Datum: 27.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 06.07.2020
3 Bauantrag zur Errichtung eines Geräteschuppens und Erweiterung des best. Lagerplatzes auf Flst.-Nr. 694 (Kälberbelchen)
4 Wohnanlage mit zwölf Wohnungen in zwei Einzelhäusern und einer unterirdischen Tiefgarage auf Flst.-Nrn. 751/3 + 751/4
5 Abbruch der bestehenden Sägewerksgebäude und Neubau einer Werkstatt, Produktions- und Lagerhalle auf Flst.-Nrn. 487 + 487/1
6 Bauantrag zum Abbruch des best. Balkons und Anbau einer Terrasse, Neubau eines offenen Carports auf Flst.-Nr. 997 (Bifangstraße 5)
7 Auftragsvergabe Sanierungsgebiet "Stadtmitte-Ost", Ermittlung der Anfangswerte
8 Johann-Peter-Hebel-Weg, Vergabe von Ingenieurleistungen für geotechnische Erkundung und Untersuchung zur Bestimmung eventueller Teerstämmigkeit
9 Zentrale Schlauchwerkstatt der Stadt Schönau im Schwarzwald: - Kostenverzeichnis für die Leistungen der zentralen Schlauchwerkstätte - Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags
10 Haushaltsplan 2020, Zwischenbericht Ergebnishaushalt per 30.06.2020
11 Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG) - Verlängerung der Übergangsregelung zum 01.01.2023
12 Kurzinformationen der Verwaltung
12.1 Freibad Schönau, Änderungen zum Ferienbeginn am 30.07.2020
13 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
13.1 Freibad Schönau, Eurozylinderschloss für die Behindertentoilette
13.2 Glasfaser- und Nahwärmenetzausbau, Straßenwiederherstellung nach Verlegungsarbeiten
13.3 Generalversammlung des Fördervereins Freibad
13.4 Waldbegehung zur Begutachtung der Waldschäden
13.5 Öffnung des Rathauses für den Publikumsverkehr

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin spricht den Outdoor-Fitnesspark beim Seniorenzentrum an. Sie finde es schade, dass diese Einrichtung auf der städtischen Homepage nicht zu finden sei.
Bürgermeister Schelshorn dankt für den Hinweis und erklärt, dass er die Homepage mit einer Beschreibung des Fitnessparks ergänzen lassen werde.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 06.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 06.07.2020 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 06.0 7.2020 anerkannt wird.

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3. Bauantrag zur Errichtung eines Geräteschuppens und Erweiterung des best. Lagerplatzes auf Flst.-Nr. 694 (Kälberbelchen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Birnbaum II“. Eigentümer des Grundstücks mit der Flst.-Nr. 694 ist die Stadt Schönau im Schwarzwald.  

Am 02.11.1993 wurde der vorhandene Geräteschuppen von der Baurechtsbehörde des Landratsamts genehmigt. Antragsteller war die Stadt Schönau im Schwarzwald.

Im Oktober 2012 wurde ein Lagerplatz mit einer Größe von 16 x 13 m von der Ruga GmbH im Kenntnisgabeverfahren beantragt und am 12.11.2012 genehmigt.

Im Frühjahr 2020 wurde festgestellt, dass ein weiterer Schuppen von der Fa. Ruga GmbH auf dem ehemaligen Lagerplatz aufgestellt wurde. Der Schuppen hat eine Größe von ca. 9,91 x 4,82 m = 47,77 m² und ist mit einem Pultdach (Abdeckplane) versehen.

Zusätzlich wurde der vorhandene Lagerplatz um ca. 298 m² (Erdabtrag ca. 370 m³) ohne Genehmigung bzw. Zustimmung der Stadt Schönau im Schwarzwald erweitert.  

Dem Bauantrag liegt eine zur Unterschrift vorbereitete „Zustimmung des Grundstückseigentümers“ bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt über das weitere Vorgehen ab.

Rechtslage

Für den Bau des zusätzlichen Lagerschuppens sowie die Erweiterung des Lagerplatzes liegt keine Baugenehmigung vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen  vor. Zudem werden dem Gremium Fotos von der bislang nicht genehmigten Errichtung des Schuppens und des ungenehmigten Erdabtrags gezeigt.

Stadträtin Münzer hält die Vorgehensweise des Bauherrn, einen Schuppen auf einem fremden Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers zu errichten, für nicht korrekt.
Diese Auffassung wird von mehreren Gemeinderatsmitgliedern ebenfalls vertreten.
Seitens der Stadträte Knobel, Locker und Schröder wird zudem auf den ungenehmigten Erdabtrag für die Erweiterung des Lagerplatzes verwiesen, was in der Entscheidungsfindung zusätzlich dazu beitrage, dass die Genannten für die Ablehnung des Bauantrags plädieren.

Vor der Beschlussfassung wird vom Vorsitzenden darauf verwiesen, dass der bislang baurechtlich nicht genehmigte Schuppen zurückgebaut werden muss, wenn seitens der Stadt als Grundstückseigentümerin die Zustimmung zum Bauvorhaben verweigert werde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadt Schönau im Schwarzwald als Grundstückseigentümerin die Zustimmung zu diesem Bauvorhaben verweigert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Wohnanlage mit zwölf Wohnungen in zwei Einzelhäusern und einer unterirdischen Tiefgarage auf Flst.-Nrn. 751/3 + 751/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Beim vorliegenden Bauantrag handelt es sich um den Bau einer Wohnanlage mit zwölf Wohnungen in zwei Einzelhäusern und einer unterirdischen Tiefgarage mit 14 Stellplätzen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brand“. Die Gebäude werden in Massivbauweise mit Flachdach ausgeführt. Die Gesamtwohnfläche beider Gebäude beträgt 948 m². Die beiden Gebäude bestehen aus zwei bzw. drei Vollgeschossen. Zusätzlich ist über den Vollgeschossen bei jedem Gebäude ein Staffeldachgeschoss geplant. Diese beiden Staffeldachgeschosse werden nicht als Vollgeschosse im Sinne der LBO angerechnet. Hier gilt die 75%-Regelung.  

