Datum: 25.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2019
3 Bauvoranfrage zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf Flst.-Nr. 443 (Johann-Peter-Hebel-Weg)
4 Energetische Sanierung der Liegenschaft Friedrichstr. 37, Aufnahme eines Darlehens
5 Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2020 b) Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung
6 Haushaltsplan 2020, Beratung
7 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 05.12.2019
8 Kurzinformationen der Verwaltung
8.1 Wirtschaftsmedaille des Landes Baden-Württemberg für die Firma Heinzmann GmbH & Co. KG
8.2 Lichterfest und Adventskalender
8.3 Baumfällarbeiten im Bereich der Stromtrasse entlang der Wiese durch die ED Netze GmbH
8.4 Bauausschuss Mehrzweckhalle
8.5 365-Dächer-Programm
9 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2019 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

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3. Bauvoranfrage zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf Flst.-Nr. 443 (Johann-Peter-Hebel-Weg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Bauvoranfrage wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Wunderle erläutert.
Laut Flächennutzungsplan befinde sich die Maßnahme im Innenbereich, für den eine Abrundungssatzung bestehe.
Das geplante Gebäude soll über den Johann-Peter-Hebel Weg erschlossen werden.
Aufgrund der Antragsprüfung werden von der Verwaltung folgende Punkte kritisch gesehen:

  • Einhaltung des Waldabstandes (mindestens 30 m nach § 4 LBO)
  • Gewährleistung der Zufahrt zum Baugrundstück für Winterdienst, Rettungsdienst und Müllabfuhr
  • Auf dem Baugrundstück ist ein Leitungsrecht für die Stadt eingetragen, welches erhalten bleiben sollte.

Ansonsten stehe aus Sicht der Verwaltung einer Bebauung nichts im Wege.

Beschluss

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Diese ist jedoch auf die von der Verwaltung aufgezeigten kritischen Punkte hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Energetische Sanierung der Liegenschaft Friedrichstr. 37, Aufnahme eines Darlehens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Wirtschaftsplan 2019 des „Eigenbetriebs Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ ist im Betriebszweig Wohnraumvermietung die „energetische Sanierung“ des Anwesens Friedrichstr. 37 vorgesehen. Im Vermögensplan des Eigenbetriebs wurden 70.000 € an Investitionskosten bereitgestellt. Die Maßnahme wurde im September 2019 begonnen und soll über ein Darlehen finanziert werden. Die haushaltrechtliche Genehmigung der Rechtsaufsicht im Rahmen des Wirtschaftsplans 2019 liegt vor.

Um für den Haushaltsplan 2020 und die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 des Kernhaushalts ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stellen zu können, soll entgegen der ursprünglichen Planung im Haushaltsplan 2019, auf ein Darlehen aus dem Kernhaushalt verzichtet und stattdessen ein Darlehen auf dem Kreditmarkt aufgenommen werden.

Von der Verwaltung wurden am 05.11.2019 Angebote bei folgenden Kreditinstituten angefordert:

  • Sparkasse Wiesental, Schopfheim
  • VR Bank, Schopfheim
  • Volksbank Freiburg eG

Dabei wurden folgende Konditionen angefragt:

  • Aufnahme                                        01.12.2019
  • Kredithöhe                                        70.000 €
  • Laufzeit                                        30 Jahre
  • Tilgung                                        120 Raten
  • Zinsfestschreibung                                20 Jahre
  • Termin Angebotsabgabe                        25.11.2019 bis 10.00 Uhr

Die Verwaltung wird die Angebote der Kreditinstitute zusammenstellen und für den Gemeinderat einen Vergabevorschlag erarbeiten. Dieser wird in der Sitzung vom 25.11.2019 vorgestellt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die vierteljährlichen Zins- und Tilgungszahlungen werden im Wirtschaftsplan 2020 (Zinsaufwendungen bzw. Tilgungsleistungen) des Eigenbetriebs sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2021 bis 2023 berücksichtigt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor.
Er erklärt, dass alle drei Kreditinstitute ein Angebot abgegeben hätten, und zwar jeweils mit zwanzig- und mit dreißigjähriger Zinsfestschreibung. Demzufolge ergebe sich folgende Angebotszusammenstellung:

Kreditinstitut
Angebot
Zinssatz nom.
20 Jahre
Zinssatz nom.
30 Jahre
Sparkasse Wiesental / LBBW
freibleibend
0,850 %
0,980 %
DZ HYP / Volksbank Freiburg eG
fest
0,823 %
0,900 %
DZ HYP / VR Bank eG
fest
0,823 %
0,900 %

Seitens der Verwaltung werde vorgeschlagen, das Darlehen mit einer dreißigjährigen Zinsfestschreibung bei der DZ HYP / Volksbank Freiburg eG aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Darlehen von 70.000 € bei der DZ HYP, in Zusammenarbeit mit der Volksbank Freiburg eG, mit dem Festzinssatz von 0,900 % für die dreißigjährige Laufzeit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2020 b) Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 5

Sachverhalt

a) Gebührenkalkulation

Die Kalkulation der Wassergebühren erfolgt nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei dürfen nach § 14 Abs. 1 KAG die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. 

Nach § 14 Abs. 3 KAG gehören zu den ansatzfähigen Kosten nach § 14 Absatz 1 KAG auch
  1. die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen,
  2. Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten und
  3. bundes- und landesrechtliche Umweltabgaben und das Wasserentnahmeentgelt nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg.

Für den Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ist § 14 Abs. 2 KAG zu beachten.
„Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.“
Es werden keine berücksichtigungsfähigen Kostenüber- und Kostenunterdeckungen in die Gebührenkalkulation des Jahres 2020 eingestellt.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 14 KAG (ansatzfähige Kosten) ergibt sich ein ungedeckter Aufwand von 189.535,00 €. Davon werden 16.294,00 € über die Grundgebühr (= 10% der Fixkosten) und 173.241,00 € über die Verbrauchsgebühr erhoben. Bei einer geschätzten Verkaufsmenge von 127.318 m³  (Durchschnitt der letzten 5 Jahres) ergibt dies eine Gebührensatzobergrenze für die Verbrauchsgebühr von 1,36 €/m³. Das bedeutet eine Gebührenverminderung gegenüber dem Vorjahr von 0,13 €/m³. Bei den Grundgebühren ergibt sich bei den meisten Zählergrößen eine geringfügige Erhöhung gegenüber dem Vorjahr. Lediglich bei der Nenngröße 40m³/h ergibt sich eine Reduzierung der Grundgebühr.
Nenngröße m³/h
Gebührensatz 2020
Gebührensatz 2019
4
2,03 €
2,02 €
10
5,09 €
5,07 €
16
8,15 €
8,11 €
25
12,74 €
12,67 €
40
20,38 €
21,48 €

Hinweis:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.01.2010 erlaubt § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG nur den Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber von Kostenunterdeckungen die der Gebührengläubiger (die Stadt bzw. der Gemeinderat als beschließendes Organ) bewusst in Kauf genommen hat.
Außerdem ist bei der Gebührenkalkulation § 78 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu beachten. Danach gehen die Entgelte für Leistungen (Gebühren) den Steuern vor. Auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach vom 16.07.2018 wird explizit verwiesen.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenobergrenze von 1,36 m³ als Verbrauchsgebühr für das Jahr 2020 festzusetzen.

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.


b) Änderung der Wasserversorgungssatzung

Durch die Kalkulation und der sich daraus ergebenden Änderung der Wassergebühren für das Jahr 2020 ist eine Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald erforderlich.

Außerdem werden in diesem Zusammenhang folgende Regelungen in die Wasserversorgungssatzung aufgenommen:
  • Die Stadt Schönau im Schwarzwald setzt seit dem Jahr 2016 zur Messung und Ablesung des Wasserverbrauchs Funkwasserzähler ein. Dafür ist nach Ansicht des Gemeindetags Baden-Württemberg eine satzungsrechtliche Grundlage erforderlich.
  • Die Gebührenschuld (Grund- und Verbrauchsgebühr) ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. Durch diese Regelung haftet nicht nur der Gebührenschuldner sondern auch das Grundstück. Bei Zwangssteigerungen erhöhen sich die Erfolgsausaussichten der Stadt dadurch deutlich, da die Forderungen von Rang 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG) in den Rang 3 (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG) aufsteigen.

