Datum: 07.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrgerätehaus, Bifangstr. 1)
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.09.2019 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2019
3 Verkehrskonzept Innenstadt, Entscheidung über die Variantenwahl (Grobkonzept) und über weitere Verkehrsmaßnahmen
4 AAB-Antrag zum Neubau einer Überdachung auf Flst.-Nr. 1024/1 (Felsenstraße 27)
5 Feuerwehr Schönau: Beschaffung Drehleiter (DLA (K) 18/12), Vergabe der Lieferleistungen: a) Los 1 - Fahrgestell b) Los 2 - Aufbau c) Los 3 - Beladung
6 Feuerwehr Schönau: Beschaffung Schlauchanlage, Auftragsvergabe
7 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 17.10.2019
8 Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2018
9 Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2018
10 Annahme von Spenden
11 Kurzinformationen der Verwaltung
12 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 07.10.2019 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes weist der Vorsitzende aufgrund der großen Zuhörerzahl explizit darauf hin, dass Zweck der Fragestunde nicht die Diskussion, sondern die Beantwortung von Fragen sei.

Außerdem gibt er bekannt, dass der Beschlussvorschlag 1 zu TOP 3 „Verkehrskonzept Innenstadt - Entscheidung über die Variantenwahl (Grobkonzept) und über weitere Verkehrsmaßnahmen“ wie folgt abgeändert werde:

„Der Gemeinderat beschließt, die temporäre Sperrung der unteren Talstraße an Schultagen von 7 Uhr bis 14 Uhr beim Landratsamt Lörrach zu beantragen.“

Sodann werden aus dem Zuhörerkreis zum nachfolgenden TOP 3 erneut viele Fragen gestellt, die u. a. die Schulordnung des Gymnasiums hinsichtlich der Pausen- und Hofordnung, die vorgesehene Parkplatzmarkierung mit Parkraumbewirtschaftung in der unteren Hinteren Hofmatt, die verbindliche Rechtsgrundlage für die Pausenhofgröße sowie die Ausweisung von weiteren Parkplätzen im Innenstadtbereich betreffen.

Zur Frage bezüglich der Schulordnung nimmt der anwesende Schulleiter kurz Stellung. Dieser bestätigt, dass die vom Fragesteller zitierten Pausen- und Hofregelungen so in der Schulordnung verankert seien. Für ihn sei jedoch nicht klar, was dies mit dem Verkehrskonzept zu tun hat.
Die übrigen Fragen werden vom Vorsitzenden detailliert beantwortet.

Eine Zuhörerin bemängelt, dass die erste Informationsveranstaltung zum Verkehrskonzept nicht für alle Bürger offen gewesen sei. Sie regt an, bei heiklen Themen zukünftig die Bürger von Beginn an in den Prozess mit einzubeziehen.  

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.09.2019 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 07.10.2019 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.09.2019 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:

TOP 1:
Verpachtung Rinderstall Gurgel - Erwerb von Privatflächen im Bereich Haselberg
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die angebotenen Grundstücke auf dem Haselberg zum Bodenrichtwert von 1 €/m² zu erwerben.

Das Protokoll der öffentlichen Sitzungen vom 09.09.2019 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Beschluss aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wird dem Gemeinderat im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben.

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm  fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2019 anerkannt wird.

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3. Verkehrskonzept Innenstadt, Entscheidung über die Variantenwahl (Grobkonzept) und über weitere Verkehrsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 07.10.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald beauftragte im Oktober 2018 das Büro dwd INGENIEUR GMBH mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Innenstadt von Schönau, um diverse verkehrsbezogene Konfliktfelder zu lösen.

Das vom Büro dwd INGENIEUR GMBH ausgearbeitete Verkehrskonzept wurde dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.09.2019 vorgestellt und ausführlich erläutert.

Unabhängig von der späteren Wahl der Verkehrsführung sind diverse Maßnahmen sinnvoll, um eine Verbesserung der Verkehrssituation und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt für die Verkehrsteilnehmer zu realisieren.

Eine dieser Maßnahme liegt in der Vermeidung des Durchgangsverkehrs in der direkten Innenstadt. Dies kann über eine Verlagerung auf die Paradiesstraße. sowie die Hintere Hofmatt realisiert werden. Eine umfängliche, wegweisende Beschilderung im Sinne eines Verkehrsleitsystems ist für die Umsetzung erforderlich.