Derzeit wird die Angrenzeranhörung durchgeführt. Die Verwaltung geht davon aus, dass von den umliegenden Grundstückseigentümern Einsprüche wegen der geplanten massiven Bebauung eingehen werden.
Am 16.07.2020 wurde diesbezüglich mit dem Bauherrn und dem Architekten ein Aufklärungsgespräch durchgeführt. Die Festsetzungen der Vorgaben des Bebauungsplans sind eingehalten. Bei ähnlichen Gebäuden in Schönau wurden pro Wohnung 1,5 Stellplätze nachgewiesen. Der Bauherr wird die 14 Tiefgaragenstellplätze um weitere oberirdische Stellplätze ergänzen, damit das Parken auf der Straße ausgeschlossen werden kann. Ebenfalls fehlt in den Plänen der Hinweis auf eine Feuerwehraufstellfläche. Die Tiefgarageneinfahrt und -ausfahrt wird durch entsprechende Ausrundungsradien entschärft.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten. Auf die noch nachzuweisenden Stellplätze und die fehlende Feuerwehraufstandsfläche wird hingewiesen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit vor und erläutert den Anwesenden anhand der Planunterlagen das Bauvorhaben im Detail.

Seitens des Bürgermeisters wird explizit darauf hingewiesen, dass die vom Gemeinderat beschlossenen und im Bebauungsplan festgesetzten Vorgaben bei diesem Bauvorhaben eingehalten werden.
Von Stadtrat Knobel wird dies ebenso gesehen, weshalb er - trotz der sehr massiven Bauweise der beiden Gebäude, die sich für ihn nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen - dem Bauantrag zustimmen werde.
Stadtrat Gierth erklärt, dass das Bauvorhaben alle Randbedingungen des Bebauungsplanes einhalte und durch die verdichtete Bebauung dringend benötigen Wohnraum schaffe. Aus diesem Grund spreche er sich ebenfalls für eine Befürwortung des Vorhabens aus.
Stadtrat Dr. Sladek hält den Grund- und Boden mit für das kostbarste Kapital, weshalb es sinnvoll sei, dieses bestmöglich auszunutzen. Die vorliegende Planung erfülle diesen Ansatz. An den als Zuhörer anwesenden Bauherrn habe er die Bitte, die Dächer der beiden Häuser mit Photovoltaikanlagen zu versehen und die Tiefgarage – zukunftsorientiert -  mit Wallboxen auszustatten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten. Auf die noch nachzuweisenden Stellplätze und die fehlende Feuerwehraufstandsfläche wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Abbruch der bestehenden Sägewerksgebäude und Neubau einer Werkstatt, Produktions- und Lagerhalle auf Flst.-Nrn. 487 + 487/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB).  Es grenzt an die „Wiese“ und den „Wiedenbach“ an und liegt im HQ 100 Bereich.

Dem Bauantrag liegt ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 78 WHG, Abs. 3, Satz 1 bis 4, für bauliche oder sonstige Maßnahmen innerhalb eines Überschwemmungsgebietes bei, da der Neubau teilweise im Überschwemmungsgebiet (HQ 50 + HQ 100) steht. Nach der Hochwasserrisikokarte würde das Untergeschoss des Neubaus in Teilbereichen bei HQ 100 um ca. 0,4 m überflutet werden. Als Schutzmaßnahme für den Hochwasserfall werden die vier Tore im betreffenden Bereich geöffnet, damit der überbaute Bereich geflutet werden kann. Beim Rückgang des Hochwassers ist hierdurch auch eine selbständige Entleerung des betreffenden Bereichs gegeben. Diese Maßnahme wird in einer Hochwassercheckliste festgehalten.

Es ist geplant, die bestehenden Gebäude abzubrechen und eine neue Halle mit den Maßen 60,42 x 20,25 m, zweigeschossig, zu errichten. Die Wand,- Decken- und Dachelemente sollen in Holzrahmenbauweise hergestellt werden. Die Gebäudefläche beträgt ca. 846 m².

Der Bauherr gibt an, dass durch das Bauvorhaben nicht mit Lärm - Schallemissionen - zu rechnen ist. Gefahrstoffe  werden weder eingesetzt noch gelagert.

Mit dem Bauantrag wurde auch ein Brandschutzkonzept vorgelegt.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Baurechtsamt weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle gibt den Bauantrag mit entsprechenden Erläuterungen bekannt.

Stadträtin Münzer empfiehlt, die städtische Zustimmung zur Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 3, Satz 1 bis 4 WHG davon abhängig zu machen, dass der Bauherr die Stadt bei möglichen Hochwasserschäden von einer Haftung freistellt und auf Schadenersatz sowie Entschädigungsansprüche verzichtet.
Der Vorsitzende dankt für diesen Hinweis und schlägt vor, diesen in die Beschlussfassung mit aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Baurechtsamt weiterzuleiten.
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 3, Satz 1 bis 4 WHG wird davon abhängig gemacht, dass die Stadt bei möglichen Hochwasserschäden von einer Haftung freigestellt wird und der Grundstückseigentümer auf Schadensersatz und Entschädigungsansprüche verzichtet. Hierzu hat der Grundstückseigentümer eine entsprechende Erklärung gegenüber der Stadt Schönau im Schwarzwald abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Bauantrag zum Abbruch des best. Balkons und Anbau einer Terrasse, Neubau eines offenen Carports auf Flst.-Nr. 997 (Bifangstraße 5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan „Unterer Bifang“.

Der Bauherr plant den Bau eines Carports (aufgrund der Größe verfahrensfrei), die Vergrößerung eines Fensters in der nördlichen Fassade (verfahrensfrei) sowie den Abbruch eines Balkons und den Bau einer Terrasse an der Südfassade (Holzbalkenlage).