Die Änderungssatzung wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verbrauchsgebühr des Jahres 2020 wird auf 1,36 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Grundgebühren des Jahres 2020 werden entsprechend der Nenngrößen festgesetzt:
Nenngröße m³/h
Gebührensatz
4
2,03 €
10
5,09 €
16
8,15 €
25
12,74 €
40
20,38 €

  1. Der Änderung der Wasserversorgungssatzung wird zugestimmt.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Festsetzung von kostendeckenden Wassergebühren und damit Entlastung der steuerfinanzierten Bereiche.

Rechtslage

§ 14 KAG und § 78 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ausführlichen Erläuterungen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verbrauchsgebühr des Jahres 2020 wird auf 1,36 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Grundgebühren des Jahres 2020 werden entsprechend der Nenngrößen festgesetzt:
Nenngröße m³/h
Gebührensatz
4
2,03 €
10
5,09 €
16
8,15 €
25
12,74 €
40
20,38 €

  1. Der Änderung der Wasserversorgungssatzung wird zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Gebührenkalkulation 2020.pdf
Download 01.01.2020 Wasserversorgungssatzung Änderung.pdf

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6. Haushaltsplan 2020, Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt.

Der Entwurf besteht aus
  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
  • Gesamtergebnishaushalt
    • Darstellung des wesentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts
  • Gesamtfinanzhaushalt
    • Finanzhaushalt – Investitionsprogramm 2020
    • Ermächtigungsübertragung 2019 nach 2020 (gebundene Liquidität)
  • Schuldenübersicht nach Kostenstellen
  • Mittelfristige Finanzplanung
    • Ergebnishaushalt (noch nicht gerechnet)
    • Finanzhaushalt – Investitionsprogramm 2021 bis 2023
  • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
  • Schlussbetrachtung
  • Anlagen
    • Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
    • Stellenplan
    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden

Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Im Ergebnishaushalt 2020 wird ein Defizit von 542.230 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.
Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:
 
Datengrundlage
Rücklage
31.12.2018
Jahresabschluss 2018
2.389.799,39
Zuführung 2019
Haushaltsplan 2019
237.473,00
31.12.2019
 
2.627.272,39
Entnahme 2020
Entwurf 2020
-542.330,00
31.12.2020
 
2.084.942,39

Trotz einer Entnahme von 542.330 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2020 einen Bestand von 2.084.942,39 € aus.

Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen fünf Gründe:
  • Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis sieht einen Zuschussbedarf von 225.129 € vor. Dazu kommen noch 22.500 € für die Sanierung des Schützenwegs. Diese Maßnahme wurde bereits im Jahr 2018 vom Gemeinderat vergeben. Eine Umsetzung noch im Jahr 2019 erscheint wenig realistisch.
  • Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird mit 2.660.000 € kalkuliert. Das sind 340.000 € weniger als im Haushaltsplan 2019. Dies kann zumindest teilweise durch den Rückgang des Gewerbesteuerumlagesatzes von 68 % auf 35 % (Wegfall Zuschlag „Deutsche Einheit“) ausgeglichen werden.
  • Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 156.527 € auf 1.890.767 €. Die Gründe liegen im Wesentlichem im Flächennutzungsplan und den Genehmigungsverfahren für die Zentralkläranlage und die Verbandssammler.
  • Erhöhte Unterhaltungsaufwendungen in den Bereichen
    • Feuerwehr (7 St. neue Tore, Ausgleich Bodenunebenheiten)
    • Gymnasium (Fluchttüren UG, Putzschäden Klassenzimmer, Schließanlage)
    • Abwasserbeseitigung (EKVO, Abbau Sanierungsstau, Johann-Peter-Hebel-Weg – Sanierung Mischwasser- und Schmutzwasserkanal)
  • Umsetzung des DigitalPakts im Gymnasium
    • Die Maßnahme wird mit 80% bezuschusst
    • Die Betreuung des Verwaltungsnetzes und der Support der mobilen Endgeräte muss vom Schulträger übernommen werden – Voraussetzung für die Bezuschussung (VwV DigitalPakt)

Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf der Fortschreibung des Haushaltserlasses vom 08.11.2019. Die Entwicklung in den Jahren 2018 bis 2020 stellt sich wie folgt dar.

