Datum: 14.09.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 27.07.2020
3 Anbau an das bestehende Wohnhaus Flst.-Nr. 447/3
4 Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen, Abbruch einer Garage mit AAB-Antrag auf Flst.-Nr. 281/8, Buchenbrandstraße
5 Antrag zur Nutzungsänderung eines Hobbyraumes zu einem Kosmetikstudio auf Flst.-Nr. 1098 (Bühlweg 6)
6 Unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung für den Landkreis Lörrach (UIWP-LÖ)
7 Abwasserbeseitigung - Umsetzung der rechtlichen Vorgaben der Eigenkontrollverordnung
8 Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre 2014 bis 2015
9 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 17.09.2020
10 Initiative Motorradlärm des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg
11 Annahme von Spenden
12 Kurzinformationen der Verwaltung
12.1 Wahl des Bürgermeisters am 05.07.2020, Bekanntgabe des Wahlprüfungsbescheids
12.2 Electric Ride Schönau im Schwarzwald (ERS)
12.3 Verleihung der Staufer-Medaille an Altbürgermeister Bernhard Seger
12.4 Freibadsaison 2020 -Kurzbericht
12.5 Mitgliederversammlung der Langlaufgilde Hohtann-Belchen
12.6 Ermittlungserfolge des Polizeiposten Oberes Wiesental
12.7 Erweiterung der Spielothek Casino Monte Carlo in Schönau-Brand
13 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
13.1 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch den Gemeindevollzugsdienst
13.2 Neues Fitness-Studio im Oberfeld
13.3 Freibadsaison 2020
13.4 Laufende Straßenbauarbeiten in Schönau
13.5 Sanierung der Toilettenanlagen auf dem Friehof
13.6 Nochmals: Laufende Straßenbauarbeiten
13.7 E-Ladestation in der Ledergasse, Behinderung des Zugangs durch parkende Fahrzeuge

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin spricht die soziale Beratung und Begleitung der hiesigen Flüchtlinge durch das Integrationsmanagement des Caritasverbandes für den Landkreis Lörrach an. Sie möchte wissen ob zwischen dem Verband und dem Gemeinderat bezüglich der Flüchtlingsbetreuung ein regelmäßiger Austausch stattfindet.

Der Vorsitzende erwidert, dass der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald gemeinsam mit der Stadt Todtnau den entsprechenden Betreuungsvertrag mit dem Caritasverband abgeschlossen habe. Die Verwaltung sei im stetigen Austausch mit den Integrationsmanagerinnen und -manager des Caritasverbandes, so dass auftretende Probleme immer zeitnah erörtert werden können.  

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 27.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.07.2020 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 27.0 7.2020 anerkannt wird.

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3. Anbau an das bestehende Wohnhaus Flst.-Nr. 447/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 3

Sachverhalt

Beim vorliegenden Bauantrag handelt es sich um einen Anbau an das bestehende Wohnhaus im Johann-Peter-Hebel-Weg 15 in Schönau im Schwarzwald. Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§34 BauGB).

Geplant ist die Erweiterung des Wohnzimmers im Kellergeschoss in südöstlicher Richtung (Flachdach). Das Flachdach soll als Terrasse genutzt werden.  

Da der Bauherr und der Grundstückseigentümer zwei verschiedene Personen sind, liegt dem Bauantrag auch eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor und gibt anhand der vorliegenden Planunterlagen detaillierte Erläuterungen zum Bauvorhaben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen, Abbruch einer Garage mit AAB-Antrag auf Flst.-Nr. 281/8, Buchenbrandstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Für dieses Grundstück wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.07.2019 die Bebauungsplanänderung „Bahngelände“ als Satzung beschlossen.

Für die Bebauung dieses Grundstücks wurde im März 2020 bereits ein Bauantrag für ein Zweifamilienwohnhaus mit Garagen vorgelegt, der befürwortend an das Landratsamt weitergegeben wurde. Der Bauherr hat jedoch den Bauantrag zurückgezogen.

Bei dem nun erneut vorgelegten Bauantrag handelt es sich um den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen für fünf PKW-Stellplätze sowie dem Abbruch einer vorhandenen Garage auf dem Flurstück 281/8, Buchenbrandstraße 4.

Das Gebäude ist teilunterkellert. Im EG ist der Bau der neuen Garagen vorgesehen. Im 1. OG / DG ist eine Wohnung geplant. Das Gebäude soll an die neue Nahwärmeleitung angeschlossen werden.

Im Anschreiben weist der Bauherr darauf hin, dass sich die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes und des Neubaus geringfügig überlappen. Diesbezüglich hat der Bauherr mit der Baurechtsbehörde bereits Kontakt aufgenommen. Laut Aussage der Baurechtsbehörde wäre das Bauvorhaben dennoch genehmigungsfähig, wenn aus Brandschutzgründen zwischen den Gebäuden ein Abstand von mind. 5 m eingehalten wird. Außerdem müssen die Belichtung sowie die Belüftung nach wie vor gewährleistet sein. Laut Aussage des Planers werden alle Kriterien eingehalten.

Ein Entwässerungsplan wurde vom Bauherr bisher noch nicht vorgelegt. Dieser wird noch nachgefordert.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird von Bauamtsleiter Wunderle vorgetragen und das Bauvorhaben anhand der vorliegenden Planunterlagen eingehend erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Antrag zur Nutzungsänderung eines Hobbyraumes zu einem Kosmetikstudio auf Flst.-Nr. 1098 (Bühlweg 6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 5

Sachverhalt

Da s Gebäude Bühlweg 6 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lachen“.

Im Untergeschoss befindet sich derzeit ein ca. 21 m² großer Hobbyraum sowie eine ca. 7 m² große Küche und eine WC-Anlage. Dieser Bereich soll als Behandlungsraum (Kosmetikstudio) umgenutzt werden.  Die gewerblich genutzte Fläche beträgt laut Bauantrag 32,4 m². Der Zugang zum Behandlungsraum erfolgt von außen über einen Windfang.

Dem Bauantrag liegt eine Einverständniserklärung der Miteigentümer des Wohnhauses bei.