Um die Aufenthaltsqualität zu steigern ist der bereits vorhandene verkehrsberuhigte Bereich zu verdeutlichen. Die angepasste Geschwindigkeit von 7 km/h ist durch verschiedene bauliche Maßnahmen auf der Verkehrsfläche zu erreichen.

Die Luisenstraße ist ein Teil des ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichs. Dieser ist hier nicht den Anforderungen entsprechend ausgebaut. Durch einen Ausbau kann eine Reduzierung der Geschwindigkeit des Verkehrs und eine höhere Sicherheit der Kindergartenkinder erreicht werden. Zum Schutz der Kindergartenkinder ist die Einbahnstraße nur noch für Anlieger zu öffnen.

Um eine Entlastung und Ordnung in der Hinteren Hofmatt zu erreichen, ist es denkbar ab Bäckerei Gutmann eine Einbahnstraßenregelung Richtung Kirchgasse einzurichten. Durch markierte Parkplätze kann die Verkehrssituation zusätzlich geordnet werden.  

Zusätzliche Parkmöglichkeiten (z.B. im Bereich Schönenbergerstraße) und eine stringente Bewirtschaftung mittels unterschiedlicher Parkdauerbegrenzungen sind ebenfalls Bestandteile des Konzeptes.

Für den Bereich Talstraße (B317 bis Knoten Gentnerstraße/Neustadtstraße) wurden drei Varianten der Verkehrsführung untersucht und mit der Stadtverwaltung, der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei abgestimmt. Dieses Teilgebiet ist auf Grund der Knotenproblematiken sowie des Gymnasiumschulhofes/Rathausplatzes ein langjähriges Hauptkonfliktfeld und somit ein dringend zu lösendes Handlungsgebiet.

Variante A: 
Temporäre Sperrung der Unteren Talstraße (Bereich Friedrichstraße bis Gentnerstraße) Montag bis Freitag von 7 bis 14 Uhr.

  • Gesamter Bereich Rathausplatz, Talstraße und Schulhof wird als Schulhof nutzbar.
  • Verkehrsverlagerung nur zu Sperrungszeiten.
  • Zugänglichkeit Pfarrhaus wird gewährleistet.
  • Ein- und ausfahrender Verkehr der Unteren Talstraße nach 14 Uhr möglich.
  • Verkehrsverlagerung auf umliegende Straßen zu Sperrzeiten als Folge.
  • Komplizierte Beschilderung erforderlich.
  • Temporäre Sperrung nicht in Verbindung mit Verkehrsberuhigtem Bereich möglich.

Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamt Lörrach wird auf Grund der komplizierten Beschilderung und nicht stringenter Verkehrsführung eine temporäre Sperrung nicht anordnen, da eine zeitweise Sperrung zu Verwirrungen bei den Verkehrsteilnehmern führen kann und daher nicht praktikabel ist.

Variante B:
Vollständige Sperrung der Unteren Talstraße (elektrischer Poller, Schranke oder ähnliches)

  • Bietet größte Sicherheit für Schüler.
  • Klare Verkehrsführung möglich.
  • Zugänglichkeit Pfarrhaus gewährleistet.
  • Viele Gestaltungsmöglichkeiten für den zentralen Platz in der Innenstadt.
  • Verkehrsverlagerung auf umliegende Straßen.
  • Grundsätzlich verkehrsfreier Festplatz wird realisierbar.
  • Führt zur Entzerrung der Knotenpunkte B 317/ Talstraße sowie Talstraße/Gentnerstraße
  • Parkmöglichkeiten am Wochenende können bestehen bleiben.

Variante C:
Keine Sperrung der Unteren Talstraße, Einbahnregelung Richtung Gentnerstraße, Absicherung Schulhof

  • Verkehrsberuhigter Bereich bleibt bestehen (zusätzliche bauliche Maßnahmen sind erforderlich).
  • Zugänglichkeit Pfarrhaus gewährleistet.
  • Schulhof muss gegen den fließenden Verkehr abgesichert werden (Zaunanlage, Möblierung o.ä.).
  • Schulhof wird dadurch zu klein (3-5 m²/ Schüler wird empfohlen). Die Stadt als Schulträger muss dafür sorgen, dass ausreichend Bewegungsraum vorhanden ist.
  • Sehr wenige Gestaltungsmöglichkeiten für den schönen zentralen Platz in der Innenstadt.
  • Keine Entzerrung der angrenzenden Knotenpunkte.

