Datum: 20.01.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2019
3 Stadtwald Schönau im Schwarzwald, Forstbetriebsplan 2020 - Beratung und Beschluss
4 Bauantrag Erweiterung des bestehenden Netto-Marktes auf Flst.-Nr. 1160 (Friedrichstraße 40)
5 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohngebäudes auf Flst.-Nr. 412/20 (Ringstraße 6)
6 Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses auf Flst.-Nr. 840 (Tunauer Straße)
7 Errichtung von vier freistehenden Containern auf Flst.-Nr. 325 (Tunauer Straße 11)
8 Jahresabschluss 2018, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO
9 Neubau MTB-Gebäude, Antrag Ausgleichstock
10 Haushaltssatzung 2020, Beratung und Beschlussfassung - Haushaltsplan 2020 - Stellenplan 2020 - Mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2023
11 Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs "Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald", Beratung und Beschlussfassung
12 Neugestaltung des Parkplatzes beim Freibad sowie der Zufahrt zum Campingplatz und Freibad: Vergabe von Ingenieurleistungen
13 Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
14 Kurzinformationen der Verwaltung
14.1 Einladung zur Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau am 08.02.2020
14.2 Baumfällarbeiten im Bereich der Stromtrasse entlang der Wiese durch die ED Netze GmbH
14.3 Biosphärengebiet Schwarzwald, Förderung des WWF-Projektes Insektenschutz
14.4 Sanierung der Außenwand des Jugendraums im Keller des Rathauses
15 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
16 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 30.01.2020

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer, der die Hauseigentümergemeinschaft Friedrichstraße 38 a vertritt, meldet sich zu Wort und weist im Zusammenhang mit dem heute unter Punkt 4 der Tagesordnung zu behandelnden Bauantrag (Erweiterung des bestehenden Netto-Marktes) auf unhaltbare Zustände hin, die durch den Markt hervorgerufen werden und die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betreffen.

So werden in der Anlieferzone abgelaufene Lebensmittel abgestellt und die dort stehende Restmülltonne mitsamt dem Abfall sei wegen Überfüllung öfters über mehrere Tage offen. Diese Art und Weise der Mülllagerung ziehe Ratten, Mäuse und Ungeziefer an, was sich besonders im Sommer zum Gesundheitsproblem entwickeln könne. Der Vorgänger-Markt habe die Lebensmittel im Lager deponiert; seit dem Betrieb des Netto-Marktes werde die eigentliche Anlieferzone aber immer mehr zum öffentlich sichtbaren Müllabladeplatz. Dieses negative äußere Erscheinungsbild  sei für einen Luftkurort eine schlechte Werbung.
 
Durch den geplanten Anbau werde der jetzige Zustand sicherlich nicht besser, denn mehr Verkaufsfläche bedeute logischerweise mehr Abfall. Niemand fühle sich für die Sauberkeit im Außenbereich des Markes zuständig und Hausmeisterdienste werden - im Gegensatz zum Vorgänger-Markt - vom jetzigen Marktbetreiber keine wahrgenommen.  Dieses Verhalten könne in letzter Konsequenz auch zu einem Wertverlust der Häuser führen.

Weiter führt der Zuhörer aus, dass es der Hauseigentümergemeinschaft nicht um die Beeinträchtigung privater Interessen, sondern um die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehe, die durch die vorgetragenen Tatsachen gefährdet werde.
Deshalb frage er an, ob die Stadt die Befürwortung des Bauantrags nicht mit Auflagen verknüpfen könne, mit denen die vorgetragenen unhaltbaren Zustände durch den Marktbetreiber oder den Eigentümer der Immobilie dauerhaft beseitigt werden.

Der Vorsitzende dankt dem Zuhörer für seine Ausführungen, die von der Hauseigentümergemeinschaft auch schriftlich formuliert wurden und dem Gemeinderat als Tischvorlage vorliegen. Er erwähnt außerdem, dass zu diesem Bauantrag ein weiteres Schreiben der Hausverwaltung Friedrichstr. 38 a bei der Stadt eingegangen sei.
Zu der Frage des Zuhörers erklärt der Vorsitzende, dass die vorgetragenen öffentlich-rechtlichen Belange rechtlich nicht mit dem Bauantragsverfahren verknüpft werden können. Die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen der Hauseigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung werde er jedoch mit dem Bauantrag an die zuständigen Stellen des Landratsamtes mit der Bitte um Prüfung weiterleiten.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2019 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 16.12.2019 anerkannt wird.

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3. Stadtwald Schönau im Schwarzwald, Forstbetriebsplan 2020 - Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Kurzfassung des Betriebsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2020 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.
Der Plan wird dem Gremium in der Sitzung von Dr. Suchomel vorgestellt und erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020 zu.

Rechtslage

§ 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt Dr. Christian Suchomel und Revierleiter Wolfram Scherb als Vertreter des Forstbezirks Todtnau herzlich willkommen.
Im Folgenden erläutert Dr. Suchomel den Anwesenden mittels einer Präsentation den vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020. Er geht dabei zunächst auf die Wirtschaftsziele mit den Zielbereichen, Ökonomie, Ökologie und Soziales ein. Als wesentlichste Aussagen werden hierzu festgehalten:

  • Die Produktion des nachhaltigen und umweltfreundlichen Rohstoffs Holz werde seit 2018 durch die Folgen des Klimawandels massiv beeinträchtigt.
  • Es sei davon auszugehen, dass 2020 die Massenvermehrung von Borkenkäfern noch andauere.
  • Dieser Gefahr für den Stadtwald soll durch geeignete Maßnahmen konsequent entgegengewirkt werden. Dazu gehöre insbesondere auch die Entnahme von käferbefallenen Bäumen.
  • Der zu erwartende Umfang erfordere ausnahmsweise eine pauschale Planung von zufälligen Nutzungen (3.350 Fm Käferholz).
  • Aufgrund der europaweit anhaltenden Kalamität sei die Lage am Holzmarkt
    (v.a. Fi, Ta, schlechte Qualitäten) äußerst angespannt. Eine merkliche Entspannung zeichne sich aktuell nicht ab.
  • Vor diesem Hintergrund sollte auch im Jahr vom Einschlag frischer Fichte und Tanne möglichst abgesehen werden. Sollte sich der Holzmarkt ändern, müsse entsprechend reagiert werden.
  • Die klimabedingten Waldschäden in den Jahren 2018/19 hätten verdeutlicht, wie wichtig der Aufbau bzw. die Entwicklung naturnaher, strukturreicher und vor allem klimastabiler Waldbestände sei.
  • Um die vielfältigen Funktionen und Leistungen des Waldes für die Gesellschaft (u.a. Bodenschutz, Trinkwasserspeicher) nachhaltig zu sichern, dürfe und soll auf diesbezüglich notwendige (!) Maßnahmen trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nicht verzichtet werden
  • Im Jahr 2020 beschränke sich der Forstbetrieb vorrangig auf lokal angepasste Pflegemaßnahmen und auf die Wiederbewaldung erster Schadflächen. Dies diene zudem der Sicherung des langfristig angestrebten Nadelbaumanteils (40%). Im Übrigen erfolge die Verjüngung des Gemeindewalds in der Regel durch die Natur.
  • Die Umsetzung des von der Stadt Schönau beschlossenen Alt- und
    Totholzkonzepts werde fortgesetzt.
  • Der Regiebetrieb mit den eigenen Waldarbeitern bleibe erhalten und die „Azubi-Gruppe“ des GVV werde im vereinbarten Rahmen im Stadtwald eingesetzt.

