Datum: 18.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.03.2020 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2020
3 Bekanntgabe von Eilentscheidungen aufgrund der Absage der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2020
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Aufzugsschacht mit AAB-Antrag
3.2 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 751/6 (Weberweg 1) einschließlich AAB-Antrag
3.3 Anbindung Campingplatz und Freibadparkplatz: Arbeitsvergabe Straßenbauarbeiten
3.4 Wahl des Bürgermeisters am 05.07.2020, Bildung des Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände
3.5 Kläranlage Wembach: Auftragsvergabe Erneuerung BHKW und Photovoltaikanlage
4 Bekanntgabe von Eilentscheidungen aufgrund der Absage der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2020
4.1 Neubau eines Zweifamilienhauses als Massahaus mit Garage und Schuppen mit AAB-Antrag auf Flst.-Nr. 751/5 (Georg-Färber-Straße)
4.2 Nutzungsänderung eines Blumengeschäftes in Imbiss auf Flst.-Nr. 256/2 (Talstraße 26)
4.3 MTB-Gebäude: Stufenweise Vergabe der Architektenleistung
4.4 Erneuerung Wasserleitung im OT Brand: Arbeitsvergabe Erneuerung Wasserleitung/Querung B 317
5 Nutzungsänderung zur Erstellung eines aktuellen Brandschutzgutachtens für das Gebäude Am Haselbach 1, Flst.-Nr. 748
6 Nutzungsänderung "Fabrikantenvilla" mit Brandschutztechnischer Ertüchtigung
7 Stadtsanierung "Stadtmitte Ost": Vergabe eines Beratervertrags für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen
8 Annahme von Spenden
9 Kurzinformationen der Verwaltung
9.1 Eilentscheidung des Bürgermeisters
9.2 COVID-19-Pandemie
10 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
10.1 Covid-19-Pandemie; Schul- und Kindergartenbetrieb
10.2 Neubau Mehrzweckhalle, Kostensituation
10.3 Mühlmattweg (Fußgänger- und Radverkehr)
10.4 Bürgermeisterwahl am 5. Juli 2020, Stellenausschreibung
10.5 Städt. Wohnhaus Friedrichstr. 37, Sanierungsarbeiten
10.6 Covid-19-Pandemie, städtische Mehraufwendungen/Mindereinnahmen
10.7 Offenhaltung von Wanderwegen
10.8 Covid-19-Pandemie, erweiterter Schulbetrieb nach den Pfingstferien
10.9 Friedhof Schönau, Hinweise auf Mängel

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.03.2020 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.03.2020 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:

TOP 2:
Einführung einer Belchen Card - Leistungspartnerschaft Freibad und Minigolf
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme des Freibads Schönau im Schwarzwald und der Minigolfanlage an der Belchen Card als Leistungspartner auf der Basis eines Ausschüttungspreises von 60 % zum 01.01.2021 zu.  

Das Protokoll der öffentlichen Sitzungen vom 02.03.2020 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dem Gemeinderat wird der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.03.2020 von Hauptamtsleiter Krumm im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände gegen den  Beschluss werden nicht erhoben.
Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter zudem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2020 anerkannt wird.

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3. Bekanntgabe von Eilentscheidungen aufgrund der Absage der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Aufgrund der Absage der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2020 hat Bürgermeister Schelshorn die nachfolgenden Eilentscheidungen getroffen:

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3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Aufzugsschacht mit AAB-Antrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Nachfolgender Sachverhalt war als TOP 5 auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2020, welche am 22.03.2020 aufgrund der Verschärfung der Maßnahmen der Landesregierung gegen die Verbreitung des Corona-Virus abgesagt wurde.

Dem Gemeinderat wurde zur Gemeinderatssitzung folgender Beschlussvorschlag unterbreitet: „Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich die Bebauung des Grundstücks Flst-Nr. 1050. Das Einvernehmen wird jedoch aufgrund der o.g. Gründe versagt.“.

Am 23.03.2020 wurde vom Bauherrn per Mail ein Lageplan nachgereicht, auf welchem aber keinerlei Wegezugänglichkeit vom Schlenkenmattweg zum Gebäude und zur dargestellten Feuerwehraufstellfläche einsehbar ist. Auch in einem Telefonat des Bauherrn mit Bauamtsleiter Wunderle am 23.03.2020 konnte dies nicht aufgelöst werden.

Von Bürgermeister Peter Schelshorn wurde am 23.03.2020 aufgrund der Dringlichkeit und des Ausschlusses einer Fristverlängerung folgende Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen:

Die Bebauung des Grundstücks Flst-Nr. 1050 wird grundsätzlich befürwortet. Das Einvernehmen wird jedoch aufgrund der untengenannten drei Sachverhalte versagt.

********************

Beim geplanten Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und einem Aufzugsschacht. Das Wohngebäude ist in Holzbauweise geplant (außen verputzt). Das Dach soll als Satteldach mit einer Dachneigung von 36 Grad ausgebildet werden. Gegründet wird das Gebäude auf einer Stahlbetonbodenplatte. Eine Unterkellerung des Gebäudes ist nicht geplant. An der nördlichen Grundstücksgrenze ist der Bau einer Doppelgarage mit einem Aufzugschacht vorgesehen.

Dem Bauantrag liegen zwei Befreiungsanträge bei:
  • Der erste Befreiungsantrag betrifft die zulässige Kniestockhöhe. In den Bebauungsvorschriften aus dem Jahr 1974 nach Ziff. 1.1.4 ist die max. Kniestockhöhe auf 60 cm begrenzt.  Aufgrund der optimaleren Ausnutzung des Dachgeschosses beträgt die Kniestockhöhe 75 cm.
  • Der zweite Befreiungsantrag beinhaltet eine Befreiung der maximalen Erdgeschoss-fußbodenhöhe über dem vorhandenen Gelände. Nach Ziff. 7.1 der Bebauungsvorschriften darf die Erdgeschossfußbodenhöhe über die im Mittel gemessene vorhandene Geländeoberfläche hinausragen: im geneigten Gelände, gemessen entlang der Bergseite des Gebäudes max. 60 cm. Der Antragsteller verweist auf die schwierige Geländetopographie.  

Grundsätzlich wird die Bebauung des Grundstücks Flst-Nr. 1050 befürwortet. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, aufgrund folgender Sachverhalte das Einvernehmen zu versagen.

  1. Gemäß Ziff. 6.1 der Bebauungsvorschriften sind Auffüllungen und Abtragungen auf den Grundstücken so durchzuführen, dass die gegebenen, natürlichen Geländeverhältnisse wenig beeinträchtigt werden.
Im Schnitt A-A der Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass jedoch massive Geländeeinschnitte erforderlich werden. Eine mögliche Abhilfe wäre eine Verschiebung des Baukörpers Richtung Schlenkenmattweg. Dadurch ließe sich der Geländeeinschnitt wesentlich reduzieren.
  1. Einpassung in die örtliche Umgebung:
Aufgrund der gewählten Lage des Gebäudes liegt das Gebäude sehr weit über der nachbarschaftlichen Bebauung. Auch hier wäre eine Verschiebung des Baukörpers Richtung Schlenkenmattweg hilfreich, da sich dadurch die Höhenlage des Gebäudes wesentlich reduzieren würde.
  1. Rettungswege/Zugänglichkeit zum Gebäude:
In den Plänen ist nicht zu erkennen, wie das Gebäude ohne Aufzugsanlage vom Schlenkenmattweg erreicht werden kann (siehe auch den im Plan dargestellten  Feuerwehrstellplatz). Für die Blaulichtorganisationen ist eine Rettung von Personen bzw. eine Brandbekämpfung sehr erschwert möglich und nicht zumutbar. Im Brandfall müsste der Aufzug außer Betrieb genommen werden und würde für die Rettungskräfte nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch hier wäre eine Verschiebung des Baukörpers Richtung Schlenkenmattweg hilfreich, da sich damit die Höhenlage des Gebäudes wesentlich reduzieren würde. Die Herstellung eines Zugangswegs vom Schlenkenmattweg/Garage wäre problemlos realisierbar. Der Bau einer Aufzugsanlage wäre nicht mehr zwingend erforderlich.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 23.03.2020 zur Kenntnis.