Hinweis zur Terrassenvergrößerung:
In den Plänen sind die Abstandsflächen nicht eingezeichnet. Auf dem Grundstück ist eine Baulast eingetragen, in der sich der Bauherr verpflichtet hat, die fehlende Abstandsfläche gegenüber dem Flurstück 995 zu übernehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es hier zu Problemen kommen kann. Die Abstandsflächen werden im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens vom Landratsamt geprüft.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Auf die Baulast wird hingewiesen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Wunderle erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Auf die Baulast wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Auftragsvergabe Sanierungsgebiet "Stadtmitte-Ost", Ermittlung der Anfangswerte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Am 15.06.2020 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung die förmliche Festlegung des Erneuerungsgebietes „Stadtmitte-Ost“ als Satzung beschlossen. Außerdem hat der Gemeinderat den Förderrichtlinien für die Unterstützung privater Investitionen im Erneuerungsgebiet zugestimmt.

Nach § 154 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Eigentümer eines in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks einen Ausgleichsbetrag in Geld an die Gemeinde zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwerts besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).

Zur Ermittlung des Anfangswertes wurde von der Sachverständigenkanzlei Dr. Markstein aus Emmendingen ein Angebot eingeholt. Da der Umfang für dieses Wertgutachten sehr schwer abgeschätzt werden kann, schlägt die Sachverständigenkanzlei vor, die Leistungen nach Zeitaufwand abzurechnen. Eine Bearbeitung des Gutachtens wäre ab Oktober 2020 möglich. Die Kosten hierfür wurden auf brutto 8.761,48 EUR (16% MwSt) geschätzt.

Beschlussvorschlag

Der Auftrag für das Erstellen des Wertgutachtens zur Ermittlung der Anfangswerte in oben genanntem Sanierungsgebiet, wird an die Sachverständigenkanzlei Dr. Markstein aus Emmendingen zum Angebotspreis von brutto 8.761,48 EUR vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Notwendigkeit, zu Beginn der Sanierungsmaßnahme die Anfangswerte zu ermitteln, war der Verwaltung nicht bekannt. Deshalb sind für diese Maßnahme keine Mittel im Haushaltsplan 2020 bereitgestellt. Gemäß § 84 GemO ist eine außerplanmäßige Auszahlung zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist. Aufgrund des Zuwendungsbescheids vom 07.04.2020 und der Festlegung der Förderrichtlinie für die Unterstützung privater Investitionen im Erneuerungsgebiet, liegen der Verwaltung mehrere Interessenbekundungen privater Investoren vor, die ihre geplanten Maßnahmen zeitnah umsetzen möchten. Daraus kann ein dringendes Bedürfnis abgeleitet werden. Die Finanzierung durch Rücklagenmittel ist gegeben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird von Bauamtsleiter Wunderle mit ergänzenden Erläuterungen vorgetragen.
Auf Frage von Stadtrat Schröder bestätigt Rechnungsamtsleiter Stähle, dass die Ermittlung der Endwerte wiederum mittels eines Wertgutachtens erfolge.

Beschluss

Der Auftrag für das Erstellen des Wertgutachtens zur Ermittlung der Anfangswerte in oben genanntem Sanierungsgebiet, wird an die Sachverständigenkanzlei Dr. Markstein aus Emmendingen zum Angebotspreis von brutto 8.761,48 EUR vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Johann-Peter-Hebel-Weg, Vergabe von Ingenieurleistungen für geotechnische Erkundung und Untersuchung zur Bestimmung eventueller Teerstämmigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 8

Sachverhalt

Für den Bau eines Regenwasserkanals, die Erneuerung der Wasserversorgungsleitung sowie die Sanierung des Schmutzwasserkanals im Johann-Peter-Hebel-Weg wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.06.2020 bereits die Ingenieurleistungen vergeben.

Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben müssen zusätzlich eine Baugrundbeurteilung sowie eine orientierende Erkundung hinsichtlich möglicher chemischer Verunreinigungen durchgeführt werden.

Für diese Untersuchungen wurde ein Angebot von der Ingenieurgruppe Geotechnik aus Kirchzarten eingeholt.

Die Angebotssumme beläuft sich auf netto 5.268,83 EUR (brutto 6.111,84 EUR bei 16% MwSt.).  

Beschlussvorschlag

Die Arbeiten für die Baugrundbeurteilung sowie die orientierende Erkundung wird an die Ingenieurgruppe Geotechnik aus Kirchzarten zum Angebotspreis von brutto 6.111,84 EUR vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2020 sind folgenden Mittel eingestellt:

Maßnahme
Kostenart
brutto / netto
Haushalts-
ansatz
Baukosten + Ing.-Leistungen
Finanzierung
Neubau Regenwasserkanal
Investition
brutto
230.000,00 €
211.698,44 €
Darlehen
Sanierung Schmutzwasserkanal
Unterhaltung
brutto
100.000,00 €
94.171,23 €
laufende Mittel
Neubau Wasserleitung
Investition
netto
80.00,00 €
71.982,88 €
Darlehen
Straßenbau /
-beleuchtung
Investition
brutto
110.000,00 €
99.939,22 €
Darlehen
Summe:


520.000,00 €
477.791,77 €


Somit liegen die am 15.06.2020 beauftragten Ingenieurleistungen und die Kostenschätzung der reinen Baukosten 42.208,33 € unter den Haushaltsmitteln von 520.000,00 €. Das Angebot für die geotechnische Untersuchung über 6.111,84 € ist spätestens bei der Abrechnung auf die Maßnahmen „Neubau Regenwasserkanal“ und „Neubau Wasserleitung“ aufzuteilen. Dabei kann für den Anteil „Neubau Wasserleitung“ die Vorsteuer in Abzug gebracht werden.  