Zum vorliegenden Betriebsplan-Entwurf hält Dr. Suchomel weiter fest, dass Im Forstwirtschaftsjahr 2020 ein planmäßiger Holzeinschlag mit einer Nutzung von 7.600 Efm vorgesehen sei. Aufgrund der geschilderten Einflüsse müsse jedoch in diesem Jahr mit einem negativen Betriebsergebnis von rund 225.000 € gerechnet werden, sofern sich die Holzmarktlage gegenüber der aktuellen Prognose nicht verändere/verschlechtere und keine sonstigen Störungen im Betriebsablauf (z.B. Schäden durch Sturm, Schneebruch) auftreten.
Der Betriebsplan 2020 sehe Ausgaben von 488.500 € und Einnahmen von 263.371 € vor.

Über den vorliegenden Betriebsplan schließt sich eine kurze Aussprache an, in der von Dr. Suchomel Fragen zur Käferkalamität, der Wiederbewaldung und zu den Holzpreisen beantwortet werden.

Stadtrat Schlageter kritisiert, dass ein Teil des neuen Premiumwanderweges „Belchen-Steig“ durch Forstarbeiten beschädigt worden sei.
Dem Vorsitzenden ist hiervon nichts bekannt, er werde den Hinweis jedoch prüfen lassen.

Der Vorsitzende hält abschließend als Fazit fest, dass das für das diesjährige Forstwirtschaftsjahr prognostizierte Defizit zwar schmerze, die Ergebnisse des Forsthaushaltes jedoch immer im Durchschnitt der zehnjährigen periodischen Betriebsplanung gesehen und abschließend beurteilt werden müssen. Als wichtiges Ziel für die Zukunft sollte sein, die eigenen Waldarbeiter vermehrt im Stadtwald einzusetzen.

Er dankt sodann Dr. Suchomel für den guten und fachlich fundierten Vortrag. Ein herzliches Dankeschön für gute Arbeit gehe an alle Mitarbeiter des Forstbezirks und der Forstbetriebsgemeinschaft. Ein besonderes Dankeschön richtet er an Revierleiter Wolfram Scherb und an die Waldarbeiter.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020 zu.
Mit diesem Beschluss geht die Bitte an die Forstverwaltung einher, die Einsatzstunden der GVV-Waldarbeiter im Stadtwald ab dem Forstwirtschaftsjahr 2020 angemessen zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Betriebsplan_2020.pdf

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4. Bauantrag Erweiterung des bestehenden Netto-Marktes auf Flst.-Nr. 1160 (Friedrichstraße 40)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hintere Hofmatt“.

Auf dem Baugrundstück befindet sich ein Wohn- und Geschäftsgebäude (Netto-Markt). Der  Geschäftsbereich soll im Erdgeschoss Richtung Norden erweitert werden. Die Abmessungen der Erweiterung betragen 5,0 m x 25,59 m, Höhe ca. 3,10 m (im Bereich der Traufe). Die Verkaufsraumerweiterung beträgt 124,90 m².
Als Tragkonstruktion ist eine Stahlkonstruktion vorgesehen, die im Außenwandbereich mit PU-Sandwichelementen verkleidet werden soll. Der Anbau erhält ein Flachdach.

Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen und auch Stellplätze für Fahrräder werden nachgewiesen. Erforderlich sind 33 Stellplätze für Pkw’s (vorhanden sind 41 Stellplätze). Für Fahrräder sind drei Stellplätze vorzusehen (vorhanden sind sechs Fahrradstellplätze).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Wunderle erläutert.
Der Vorsitzende begrüßt die beabsichtigte Markterweiterung, die für den Standort wichtig sei. Die zum Bauantrag von der Hauseigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung eingereichten schriftlichen Stellungnahmen werden mit dem Bauantrag an das Landratsamt mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten. Die vorliegenden Schreiben der Hauseigentümergemeinschaft Friedrichstr. 38 a und der Hausverwaltung Friedrichstr. 38 a werden dem Landratsamt mit dem Bauantrag eingereicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltung von Stadträtin Strohmaier).

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5. Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohngebäudes auf Flst.-Nr. 412/20 (Ringstraße 6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB) sowie in der Wasserschutzzone III.

Das Erdgeschoss soll erhalten bleiben. Über dem Erdgeschoss ist ein weiteres Vollgeschoss mit einem ausgebauten Dachgeschoss geplant. Die Firsthöhe liegt ca. 10 m über dem Gelände.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Wunderle erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses auf Flst.-Nr. 840 (Tunauer Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Grundbuch sind Dienstbarkeiten gegenüber der EWS und ED eingetragen (Leitungsrechte usw.).

Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines Wohnhauses. Das Gebäude soll eingeschossig mit Satteldach (bis ca. 45 ° Dachneigung) errichtet werden.

Achtung:
Das geplante Gebäude befindet sich teilweise im HQ-100-Bereich. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist es grundsätzlich untersagt, Gebäude zu errichten oder zu erweitern. Eine Ausnahmegenehmigung ist nur möglich, wenn im Einzelfall das Vorhaben

  • die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird,
  • den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
  • den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
  • hochwasserangepasst gebaut wird.

Da für das geplante Gebäude eine Baugenehmigung erforderlich ist, entscheidet die zuständige Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde über die Ausnahmegenehmigung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten. Auf die Hochwasserproblematik wird hingewiesen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle gibt dem Gemeinderat den Bauantrag mit entsprechenden Erläuterungen bekannt.
Stadtrat Schröder tut sich schwer mit der Befürwortung der Bauvoranfrage. Er befürchtet, dass mit Genehmigung des Bauvorhabens möglicherweise Maßnahmen zum Hochwasserschutz auf die Stadt zukommen könnten.
Bauamtsleiter Wunderle verweist auf die in der Sitzungsvorlage angeführten Auflagen, die seitens des Bauantragsstellers (und nicht von der Gemeinde) zu erfüllen sind, um überhaupt eine Ausnahmegenehmigung für den Bau des Wohnhauses im festgesetzten Überschwemmungsgebiet zu erhalten. In dieser Hinsicht werde das Baurechtsamt die Bauvoranfrage genauestens prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten. Auf die Hochwasserproblematik wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltungen von Stadträtin Strohmaier und Stadtrat Schröder)

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7. Errichtung von vier freistehenden Containern auf Flst.-Nr. 325 (Tunauer Straße 11)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 7

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Flst.-Nr. 325 stehen schon seit längerem vier Container ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung. Deshalb hat die Baurechtsbehörde des Landratsamts Lörrach die Firma Meratat GmbH mit Schreiben vom 12.11.2018 aufgefordert, einen entsprechenden Bauantrag über die Stadt Schönau im Schwarzwald einzureichen. Die Baurechtsbehörde hat hierzu eine Frist bis zum 18.12.2018 gesetzt.

