % unterhalb der ortsüblichen Miete angeboten werden und dürfen nur von Personen mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden. Dies erscheint ihm allerdings eher in Städten wie Lörrach und Freiburg im Breisgau für interessant, da dort höhere Kaltmieten im Bereich von 10 Euro möglich sind. In Schönau im Schwarzwald liegt die Kaltmiete bei durchschnittlich 6 Euro. Dies würde bedeuten, dass man hier für Sozialwohnungen lediglich 4,20 Euro verlangen könnte. Aufgrund der derzeitigen Baukosten wäre die Neuerrichtung von Gebäuden im Oberen Wiesental mit diesem Mietsatz kaum zu bewältigen. Diese Gebäude müssten darüber hinaus relativ unattraktiv, das heißt ohne Aufzug und Balkone ausgeführt werden. Der Vorsitzende weist ergänzend darauf hin, dass aktuell auch gar kein Markt hierfür vorhanden ist und auch keine Nachfrage nach Wohnberechtigungsscheinen besteht. Stadtrat Anschütz vertritt die Meinung, dass bei einem sozialen Wohnungsbau die Stadt selbst als Investor auftreten müsste. Gleichzeitig sieht er es für unerheblich an, ob hier Miet- oder Eigentumswohnungen verwirklicht werden.

Stadträtin Münzer fragt nochmals hinsichtlich der Unterbringung der derzeitigen Bewohner nach. Edgar Strohmeier gibt hierzu erneut Auskunft .

Stadtrat Seckinger äußert den Wunsch nach der Suche von Wohnungskäufern, von welchen ein Drittel dazu bereit ist, die Wohnung im Anschluss zu vermieten. Edgar Strohmeier gibt bekannt, dass es solche Projekte in anderen Kommunen gibt. Allerdings stellt dort die Gemeinde ein günstiges Grundstück zur Verfügung. Mittels eines städtebaulichen Vertrages wird dort dann geregelt, dass die Kommune sich um die Belegung der Wohnungen mit entsprechenden Mietern kümmert.

Stadtrat Strohmeier begrüßt die Planung. Er findet es positiv, dass das baufällige Gebäude aus dem Stadtbild verschwindet.

Zur Planung ergänzt Bürgermeister Schelshorn, dass hier auf ein Satteldach verzichtet und das Baufenster vergrößert werden soll.

Stadtrat Dr. Sladek erkundigt sich, ob hinsichtlich der Tiefgarage Probleme mit dem Grundwasser entstehen könnten. Dies wird von Edgar Strohmeier verneint. Mittels eines geologischen Gutachtens konnte diese Thematik bereits geklärt werden. Man wird hier eher im Bereich Entsorgung historischer Altlasten zu tun bekommen. Im unteren Grundstücksbereich wurde Brandschutt aus Zeiten des zweiten Weltkrieges abgelagert. Dieses wird man entsorgen müssen.

Die Frage von Stadtrat Dr. Sladek, ob auch E-Ladestationen geplant sind, wird von Edgar Strohmeier bejaht.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Bahngelände" entsprechend der vorliegenden Bauplanung. Mit der Bebauungsplanänderung wird das Büro fsp.stadtplanung in Freiburg im Breisgau beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Neubau eines Einfamilienhauses Flst.-Nr. 751/1, Weberweg 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan Brand.

Beim geplanten Bauvorhaben handelt es sich um den Bau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit einer Garage. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Das Gebäude hat eine Größe von 9,11 x 9,11 Meter.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Gemeinderates haben hierzu als Vorlage Auszüge aus dem Bauantrag erhalten. Das Vorhaben wird von Bauamtsleiter Wunderle vorgestellt. Aktuell befinden sich in diesem Baugebiet zwei Wohnhäuser.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Gartenhütte Flst.-Nr. 751/2, Weberweg 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan Brand.

Beim geplanten Bauvorhaben handelt es sich um den Bau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage sowie einer Gartenhütte. Das Gebäude ist in Massivbauweise vorgesehen. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Es ist ein Flachdach geplant.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag mit dem dazugehörenden Befreiungsantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Gemeinderates haben hierzu als Vorlage Auszüge aus dem Bauantrag erhalten. Das Vorhaben wird von Bauamtsleiter Wunderle vorgestellt.

Stadtrat Schröder will wissen, ob eine Ausführung mit Flachdach entsprechend dem Bebauungsplan zulässig ist. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass im Bebauungsplan diesbezüglich keine Festsetzungen enthalten sind.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag mit dem dazugehörenden Befreiungsantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Bauantrag und Nutzungsänderung EG ehemalige Schlosserei Firma Frisetta/Ranir in ein Fitnessstudio Flst.-Nr. 410/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 8

Sachverhalt

Das Objekt liegt laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§34 BauGB).

Der Antragsteller macht im Wesentlichen folgende Angaben:
Die ehemalige Schlosserei im EG des Objekts Oberfeldstraße 1 wird vermietet. In der ehemaligen Schlosserei werden die alten Installationen beseitigt, ein neuer Estrich und Bodenbelag eingebaut sowie die Sanitärräume saniert.