Derzeit wird die Angrenzeranhörung durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle erläutert das Bauvorhaben anhand der vorliegenden Planunterlagen. Ferner teilt er mit, dass ein vom Bauvorhaben betroffener Angrenzer auf eine bereits bestehende Stellplatzproblematik im Bühlweg hingewiesen habe. Demnach würde es immer wieder vorkommen, dass im Bereich des dortigen Wendehammers verbotswidrig Fahrzeuge geparkt werden. Der Angrenzer befürchte, dass diese Situation mit dem Kosmetikstudio zukünftig verschärft werde.
Die Stellungnahme des Angrenzers gehe an die Baurechtsbehörde, welche im Zuge des Bauantragsverfahrens auch die Anzahl der für den Betrieb des Kosmetikstudios nachzuweisenden Stellplätze prüfen werde.
Stadtrat Anschütz gibt den ergänzenden Hinweis, dass das verbotswidrige Parken auf dem Wendehammer jederzeit der Stadtverwaltung angezeigt werden könne.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung für den Landkreis Lörrach (UIWP-LÖ)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Thema Energie und Klimaschutz hat im Landkreis Lörrach und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine herausragende Bedeutung. Nicht zuletzt mit der Verabschiedung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts durch den Kreistag im Oktober 2018 wurden eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, für welche auch entsprechende Finanzmittel bewilligt wurden.

Im Bereich der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien sind bereits erhebliche Fortschritte beispielsweise durch Photovoltaik-Anlagen oder Windkraftanlagen sowohl auf Bundes-, Landes- und auch auf Landkreis-Ebene zu verzeichnen.

Der Bereich der Wärmeversorgung von Gebäuden dagegen ist nach wie vor maßgeblich durch das Verbrennen fossiler Energieträger wie Heizöl, Kohle und Erdgas geprägt und trägt maßgeblich zum CO2-Ausstoß und damit zur weiteren Klimaerwärmung bei. Insofern ist zur Herbeiführung der Klimawende zwingend erforderlich auch den Bereich Wärme in Richtung Klimaneutralität umzustellen. Dafür bieten sich neben notwendiger Dämmung von Gebäuden insbesondere Wärmenetze an, die z.B. über Abwärme aus Industrie und Gewerbe, aus Geothermie, Solarthermie, aus Biomasse oder aus „grünem Gas“ gespeist werden.
 
Das Land Baden-Württemberg greift das Thema Wärme aktuell mit dem in Novellierung befindlichen neuen Klimaschutzgesetz auf. Darin werden Große Kreisstädte verpflichtet, bis Ende 2023 eine entsprechende Wärmeplanung zu erstellen. Für kreisangehörige Städte und Gemeinden besteht vorerst keine solche Verpflichtung. Allerdings wird das Thema Wärmeplanung über mehrere Förderinstrumente auch für diese attraktiv gemacht.

Experten sind sich einig, dass Wärmeversorgung über Wärmenetze ökonomisch und ökologisch optimiert nur großräumig erfolgen kann, um vorhandene Wärmeüberschüsse/
-potenziale mit Bereichen von Wärmebedarfen optimal zu verknüpfen. Entsprechende Beispiele aus anderen Ländern sind bekannt. Ein herausragendes Beispiel hierfür ist Dänemark.

Der Landkreis Lörrach und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben nun die Chance über ein vom Land Baden-Württemberg gefördertes Modellprojekt „Unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung für den Landkreis Lörrach (UIWP-LÖ)“ das Thema Wärmeversorgung aufzugreifen. Um die landkreisweit vorhandenen Potenziale und Strukturen optimal zu nutzen, sollen möglichst alle Städte und Gemeinden im Landkreis am Projekt teilnehmen. Der Projektstart ist für Dezember 2020 vorgesehen und im Mai 2022 sollen die Ergebnisse vorliegen. Im Detail soll das Projekt über folgende Arbeitspläne (AP) abgearbeitet werden:

AP1: Bestandsanalyse (Strukturelle Angaben zu den einzelnen Gemeinden, Siedlungsstruktur, Gebäudestruktur, Baualtersklassen, Analyse der (Energie-)Infrastruktur…)

AP2: Potenzial- bzw. Bedarfsanalyse (Überschüsse/Bedarfe in definierten Gebieten, Potenziale (industrielle/gewerblich Abwärme; Geothermie, Biomasse, Solarthermie, Abwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung…)

AP3: Vorranggebiete (wo liegen günstig erschließbare Vorranggebiete (z.B. wegen Nähe zu Abwärme oder leicht verfügbare Biomasse); wo sind Bereiche, die weiterhin dezentral zu versorgen sind…)

AP4: Aufstellen der regionalen Wärmewendestrategie (Entwicklung von Szenarien und Handlungsempfehlungen für einen umsetzbaren Pfad zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2050)

AP5: Akteursbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit (Einbinden Energie-/Wärmeversorgungs-unternehmen, Handwerk; Öffentlichkeitsarbeit zur regelmäßigen Information und Akzeptanzförderung der Bürgerschaft)

AP6: Verstetigungsstrategie und Controlling (regelmäßige und dauerhafte Überprüfung der Entwicklung und des Zielerreichungspfads (mit dem Jahr 2030 als Zwischenziel); ggfs. Anpassung des Planungsfortschritts bei Änderung von Rahmenbedingungen).

Das Projektmanagement/die Steuerung für das Projekt liegt beim federführenden Landkreis Lörrach, welcher auch die regelmäßige Abstimmung mit den Projektbeteiligten vornimmt. Mit der Durchführung des Projekts beauftragt der Landkreis einen externen Dienstleister. Eine Einbindung der sich beteiligenden Städte und Gemeinden wird neben einer engen Zusammenarbeit mit dem beauftragten Dienstleister in einem sich regelmäßig treffenden Steuerungskreis sichergestellt.

Aufgaben der Städte und Gemeinden liegen insbesondere im AP 1, der Lieferung von Daten und Informationen für die als ersten Schritt notwendigen Bestandsanalyse. Der dabei entstehende Aufwand wird den Kommunen gegen Rechnungstellung zum einen aus den Fördermitteln durch den Landkreis vergütet, auf der anderen Seite unterstützt hierbei der beauftragte Dienstleister bei der Erhebung/Sichtung der Daten (Details zu den jeweiligen Aufgaben /Pflichten siehe Anlage: „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden im Projekt UIWP-LÖ“).