Laut Aussage der Firma Meratat GmbH handelt es sich um vier Container der Größe 2,50 m x 6,0 m. Die Container werden nicht mehr genutzt und sollen verkauft werden.

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Die Container befinden sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Container bis zum 31.03.2020 entfernt werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und vom Vorsitzenden erläutert. Er schlägt vor, den Antrag mit der Maßgabe zu befürworten, dass die vier Container bis zum 31. März zu entfernen sind.
In ihren Stellungnahmen wird von den Stadträten Gierth, Locker, Schröder und Strohmeier dieselbe Auffassung vertreten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürworten an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten mit der Maßgabe, dass die vier Container bis spätestens 31. März 2020 zu entfernen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Jahresabschluss 2018, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Jahresabschluss stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde dar. Er zeigt die wesentlichen Ereignisse des letzten Jahres und gibt damit in Verbindung mit der finanziellen Perspektive einen ganzheitlichen Einblick in die Arbeit der Verwaltung. Somit informiert der Bericht die Bürgerinnen und Bürger, die politischen Gremien und die Verwaltung über die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Schönau im Schwarzwald.

Der Jahresabschluss 2018 wurde entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung von der Verwaltung aufgestellt. Dieser liegt dem Gemeinderat vollumfänglich als Sitzungsvorlage vor. Die wesentlichen Eckpunkte werden in der Sitzung mittels einer Präsentation erläutert.

Erfreulich ist, dass es auch im dritten „doppischen“ Haushaltsjahr wiederum gelungen ist,  einen positiven Jahresabschluss vorzulegen.

So konnte das Ergebnis des Jahres 2017 nochmals deutlich übertroffen werden und die Ergebnisrechnung schloss mit einem „Rekord“-Überschuss von 1.519.156,35 ab. Davon entfallen 1.223.288,48 € auf das ordentliche Ergebnis und 295.867,87 € auf das Sonderergebnis. Die Abschreibungen konnten in voller Höhe erwirtschaftet werden. Zum 31.12.2018 werden Ergebnis-Rücklagen von insgesamt 2.939.289,61 € ausgewiesen. Davon entfallen 2.389.799,39 € auf Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und 549.490,22 € auf Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses.

Die Finanzrechnung schloss mit einem Überschuss von 823.256,19 € ab. Der Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung beträgt 1.945.059,63 €. Der Mindestzahlungsmittelüberschuss von 309.616,16 € (= Tilgung) konnte somit erwirtschaftet werden.  Der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquide Mittel) beträgt 1.125.183,89 €. Die Soll-Liquiditätsreserve nach § 22 Abs. 2 GemHVO wird nachgewiesen.

Zusätzlich zum Zahlungsmittelbestand von 1.125.183,89 € verfügte die Stadt Schönau im Schwarzwald zum 31.12.2018 über kurz- und mittelfristige Geldanlagen von 1.500.000 €. Diese warfen zwar keine Zinserträge ab, waren aber zumindest vor Negativzinsen der Banken geschützt. Das Guthaben eines Bausparvertrags betrug 318.359,70 €. Dieses wird auch nicht zum Zahlungsmittelbestand gerechnet, warf aber Zinserträge ab und könnte kurzfristig in Zahlungsmittel umgewandelt werden. An den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wurden „Ausleihungen“ von 793.016,44 € vergeben. Diese könnten kurzfristig vom Eigenbetrieb umgeschuldet und dem Kernhaushalt somit weitere Liquidität zugeführt werden.  

Beschlussvorschlag

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 20.01.2020 den Jahresabschluss für das Jahr 2018 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
9.142.942,99
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
7.919.654,51
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
1.223.288,48
1.4
Außerordentliche Erträge
437.424,22
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
141.556,35
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
295.867,87
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
1.519.156,35
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
8.781.502,40
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
6.836.442,77
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
1.945.059,63
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
136.374,44
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
944.37,80
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-807.993,36
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
1.137.066,27
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
309.616,16
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
-309.616,16
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
827.450,11
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                       Einzahlungen und Auszahlungen
-4.093,92
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
301.827,70
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
823.256,19
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
1.125.183,89
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
2.680,00
3.2
Sachvermögen
33.504.013,24
3.3
Finanzvermögen
6.192.143,51
3.4
Abgrenzungsposten
38.758,22
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
39.737.594,97
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
2.939.289,61
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
11.045.330,33
3.11
Rückstellungen
968.632,48
3.12
Verbindlichkeiten
3.106.920,70
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
42.894,30
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
39.737.594,97

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Rechtslage

§ 95 b Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Jahresrechnung 2018 wird von Rechnungsamtsleiter Stähle mittels einer Präsentation in komprimierter Form vorgestellt und erläutert.
Er geht dabei besonders auf folgende Punkte ein:
  • Ziele des Jahresabschlusses
  • Ergebnisrechnung 2018 
  • Sonderergebnis 2018  
  • Finanzrechnung 2018 
  • Bilanz 2018 
  • Ausblick 2019 
Als Fazit zur Jahresrechnung, die mit dem positiven Gesamtergebnis von 1.519.156 EUR abschließt, hält Rechnungsamtsleiter Stähle fest, dass die wirtschaftliche Lage der Stadt als sehr gut bezeichnet werden könne. Ebenso sei die finanzielle Lage der Stadt als sehr gut zu bezeichnen.

Fragen zum Vortrag des Rechnungsamtsleiters werden aus der Mitte des Gemeinderats nicht gestellt. Das gute Rechnungsergebnis wird allgemein mit Freude zur Kenntnis genommen.

Der Vorsitzende dankt Rechnungsamtsleiter Stähle und seinem Team für die gute Arbeit.

Beschluss

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 20.01.2020 den Jahresabschluss für das Jahr 2018 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
9.142.942,99
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
7.919.654,51
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
1.223.288,48
1.4
Außerordentliche Erträge
437.424,22
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
141.556,35
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
295.867,87
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
1.519.156,35
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
8.781.502,40
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
6.836.442,77
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
1.945.059,63
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
136.374,44
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
944.37,80
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-807.993,36
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
1.137.066,27
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
309.616,16
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
-309.616,16
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
827.450,11
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                       Einzahlungen und Auszahlungen
-4.093,92
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
301.827,70
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
823.256,19
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
1.125.183,89
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
2.680,00
3.2
Sachvermögen
33.504.013,24
3.3
Finanzvermögen
6.192.143,51
3.4
Abgrenzungsposten
38.758,22
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
39.737.594,97
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
2.939.289,61
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
11.045.330,33
3.11
Rückstellungen
968.632,48
3.12
Verbindlichkeiten
3.106.920,70
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
42.894,30
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
39.737.594,97

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_Jahresabschluss_2018.pdf

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9. Neubau MTB-Gebäude, Antrag Ausgleichstock

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 9

Sachverhalt

In der Sitzung vom 27.05.2019 wurde der Gemeinderat umfassend über den Planungsstand bezüglich des MTB-Gebäudes informiert. In der gleichen Sitzung wurde die Verwaltung vom Gemeinderat ermächtigt auf Basis der vorgestellten Planung weiter zu arbeiten und einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2020 für die Nutzung „Tourismus Schwarzwaldregion Belchen“ zu stellen. Der Antrag auf Tourismusinfrastrukturfördermittel wurde am 10.09.2019 gestellt.