In der dem Gemeinderat am 20.04.2020 per Video-Konferenz vorgestellten Maßnahmensperre, wurde diese Gesamtmaßnahme mit „Planung II. Halbjahr 2020 und Ausführung 2021“ vorgestellt. Insofern entspricht die Vorlage der damaligen Vorstellung.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Beschluss

Die Arbeiten für die Baugrundbeurteilung sowie die orientierende Erkundung wird an die Ingenieurgruppe Geotechnik aus Kirchzarten zum Angebotspreis von brutto 6.111,84 EUR vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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9. Zentrale Schlauchwerkstatt der Stadt Schönau im Schwarzwald: - Kostenverzeichnis für die Leistungen der zentralen Schlauchwerkstätte - Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 9

Sachverhalt

Nach § 31 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehr“ sind Druckschläuche regelmäßig zu überprüfen. Nach der GUV-V c 53 sind die Schläuche mindestens alle zwölf Monate einer Sicht- und Druckprüfung durch eine sachkundige Person zu unterziehen.

Sachkundige Personen im Sinne des DGUV Grundsatz 305-002 sind für die Prüfung der Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr befähigt, wenn sie auf Grund fachlicher Ausbildung und Erfahrung über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prü­fenden Ausrüstung bzw. des zu prüfenden Gerätes verfügen und mit den einschlägi­gen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, CEN-Normen, ISO-Normen, VDE-Bestimmungen) soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Ausrüstung bzw. des jeweiligen Gerätes beurteilen können.

Die sachkundige Person muss neben einer geeigneten Berufsausbildung (z.B. erfolg­reich abgeschlossene Ausbildung für das Kfz-Handwerk) eine feuerwehrtechnische Ausbildung (z. B. Gerätewartausbildung nach landesrechtlichen Bestimmungen, FwDV 2) absolviert haben. Sie hat praktische Erfahrungen im Umgang mit der Aus­rüstung und den Geräten nachzuweisen und sollte Anlässe, die die Prüfung auslö­sen, kennengelernt haben. Zur Erhaltung ihrer Qualifikation muss sie regelmäßig Prüfungen durchführen und sich angemessen fort- und weiterbilden. Sachkundig sind auch die für die Durchführung der jeweiligen Prüfung vom Hersteller ausgebildeten oder autorisierten Fachkräfte.

Art, Zeitpunkt, Umfang und Durchführung der Prüfung sind aus den Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehren zu entnehmen und entsprechend nachzuweisen.

Zur Einrichtung einer zentralen Schlauchwerkstätte für die Feuerwehren des oberen Wiesentals hat die Stadt Schönau im Schwarzwald 71.000 € im Haushaltsplan des Jahres 2019 bereitgestellt. Durch die Einrichtung der Schlauchwerkstätte werden die rechtlichen Anforderungen an eine sachgerechte Schlaupflege/Schlauchprüfung und deren Dokumentation umgesetzt. Die Einrichtung einer zentralen Schlauchwerkstätte wurde auch in den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Schönau im Schwarzwald aufgenommen.

Die interkommunale Zusammenarbeit ist durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zu regeln. Dieser gewährt eine gewisse Planungssicherheit (Mindestabnahme). Außerdem verhindert der öffentlich-rechtliche Vertrag, nach aktuellem Kenntnisstand, dass diese Leistung ab dem Jahr 2023 der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, was die Angelegenheit für die Stadt Schönau im Schwarzwald (umsatzsteuerpflichte Leistung) und die beteiligten Gemeinden (kein Vorsteuerabzug) deutlich verteuern würde. Dafür ist aber eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren zwingend. Größere Wettbewerbsverzerrungen nach § 2 b UStG liegen nicht vor, da die Umsatzgrenze von 17.500 € nicht erreicht wird. Der voraussichtliche Jahresumsatz liegt bei rund 16.500 €.
Die angestrebte Mitbenutzung durch die Gesamtwehr Todtnau mit rund 300 Schläuchen ist auch im Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Todtnau festgehalten. Eine entsprechende schriftliche Absichtserklärung durch die Stadt Todtnau liegt ebenfalls vor. Von den Gemeinden des Gemeinverwaltungsverbands Schönau im Schwarzwald liegt eine schriftliche Absichtserklärung der Gemeinden Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach und Wieden vor. Die Gemeinde Häg-Ehrsberg hat im Laufe des Verfahrens ihr Interesse am Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages bekundet.

Mit der Einrichtung einer Schlauchwerkstätte in Schönau werden folgende Ziele verfolgt:
  • Umsetzung der rechtlichen Vorgaben (Haftungsrisiken werden minimiert)
  • Ortsnahe Prüfung der Schläuche, dadurch weniger Aufwand für die Angehörigen der Gemeindefeuerwehren
  • Weniger Fahrtkosten (Sprit, Abnutzung) für die Gemeinden als Träger der Feuerwehren
  • Kürzere Fahrstrecken - Ökobilanz, Zeitersparnis
  • Entlastung der ehrenamtlichen Gerätewarte
  • Stärkung des Ehrenamts
  • Fürsorgepflicht der Gemeinde als „Arbeitgeber“ der Feuerwehr (Bürgermeister bzw. Gemeinderat)
  • Stärkung der Interkommunalen Zusammenarbeit - gemeinsame Aufgabenerfüllung!

Im topographisch anspruchsvollen oberen Wiesental mit den daraus resultierenden langen Wegen sollen die ehrenamtlichen Gerätewarte durch die Einrichtung einer zentralen Werkstätte entlastet und unterstützt werden.

Insbesondere in den Wintermonaten (aufgrund der Topographie des oberen Wiesentals von November bis einschließlich April) sind die Fahrzeiten deutlich länger und das Unterstützungspotential für die ehrenamtlichen Gerätewarte entsprechend höher.

Die Beschaffung der Schlauchwerkstatt ist zwischenzeitliche abgeschlossen. Die Abrechnung ergab Investitionskosten von 72.187,35 €. An Zuschüssen wurden Fachfördermittel nach der VwV Z-Feu von 28.100,00 € gewährt. An Spenden konnten 5.000,00 € vereinnahmt werden, so dass Netto-Investitionskosten von 36.910,18 € zu verzeichnen sind.

