Datum: 15.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
1.1 Vermüllung im Stadtgebiet
1.2 Neufestsetzung der Hundesteuer
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2019
3 6. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Bahngelände" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
4 Vergabe von lngenieurleistungen "Im Grün": Erneuerung der Kanalisations- und Wasserversorgungsleitung
5 Verkehrskonzept Freibad Schönau - Sachstandsbericht
6 Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung zum Bauantrag Anbau an das bestehende Wohnhaus auf Flst.-Nr. 1021 (Felsenstraße 13)
7 Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer zum 01.01.2020 - Satzungsbeschluss
8 Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 18.07.2019
9 Annahme von Spenden
10 Kurzinformationen der Verwaltung
10.1 Hauptsatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald & Geschäftsordnung für den Gemeinderat
10.2 Bescheide über die Gewährung von Zuwendungen nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu)
11 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
11.1 Überquerungshilfe an der B 317 im Ortsteil Brand

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 1
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1.1. Vermüllung im Stadtgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 1.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin spricht die zunehmende Vermüllung im Stadtgebiet an. Besonders betroffen sei hier die ehemalige Bahntrasse zwischen Freibad und Buchenbrandparkplatz. Sie fragt an, was die Stadt hiergegen unternehmen möchte.

Der Vorsitzende erklärt, dass der Müll im Stadtgebiet vom Werkhof regelmäßig entfernt werde. Trotzdem können temporär immer wieder Verunreinigungen auftreten, insbesondere dann, wenn der Werkhof urlaubs- oder krankheitsbed ingte Personalausfälle zu verzeichnen habe.

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1.2. Neufestsetzung der Hundesteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 1.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 7 der heutigen Sitzung, unter dem der Erlass einer neuen Hundesteuer-Satzung mit neuen Steuersätzen beschlossen werden soll.
Sie hält die vorgesehene Erhöhung der Hundesteuer um 20 % (von 80 € auf 96 €) für überzogen und nicht gerechtfertigt. In diesem Zusammenhang nennt sie Vergleichszahlen über die Hundesteuersätze in den Städten Todtnau, Zell im Wiesental und Titisee-Neustadt. Diese Sätze würden alle unter dem vorgeschlagenen neuen städtischen Hundesteuersatz liegen.

Der Vorsitzende erwidert, dass es sich bei den in der Sitzungsvorlage aufgeführten neuen  Hundesätzen lediglich um Verwaltungsvorschläge handele. Die endgültige Festsetzung der Steuersätze werde der Gemeinderat bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes vornehmen und dabei sicher auch die Ausführungen der Zuhörerin mit bedenken.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2019 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

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3. 6. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Bahngelände" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Stadt Schönau hat in öffentlicher Sitzung am 08.04.2019 den Aufstellungsbeschluss der 6. Bebauungsplanänderung „Bahngelände“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst, den Änderungsentwurf gebilligt und zugleich die Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

Die Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 29.04.2019 bis 31.05.2019. Den Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde innerhalb dieser Frist Gelegenheit gegeben, sich zur Bebauungsplanänderung zu äußern. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gebeten, über die von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen, sowie deren zeitliche Abwicklung Aufschluss zu geben, soweit dies für die vorliegende Bebauungsplanänderung bedeutsam hätte sein können.

Betroffene Öffentlichkeit
Im Rahmen der Offenlage sind von Seiten der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) keine Anregungen bzw. Stellungnahmen eingegangen.

Berührte Behörden uns sonstige Träger öffentlicher Belange
Siehe beigefügte Tabelle (Synopse) mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen.

Beschlussvorschlag

Nach Abwägung aller Belange untereinander und gegeneinander, werden die Anregungen und Stellungnahmen gemäß der beigefügten Tabelle (Synopse) berücksichtigt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 15.07.2019 wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Dipl.-Ing. Jürgen Schill vom Büro Fahle Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Freiburg vom Vorsitzenden als Referent besonders herzlich willkommen geheißen.

Im Folgenden erläutert Dipl.-Ing. Schill nochmals, dass das geplante Bauvorhaben nicht über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bahngelände“ realisiert werden könne, weshalb der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren geändert werden müsse.
Sodann trägt er die von Seiten der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und die dazu vorgeschlagenen Stellungnahmen mit entsprechenden Erläuterungen vor.
Eine Aussprache hierzu wird vom Gemeinderat nicht gewünscht.