Außerdem wurde im Oktober 2019 der Antrag auf Aufnahme der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte Ost“ in die Städtebauförderung 2020 gestellt. Entsprechend der Kosten- und Finanzierungsübersicht soll der Mehrzweckraum im Rahmen der Stadtsanierung anteilig gefördert werden.  

Im Rahmen des Haushaltsplans 2020 wurde von der Verwaltung geprüft ob und inwieweit Fördermöglichkeiten im Rahmen des Ausgleichstocks für das MTB-Gebäude bestehen. Am 03.01.2020 wurden vom Bürgermeister und der Verwaltung entsprechende Gespräche beim Regierungspräsidium Freiburg geführt. Für die Nutzungen „Tourismus Schwarzwaldregion Belchen“ und „Mehrzweckraum“ bestehen grundsätzlich auch Fördermöglichkeiten durch den Ausgleichstock. Die Verwaltung hat 300.000 € an Ausgleichstockmittel in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen. Dafür ist bis spätestens 31.01.2020 ein Ausgleichstockantrag über das Landratsamt Lörrach beim Regierungspräsidium Freiburg einzureichen.

Der Bau des MTB-Gebäudes und dessen Finanzierung ist im Haushaltsplan 2020 bzw. in der Finanzplanung 2021 bis 2022 veranschlagt. Der Haushaltsplan 2020 soll in der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2020 beschlossen werden. Die Kostenschätzung und die Finanzierung werden dem Gemeinderat auch an dieser Stelle nochmals zur Verfügung gestellt:

Kostenschätzung vom 29.07.2019:



Investition
 
Kostenschätzung
Haushaltsplan
2020
2021
2022
Tourist-Information
netto
947.863,00
947.863,00
94.786,30
758.290,40
94.786,30
Mehrzweckraum
brutto
816.758,00
816.758,00
81.675,80
653.406,40
81.675,80
Geschäftsstelle BSG
brutto
2.066.215,00
2.066.215,00
206.621,50
1.652.972,00
206.621,50
Wohnung
brutto
237.942,00
237.942,00
23.794,20
190.353,60
23.794,20
Summe:
 
4.068.778,00
4.068.778,00
406.877,80
3.255.022,40
406.877,80







Zuschüsse

Anträge
Haushaltsplan
2020
2021
2022
Tourist-Information
TIP
-473.931,50
-473.931,50
-47.393,15
-379.145,20
-47.393,15
Mehrzweckraum
Stadtsan.
-147.000,00
-147.000,00
-14.700,00
-117.600,00
-14.700,00
TI + Mehrzweckraum
Ausgleichst.
-300.000,00
-300.000,00
-30.000,00
-240.000,00
-30.000,00
Geschäftsstelle BSG

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Wohnung

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe:
22,63%
-920.931,50
-920.931,50
-92.093,15
-736.745,20
-92.093,15







Eigenkapital (liquide Mittel)
 
Bilanz
Haushaltsplan
2020
2021
2022
Tourist-Information
 
-273.931,50
-273.931,50
-27.393,15
-219.145,20
-27.393,15
Mehrzweckraum
 
-169.758,00
-169.758,00
-16.975,80
-135.806,40
-16.975,80
TI + Mehrzweckraum
Ausgleichst.
300.000,00
300.000,00
30.000,00
240.000,00
30.000,00
Geschäftsstelle BSG
 
-566.215,00
-566.215,00
-56.621,50
-452.972,00
-56.621,50
Wohnung
 
-237.942,00
-237.942,00
-23.794,20
-190.353,60
-23.794,20
Summe:
23,30%
-947.846,50
-947.846,50
-94.784,65
-758.277,20
-94.784,65







Fremdkapital (Darlehen)
 
Bilanz
Haushaltsplan
2020
2021
2022
Tourist-Information
 
-200.000,00
-200.000,00
-20.000,00
-160.000,00
-20.000,00
Mehrzweckraum
 
-500.000,00
-500.000,00
-50.000,00
-400.000,00
-50.000,00
Geschäftsstelle BSG
 
-1.500.000,00
-1.500.000,00
-150.000,00
-1.200.000,00
-150.000,00
Wohnung
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe:
54,07%
-2.200.000 €
-2.200.000,00
-220.000,00
-1.760.000,00
-220.000,00
 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage der Kostenschätzung vom 29.07.2019 einen Ausgleichstockantrag über 300.000 € für den Neubau des MTB-Gebäudes zu stellen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage der Kostenschätzung vom 29.07.2019 einen Ausgleichstockantrag über 300.000 € für den Neubau des MTB-Gebäudes zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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10. Haushaltssatzung 2020, Beratung und Beschlussfassung - Haushaltsplan 2020 - Stellenplan 2020 - Mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 10

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans 2020 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.11.2019 vorgestellt und beraten. Einsparungs- bzw. Änderungsvorschläge wurden vom Gemeinderat nicht vorgebracht. Wie in der Vorlage vom 25.11.2019 beschrieben, werden bei der Erstellung des endgültigen Zahlenwerks neu vorliegende „Erkenntnisse“ von der Verwaltung berücksichtigt.

Die Änderungen zwischen „Entwurfsfassung“ und „Beschlussversion“ wurden von der Verwaltung in einer Excel-Liste dokumentiert, die dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt und in der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2020 erläutert wird.

Der nun vorliegende Haushaltsplan für das Jahr 2020 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt und besteht aus

  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
    • Allgemeines
    • Jahresabschluss 2018
    • Rechnungsergebnis 2019
    • Überblick über das Haushaltsjahr 2020
    • Ergebnishaushalt 2020
    • Finanzhaushalt 2020
    • Finanzhaushalt 2020 – Investitionen
    • Schuldenübersicht nach Kostenstellen
    • Mittelfristige Finanzplanung
      • Ergebnishaushalt
      • Finanzhaushalt
      • Investitionsprogramm
    • Schlussbetrachtung
  • Gesamtergebnishaushalt
  • Gesamtfinanzhaushalt
  • Mittelfristige Finanzplanung
  • Teilhaushalt 1 – Zentrale Verwaltung
  • Teilhaushalt 2 – Schule und Kultur
  • Teilhaushalt 3 – Soziales und Jugend
  • Teilhaushalt 4 – Gesundheit und Sport
  • Teilhaushalt 5 – Gestaltung der Umwelt
  • Teilhaushalt 6 – Zentrale Finanzdienstleistungen
  • Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt
  • Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt
  • Anlagen
    • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
    • Stellenplan
    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden
    • Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan Teil der Haushaltssatzung.

Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Während in der Entwurfsfassung noch mit einem Defizit von 542.330,00 € gerechnet wurde, wird nun in der Beschlussversion des Ergebnishaushalts 2020 ein Defizit von 337.210,00 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.
Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:

 
Datengrundlage
Rücklage
31.12.2018
Jahresabschluss 2018
2.389.799,39 €
Zuführung 2019
Haushaltsplan 2019
237.473,00 €
31.12.2019
 
2.627.272,39 €
Entnahme 2020
Entwurf 2020
-337.210,00 €
31.12.2020
 
2.290.062,39 €

Trotz einer Entnahme von 337.210,00 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2020 einen Bestand von 2.290.062,39 € aus.

Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen fünf Gründe:
  • Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis (incl. Jagdpachtanteil) sieht einen Zuschussbedarf von 225.129,00 € vor.
  • Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird mit 2.790.000,00 € kalkuliert. Das sind 210.000,00 € weniger als im Haushaltsplan 2019. Dies kann zumindest teilweise durch den Rückgang des Gewerbesteuerumlagesatzes von 68 % auf 35 % (Wegfall Zuschlag „Deutsche Einheit“) ausgeglichen werden.
  • Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 156.477,00 € auf 1.890.717,00 €. Die Gründe liegen im Wesentlichem im Flächennutzungsplan und den Genehmigungsverfahren für die Zentralkläranlage und die Verbandssammler.
  • Erhöhte Unterhaltungsaufwendungen in den Bereichen
    • Feuerwehr (7 St. neue Tore, Ausgleich Bodenunebenheiten)
    • Gymnasium (Fluchttüren UG, Putzschäden Klassenzimmer, Schließanlage)
    • Abwasserbeseitigung (EKVO, Abbau Sanierungsstau, Johann-Peter-Hebel-Weg – Sanierung Mischwasser- und Schmutzwasserkanal)
  • Umsetzung des DigitalPakts im Gymnasium
    • Die Maßnahme wird mit 80% bezuschusst
    • Die Betreuung des Verwaltungsnetzes und der Support der mobilen Endgeräte muss vom Schulträger übernommen werden – Voraussetzung für die Bezuschussung (VwV DigitalPakt)

Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf der Fortschreibung des Haushaltserlasses vom 08.11.2019. Die Entwicklung in den Jahren 2018 bis 2020 stellt sich wie folgt dar.

Entwicklung Finanzausgleich
2018
(Ergebnis)
2019
(Plan)
2020
(Plan)
Bedarfsmesszahl
3.312.322
3.444.012
3.520.600
Steuerkraftmesszahl
3.099.234
4.122.022
4.364.600
Schlüsselzahl
0
0
0
Sockelgarantie
213.088
0
0
Steuerkraftsumme
3.099.234
4.122.022
4.513.826
Steuerkraftsumme je Einwohner *
1.238,20
1.680,40
1.859,07

* für das Jahr 2018 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2017        =        2.503 Einwohner
* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018        =        2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019        =        2.428 Einwohner

Für den Zeitraum 2018 bis 2020 ist eine deutliche Steigerung bei der Steuerkraftsumme erkennbar. Bei der Steuerkraftsumme je Einwohner ist zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahlen sinken.

Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. In ihm werden die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands dargestellt. Im Jahr 2020 nimmt der Zahlungsmittelbestand um 1.323.897,00 € ab.
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts 2020 beträgt 395.110,00 €. Somit können die Tilgungen nicht aus den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen bedient werden. Stattdessen werden im Jahr 2020 die Tilgungsleistungen aus den liquiden Eigenmitteln entnommen. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt  2.048.585,00 €. Davon sollen 1.439.000,00 € über Darlehen finanziert werden.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2019 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 2.673.205,31 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2020 von -1.323.897,00 € verbleiben zum 31.12.2020 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 1.349.308,31 €. Davon sind 147.076,65 € für Rückstellungen gebunden. Die liquiden Eigenmittel liegen somit deutlich über der Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 142.247,54 €.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 5.668.900,00 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse vom 1.657.338,00 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf dem Bau des MTB-Gebäudes und auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost.

Die „freien“ liquiden Eigenmittel per 31.12.2020 von 1.202.231,66 € werden aber definitiv nicht ausreichen, das ambitionierte Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2023 zu finanzieren. Dieses ist nur durch die Gewährung von entsprechenden Fördermitteln durch das Land zu stemmen.
Insbesondere die prekäre Situation im Stadtwald und die hohen Umlageforderungen des GVV wirken sich allerdings negativ auf die Zahlungsmittel des Ergebnishaushalts aus. Der Ergebnishaushalt wird jedoch trotz Defizite ab dem Jahr 2021 wieder einen Zahlungsmittelüberschuss ausweisen.
Durch eine Umschuldung des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ können im Jahr 2021 rund 710.016,00 € an liquiden Mitteln an den Kernhaushalt rückgeführt werden. Durch die Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt wird die Verschuldung um netto 1.656.360,00 € auf 5.092.158,00 € steigen. Ab dem Jahr 2023 ist wieder mit einer Abnahme der Schulden zu rechnen. Die jährliche Tilgungsleistung liegt jedoch bei über 300.000,00 €, so dass jedes Jahr rund 6% der Kredite getilgt werden. Dies stellt einen hohen Wert dar. Die Stadt setzt ihre hohe Steuerkraft somit konsequent zum Abbau ihrer Schulden ein.  

Bei der Abwägung der Finanzierungsmöglichkeiten (Eigenmittel / Darlehen 🡺 Zeitpunkt, Zinsentwicklung) ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Hausbanken ab dem Jahr 2020 die Freibeträge für Negativzinsen deutlich reduzieren, so dass bei weiterhin hoher Liquidität Negativzinsen nicht mehr vermieden werden können.

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.01.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 €
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.077.608
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
8.414.818
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-337.210
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-337.210

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.492.724
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.887.834
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-395.110
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
875.093
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
2.923.678
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-2.048.585
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-2.443.695
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.439.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
319.202
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.119.798
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.323.897

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                     Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        1.439.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.661.900 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.200.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Änderungen, die zwischen der „Entwurfsfassung“ und der nun vorliegenden „Beschlussversion“ des Haushaltsplanes 2020 zwischenzeitlich eingetreten sind, werden dem Gremium von Rechnungsamtsleiter Stähle einzeln vorgetragen und eingehend erläutert.

