Datum: 16.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.11.2019 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2019
3 Abwasserbeseitigung a) Gebührenkalkulation 2020 b) Änderungssatzung zur Abwasserversorgungssatzung
4 BgA Wasserversorgung - Jahresabschluss 2018
5 Nutzungsänderung eines Blumengeschäftes in Imbiss auf Flst.-Nr. 256/2 (Talstraße 26)
6 Feuerwehr Schönau, Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage, Auftragsvergabe
7 Feuerwehr Schönau, Beschaffung Drehleiter DLAK 18/12: a) Los 1 - Fahrgestell b) Los 2 - Aufbau c) Los 3 - Beladung
8 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Jahresabschluss 2018 - Feststellungsbeschluss gem. § 16 Eigenbetriebsgesetz
9 Entwurf Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs "Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald", Beratung
10 Annahme von Spenden
11 Kurzinformationen der Verwaltung
11.1 Spenden für das Gymnasium Schönau
12 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
12.1 Eisenzaun beim Kinderspielplatz in der Gentnerstraße
12.2 Sanierung der Außenwand des Jugendraums im Keller des Rathauses
12.3 Freibad Schönau, Linden neben der Freibadgaststätte

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.11.2019 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.11.2019 sind folgende zwei Beschlüsse bekannt zu geben:

TOP 1:
Freibad Schönau - Verpachtung der Gaststätte
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat verpachtet die Freibad-Gaststätte ab voraussichtlich 01.04.2020 an Tijana Patarcsity aus Schönau auf der Basis des von der Verwaltung vorgelegten Pachtvertrag-Entwurfs. Einer Ganzjahresöffnung der Freibad-Gaststätte stimmt der Gemeinderat zu.

TOP 2:
Friedrichstr. 37 - Kaufangebot eines Mieters
Beschluss (einstimmig)
Der Gemeinderat spricht sich dagegen aus, die Wohnung im 1. OG des Anwesens Friedrichstraße 27 an die derzeitigen Mieter zu verkaufen.

Das Protokoll der öffentlichen Sitzungen vom 25.11.2019 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dem Gemeinderat werden die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.11.2019 im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben.
Weiter stellt Hauptamtsleiter Krumm auf Anfrage fest, dass die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2019 anerkannt wird.

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3. Abwasserbeseitigung a) Gebührenkalkulation 2020 b) Änderungssatzung zur Abwasserversorgungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 3

Sachverhalt

a) Gebührenkalkulation

Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 12. November 2012 betreibt die Stadt Schönau im Schwarzwald die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung.

Für die Benutzung der Abwasseranlagen erhebt die Stadt Schönau im Schwarzwald gemäß §§ 37 und 38 AbwS eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Abwassergebühr. Im Kalkulationszeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 werden hierfür folgende Gebührensätze erhoben.

  • Schmutzwassergebühr        3,19 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,48 €/m²

Die Kalkulation der Abwassergebühren erfolgt nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei dürfen nach § 14 Abs. 1 KAG die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden.

Nach § 14 Abs. 3 KAG gehören zu den ansatzfähigen Kosten nach § 14 Abs. 1 KAG
auch
  1. die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen,
  2. Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten

Die Gebühren werden bei der Schmutzwasser- und der Niederschlagswasserbeseitigung unterschiedlich bemessen. Bei der Schmutzwassermenge bemisst sich diese grundsätzlich nach dem Frischwassermaßstab in m³. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die versiegelte Fläche maßgebend. Diese errechnet sich nach den überbauten und darüber hinaus befestigten Grundstücksflächen in m², die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

In der Kalkulation werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung und die Maßstabseinheiten für beide Gebührensätze ermittelt. Die jeweiligen Gesamtkosten des Kalkulationszeitraums werden danach zunächst um die Kostenanteile für die Straßenentwässerung reduziert. Die Kosten der Straßenentwässerung hat die Stadt selbst zu tragen. Anschließend werden die verbleibenden gebührenfähigen Kosten auf die Bereiche Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt und durch die Gesamtmengen der jeweiligen Gebührenmaßstäbe geteilt.
Für den Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ist § 14 Abs. 2 KAG zu beachten.
„Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.“
Folgende Kostenüberdeckungen werden in die Gebührenkalkulation des Jahres 2020 eingestellt:
  • Kostenüberdeckung des Jahres 2015        51.122,61 € (vollständig)
  • Kostenüberdeckung des Jahres 2017        64.973,31 € (teilweise)

Bei der Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde das Büro Heyder + Partner mit der Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 bis 2012 beauftragt. Ab dem Jahr 2013 erfolgte die Gebührenkalkulation durch das Rechnungsamt. Bei der Kalkulation der Abwassergebühren ist zu beachten, dass das Ortsnetz von der Stadt Schönau im Schwarzwald und die Verbandssammler und die Zentralkläranlage vom Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald betrieben werden. Die anteiligen Betriebskosten der Verbandssammler und der Zentralkläranlage sind in der Gebührenkalkulation der Stadt Schönau im Schwarzwald zu berücksichtigen. Nachdem nun im Jahr 2016 die Umstellung auf NKHR erfolgt ist, hat die Verwaltung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 das Büro Heyder + Partner mit der Kalkulation der Abwassergebühren beauftragt.