Als Ergebnis des Projekts wird nicht nur eine landkreisweite Wärmeplanung vorliegen, die vorhandene Wärmeüberschüsse-/potenziale und Wärmebedarfe und deren optimale Verknüpfungen aufzeigt, sondern es wird auch einen gebietskörperscharfen Plansatz geben, der den einzelnen Kommunen dann die Möglichkeiten aufzeigt, wie eine künftige Wärmeversorgung möglichst klimaneutral umgesetzt werden kann. Mit diesen Daten und Plänen kann in den Folgejahren über eine ingenieurtechnische Ausführungsplanung die konkrete Umsetzung angegangen werden, um bis 2050 eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.

Fazit:
  • Das Land fördert den Landkreis und seine Kommunen für die aus Energie- und Klimaschutz-Gründen notwendige Wärmewende mit erheblichen Fördermitteln
  • Voraussetzung für den Erfolg des Projekts ist die Teilnahme (möglichst) aller Kommunen
  • Der Aufwand für die Kommunen wird zum einen vergütet, zum anderen durch Unterstützung durch den beauftragten Dienstleister geringgehalten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag entsprechend dem beiliegenden Mustervertrag mit dem Landkreis Lörrach abzuschließen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Übersteigt der Personalaufwand einer oder mehrerer Kommunen nachweislich den im Mustervertrag ausgewiesenen Maximalbetrag, so wird der Mehraufwand durch entsprechende Minderaufwendungen anderer Kommunen gedeckt. Übersteigt der insgesamte Mehraufwand den insgesamten Minderaufwand, so wird der Mehraufwand der einzelnen Kommunen an ihrer Bevölkerungszahl orientiert anteilig durch den Minderaufwand gedeckt. Der nicht ausgleichbare Mehraufwand verbleibt bei der jeweiligen Kommune.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise mit ergänzenden Erläuterung vor. Besonders weist er darauf hin, dass das Land für das Modellprojekt des Landkreises mittlerweile Fördermittel von 622.000 € bewilligt habe.

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an, in der insbesondere seitens von Stadträtin Strohmaier und Stadtrat Schröder der Sinn und Zweck der vorgesehenen landkreisweiten, unabhängigen Wärmeplanung in Frage gestellt wird. Beide verweisen darauf, dass der Stadt mit dem integrierten Quartierskonzept bereits eine aussagekräftige Energiekonzeption für Schönau vorliege und sie deshalb in einem zusätzlichen Konzept wenig Nutzen sehen.

Der Vorsitzende entgegnet, dass der Landkreis bezüglich der Wärmeplanung ein kreisweites Konzept auf den Weg bringen möchte, in das die Ergebnisse des integrierten Quartierskonzeptes und auch die Konzepte anderer Städte und Gemeinden einfließen werden. Ähnlich sei bereits beim Breitbandausbau mit der Gründung des Zweckverbandes verfahren worden, der alle bereits vorliegenden Informationen gesammelt und dann ein Gesamtkonzept für den Landkreis erstellt habe.
Bauamtsleiter Wunderle ergänzt, dass nach dem neuen Klimaschutzgesetz derzeit nur die Großen Kreisstädte verpflichtet seien, bis Ende 2023 eine entsprechende Wärmeplanung zu erstellen. Für kreisangehörige Städte und Gemeinden bestehe diese Verpflichtung vorerst noch nicht, weshalb die Stadt dem Projekt des Landkreises beitreten sollte. Mit der landkreisweiten Planung können zudem Lösungsmöglichkeiten für die Wärmeversorgung von Gebieten aufgezeigt werden, die in den bisherigen Planungen noch nicht berücksichtigt wurden.

Weiterer Erörterungsbedarf besteht im Gremium hinsichtlich der für die Stadt entstehenden Kosten, die mit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verbunden sind.
Hierzu wird seitens der Verwaltung klargestellt, dass im schlimmsten Fall der Betrag zu Lasten der Stadt gehen kann, welcher den für die städtischen Personalaufwendungen maximal zustehenden Vergütungsanspruch von 1.633,72 € übersteigt.

Auf Frage von Stadträtin Münzer wird vom Vorsitzenden bestätigt, dass die Wärmeversorgung für Neubaugebiete aufgrund der Ergebnisse der landkreisweiten Wärmeplanung grundsätzlich nicht vorgeschrieben werden kann. Dies liege nach wie vor in der Planungshoheit der Gemeinde.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag entsprechend dem beiliegenden Mustervertrag mit dem Landkreis Lörrach abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1, Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss, (Nein-Stimme von Stadtrat Schröder, Enthaltungen von Stadträtinnen Schindler und Strohmaier).

Dokumente
Download 20-09-02 NEU öffentlich-rechtl. Vereinbarung samt Anlage.pdf

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7. Abwasserbeseitigung - Umsetzung der rechtlichen Vorgaben der Eigenkontrollverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 7

Sachverhalt

Nach § 2 Abs. 1 Eigenkontrollverordnung (EKVO) hat der Betreiber von Abwasseranlagen Prüfungen, Untersuchungen, Messungen und Auswertungen der Kanalisationen (Kanäle) durchzuführen. Für Wiederholungsprüfungen gelten folgende Fristen:

Art
saniert oder schadensfrei
nicht
saniert
Misch- und Schmutzwasserkanäle
15 Jahre
10 Jahre
Regenwasserkanäle für behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser
15 Jahre
20 Jahre

In den Haushaltsplänen des Jahres 2020 des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau im Schwarzwald und dessen Mitgliedsgemeinden stehen noch folgende Mittel für Untersuchungen im Rahmen der EKVO zur Verfügung:

Gemeinde
Mittel
2020
Aitern
32.0000,00 €
Böllen
4.200,00 €
Fröhnd
0,00 €
Schönau im Schwarzwald
12.000,00 €
Schönenberg
35.700,00 €
Tunau
20.230,00 €
Utzenfeld
23.000,00 €
Wembach
17.000,00 €
Wieden
110.000,00 €
Gemeindeverwaltungsverband
60.000,00 €
Summe
314.130,00 €


In Absprache mit der dwd Ingenieur GmbH wurde am 11.08.2020 vom Bauamt und vom Rechnungsamt des GVV Schönau folgendes Sanierungskonzept aufgestellt:

  • Über die in den Haushaltsansätzen 2020 zur Verfügung gestellten Gesamtmittel von 314.130,00 € kann für eine Gesamtkanalisationslänge von ca. 32.000 m, der Kanalbestand befahren, beurteilt und ein Kanalsanierungskonzept, einschließlich der dazugehörenden Kosten, erstellt werden.
  • Über die in den Haushaltsansätzen 2020 zur Verfügung gestellten Gesamtmittel von 314.130,00 € kann für 600 Kanalschächte der Schachtzustand beurteilt und ein Schachtsanierungskonzept, einschließlich der dazugehörenden Kosten, erstellt werden.  
  • Durch die Zusammenfassung der Haushaltsmittel können wirtschaftliche Ausschreibungspakete gebündelt werden. Dadurch können die Maßnahmen für die Verbandsgemeinden kostengünstiger umgesetzt bzw. für die gleichen Mittel mehr Leistungen eingekauft werden.
  • Einzelaufträge der Verbandsgemeinden sind unwirtschaftlich und aufgrund des teilweise geringen Budget für Anbieter uninteressant.
  • Die Verbandsgemeinden beauftragen den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald, die Planung und die Ausführung der Vorgaben der EKVO in Höhe der im Haushaltsplan 2020 bereitgestellten Gesamtmittel von 314.130,00 € (siehe Tabelle in dieser Vorlage) zu vergeben.
    • Die Ermächtigung ist auf die im Haushaltsplan 2020 bereitgestellten Mittel begrenzt.
    • Die Abrechnung erfolgt über den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald im Namen und auf Rechnung der Verbandsgemeinden.
  • Die Ergebnisse der Kanalbefahrungen werden bewertet und es wird ein Sanierungskonzept einschließlich Kostenermittlung erstellt.
  • Für die Bewertung der Kanalbefahrungen und die Erstellung eines Sanierungskonzeptes liegen dem GVV zwei Honorarangebote des Büros dwd Ingenieur GmbH vor.
    • Honorarvorschlag Kanalsanierungen        72.828,00 € (brutto)
    • Honorarvorschlag Schachtsanierungen        7.651,70 € (brutto)
Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wird entsprechend dem angefallenen Aufwand abgerechnet. Die Vergabe soll in der Verbandsversammlung vom 22.10.2020 erfolgen.
  • Im Jahr 2021 werden in den Haushaltsplänen der Verbandsgemeinden keine weiteren Mittel zur Umsetzung der EKVO bereitgestellt. Die nichtverbrauchten Mittel des Jahres 2020 werden per Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2021 übernommen. Lediglich im Haushaltsplan des GVV Schönau werden aufgrund der Umlagenproblematik die Mittel im Haushaltsplan 2021 nochmals veranschlagt.  
  • Das Jahr 2021 dient der Befahrung und der Beurteilung der Befahrungsergebnisse auf Basis der bereitgestellten Gesamtmittel.
  • Im Jahr 2022 sollen die im Rahmen der Bewertung des Befahrungsergebnisses festgestellten Schäden im Rahmen der Möglichkeiten der Haushaltspläne der Verbandsgemeinden beseitigt werden (Prioritätenliste).
Verbandsgemeinden, die sich nicht zur Beauftragung des GVV entschließen können, haben die Vorgaben der EKVO selbstständig und in eigener Verantwortung umzusetzen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald wird ermächtigt, die im Haushaltsplan 2020 der Stadt Schönau im Schwarzwald bereitgestellten Mittel für Maßnahmen im Rahmen der EKVO in einer Gesamtmaßnahme zu bewirtschaften. Die Abrechnung der Leistungen (Planung, Befahrung und Beurteilung) erfolgt über den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald und anteilig in Höhe von 12.000,00 € im Namen und auf Rechnung der Stadt Schönau im Schwarzwald.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 12.000,00 € stehen zur Verfügung. Bis zum 31.12.2020 nicht verbrauchte Mittel werden per Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2021 übernommen.

Rechtslage

§ 2 Eigenkontrollverordnung (EKVO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird von Rechnungsamtsleiter Stähle mit entsprechenden Erläuterungen vorgetragen.

Auf Frage von Stadtrat Gierth erwidert der Rechnungsamtsleiter, dass das Büro dwd Ingenieur GmbH als verlässliches Fachbüro das erforderliche „Know-How“ für die Bewertung der Kanalbefahrungen und die Erstellung des Sanierungskonzeptes besitze. Zudem liegen dem Büro die Bestandspläne der Kanäle in digitaler Form vor, was bei einem anderen Ingenieurbüro nicht der Fall wäre. Aus diesen Gründen sei kein weiteres Angebot für die Ingenieurleistungen eingeholt worden.
Auf weitere Fragen aus der Mitte des Gremiums führt Rechnungsamtsleiter Stähle aus, dass in der Stadt Schönau im Schwarzwald bekanntlich Im Grün und im Johann-Peter-Hebel-Weg neue Abwasserleitungen verlegt werden, weshalb im diesjährigen Haushalt der Stadt der relativ niedrige Betrag von 12.000 € für die Kanalbefahrungen ausgewiesen sei. Der im Verbandshaushalt festgesetzte Haushaltsansatz von 60.000 € werde für die Befahrungen der Verbandssammler verwendet und die Abrechnung der Kosten für die anfallenden Ingenieurleistungen erfolge nach Kanallänge und Schachtanzahl.  

Beschluss

Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald wird ermächtigt, die im Haushaltsplan 2020 der Stadt Schönau im Schwarzwald bereitgestellten Mittel für Maßnahmen im Rahmen der EKVO in einer Gesamtmaßnahme zu bewirtschaften. Die Abrechnung der Leistungen (Planung, Befahrung und Beurteilung) erfolgt über den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald und anteilig in Höhe von 12.000,00 € im Namen und auf Rechnung der Stadt Schönau im Schwarzwald.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Überörtliche Prüfung der Rechnungsjahre 2014 bis 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 8

Sachverhalt

Die Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach hat die überörtliche Prüfung gemäß
§§ 113 und 114 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 11 ff. der Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) (alt) der Stadt Schönau im Schwarzwald für die Jahre 2014 und 2015 durchgeführt. Die Prüfung wurde im Landratsamt und vor Ort durchgeführt.

Die letzte überörtliche Prüfung der Jahres 2005 bis 2013 wurde durch Bestätigung vom 12.01.2016 abgeschlossen.