Das Konzept des Fitnessbetriebs basiert auf einer Art do-it-yourself-Fitnessstudio. Das bedeutet, dass keine Bewirtung durch Personal stattfindet, keine besonderen Wellnessangebote wie Sauna oder ähnliches vorhanden sind. Der Fokus liegt auf einer modernen „loftähnlichen“-Innenarchitektur und vor allem auf einer hohen Qualität an Fitnessgeräteausstattung. Die Zugangs- und Eingangsbereichsregelungen erfolgen elektrisch mit Datentransfer über QR-Codes.
Dieses Franchisesystem führt dazu, dass kein Personal für den täglichen Betrieb notwendig ist.
Die Reinigung erfolgt wie bei gewerblichen Gebäuden üblich 2-3 mal wöchentlich durch eine externe Firma, ebenso der Unterhalt der Geräte.
Im Gebäude befindet sich aufgrund der Vornutzung noch eine funktionierende und intakte Brandmeldeanlage. Obwohl diese für die geplante Nutzung nicht vorgeschrieben ist, wird sie bis zur Gesamtüberplanung und Neukonzeption des Gesamtareals in Betrieb bleiben.

Für den Betreiber des Fitnessstudios ist eine möglich Eröffnung Anfang Dezember 2020 für einen erfolgreichen Beginn sehr wichtig, da dies für den Start eines Fitnessstudios eine sehr günstige Jahreszeit ist.

Der Antragsteller hat mit dem Bauantrag auch eine Stellplatzberechnung vorgelegt (4 Stellplätze erforderlich).

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Gemeinderates haben hierzu als Vorlage Auszüge aus dem Bauantrag erhalten. Das Vorhaben wird von Bauamtsleiter Wunderle vorgestellt. Die vorhandene Brandmeldeanlage ist für den Betrieb des Fitnessstudios nicht notwendig. Der Betreiber lässt diese trotzdem momentan noch in Betrieb.

Edgar Strohmeier gibt weitere Erläuterungen zu diesem Projekt. Das Fitnessstudio wird über das Franchiseunternehmen Fit+ betrieben. Das Konzept fußt auf einer selbständigen und bewussten Nutzung der Einrichtungen durch Sporttreibende ohne Einsatz einer größeren Anzahl an Fitnesstrainern. Im Obergeschoss des Gebäudes wird die Firma SR Projektbau GmbH selbst auf der hälftigen Fläche Büroräume nutzen.

Auf Anfrage von Stadtrat Schröder teilt Edgar Strohmeier mit, dass die Öffnungszeiten des Fitnessstudios von 6 bis 23 Uhr dauern sollen. Es bestehe allerdings die Möglichkeit, den Endzeitraum auf 22 Uhr zu setzen.

Stadtrat Gierth spricht mögliche Lärmemissionen in Richtung der oberen Wohnhäuser an. Dies wird von Edgar Strohmeier mit dem Hinweis entkräftet, dass die frühere gewerbliche Nutzung des Gebäudes deutlich höhere Lärmeinwirkungen verursachte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag mit Nutzungsänderung befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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9. Freibad Schönau - Festsetzung der Benutzungsentgelte 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 9

Sachverhalt

Die Öffnung des Freibads für das Jahr 2021 ist am Samstag, den 15.05.2021 vorgesehen, der letzte Öffnungstag ist am Sonntag, den 12.09.2021 geplant. Da die Benutzungsentgelte seit der Eröffnung 2016, bis auf die Einführung eines einheitlichen Faktors für die Saisonkarten im Jahr 2019, nicht erhöht wurden, werden von der Verwaltung folgende Änderungen in der Tarifstruktur vorgeschlagen:

  • Die Einzeleintritte werden im Durchschnitt um ca. 4 % erhöht, durch den hinterlegten Faktor werden auch die Vorverkaufspreise und regulären Preise für die Saisonkarten erhöht.

  • Der Früh-/Abendtarif entspricht 50 % der Einzeleintritte (gerundet).

  • Die Tageskarte entspricht dem Einzeleintritt mit 40 % Zuschlag (gerundet).

  • Die Zehnerkarte entspricht neun Einzeleintritten. Diese sind bisher ein Jahr ab Kauf gültig. Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten wird die Gültigkeit der, ab dem Jahr 2021 erworbenen, Zehnerkarten auf drei Jahre ab Kauf verlängert.

Die vorgeschlagene Anpassung der Benutzungsentgelte ist aus der Anlage ersichtlich.

Weiter wird auf das angefügte Gebührenblatt verwiesen, aus dem sämtliche Kartenarten und Kategorien ersichtlich sind.

Der Kartenverkauf läuft wie folgt ab:

  • Der Vorverkauf der Saisonkarten erfolgt im Rathaus Schönau.
  • Der Verkauf der Eintrittskarten mit QR Code (Einzeleintritte und Tageskarten) für das Freibad erfolgt sowohl an der Freibadkasse als auch im Webshop in der Zeit vom 15.05.2021 bis zur Schließung des Bades.
  • Der Verkauf der Chipkarten (Zehner- und reguläre Saisonkarten) erfolgt ausschließlich an der Freibadkasse in der Zeit vom 15.05.2021 bis zur Schließung des Bades.