Entwicklung Finanzausgleich
2018
(Ergebnis)
2019
(Plan)
2020
(Plan)
Bedarfsmesszahl
3.312.322
3.444.012
3.520.600
Steuerkraftmesszahl
3.099.234
4.122.022
4.364.600
Schlüsselzahl
0
0
0
Sockelgarantie
213.088
0
0
Steuerkraftsumme
3.099.234
4.122.022
4.513.826
Steuerkraftsumme je Einwohner *
1.238,20
1.680,40
1.859,07

* für das Jahr 2018 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2017        =        2.503 Einwohner
* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018        =        2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019        =        2.428 Einwohner

Für den Zeitraum 2018 bis 2020 ist eine deutliche Steigerung bei der Steuerkraftsumme erkennbar. Bei der Steuerkraftsumme je Einwohner ist zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahlen sinken.

Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. In ihm werden die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands dargestellt. Im Jahr 2020 nimmt der Zahlungsmittelbestand um 1.528.192 € ab.
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts 2020 beträgt 600.230 €. Somit können die Tilgungen nicht aus den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen bedient werden. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt  2.061.585 €. Davon sollen 1.453.000 € über Darlehen finanziert werden.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2019 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 2.450.091,31 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2020 von -1.528.192 € verbleiben zum 31.12.2020 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 921.899,31 €. Davon sind 81.692,65 € für Rückstellungen gebunden. Die liquiden Eigenmittel liegen somit deutlich über der  Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 139.430,18 €.

Die „freien“ liquiden Eigenmittel von 840.206,66 € werden aber definitiv nicht ausreichen, das ambitionierte Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2023 zu finanzieren. Um hier eine verlässliche Aussage treffen zu können, muss zuerst die mittelfristige Finanzplanung des Ergebnishaushalts gerechnet werden. Die Situation im Stadtwald und die hohen Umlageforderungen des GVV wirken sich allerdings negativ auf die Zahlungsmittel des Ergebnishaushalts aus.
Durch eine Umschuldung des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ könnten ab dem Jahr 2021 rund 700.000 € an liquiden Mitteln dem Kernhaushalt rückgeführt werden. Bei der Abwägung der Finanzierungsmöglichkeiten (Eigenmittel / Darlehen 🡺 Zeitpunkt, Zinsentwicklung) ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Hausbanken ab dem Jahr 2020 die Freibeträge für Negativzinsen deutlich reduzieren, so dass bei weiterhin hoher Liquidität Negativzinsen nicht mehr vermieden werden können.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 5.700.898 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse vom 1.387.338 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf dem Bau des MTB-Gebäudes und auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2020 sollen in der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019 bzw. spätestens in der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2020 beschlossen werden. Die Verwaltung wird bis dahin Änderungswünsche des Gemeinderats und neue Erkenntnisse in den vorliegenden Entwurf einarbeiten.  

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle geht kurz auf den Sachverhalt der Sitzungsvorlage ein und stellt sodann den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2020 mit detaillierten Erläuterungen vor. Ergänzend weist er darauf hin, dass vorgesehen sei, die Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan in der öffentlichen Sitzung am 20.01.2020 zu beschließen.  

Zum Planentwurf werden aus der Mitte des Gemeinderats einige Verständnisfragen gestellt, die vom Rechnungsamtsleiter beantwortet werden.
Auf Anfrage des Vorsitzenden wird festgestellt, dass seitens des Gemeinderats zum Planentwurf keine Änderungswünsche bestehen. Insbesondere stimmt der Gemeinderat den für das kommende Haushaltsjahr vorgesehenen konsumtiven und investiven Maßnahmen einhellig zu.