Aus der Gebührenkalkulation ergeben sich unter Berücksichtigung der o.a. Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2015 und 2017 folgende Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020.

  • Schmutzwassergebühr        3,26 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,67 €/m²

Ohne die Berücksichtigung von Kostenüberdeckungen der Vorjahre würden sich folgende Gebührensätze ergeben:

  • Schmutzwassergebühr        4,15 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,74 €/m²

Die Gebührenkalkulation wird dem Gemeinderat von Herrn Heyder vom Büro Heyder + Partner erläutert.

Hinweis:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.01.2010 erlaubt § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG nur den Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber von Kostenunterdeckungen die der Gebührengläubiger (die Stadt bzw. der Gemeinderat als beschließendes Organ) bewusst in Kauf genommen hat.
Außerdem ist bei der Gebührenkalkulation § 78 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu beachten. Danach gehen die Entgelte für Leistungen (Gebühren) den Steuern vor. Auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach vom 16.07.2018 wird explizit verwiesen.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenobergrenze von 3,26 €/m³ für Schutzwasser und die Gebührenobergrenze von 0,67 €/m² Niederschlagswasser als Abwassergebühr für das Jahr 2020 festzusetzen.

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.

b) Änderung der Abwasserversorgungssatzung

Durch die Kalkulation und der sich daraus ergebenden Änderung der Abwassergebühren für das Jahr 2020 ist eine Änderung der Abwassersatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald erforderlich.

Außerdem wird in diesem Zusammenhang folgende Regelung in die Abwassersatzung aufgenommen:

  • Die Gebührenschuld ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. Durch diese Regelung haftet nicht nur der Gebührenschuldner sondern auch das Grundstück. Bei Zwangssteigerungen erhöhen sich die Erfolgsausaussichten der Stadt dadurch deutlich, da die Forderungen von Rang 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG) in den Rang 3 (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG) aufsteigen.

Die Änderungssatzung wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Schmutzwassergebühr des Jahres 2020 wird auf 3,26 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Niederschlagswassergebühr des Jahres 2020 wird auf 0,67 €/m² festgesetzt.

  1. Der Änderung der Abwassersatzung wird zugestimmt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Festsetzung von kostendeckenden Abwassergebühren und damit Entlastung der steuerfinanzierten Bereiche.

Rechtslage

§ 14 KAG und § 78 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt heißt der Vorsitzende Herrn Peter Heyder vom Beratungsunternehmen Heyder + Partner als Referenten besonders herzlich willkommen.

Herr Heyder stellt dem Gemeinderat im Folgenden die vorliegende Gebührenkalkulation mit Erläuterungen detailliert vor.
Verständnisfragen zur Kalkulation werden von Herrn Heyder und Rechnungsamtsleiter Stähle beantwortet.

Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt Rechnungsamtsleiter Stähle, dass man das Fachbüro Heyder + Partner letztmalig im Jahre 2012 im Zuge der Einführung der getrennten Abwassergebühr mit der Gebührenkalkulation beauftragt habe. Wegen der Umstellung auf NKHR sei für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 aus Gründen der Rechtssicherheit eine erneute Beauftragung des Büros für erfolgt. Die Kalkulation der Abwassergebühren sei nicht einfach und erfordere einen nicht unerheblichen Zeitaufwand. Mit der Vergabe an das Fachbüro werde die Verwaltung entlastet. Finanziell halte sich die Fremdvergabe im Rahmen, zumal bei Vornahme der Gebührenkalkulation durch die Verwaltung ebenfalls Kosten anfallen würden.

In der weiteren Aussprache wird die Möglichkeit erörtert, beim Abwasser - wie beim Wasser - ebenfalls eine Grundgebühr zu erheben. Der Gemeinderat kommt hierzu überein, diese Thematik bei der nächsten Gebührenkalkulation abschließend zu beraten und zu entscheiden.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Schmutzwassergebühr des Jahres 2020 wird auf 3,26 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Niederschlagswassergebühr des Jahres 2020 wird auf 0,67 €/m² festgesetzt.