Rechtslage

Am 23.03.2020 8:25 Uhr verteilte das Regierungspräsidium Freiburg eine Mail mit Betreff „FAQ zum Umgang mit Fristen im Baugenehmigungsverfahren in der Corona-Krise“.

Das Arbeitspapier des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat den Titel: „Aufgrund der Corona-Pandemie u. A. im Zusammenhang mit den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren, der Einholung des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauvorhaben nach § 36 BauGB und der Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren nach § 55 LBO häufig gestellte Fragen.“

Darin findet sich folgender Abschnitt:

I.III Gemeindliches Einvernehmen
Rechtsgrundlage § 36 BauGB (Auszug)

„(1) Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. (…) (2) (…) Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gelten als erteilt, wenn sie nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert werden; (…).“

1. Wie ist mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zu verfahren?

Eine Fristverlängerung über die Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 BauGB ist rechtlich nicht möglich.

Es wird insofern auf die allen Gemeinden zur Kenntnis gegebenen Hinweise des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalwahl- und Kommunalverfassungsrecht (Stand: 18.03.2020) verwiesen.

Aufgrund der Dringlichkeit und des Ausschlusses einer Fristverlängerung ist von Bürgermeister Peter Schelshorn eine Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO zu treffen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 23.03.2020 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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3.2. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 751/6 (Weberweg 1) einschließlich AAB-Antrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Nachfolgender Sachverhalt war als TOP 6 auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2020, welche am 22.03.2020 aufgrund der Verschärfung der Maßnahmen der Landesregierung gegen die Verbreitung des Corona-Virus abgesagt wurde.

Dem Gemeinderat wurde zur Gemeinderatssitzung folgender Beschlussvorschlag unterbreitet: „Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag mit dem dazugehörenden Befreiungsantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.“.

Von Bürgermeister Peter Schelshorn wurde am 23.03.2020 aufgrund der Dringlichkeit und des Ausschlusses einer Fristverlängerung folgende Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen:

Vorliegender Bauantrag mit dem dazugehörenden Befreiungsantrag wird befürwortend an die Baurechtsbehörde weitergeleitet.

********************

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan Brand.

Beim geplanten Bauvorhaben handelt es sich um den Bau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage. Das Gebäude ist in Massivbauweise vorgesehen. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Die Dachneigung beträgt 23 Grad.

Der Bauherr hat mit den Bauantragsunterlagen auch eine Befreiung beantragt. In den Bebauungsplanvorschriften wird in Ziff. 4) ein Mindestabstand der Garage vom Gehweg bzw. der Fahrbahnkante von mindestens 5,0 m gefordert. Da die Garage im Einmündungsradius liegt, ist dieser Abstand von mind. 5,0 m nicht an jeder Stelle gewährleistet (siehe beiliegender Lageplan). An der kürzesten Stelle beträgt der Abstand 2,0 m und an der längsten Stelle 5,94 m. Gemessen an der Garagenmitte beträgt der Abstand jedoch 5,0 m.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 23.03.2020 zur Kenntnis.

Rechtslage

Am 23.03.2020 8:25 Uhr verteilte das Regierungspräsidium Freiburg eine Mail mit Betreff „FAQ zum Umgang mit Fristen im Baugenehmigungsverfahren in der Corona-Krise“.

Das Arbeitspapier des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat den Titel: „Aufgrund der Corona-Pandemie u. A. im Zusammenhang mit den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren, der Einholung des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauvorhaben nach § 36 BauGB und der Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren nach § 55 LBO häufig gestellte Fragen.“

Darin findet sich folgender Abschnitt:

I.III Gemeindliches Einvernehmen
Rechtsgrundlage § 36 BauGB (Auszug)

„(1) Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. (…) (2) (…) Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gelten als erteilt, wenn sie nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert werden; (…).“

1. Wie ist mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zu verfahren?

Eine Fristverlängerung über die Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 BauGB ist rechtlich nicht möglich.

Es wird insofern auf die allen Gemeinden zur Kenntnis gegebenen Hinweise des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalwahl- und Kommunalverfassungsrecht (Stand: 18.03.2020) verwiesen.

Aufgrund der Dringlichkeit und des Ausschlusses einer Fristverlängerung ist von Bürgermeister Peter Schelshorn eine Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO zu treffen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 23.03.2020 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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3.3. Anbindung Campingplatz und Freibadparkplatz: Arbeitsvergabe Straßenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Nachfolgender Sachverhalt war als TOP 7 auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2020, welche am 22.03.2020 aufgrund der Verschärfung der Maßnahmen der Landesregierung gegen die Verbreitung des Corona-Virus abgesagt wurde.

Dem Gemeinderat wurde zur Gemeinderatssitzung folgender Beschlussvorschlag unterbreitet: „Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zum Bau der Zufahrtstraße und die Umgestaltung des Freibadparkplatzes auf Basis der vorgelegten Submissionsergebnisse und des Vergabevorschlags der Verwaltung.“.

Am 18.03.2020 fand die Submission statt. In der Ausschreibung noch nicht beinhaltet sind die Leistungen für die Markierungsarbeiten des Parkplatzes und der Beschilderung.

Es ergab sich folgende geprüfte Submissionsreihenfolge für das Gewerk „Straßenbauarbeiten“ (beide Teilbereichsmaßnahmen zusammengefasst):

Bieter 1:  236.884,27 € brutto
Bieter 2:  284.177,05 € brutto
Bieter 3:  412.564,25 € brutto
Bieter 4:  496.593,99 € brutto

Günstigster Bieter ist Bieter 1, die Firma Schmidt aus Bernau. Das Angebot der Firma Schmidt teilt sich folgendermaßen auf:
  • Zufahrtstraße:        114.122,68 € brutto
  • Parkplatz:        122.761,59 € brutto  =  103.161,00 € netto

Von Bürgermeister Peter Schelshorn wurde am 23.03.2020 aufgrund der Dringlichkeit des Ablaufs der Angebots-Bindefrist und der vertraglichen Ausführungszeit vom 20. April bis 29. Mai 2020 eine Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen:

Den  Auftrag zum Bau der Zufahrtstraße und die Umgestaltung des Freibadparkplatzes auf Basis der vorgelegten geprüften Submissionsergebnisse und des Vergabevorschlags der Verwaltung erhält die Firma Schmidt aus Bernau zum Angebotspreis von 236.884,27 € brutto.

********************

Die Stadt Schönau im Schwarzwald beabsichtigt neben der Umgestaltung und Neuordnung des Freibadparkplatzes auch einen neuen Anschluss des Campingplatzes an die B 317 herzustellen. Die mittlere Ein- und Ausfahrt des Freibadparkplatzes wird im Zuge des Vorhabens ebenfalls verlegt und in eine reine Ausfahrt umgewandelt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.11.2018 beschlossen, dass das Verkehrskonzept Freibad Schönau auf der Grundlage der vorgestellten Planvariante 2 weiterverfolgt und realisiert werden soll.