Die Minigolfanlage wird auch in der Saison 2021 von der Stadt Schönau im Schwarzwald in Eigenregie betrieben. Die Ausgabe der Schläger und Bälle erfolgt an der Freibadkasse durch das städtische Personal. Für die Minigolfanlage gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für das Freibad (Ausnahme: dienstags und donnerstags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist die Minigolfanlage geschlossen, da die Freibadkasse nicht besetzt ist). Auch die Minigolfanlage öffnet am 15.05.2021. Über eine evtl. Verlängerung der Minigolfsaison über den 12.09.2021 hinaus soll erst zum Ende der Freibadsaison entschieden werden. Aus den Erfahrungen der Jahre 2017 und 2018 und aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist allerdings nur eine Sonntagsöffnung bis einschließlich 3. Oktober zu vertreten. Für die Benutzung der Minigolfanlage sollen in der Saison 2021 die gleichen Entgelte wie in der Saison 2020 erhoben werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2021 wie vorgeschlagen (siehe angefügtes Gebührenblatt) fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Das Freibad Schönau verursacht jährlich ein Defizit von 210.000,00 € (2017) bis 260.000,00 € (2019). Dieses ist durch allgemeine Steuermittel auszugleichen. Dabei ist jedoch § 78 der Gemeindeordnung zwingend zu beachten, nach dem die Entgelte für Leistungen (Eintritt Freibad) der allgemeinen Steuer vorgehen. Sollte der Gemeinderat sich gegen eine Erhöhung der Benutzungsentgelte aussprechen und der Haushaltsausgleich gefährdet sein, ist von der Verwaltung eine Erhöhung der Grundsteuer zu prüfen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Kassenverwalterin Wagner stellt dem Gemeinderat die Sitzungsvorlage vor. Der Vorsitzende sieht optimistisch in das Jahr 2021 und erwähnt, dass der Einführungstarif für den Webshop nicht fortgeführt wird.

Rechnungsamtsleiter Stähle sieht den Beschluss aus dem Frühjahr 2020, bei welchem nur ein Teil der Entgelte erhöht wurde, als inkonsequent an. Sofern der vorgeschlagenen Erhöhung nicht gefolgt werde, müsse man im Falle eines gefährdeten Haushaltsausgleiches eventuell eine Erhöhung der Grundsteuer in Betracht ziehen.

Stadträtin Münzer sieht einen Haushaltsausgleich für nicht gefährdet an, da nach wie vor Rücklagen vorhanden sind. Sie stelle sich Erhöhungen nicht quer, sofern diese wesentlich zu Verbesserungen führen würden.

Stadtrat Dr. Sladek kritisiert die Vermischung dieses Themas mit der Grundsteuer. Dies sei so nicht in Ordnung. Die Entscheidung des Gemeinderates habe die Verwaltung zu akzeptieren.

Stadtrat Locker fühlt sich aufgrund der Äußerung von Rechnungsamtsleiter Stähle persönlich angegriffen. Er weist darauf hin, dass er in der damaligen Sitzung konsequent gegen jegliche Erhöhungen gestimmt hatte.

Stadtrat Schröder teilt mit, dass er normalerweise gegen eine Erhöhung der Benutzungsentgelte ist. Aufgrund der Coronasituation sieht er diese allerdings als gerechtfertigt an. Auf seine Frage nach einer 10er-Karte für Familien weist Bürgermeister Schelshorn darauf hin, dass es eine solche nie gegeben hat.

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2021 wie vorgeschlagen fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Anpassung Benutzungsentgelte 2021_Vorlage Gemeinderat.pdf
Download Gebührentarif 2021 Freibad Schönau_Vorlage Gemeinderat.pdf

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10. Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2021 b) Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 10

Sachverhalt

a) Gebührenkalkulation

Die Kalkulation der Wassergebühren erfolgt nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei dürfen nach § 14 Abs. 1 KAG die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden.

Nach § 14 Abs. 3 KAG gehören zu den ansatzfähigen Kosten nach § 14 Abs. 1 KAG auch
  1. die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen,
  2. Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten und
  3. bundes- und landesrechtliche Umweltabgaben und das Wasserentnahmeentgelt nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg.

Die Verzinsung des um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzte Anlagekapitals (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen) erfolgt nach der Restwertmethode. Der Zinssatz wird mit 0,25% festgesetzt.

Den Abschreibungen werden die ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde gelegt. Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). Die Werte der Abschreibungen und Auflösungen werden aus der Anlagenbuchhaltung ermittelt.  

Für den Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ist § 14 Abs. 2 KAG zu beachten:
„Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.“
Folgende Kostenüber- und Kostenunterdeckungen wurden in die Gebührenkalkulation des Jahres 2021 eingestellt:
  • Kostenüberdeckung des Jahres 2018        12.577,66 €

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 14 KAG (ansatzfähige Kosten) ergibt sich ein ungedeckter Aufwand von 200.887,34 €. Davon werden 18.522,00 € über die Grundgebühr (= 10% der Fixkosten) und 182.365,34 € über die Verbrauchsgebühr erhoben. Bei einer geschätzten Verkaufsmenge von 126.621 m³ (Durchschnitt der letzten fünf Jahre) ergibt dies eine Gebührensatzobergrenze für die Verbrauchsgebühr von 1,44 €/m³. Das bedeutet eine Gebührenerhöhung gegenüber dem Vorjahr von 0,08 €/m³. Auch bei den Grundgebühren ergibt sich bei allen Zählergrößen eine geringfügige Erhöhung gegenüber dem Vorjahr. Die Verbrauchs- und Grundgebühren steigen aufgrund des Austauschs des Membranbehälters im Pumpwerk Eggenrütte für 21.000,00 € und der Auswertung des Pumpversuchs im Tiefenbrunnen Mühlmatt für 5.500,00 €. Diese Fixkosten schlagen sich zu 90 % auf die Verbrauchsgebühren und zu 10 % auf die Grundgebühren nieder. Weitere Gründe für die steigenden Verbrauchsgebühren sind die steigenden Energiekosten und die erhöhten Kosten für das Wasserentnahmeentgelt (ab 2020 = 0,10 €/m³).