  1. Der Änderung der Abwassersatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 01.01.2020 Abwassersatzung Änderung.pdf
Download 2019_11_07 Gebührenkalkulation Getrennte Abwassergebühr_Schönau_2020.pdf

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4. BgA Wasserversorgung - Jahresabschluss 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Wasserversorgungsbetrieb der Stadt Schönau im Schwarzwald stellt gemäß § 4 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) dar und unterliegt somit der Körperschaftsteuer. Die Umsatzsteuerpflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (altes Recht 🡺 bis 31.12.2020). Danach sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art gewerblich tätig. Obwohl der Wasserversorgungsbetrieb als Regiebetrieb im Kernhaushalt geführt wird, ergibt sich somit im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung die Notwendigkeit, das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Hierfür gibt es grundstäztlich zwei Möglichkieten:

  • Jahresüberschuss/Jahresfelhlbetrag nach Bilanz
  • Gewinn/Verlust lt. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EKStG

Da die Bilanz gegenüber der Einnahmenüberschussrechnung deutliche Vorteile im Hinblick auf Transparenz und somit umfangreichere Auskunftsmöglichkeiten gewährt, wird bei Wasserversorgungsbetrieb der Stadt Schönau im Schwarzwald die Einkommensermittlung nach Bilanz vorgenommen.

Die Jahresabschlusstätigkeiten werden vom Büro Amann und Jörger PartG vorgenommen. Dazu gehören u.a.:

  • Erstellung der GuV für den Wasserversorgungsbetrieb
  • Erstellung der Bilanz für den Wasserversrogungsbetrieb
  • Ermittlung des zu versteuerende Einkommens
  • Ermittlung des Gewinnvortrags/Verlustvortrags
  • Körperschaftsteuererklärung für den BgA Wasserversorgung mit allen
         erforderlichen Anlagen
  • Berichtigung der gesamtgemeindlichen Umsatzsteuererklärung aufgrund des
steuerrechtlichen Abschlusses des Wasserversorgungsbetriebs. Der Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetrieb hat Auswirkungen auf die bereits erfolgte Umsatzsteuererklärung durch die Verwaltung.  

Die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz des Wasserversorgungsbetriebs werden dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Ergebnisse werden an dieser Stelle komprimiert dargestellt:

  1. Das Wirtschaftsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss von 9.801,30 € (Vorjahr Jahresüberschuss von 14.109,33 €) ab.

  1. Der Wasserpreis beträgt seit dem 01.01.2018 = 1,51 €/m³.

  1. Die Erträge aus dem Verkauf von Wasser betrugen 2018 = 210.494,77 € (Verbrauchs- und Grundgebühren). Es wurden insgesamt 127.406 m³ verkauft. Der Erträge des Jahres 2017 betrugen 253.802,86 €, bei einem Verkauf von 124.999 m³. Der Wasserpreis nahm von 1,86 €/m³ im Jahr 2017 auf 1,51 €/m³ im Jahr 2018 ab.

  1. Bei einer Wasserbereitstellung von 160.497 m³ (Vorjahr 158.110 m³) wurden
127.406 m³ verkauft (Vorjahr 124.999 m³).

  1. Die Eigenkapitalausstattung des Wasserversorgungsbetriebs beträgt 37,74 % (Vorjahr 35,62 %). Sie liegt damit über der von der Finanzverwaltung für die Verzinsung innerer Darlehen geforderte Mindestkapitalausstattung von 30 %.

  1. Der Jahresüberschuss aus der GuV des Jahres 2018 beträgt 9.801,30 € und wird mit dem bilanziellen Verlustvortrag von 144.439,42 € verrechnet.

  1. Für das Jahr 2018 ergibt sich keine Körperschaftsteuer. Vorauszahlungen wurden nicht festgesetzt. Der Verlustvortrag vermindet sich bei der Körperschaftsteuer auf 154.404 €. Dieser Verlustvortrag kann mit zukünftigen positiven Einkünften verrechnet werden.

  1. Der Jahresabschluss 2018 des Wasserversorgungsbetriebs ist durch den Gemeinderat festzustellen.

Beschlussvorschlag

Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebs per 31.12.2018

Der Gemeinderat nimmt von dem Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebs für das Wirtschaftsjahr 2018 Kenntnis. Das Ergebnis wird wie folgt festgestellt:

  1. Gesamterträge        220.598,63 €
  2. Gesamtaufwendungen        210.797,33 €
  3. Jahresüberschuss        9.801,30 €
  4. Verlustvortrag per 31.12.2018        -144.439,42 €
  5. Verlustvortrag auf neue Rechnung        -134.638,12 €
  6. Bilanzsumme (Aktiva/Passiva)        828.787,38 €
  7. Zunahme des Anlagekapitals um        106.140,51 €
                       auf 654.366,15 €

Rechtslage

§§ 4,7 Körperschaftsteuergesetz; §§ 1, 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der wesentliche Inhalt des vorliegenden Jahresabschlusses wird den Anwesenden von Rechnungsamtsleiter Stähle vorgestellt und erläutert.
Eine Aussprache zum Jahresabschluss wird nicht gewünscht.