Durch den neuen nördlichen Knotenpunkt kann die Zufahrt des Campingplatzes sowie die Ein- und Ausfahrt des Freibadparkplatzes zur B 317 verkehrssicherer und übersichtlicher gestaltet werden. Außerdem kann dadurch auch die Durchmischung des PKW-Verkehrs mit dem Fußgängerverkehr im unmittelbaren Eingangsbereich zum Freibad wesentlich entschärft werden. Unter anderem wurden die Planunterlagen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.11.2019, im Zuge der Haushaltsplanberatungen, nochmals vorgestellt.

Der für die Planung erforderliche RE-Vorentwurf wurde bereits vom Regierungspräsidium freigegeben.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.01.2020 wurden die Ingenieurleistungen an das Büro dwd, Fröhnd/Wehr vergeben.

Vom Büro dwd wurden die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben. Die Submission findet am 18.03.2020 statt.

Nach Prüfung der eingereichten Angebote wird die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 23.03.2020 die geprüften Submissionsergebnisse vorstellen und dem Gemeinderat einen Vergabevorschlag unterbreiten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 23.03.2020 zur Kenntnis.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2020 sind 376.000 € für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme vorgesehen. Haushaltsrechtlich ist die Maßnahme in zwei Teilbereiche aufgegliedert:
  • Bau Zufahrtstraße Freibad + Campingplatz        207.000,00 €        Bruttokosten
  • Umgestaltung Freibadparkplatz        169.000,00 €        Nettokosten
    (Rückbau alte Bushaltestelle, mittlere Einfahrt, Markierungen)
Die Ingenieurleistungen von insgesamt 59.550,31 € (brutto) wurden bereits in der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2020 vergeben und sind von den verfügbaren Mitteln in Abzug zu bringen. Von den Ingenieurleistungen entfallen 30.370,64 € (brutto) auf den Bau der Zufahrtsstraße und 24.520,71 € (netto) auf die Umgestaltung des Freibadparkplatzes.  
Folgende Mittel stehen somit noch zur Verfügung:
  • Bau Zufahrtstraße Freibad + Campingplatz         176.629,36 €        Bruttokosten
  • Umgestaltung Freibadparkplatz         144.479,29 €        Nettokosten
    (Rückbau alte Bushaltestelle, mittlere Einfahrt, Markierungen)

Rechtslage

Aufgrund der Dringlichkeit des Ablaufs der Angebots-Bindefrist und der vertraglichen Ausführungszeit vom 20. April bis 29. Mai 2020 ist von Bürgermeister Peter Schelshorn eine Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO zu treffen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 23.03.2020 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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3.4. Wahl des Bürgermeisters am 05.07.2020, Bildung des Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Die Amtszeit von Bürgermeister Peter Schelshorn endet am 30. September 2020.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20. Januar 2020 findet die Wahl des Bürgermeisters am Sonntag, dem 5. Juli 2020, eine etwaige Neuwahl am Sonntag, dem 19. Juli 2020 statt. Der bisherige Amtsinhaber wird sich wieder bewerben.

Die Stelle wird am Freitag, dem 24. April 2020, im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und im Amtsblatt "Schönauer Anzeiger" öffentlich ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung und endet am Montag, 8. Juni 2020, 18 Uhr. Für eine eventuell erforderlich werdende Neuwahl beginnt die Bewerbungsfrist am Montag, 6. Juli 2020, und endet am Mittwoch, 8. Juli 2020, 18 Uhr.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Es wird folgende Besetzung vorgeschlagen:

Vorsitzender:                        Bürgermeister-Stellvertreter Alexander Knobel
Stellv. Vorsitzender:        2. Bürgermeister-Stellvertreter Oliver Gierth
Beisitzer:                        Dietmar Krumm (Schriftführer)
                               Doris Eble (Stellv. Schriftführerin)
                               3. und 4. Beisitzer (von den Fraktionen zu benennen)

Der Gemeindewahlausschuss nimmt gleichzeitig die Aufgaben des Briefwahlvorstandes wahr.

Die Mitglieder für die Wahlvorstände (Wahlbezirke 01 und 02) werden vom Bürgermeister berufen. In die Wahlvorstände ist jeweils der Wahlvorsteher, sein Stellvertreter und vier Beisitzer zu berufen.

Für den Wahlvorstand 01 sollen Dirk Pfeffer als Wahlvorsteher und Stadtrat Julian Seckinger als Stellv. Wahlvorsteher berufen werden.
Für den Wahlvorstand 02 sollen Jürgen Stähle als Wahlvorsteher und Stadträtin Anja Strohmaier als Stellv. Wahlvorsteherin berufen werden.

Pro Wahlvorstand werden zudem zwei Verwaltungsbedienstete als Beisitzer eingesetzt (Pascal Böhler, Mechthild Schelshorn, Renate Schlageter und Daniela Waßmer).

Für die Berufung der vier weiteren Beisitzer werden die Fraktionen gebeten, geeignete Personen zu benennen.

Der Gemeindewahlausschuss wird wie folgt besetzt:
Vorsitzender:                Bürgermeister-Stellvertreter Alexander Knobel
Stellv. Vorsitzender:        2. Bürgermeister-Stellvertreter Oliver Gierth
Beisitzer:                        Dietmar Krumm (Schriftführer)
                               Doris Eble (Stellv. Schriftführerin
                               Stadtrat Michael Schröder
                               Stadtrat Jürgen Strohmeier

Die Mitglieder für die Wahlvorstände 01 und 02 werden vom Bürgermeister berufen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 24 .03.2020 zur Kenntnis.

Rechtslage

§§ 11 u. 14 KomWG, §§ 21 u. 22 KomWO

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 24 .03.2020 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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3.5. Kläranlage Wembach: Auftragsvergabe Erneuerung BHKW und Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 3.5

Sachverhalt

Nachfolgender Sachverhalt war in TOP 9 (Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 02.04.2020 – dort TOP 4) auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2020, welche am 22.03.2020 aufgrund der Verschärfung der Maßnahmen der Landesregierung gegen die Verbreitung des Corona-Virus abgesagt wurde.

Dem Gemeinderat wurde zur Gemeinderatssitzung folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
„Die Verbandsversammlung beschließt grundsätzlich die Ausführungsvariante BHKW mit Photovoltaikanlage und vergibt die Photovoltaikanlage an den günstigsten Bieter, Fa. Freter Gebäudetechnik aus Görwihl. Die Ausschreibung BHKW wird aufgrund der Kostenüberschreitung aufgehoben und im nächsten Jahr erneut ausgeschrieben.“

Es war geplant, in der Gemeinderatssitzung am 23.03.2020 eine neue Wirtschaftlichkeits-Berechnung zur PV-Anlage aufgrund des Angebotes des günstigsten Bieters vorzulegen, welche den GVV-Gemeinden von der Verwaltung am 13.03.2020 11:56 Uhr per Mail zugesandt wurde. Es wurde errechnet, dass die PV-Anlage sich nach 10,15 Jahren amortisiert.

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise sieht sich die Fa. Freter nicht in der Lage, weder die Bindefrist über den 07.04.2020 zu verlängern noch einen Ausführungszeitraum zusagen.
Vom Verbandsvorsitzenden Peter Schelshorn wird deshalb am 02.04.2020 aufgrund des Ablaufs der Bindefrist (07.04.2020) eine Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen, die – nach Einholung eines Meinungsbildes der Gemeinden über eine Videokonferenz am Abend des 02.04.2020 – erfolgen soll.