Stadträtin Münzer führt aus, dass man dem Haushaltsplan 2020 alles in allem zustimmen könne. Derzeit befinde sich die Stadt jedoch in einer fiskalischen Abwärtsspirale, weshalb sie die vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen „Luisenstraße“ und „Zufahrt Campingplatz“ sehr kritisch sehe. Aus diesem Grund werde sie sich bei der Beschlussfassung der Haushaltssatzung enthalten. Gleichzeitig hoffe sie, dass sich die Finanzsituation in 2021 wieder bessere.
Der Vorsitzende verweist darauf, dass es die momentane städtische Finanzlage zulasse, die für dieses Jahr geplanten und vom Gemeinderat beschlossenen investiven Maßnahmen durchzuführen. Diese seien für den Erhalt und für die Verbesserung der Infrastruktur wichtig, würde man diese Investitionen nicht tätigen bzw. verschieben, wäre dies eindeutig ein Rückschritt.
Die Stadträte Dr. Sladek, Gierth und Knobel halten diesen Ansatz ebenfalls für richtig.

Beschluss

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.01.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 €
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.077.608
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
8.414.818
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-337.210
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-337.210

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.492.724
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.887.834
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-395.110
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
875.093
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
2.923.678
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-2.048.585
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-2.443.695
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.439.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
319.202
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.119.798
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.323.897

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                     Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        1.439.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.661.900 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.200.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltung von Stadträtin Münzer)

Dokumente
Download 154_Haushaltsplan 2020_SAP_BESCHLUSS.pdf
Download 154_Haushaltsplan 2020_Veränderungsliste.pdf

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11. Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs "Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald", Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 11

Sachverhalt

Der Eigenbetrieb ist finanzwirtschafltich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für den Eigenbetrieb ist somit ein separater Wirtschaftsplan aufzustellen.

In § 14 Eigenbetriebsgesetz werden die Bestandteile des Wirtschaftsplans festgelegt:
  • Erfolgsplan
  • Vermögensplan
  • Stellenübersicht
 
Entsprechend den Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts ist dem Wirtschaftsplan eine mittelfristige Finanzplanung anzufügen.

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019 detailliert vorgestellt und erläutert. Änderungswünsche hinsichtlich der wesentlichen Aufwendungen des Erfolgsplans und der vorgesehenen Investitionen sowie Einsparungsvorschläge wurden vom Gemeinderat  nicht vorgebracht. Somit wird die Entwurfsversion vom 16.12.2019 unverändert zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Erfolgsplan des Betriebszweigs „Seniorenzentrum“ wird ein Jahresverlust von 17.923 € ausgewiesen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus der Neukalkulation der Verwaltungskostenbeiträge für die Leistungen des Bürgermeisters und des Gemeinderats (Stadt Schönau im Schwarzwald - Kernhaushalt) und die Leistungen der Verbandsverwaltung (GVV Schönau - siehe Beschluss der Verbandsversammlung vom 06.12.2018), welche für die Jahre 2019 bis 2022 neu kalkuliert wurden.

Im Betriebszweig „Wohnraumvermietung“ kann dagegen mit einem Jahresgewinn von 10.359 € gerechnet werden. Im Bereich Wohnraumvermietung können die erhöhten Verwaltungskostenbeträge und die steigenden Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen durch höhere Mieteinnahmen ausgeglichen werden. Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung steigen über den gesamten Wohnungsbestand von 53.200 € im Jahr 2019 auf 61.500 € im Jahr 2020. Die Schwerpunkte liegen dabei im Austausch der Bodenbeläge in den Treppenhäusern der Anwesen Friedrichstr 2 + 4  (18.000 €), im Austausch des Hauptzählerkasten mit Hauseinführung im Anwesen Friedrichstr. 2 und in der weiteren Sanierung des Anwesen Friedrichstr. 37 (Austausch des Hauptzählerkasten mit Hauseinführung) = 10.000 €.
Bei den Mieterträgen wirken sich insbesondere die Vermietung der Eigentumswohnung im Anwesen Schützenweg 4 und die Vermietung der Dachgeschosswohnung im Anwesen Friedrichstr. 16 positiv aus.

Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald weist somit einen Gesamt-Jahresverlust von 7.564 € aus.

Im Vermögensplan sind im Jahr 2020 keine größeren Investitionen geplant. Dadurch können Darlehen vermieden und die Verschuldung um 82.614 € reduziert werden. Im Zuge der Breitbanderschließung durch den Zweckverband Breitbandversorgung sollen die Liegenschaften des Eigenbetriebs sukzessive an das Breitbandnetz angeschlossen werden. Für die Liegenschaften Brand 34, Gentnerstr. 1 und Wiesenstr. 6 sollen Müllboxen beschafft werden. Nach der Erstellung des POP`s für die Breitbandversorgung soll der Stellplatz der Liegenschaft Gentnerstr. 1 mit einfachen Mitteln befestigt werden.

Im Vermögensplan 2020 wird eine Deckungsmittellücke von 16.773 € ausgewiesen. Diese kann durch erübrigte Deckungsmittel der Vorjahre ausgeglichen werden.

Der Wirtschaftsplan 2020 sowie die mittelfriste Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 wird den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Aufgrund von §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009 hat der Gemeinderat am 20.01.2020 den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
309.925 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
317.489 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-7.564 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
110.629 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
127.402 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbetrag des Vermögensplans  
      für das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-16.773 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
16.773 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf;
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-  
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 €.

Rechtslage

§ 14 Eigenbetriebsgesetz, 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle bemerkt, dass der vorliegende Wirtschaftsplan 2020 mit dem in der letzten Gemeinderatssitzung beratenen Planentwurf zu einhundert Prozent übereinstimme.
Auf Anfrage stellt er fest, dass seitens des Gemeinderats keine weitere Planerläuterung gewünscht wird.

Beschluss

Aufgrund von §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009 hat der Gemeinderat am 20.01.2020 den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
309.925 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
317.489 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-7.564 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
110.629 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
127.402 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbetrag des Vermögensplans  
      für das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-16.773 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
16.773 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf;
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-  
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_4100_Wirtschaftssplan 2020_BESCHLUSS.pdf

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12. Neugestaltung des Parkplatzes beim Freibad sowie der Zufahrt zum Campingplatz und Freibad: Vergabe von Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.11.2018 beschlossen, dass das Verkehrskonzept Freibad Schönau auf der Grundlage der vorgestellten Planvariante 2 weiterverfolgt und realisiert werden soll. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die dazu erforderlichen Gespräche mit den EWS zu führen. Über die mit den EWS geführten Gespräche und Verhandlungen, sowie sich daraus ergebenden Planänderungen, wurde der Gemeinderat fortlaufend informiert; insbesondere in den Sitzungen vom 25.02.2019, 18.03.2019 und 15.07.2019. In der Sitzung vom 18.03.2019 stimmte der Gemeinderat einstimmig dem notwendigen Grunderwerb von ca. 62 m² zum Preis von 135 €/m² zu.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald beabsichtigt neben der Umgestaltung und Neuordnung des Freibadparkplatzes auch einen neuen Anschluss des Campingplatzes an die B 317 herzustellen. Die mittlere Ein- und Ausfahrt des Freibadparkplatzes wird im Zuge des Vorhabens ebenfalls verlegt und in eine reine Ausfahrt umgewandelt.