Beschluss

Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebs per 31.12.2018

Der Gemeinderat nimmt von dem Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebs für das Wirtschaftsjahr 2018 Kenntnis. Das Ergebnis wird wie folgt festgestellt:

  1. Gesamterträge        220.598,63 €
  2. Gesamtaufwendungen        210.797,33 €
  3. Jahresüberschuss        9.801,30 €
  4. Verlustvortrag per 31.12.2018        -144.439,42 €
  5. Verlustvortrag auf neue Rechnung        -134.638,12 €
  6. Bilanzsumme (Aktiva/Passiva)        828.787,38 €
  7. Zunahme des Anlagekapitals um        106.140,51 €
                       auf 654.366,15 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download BgA Wasserversorgung - Bilanz_2018.pdf
Download BgA Wasserversorgung - GuV_2018.pdf

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5. Nutzungsänderung eines Blumengeschäftes in Imbiss auf Flst.-Nr. 256/2 (Talstraße 26)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Nutzungsänderung befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle gibt den Antrag auf Nutzungsänderung mit entsprechenden Erläuterungen bekannt.
Besonders verweist er darauf, dass das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahngelände“ liege und der betroffene Bereich im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen sei. Nach § 6 Baunutzungsverordnung seien in Mischgebieten Schank- und Speisewirtschaften baurechtlich zulässig, weshalb nach Auskunft der Baurechtsbehörde der Nutzungsänderungsantrag genehmigt werde, wobei sicherlich die Stellplatzfrage geklärt werden müsse.

In der Aussprache wird von mehreren Mitgliedern des Gemeinderats auf die begrenzten Parkmöglichkeiten vor dem Gebäude hingewiesen. Hauptsächlich wird befürchtet, dass Besucher des Imbissbetriebs ihre Fahrzeuge vor dem Gebäude im Bereich der B 317 kurzzeitig parken und es dadurch zu Verkehrsbehinderungen kommen könnte.
Der Gemeinderat kommt überein, in der gemeindlichen Stellungnahme gegenüber dem Baurechtsamt auf die begrenzten Parkmöglichkeiten und den Nachweis der für den Imbiss-Betrieb notwendigen Stellplätze hinzuweisen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Nutzungsänderung befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Allerdings ist die Baurechtsbehörde auf die begrenzten Parkmöglichkeiten vor dem Gebäude und den damit verbundenen Nachweis der notwendigen Stellplätze hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von den Stadträten Schröder und Strohmeier).

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6. Feuerwehr Schönau, Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage, Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 6

Sachverhalt

Für die Errichtung einer zentralen Schlauchwerkstatt sind 71.150 € im Haushaltsplan 2019 vorgesehen. Mit Antrag vom 01.02.2019 wurden 28.096 € als Zuwendung nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) beim Landratsamt Lörrach beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben und mit Bescheid vom 01.07.2019 wurden 28.100 € als Festbetragsfinanzierung bewilligt.

Die Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage gemäß DIN 14092 wurde am 30.08.2019 beschränkt ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren erfolgte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Submission fand am 25.09.2019 statt. Da nur ein Angebot vorlag, welches jedoch 36% über der Kostenberechnung lag, hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 07.10.2019 die Ausschreibung aufgehoben.

Am 26.10.2019 wurde die Schlauchpflegeanlage nochmals beschränkt ausgeschrieben. Es wurden wiederum drei Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es sind drei Angebote eingegangen. Die Submission fand am 21.11.2019 statt. Die Angebote wurden vom Bauamt und der Feuerwehr geprüft. Dabei ergibt sich folgendes Ergebnis

Angebot Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG        68.795,69 €
Angebot Bieter 2        81.678,27 €        
Angebot Bieter 3        90.975,86 €

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage gemäß DIN 14092 an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG aus 70736 Fellbach zum Angebotspreis von 68.795,69 €.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2019 sind Investitionskosten von 71.150 € und Zuschüsse von 28.460 € eingestellt. Bei einer Vergabe mit 68.795,69 € ergeben sich Einsparungen in der Finanzrechnung von 2.354,31 €. Außerdem reduzieren sich die geplanten Abschreibungen aus den Investitionskosten um 117,71 € p.a., mit marginalen positiven Effekten auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage (rund 0,11 €/Schlauch).  

Rechtslage

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist zu beachten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Besonders wird vom Rechnungsamtsleiter erwähnt, dass mit den Gemeinden, welche die neue Schlauchpflegeanlage für ihre Feuerwehren nutzen werden, jeweils ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werde.

Auf Frage von Stadtrat Schlageter erwidert der Vorsitzende, dass neben den Verbandsgemeinden und der Stadt Todtnau möglicherweise auch die Gemeinden Häg-Ehrsberg und Kleines Wiesental die Schlauchpflegeanlage nutzen möchten. Mit diesem beiden Gemeinden sei man diesbezüglich momentan im Gespräch.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage gemäß DIN 14092 an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG aus 70736 Fellbach zum Angebotspreis von 68.795,69 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Feuerwehr Schönau, Beschaffung Drehleiter DLAK 18/12: a) Los 1 - Fahrgestell b) Los 2 - Aufbau c) Los 3 - Beladung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 7

Sachverhalt

Für die Beschaffung einer Drehleiter 18/12 sind insgesamt 600.000 € an Haushaltsmitteln reserviert. Mit Antrag vom 12.07.2018 wurden 193.000 € als Zuwendung nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) beim Landratsamt Lörrach beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben und mit Bescheid vom 01.07.2019 wurden 193.000 € als Festbetragsfinanzierung bewilligt.