Verschiedene Gemeinden (Fröhnd, Utzenfeld und Wieden) hatten noch vor der generellen Absage der Gemeinderatssitzungen im GVV getagt und zustimmende Gemeinderatsentscheidungen zu diesem TOP der Sitzung der Verbandsversammlung getroffen.

Am Abend des 01.04.2020 hatte Bürgermeister Peter Schelshorn eine Videokonferenz mit den drei Fraktionsvorsitzenden Alexander Knobel, Michael Locker und Michael Schröder geführt, um ein Meinungsbild zu diesem TOP aus den Gemeinderatsfraktionen zu erhalten.

Einhellig wurde von den drei Fraktionsvorsitzenden die Meinung vertreten, dem Beschlussvorschlag der GVV-Verwaltung zuzustimmen.

Von Bürgermeister Peter Schelshorn wurde am 01.04.2020 in der Videokonferenz folgende Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen:

Die Stadt Schönau im Schwarzwald beschließt, dem Beschlussvorschlag der GVV-Verwaltung (Ausführungsvariante BHKW mit Photovoltaikanlage und Vergabe der Photovoltaikanlage an den günstigsten Bieter, Fa. Freter Gebäudetechnik aus Görwihl, sowie der Aufhebung der Ausschreibung des BHKWs aufgrund der Kostenüberschreitung und der Neuausschreibung im nächsten Jahr) zuzustimmen.

********************

In der Verbandsversammlung am 18.07.2019 wurde die Funktion des geplanten Blockheizkraftwerks (BHKW) unter Einbindung einer Photovoltaikanlage der Zentralkläranlage Wembach von einem Vertreter der Fa. Messerschmid Energiesystem vorgestellt. In dieser Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, eine Funktionalausschreibung für beide Varianten (BHKW allein und BHKW mit Photovoltaikanlage) durchzuführen. Das vorhandene Blockheizkraftwerk wurde im Jahr 2002 eingebaut.

Die Submission erfolgte am 19.12.2019. Zwei Angebote sind eingegangen.

Die Bieterfolge stellt sich folgendermaßen dar (brutto):

Bieter:        LOS 1: BHKW        LOS 2 Photovoltaikanlage
Fa. Messerschmid Energiesysteme:        233.358,35 EUR        90.284,38 EUR
Fa. Freter Gebäudetechnik:        328.758,92 EUR        77.207,20 EUR

In den Angeboten des Loses 1 sind auch Kosten für einen fünfjährigen Wartungsvertrag enthalten. Diese stellen keine Investitionskosten dar. Deshalb wurden diese Kosten in der weiteren Betrachtung nicht weiter berücksichtigt. Ohne Berücksichtigung des Wartungsvertrags stellen sich die Investitionskosten folgendermaßen dar (brutto):

Bieter
LOS 1:
BHKW
(EUR)
Kosten-
schätzung
(EUR)
Abwei-
chung
(%)
LOS 2:
Photovoltaik- anlage (EUR)
Kosten-
schätzung
(EUR)
Abwei-
chung
(%)
Fa. Messerschmidt
Energiesysteme
217.565,86
154.700,--
40,6
90.284,38
139.230,--
- 35,1
Fa. Freter Gebäudetechnik
302.483,72
154.700,--
95,6
77.207,20
139.230,--
- 44,5

Die Verwaltung schlägt vor, die große Variante = BHKW und Photovoltaikanlage umzusetzen. Durch den Einsatz der Photovoltaikanlage kann der CO2-Ausstoß verringert werden. Außerdem wird der Betrieb der Kläranlage durch den selbst erzeugten und genutzten Strom durch das BHKW und die Photovoltaikanlage zukünftig von Strompreiserhöhungen unabhängiger.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Für die Ausführungsvariante BHKW und Photovoltaikanlage sind insgesamt 320.000 € im Haushaltsplan 2020 eingestellt. Davon entfallen 180.000 € auf das Haushaltsjahr 2020 und 140.000 € auf das Haushaltsjahr 2021. Die Mittel des Jahres 2021 sind durch eine Verpflichtungsermächtigung abgesichert, die im Rahmen des Haushaltsplans 2020 durch die Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Die erforderlichen Mittel stehen somit haushaltsrechtlich zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 01.04.2020 zur Kenntnis.

Rechtslage

Aufgrund der Dringlichkeit des Ablaufs der Angebots-Bindefrist ist von Bürgermeister Peter Schelshorn eine Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO zu treffen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 01.04.2020 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Bekanntgabe von Eilentscheidungen aufgrund der Absage der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Aufgrund der Absage der Gemeinderats sitzung vom 20.04.2020 hat Bürgermeister Schelshorn die nachfolgenden Eilentscheidungen getroffen:

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4.1. Neubau eines Zweifamilienhauses als Massahaus mit Garage und Schuppen mit AAB-Antrag auf Flst.-Nr. 751/5 (Georg-Färber-Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Beim geplanten Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Schuppen.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Brand. Die Erschließung ist gesichert.
Das Gebäude ist als Holzrahmenkonstruktion mit Pfettendach vorgesehen. Die Dachneigung beträgt 25 Grad.

Dem Bauantrag liegt ein Befreiungsantrag vor, da der Dachüberstand das Baufenster zur Straße um 65 cm überschreitet. Der Bauherr begründet dies damit, dass der Dachvorsprung als Eingangsüberdachung sinnvoll wäre und der Hausabstand von ca. 5,0 m zur Straße den Verkehr nicht gefährden würde.

Eine Überprüfung ergab, dass das Gebäude aufgrund der Abstandsflächen nicht weiter Richtung Süden verschoben werden kann.

Von Bürgermeister Peter Schelshorn wurde am 20.04.2020 aufgrund der Dringlichkeit und des Ausschlusses einer Fristverlängerung folgende Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen:

Vorliegender Bauantrag wird befürwortend an die Baurechtsbehörde weitergeleitet.
Dem Befreiungsantrag wird zugestimmt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung von Bürgermeister Peter Schelshorn vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4.2. Nutzungsänderung eines Blumengeschäftes in Imbiss auf Flst.-Nr. 256/2 (Talstraße 26)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Es handelt sich um den zweiten Antrag zur Nutzungsänderung des Blumengeschäfts. Der Antrag beinhaltet gegenüber dem Erstantrag abgeänderte Planunterlagen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahngelände“, in dem der betroffene Bereich als Mischgebiet ausgewiesen ist. Nach § 6 der Baunutzungsverordnung sind Schank- und Speisewirtschaften in Mischgebieten baurechtlich zulässig. Allerdings muss für den vorliegenden Fall die Stellplatzfrage geklärt werden.

Von Bürgermeister Peter Schelshorn wurde am 20.04.2020 aufgrund der Dringlichkeit und des Ausschlusses einer Fristverlängerung folgende Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen:

Der vorliegende Antrag auf Nutzungsänderung wird befürwortend an die Baurechtsbehörde weitergeleitet.
Die Baurechtsbehörde ist auf die begrenzten Parkmöglichkeiten vor dem Gebäude und den damit verbundenen Stellplatznachweis hinzuweisen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle gibt den Antrag auf Nutzungsänderung mit entsprechenden Erläuterungen bekannt.
Besonders verweist er darauf, dass das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahngelände“ liege und der betroffene Bereich im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen sei. Nach § 6 Baunutzungsverordnung seien in Mischgebieten Schank- und Speisewirtschaften baurechtlich zulässig, weshalb nach Auskunft der Baurechtsbehörde der Nutzungsänderungsantrag genehmigt werde, wobei sicherlich die Stellplatzfrage geklärt werden müsse.