Nenngröße m³/h
Gebührensatz 2021
Gebührensatz 2020
4
2,27 €
2,03 €
10
5,69 €
5,09 €
16
9,10 €
8,15 €
25
14,22 €
12,74 €
40
22,76 €
20,38 €

Hinweis:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.01.2010 erlaubt § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG nur den Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber von Kostenunterdeckungen die der Gebührengläubiger (die Stadt bzw. der Gemeinderat als beschließendes Organ) bewusst in Kauf genommen hat.
Außerdem ist bei der Gebührenkalkulation § 78 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu beachten. Danach gehen die Entgelte für Leistungen (Gebühren) den Steuern vor. Auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach vom 16.07.2018 wird explizit verwiesen.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenobergrenze von 1,44 m³ als Verbrauchsgebühr für das Jahr 2021 festzusetzen.

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.


b) Änderung der Wasserversorgungssatzung

Durch die Kalkulation und der sich daraus ergebenden Änderung der Wassergebühren für das Jahr 2021 ist eine Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald erforderlich.

Die Änderungssatzung wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verbrauchsgebühr des Jahres 2021 wird auf 1,44 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Grundgebühren des Jahres 2021 werden entsprechend der Nenngrößen festgesetzt:
Nenngröße m³/h
Gebührensatz
4
2,27 €
10
5,69 €
16
9,10 €
25
14,22 €
40
22,76 €

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode).

  1. Der Änderung der Wasserversorgungssatzung wird zugestimmt.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Festsetzung von kostendeckenden Wassergebühren und damit Entlastung der steuerfinanzierten Bereiche.

Rechtslage

§ 14 KAG und § 78 GemO

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ausführlichen Erläuterungen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verbrauchsgebühr des Jahres 2021 wird auf 1,44 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Grundgebühren des Jahres 2021 werden entsprechend der Nenngrößen festgesetzt:
Nenngröße m³/h
Gebührensatz
4
2,27 €
10
5,69 €
16
9,10 €
25
14,22 €
40
22,76 €

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode).

  1. Der Änderung der Wasserversorgungssatzung wird zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2021_01_01 Wasserversorgungssatzung Änderung.pdf
Download Gebührenkalkulation 2021.pdf

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11. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Oberes Wiesental

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 11

Sachverhalt

Die Volkshochschule Oberes Wiesental (VHS OW) beruht auf einer gemeinsamen Organisationsvereinbarung vom Februar 1977; damals wurden die Volksbildungswerke Schönau, Todtnau und Zell zu einer gemeinsamen Volkshochschule zusammengefasst. Die Neuorganisation wurde seinerzeit in den Gemeinderäten der beteiligten Städte beraten und beschlossen, jedoch wurde bislang der Betrieb der VHS OW vertraglich nicht geregelt.

Aus diesem Grund wurde seitens der Verwaltung die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausgearbeitet, mit der folgende Ziele verfolgt werden:

  • Anpassung der alten Regelung und Abbildung des „Status Quo“.
  • Schaffung einer Grundlage, mit welcher der Entwicklungsplan des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg „VHS 2022“ für die VHS OW gemeinsam angegangen und umgesetzt werden kann.

Der Entwicklungsplan enthält drei strategische Ziele, die alle Volkshochschulen spätestens 2022 erfüllen müssen:

  1. Qualitätsmanagement
Jede Volkshochschule ist nach einem anerkannten Qualitätsmanagement-Verfahren zertifiziert (z. B. EFQM, ISO, ZBQ, AZAV).

  1. Regionale Verbandsstrukturen
Insbesondere kleinere Volkshochschulen arbeiten über dauerhafte Kooperations- oder Verbundstrukturen so zusammen, dass alle Interessierten vor Ort ein alle Themenbereiche umfassendes Weiterbildungsangebot vorfinden (Grund- und Allgemeinbildung, Gesundheitsbildung, Sprachen und Berufliche Weiterbildung).

  1. Professionelle Leitung
Alle Volkshochschulen werden von einer professionellen, hauptberuflichen Leitung geführt, die für Qualität des Angebots einsteht.

Durch die Umsetzung dieser Ziele wird die Zukunftsfähigkeit der Volkshochschulen auf allen Ebenen deutlich erweitert:

  • Die Volkshochschulen sind einem kontinuierlichen und systematischen Prozess der Optimierung sowohl ihrer inhaltlich-programmatischen Ausrichtung als auch der Organisation ihrer Abläufe verpflichtet.
 
  • Regionale Verbundstrukturen führen zur Bildung größerer (Verwaltungs- und Planungs-) Einheiten, die aber dezentral anbieten (Außenstellen). Die Flächendeckung bleibt also gewahrt.

  • Die Professionalität der Leitung schafft im Hinblick auf die Qualität der Arbeit klare Verantwortlichkeiten.

Das Erreichen der genannten drei Ziele ist ab 2022 Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Volkshochschulverband Baden-Württemberg.

