Datum: 23.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Verkehrskonzept Innenstadt, Vorstellung durch das Büro dwd INGENIEUR GMBH
3 Kurzinformationen der Verwaltung
3.1 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), Anerkennung als Schwerpunktgemeinde
4 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.09.2019 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Es melden sich mehrere Zuhörer/-innen zu Wort und geben ihre Stellungnahmen zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt „Verkehrskonzept Innenstadt“ ab. Außerdem werden zum Verkehrskonzept unter anderem folgende Fragen gestellt:

  1. Muss die offene Pausenhoffläche 3-5 m² pro Schüler betragen, und falls ja, ist dann die Fläche des Schulhofs vor dem Gymnasium zu klein?

  1. Warum wurde für die heutige Sitzung die „Fragestunde für den Bürger“ nicht hinter den TOP 2 „Verkehrskonzept Innenstadt“ gesetzt?
Antwort des Vorsitzenden:
Die Geschäftsordnung des Gemeinderats schreibt vor, dass die Fragestunde zu Beginn der Sitzung stattfinden sollte.

  1. Wird  in der Talstraße eine verkehrsberuhigte Zone unbedingt benötigt?

  1. Welche Maßnahmen werden zur Verkehrsberuhigung in der Luisenstraße ergriffen?

  1. Warum wurden die betroffenen Anwohner der Innenstadt im Zuge der Konzepterstellung nicht gehört?
Antwort des Vorsitzenden:
Die im Innenstadtbereich direkt betroffenen Gewerbetreibenden und öffentlichen Anlieger habe man in einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand des Verkehrskonzeptes informiert. Diese konnten eine schriftliche Stellungnahme abgeben, welche in die weitere Konzeptausarbeitung aufgenommen worden sei.
Die Vorstellung des Konzepts für die direkt betroffenen Anwohner und für die Öffentlichkeit erfolge in der heutigen Sitzung.

  1. Gibt es gesetzliche Grundlagen für eine Sperrung der unteren Talstraße?
Antwort des Vorsitzenden:
Offene Pausenhofflächen eines Schulhofes sollen nach einem Erlass den Schulbau empfehlungen* des Kultusministeriums aus dem Jahr 1983 je Schüler 3-5 m² ausweisen. Diese Fläche werde nur mit Einbeziehung des Rathausplatzes erreicht. Für diesen Fall sei die Sperrung der Talstraße unabdingbar, da eine öffentliche Straße nicht durch einen Pausenhof verlaufen dürfe.

*geändert gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 04.11.2019

  1. Sind im Falle einer Sperrung der unteren Talstraße bauliche Veränderungen in der Neustadtstraße geplant?
Antwort des Vorsitzenden:
Falls im angesprochenen verkehrsberuhigten Bereich bauliche Veränderungen erfolgen sollten, müssen diese so ausgeführt werden, dass dort der Winterdienst auch zukünftig möglich sei.

  1. Wird beabsichtigt, den Wochenmarkt in die obere Talstraße zu verlegen?

Zu den nicht direkt beantworteten Fragen erklärt Bürgermeister Schelshorn, dass diese voraussichtlich durch die Vorstellung und Erläuterung des Verkehrskonzeptes im nachfolgenden Tagesordnungspunkt geklärt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werde er auf offene Fragen nochmals explizit eingehen.  

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2. Verkehrskonzept Innenstadt, Vorstellung durch das Büro dwd INGENIEUR GMBH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.09.2019 ö 2

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald beauftragte im Oktober 2018 das Büro dwd INGENIEUR GMBH mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Innenstadt von Schönau, um diverse verkehrsbezogene Konfliktfelder zu lösen.

Ein Verkehrskonzept beleuchtet die verkehrlichen Belange, analysiert die Ist-Zustände und zeigt Vorschläge für die Entwicklung im Bereich Verkehr auf. Grundlegendes Ziel ist die Verbesserung der verkehrlichen Situation in möglichst allen Teilbereichen für alle Verkehrsteilnehmer.

Die konkreten Ziele des Verkehrskonzeptes für die Innenstadt von Schönau sind vielfältig und beinhalten unter anderem die Aufwertung des Innenstadtbereichs im Hinblick auf Aufenthaltsqualität, Sicherheit sowie die Verdeutlichung des vorherrschenden Verkehrsbereiches. Die Stärkung des nichtmotorisierten Individualverkehrs und die Ordnung des ruhenden Verkehrs (Parkverkehr) ist ein weiteres Ziel. Die Erreichbarkeit von Gewerbe, Kirche, öffentliche Einrichtungen, Ärzte, Polizei, Kindergarten sowie des Gymnasiums ist weiterhin zu gewährleisten.