In der Aussprache wird von mehreren Mitgliedern des Gemeinderats auf die begrenzten Parkmöglichkeiten vor dem Gebäude hingewiesen. Hauptsächlich wird befürchtet, dass Besucher des Imbissbetriebs ihre Fahrzeuge vor dem Gebäude im Bereich der B 317 kurzzeitig parken und es dadurch zu Verkehrsbehinderungen kommen könnte.
Der Gemeinderat kommt überein, in der gemeindlichen Stellungnahme gegenüber dem Baurechtsamt auf die begrenzten Parkmöglichkeiten und den Nachweis der für den Imbiss-Betrieb notwendigen Stellplätze hinzuweisen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4.3. MTB-Gebäude: Stufenweise Vergabe der Architektenleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 4.3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 27.05.2019 wurde der Gemeinderat umfassend über den Planungsstand bezüglich des MTB-Gebäudes informiert. In der gleichen Sitzung wurde die Verwaltung vom Gemeinderat ermächtigt, auf Basis der vorgestellten Planung weiter zu arbeiten und einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2020 für die Nutzung „Tourismus Schwarzwaldregion Belchen“ zu stellen. Die Verwaltung hat am 10.09.2020 in einem umfangreichen Antragsverfahren 473.932 € an Fördermitteln aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm beantragt, welche nun vom Land in voller Höhe bewilligt wurden. Somit konnte der Förderhöchstsatz von 50% ausgeschöpft werden. Am 02.04.2020 wurde Bürgermeister Peter Schelshorn von Justizminister Guido Wolf persönlich, per Videokonferenz, über die positive Förderzusage informiert. Im geplanten MTB-Gebäude soll die Tourist-Information des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald zukünftig auf rund 240 m² Nutzfläche (einschl. Lagerräume) untergebracht und zeitgemäß ausgestattet werden.
 
Außerdem wurde im Oktober 2019 der Antrag auf Aufnahme der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte Ost“ in die Städtebauförderung 2020 gestellt. Entsprechend der Kosten- und Finanzierungsübersicht soll der Mehrzweckraum im Rahmen der Stadtsanierung anteilig gefördert werden. Die Stadt Schönau im Schwarzwald wurde Anfang April 2020 vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg mit dem Sanierungsgebiet Stadtmitte-Ost ins Städtebauförderungsprogramm 2020 aufgenommen. Das MTB-Gebäude liegt im geplanten Sanierungsgebiet. Somit erhält die Stadt Schönau im Schwarzwald zusätzlich zu den Fördermitteln aus dem Tourismusinfrastrukturförderprogramm für den Mehrzweckraum, den anteiligen Vorplatz und die anteiligen Tiefgaragenstellplätze rund 147.000 € an Fördermitteln aus der Städtebauförderung (Stadtsanierung) bewilligt.
 
Im Rahmen des Haushaltsplans 2020 wurde von der Verwaltung geprüft, ob und inwieweit Fördermöglichkeiten im Rahmen des Ausgleichstocks für das MTB-Gebäude bestehen. Am 03.01.2020 wurden von der Verwaltung entsprechende Gespräche beim Regierungspräsidium Freiburg geführt. Für die Nutzungen „Tourismus Sch warzwaldregion Belchen“ und „Mehrzweckraum“ bestehen grundsätzlich auch Fördermöglichkeiten durch den Ausgleichstock. Die Verwaltung hat 300.000 € an Ausgleichstockmittel in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen. Über eine Ausgleichstockförderung wird frühestens Ende Juni 2020 entschieden.

Am 03.04.2020 wurden bereits Baugrunderkundungen im Bereich des geplanten MTB-Gebäudes durchgeführt. Die Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Auf Grundlage dieser Ergebnisse, können die Bauantragsunterlagen erstellt werden.

Das Architekturbüro böwer-eith-murken + vogelsang Architekten BDA PartG mbB aus Freiburg hat für die Architektenleistungen ein Honorarangebot für alle Leistungsphasen nach HOAI vorgelegt.
Grundlage des Honorars sind:
  • Honorarzone:        III
  • Honorarsatz:        Mittelsatz
  • Nebenkosten:        5 %
  • Vorläufige anrechenbare Kosten: 2.661.896,00 €

Unter Berücksichtigung der Mehrfachbeauftragung wird ein Betrag von brutto 16.600,00 € vom Gesamthonorarbetrag in Abzug gebracht. Somit reduziert sich das vorläufige Gesamthonorar für die Leistungsphasen 1 bis 9 auf brutto 369.535,35 €. Im ersten Schritt sollen lediglich die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI ausgeführt werden (bis einschließlich dem Erstellen der Unterlagen für die Baugenehmigung). Die Architektenleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4 belaufen sich auf brutto 104.256,54 €.

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Architektenleistungen an das Büro böwer – eith - murken + vogelsang aus Freiburg zu vergeben. Die Leistungen sollen stufenweise beauftragt werden.

Von Bürgermeister Peter Schelshorn wurde am 20.04.2020 aufgrund der Dringlichkeit des Ablaufs der Bindungsfrist folgende Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen:

Die Architektenleistungen mit dem vorläufigen Gesamthonorar von brutto 369.535,35 € werden an das Architekturbüro böwer- eith - murken + vogelsang Architekten BDA PartG mbB aus Freiburg vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Architektenleistung stufenweise zu beauftragen.
 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Der Bau des MTB-Gebäudes und dessen Finanzierung ist im Haushaltsplan 2020 bzw. in der Finanzplanung 2021 bis 2022 veranschlagt. Der Haushaltsplan 2020 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2020 beschlossen. Der im Haushaltsplan dargestellte Kosten- und Finanzierungsplan wird dem Gemeinderat an dieser Stelle nochmals zur Verfügung gestellt:

MTB-Gebäude - Finanzierung bzw. Veranschlagung im Haushaltsplan










Investition
 
Kostenschätzung
Haushaltsplan
2020
2021
2022
Tourist-Information
 
947.863,00
947.863,00
94.786,30
758.290,40
94.786,30
Mehrzweckraum
 
816.758,00
816.758,00
81.675,80
653.406,40
81.675,80
Geschäftsstelle BSG
 
2.066.215,00
2.066.215,00
206.621,50
1.652.972,00
206.621,50
Wohnung
 
237.942,00
237.942,00
23.794,20
190.353,60
23.794,20
Summe:
 
4.068.778,00
4.068.778,00
406.877,80
3.255.022,40
406.877,80







Zuschüsse
 
Anträge
Haushaltsplan
2020
2021
2022
Tourist-Information
TIP
-473.931,50
-473.931,50
-47.393,15
-379.145,20
-47.393,15
Mehrzweckraum
Stadtsan.
-147.000,00
-147.000,00
-14.700,00
-117.600,00
-14.700,00
TI + Mehrzweckraum
Ausgleichst.
-300.000,00
-300.000,00
-30.000,00
-240.000,00
-30.000,00
Geschäftsstelle BSG
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Wohnung
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe:
22,63%
-920.931,50
-920.931,50
-92.093,15
-736.745,20
-92.093,15







Eigenkapital (liquide Mittel)
 
Bilanz
Haushaltsplan
2020
2021
2022
Tourist-Information
 
-273.931,50
-273.931,50
-27.393,15
-219.145,20
-27.393,15
Mehrzweckraum
 
-169.758,00
-169.758,00
-16.975,80
-135.806,40
-16.975,80
TI + Mehrzweckraum
Ausgleichst.
300.000,00
300.000,00
30.000,00
240.000,00
30.000,00
Geschäftsstelle BSG
 
-566.215,00
-566.215,00
-56.621,50
-452.972,00
-56.621,50
Wohnung
 
-237.942,00
-237.942,00
-23.794,20
-190.353,60
-23.794,20
Summe:
23,30%
-947.846,50
-947.846,50
-94.784,65
-758.277,20
-94.784,65







Fremdkapital (Darlehen)
 
Bilanz
Haushaltsplan
2020
2021
2022
Tourist-Information
 
-200.000,00
-200.000,00
-20.000,00
-160.000,00
-20.000,00
Mehrzweckraum
 
-500.000,00
-500.000,00
-50.000,00
-400.000,00
-50.000,00
Geschäftsstelle BSG
 
-1.500.000,00
-1.500.000,00
-150.000,00
-1.200.000,00
-150.000,00
Wohnung
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe:
54,07%
-2.200.000,00 €
-2.200.000,00
-220.000,00
-1.760.000,00
-220.000,00







Die Tiefgarage ist anteilig den vier Nutzungsarten zugeordnet!