Da die Stadt Schönau im Schwarzwald bereits zum 01.01.2016 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt hat und die Eröffnungsbilanz aufgestellt, beschlossen und geprüft ist, hat sich die Prüfung der kameral geführten Haushaltsjahre 2014 und 2015 schwerpunktmäßig vor allem auf finanzwirtschaftlich bedeutsame Bereiche erstreckt und sich im Übrigen auf Stichproben beschränkt.

Dem Gemeinderat wird der Prüfbericht vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Ergebnisse/Bemerkungen werden an dieser Stelle komprimiert dargestellt:  

  • Die Jahresrechnungen 2014 und 2015 wurden jeweils innerhalb der
       vorgeschriebenen Fristen des § 95 Abs. 2 der GemO (alt) von der Verwaltung auf- und vom Gemeinderat festgestellt.

  • Im Prüfungszeitraum lag die allgemeine Rücklage der Stadt Schönau im Schwarzwald auf einem konstant hohen Niveau und deutlich über der nach § 20 Abs. 2 GemHVO (alt) vorgeschriebenen Mindest- bzw. Pflichtrücklage von rund 150.000,00 €.

  • Die Steuerkraftmesszahl je Einwohner ist ein Indikator der eigenen Steuerkraft der Stadt Schönau im Schwarzwald und liegt während des Prüfungszeitraums über dem Kreis- und Landesdurchschnitt.

  • Die Schlüsselzuweisungen reduzieren sich ab 2015 aufgrund der hohen eigenen Steuerkraft der Stadt Schönau im Schwarzwald deutlich.

  • Die Leistungsfähigkeit des Verwaltungshaushalts wird im Wesentlichen durch die frei verfügbaren Haushaltsmittel, der Nettoinvestitionsrate, bestimmt. Diese liegt für beide Prüfungsjahre summiert bei rund 2,8 Mio. € und steht für Investitionen des Vermögenshaushalts zur Verfügung.


  • Nach § 14 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) dürfen die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Nach Abs. 2 kann bei der Gebührenkalkulation ein höchstens 5-jähriger Zeitraum berücksichtigt werden. Am Ende des max. 5-jährigen Kalkulationszeitraums müssen evtl. Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden.

  • Im Prüfungszeitraum wurden die Abwassergebühren jährlich neu kalkuliert und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung und Anpassung der Abwassersatzung vorgelegt. Die Festsetzung der Abwassergebühren für beide Prüfungsjahre 2014 und 2015 erfolgte trotz der Berücksichtigung von Kostenunterdeckungen kostendeckend. Die vorgelegten Kalkulationen entsprechen weitgehend den Vorgaben des § 14 KAG in Verbindung mit § 17 KAG.

  • Jeweils zum 01.01. der Jahre 2014 und 2015 wurden neue Wassergebühren kalkuliert und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung und Anpassung der Wassersatzung vorgelegt. Für beide Jahre wurde ein kostendeckender Gebührensatz beschlossen. Jedoch handelte es sich bei den Kalkulationen lediglich um eine Gegenüberstellung der einzelnen Planzahlen für die jeweiligen Kalkulationsjahre. Die geforderten Ermessensentscheidungen des Gemeinderats (u.a. Abschreibungs- und Verzinsungsmethode, kalk. Zinssatz) konnten aufgrund dieser Kalkulationen nicht im geforderten Umfang getroffen werden. Es ist unter anderem nicht klar, wie die Berechnung der Verzinsung des Anlagekapitals und der eingestellten Abschreibungsbeträge erfolgte. Außerdem wurde im Jahr 2014 eine Kostenunterdeckung aus 2011 eingestellt. Für das Jahr 2011 liegt allerdings keine Gebührenkalkulation vor – eine Unterdeckung in den Folgejahren ist nicht nachholbar. Die Kostenunterdeckung hätte nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Kalkulationen entsprechen nicht im vollem Umfang den Vorschriften des § 14 KAG.  Die letzte Kalkulation der Wassergebühren erfolgte im Jahr 2019. Es wurde festgestellt, dass sich das Kalkulationsschema deutlich positiv verändert hat und weitestgehend den Anforderungen des § 14 KAG entspricht. Dies soll auch in Zukunft beibehalten werden.

  • Die Bildung von Haushaltsresten hat den gesetzlichen Vorgaben des § 19 Abs. 1 GemHVO (alt) entsprochen.

  • Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat den Kassenkreditrahmen eingehalten.

  • Bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben bzw. Aufwendungen muss in der Auszahlungsanordnung unter genauer Angabe der Voraussetzungen die förmliche Zulassung, durch den Gemeinderat bzw. den Bürgermeister (im Rahmen der Hauptsatzung), vermerkt werden. Darauf ist zukünftig zu achten.  

  • Die Besoldung des Bürgermeisters erfolgte dem Gesetz entsprechend.

  • Die Aufwandsentschädigungen der Bürgermeisterstellvertreter entsprachen für die Vertretungstage im Juli, September und November des Jahres 2015 nicht der aktuell gültigen Satzungsregelung, wodurch 176,00 € zu wenig an Aufwandsentschädigungen ausbezahlt wurden.




  • Die letzte Kalkulation der Kurtaxe wurde im Jahr 2009 vorgenommen. Mit Schreiben vom 07.05.2015 hat die Kommunalaufsicht dringend empfohlen, die vom KAG für eine rechtmäßig erfolgte Erhebung der Kurtaxe geforderte Gebührenkalkulation nachzuholen.  Die Verwaltung wird die geforderte Gebührenkalkulation im Jahr 2021 nachholen.

  • Bei der Stadt Schönau im Schwarzwald erfolgt kein unterjähriger Ausgleich des Werkhofs durch Nachkalkulation der Stundensätze mit den die Leistungen des Werkhofs anfordernden Bereichen. Stattdessen erfolgt jährlich eine neue Kalkulation der Stundensätze mit Berücksichtigung bestehender Über- und Unterdeckungen. Das Vorgehen entspricht grundsätzlich einem Ausgleich im Sinne des § 14 Abs. 2 KAG.
Die Stadt Schönau im Schwarzwald führt eine Übersicht der erwirtschafteten Über- bzw. Unterdeckungen. Die Übersicht beinhaltet für das Jahr 2014 falsche Daten und ist zu überarbeiten. In Zukunft muss beachtet werden, dass Werte erst nach Durchführung aller Abschlussbuchungen in die Übersicht übertragen werden, um fehlerhafte Inhalte zu vermeiden.  Die Daten des Jahres 2014 wurden berichtigt und die Über- und Unterdeckungen korrekt fortgeschrieben.