Aus verkehrsplanerischer Sicht kann die Umsetzung der Variante B empfohlen werden. Auch aus Sicht der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde ist diese die zu empfehlende Variante.  

Die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei sieht einen vorgeschlagenen Testbetrieb von der empfohlenen Variante sowie evtl. weiteren Maßnahmen mit der Mindestdauer von einem Jahr (absolutes Minimum ein halbes Jahr) als sinnvoll und zielführend an. Damit kann nach dem Testbetrieb über eine dauerhafte Umsetzung mit konkreten Erfahrungen entschieden werden.

Von der Verwaltung wird ebenfalls ein einjähriger Testbetrieb der Variante B vorgeschlagen. Diese Variante bietet für die Schule und den Schulträger den erforderlichen und größtmöglichen Schutz gegen Schadensersatzansprüche, die im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung geltend gemacht werden könnten.

Außerdem schlägt die Verwaltung die Umsetzung folgender Verkehrsmaßnahmen vor:

  • Einrichtung der Anliegerstraße in der Luisenstraße

  • Parkplatzmarkierung mit Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibenregelung) in der Hinteren Hofmatt für folgende Teilbereiche:
  • oberhalb der B 317 bis Parkplatz Hotel „Kirchbühl“
  • unterhalb der B 317 bis zum Bahnweg

  • Anpassung der Verkehrsraum-Beschilderung inklusive Beschilderung der Luisenstraße

Nach dem Testbetrieb und der endgültigen Umsetzungsentscheidung ist seitens des Büro dwd BAUINGENIEUR GMBH folgendes weiteres Vorgehen geplant:

  • Ausarbeitung des Konzeptes mit Grobkosten,
  • Erstellung eines Stufenplans mit Prioritätenliste und Umsetzungszeitraum,
  • detaillierte Ausplanung der gewählten Variante in Abstimmung mit Stadt und Landratsamt.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat fasst folgende Einzelbeschlüsse:

Beschluss 1
Einführung des Testbetriebs mit Vollsperrung der Unteren Talstraße für ein Jahr.

Beschluss 2
Einrichtung der Anliegerstraße in der Luisenstraße.

Beschluss 3
Der Parkplatzmarkierung mit Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibenregelung) für die vorgeschlagenen Teilbereiche der Hinteren Hofmatt.

Beschluss 4
Der Standort des Wochenmarkts wird nicht verändert.

Beschluss 5
Anpassung und teilweise Neubeschilderung der Verkehrsraum-Beschilderung.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Kosten für die Anpassung der Verkehrsraum-Beschilderung (inklusive Ausarbeitung Beschilderungsvorlage) wurden vom Büro dwd INGENIEUR GMBH mit 20.000 Euro ermittelt.
Für die Umsetzung des Testbetriebs wird mit weiteren Kosten von 5.000 Euro kalkuliert.
Die erforderlichen Mittel sollen in den Haushalt 2020 eingestellt werden

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt eingangs mit, dass heute die Petition einer „Initiative zur Erhaltung der Unteren Talstraße für den öffentlichen Verkehr" bei der Verwaltung eingegangen sei. Die Petition hätten rund 300 Personen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Sehr geärgert habe ihn, dass die Bittschrift zahlreiche Unterstellungen enthalte und darin unwahre Tatsachen angeführt werden, welche unter den Tatbestand der Verleumdung fallen. Außerdem würde aus dem Schriftstück nicht hervorgehen, wer dieses verfasst habe.
Hierüber sei er sehr enttäuscht, zumal dies anders gelöst hätte werden können.

Alexandra Diewald vom Büro dwd BAUINGNIEUR GMBH zeigt Verständnis dafür, dass über das vorliegende Verkehrskonzept eine emotionale Diskussion geführt wird. Dagegen gehe es nicht an, dass in der Petition unterstellt werde, dass das Verkehrskonzept nicht neutral und objektiv erstellt worden sei, da die Stadt als Auftraggeber das Ergebnis der Studie bereits vorgegeben hätte. Diese unwahre Behauptung, die sie entschieden zurückweise, treffe ihr Büro sehr. Sie könne versichern, dass ihr Büro das Konzept neutral und ohne jegliche Beeinflussung ausgearbeitet habe.