Rechtslage

Die Leistungen werden nach HOAI abgerechnet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4.4. Erneuerung Wasserleitung im OT Brand: Arbeitsvergabe Erneuerung Wasserleitung/Querung B 317

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 4.4

Sachverhalt

Nach der Erweiterung des Neubaugebiets Brand muss die unterdimensionierte Trinkwasserleitung im Bereich der Bundesstraße B 317 von DN 80 auf DN 100 vergrößert werden. Im Zuge dieser Maßnahme wird die Leitungstrasse von den Privatgrünstücken in den öffentlichen Straßenbereich verlegt. Die neue Wasserleitung hat eine Länge von ca. 33 m.

Vom Büro dwd wurden die Wasserleitungsarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 3 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Davon hat eine Firma ein Angebot abgegeben. Submission war am 07.04.2020 im Rathaus Schönau im Schwarzwald.

Das vorgelegte Angebot konnte gewertet werden. Die geprüfte Angebotsendsumme beläuft sich auf (netto):

Fa. Walliser, Utzenfeld                netto 76.410,53 €

Die Firma Walliser aus Utzenfeld ist der Verwaltung als zuverlässige und leistungsstarke Firma bekannt.

Die Arbeiten sollten im Zeitraum vom 11.05.2020 bis 12.06.2020 ausgeführt werden.
Das Büro dwd hat für diese Arbeiten laut Kostenberechnung vom 17.02.2020 Kosten in Höhe von netto 46.804,30 € ermittelt. Dies entspricht einer Kostenüberschreitung von ca. 63,3 %.  

Nach telefonischer Rücksprache (Aufklärungsgespräch) mit der Firma Walliser, werden die hohen Kosten begründet mit:
  • Lage der Maßnahme in der B 317 mit aufwendiger Verkehrsführung und Einbindung in Georg-Färber-Straße unter Verkehr.
  • aktuelle Marktsituation.
 

Vom Büro dwd wurde darauf hingewiesen, dass folgende Punkte bei der Abwägung der Vergabeentscheidung zu beachten sind:
  • Maßnahme und Ausführungszeitraum wurden bereits mit der Verkehrsbehörde, DB Bahn Südbadenbus und der Firma Heinzmann abgestimmt.
  • Die Verkehrsbehörde hat den Ausführungszeitraum mit anderen Maßnahmen koordiniert.
  • Südbadenbus hat bereits Vorkehrungen für die Verlegung der Bushaltestelle getroffen.
 
  • Für die Anbindung an den Wasserleitungsbestand muss die Firma Heinzmann vom Netz genommen werden. Um einen Produktionsausfall zu vermeiden, waren diese Umschlussarbeiten auf einen Samstag terminiert.
 
Von Bürgermeister Peter Schelshorn wurde am 20.04.2020 aufgrund der Dringlichkeit des Ablaufs der Bindungsfrist folgende Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen:

Die Ausschreibung Erneuerung Wasserleitung/Querung B 317 wird aufgrund der Kostenüberschreitung aufgehoben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt stehen insgesamt 60.000,00 € (netto) zur Verfügung. Davon wurden 40.000,00 € per Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019 übertragen und 20.000,00 € zusätzlich im Haushaltsplan 2020 veranschlagt. Nach Abzug der Honorarkosten von 14.300,00 € (netto) stehen noch rund 45.700,00 € (netto) für die Umsetzung der Maßnahme (Baukosten, Ausschreibungen, etc.) zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Stadträtin Münzer merkt zu den bekannt gegebenen Eileintscheidungen an, dass die eine oder andere Eilentscheidung hinsichtlich der finanziellen Auswirkung doch sehr bedeutsam gewesen sei. Sie hätte sich für diese Entscheidungen gerne eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat in einer Präsenzsitzung gewünscht. Der Vorsitzende erwidert, dass man die für den 23. März und den 20. April geplanten Gemeinderatssitzungen wegen den Corona-Schutzbestimmungen nicht habe durchführen können. Aus diesem Grund seien für die dringlichen und unaufschiebbaren Punkte - in Absprache mit dem Gemeinderat - durch ihn Eilentscheidungen getroffen worden.

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5. Nutzungsänderung zur Erstellung eines aktuellen Brandschutzgutachtens für das Gebäude Am Haselbach 1, Flst.-Nr. 748

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Firma Heinzmann Holding GmbH hat am 12.06.2019 eine Brandverhütungsschau durchgeführt.

Im Rahmen der Brandverhütungsschau zeigte sich, dass die Hallenflächen aufgrund geänderter Produktionsanforderungen regelmäßig neu unterteilt bzw. umgenutzt wurden. Hierdurch war der zum Zeitpunkt der Begehung vorliegende Planstand in einigen Bereichen nicht zutreffend. Für das Untergeschoss lagen bislang keine aktuellen Planunterlagen vor (z.B. werden Lagerräume als Prüfräume genutzt).

Ziel dieses Antrags auf Nutzungsänderung ist die Legalisierung der erfolgten Umnutzungen. 

Die Gebäudeteile Halle-1 und Halle-2 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Haselbach II in einem Gewerbegebiet.

Die Planunterlagen werden dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Nutzungsänderung befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende weist eingangs darauf hin, dass zu diesem Antrag eine Erklärung eines Angrenzer-Ehepaars eingegangen sei. Die schriftliche Erklärung, welche sich auf die durch die Firma verursachte Lärmproblematik bezieht, liege den Mitgliedern des Gemeinderats als Tischvorlage vor.

Im Folgenden wird der Antrag auf Nutzungsänderung von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und erläutert. Die von den Nachbarn vorgetragenen Hinweise bezüglich der Lärmproblematik sollen zusammen mit dem Antrag der Baurechtsbehörde vorgelegt werden.

Beschluss

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat, vorliegende Nutzungsänderung – zusammen mit der vom Angrenzer-Ehepaar eingereichten Erklärung - befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Nutzungsänderung "Fabrikantenvilla" mit Brandschutztechnischer Ertüchtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan Schönenbuchen.

Die EWS Elektrizitätswerke Schönau eG plant die Umnutzung der „Fabrikantenvilla“ zu Büroräumen. Der Brandschutznachweis wurde vom Bauherrn direkt an die Baurechtsbehörde übersandt. Das Gebäude ist denkmalgeschützt. Aufgrund der geplanten Nutzungsänderung sind nur kleine Eingriffe in die Bausubstanz vorgesehen (z.B. Wanddurchbruch für eine Tür im EG, Verkleidung der Treppenhauswände im 1. OG).