Mit der Schlauchwerkstatt werden hauptsächlich Druckschläuche gewaschen, geprüft und getrocknet. Saugschläuche werden auf Druck und Überdruck geprüft und Systemtrenner einer Jahresprüfung unterzogen. Außerdem können Druckkupplungen eingebunden bzw. eingepresst werden. Aufgrund einer Bestandserhebung durch den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schönau liegen der Kalkulation des Rechnungsamtes folgende Zahlen zu Grunde:

  •    Druckschläuche        jährlich        1.315 Stück
  •    Saugschläuche        jährlich        78 Stück
  •    Systemtrenner        jährlich        15 Stück
  •    Druckkupplungen        jährlich        25 Stück

Die Kalkulation des Rechnungsamts, sowie das sich aus der Kalkulation ergebende Kostenverzeichnis, wird dem Gemeinderat als Anlage zu dieser Vorlage zur Verfügung gestellt. Für die am öffentlich-rechtlichen Vertrag beteiligten Gemeinden werden die Kostensätze kostendeckend kalkuliert. Eine Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals wird nicht in die Kalkulation einbezogen. Diese Leistungen unterliegen deshalb nach § 2 b Abs. 3 Nr. 2 UStG voraussichtlich nicht der Umsatzsteuer.
Für Gemeinden die sich nicht durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags am Betrieb der zentralen Schlauchwerkstätte beteiligen, wird ein Gewinnaufschlag von
10 % erhoben. Diese Leistungen unterliegen ab dem 01.01.2023 definitiv der Umsatzsteuer.  

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird dem Gemeinderat als Anlage zur dieser Vorlage zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Vertragsinhalte, wie

  • Mindestgebühr (§ 3 Abs. 2)
  • jährliche Kalkulation (§ 4 Abs. 1)
  • Personalgestellung (§ 5)
  • Mindestvertragslaufzeit (§ 7 Abs. 1)

werden dem Gemeinderat in der Sitzung vom 27.07.2020 detailliert erläutert.  

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt das Kostenverzeichnis für die Leistungen der zentralen Schlauchwerkstätte im Feuerwehrgerätehaus in Schönau gemäß Anlage zur Vorlage.

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Gemeinden Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Todtnau und Häg-Ehrsberg gemäß Vorlage zu.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Kosten für den Betrieb der zentralen Schlauchwerkstätte werden durch den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags und der zu Grunde liegenden Kalkulation auf die beteiligten Gemeinden umgelegt.

Rechtslage

§ 54 Verwaltungsverfahrensgesetz

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt den umfangreichen Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise mit entsprechenden Erläuterungen vor.

Auf Frage von Stadtrat Knobel erklärt der Rechnungsamtsleiter, dass die Kosten für den laufenden Betrieb der Schlauchwerkstatt mit der Erhebung der Mindestgebühr nicht vollständig abgedeckt seien. Die Kostendeckung werde erst erreicht, wenn mindestens 20 % der Schläuche mehr als einmal pro Jahr in der Werkstatt geprüft werden. Von dieser Annahme werde ausgegangen, sollte sich wider Erwarten am Jahresende ein Fehlbetrag ergeben, werde man die Verluste nachkalkulieren.  

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt das Kostenverzeichnis für die Leistungen der zentralen Schlauchwerkstätte im Feuerwehrgerätehaus in Schönau gemäß Anlage zur Vorlage.

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Gemeinden Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Todtnau und Häg-Ehrsberg gemäß Vorlage zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2020_05_25 Kalkulation Schlauchprüfung_Vorlage Gemeinderat.pdf
Download 2020_10_01 Kostenverzeichnis ZSW.pdf
Download 2020_10_01 öffentlich-rechtlicher Vertrag zentrale Schlauchwerkstatt_final.pdf

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10. Haushaltsplan 2020, Zwischenbericht Ergebnishaushalt per 30.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 10

Sachverhalt

Nach § 28 GemHVO ist der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Dieser Verpflichtung kommt die Verwaltung nun erstmalig mit einem Zwischenbericht für den Ergebnishaushalt nach. Der Zwischenbericht konzentriert sich auf die Schlüsselpositionen des Ergebnishaushalts sowie auf die Kostenstelle 61100001 in der mit den „Steuern, Umlagen und allgemeinen Zuweisungen“ wesentliche Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts abgebildet werden.

Kostenstelle
Bezeichnung
21100601
Gymnasium Schönau
21400201
Mensa Gymnasium
42400101
Freibad Schönau
53300101
Wasserversorgung
53800101
Ortskanalisation
53800102
Sammler und Kläranlage GVV
55500101
Stadtwald Schönau

Auf eine Prognose des Gesamtergebnisses wird bewusst verzichtet, da der Aufwand zu dessen Ermittlung und dessen Aussagekraft zum jetzigen Zeitpunkt, gerade im Hinblick auf die unkalkulierbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie, in keinem Verhältnis steht.  


Erläuterungen zur Kostenstelle 21100601 – Gymnasium Schönau

Für den Betrieb des Gymnasiums war im Haushaltsplan ein Defizit von 78.160 € vorgesehen. Durch die temporäre Schließung der Schule bzw. den reduzierten Betrieb können bei den Aufwendungen für die Gebäudereinigung voraussichtlich Kosten von rund 7.400 € eingespart werden. Durch die beschlossene Verschiebung der ersten Tranche von 100 neuen Stühlen  für die Aula ins Jahr 2021 können weitere Kosten eingespart werden, so dass sich das Defizit beim Betrieb des Gymnasiums um rund 27.000 € auf rund 51.000 € verringern könnte. Diese Prognose steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die vom Land Baden-Württemberg gewährte Liquiditätshilfe für die Sachkostenbeiträge in echte Zuschüsse umgewandelt wird.

Die Personalkosten der Lehrer werden vom Land Baden-Württemberg getragen.


Erläuterungen zur Kostenstelle 21400201 – Mensa Gymnasium

Aufgrund der Corona-Pandemie war die Mensa des Gymnasiums rund 3 Monate geschlossen. Bei fortlaufenden Personalkosten und wegbrechenden Erträgen verdoppelt sich das geplante Defizit von 21.205 € auf rund 40.000 €. Ein Ausgleich durch das Land ist bisher nicht vorgesehen.