Weiter weist Bürgermeister Schelshorn nochmals darauf hin, dass der Beschlussvorschlag 1 zu diesem Tagesordnungspunkt - wie unter TOP 1 „Fragestunde für den Bürger“ bekannt gegeben - abgeändert werde. Hauptgrund hierfür sei, dass die Verwaltung im Vorfeld der Sitzung von den Gemeinderatsfraktionen deutliche Signale erhalten habe, dass eine Vollsperrung der Unteren Talstraße im Gremium abgelehnt werde. Deshalb schlage die Verwaltung nun die temporäre Sperrung der Straße vor, zumal Recherchen ergeben hätten, dass in Baden-Württemberg temporäre Straßensperrungen in ähnlich gelagerten Fällen von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden genehmigt wurden.
Mit dem Beschluss zur temporären Sperrung der Straße werde zudem eine klare Aussage des Landratsamtes Lörrach bezüglich der erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung erwirkt. Im Falle der zu erwartenden Ablehnung könnte die Stadt dann den Klageweg beschreiten.
Über Beschlussvorschläge 2 bis 5 soll dagegen unverändert abgestimmt werden.

Für das Büro dwd BAUINGENIEUR GMBH erklärt Alexandra Diewald, dass dieses aufgrund der Konzeptausarbeitung die Variante B (Vollsperrung der Talstraße) als Testphase empfohlen habe. Eine temporäre Sperrung der Straße biete dennoch die Chance für einen Schritt in die richtige Richtung, weshalb diesem Schwenk seitens ihres Büros zugestimmt werden könne.  

Es schließt sich eine eingehende Aussprache an, in der besonders von den Mitgliedern der SPD-Fraktion das Vorgehen des Bürgermeisters bezüglich des kurzfristig abgeänderten Beschlussvorschlags kritisiert wird. Stadtrat Schröder erklärt, dass seine Fraktion die neue Beschlusslage nicht mehr beraten konnte. In diesem Zusammenhang stellt er die Frage, ob ein Beschlussvorschlag so kurzfristig geändert werden kann.
Der Vorsitzende erwidert, dass dies legitim sei, zumal der Sachverhalt der Sitzungsvorlage keinerlei Änderung erfahren habe.
Stadtrat Knobel hält die Änderung des Beschlussvorschlages ebenfalls für nicht gut und plädiert dafür, diesen Beschluss abzusetzen.
Stadträtin Münzer erklärt, dass für sie mit der Änderung des Beschlussvorschlags auch eine Änderung der Tagesordnung einhergehe, weshalb sie dem neuen Beschluss nicht zustimmen könne.
Stadtrat Dr. Sladek stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Beschluss über die temporäre Sperrung der Unteren Talstraße abzusetzen und zunächst ein Meinungsbild des Gemeinderats einzuholen, mit dem dann die Ziele des Verkehrskonzepts weiterverfolgt werden können.

Der Vorsitzende stellt fest, dass zu diesem Antrag keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen. Er lässt daher über den Antrag abstimmen.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Geschäftsordnungsantrag von Stadtrat Dr. Sladek zu.
Abstimmung: 13:J, N:0, E:0

Anmerkung:
Einstimmiger Beschluss  

Im Folgenden geben die drei Fraktionssprecher das Stimmungsbild in ihren Fraktionen zur vorgeschlagenen temporären Sperrung der Unteren Talstraße wieder.

Stadtrat Knobel führt aus, dass die CDU-Fraktion einer temporären Sperrung mehrheitlich wohl zustimmen würde, sofern die Details der Sperrung und die damit verbundenen Maßnahmen (Sperrzeiten, Platzgestaltung, Pausenlösung für die Schule)  geschärft dargestellt werden. Dies bedürfe jedoch noch einer eingehenden Beratung.

Stadtrat Locker erklärt, dass seine Fraktion die Variante A (temporäre Sperrung der Unteren Talstraße) ebenfalls mehrheitlich unterstützen würde, auch wenn diese Variante gegenüber der Straßenverkehrsbehörde nur schwer durchzusetzen sei. Er persönlich sehe in der Um- bzw. Neugestaltung des Platzes eine große Chance zur Belebung der Innenstadt.