Hierzu werden Varianten und Szenarien entwickelt und bewertet.

Um Aussagen zur heutigen Verkehrssituation treffen zu können, wurde eine Analyse der Ist-Situation durchgeführt. Hierfür wurde unter anderem die vorhandene Beschilderung und Parkraumsituation betrachtet und dokumentiert.

Um fundierte Aussagen über die heutigen Verkehrszahlen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) sowie des Fahrradverkehrs in Schönau treffen zu können, wurde eine mehrtägige Verkehrszählung durchgeführt. Die Zählstellen befanden sich in der Talstraße (oberer und unterer Teil), Gentnerstraße, Ledergasse, Luisenstraße, Neustadtstraße, Hintere Hofmatt sowie in der Kirchgasse.

Auf Grundlage dieser Zählung konnten querschnittsspezifische Aussagen zu den täglichen Verkehrsstärken für die Straßen im Erhebungsgebiet getroffen und die Verkehrsströme verdeutlicht werden.

In einem weiteren Schritt wurden Konfliktpunkte im Untersuchungsgebiet ermittelt und in den Plänen dargestellt. Ergänzend wurden diverse Interviews mit verschiedenen Anliegern sowie der Stadtverwaltung geführt.

Nach Abschluss der Analyse wurden verschiedene Varianten der Verkehrsführung sowie variantenunabhängige Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Gesamtsituation untersucht.
Der Gemeinderat und die direkt betroffenen Gewerbetreibenden und öffentlichen Anlieger konnten sich in einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand des Verkehrskonzeptes informieren und eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Eingegangene Stellungnahmen wurden in die weitere Ausarbeitung aufgenommen.

Unabhängig von der späteren Wahl der Verkehrsführung sind diverse Maßnahmen sinnvoll, um eine Verbesserung der Verkehrssituation und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt für die Verkehrsteilnehmer zu realisieren.

Eine dieser Maßnahme liegt in der Vermeidung des Durchgangsverkehrs in der direkten Innenstadt. Dies kann über eine Verlagerung auf die Paradiesstraße sowie die Hintere Hofmatt realisiert werden. Eine umfängliche, wegweisende Beschilderung im Sinne eines Verkehrsleitsystems ist für die Umsetzung erforderlich.

Um die Aufenthaltsqualität zu steigern ist der bereits vorhandene verkehrsberuhigte Bereich zu verdeutlichen. Die angepasste Geschwindigkeit von 7 km/h ist durch verschiedene, bauliche Maßnahmen auf der Verkehrsfläche zu erreichen.

Die Luisenstraße ist ein Teil des ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichs. Dieser ist hier nicht den Anforderungen entsprechend ausgebaut. Durch einen Ausbau kann eine Reduzierung der Geschwindigkeit des Verkehrs und eine höhere Sicherheit der Kindergartenkinder erreicht werden. Zum Schutz der Kindergartenkinder ist die Einbahnstraße nur noch für Anlieger zu öffnen.

Um eine Entlastung und Ordnung in der Hinteren Hofmatt zu erreichen, ist es denkbar ab Bäckerei Gutmann eine Einbahnstraßenregelung Richtung Kirchgasse einzurichten. Durch markierte Parkplätze kann die Verkehrssituation zusätzlich geordnet werden.  

Zusätzliche Parkmöglichkeiten (z.B. im Bereich Schönenberger Straße) und eine stringente Bewirtschaftung mittels unterschiedlicher Parkdauerbegrenzungen sind ebenfalls Bestandteile des Konzeptes.

Um die obere Talstraße zu beleben, besteht die Möglichkeit den Markt rund um den Lindenplatz anzuordnen.

Für den Bereich Talstraße (B317 bis Knoten Gentnerstraße/Neustadtstraße) wurden drei Varianten der Verkehrsführung untersucht und mit der Stadtverwaltung, der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei abgestimmt. Dieses Teilgebiet ist auf Grund der Knotenproblematiken sowie des Gymnasiumschulhofes/Rathausplatzes ein langjähriges Hauptkonfliktfeld und somit ein dringend zu lösendes Handlungsgebiet.

Variante A: 
Temporäre Sperrung der Unteren Talstraße (Bereich Friedrichstraße bis Gentnerstraße) Montag bis Freitag von 7 bis 14 Uhr.