Die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde innerhalb der drei Stadtverwaltungen, mit der VHS-Leitung sowie mit dem Kommunalamt des Landratsamtes Lörrach abgestimmt. Nach Beschlussfassung der Vereinbarung in den drei Gemeinderatsgremien ist diese dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Oberes Wiesental zu.

Rechtslage

§ 25 GKZ

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Lörrach abgestimmt wurde. Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird hierbei als erfüllende Gemeinde auftreten. Das Leitungsthema wurde hierbei ausgeklammert. Eventuell wird man nochmals nachsteuern müssen, sofern seitens des VHS-Landesverbandes Änderungen vorgebracht werden.

Stadtrat Locker zeigt sich erfreut, dass es in dieser Sache weitergeht und eine Zertifizierung in Angriff genommen werden kann. Auf dessen Anfrage teilt der Vorsitzende mit, dass die entsprechende Software von den Städten Schönau im Schwarzwald und Todtnau bereits installiert wurde.

Stadträtin Münzer möchte wissen, ob einer früherer Fusionsgedanke mit Schopfheim nunmehr vom Tisch ist. Bürgermeister Schelshorn erwidert, dass versucht wird, den Betrieb der Volkshochschule so zu halten. Sollte seitens des VHS-Landesverbandes eine Förderung revidiert werden, müsste man erforderlichenfalls erneut mit der Stadt Schopfheim ins Gespräch kommen. Dann muss aber mit einer einheitlichen Stimme des Oberen Wiesental gesprochen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Oberes Wiesental zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download ÖRV_VHS_OW_3.pdf

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12. Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf (Vorlage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 12

Sachverhalt

Das Land Baden-Württemberg hat das Fördergebiet Wolfsprävention ausgewiesen. Hiervon ist der gesamte Schwarzwald und somit auch die Stadt Schönau im Schwarzwald umfasst. Nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist das Land dazu verpflichtet, den Wolf zu schützen.

Zum Schutz vor Schäden durch den Wolf wurden vom Umweltministerium Grundlagen und Inhalte zur Förderung von Präventionsmaßnahmen aufgestellt. Gefördert werden Investitionen und Unterhaltskosten für Maßnahmen zum Herdenschutz als Prävention vor Wolfsübergriffen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, mindestens den wolfsabweisenden Grundschutz, besser den wolfsabweisenden empfohlenen Schutz zu installieren.

Gefördert werden Material- und Erstellungskosten sowie wolfsabweisende Nachrüstungen bestehender Zäune. Zaunanlagen aus Drahtgeflecht sind nicht förderfähig.

Vorgeschrieben sind hierbei mindestens vier stromführende Litzen (Empfehlung: fünf stromführende Litzen. Litzenhöhen: 20 cm, 40 cm, 60 cm, 90 cm (Empfehlung: fünfte Litze auf 120 cm). Immer notwendig sind ausreichend lange Pfosten für eine optionale fünfte Litze auf 120 cm.

Die Material- und Erstellungskosten werden bei Zaunnachrüstungen zu 100% gefördert. Die Neuerstellung eines vormals nicht vorhandenen Zauns wird mit 50% gefördert. Eigene Arbeitsleistungen können, anstatt der Erstellungskosten durch Unternehmer, mit bis zu 60% des Betrages, der sich bei der Vergabe der Leistungen an ein Unternehmen ergeben würde, berücksichtigt werden.

Die fachgerechte Erfüllung dieser Vorgaben ist Voraussetzung, um bei einem Wolfsangriff Entschädigungszahlungen für gerissene Nutztiere zu erhalten.

Den örtlichen Landwirten bleibt somit nichts Anderes übrig, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.

Den Förderanträgen ist die Einverständniserklärung des Eigentümers beizufügen, sofern dieser nicht selbst den Antrag stellt. Da hiervon ein Großteil der städtischen Weideflächen betroffen sind, hat der Gemeinderat hinsichtlich dieses Einverständnisses einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Hierdurch soll keinesfalls zum Ausdruck kommen, dass die Stadt und die örtlichen Landwirte die Ausweisung des Wolfsgebietes begrüßen. Vielmehr sollte erkenntlich werden, dass eine Ausbreitung des Wolfes in unserer Region, aufgrund der nah aneinander liegenden Siedlungsbereiche, sehr kritisch gesehen wird.

Dies unter anderem auch im Hinblick auf die örtliche Jagdausübung. Die Jagdpächter sehen bei Verwirklichung dieser Zaunanlagen eine Gefährdung für das Rehwild.  

Beschlussvorschlag

Sofern örtliche Landwirte Förderanträge für die Einrichtung wolfsabweisender Schutzeinrichtungen auf gemeindlichen Weideflächen einreichen, erteilt die Stadt Schönau im Schwarzwald hierzu die erforderliche Einverständniserklärung.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn zeigt sich überzeugt, dass der Wolf auch in unserem Bereich kommen und sich nicht aufhalten lassen wird. Er begrüßt hierzu auch Landwirt Manfred Knobel, auf dessen Weideflächen allein Maßnahmen im Gegenwert von 400.000 Euro getätigt werden müssten. Auf Landwirte mit Flächen in Steillagen, aber auch auf Jagdpächter, werden einige Schwierigkeiten zukommen. Volkswirtschaftlich sieht er das Land auf dem falschen Weg.