Stadtrat Schröder legt für die SPD-Fraktion dar, dass sich diese für die Variante C (keine Sperrung der Talstraße) ausspricht. Dies bedeute nicht, dass der Fraktion die Kinder egal seien. Ein genehmigtes Schulgebäude mit Schulhof sei ja vorhanden, welcher zur Sicherheit der Schüler notfalls abgesperrt werden müsste. Eine Absperrung müsste wahrscheinlich auch bei einer Vergrößerung des Schulhofplatzes erfolgen.

In der weiteren, ausführlich geführten Diskussion werden von den einzelnen Gemeinderatsmitgliedern abweichende Stellungnahmen zur vorgeschlagenen temporären Straßensperrung abgegeben. Außerdem werden allgemeine Verständnisfragen zu Einzelheiten des Verkehrskonzepts gestellt, die vom Vorsitzenden und den anwesenden Vertreterinnen des Büros dwd BAUINGENIERU GMBH beantwortet werden.
Zum Ende der Aussprache wird vom Vorsitzenden festgestellt, dass sich aufgrund der Wortmeldungen wohl die Mehrheit des Gremiums für eine temporäre Sperrung der Unteren Talstraße aussprechen wird, wobei hier selbstverständlich die Details (Zeiten der Sperrung, künftige Platznutzung etc.) noch festgelegt werden müssen.
Zur Verdeutlichung führt er hierüber eine Probeabstimmung durch, bei der sich neun Gemeinderatsmitglieder für die temporäre Sperrung und vier Gemeinderatsmitglieder (Stadträtinnen Münzer, Schindler und Strohmaier sowie Stadtrat Schröder) dagegen aussprechen.
 
Abschließend werden die Gründe für die in der Vorlage aufgeführten Beschlussvorschläge 2 bis 4 vom Vorsitzenden erläutert. Nach kurzer Aussprache wird vom Gemeinderat über diese Vorschläge wie folgt abgestimmt:

Beschluss 1

Die Einrichtung der Anliegerstraße in der Luisenstraße wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtin Münzer und Stadtrat Seckinger)

Beschluss 2

Der empfohlenen Parkplatzmarkierung mit Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibenregelung) für die vorgeschlagenen Teilbereiche der Hinteren Hofmatt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 3

Der Standort des Wochenmarkts wird nicht verändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 4

Die Anpassung und teilweise Neubeschilderung der Verkehrsraum-Beschilderung wird vorgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Nach den Beschlussfassungen spricht Stadtrat Dr. Sladek eine weitere verkehrstechnische Sache an. Demzufolge halte er den Verkehrsspiegel bei der Einmündung der Paradiesstraße in die Schönenberger Straße für falsch platziert, weil der Verkehrsraum der Schönenberger Straße nicht vollständig einzusehen sei. Er bitte um Prüfung und gegebenfalls Versetzung des Spiegels an einen geeigneteren Standort. Dies wird vom Vorsitzenden zugesagt. Der Vorsitzende unterbricht sodann die Sitzung für eine zehnminütige Pause.

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4. AAB-Antrag zum Neubau einer Überdachung auf Flst.-Nr. 1024/1 (Felsenstraße 27)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 07.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Befreiung von den bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften zu erteilen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Antrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Wunderle erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Befreiung von den bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Feuerwehr Schönau: Beschaffung Drehleiter (DLA (K) 18/12), Vergabe der Lieferleistungen: a) Los 1 - Fahrgestell b) Los 2 - Aufbau c) Los 3 - Beladung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 07.10.2019 ö 5

Sachverhalt

Für die Beschaffung einer Drehleiter (DLA (K) 18/12) sind insgesamt 600.000 € an Haushaltsmitteln reserviert. Mit Antrag vom 12.07.2018 wurden 193.000 € als Zuwendung nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) beim Landratsamt Lörrach beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben und mit Bescheid vom 01.07.2019 wurden 193.000 € als Festbetragsfinanzierung bewilligt.