Erläuterungen zur Kostenstelle 42400101 – Freibad Schönau

Durch die Öffnung des Freibads, auch zu Pandemiezeiten, ist mit einem Gesamtdefizit von rund 317.200 € zu rechnen. Davon werden rund 253.800 € von der Stadt Schönau im Schwarzwald und rund 63.400 € von den am Freibad beteiligten Gemeinden getragen. Die Erhöhung des Gesamt-Defizits (Stadt Schönau im Schwarzwald + beteiligte Gemeinden) um rund 71.700 € ist im Wesentlichen auf geringere Eintrittsgelder (-72.400 €) und höhere Reinigungskosten (+ 3.000 €) zurückzuführen. Die Prognose der Eintrittsgelder basiert auf einer Hochrechnung der ersten 15 Öffnungstage. Dabei wurde das Freibad täglich von durchschnittlich 117 Nutzern besucht. Bei 75 Besuchstagen ergeben sich 8.775 Eintritte. Diese wurden mit einem durchschnittlichen Eintritt von 4,00 € netto (= 4,20 € brutto) multipliziert. Diese Berechnungsart orientiert sich ausschließlich an dem bisherigen Nutzungsverhalten. Auf Spekulationen bezüglich der Feriennutzung bzw. des Wetters wurde verzichtet.  
Die deutlich höhere Belastung der Verwaltung ist in diesen Zahlen nicht berücksichtigt. Die (zeitlichen) Aufwendungen für die Erstellung eines Betriebs- und Hygienekonzepts, die Einstellung und Verwaltung von zusätzlichem Personal, die Umsetzung der kassentechnischen Anforderungen (u.a. Online-Reservierung) und die (teilweise tägliche) Stellung zusätzlicher Forderungen hat die Verwaltung zeitweise an ihre Kapazitätsgrenze gebracht. Dabei sollte auch der Gemeinderat bedenken, dass gerade in Zeiten einer Pandemie die Kapazitäten einer kleinen Verwaltung begrenzt sind. Auch andere kommunale Aufgaben müssen während des Freibadbetriebs gewährleistet werden.    


Erläuterungen zur Kostenstelle 53300101 – Wasserversorgung

Bei der Erstellung des Haushaltszwischenberichts wurde festgestellt, dass bei den Benutzungsgebühren ein Erfassungsfehler vorliegt. Statt 196.535 € ergeben sich aus der Gebührenkalkulation 189.535 €. Diese 7.000 € sind bei der prognostizierten Abweichung von rund 12.000 € in Abzug zu bringen, so dass sich das Ergebnis der Wasserversorgung im geplanten Rahmen bewegen dürfte. Lediglich beim Wasserentnahmeentgelt ist mit wesentlichen Abweichungen = Mehrkosten von rund 4.000 € zu rechnen.


Erläuterungen zur Kostenstelle 53800101+2 – Ortskanalisation/Abwasserumlage

Im Bereich der Abwasserentsorgung muss bei den Benutzungsgebühren mit Mindererträgen von rund 14.000 € gerechnet werden. Die können durch Einsparungen kompensiert werden. So wird die Kanalsanierung im Johann-Peter-Hebel-Weg erst im Jahr 2021 ausgeführt. Das Jahr 2020 wird für die Planung und Abstimmung mit EWS und ZV Breitband genutzt. Dadurch wird die Ergebnisrechnung 2020 um rund 70.000 € entlastet. Durch Einsparungen bei der Unterhaltung der Verbandssammler können bei der Abwasserumlage rund 27.000 € eingespart werden, so dass die Abwasserbeseitigung rund 83.000 € besser als geplant abschließen dürfte.

 
Erläuterungen zur Kostenstelle 55500101 – Stadtwald Schönau

Die Prognose für den Stadtwald Schönau erfolgte in Abstimmung mit dem Forstbezirk Todtnau bzw. in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Revierförster. Eine Prognose gestaltet sich jedoch äußerst schwierig, da ein Großteil des Holzes auf dem Nasslager liegt und der Verkaufspreis für das stärker befallene Holz mittlerweile auf 20 € gefallen ist (geplant waren 25 €). Deshalb wird lediglich mit Holzerlösen von 150.000 € gerechnet. Das sind rund 150.000 € weniger als im Haushaltsplan vorgesehen. Die weiteren Prognosen orientieren sich im Wesentlichen am Planansatz. Das Gesamtdefizit im Stadtwald wird voraussichtlich rund 320.000 € betragen, was den Gesamtergebnishaushalt mit rund 90.000 € zusätzlich belastet. Der Unsicherheitsfaktor in diesem Bereich ist allerdings sehr hoch. Das Defizit könnte auch deutlich höher liegen.  


Erläuterungen zur Kostenstelle 61100001 – Steuern, Zuweisungen, Umlagen

Die wesentlichen Abweichungen ergeben sich bei den Steuern, Zuweisungen und Umlagen. Hier eine verlässliche Prognose zu treffen, ist in der aktuellen Situation sehr schwer, so dass die ermittelten Zahlen mit einem sehr hohen Unsicherheitsfaktor belastet sind.

Die Gewerbesteuer liegt aktuell rund 335.000 € unter dem Planansatz 2020. Die Ausfälle in diesem Bereich sollen durch einen pauschalen Ausgleich des Bundes und des Landes kompensiert werden. Der pauschale Ausgleich soll aus der Differenz der Steuerschätzungen vom Oktober 2019 und Mai 2020 erfolgen. Das entsprechende Gesetz befindet sich aktuell in der Entwurfsphase. Inwieweit die Stadt Schönau im Schwarzwald an dieser Kompensation partizipiert, kann aktuell nicht abgeschätzt werden.

Bei den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer wird aufgrund der anhaltenden Kurzarbeit, steigender Arbeitslosigkeit und stagnierender Konjunktur ein Einbruch von rund 20% erwartet. Ob der angekündigte Schutzschirm für Kommunen kommt bzw. in welcher Weise hier eine Unterstützung durch das Land gewährt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt offen. Die Ertragsausfälle könnten bis zu 350.000 € betragen. Genauere Zahlen liegen nach Abrechnung des zweiten Quartals vor.