Die Beschaffung einer Drehleiter 18/12 gemäß DIN EN 14043 wurde am 14.08.2019 im offenen Verfahren (europaweit) ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV). Es wurden fünf Angebote für die drei Lose eingereicht. Die Submission fand am 23.09.2019 statt. Die Prüfung der Angebote erfolgte durch die vom Gemeinderat beauftragte Agentur Wieseke und ergab folgendes Ergebnis:

  • Gesamtangebot 1        631.090,03 €
  • Gesamtangebot 2        638.249,67 €

Nach den Vorgaben der VwV Z-Feu müssen die zuwendungsfähigen Maßnahmen feuerwehrtechnisch notwendig und zweckmäßig sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Ein Vergleich zwischen den Drehleitern 18/12 und 23/12 ergibt folgendes Ergebnis.


Drehleiter 18/12
Drehleiter 23/12
Beschaffungskosten
631.090,03 €
680.000,00 €
Zuwendung Fachförderung
- 193.000,00 €
- 254.000,00 €
Eigenanteil Gemeinde
(ohne Ausgleichstockmittel)
438.090,03 €
426.000,00 €

Da die Beschaffungskosten einer Drehleiter 23/12, auf Basis einer jüngst stattgefundenen  Ausschreibung, rund 12.000 € günstiger sind, schlägt das Landratsamt Lörrach vor, den Beschaffungsprozess für eine Drehleiter 18/12 zu beenden und die Ausschreibung aufzuheben.

Für das Jahr 2020 stellt das Landratsamt eine Förderung nach der VwV Z-Feu für eine Drehleiter 23/12 grundsätzlich in Aussicht. Dies erfolgt jedoch unter der Maßgabe, dass sich die Stadt Schönau im Schwarzwald für die Beschaffung der Drehleiter einer Sammelbeschaffung anschließt. Für das Jahr 2020 ist eine Sammelbeschaffung von bis zu sieben Drehleitern im Schwarzwald-Baar-Kreis unter Federführung des dortigen Landratsamtes vorgesehen, bei der sich die Stadt Schönau im Schwarzwald beteiligen könnte.

Eine Aufhebung der Ausschreibung für die Drehleiter 18/12 und die Beschaffung einer Drehleiter 23/12 hat folgende Auswirkungen:

  • Die bewilligten Fördermittel für die Drehleiter 18/12 sind  zurückzugeben.
  • Die bisher für die Drehleiter 18/12 bereitgestellten Mittel (Ermächtigungsüberträge) werden nicht ins Jahr 2020 übernommen.
  • Im Haushaltsplan 2020 sind folgende Mittel neu zu veranschlagen.
    • Beschaffung Drehleiter 23/12        680.000 €
    • Zuschuss Fachförderung Z-Feu        254.000 €
    • Zuschuss Ausgleichstock        300.000 €
  • Die Stadt Schönau im Schwarzwald reicht bis zum 15.02.2020 einen Antrag auf Bezuschussung einer Drehleiter 23/12 nach der VwV Z-Feu beim Landratsamt Lörrach ein.
  • Vorbehaltlich einer Zuschussbewilligung nach der VwV Z-Feu könnte die Ausschreibung bzw. Vergabe einer Drehleiter 23/12 im Rahmen einer Sammelbestellung in 2020 erfolgen.
  • Vorbehaltlich einer Zuschussbewilligung nach der VwV Z-Feu reicht die Stadt Schönau im Schwarzwald bis zum 31.01.2021 einen Antrag auf Ausgleichstockmittel über 300.000 € beim Regierungspräsidium Freiburg ein.
  • Die Auslieferung der Drehleiter 23/12 könnte in 2021 erfolgen.
  • Infolge der zeitlichen Verschiebung bei der Beschaffung einer Drehleiter und aus haushaltswirtschaftlichen Gründen, wird die im Entwurf des Haushaltsplans 2020 vorgesehene Beschaffung eines Gerätewagens-Transport, entgegen den Vorgaben des Feuerwehrbedarfsplans, um zwei Jahre verschoben.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung einer Drehleiter 18/12 aufzuheben und die Teilnahme an einer Sammelausschreibung für die Beschaffung einer Drehleiter 23/12 vorzubereiten. Die Verwaltung wird beauftragt:
  • Die entsprechenden Mittel für die Beschaffung einer Drehleiter 23/12 im Haushaltsplan 2020 neu zu veranschlagen.
  • Die Förderanträge für Fachfördermittel (VwV Z-Feu) im Jahr 2020 und für Ausgleichstockmittel im Jahr 2021 zu stellen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen werden im Sachverhalt eingehend erläutert.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise mit zusätzlichen Erläuterungen vor.
Eine Aussprache zu diesem Punkt wird nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung einer Drehleiter 18/12 aufzuheben und die Teilnahme an einer Sammelausschreibung für die Beschaffung einer Drehleiter 23/12 vorzubereiten. Die Verwaltung wird beauftragt:
  • Die entsprechenden Mittel für die Beschaffung einer Drehleiter 23/12 im Haushaltsplan 2020 neu zu veranschlagen.
  • Die Förderanträge für Fachfördermittel (VwV Z-Feu) im Jahr 2020 und für Ausgleichstockmittel im Jahr 2021 zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Jahresabschluss 2018 - Feststellungsbeschluss gem. § 16 Eigenbetriebsgesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 8