Die Beschaffung einer Drehleiter (DLA (K) 18/12) gemäß DIN EN 14043 wurde am 14.08.2019 im offenen Verfahren (europaweit) ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV). Es wurden fünf Angebote eingereicht. Die Submission fand am 23.09.2019 statt. Die Zuschlags-/Bindefrist läuft bis zum 30.11.2019. Am 01.10.2019 findet eine Vergleichsvorführung bei der Feuerwache in Schönau im Schwarzwald statt. Neben den Vertretern der Feuerwehr und der Verwaltung nehmen seitens des Gemeinderats Bürgermeister Schelshorn und die drei Fraktionsvorsitzenden an der Vergleichsvorführung teil. Dabei wird eine Bewertung der angebotenen Fahrzeuge vorgenommen. Die Angebote werden derzeit von der Agentur Wieseke geprüft. Die geprüften Angebote und die Auswertung der Bewertungsmatrix bilden die Grundlage für den Vergabevorschlag, den die Verwaltung dem Gemeinderat in der Sitzung vom 07.10.2019 unterbreiten wird.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für die Beschaffung einer Drehleiter (DLA (K) 18/12) stehen 600.000 € als Haushaltsmittel (Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren) zur Verfügung. An Fachfördermittel wurden 193.000  € bewilligt. Für das Jahr 2020 wird die Verwaltung einen Ausgleichstockantrag beim Regierungspräsidium Freiburg stellen. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen werden in der Sitzung vom 07.10.2019 dargestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wurde vom Vorsitzenden zu Beginn der Sitzung abgesetzt.

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6. Feuerwehr Schönau: Beschaffung Schlauchanlage, Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 07.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Für die Errichtung einer zentralen Schlauchwerkstatt sind 71.150 € im Haushaltsplan 2019 vorgesehen. Mit Antrag vom 01.02.2019 wurden 28.096 € als Zuwendung nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) beim Landratsamt Lörrach beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben und mit Bescheid vom 01.07.2019 wurden 28.100 € als Festbetragsfinanzierung bewilligt.

Die Beschaffung einer Schlauchpflegeanlage gemäß DIN 14092 wurde am 30.08.2019 beschränkt ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Submission fand am 25.09.2019 statt. Die Angebote werden im Nachgang geprüft und die Verwaltung wird dem Gemeinderat in der Sitzung vom 07.10.2019 einen Vergabevorschlag unterbreiten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Vergabevorschlag der Verwaltung zur Vergabe einer Schlauchpflegeanlage gemäß DIN 14092 zu.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2019 sind Investitionskosten von 71.150 € und Zuschüsse von 28.460 € eingestellt. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen werden in der Sitzung vom 07.10.2019 dargestellt.

Rechtslage

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist zu beachten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende führt aus, dass die Beschaffung der Schlauchanlage unter drei Firmen beschränkt ausgeschrieben worden sei. Eingegangen sei jedoch lediglich ein Angebot, welches jedoch 36 % über der Kostenberechnung liege. In Baden-Württemberg können Ausschreibungen aufgehoben werden, wenn das günstigste Angebot die Kostenberechnung um mindestens 19,3 % überschreite. Für den vorliegenden Fall werde daher die Aufhebung der Ausschreibung und Neuausschreibung der Vergabeleistung vorgeschlagen.

Beschluss

Die Ausschreibung für die Beschaffung der Schlauchanlage wird wegen Kostenüberschreitung aufgehoben. Die Vergabeleistung wird neu ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 17.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 07.10.2019 ö 7

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 17.10.2019 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 18.07.2019 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom  Vorsitzenden eingehend erläutert.

Beschluss

Den in der Verbandsversammlung am 17.10.2019 zu den Tagesordnungspunkten 4.2, 5, 6, 7, 8, und 9 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens des Gemeinderats der Stadt Schönau im Schwarzwald zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Bei der Beratung des Haushaltsplanes 2020 (Punkt 10 der Tagesordnung) soll der Verbandsversammlung seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald vorgeschlagen werden, die geplanten Unterhaltungsleistungen beim Friedhof auf die außenliegenden Toiletten und auf die Außentüren zu beschränken. Im Übrigen wird seitens der Stadt den im Haushalt 2020 vorgesehenen Investitionen zugestimmt. Der Vorsitzende gibt abschließend die erfreuliche Nachricht weiter, dass das Ministerium für Ländlichen Raum die vom Verband als ELR-Schwerpunktgemeinde beantragte Aufstockung des Förderrahmens von 2 Mio. € auf 2,5 Mio. € bewilligt habe.

Dokumente
Download BV1_ÖS-20191017.pdf

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8. Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 07.10.2019 ö 8

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2018) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2018 zu ermitteln.




Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Aufwendungen






42110000
Unterhaltung Hochbehälter

8.300,00
494,10
42120000
Unterhaltung Rohrnetz

40.000,00
15.613,31
42210000
Unterhaltung Werkzeuge/Maschinen

0,00
0,00
42220000
Wasserzähler

3.000,00
5.159,02
42225330
Auflösung Wasserzähler

2.470,00
4.859,53
42410000
Aufwendungen Energie

16.000,00
16.218,00
42420000
Aufwand für Wasserversorgung

0,00
0,00
42430000
Aufwand für Abfallbeseitigungen

0,00
0,00
42450000
Aufwand für Gebäudereinigung

0,00
77,54
42460000
Gebäudeversicherung

310,00
320,17
42510000
Haltung von Fahrzeugen

0,00
0,00
42620000
Aus- und Fortbildung

280,00
280,00
42720000
Aufwendungen für EDV

0,00
526,95
42790000
Wasseruntersuchungen

1.400,00
3.183,60
42810000
Erwerb von Vorräten

1.800,00
2.188,34
44310000
Geschäftsaufwendungen

10.000,00
13.959,95
44410000
Wasserentnahmeentgelt

16.000,00
13.330,01
44430000
Versicherungen

0,00
0,00
47110000
Abschreibungen auf immaterielle VG

0,00
569,00
47140000
Abschreibungen Infrastrukturvermögen

34.050,00
30.923,96
47150000
Abschreibungen Maschinen und techn. Anl.
0,00
726,00
47170000
Abschreibungen BuG

2.540,00
2.958,00
47220000
Ausbuchung Kleinbetrag

0,00
0,07
48110000
Verwaltungskostenbeitrag 2)

0,00
0,00
48110000
Warmmiete

3.000,00
3.000,00
48112500
Werkhofarbeiter 1)

35.000,00
0,00
48112500
Werkhoffahrzeug 1)

1.000,00
0,00
48116100
Darlehenszinsen

10.150,00
10.149,46
91222000
Umlage Steuerungsleistungen 2)

9.160,00
7.967,01
93112504
Umlage Serviceleistungen 2)

20.200,00
18.628,80
92611000
ILV Personalstunden Bauhof 1)

0,00
40.112,50
93112500
ILV Fuhrpark Bauhof 1)

0,00
2.509,50
98110000
Kalkulatorische Zinsen

1.310,00
1.284,12



215.970,00
195.038,94


1)         Leistungen Werkhof
Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf KLR-Konten 92611000 und 93112500

2)         Verwaltungskosten
Planung auf Aufwandskonto 48110000 – Ist Steuerungs- und Serviceleistungen durch Verrechnungsmodell auf KLR-Konten 91222000 und 93112504
 

Erträge






31611000
Auflösung Zuweisungen vom Land

0,00
0,00
31617000
Auflösung Zuweisungen private Untern.

0,00
855,00
31617000
Auflösung Beiträge

7.700,00
3.853,80
33210000
Benutzungsgebühren

212.120,00
210.803,77
34210000
Erträge aus Verkauf

9.700,00
4.269,83
34820000
Erstattungen von Gemeinden

0,00
1.035,00
34880000
Erstattungen von übrigen Bereichen

0,00
90,00
35910000
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
259,20



229.520,00
221.166,60


Ergebnis







Erträge 2018

229.520,00
221.166,60

Aufwendungen 2018

215.970,00
195.038,94



13.550,00
26.127,66

abzüglich Kostenunterdeckung 2014
-13.550,00
-13.550,00

gebührenrechtliches Ergebnis 2018

0,00
12.577,66

Im Jahr 2018 wurde eine um Ausgleichsbeträge bereinigte Kostenüberdeckung von 12.577,66 € erzielt. Für die Unterhaltung des Rohrnetzes waren 40.000,00 € im Haushaltsplan bzw. in der Kalkulation vorgesehen. Im Jahr 2018 wurden jedoch lediglich Maßnahmen von 15.613,31 € abgerechnet. Die Restkosten für diese Maßnahme fallen größtenteils im Jahr 2019 an, sind in der dortigen Kalkulation allerdings nicht berücksichtigt, so dass für das Jahr 2019 mit einer Kostenunterdeckung zu rechnen ist.

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
 
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2018 in Höhe von 12.577,66 € fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 12.577,66 € wird der Ergebnishaushalt des Jahres 2018 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenunterdeckung).

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle erläutert kurz den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.
Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2018 in Höhe von 12.577,66 € fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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9. Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 07.10.2019 ö 9

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2018) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2018 zu ermitteln.