Durch den neuen nördlichen Knotenpunkt kann die Zufahrt des Campingplatzes sowie die Ein- und Ausfahrt des Freibadparkplatzes zur B 317 verkehrssicherer und übersichtlicher gestaltet werden. Außerdem kann dadurch auch die Durchmischung des PKW-Verkehrs mit dem Fußgängerverkehr im unmittelbaren Eingangsbereich zum Freibad wesentlich entschärft werden. Unter anderem wurden die Planunterlagen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Zuge der Haushaltsplanberatungen am 25.11.2019 nochmals vorgestellt.

Der für die Planung erforderliche RE-Vorentwurf wurde bereits an das Regierungspräsidium zur Prüfung übergeben.

Die Baumaßnahme soll, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg, bis zur Freibadsaison 2020 weitestgehend abgeschlossen sein.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind umfangreiche Ingenieurleistungen erforderlich. Für das Honorarangebot sind folgende Eckwerte festgelegt worden:

  • HOAI Ausgabe 2013, Teil 3, Abschnitt 4, § 45 - Verkehrsanlagen
  • Anrechenbare Nettokosten: 262.000 EUR
  • Honorarzone III (Mitte)

Das Büro dwd Ingenieur GmbH aus Fröhnd/Wehr, das bereits umfangreiche Voruntersuchung ausgeführt hat, hat für die oben beschriebenen Ingenieurleistungen ein Honorarangebot vorgelegt. Die Höhe des Honorars beläuft sich auf brutto 59.550,31 EUR.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat vergibt die Ingenieurleistungen an das Büro dwd Ingenieur GmbH aus Fröhnd/Wehr zu einem Angebotspreis von brutto 59.550,31 EUR.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Entwurf des Haushaltsplans 2020 sind für diese Maßnahmen folgende Mittel vorgesehen.

Mittel-
anmelder
Investiver
Auftrag
Art der
Investition
Finanzierung
Höhe der
Investition
ND
jährliche Belastung des ErgHH







Bauamt
742400100003
Freibad - Umgestaltung Parkplatz
(Rückbau alte Bushaltestelle, mittlere Einfahrt, Markierungen)
Darlehen
105.000 €
40
2.625,00 €
Rechnungsamt
754100100104
Zufahrtsstraße Freibad + Campingplatz - Grunderwerb
liquide
Eigenmittel
10.000 €
 
0,00 €
Bauamt
754100100104
Zufahrtsstraße Freibad + Campingplatz
Darlehen
285.000 €
40
7.125,00 €

Der Entwurf des Haushaltsplans wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.11.2019 beraten. Seitens des Gemeinderats wurden hinsichtlich der investiven Maßnahmen keine Änderungswünsche vorgebracht, so dass die Verwaltung diese Maßnahmen am 20.01.2020 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung des Haushaltsplans 2020 vorlegen wird. Der Haushaltsplan 2020 ist aufgrund der Aufnahme von Darlehen genehmigungspflichtig. Bis zur Genehmigung des Haushaltsplans gelten die Vorschriften der Interimswirtschaft (§ 83 Abs. 1 Nr. 1 GemO).  

Rechtslage

 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.
Rechnungsamtsleiter Stähle bittet folgende fehlerhaften Angaben der Sitzungsvorlage zu berichtigen:

  • Für die Finanzierung der Umgestaltung des Freibad-Parkplatzes ist nicht eine Darlehensaufnahme von 105.000 € sondern von 169.000 € geplant und
  • die Anlegung der neuen Zufahrtsstraße „Freibad+Campingplatz“ soll mit einer Darlehensaufnahme von 207.000 € statt 285.000 € finanziert werden.

Stadträtin Münzer vertritt die Ansicht, dass für die verkehrsmäßige Neuerschließung des Campingplatzes ein Erschließungsbeitrag vom Grundstückseigentümer erhoben werden müsste.
Der Vorsitzende widerspricht dieser Auffassung. Die Verlegung der Zufahrt zum Freibadparkplatz und zum Campingplatz erfolge auf Initiative der Stadt mit dem vorrangigen Ziel, die Sicherheit für die Freibadbesucher zu verbessern.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Ingenieurleistungen an das Büro dwd Ingenieur GmbH aus Fröhnd/Wehr zu einem Angebotspreis von brutto 59.550,31 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltung von Stadträtin Münzer).

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13. Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 13

Sachverhalt

Die Amtszeit von Bürgermeister Peter Schelshorn endet am 30. September 2020. Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters ist frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen (01.07. - 31.08.2020). Eine eventuell erforderliche Neuwahl ist frühestens am 2. und spätestens am 4. Sonntag nach der ersten Wahl möglich.

Die Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Zu beachten ist, dass im Zeitraum 30.07. bis 12.09.2020 Schulferien sind.

Die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag im Schönauer Anzeiger und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich auszuschreiben. Ein Entwurf der Stellenausschreibung ist Bestandteil dieser Vorlage.

Das Ende der Bewerbungsfrist ist vom Gemeinderat festzusetzen. Es darf frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Der Gemeinderat entscheidet, ob eine Bewerbervorstellung stattfindet und legt den Termin fest.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzer. Für den Vorsitzenden und die beiden Beisitzer sind jeweils Stellvertreter zu berufen. Der Bürgermeister hat die Stellung des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses grundsätzlich kraft Gesetzes inne, wenn er nicht selbst Wahlbewerber ist. Bewirbt sich der Bürgermeister wieder, kann er den Vorsitz nicht ausüben. In diesem Fall wird der stellvertretende Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses berufen. Die Beisitzer und Stellvertreter werden vom Gemeinderat gewählt.

Beschlussvorschlag

  1. Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Schönau im Schwarzwald findet am Sonntag, 5. Juli 2020, eine etwaige Neuwahl am Sonntag, 19. Juli 2020 statt.
  2. Die Stelle wird am Freitag, 24. April 2020 im Amtsblatt "Schönauer Anzeiger" und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich ausgeschrieben.
  3. Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung und endet am Montag, 8. Juni 2020, 18:00 Uhr.
  4. Die Bewerbungsfrist für einen eventuell stattfindenden 2. Wahlgang beginnt am Montag, 6. Juli 2020, und endet am Mittwoch, 8. Juli 2020, 18:00 Uhr.
  5. Bei mehreren Bewerbern wird eine persönliche Vorstellung durchgeführt. Der Termin und Veranstaltungsort wird vom Gemeinderat erforderlichenfalls festgelegt.
  6. Bildung des Gemeindewahlausschusses: Vorsitzender, Schriftführer, Beisitzer und jeweils ein Stellvertreter.