Manfred Knobel berichtet, dass die meisten Landwirte die Einrichtung wolfsabweisender Zäune nicht wollen. Auch für den Tourismus sind solche Einrichtungen nicht produktiv. Mit einer Förderung des Aufbaus wolfsabweisender Zäune unterwirft sich der jeweilige Landwirt gleichzeitig einer 5-jährigen Verpflichtung, den Zaun täglich zu kontrollieren. Er selbst bewirtschaftet 100 ha Weidberge. Ein täglicher Begang ist kaum zu gewährleisten. Hierzu müsste er besonderes Personal einstellen. Pro Betrieb und Jahr können Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro beantragt werden. Dies würde bedeuten, dass er 14 Jahre lang beschäftigt wäre, bis der gesamte Schutz seiner Weideflächen hergestellt ist. Es bestehe die Gefahr, dass Landwirte ihren Betrieb einstellen könnten und die Weideflächen dann wieder an die Kommune bzw. den jeweiligen Grundstückseigentümer zurückgehen. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz wäre wünschenswert. Er sieht es für notwendig an, dass sich die Bevölkerung gegen die Ausbreitung des Wolfes wehrt.

Stadtrat Anschütz sieht in der Maßnahme eine Investition in Zukunft, da sich die Anzahl der Wölfe in Zukunft erhöhen wird. Für die aktuell vorhandenen zwei Wölfe wären solche Schritte nicht notwendig.

Stadtrat Locker kann sich mit dem Wolf absolut nicht anfreunden. Hier müssen Signale von unten kommen, damit hier ein Umdenken einsetzt.

Auf Anfrage von Stadtrat Schlageter berichtet der Vorsitzende, dass aktuell zwei männliche Wölfe in Baden-Württemberg registriert wurden. Manfred Knobel ergänzt diese Information um die Standorte Münstertal und Bonndorf.

Stadtrat Dr. Sladek stellt die Frage, ob überhaupt ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist, da die Landwirte ohnehin nicht gewillt sind, entsprechende Zäune zu bauen.

Stadträtin Strohmaier erwähnt, dass die Errichtung solcher Zäune für das Biosphärengebiet und den Tourismus nicht förderlich ist.

Beschluss

Sofern örtliche Landwirte Förderanträge für die Einrichtung wolfsabweisender Schutzeinrichtungen auf gemeindlichen Weideflächen einreichen, erteilt die Stadt Schönau im Schwarzwald hierzu die erforderliche Einverständniserklärung.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimme von Stadträtin Strohmaier).

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13. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 22.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 13

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 22.10.2020 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt die Tagesordnung zur Verbandsversammlung am 22.10.2020 nochmals bekannt und erläutert die einzelnen Punkte.

Zu TOP 2 berichtet er, dass mittlerweile auch die Gemeinde Wieden die Durchführung einer Organisationsuntersuchung für gut hält und die Einrichtung eines gemeinsamen Werkhofs befürwortet. Eine Zweigstelle soll allerdings in Wieden vorgehalten werden.

Zu TOP 3.1 bis 3.4 wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um die ungeprüften Submissionsergebnisse handelt. Hiernach liegt man bei allen Positionen unter der Kostenberechnung.

Zu TOP 5 erwähnt der Vorsitzende, dass ein gleichlautender Beschluss in der letzten Gemeinderatssitzung für die Stadt gefasst wurde. Für den Gemeindeverwaltungsverband stellt sich die Situation gleich dar.

Zu TOP 6, 7 und 8 gibt Rechnungsamtsleiter Stähle umfassende Erläuterungen. Der Haushaltsplan 2021 des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau hat ein Volumen von rund 6,5 Millionen Euro, an welchem die Stadt mit etwa 50 % beteiligt ist. Für die Stadt Schönau im Schwarzwald ist mit einer Umlagensteigerung von annähernd 100.000 Euro zu rechnen.

Dem Defizit im Bereich der Mensa soll mit einer Anpassung der Essenspreise entgegengesteuert werden.

Auf die Veränderungsliste zum Haushaltsplan weist Rechnungsamtsleiter Stähle hin. Dort ist ein Betrag in Höhe von 25.000 Euro für zwei Parkscheinautomaten zur Parkraumbewirtschaftung am Belchenparkplatz eingeplant.
Stadtrat Anschütz gibt zu bedenken, dass das Parkverhalten dann auch kontrolliert werden muss. Für ihn stellt sich die Frage, wie hoch die Gebühren festgesetzt werden müssten, um sinnvoll wirtschaften zu können. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass der Unterhalt des Parkplatzes hierdurch erwirtschaftet werden soll. Er kann sich den Einsatz von Personal auf 450 Euro-Basis vorstellen. Dies müsse allerdings noch geklärt werden.
Stadtrat Strohmeier spricht die Möglichkeit einer Schrankenlösung an. Hierzu entgegnet Bürgermeister Schelshorn, dass sämtliche Fachleute von einer solchen Lösung abraten. Rechnungsamtsleiter Stähle gibt zu bedenken, dass in diesem Bereich auch noch Parkplätze für das Jägerstüble bestehen und eine Zufahrt zum Haus Bergfried und der Belchenskihütte gewährleistet sein muss. Ebenso für Holzfuhrunternehmen. Hier ist eine allgemein praktikable Lösung zu finden.
Stadtrat Schröder erwähnt, dass eine Parkraumbewirtschaftung beim Bau der Belchen-Seilbahn schon aufgrund der Fördersituation abgewiesen wurde. Dies sei mittlerweile aufgrund Fristablauf nicht mehr relevant, so der Vorsitzende.