Mit diesem Antrag auf Nutzungsänderung wird auch ein Antrag auf Ausnahme gestellt. Die EWS Elektrizitätswerke Schönau eG beantragt eine Ausnahme von der Vorschrift der Barrierefreiheit nach § 35 Abs. 1 und § 39 LBO. Begründung: Da das Gebäude denkmalgeschützt ist, wäre der Aufwand zur barrierefreien Ertüchtigung der relativ geringen Nutzfläche im EG, OG und DG unverhältnismäßig hoch zu den erheblichen Mehrkosten für den Einbau eines Liftes und den Bau barrierefreier WC-Anlagen. Außerdem würden Eingriffe in das Gebäude entstehen, die das Baudenkmal negativ beeinflussen würde.

Eine Stellplatzberechnung für Fahrräder und Kraftfahrzeuge liegt den Antragsunterlagen  bei. Durch den Bau des Parkplatzes auf dem gegenüberliegenden Flurstück 419 wird der Bedarf gedeckt. Für die Fahrräder sollen auf Flurstück 450 ca. 18 Fahrradstellplätze für E-Bikes mit Ladestationen errichtet werden.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Nutzungsänderung mit dem zugehörenden Antrag auf Ausnahme befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.  

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Antrag auf Nutzungsänderung wird dem Gemeinderat von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Nutzungsänderung mit dem zugehörenden Antrag auf Ausnahme befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Stadtsanierung "Stadtmitte Ost": Vergabe eines Beratervertrags für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Nachdem zwischen den Jahren 2007 und 2015 die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte“ erfolgreich durchgeführt wurde, beabsichtigt die Stadt Schönau im Schwarzwald die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte Ost“.

In der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2019 wurde die Durchführung von „Vorbereitenden Untersuchungen“ im zukünftigen Erneuerungsgebiet „Stadtmitte Ost“ beschlossen. Die örtliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 22.02.2019.
Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH wurde beauftragt, die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. Am 09.09.2019 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung zustimmend zur  Kenntnis genommen. Außerdem wurde beschlossen, beim Regierungspräsidium Freiburg einen Antrag auf Städtebauförderung einzureichen.

Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Freiburg vom 07.04.2020 wurde der Stadt Schönau im Schwarzwald der Bewilligungsbescheid in Höhe von 500.000,00 € für das Jahr 2020 zugesandt.

Mittlerweile liegen bereits erste Anfragen seitens der Bürger vor.

Da die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) bereits die „Vorbereitenden Untersuchungen“ zu unserer aller Zufriedenheit durchgeführt hat, schlägt die Verwaltung vor, die weiterhin erforderlichen Beratungsleistungen bei der Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen bei der KE in Anspruch zu nehmen. Je nach der Intensität der Nachfrage belaufen sich die Kosten für die Beratungsleistungen auf jährlich brutto ca. 10.000,- EUR. Das Stadtsanierungsprogramm „Stadtmitte Ost“ läuft 8 Jahre.

Beschlussvorschlag

Der Beratervertrag für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen wird an die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan des Jahres 2020 stehen 10.000,00 € für Beratungsleistungen der KE zur Verfügung. Diese sind nicht von der durch Bürgermeister Peter Schelshorn erlassenen Maßnahmensperre infolge der Corona-Pandemie betroffen. Die Maßnahmensperre wurde dem Gemeinderat in der Videokonferenz vom 20.04.2020 erläutert und einhellig gebilligt.

Ein Auszug aus der vorgestellten und beschlossenen Maßnahmentabelle (Stadtsanierung) wird dem Gemeinderat nochmals zur Verfügung gestellt.


In der Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 sind bereits jährlich 10.000,00 € für Beratungsleistungen berücksichtigt.
 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Auf Frage von Stadtrat Schröder bestätigt der Vorsitzende, dass für die korrekte Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme die Beratung eines fachkundigen Dienstleisters benötigt werde.
Bauamtsleiter Wunderle ergänzt, dass der beauftragte Dienstleister bei Bedarf sowohl die Verwaltung als auch die Bürger beraten werde. Die Beratung der Bürger soll im Rahmen von Vorort-Sprechstunden erfolgen.  

Beschluss

Der Beratervertrag für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen wird an die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 8

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 06.12.2019 bis 09.04.2020 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspenden im Gesamtwert von
8.774,15 €.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende spricht den Spendern ein herzliches Dankeschön aus und lässt sodann über die Annahme der Spenden abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspenden im Gesamtwert von
8.774,15 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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9. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 9
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9.1. Eilentscheidung des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn bezieht sich auf die in dieser Sitzung von Stadträtin Münzer zur Häufigkeit von Eilentscheidungen gemachte Anmerkung und gibt hierzu die Anzahl der Eilentscheidungen bekannt, die von ihm seit seinem Amtsantritt getroffen wurden. Insgesamt seien dies 12 Eilentscheidungen gewesen, die sich auf die zurückliegenden Jahre wie folgt aufteilen:

2012 (1), 2013 (0), 2014 (1), 2015 (2), 2016 (3), 2017 (2), 2018 (2), 2019 (1).

Aufgrund dieser Zahlen könne nicht von einer großen Häufigkeit an Eilentscheidungen gesprochen werden.

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9.2. COVID-19-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt dem Gemeinderat einen Lagebericht zur aktuellen Covid-19-Pandemie.

Demzufolge seien die Zahlen an infizierten Personen in den letzten Tagen massiv zurückgegangen. Im ganzen Verbandsgebiet seien momentan nur noch eine infizierte Person sowie eine unter Quarantäne stehende Kontaktperson zu verzeichnen. Seit Beginn der Pandemie habe es im Verbandsgebiet bislang insgesamt 38 Fälle an infizierten Personen sowie 46 Fälle von Kontaktpersonen gegeben, für die häusliche Quarantäne angeordnet worden sei.

Weiter erklärt der Vorsitzende, dass man aufgrund der Corona-Krise - und der damit auch für die öffentliche Hand verbundenen kritischen Finanzsituation - verwaltungsseitig der städtische Haushalt 2020 hinsichtlich möglicher Einsparungen überprüft habe. Hierzu sei ein Maßnahme-Katalog erstellt und dem Gemeinderat in der Videokonferenz am 20. April vorgestellt und von diesem bewilligt worden.

Alle größeren städtischen Veranstaltungen, wie z. B. die Jahrmärkte, das Biosphärenfest oder die Wiesentäler Kulturwochen, habe man abgesagt, so der Vorsitzende weiter. Diskutiert werde auch schon auf höhere Ebene, ob die diesjährigen Weihnachtsmärkte stattfinden können.

Zur Freibadsaison 2020 teilt der Vorsitzende mit, dass die Lenkungsgruppe im Sozialministerium eine „AG Bäder“ eingesetzt habe. Diese vermelde als Zwischenstand:

  • Ein regulärer Badebetrieb ohne Einschränkungen werde in der Badesaison 2020 nicht möglich sein.
  • Eine Arbeitsgruppe aus Praktikern und Experten soll bis Ende Mai 2020 ein Konzept erarbeiten zum Betrieb der Bäder mit den zur Reduktion von Übertragungsrisiken in Bezug auf Coronavirus erforderlichen Einschränkungen.
  • Anfang Juni 2020 soll dann unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation eine Entscheidung getroffen werden, ab wann eine Inbetriebnahme der Bäder möglich sei.
  • Die Entscheidung zur Öffnung der Bäder liege dabei in der Verantwortung der öffentlichen Träger. 

Nach dem Vorliegen des Papiers gelte es, dieses zu bewerten und zu entscheiden, unter welchen Auflagen ein Freibadbetrieb in Schönau möglich sein werde oder gegebenenfalls auch nicht.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Vorsitzenden zur Kenntnis.