Durch die coronabedingte Schließung der Spielhallen und Gaststätten ist bei der Vergnügungssteuer mit einem deutlichen Einbruch zu rechnen. Allerdings dürfte auch der Planansatz zu optimistisch gerechnet sein. Die Ertragsausfälle liegen bei rund
29.000 €.

Während bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich mit Ertragsausfällen von rund 12.000 € zu rechnen ist, kann bei den Schlüsselzuweisungen (FAG) und bei den sonstigen allgemeinen Zuweisungen vom Land mit Mehrerträgen von rund
25.000 € gerechnet werden. Die Schlüsselzuweisungen vom Land werden jedoch lediglich als Liquiditätshilfe auf der Basis der Steuerschätzung vom Oktober 2019 gewährt. Ob diese so verbleiben oder auf die Steuerschätzung vom Mai 2020 rückgerechnet werden, ist aktuell noch offen. Unter den sonstigen allgemeinen Zuweisungen vom Land wird die anteilige Soforthilfe des Landes für die Monate April und Mai ausgewiesen. Die anteilige Hilfe für den Buchenbrandkindergarten wurde bereits abgezogen und an den GVV Schönau weitergeleitet.

Durch die erwarteten Ertragsausfälle bei der Gewerbesteuer wird die Gewerbesteuerumlage um rund 43.000 € sinken. Sollten die Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Land kompensiert werden, ist diese „Einsparung“ obsolet.

Die allgemeine Verbandsumlage an den GVV Schönau kann zu diesem Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Dafür müsste über wesentliche Teile des Verbandshaushalts eine Prognose erstellt werden. Wesentliche Abweichungen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht erkennbar. Durch die zeitliche Streckung des Flächennutzungsplans wird die Stadt Schönau im Schwarzwald um rund 23.000 € entlastet.

Im Bereich der Steuern, Zuweisungen und Umlagen beträgt das Risiko durch die Corona Pandemie bis zu 600.000 €. Dieser Betrag kann aus dem laufenden Haushalt nicht ausgeglichen werden, so dass die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses deutlich stärker als geplant in Anspruch genommen werden muss. Auch die Liquiditätsreserven der Stadt werden deutlich abnehmen. Dies wird den Spielraum künftiger Haushalte erheblich einschränken.          

Der angefügte Zwischenbericht wird dem Gemeinderat in der Sitzung vom 27.07.2020 erläutert.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Zusammenfassend ergeben sich aus den dargestellten und erläuterten Prognosen Haushaltsrisiken für den Ergebnishaushalt von rund 700.000 €. Diese können nicht durch die im April verfügte Maßnahmensperre von rund 38.600 € (ohne Kanalsanierung Johann-Peter-Hebel-Weg) finanziert werden. Die im Haushaltsplan 2020 veranschlagte Rücklagenentnahme von 337.210 € kann sich demzufolge auf bis zu 1 Mio € erhöhen, da nicht alle Kostenstellen des Haushalts beleuchtet wurden.  

Rechtslage

§ 28 GemHVO

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der vorliegende Zwischenbericht des Ergebnishaushaltes wird von Rechnungsamtsleiter Stähle eingehend vorgestellt und erläutert.

Stadträtin Münzer führt aus, dass sich die städtische Finanzsituation, welche dem Haushalt 2020 zugrunde lag, bereits vor der Corona-Krise in einer Abwärtsspirale befunden habe. Daher sei es dringend geboten, zukünftig auf der Ausgabenseite zurückhaltend zu agieren.
Rechnungsamtsleiter Stähle erwidert, dass die Haushaltsplanung für das Jahr 2020 zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung seriös erfolgt und die vorhandenen Finanzmittel für die gemeindliche Aufgabenerfüllung eingesetzt worden seien.
Auf Frage von Stadtrat Dr. Sladek führt der Rechnungsamtsleiter aus, dass der städtische Rücklagenbestand zirka 2,5 Mio. Euro betrage. Demzufolge sei die finanzielle Lage noch nicht bedrohlich, weswegen auch der Erlass einer Haushaltssperre nicht im Raum stehe.

Im Übrigen nimmt der Gemeinderat den Ergebnisbericht zur Kenntnis.

Dokumente
Download Zwischenbericht per 30.06.2020.pdf

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11. Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG) - Verlängerung der Übergangsregelung zum 01.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 11

Sachverhalt

Durch den im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2015 neu eingeführten § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und dem gleichzeitigen Wegfall des § 2 Abs. 3 UStG wurde die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundlegend geändert. Umsatzsteuerrechtlich waren die juristischen Personen des öffentlichen Rechts bisher nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA – z.B. Wasserversorgung) und ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich tätig und unterlagen auch nur in diesen Bereichen der Umsatzsteuerpflicht. Zukünftig ist nicht nur jedes privatrechtliche Handeln ab dem „ersten Euro“ umsatzsteuerbar, sondern auch Handlungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, wenn Wettbewerbsverzerrungen drohen.

Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Aus § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG ergab sich allerdings die Möglichkeit, das bisherige Recht mittels Erklärung gegenüber dem Finanzamt bis längstens 31.12.2020 anzuwenden (Optionsrecht).
Wie die meisten Kommunen hat auch die Stadt Schönau im Schwarzwald von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und per Erklärung vom 11.10.2016 wirksam für sich und die Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald bis zum 31. Dezember 2016 die Option gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG zugunsten des alten Rechts ausgeübt. So wurde die erforderliche Zeit gewonnen, um für eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 die zur Einführung des § 2b UStG notwendigen Schritte ergreifen zu können. In einem Gemeinschaftsprojekt wurden sämtliche Einnahmen des Haushalts bezüglich ihrer Steuerbarkeit und ihrer Steuerpflicht überprüft. Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Allerdings sind noch nicht alle Geschäftsvorfälle abschließend geklärt. Hier fehlen noch rechtssichere Anwendungsregelungen sowie Antworten der Finanzverwaltung des Bundes zu Auslegungsfragen. So ist insbesondere das für die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau im Schwarzwald wichtige Thema der „interkommunalen Zusammenarbeit“ noch nicht abschließend geregelt.