Zu TOP 9 teilt Bürgermeister Schelshorn mit, dass hier seitens der Eltern falsche Bedenken geäußert wurden. Seitens der Gemeinde Utzenfeld wurde bereits ein Grundsatzbeschluss gefasst, welcher eine vertiefte Konzeption vorsieht.
Auf Anfrage von Stadträtin Strohmaier teilt der Vorsitzende mit, dass die Kindergärten der Gemeinden Aitern und Wieden von dieser Diskussion nicht betroffen sind. Generell besteht allerdings die Möglichkeit, diesen auf Wunsch ebenfalls eine Mitwirkung zu ermöglichen.

Beschluss 1

TOP 2: Verbandswerkhof, Vergabe von Beratungsleitungen - Organisationsuntersuchung

Die Verbandsversammlung beschließt, die Organisationsuntersuchung an das Büro Schneider & Zajontz, Heilbronn, zu vergeben. Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot auf brutto ca. 11.800,00 EUR.

Die Verbandsversammlung beschließt die Bildung eines Projektausschusses mit folgenden Mitgliedern:
  • Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Verbandsgemeinden
  • 9 Gemeinderäten – je Verbandsgemeinde 1 Mitglied)
  • Personalratsvorsitzender o.V.i.A.
  • Amtsleitungen (Bauamt, Hauptamt, Rechnungsamt)

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss, bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Knobel.

Beschluss 2

TOP 2: Verbandswerkhof, Vergabe von Beratungsleitungen - Organisationsuntersuchung 

Für den Projektausschuss wird neben Bürgermeister Schelshorn als weiteres Mitglied Stadtrat Strohmeier benannt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss, bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Knobel und Enthaltung von Stadtrat Strohmeier.

Beschluss 3

TOP 3.1: Parkettbelagsarbeiten nach DIN 18356

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von der jeweiligen Verbandsgemeinde bevollmächtigt, über die Vergabe der Parkettbelagsarbeiten nach DIN 18356 in der Sitzung am 22.10.2020 zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss, bei kurzzeitiger Anwesenheit von Stadtrat Knobel.

Beschluss 4

TOP 3.2: Maler- und Lackierungsarbeiten nach DIN 18363, Innenputzarbeiten nach DIN 18350

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von der jeweiligen Verbandsgemeinde bevollmächtigt, über die Vergabe der Maler- und Lackierungsarbeiten nach DIN 18363, Innenputzarbeiten nach DIN 18350 in der Sitzung am 22.10.2020 zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss, bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Knobel.

Beschluss 5

TOP 3.3: Türen und Zargen nach DIN 18101

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von der jeweiligen Verbandsgemeinde bevollmächtigt, über die Vergabe der Türen und Zargen nach DIN 18101 in der Sitzung am 22.10.2020 zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss, bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Knobel.

Beschluss 6

TOP 3.4: Fliesen- und Plattenarbeiten nach DIN 18352

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von der jeweiligen Verbandsgemeinde bevollmächtigt, über die Vergabe der Fliesen- und Plattenarbeiten nach DIN 18352 in der Sitzung am 22.10.2020 zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss, bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Knobel.

Beschluss 7

TOP 4: Neubau Mehrzweckhalle, Kreditaufnahme

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von der jeweiligen Verbandsgemeinde bevollmächtigt, über den Vergabevorschlag in der Sitzung am 22.10.2020 zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 8

TOP 5: Abwasserbeseitigung, Vergabe von Ingenieurleistungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben der Eigenkontrollverordnung

Die Ingenieurleistungen werden an das Büro dwd Ingenieur GmbH, Fröhnd/Wehr, zum Angebotspreis von brutto 72.828,00 € für die Kanalsanierungen und 7.651,70 € für die Schachtsanierungen vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 9

TOP 6: Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG), Verlängerung der Übergangsregelung zum 01.01.2023

Die Optionserklärung zur Anwendung des bisherigen Steuerrechts wird nicht widerrufen. Somit findet für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung weiterhin Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 10

TOP 7: Jahresabschluss 2019, Feststellungsbeschluss gemäß § 18 GKZ in Verbindung mit § 95b Abs. 1 GemO

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt die Verbandsversammlung am 22.10.2020 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
5.752.122,29
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
5.752.122,29
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
0,00
1.4
Außerordentliche Erträge
9.549,10
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
9.549,10
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
0,00
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
0,00
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
5.367.025,34
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
4.959.601,25
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
407.424,09
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
1.353.006,97
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
1.482.520,83
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-129.513,86
2.7
Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)
277.910,23
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
1.366.000,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
222.585,27
2.10
Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
1.143.414,73
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
1.421.324,96
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                      
Einzahlungen und Auszahlungen
-122.619,71
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
13.076,86
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
1.298.705,25
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
1.311.782,11
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
12.184,69
3.2
Sachvermögen
14.969.065,61
3.3
Finanzvermögen
2.357.398,39
3.4
Abgrenzungsposten
112.137,99
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
17.450.786,68
3.7
Basiskapital
2.041.262,63
3.8
Rücklagen
930.393,56
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
9.648.237,75
3.11
Rückstellungen
29.666,20
3.12
Verbindlichkeiten
4.498.032,39
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
303.194,15
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
17.450.786,68