Sachverhalt

Der zum 01.01.1995 gegründete Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau“ und der zum 01.03.2012 gegründete Eigenbetrieb „Seniorenzentrum Schönau“ wurden zum 01.01.2015 zum Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ mit den Betriebszweigen „Wohnraumvermietung“ und „Seniorenzentrum“ verschmolzen. Diese Verschmelzung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2014 einstimmig beschlossen. Gleichzeitig wurde eine neue einheitliche Betriebssatzung erlassen.

Für die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs gilt das Eigenbetriebsgesetz und die Eigenbetriebsverordnung. Diese erlauben ein Wahlrecht zwischen der kommunalen Doppik für den Kernhaushalt und einer HGB-Variante. Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wird nach der HBG-Variante geführt.

Im Jahr 2018 wurden folgende Objekte durch den Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ verwaltet:

  • Betriebszweig Seniorenzentrum
    • 11 Wohnungen
    • zwei sonstige Mieteinheiten

  • Betriebszweig Wohnraumvermietung
    • acht Wohngebäude mit insgesamt  31 Wohnungen
    • drei Eigentumswohnungen
      • davon eine ohne Mietentgelt

Der Jahresabschluss 2018 wurde nach den rechtlichen Vorgaben aufgestellt. Er besteht aus
 
  • der Bilanz,
  • der Gewinn- und Verlustrechnung und
  • dem Anhang sowie
  • einem Lagebericht.

Der Jahresabschluss wird dem Gemeinderat vollumfänglich zur Verfügung gestellt und in der Gemeinderatssitzung erläutert.

Für jedes Gebäude bzw. jede Eigentumswohnung des Eigenbetriebs ist eine eigene Kostenstelle angelegt. Diese Struktur ermöglicht es der Verwaltung, mit wenig Aufwand, für jedes Objekt eigene Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzustellen.

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2018 werden nun die Ergebnisse des Jahres 2018 und die seit dem Jahr 2016 fortgeschriebenen Ergebnisse dem Gemeinderat als nichtöffentliche Anlage zur Verfügung gestellt. Die Auswertung erfolgt auf der Ebene der Kostenstellen. Es werden lediglich die Ergebnisse der einzelnen Kostenstellen (Überschuss/Defizit) dargestellt. Eine detailliertere Betrachtung ist bei Bedarf problemlos möglich. Je mehr Perioden die Auswertung umfasst, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse.

Die Fortschreibung der Kostenstellen betrifft das interne Rechnungswesen und wird deshalb als nichtöffentliche Anlage dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 16.12.2019 den Jahresabschluss für das Jahr 2018 mit folgenden Werten fest:

1.
Erfolgsplan
EUR
1.1
Summe der Erträge
277.594,41
1.2
Summe der Aufwendungen
248.824,08
1.3
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
28.770,33
2.
Vermögensplan

2.1
Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
631.406,12
2.2
Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
640.205,42
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss für das lfd. Jahr
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
-8.799,30
2.4
Deckungsmittelüberhang aus Vorjahren
77.571,65
2.5
Veränderung der Deckungsmittel
-8.799,30
2.6
Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit, 
Deckungsmittelüberhang (Saldo aus 2.4 bis 2.5)
68.772,35
3.
Bilanz

3.1
Anlagevermögen
3.428.544,30
3.2
Umlaufvermögen
106.888,19
3.3
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.2)
3.535.432,49
3.4
Stammkapital
1.200.000,00
3.5
Rücklagen
500.000,00
3.6
Gewinnvortrag / Verlustvortrag
147.599,45
3.7
Jahresgewinn / Jahresverlust
28.770,33
3.8
Empfangene Ertragszuschüsse
66.841,75
3.9
Rückstellungen
0,00
3.10
Verbindlichkeiten
1.591.968,81
3.11
Passive Rechnungsabgrenzung (Zinsen Darlehen)
252,15
3.12
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.4 bis 3.11)
3.535.432,49

Der Jahresgewinn von 27.770,33 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Rechtslage

§ 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der vorliegende Jahresabschluss wird von Rechnungsamtsleiter mit detaillierten Erläuterungen in komprimierter Form vorgestellt.