  • Die Kostenersatzsatzung der freiwilligen Feuerwehr spiegelt nicht die neuen Regelungen zu Abrechnung von Kostenersätzen nach § 34 Feuerwehrgesetz (BWFwG) wider. Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat zur rechtssicheren Abrechnung von Kostenersätzen ihre Feuerwehrkostenersatzsatzung baldmöglichst anzupassen.  Die Verwaltung wird dem Gemeinderat baldmöglichst eine neue Feuerwehrkostenersatzsatzung zur Beschlussfassung vorlegen.
 
  • Nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 GemO (alt) entstand durch den Gemeinderatsbeschluss am 03.02.2014 über die Übernahme eines Teilbetrags eines Darlehens des Eigenbetriebs Seniorenzentrum zur Rückführung der Bürgschaftsanteile die Pflicht zur Erstellung eines Nachtragshaushalts, da die Mittel nicht im Haushaltsplan 2014 eingestellt waren. Dieser Verpflichtung kam die Stadt Schönau im Schwarzwald nicht nach. Der Beschluss wurde zudem in nichtöffentlicher Sitzung gefasst, wofür keine Gründe vorlagen. Er hätte öffentlich gefasst werden müssen und ist somit rechtswidrig. Die Rechtmäßigkeit kann nur durch erneute Beschlussfassung hergestellt werden.  Die Verwaltung wird dem Gemeinderat die Vorlage zur erneuten Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung vorlegen.

  • Im Jahr 2015 wurde der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs eingestellte Kassenkredit um 28.000 € überzogen. In Zukunft ist der Höchstbetrag der Kassenkredite zu beachten bzw. in ausreichender Höhe im Wirtschaftsplan zu berücksichtigen.

  • Die Mieten für die Wohnungen werden regelmäßig erhöht und die rechtlichen Vorgaben des BGB zur Mieterhöhung werden eingehalten.

  • Bei der Abrechnung der Betriebskosten des Seniorenzentrums ist künftig die Vorschrift des § 556 Abs. 3 BGB zur Geltendmachung innerhalb von zwölf Monaten  einzuhalten  Die Gründe der verspäteten Abrechnung liegen ausschließlich bei der Firma Techem. Ausfälle aufgrund Widerspruchs der Mieter wurden bisher von der Firma Techem ausgeglichen.

Rechtslage

Über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts ist gemäß § 114 Abs. 4 in Verbindung mit
§ 43 Abs. 5 Gemeindeordnung der Gemeinderat zu unterrichten.  

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise mit eingehenden Erläuterungen vor.

Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht der überörtlichen Prüfung für die Jahre 2014 und 2015 ohne Aussprache zur Kenntnis.

Dokumente
Download Prüfbericht Stadt Schönau im Schwarzwald 2014-2015.pdf

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9. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 17.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 9

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 17.09.2020 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 17.09.2020 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden und Rechnungsamtsleiter Stähle eingehend erläutert.

Beschluss 1

Den in der Verbandsversammlung am 17.09.2020 zu den Tagesordnungspunkten 5, 6 und 8 vorgesehenen Beschlüssen wird seitens des Gemeinderats der Stadt Schönau im Schwarzwald zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Dem in der Verbandsversammlung am 17.09.2020 zum Tagesordnungspunkt 7 vorgesehenen Beschluss wird seitens des Gemeinderats der Stadt Schönau im Schwarzwald mehrheitlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtinnen Schindler und Strohmaier).

Dokumente
Download Einladung_20200917.pdf

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10. Initiative Motorradlärm des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 10

Sachverhalt

In der letzten öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 16.07.2020 wurde angeregt, dass der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald der Initiative Motorradlärm des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg als Mitglied beitreten soll.

Die Mitgliedschaft in der Initiative ist Städten, Gemeinden und Landkreisen in Baden-
Württemberg vorbehalten. Der Gemeindeverwaltungsverband selbst kann demzufolge nicht Mitglied der Initiative werden.

Deshalb wird von der Verbandsverwaltung empfohlen, dass jede Verbandsgemeinde eigenständig darüber entscheidet, ob sie Mitglied der Initiative werden möchte.
Der Beitritt ist kostenfrei und erfolgt formlos postalisch bei der Geschäftsstelle Lärmschutz des Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung oder per E-Mail an laermschutzbeauftragter@vm.bwl.de

Detaillierte Informationen zur Initiative Motorradlärm sind unter folgendem Link zu finden:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-umwelt/laermschutz/initiative-motorradlaerm/. Neben der Landesinitiative  Motorradlärm existiert auf Bundesebene die Kampagne „Silent Rider“ (https://www.silent-rider.de/).

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönau im Schwarzwald unterstützt Maßnahmen und Initiativen, die zu einer Reduzierung des Motorenlärmes, insbesondere des Motorradlärmes beitragen.

Dies gilt insbesondere für die von Land und Kommunen gestartete Initiative Motorradlärm durch einen Beitritt. Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird Mitglied der Initiative Motorradlärm des Ministeriums für Verkehr in Baden-Württemberg.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Der Beitritt ist kostenfrei.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht gewünscht.

Beschluss

Die Stadt Schönau im Schwarzwald unterstützt Maßnahmen und Initiativen, die zu einer Reduzierung des Motorenlärmes, insbesondere des Motorradlärmes beitragen.