  • Gesamter Bereich Rathausplatz, Talstraße und Schulhof wird als Schulhof nutzbar.
  • Verkehrsverlagerung nur zu Sperrungszeiten.
  • Zugänglichkeit Pfarrhaus wird gewährleistet.
  • Ein- und ausfahrender Verkehr der unteren Talstraße nach 14 Uhr möglich.
  • Verkehrsverlagerung auf umliegende Straßen zu Sperrzeiten als Folge.
  • Komplizierte Beschilderung erforderlich.
  • Temporäre Sperrung nicht in Verbindung mit verkehrsberuhigtem Bereich möglich.
Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamt Lörrach wird auf Grund der komplizierten Beschilderung und nicht stringenter Verkehrsführung eine temporäre Sperrung nicht anordnen, da eine zeitweise Sperrung zu Verwirrungen bei den Verkehrsteilnehmern führen kann und daher nicht praktikabel ist.

Variante B:
Vollständige Sperrung der Unteren Talstraße (elektrischer Poller, Schranke oder ähnliches)

  • Bietet größte Sicherheit für Schüler.
  • Klare Verkehrsführung möglich.
  • Zugänglichkeit Pfarrhaus gewährleistet.
  • Viele Gestaltungsmöglichkeiten für den zentralen Platz in der Innenstadt.
  • Verkehrsverlagerung auf umliegende Straßen.
  • Grundsätzlich verkehrsfreier Festplatz wird realisierbar.
  • Führt zur Entzerrung der Knotenpunkte B 317/ Talstraße sowie Talstraße/Gentnerstraße
  • Parkmöglichkeiten am Wochenende können bestehen bleiben.

Variante C:
Keine Sperrung der Unteren Talstraße, Absicherung Schulhof

  • Verkehrsberuhigter Bereich bleibt bestehen (zusätzliche bauliche Maßnahmen sind erforderlich).
  • Zugänglichkeit Pfarrhaus gewährleistet.
  • Schulhof muss gegen den fließenden Verkehr abgesichert werden (Zaunanlage, Möblierung o.ä.).
  • Schulhof wird dadurch zu klein (3-5 m²/ Schüler wird empfohlen). Die Stadt als Schulträger muss dafür sorgen, dass ausreichend Bewegungsraum vorhanden ist.
  • Sehr wenige Gestaltungsmöglichkeiten für den schönen zentralen Platz in der Innenstadt.
  • Keine Entzerrung der angrenzenden Knotenpunkte.

Aus verkehrsplanerischer Sicht kann die Umsetzung der Variante B empfohlen werden. Auch aus Sicht der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde ist diese die zu empfehlende Variante.  

Die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei sieht einen vorgeschlagenen Testbetrieb von der empfohlenen Variante sowie evtl. weiteren Maßnahmen mit der Mindestdauer von einem Jahr (absolutes Minimum ein halbes Jahr) als sinnvoll und zielführend an. Damit kann nach dem Testbetrieb über eine dauerhafte Umsetzung mit konkreten Erfahrungen entschieden werden.

Das Büro dwd INGENIEUR GMBH wird in der Sitzung die Vorgehensweise, die Ergebnisse sowie die Varianten im Detail vorstellen und erläutern. Die verkehrsrechtliche Situation wird durch die Polizei genauer beleuchtet.

Nach Erörterung der vorgestellten Varianten ist beabsichtigt, dass der Gemeinderat in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 7. Oktober 2019 über die Variantenwahl (Grobkonzept) entscheidet, welche Grundlage für die nachfolgende Detailplanung sein wird.
Unabhängig davon ist es unerlässlich, die bestehende - teilweise veraltete und teilweise nicht einheitliche - Beschilderung der Verkehrsräume auf einen aktuellen und einheitlichen Stand zu bringen.
Dazu wird vorgeschlagen, vom Büro dwd INGENIEUR GMBH eine Beschilderungsvorlage ausarbeiten zu lassen, welche Grundlage für die Neubeschilderung und für den erforderlichen Antrag auf verkehrsrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt Lörrach sein wird.
 

Beschlussvorschlag

Die Neubeschilderung der Verkehrsräume in der Innenstadt wird wie vorgeschlagen vorgenommen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Kosten für die Neubeschilderung der Verkehrsräume (inklusive Ausarbeitung Beschilderungsvorlage) wurden vom Büro dwd INGENIEUR GMBH mit 20.000 Euro ermittelt.
Die für die Maßnahme erforderlichen Mittel sollen in den Haushalt 2020 eingestellt werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Als Referentinnen zu diesem Tagesordnungspunkt heißt der Vorsitzende die Planerinnen Alexandra Diewald und Anna Berger vom Büro dwd INGENIEUR GMBH besonders herzlich willkommen.