Rechtslage

Gemeindeordnung, Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt vor der Behandlung des Tagesordnungspunktes folgende persönliche Erklärung ab:

„Über die Weihnachtsfeiertage habe ich mir viele Gedanken hinsichtlich einer erneuten Kandidatur für das Amt des Bürgermeisters gemacht und dabei die zahlreichen größeren Projekte meiner bisherigen Amtszeit aufgelistet. Beispielgebend werden hier die Freibad-Sanierung, das Biosphärengebiet Schwarzwald und die Breitbandversorgung genannt.
Für die vergangenen fast 7,5 Jahren kann ich folgendes feststellen:
Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung haben sparsam, gut und zielgerichtet gewirtschaftet. Erste Maßnahmen zur Schuldenreduzierung wurden in Angriff genommen und auch bereits umgesetzt. Es sind keine Luxusprojekte verwirklicht worden, sondern Dinge, welche für die Bevölkerung wichtig und lebensnotwendig sind. Dazu zähle ich insbesondere unser beheiztes Freibad.

Eine der Voraussetzungen für diese gute Arbeit war die sehr angenehme und vertrauensvolle Atmosphäre zwischen Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung. Ich kann Sie nur bitten, diese Atmosphäre auch in die Bevölkerung zu tragen.

Ich danke allen, die zu dieser positiven Entwicklung beigetragen haben. Ich bedanke mich beim Gemeinderat und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und das konstruktive Miteinander in meiner zu Ende gehenden Wahlperiode.

Die intensiven Gespräche mit meiner Familie und meinen Vertrauten, das wohlwollende Aufmuntern zum erneuten Kandidieren aus der gesamten Mitarbeiterschaft und aus Teilen der Bevölkerung sowie die gemeinsame Leistungsbilanz mit Gemeinderat bzw. der Verbandsversammlung, aber auch die künftigen Herausforderungen in den folgenden Jahren, haben mich bewogen, mich erneut für das Amt des Bürgermeisters meiner Heimatstadt Schönau im Schwarzwald zur Verfügung zu stellen und erneut zu kandidieren.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich künftig wieder gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeinderates gute Entscheidungen, die dem Wohl und der Entwicklung der Stadt, der Raumschaft und ihrer Einwohner dienen, treffen dürfte.

Ich erkläre mich deshalb jetzt für befangen und bitte meinen Stellvertreter Alexander Knobel den Tagesordnungspunkt zu übernehmen.“

Bürgermeister-Stellvertreter Knobel übernimmt den Vorsitz und trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor. Hinsichtlich der Bildung des Gemeindewahlausschusses erklärt er , dass hierzu die Beschlussfassung erst in einer nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen soll. Hierfür werde die Verwaltung dem Gremium einen Besetzungsvorschlag unterbreiten.
Hauptamtsleiter Krumm bittet die Fraktionen, für die Bildung des Gemeindewahlausschusses mindestens jeweils zwei Personen zu benennen.
Bürgermeister-Stellvertreter Knobel weist darauf hin, dass der vorliegende Text zur Stellenausschreibung mit dem Zusatz „Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder“ versehen werde.

Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht gewünscht.

Beschluss

  1. Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Schönau im Schwarzwald findet am Sonntag, 5. Juli 2020, eine etwaige Neuwahl am Sonntag, 19. Juli 2020 statt.
  2. Die Stelle wird am Freitag, 24. April 2020 im Amtsblatt "Schönauer Anzeiger" und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich ausgeschrieben.
  3. Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung und endet am Montag, 8. Juni 2020, 18:00 Uhr.
  4. Die Bewerbungsfrist für einen eventuell stattfindenden 2. Wahlgang beginnt am Montag, 6. Juli 2020, und endet am Mittwoch, 8. Juli 2020, 18:00 Uhr.
  5. Bei mehreren Bewerbern wird eine persönliche Vorstellung durchgeführt. Der Termin und Veranstaltungsort wird vom Gemeinderat erforderlichenfalls festgelegt.
  6. Die Bildung des Gemeindewahlausschusses erfolgt in einer nächsten Sitzung, wozu seitens der Verwaltung ein Vorschlag unterbreitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Stellenausschreibung Bürgermeisterwahl Schönau.pdf

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14. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 14
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14.1. Einladung zur Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau am 08.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 14.1

Sachverhalt

Die Mitglieder des Gemeinderates we rden herzlich zur Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau und des Feuerwehrvereins Schönau e.V. eingeladen (Einladung samt Tagesordnung siehe pdf-Anlage).

Die Generalversammlung findet am Samstag, den 8. Februar 2020, um 19:00 Uhr im Bürgersaal der Stadt Schönau Schwarzwald statt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verweist auf die vorliegende Einladung und bittet die Mitglieder des Gemeinderats um zahlreiche Teilnahme an der diesjährigen Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr.

Dokumente
Download Einladung zur Generalversammlung 2020 der FF Schönau im Schwarzwald.pdf

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14.2. Baumfällarbeiten im Bereich der Stromtrasse entlang der Wiese durch die ED Netze GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 14.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt mit, dass die im Bereich der 110 KV-Leitung (Zentralkläranlage bis zum Nassholzlagerplatz) geplanten Baumfällarbeiten von der ED-Netze GmbH in diesen Tagen ausgeführt werden. Zuvor habe eine Abstimmung mit der Naturschutzbehörde stattgefunden. Teilweise muss aus naturschutzrechtlichen Gründen der Bewuchs liegen gelassen werden.

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14.3. Biosphärengebiet Schwarzwald, Förderung des WWF-Projektes Insektenschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 14.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass das WWF-Projekt im Biosphärengebiet zum Insektenschutz vom Bundesamt für Naturschutz mit einer Million Euro gefördert werde.

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14.4. Sanierung der Außenwand des Jugendraums im Keller des Rathauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 14.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Krumm gibt bekannt, dass die Trocknungsarbeiten zur Sanierung der feuchten Außenwand im Jugendraum in der vergangenen Woche abgeschlossen werden konnten. Der Raum befinde sich wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand und könne von den Jugendlichen wieder genutzt werden.

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15. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 15

Vortrag/Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gemeinderats werden keine Fragen gestellt und auch keine Anregungen vorgetragen.

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16. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 30.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.01.2020 ö 16

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 30.01.2020 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 30.01.2020 bekannt gegeben. Die einzelne n Tagesordnungspunkte werden vom  Vorsitzenden eingehend erläutert.
Eine Aussprache zu den Tagesordnungspunkten mit Beschlussanträgen wird nicht gewünscht.
Hinsichtlich der misslichen Finanzsituation, in der sich der überwiegende Teil der Verbandsgemeinden befindet, wird von Stadtrat Dr. Sladek angeregt, eine Grundsatzdiskussion über die derzeitige Verbandsstruktur und möglichen Verbesserungsmaßnahmen zu führen.  
Der Vorsitzende will das Thema mit dem Gemeinderat in der in diesem Frühjahr anstehenden Klausurtagung vertiefen.

Beschluss

Den in der Verbandsversammlung am 30.01.2020 zu den Tagesordnungspunkten 3.1, 3.2, 3.3, 4 und 5 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Beschlussvorlagen 2020-01-30 ÖS.pdf

Datenstand vom 06.02.2020 15:42 Uhr