Dies gilt insbesondere für die von  Land und Kommunen gestartete Initiative Motorradlärm durch einen Beitritt. Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird Mitglied der Initiative Motorradlärm des Ministeriums für Verkehr in Baden-Württemberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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11. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 11

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 10.04.2020 bis 03.09.2020 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspenden im Gesamtwert von
3.300,00 € und die Weiterleitung der Spenden an die Gemeinden Aitern und Wieden sowie an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt die eingegangenen Spenden mit Namensnennung der Spender bekannt. Er spricht diesen ein herzliches Dankeschön aus und lässt sodann über die Annahme der Spenden ab stimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspenden im Gesamtwert von
3.300,00 € und die Weiterleitung der Spenden an die Gemeinden Aitern und Wieden sowie an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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12. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 12
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12.1. Wahl des Bürgermeisters am 05.07.2020, Bekanntgabe des Wahlprüfungsbescheids

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 12.1

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 17.07.2020, hier eingegangen am 06.08.2020, hat das Landratsamt Lörrach die am 05.072020 durchgeführte Wahl des Bürgermeisters der Stadt Schönau im Schwarzwald für gültig erklärt.
Der Wahlprüfungsbescheid ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Die Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters soll in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.10.2020 erfolgen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der vorliegende Wahlprüfungsbescheid wird von den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis genommen.

Dokumente
Download Wahlprüfungsbescheid.pdf

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12.2. Electric Ride Schönau im Schwarzwald (ERS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 12.2

Sachverhalt

Am Samstag 26. September 2020, wird das Energie-Städtchen Schönau im Schwarzwald zu einem Mobilitätstreff der besonderen Art: Mehrere Dutzend Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Motorrädern starten von hier zum ersten „Electric Ride Schönau im Schwarzwald“ (ERS). Die über etwa drei Stunden geplante und extrem leise Ausfahrt wird koordiniert vom Verein „Electrify Baden-Württemberg“ und unterstützt von den EWS Elektrizitätswerken Schönau sowie der Stadt Schönau im Schwarzwald.

Die Fahrerinnen und Fahrer sammeln sich zwischen 8 Uhr und 10 Uhr zu einem gemeinsamen Frühstück am Parkplatz Holzer Kreuz. Von dort aus geht es auf eine etwa 80 Kilometer lange Strecke. Mehrere Stopps unterwegs dienen dem fachlichen Austausch - untereinander, aber auch mit vom Motorradlärm betroffenen Anwohnern an beliebten Strecken. Letztes Etappenziel des Electric Ride ist – nicht wie ursprünglich geplant, öffentlich die Schönauer Innenstadt rund ums Rathaus, sondern Corona-bedingt der Firmensitz der EWS in Schönau, wo EWS-Vorstand Sebastian Sladek und Vertreter der Stadt Schönau im Schwarzwald die Biker begrüßen werden.

Die EWS, die sich im Kampf für mehr Klimaschutz und eine nachhaltige, bürgernahe Energiezukunft engagieren, wollen mit ihrer Unterstützung des ERS Lösungsmöglichkeiten für verschiedene Verkehrs- und Umweltthemen aufzeigen und zur Diskussion stellen. Eine generelle Verkehrswende weg von Lärm und CO2-Emissionen bedeutet auch die Stärkung ökologischer E-Mobilität jenseits von Kohle- und Atomstrom.

Im Südschwarzwald steht zudem das Thema Motorradlärm immer drängender auf der Agenda. Elektro-Mobilität kann entscheidend dazu beitragen, die Lärmemissionen zu reduzieren, nachhaltige Mobilitätskonzepte umzusetzen und damit die Lebensqualität aller zu erhöhen.

Die Motorradfahrerinnen und -fahrer des ERS 2020 zeigen, dass sich Engagement für die Umwelt und Rücksicht auf andere mit dem Vergnügen am eigenen Hobby sinnvoll verknüpfen lassen. Damit wollen sie Zeichen setzen und Veränderungen anstoßen.

Weitere Informationen unter: www.electricrides.de/ers

Stand 03.09.2020 haben sich 41 Fahrerinnen und Fahrern mit 34 Elektromotorrädern angemeldet.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zur Sitzungsvorlage gibt Bürgermeister Schelshorn einige ergänzende Erläuterungen. Im Übrigen wird die Vorlage vom Gemeinderat ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

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12.3. Verleihung der Staufer-Medaille an Altbürgermeister Bernhard Seger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 12.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass an Altbürgermeister Bernhard Seger in diesen Tagen die Staufermedaille verliehen wurde. Die Medaille sei eine besondere, persönliche Auszeichnung des Ministerpräsidenten für Verdienste um das Land Baden-Württemberg.
Aufgrund der Corona-Pandemie habe Umweltminister Untersteller die Staufermedaille im Auftrag von Ministerpräsident Kretschmann im engsten Familienkreis überreicht.
Mit der Verleihung der Medaille werde Bernhard Seger für seinen großen Einsatz für das Projekt Biosphärengebiet Schwarzwald, und damit für die Verdienste um die Region und die Natur gewürdigt.
Zu dieser hohen Auszeichnung gratuliere er Bernhard Seger namens der Stadt und des Gemeinderats aufs H erzlichste.

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12.4. Freibadsaison 2020 -Kurzbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 12.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt einen Kurzbericht zum Verlauf der Freibadsaison 2020, die aufgrund der Corona-Krise lediglich vom 1. Juli bis 6. September andauerte. An den 68 Öffnungstagen seien 12.193 Besucher registriert worden, was einem Schnitt von täglich 179 Besuchern entspreche.
Ziehe man einen Vergleich mit den zurückliegenden vier Jahren, in denen im Schnitt 43.697 Gäste (durchschnittlich 360 täglich) das Freibad besuchten, habe die Besucherzahl in diesem Jahr gegenüber den Vorjahren ziemlich genau bei 50 % gelegen.
Die frühzeitige Badschließung zum 6. September begründet der Vorsitzende mit den sehr geringen Besucherzahlen Ende August/Anfang September. So hätten in den vier Tagen vom 28. August bis 1. September lediglich insgesamt 33 Gäste das Bad besucht.
Der am 24. August eingeführte Webshop sei gut angelaufen, zumal sofort zirka 30 Prozent der Badesucher das Ticket online gebucht hätten.
 

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12.5. Mitgliederversammlung der Langlaufgilde Hohtann-Belchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 12.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass die diesjährige Mitgliederversammlung der Langlaufgilde Hohtann-Belchen am Freitag, 25. September, Beginn 19 Uhr, im Belchenhotel Jägerstüble in Aitern-Multen stattfindet.
Die Mitglieder des Gemeinderats seien zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

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12.6. Ermittlungserfolge des Polizeiposten Oberes Wiesental

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 12.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass es dem Polizeiposten Oberes Wiesental nach umfangreichen Ermittlungen gelungen sei, die Tatverdächtigen für einen Teil der in letzter Zeit im Ort aufgetretenen Vandalismus-, Einbruch- und Farbschmiererei-Delikten zu ermitteln. Für den Haupttäter habe das Gericht inzwischen Untersuchungshaft angeordnet.
Für die gute Ermittlungsarbeit dankt der Vorsitzende den Polizisten des hiesigen Polizeipostens.