Beschluss

Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 16.12.2019 den Jahresabschluss für das Jahr 2018 mit folgenden Werten fest:

1.
Erfolgsplan
EUR
1.1
Summe der Erträge
277.594,41
1.2
Summe der Aufwendungen
248.824,08
1.3
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
28.770,33
2.
Vermögensplan

2.1
Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
631.406,12
2.2
Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
640.205,42
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss für das lfd. Jahr
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
-8.799,30
2.4
Deckungsmittelüberhang aus Vorjahren
77.571,65
2.5
Veränderung der Deckungsmittel
-8.799,30
2.6
Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit, 
Deckungsmittelüberhang (Saldo aus 2.4 bis 2.5)
68.772,35
3.
Bilanz

3.1
Anlagevermögen
3.428.544,30
3.2
Umlaufvermögen
106.888,19
3.3
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.2)
3.535.432,49
3.4
Stammkapital
1.200.000,00
3.5
Rücklagen
500.000,00
3.6
Gewinnvortrag / Verlustvortrag
147.599,45
3.7
Jahresgewinn / Jahresverlust
28.770,33
3.8
Empfangene Ertragszuschüsse
66.841,75
3.9
Rückstellungen
0,00
3.10
Verbindlichkeiten
1.591.968,81
3.11
Passive Rechnungsabgrenzung (Zinsen Darlehen)
252,15
3.12
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.4 bis 3.11)
3.535.432,49

Der Jahresgewinn von 27.770,33 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_4100_Jahresabschluss Eigenbetrieb_2018.pdf

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9. Entwurf Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs "Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald", Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 9

Sachverhalt

Der Eigenbetrieb ist finanzirtschafltich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für den Eigenbetrieb ist somit ein separater Wirtschaftsplan aufzustellen.

In § 14 Eigenbetriebsgesetz werden die Bestandteile des Wirtschaftsplan festgelegt:
  • Erfolgsplan
  • Vermögensplan
  • Stellenübersicht
 
Entsprechend dem Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts ist dem Wirtschaftsplan eine mittelfristige Finanzplanung anzufügen.

Im Erfolgsplan des Betriebszweigs „Seniorenzentrum“ wird ein Jahresverlust von 17.923 € ausgewiesen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus der Neukalkulation der Verwaltungskostenbeiträge für die Leistungen des Bürgermeister und des Gemeinderats (Stadt Schönau im Schwarzwald - Kernhaushalt) und die Leistungen der Verbandsverwaltung (GVV Schönau - siehe Beschluss der Verbandsversammlung vom 06.12.2019), welche für die Jahre 2019 bis 2022 neu kalkuliert wurden.

Im Betriebszweig „Wohnraumvermietung“ kann dagegen mit einem Jahresgewinn von 10.359 € gerechnet werden. Im Bereich Wohnraumvermietung können die erhöhten Verwaltungskostenbeträge und die steigenden Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen durch höhere Mieteinnahmen ausgeglichen werden. Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung steigen über den gesamten Wohnungsbestand von 53.200 € im Jahr 2019 auf 61.500 € im Jahr 2020. Die Schwerpunkte liegen dabei im Austausch der Bodenbeläge in den Treppenhäusern der Anwesen Friedrichstr 2 +4  (18.000 €), im Austausch des Hauptzählerkasten mit Hauseinführung im Anwesen Friedrichstr. 2 und in der weiteren Sanierung des Anwesen Friedrichstr. 37 (Austausch des Hauptzählerkasten mit Hauseinführung) = 10.000 €.
Bei den Mieterträgen wirken sich insbesondere die Vermietung der Eigentumswohnung im Anwesen Schützenweg 4 und die Vermietung der Dachgeschosswohnung im Anwesen Friedrichstr. 16 positiv aus.

Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald weist somit einen Gesamt-Jahresverlust von 7.564 € aus.

Im Vermögensplan sind im Jahr 2020 keine größeren Investitionen geplant. Dadurch können Darlehen vermieden und die Verschuldung um 82.614 € reduziert werden. Im Zuge der Breitbanderschließung durch den Zweckverband Breitbandversorgung sollen die Liegenschaften des Eingebtriebs sukzessive an das Breitbandnetz angeschlossen werden. Für die Liegenschaften Brand 34, Gentnerstr. 1 und Wiesenstr. 6 sollen Müllboxen beschafft werden. Nach der Erstellung des POP`s für die Breitbandversorgung soll der Stellplatz der Liegenschaft Gentnerstr. 1 mit einfachen Mitteln befestigt werden.

Im Vermögensplan 2019 wird eine Deckungsmittellücke von 16.773 € ausgewiesen. Diese kann durch erübrigte Deckungsmittel der Vorjahre ausgeglichen werden.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 sowie die mittelfriste Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 wird den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage zur Verfügung gestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der vorliegend Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 wird den Anwesenden von Rechnungsamtsleiter Stähle vorgestellt und erläutert.
Änderungswünsche zum Plan werden seitens des Gemeinderats nicht vorgetragen. Insbesondere folgt das Gremium den Empfehlungen der Verwaltung zu den Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und den Investitionen des Vermögensplanes.