Sachkonto
Kostenstelle
Aufwendungen







42120000
53800101
Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermögens

50.000,00
63.968,05
43130000
53800102
Zuweisungen an den GVV (Abwasserumlage) 3)

398.200,00
374.776,04
47140000
53800101
Abschreibungen

66.460,00
68.494,26
47220000
53800101
Ausbuchung Kleinbetrag

0,00
0,40
48112500
53800101
Werkhofarbeiter 1)

0,00
0,00
48116100
53800101
Darlehenszinsen

17.660,00
17.655,41
51300000
53800101
Außerplanmäßige Abschreibungen

0,00
981,72
51197313
53800102
Umlage GVV Sonderergebnis

0,00
116,22
91222000
53800101
Umlage Steuerungsleistungen 2)

12.150,00
9.879,42
93112504
53800101
Umlage Serviceleistungen 2)

26.780,00
23.100,48
92611000
53800101
ILV Personalstunden Bauhof 1)

0,00
1.125,00
93112500
53800101
ILV Fuhrpark Bauhof 1)

0,00
45,00
98110000
53800101
Kalkulatorische Zinsen

1.690,00
1.758,29




572.940,00
561.900,29

1)         Leistungen Bauhof
Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf KLR-Konten 92611000 und 93112500

2)         Verwaltungskosten
bisher keine Berücksichtigung in der Kalkulation – Ist Steuerungs- und Serviceleistungen durch Verrechnungsmodell auf KLR-Konten 91222000 und 93112504



Erträge







31611000
53800101
Auflösung Zuweisungen vom Land

8.720,00
8.718,18
31617000
53800101
Auflösung Zuweisungen private Untern.

0,00
1.411,09
31617000
53800101
Auflösung Beiträge

29.990,00
32.095,42
33210000
53800101
Benutzungsgebühren

480.590,00
490.404,87
35910000
53800101
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
0,00
38110000
53800101
Straßenentwässerungsanteil

53.640,00
55.070,18




572.940,00
587.699,74



Ergebnis









Erträge 2018

572.940,00
587.699,74


Aufwendungen 2018

572.940,00
561.900,29




0,00
25.799,45


zuzüglich Kostenüberdeckung
0,00
0,00


abzüglich Kostenunterdeckung

0,00
0,00


gebührenrechtliches Ergebnis 2018

0,00
25.799,45

Im Jahr 2018 wurde eine Kostenüberdeckung von 25.799,45 € erzielt.  Ausgleichsbeträge waren nicht zu berücksichtigen.

3) Die Abwasserumlage an den GVV Schönau im Schwarzwald lag um 23.423,96 € unter dem kalkulierten Ansatz. Der GVV Schönau hat statt geplanter Kanalsanierungsmaßnahmen von 250.000,00 € lediglich Sanierungen für 136.124,98 € durchgeführt. Die Verwaltungskosten für die Zentralkläranlage und die Verbandssammler lagen dagegen mit 148.791,25 € deutlich über den kalkulierten Werten (+ 37.591,25 €). Bei den Unterhaltungsaufwendungen für die Zentralkläranlage sind Mehraufwendungen von 8.848,05 € zu verzeichnen.

3) Die Mehrkosten bei den Kanalsanierungen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung und der Kanalunterhaltung in der Bifangstraße von insgesamt 13.968,05 € konnten durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten von 5.950,10 € und Mehrerträgen bei den Abwassergebühren von 9.814,48 € ausgeglichen werden.

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
 
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2018 in Höhe von 25.799,45 € fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 25.799,49 € wird die Ergebnisrechnung des Jahres 2018 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenunterdeckung).

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2018 in Höhe von 25.799,45 € fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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10. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 07.10.2019 ö 10

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 28.06.2019 bis 19.09.2019 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspenden im Gesamtwert von 4.493,12 €.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende dankt den Spendern und lässt sodann über die Annahme der Spenden abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspenden im Gesamtwert von 4.493,12 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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11. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 07.10.2019 ö 11

Vortrag/Diskussionsverlauf

Es liegen keine Kurzinformationen vor.

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12. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 07.10.2019 ö 12

Vortrag/Diskussionsverlauf

Seitens der Gemeinderatsmitglieder werden keine Fragen gestellt und auch keine Anregungen vorgebracht.

Datenstand vom 25.10.2019 09:35 Uhr