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12.7. Erweiterung der Spielothek Casino Monte Carlo in Schönau-Brand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 12.7

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Krumm gibt bekannt, dass das Landratsamt Lörrach den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung der Spielothek abgelehnt habe. In der Hauptsache werde die Ablehnung mit dem Schutz der Kinder der naheliegenden Buchenbrandschule und des naheliegenden Buchenbrandkindergartens begründet.  

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13. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 13
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13.1. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch den Gemeindevollzugsdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 13.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder gibt Beschwerden von Verkehrsteilnehmern  weiter, die sich auf die Höhe des Verwarnungsgeldes bei rechtswidrigem Parken auf einem Gehweg beziehen.
Hauptamtsleiter Krumm erwidert, dass der Verwaltung diese Fälle bekannt seien. Nach dem neuen Bußgeldkatalog werden diese Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von 55 € (bisher 20 €) geahndet. Der neue Bußgeldsatz sei in zwei oder drei Fällen festgesetzt worden. Aufgrund eines Formfehlers werde der neue Bußgeldkatalog jedoch vorerst nicht mehr angewendet, so dass derzeit das rechtswidrige Parken auf dem Gehweg wieder mit dem alten Bußgeldsatz belangt werde.
Aufgrund der im Innenstadtbereich laufenden Straßenbauarbeiten - und der damit verbundenen Einschränkung der Parkmöglichkeiten - sei die Vollzugsbedienstete zudem angewiesen, bei Parkverstößen in der Innenstadt zurückhaltend zu agieren.

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13.2. Neues Fitness-Studio im Oberfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 13.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder spricht das geplante neue Fitness-Studio im Oberfeld (ehem. Fabrikgebäude Ranir/Frisetta) an, welches derzeit öffentlich beworben wird. Er möchte wissen, ob für die Umnutzung des Gebäudes ein Bauantrag gestellt werden muss.
Dies wird vom Vorsitzenden bejaht.

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13.3. Freibadsaison 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 13.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker hält die von Bürgermeister Schelshorn in der heutigen Sitzung bekannt gegebene Statistik zu den Besucherzahlen für die diesjährige Badesaison für erfreulich. Die Zahlen bestätigen zudem, dass es richtig gewesen sei, trotz der Corona-Krise das Bad in diesem Jahr zu öffnen.
Während die Schließung des Freibades gleichzeitig mit der Schließung der Bäder in Todtnau und Zell erfolgte, sei das gemeinsame Vorgehen bei der Öffnung der drei Freibäder leider nicht praktiziert worden.

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13.4. Laufende Straßenbauarbeiten in Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 13.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer äußert sich kritisch zu den laufenden Straßenbauarbeiten, bei denen Leitungen für die Nahwärme- und Breitbandversorgung verlegt werden. Sie vermisse hier die Präsenz und Kontrolle der Stadt, da die Verlegungsarbeiten von der beauftragten Firma nicht immer fachkundig ausgeführt werden.
Als Beispiel führt sie die Leitungsverlegung im Bereich ihres Wohnhauses an. Hier habe die Baufirma die Nahwärmerohrleitung an zwei Stellen direkt auf die Gasleitung verlegt.  Dies sei nicht zulässig, weil die Gasleitung nicht als Lastenträger verwendet werden darf.
Über drei Tage habe sie erfolglos versucht, bei der EWS den zuständigen Bauleiter telefonisch zu erreichen, um diese auf den Missstand hinzuweisen.  Ebenso habe sie bei ihrem Anruf auf dem Bauamt keinen kompetenten Ansprechpartner erreicht, da Bauamtsleiter Wunderle sich in Urlaub befand und sein Stellvertreter außer Haus gewesen sei.

Seitens des Vorsitzenden wird den Ausführungen von Stadträtin Münzer im einen oder anderen Punkt widersprochen. So sei die Beschwerde mit der Bauleitung vor Ort sehr wohl erörtert und von dieser auch fachkundig erklärt worden, was aufgrund des vorliegenden Arbeitsprotokolls Nr. 43 bestätigt werde. Zudem wäre vermutlich alles schneller abgelaufen, wenn sich die Stadträtin direkt an ihn oder einen Amtsleiter gewandt hätte.  
Grundsätzlich sei es ein großes Anliegen aller Beteiligten, die umfangreichen Verlegungsarbeiten ordnungsgemäß und unter Einhaltung der Sicherheitsstandards auszuführen.

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13.5. Sanierung der Toilettenanlagen auf dem Friehof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 13.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Frage von Stadträtin Münzer führt der Vorsitzende aus, dass er in der nächsten öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung einen Sachstandsbericht zu den laufenden Sanierungsarbeiten der Toiletten auf dem Friedhof geben werde.  

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13.6. Nochmals: Laufende Straßenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 13.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier bezieht sich auf die von Stadträtin Münzer zu den laufenden Straßenarbeiten geäußerte Kritik und erklärt, dass sie diese so nicht teilen könne.
Nach ihrem Beobachten arbeite die Baufirma gut; insbesondere habe sich dies bei der Instandsetzung einer Gasleitung gezeigt, die im Bereich ihres Wohnhauses bei den Grabarbeiten versehentlich abgerissen wurde.

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13.7. E-Ladestation in der Ledergasse, Behinderung des Zugangs durch parkende Fahrzeuge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 13.7

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier gibt Beschwerden weiter, die sich auf die Behinderung des Zugangs zur E-Ladestation durch parkende Autos beziehen. Immer wieder sei dort auch das städtische Elektrofahrzeug über einen längeren Zeitraum abgestellt.
Der Vorsitzende dankt für den Hinweis und hält fest, dass innerhalb der Verwaltung bereits der Hinweis an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt sei, das Elektrofahrzeug nach dem Ladevorgang schnellstmöglich wegzustellen bzw. das Fahrzeug dort nicht zu parken.  

Datenstand vom 24.09.2020 15:54 Uhr