Die beiden Referentinnen stellen im Folgenden mittels einer Beamer-Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, das für die Innenstadt ausgearbeitete Verkehrskonzept mit detaillierten Erläuterungen vor. Dabei beleuchten sie speziell folgende Punkte:

  • Vorgehensweise mit Erhebung der Bestandsdaten, Durchführung und Auswertung der Verkehrszählung, Entwicklung und Überarbeitung der verschiedenen Varianten, Informationsveranstaltung mit Gemeinderat und direkt betroffenen Gewerbetreibenden und öffentlichen Anliegern sowie schriftliche Information im Schönauer Anzeiger für die Bürger

  • Ziele des Verkehrskonzepts

  • Methodik der Verkehrszählung mit Analyse der heutigen verkehrlichen Situation und Erarbeitung von variantenunabhängigen Maßnahmen

  • Ergebnisse der Verkehrserhebung

  • Konfliktfelder im Bestand

  • Stellungnahmen zur Informationsveranstaltung

  • Kurz- bzw. mittelfristige Veränderungen

  • Vorstellung der Varianten A-B-C

  • Verkehrsrechtliche und sicherheitstechnische Betrachtung durch das Polizeipräsidium Freiburg

  • Verkehrstechnische Bewertung der einzelnen Varianten

Zur Umsetzung des Verkehrskonzepts werden vom Büro dwd BAUINGENIEUR GMBH zunächst folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Testbetrieb Vollsperrung untere Talstraße für ein Jahr (mindestens aber ein halbes Jahr)
  • Testbetrieb Einbahnstraßenregelung in der Hinteren Hofmatt ab Café Gutmann
  • Einrichtung der Anliegerstraße in der Luisenstraße
  • Anpassung der Beschilderung in 2020 inklusive Neubeschilderung Luisenstraße
  • Planung des Umbaus der Luisenstraße in 2020 und Umsetzung in 2021

Nach dem Testbetrieb sollte dann das endgültige Konzept mit Grobkosten ausgearbeitet, ein Stufenplan mit Prioritätenliste und Umsetzungszeitraum erstellt sowie die gewählte Variante in Abstimmung mit Stadt und Landratsamt detailliert ausgeplant werden.

Der Vorsitzende dankt den beiden Referentinnen für den fachkundigen Vortrag und hält fest, dass der geplante Umbau der Luisenstraße in die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte Ost“ mit aufgenommen werde. Zum vorgestellten Verkehrskonzept selbst sollen in der heutigen Sitzung mit Ausnahme der Entscheidung zur Neubeschilderung der Verkehrsräume keine grundsätzlichen Umsetzungsbeschlüsse gefasst werden. Dies soll in der nächsten Gemeinderatssitzung am 7. Oktober erfolgen.

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an, bei der aus der Mitte des Gemeinderats mehrere Verständnisfragen zum Konzept gestellt werden, die von Alexandra Diewald und Anna Berger beantwortet werden. Weiterhin werden von den Gemeinderatsmitgliedern unterschiedliche Stellungnahmen zum Verkehrskonzept abgegeben, von denen unter anderem festgehalten werden:

Für Stadträtin Münzer verschlechtert sich mit den geplanten Verkehrsmaßnahmen die Situation für die Bürger. Wenn etwas verändert werde, müsse dies zum Wohle der Bürger sein, was im vorliegenden Konzept nicht zu erkennen sei. Vielmehr würde man Bürger mit der vorgesehenen Verkehrsverlagerung zusätzlich belasten, was für sie unverständlich sei. Nicht nachvollziehen könne sie ferner die Absicht, die direkte Anbindung zur Innenstadt zu sperren. Aus den genannten Gründen werde sie dem Verkehrskonzept nicht zustimmen.

Stadtrat Seckinger hält es für wichtig, dass die Innenstadt für den Fahrzeugverkehr weiterhin bequem zu erreichen ist. Mit dem vorliegenden Konzept gehe für ihn vielmehr eine Verdrängung des Fahrzeugverkehrs aus der Innenstadt einher. Ein Widerspruch in sich sei, dass mit dem Konzept enge Straßen verbreitert und breitere Straßen verengt werden sollen.

Stadträtin Strohmaier spricht sich im Zuge der vorgesehenen Schulhofneugestaltung dagegen aus, dass dort dauerhaftes Mobiliar angebracht wird. Der Platz sollte auch zukünftig für andere Zwecke genutzt werden können.