Auf Grund der finanziellen und personellen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 05.06.2020 das Corona-Steuerhilfegesetz erlassen, in dem u. a. die Frist zur Einführung des § 2b UStG auf den 01.01.2023 verlängert wurde (§ 27 Abs. 22a UStG). Damit wird die Anwendung der Neuregelung des § 2b UStG erst ab dem 01.01.2023 verpflichtend.

Wird die Erklärung der juristischen Person des öffentlichen Rechts, dass sie § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet, nicht für vor dem 01.01.2021 endende Zeiträume widerrufen, gilt die Erklärung auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31.12.2020 und vor dem 01.01.2023 ausgeführt werden.
Die Verwaltung beabsichtigt keinen Widerruf der Optionserklärung. Somit verlängert sich die Frist zur Einführung des § 2b UStG bis zum 31.12.2022.

Beschlussvorschlag

Die Optionserklärung zur Anwendung des bisherigen Steuerrechts wird nicht widerrufen. Somit findet für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung weiterhin Anwendung.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Der Wegfall des § 2 Abs. 3 und die Einführung des § 2 b UStG hat gravierende Auswirkungen auf den Haushaltsplan. So werden viele Leistungen der Stadt Schönau im Schwarzwald steuerpflichtig. Allerdings ergibt sich für die Stadt auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs in bisher nicht genutzten Bereichen. Die konkreten haushaltsrechtlichen Auswirkungen können allerdings erst im Haushaltsjahr 2023 dargestellt werden. Für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 bleibt es bei den bisherigen steuerrechtlichen Regelungen.

Rechtslage

§ 2 Abs. UStG, § 2 b UStG, § 27 UStG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit entsprechenden Erläuterungen vor.
Eine  Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht gewünscht.

Beschluss

Die Optionserklärung zur Anwendung des bisherigen Steuerrechts wird nicht widerrufen. Somit findet für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung weiterhin Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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12. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 12
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12.1. Freibad Schönau, Änderungen zum Ferienbeginn am 30.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 12.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass nach den Erfahrungen der ersten Betriebswochen und der Erweiterung des Kassensystems um einen Webshop zum 30. Juli verschiedene Änderungen bezüglich des Badebetriebs in Kraft treten.
Unter anderem werde die zulässige Anzahl der Badegäste auf 450 Personen pro Zeitfenster erhöht. Das Zeitfenster am Morgen werde neu von 9 bis 12 Uhr und das Zeitfenster am Nachmittag von 13 bis 19 Uhr festgesetzt. Durch den neuen Webshop sei es nun möglich, die Eintrittskarte online zu buchen und gleichzeitig die Zahlung vorzunehmen. Damit werden Registrierung, Reservierung und Buchung in einer Aktion zusammengefasst.
Sämtliche Änderungen zum 30. Juli sind in einer Pressemitteilung zusammengefasst, die in Kopie an die Mitglieder des Gemeinderats ausgesteilt wird.

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13. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 13
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13.1. Freibad Schönau, Eurozylinderschloss für die Behindertentoilette

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 13.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier bemängelt, dass die Behindertentoilette im Freibad nicht mit einem Eurozylinderschloss ausgestattet ist. Dies habe zur Folge, dass Behinderte vor einem Toilettenbesuch erst den Schlüssel an der Kasse holen müssen.
Der Vorsitzende dankt für den Hinweis. Er werde das Bauamt beauftragen, dass die Toilette mit dem europaweit einheitlichen Schließsystem ausgestattet wird.

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13.2. Glasfaser- und Nahwärmenetzausbau, Straßenwiederherstellung nach Verlegungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 13.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder führt aus, dass nach seiner Ansicht die Straßenwiederherstellung nach Vornahme der Verlegungsarbeiten teilweise zu schnell und nicht ordnungsgemäß erfolge.
Bauamtsleiter Wunderle antwortet, dass für die bisher im Ortsnetz für den Glasfaser- und Nahwärmeausbau ausgeführten Arbeiten noch keine Endabnahme stattgefunden habe.
Ferner sei in Teilbereichen eine provisorische Asphaltierung der Straße vor der endgültigen Fertigstellung erforderlich.  

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13.3. Generalversammlung des Fördervereins Freibad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 13.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth spricht die Generalversammlung des Fördervereins Freibad an, die am vergangenen Freitag stattgefunden und an der er in Doppelfunktion (Vorstandsmitglied, Vertreter der Stadt) teilgenommen hat. Wichtigste Rückmeldung aus der Versammlung sei, dass die komplette Vorstandschaft des Fördervereins bei der nächsten Generalversammlung im Frühjahr 2021 zurücktreten werde. Infolgedessen gebe er die Bitte auch in die Runde weiter, sich bei Interesse für ein Vorstandsamt zur Verfügung zu stellen, damit die Existenz des Vereins weiter gesichert werden kann.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Förderverein gemeinsam versuchen werde, geeignete Personen für die Vorstandsämter zu finden, um den Fortbestand des Vereins weiter gewährleisten zu können.

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13.4. Waldbegehung zur Begutachtung der Waldschäden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 13.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schlageter regt an, für Ende September eine Waldbegehung mit dem Gemeinderat zu terminieren, um die durch die Trockenheit und den Borkenkäfer verursachten erheblichen Waldschäden im Stadtwald zu begutachten.
Der Vorsitzende nimmt diese Anregung gerne auf und wird in Absprache mit der Forstbehörde einen entsprechenden Begehungstermin festlegen.

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13.5. Öffnung des Rathauses für den Publikumsverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 13.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth fragt an, ab wann das Rathaus für den Publikumsverkehr wieder geöffnet werde.
Der Vorsitzende erwidert, dass dies seit heute der Fall sei.

Datenstand vom 13.08.2020 16:12 Uhr