 

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10. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 10
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10.1. Covid-19-Pandemie; Schul- und Kindergartenbetrieb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 10.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Knobel berichtet, dass es viele Bürger bewegen würde, wie es mit dem Schul- und Kindergartenbetrieb weitergehe. Für viele Familien sei es in dieser Frage wichtig, dass sie über die weiteren Schritte gut, schnell und umfassend informiert werden . Dadurch könnte zudem erreicht werden, dass möglichst viele Kinder zeitnah in den Schul- bzw. Kindergartenbetrieb integriert werden.

Der Vorsitzende entgegnet, dass das Land Ende letzter Woche die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Ausweitung der Kinderbetreuung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs geschaffen habe. Daher werde der Buchenbrandkindergarten am 26. Mai mit diesem eingeschränkten Regelbetrieb starten, wobei die Kinder, bei denen Bedarf bestehe, in zwei Gruppen eingeteilt werden. Für die beiden Gruppen werden dann folgende Betreuungszeiten angeboten:
Gruppe A montags, dienstags und mittwochs (gerade KW) jeweils von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr und Gruppe B mittwochs (ungerade KW), donnerstags und freitags jeweils von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr.
Die Eltern werde man über dieses Angebot mit einem Rundbrief, der morgen herausgegeben wird, umfassend informieren.

Des Weiteren informiert der Vorsitzende, dass mittlerweile der Erlass der Kindergartengebühren für die Monate Mai und April entschieden worden sei.

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10.2. Neubau Mehrzweckhalle, Kostensituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 10.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer fragt nach der Entwicklung der Kostensituation bezüglich des Neubaus der Mehrzweckhalle.
Der Vorsitzend verweist auf die in der Verbandsversammlung am 30. Januar genannten Zahlen (Gesamtmehrkosten von rund 480.000 Euro), welche sich durch die im April getätigten Arbeitsvergaben nur unwesentlich geändert hätten.

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10.3. Mühlmattweg (Fußgänger- und Radverkehr)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 10.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer spricht den ortsnahen Mühlmattweg an, der oft geleichzeitig von Fußgängern und Radfahrern stark frequentiert werde. Zwischen den beiden Partien komme es auf dem schmalen Weg immer wieder zu Schwierigkeiten, weshalb die Anlegung eines separaten Radschnellweges sinnvoll wäre. Sie verweist hier auf Zuschüsse des Bundes, die für diese reinen Radwege zur Verfügung gestellt werden.

Bürgermeister Schelshorn erwidert, dass im Landkreis zunächst ein Radschnellweg zwischen Schopfheim und Lörrach geplant werde, wobei der Antrag auf Bezuschussung des Projekts über den Landkreis erfolgen  müsse. In weiteren Schritten sollen Radschnellwege im Markgräflerland und auf der Hochrheinschiene ausgebaut werden.
Als Nachteil für die Träger der Radschnellwege sei die ganzjährige Verkehrssicherungspflicht (Winterdienst) anzusehen.

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10.4. Bürgermeisterwahl am 5. Juli 2020, Stellenausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 10.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer möchte wissen, warum die Stellenausschreibung für die Bürgermeisterwahl am 5. Juli nicht in der örtlichen Tagespresse (BZ und MT) veröffentlicht wurde.
Der Vorsitzende antwortet, dass der Gemeinderat beschlossen habe, die Stelle nur im Staatsanzeiger Baden-Württemberg und im Schönauer Anzeiger auszuschreiben.

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10.5. Städt. Wohnhaus Friedrichstr. 37, Sanierungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 10.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker gibt das Lob der Bewohner des städtischen Wohnhauses Friedrichstr. 37 weiter, die sich über die laufenden Sanierungsarbeiten (Balkonanbringung) sehr erfreut zeigen.

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10.6. Covid-19-Pandemie, städtische Mehraufwendungen/Mindereinnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 10.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Stadträte Locker und Dr. Sladek fragen nach den finanziellen Auswirkungen, die der Stadt durch die Pandemie entstehen bzw. bereits entstanden sind.

Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass die Stadt aufgrund der Krise mit erheblichen Einbußen rechnen müsse. Derzeit sei das Rechnungsamt damit beschäftigt, für die Kommunalen Landesverbände die finanziellen Auswirkungen (Mehraufwendungen, Mindereinnahmen) detailliert zusammenzustellen. Die Aufstellung werde von den Landesverbänden für die Verhandlungen mit dem Land im Hinblick auf weitere Unterstützungsleistungen für die Kommunen benötigt.

Auf weitere Fragen von Stadtrat Dr. Sladek erklärt der Vorsitzende, dass die von der Corona-Krise besonders betroffenen örtlichen Gewerbebetriebe (soweit diese bekannt seien) seitens der Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeit unterstützt werden. Dies gelte insbesondere für die Weitergabe von Informationen und Hinweisen zu den aufgelegten Förderprogrammen.
Eine Haushaltssperre habe man bewusst nicht beschlossen, da dies die finanzielle Handlungsunfähigkeit der Stadt zur Folge hätte. Vielmehr habe man ein Maßnahmenkatalog („Ampelsystem für Maßnahmen-Stopps“) ausgearbeitet, mit dem rund eine halbe Million Euro eingespart werden können und den d er Gemeinderat im Rahmen der Videokonferenz am 20. April bewilligt habe.
 

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10.7. Offenhaltung von Wanderwegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 10.7

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier weist darauf hin, dass es bei der Beweidung der Weideflächen immer wieder zur Absperrung von Wanderwegen durch Weidedrahtzäune komme. Sie gehe davon aus, dass in diesem Sommer aufgrund der Corona-Krise viele Urlauber in der Region weilen werden, weshalb die Wanderwege möglichst offengehalten werden sollten.
Der Vorsitzende erwidert, dass die Wanderwege nicht in allen Beweidungsfällen völlig offengehalten werden können. Seitens der Pächter der städtischen Weideflächen werden die Sperrungen jedoch rechtzeitig mitgeteilt und über die Tourist-Information mittels Pressemitteilungen  an die Öffentlichkeit weitergegeben.

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10.8. Covid-19-Pandemie, erweiterter Schulbetrieb nach den Pfingstferien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 10.8

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Anschütz spricht die nach den Pfingstferien vorgesehene Aufnahme des Schulbetriebs an der Buchenbrand-Grundschule an. Gleichzeit werde der Betrieb der erweiterten Notbetreuung weiter angeboten, wodurch es hinsichtlich der Lehrerversorgung zu Engpässen kommen könnte.

Der Vorsitzende verweist auf die Zuständigkeit des Landes bezüglich der personellen Lehrkräfteausstattung an den Schulen. Dennoch bestehe seitens des Verbandes derzeit die Möglichkeit, eine Betreuungskraft für die Notbetreuung an der Schule einzusetzen, wodurch mögliche personelle Engpässe abgemildert werden können.

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10.9. Friedhof Schönau, Hinweise auf Mängel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 10.9

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schlageter weist auf verschiedene Mängel des Friedhofs hin. Unter anderem habe an einem Eingangstor die Türklinke gefehlt, die er jedoch im Eingangsbereich des Friedhofs gefunden und wieder montiert habe. Des Weiteren funktioniere angeblich die automatische Türöffnung beim „Behinderten-Eingang“ nicht mehr und in den Toilettenanlagen sollten aus Hygienegründen die Stoff-Handtücher durch Papier-Handtücher ersetzt werden.
Zu Letzterem führt der Vorsitzende aus, dass die Umstellung auf Papier-Handtücher im Zuge der vorgesehenen Toilettensanierung realisiert werden k ann.

Datenstand vom 29.05.2020 07:54 Uhr