Somit stellt der Vorsitzende abschließend fest, dass somit der Wirtschaftsplan - wie im Entwurf vorgelegt - in der nächsten Gemeinderatssitzung am 20. Januar 2020 beschlossen werden kann.

Dokumente
Download 154_4100_Wirtschaftssplan 2020_ENTWURF.pdf

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10. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 10

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 20.09.2019 bis 05.12.2019 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 1.400,00 € und die Weiterleitung der Spende in Höhe von 500,00 € an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende dankt für die freizügigen Geldspenden, mit denen die Arbeit der Stadt und des Gemeindeverwaltungsverbandes unterstützt werde. Er lässt sodann über die Annahme der Geldspenden abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 1.400,00 € und die Weiterleitung der Spende in Höhe von 500,00 € an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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11. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 11
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11.1. Spenden für das Gymnasium Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 11.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass bei der Stadt folgende Geldspenden für das Gymnasium Schönau eingegangen seien:

  • 1.200 Euro aus dem Erlös des Schulfestes 2019 zu Gunsten des Mensabetriebs,
  • 3.474,15 Euro von der Firma Heinzmann Holding GmbH & Co. KG für die Anschaffung einer Tafelwasseranlage.

Diese Mitteilung wird vom Gremium mit Freude und Applaus zur Kenntnis genommen.

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12. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 12
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12.1. Eisenzaun beim Kinderspielplatz in der Gentnerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 12.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schlageter gibt den Hinweis eines Bürgers zum Eisenzaun beim Kinderspielplatz weiter. Demnach würden die spitzen Lanzen des Zaunes eine Gefährdung für die dort spielenden Kinder darstellen. Er bittet zu prüfen, ob hier durch eine geeignete Maßnahme (z.B. Schienenabdeckung) Abhilfe geschaffen werden kann.

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12.2. Sanierung der Außenwand des Jugendraums im Keller des Rathauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 12.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder erklärt, dass die SPD-Fraktion vor der heutigen Sitzung den Jugendraum im Rathauskeller besucht habe. Die Jugendreferentin habe dabei ihre Enttäuschung darüber geäußert, dass die geplante Sanierung der feuchten Außenwand immer noch nicht erfolgt sei. Bemängelt werde hierzu, dass es für die Ausführung der Sanierungsarbeiten keine konkreten Terminabsprachen gegeben habe. Auch sei von der Verwaltung keine schriftliche Stellungnahme auf den Antrag der SPD-Fraktion zur Außenwandsanierung erfolgt.

Der Vorsitzende weist diese Vorwürfe zurück. Im Rahmen des Runden Tischs Jugend - bei dem auch der Fraktionsvorsitzende der SPD teilnahm - habe man den Ablauf der Außenwandsanierung ausführlich besprochen. Folglich sei eine Fachfirma mit den Sanierungsarbeiten beauftragt worden, welche nach Möglichkeit noch im Dezember dieses Jahres ausgeführt werden sollten. Aufgrund der Auftragslage konnte diese Termin jedoch von der Firma nicht gehalten werden, so dass mit den Arbeiten voraussichtlich erst im Januar begonnen werde.

Stadträtin Strohmaier hält den Zustand des Jugendraums allgemein für beschämend. Hier sollte Abhilfe geschaffen und das erforderliche Geld von der Stadt im Sinne der Jugendförderung investiert werden.
Der Vorsitzende entgegnet, dass die früheren Jugen dreferenten den Zustand des Jugendraums nie bemängelt hätten. Abgesehen vom unstrittigen Erfordernis der Außenwandsanierung seien diesbezügliche Klagen erst von der jetzigen Jugendreferentin geäußert worden. Außerdem stelle die Stadt jährlich einen größeren Betrag für die Jugendarbeit zur Verfügung, welcher die Jugendreferentin eigenverantwortlich verwenden könne.
Er werde sich mit dem Caritasverband in Verbindung setzen, damit die gegensätzlichen Auffassungen mit dem Ziel eines Einvernehmens besprochen werden können.
 

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12.3. Freibad Schönau, Linden neben der Freibadgaststätte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.12.2019 ö 12.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth gibt den Hinweis des Freibad-Fördervereins weiter, welcher sich auf die mögliche Beschädigung des Wurzelwerks der zwei großen Linden bezieht, welche sich neben der Freibad-Gaststätte befinden. Die denkbaren Schäden könnten durch die Baumaßnahme „Freibadsanierung“ entstanden sein, weshalb hinsichtlich einer Schadenersatzforderung ein Baumsachverständiger eingeschaltet werden sollte. Es gebe nämlich die Vorschrift, dass Bestandsbäume bei Baumaßnahmen geschützt werden müssen.
Der Vorsitzende wird diesen Hinweis durch das Bauamt prüfen lassen. Gleichzeitig dankt er dem Förderverein, der jüngst drei weitere Bäume für das Freibad gespendet und gepflanzt hat.  

Datenstand vom 27.12.2019 09:24 Uhr