Stadtrat Locker bewertet die Variante A (temporäre Sperrung der Unteren Talstraße) als die beste Lösung. Er sei nach wie vor ein Befürworter dieser Variante, obwohl diese nach Aussage des Landratsamtes aus rechtlichen Gründen nicht angeordnet werden könne. Er verweist darauf, dass in Berlin derzeit verschiedene Testphasen mit temporären Straßensperrungen vorgenommen werden. Auch im Verbandsgebiet gebe es mit der Gemeindeverbindungsstraße Schönenberg-Wildböllen eine Straße, die temporär für den Fahrzeugverkehr gesperrt sei.

Stadtrat Anschütz findet die Empfehlung des Büros dwd BAUINGENIEUR GMBH toll, die Untere Talstraße testweise für ein Jahr zu sperren. Nach Ablauf der Testphase könne aufgrund der Erfahrungswerte dann objektiv und definitiv entschieden werden, ob die Sperrung aufrechterhalten bleibt oder ob andere Maßnahmen getroffen werden müssen.
Er würde sich freuen, wenn dazu die weitere Diskussion sachlich geführt werde. Außerdem sei für ihn eine gut funktionierende Schule ein wichtiger Standortfaktor für die Stadt.

Stadtrat Strohmeier geht nochmals kurz auf die Historie zur Einbeziehung des Rathausplatzes in den Pausenhof des Gymnasiums ein. Dies sei auf Wunsch der Schule erfolgt, wobei der Gemeinderat seinerzeit eindeutig geregelt habe, dass der Wochenmarkt weiterhin auf dem Rathausplatz stattfinde.

Stadtrat Knobel ist der Ansicht, dass es bei Sperrung der Unteren Talstraße aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, den Pausenhof in Richtung Gentner- und Neustadtstraße ebenfalls abzusichern. De facto führe dies zu einem geschlossenen Platz, der dann auch nicht mehr für den Wochenmarkt genutzt werden könne.

In diesem Zusammenhang erklärt der Vorsitzende, dass er sich wegen einer möglichen Verlegung des Wochenmarktes in die Obere Talstraße mit den Marktbeschickern in Verbindung gesetzt habe. Diese würden sich einhellig gegen eine Verlegung aussprechen.

Mit Zustimmung des Gemeinderats werden dem Schulleiter des Gymnasiums sowie einer Geschäftsinhaberin das Wort für eine Stellungnahme erteilt.

Seitens des Schulleiters wird angeführt, dass der Unterricht heutzutage öfters von 7.35 Uhr bis 17 Uhr und damit länger als ein normaler Arbeitstag dauere. Ohne Bewegung könne man die Schüler nicht zufriedenstellend unterrichten. Deshalb wünsche sich die Schule, dass der Pausenhof vergrößert werde, womit gleichzeitig eine Qualitätssteigerung des Unterrichts einhergehe.
Die Geschäftsinhaberin erklärt, dass die momentane Situation für die Schule schwierig sei. Daher sollten die schulischen Belange berücksichtigt und die Untere Talstraße zumindest temporär gesperrt werden. Diese Regelung wäre auch für ihr Geschäft tragbar.

Nach weiterer Aussprache bittet Stadtrat Locker um Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag.
Stadtrat Schröder vertritt die Meinung, dass über die Neubeschilderung der Verkehrsräume zusammen mit den Umsetzungsbeschlüssen zum Verkehrskonzept entschieden werden sollte. Er stellt deshalb den Antrag zur Geschäftsordnung, hierüber die Beschlussfassung zu vertagen.
Zu diesem Antrag erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

Beschluss

Der Antrag von Stadtrat Schröder auf Vertagung der Beschlussfassung wird mehrheitlich angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss bei Enthaltungen der Stadträte Anschütz und Seckinger. Nach der Beschlussfassung stellt der Vorsitzende fest, dass die noch offenen Fragen aus der „Fragestunde für den Bürger“ größtenteils beantwortet sind.

Dokumente
Download PP_Anlage_TOP_2.pdf

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3. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.09.2019 ö 3
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3.1. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), Anerkennung als Schwerpunktgemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.09.2019 ö 3.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt die erfreuliche Mitteilung weiter, dass das Ministerium für Ländlichen Raum den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald vor wenigen Tagen als ELR-Schwerpunktgemeinde anerkannt habe.
Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde und der gewährte Förderrahmen von 2 Mio. Euro würden wesentlich zur St ärkung der Raumschaft beitragen. Die Dauer des Förderprogramms betrage fünf Jahre (2020 bis 2024). 

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4. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.09.2019 ö 4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Seitens der Gemeinderatsmitglieder werden keine Fragen gestellt und auch keine Anregungen vorgebracht.

Datenstand vom 05.11.2019 18:05 Uhr