Rechnungsamtsleiter Stähle erklärt abschließend, dass neue Erkenntnisse - welche Einfluss auf die Haushaltsansätze haben und bis zur Januar-Sitzung eintreten (z. B. Höhe der Gewerbesteuer) - selbstverständlich noch in das Planwerk eingearbeitet werden. Hierzu werde dann dem Gemeinderat eine entsprechende Veränderungsliste vorgelegt.  

Stadtrat Schröder spricht dem Rechnungsamtsleiter ein großes Lob für die gute Arbeit sowie für den fachlich fundierten und  verständlichen Vortrag aus. Diese Auslegung wird durch den Applaus der Anwesenden bekräftigt.

Dokumente
Download 154_Haushaltsplan 2020_ENTWURF.pdf

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7. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 05.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 7

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 05.12.2019 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 05.12.2019 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom  Vorsitzenden eingehend erläutert.

Beschluss

Den in der Verbandsversammlung am 05.12.2019 zu den Tagesordnungspunkten 3, 4.1, 4.3 , 4.4, 5 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird die Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zustimmen.
Ebenfalls wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald der zu TOP 4.2 vorgesehene Beschluss (Aufhebung der Ausschreibung) befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download BV 2019-12-05 ÖS.pdf

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8. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 8
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8.1. Wirtschaftsmedaille des Landes Baden-Württemberg für die Firma Heinzmann GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 8.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn informiert, dass die Schönauer Firma Heinzmann GmbH & Co. KG am 13.11.2019 mit der Wirtschaftsmedaille des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet worden sei. Er habe an der Feierstunde in Stuttgart teilgenommen.
Namens des Gemeinderats gratuliere er der Firma für diese besondere Auszeichnung.

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8.2. Lichterfest und Adventskalender

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 8.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende freut sich über das gut organisierte Lichterfest, das am Samstag stattgefunden hat und sehr gut besucht gewesen war. Er danke allen Helferinnen und Helfern , die mit ihrer engagierten Arbeit zum Gelingen des Festes beigetragen haben.
Sein Dank gehe außerdem an die tüchtige Gruppe, die in diesem Jahr wiederum die Rathausfenster mit einem Adventskalender dekoriert habe.

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8.3. Baumfällarbeiten im Bereich der Stromtrasse entlang der Wiese durch die ED Netze GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 8.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt eine Mitteilung der ED Netze GmbH weiter, wonach im Bereich der 110 KV-Leitung von der Zentralkläranlage bis zum Nassholzlagerplatz der Bewuchs entfernt werden muss. Die ED Netze GmbH werde für diese Arbeiten, die von Ende November bis Mitte Dezember eingeplant seien, die erforderlichen Genehmigungen (z. B. Naturschutz) bei den zuständigen Behörden einholen.

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8.4. Bauausschuss Mehrzweckhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 8.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass sowohl im Dezember als auch im Januar jeweils eine Sitzung des Bauausschusses Mehrzweckhalle geplant sei. Aufgrund der Kommunalwahl müssen die Mitglieder des Ausschusses neu bestellt werden. Auf Anfrage werden von der SPD-Fraktion und von der FWV-Fraktion hierfür Stadtrat Schröder bzw. Stadtrat Gierth benannt. Die CDU-Fraktion hat zwei Mitglieder in den Ausschuss zu bestellen, welche die Fraktion noch benennen wird.

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8.5. 365-Dächer-Programm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 8.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert über das 365-Dächer-Programm, welches im Rahmen des Energie- und Klimaschutzgesetzes des Landkreises aufgelegt wurde. Ziel des gleichnamigen Wettbewerbs sei, PV-Anlagen auf 365 Dächer pro Jahr zu installieren. Am Wettbewerb würden neben der Stadt weitere 16 Kommunen des Landkreises teilnehmen.

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9. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 25.11.2019 ö 9

Vortrag/Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gemeinderats werden keine Fragen gestellt und auch keine Anregungen vorgetragen.

Datenstand vom 02.12.2019 20:04 Uhr