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 11

TOP 8: Haushaltsplan 2021, Beratung

Dem Entwurf des Haushaltsplanes 2021 wird zugestimmt. Den separat aufgeführten Haushaltsansätzen im Ergebnishaushalt (Gesamtsumme: 86.000 Euro) und im Finanzhaushalt (Gesamtsumme: 1.350.900 Euro) wird zugestimmt. Ebenso geplanten Investition zur Anbringung von zwei Parkscheinautomaten für die Bewirtschaftung des Belchenparkplatzes.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 12

TOP 9: Einbeziehung des Gemeindekindergartens "Utzenfluh" in die Kindergartenentwicklungsplanung des Verbandes

Die Verbandsversammlung stimmt dem Umsetzungsvorschlag grundsätzlich zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2020-10-22 Beschlussvorlagen ÖS.pdf

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14. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 14
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14.1. Waldbegehung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 14.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn erinnert an die Waldbegehung, welche am Freitag, 16.10.2020, stattfindet. Treffpunkt hierzu ist um 14:00 Uhr beim Friedhofparkplatz in Todtnau-Geschwend.

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14.2. Neue DHL-Packstation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 14.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass es neben der vorhandenen DHL-Packstation beim Villersexelplatz, eine weitere Packstation geben wird. Diese soll im Bereich des REWE-Marktes eingerichtet werden. Hierzu bedarf es keiner Genehmigung.

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14.3. Coronabedingte Absage von Veranstaltungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 14.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass aufgrund der aktuellen Coronasituation die Wiesentäler Kulturwoche bereits abgesagt wurde. Mit der Agendagruppe wurde nun vereinbart, auch das Lichterfest und den Weihnachtsmarkt abzusagen.

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14.4. Grüße aus der Partnerstadt Villersexel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 14.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt die Grüße aus der französischen Partnerstadt Villersexel weiter. Diese beglückwünschen den ehemaligen Bürgermeister Bernhard Seger zur Verleihung der Staufermedaille. Ein Antrittsbesuch der neuen Bürgermeisterin aus Villersexel, Frau Barbara Bockstall, konnte coronabedingt leider noch nicht stattfinden.

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15. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 15
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15.1. Baustellenführung Breitband/Nahwärme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 15.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Seckinger bemängelt die Baustellenführung hinsichtlich der Verlegung der Breitband- sowie der Nahwärmeleitungen. Die ausführende Firma gehe hier willkürlich und ohne Vorabinformation an die betroffenen Anlieger vor. Darüber hinaus wurden auch falsche Verkehrszeichen aufgestellt. Diese Vorgehensweise sei so nicht in Ordnung.
Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass dieser Punkt bereits in der letzten Sitzung behandelt wurde und entsprechend gegengesteuert wurde. Im Jour Fixe wurde massiv auf Besserung gedrungen. Mit den Beteiligten sei auch ein reger Mailwechsel entstanden.

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15.2. E-Ladestationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 15.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Seckinger kritisiert, dass die E-Ladestationen teilweise als Dauerparkplatz missbraucht werden.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dieser Punkt bereits in der letzten Sitzung behandelt wurde und entsprechend gegengesteuert wurde.  

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15.3. Sachstandsanfrage zum ehemaligen Gasthaus Adler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 15.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage von Stadtrat Gierth teilt Bürgermeister Schelshorn mit, dass hinsichtlich des ehemaligen Gasthauses Adler in der Talstraße nichts Neues bekannt ist. Im Zuge des ELR-Programmes wurde der Eigentümer angeschrieben. Allerdings kam von diesem keinerlei Reaktion.

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15.4. Wanderung des Schwarzwaldvereins Kandern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 15.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth informiert über die Mitteilung eines Bürgers, wonach dieser aus der Zeitung erfahren hatte, dass der Schwarzwaldverein Kandern eine Wanderung rund um Schönau durchführe. An die Touristinformation wurde der Wunsch herangetragen, dem Schwarzwaldverein Kandern ein Geschenk zu machen, da dieser kostenlose Werbung für die Stadt mache. Dies wurde von der Tourisinformation nicht für nötig angesehen.
Der Vorsitzende kann der Haltung der Tourisinformation folgen, da man ansonsten jedem Wanderverein, welcher sich in Schönau befindet, ein Geschenk machen müsste.

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15.5. Zustand der evangelischen Bergkirche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 15.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth weist auf den desolaten Zustand der Lamellenfenster bei der evangelischen Bergkirche hin. Er will wissen, ob hier nicht der Städtische Werkhof etwas unternehmen könnte.
Bürgermeister Schelshorn erklärt, dass dies nicht Aufgabe der Stadt ist. Die evangelische Kirche plane ohnehin eine Totalsanierung des Gebäudes. Er wird Kirchengemeinderat Klaus Wuchner über den Zustand informieren.

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15.6. Nachbesprechung zum Betrieb des Freibades

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 15.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker bittet um Durchführung einer zeitnahen Nachbesprechung zum Thema "Freibad Schönau".
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass hierzu bereits eine Bauausschusssitzung stattgefunden hat.

Datenstand vom 12.11.2020 15:15 Uhr