Beschluss

Nach Abwägung aller Belange untereinander und gegeneinander, werden die Anregungen und Stellungnahmen gemäß der beigefügten Tabelle (Synopse) berücksichtigt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 15.07.2019 wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 19-07-15 Bahngelände Titelblatt Satzung (19-06-18).pdf
Download 19-07-15 Bahngelände Deckblatt Satzung (19-06-18).pdf
Download 19-07-15 Bahngelände Begründung Satzung (19-06-18).pdf
Download 19-07-15 Bahngelände Satzung Satzung (19-06-18).pdf
Download 19-07-15 Bahngelände Bebauungsvorschriften Satzung (19-06-18).pdf
Download 19-07-15 Bahngelände Abwägung Offenlage (19-06-18).pdf

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4. Vergabe von lngenieurleistungen "Im Grün": Erneuerung der Kanalisations- und Wasserversorgungsleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Der Zweckverband Breitbandversorgung des Landkreises Lörrach beabsichtigt die flächendeckende Versorgung des Stadtgebiets von Schönau im Schwarzwald. Im Ausbaubereich befindet sich auch die Erschließungsstraße „Im Grün“. Parallel hierzu plant die EWS die Verlegung einer Nahwärmeleitung.

Die Erschließungsstraße „Im Grün“ ist in einem relativ schlechten Zustand. Die darin verlegten Schmutz- und Regenwasserkanäle weisen sehr starke Längs- und Querrisse sowie Axialverschiebungen auf. Dies hat zur Folge, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit infolge des sehr geringen Sohlgefälles nicht mehr ausreichend ist. Außerdem ist in der Erschließungsstraße keine durchgehende Wasserversorgungsleitung vorhanden. Mehrere Gebäude sind direkt an die Sammelleitung vom Hochbehälter „Gelber Boden“ angeschlossen.

Deshalb ist seit längerem von der Stadtverwaltung geplant, die Schmutz- und Regenwasserkanäle sowie die Wasserversorgungsleitung in der Erschließungsstraße „Im Grün“ zu erneuern.

Außerdem soll im Bereich der Tunauer Straße die Wasserversorgungsleitung um ca. 75 m verlängert werden, damit ein „Ringschluss“ hergestellt und die Versorgungssicherheit erhöht werden kann.

Aufgrund der geplanten Baumaßnahmen des Zweckverbands Breitbandversorgung und der EWS bietet es sich für die Stadt Schönau im Schwarzwald an, die kommunalen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen mit dem Zweckverband/EWS zu koordinieren und die Synergieeffekte zu nutzen. Die Arbeiten sollen gesamtheitlich im Jahr 2019/2020 ausgeführt werden.

Vom Zweckverband Breitbandversorgung und der EWS erhielt das Büro Ganter aus Pfaffenberg den Auftrag für die Koordination und die Bauleitung der Breitbandversorgung und der Nahwärmeleitung.

Nach Rücksprache mit dem Zweckverband Breitbandversorgung, Herrn Geschäftsführer Kempf, könnte die Arbeitsvergabe für die Straßenbauarbeiten, die Erneuerung der Abwasserkanäle und der Wasserversorgungsleitungen durch den Zweckverband erfolgen. Die Bauleistungen würden dann der Stadt Schönau im Schwarzwald durch den Zweckverband Breitbandversorgung nach Baufertigstellung in Rechnung gestellt werden. Das Planungsbüro müsste direkt von der Stadt Schönau im Schwarzwald beauftragt werden.

Die Kosten wurden überschläglich geschätzt (ohne Nebenkosten). Sie lauten (brutto):
  1. Straßenbauarbeiten:          98.000,-- EUR
  2. Kanalisationsarbeiten:        171.000,-- EUR
  3. Wasserversorgung:                  81.000,-- EUR
Summe Baukosten:                350.000,-- EUR

Daraus ergeben sich Kosten für Ingenieurleistungen nach HOAI (Honorarzone III, Mitte) von ca. (brutto):
  1. Straßenbauarbeiten:          20.500,-- EUR
  2. Kanalisationsarbeiten:          35.500,-- EUR
  3. Wasserversorgung:          20.000,-- EUR
Summe Ing.-leistungen:          76.000,-- EUR

Beschlussvorschlag

  1. Die Ingenieurleistungen werden an das Ingenieurbüro Ganter aus Pfaffenberg vergeben.
  2. Der Zweckverband Breitband Lörrach wird ermächtigt, in Absprache mit der Verwaltung die Auftragsvergabe für die Bauleistungen vorzunehmen und die Baukosten nach Fertigstellung der Baumaßnahme der Stadt Schönau im Schwarzwald in Rechnung zu stellen.
  3. Die im Jahr 2019 erbrachten Planungsleistungen des Ingenieurbüros Ganter sowie die erbrachten Bauleistungen werden als außerplanmäßige Auszahlungen nach § 84 GemO genehmigt.
  4. Im Haushaltsplan 2020 sind, vorbehaltlich einer detaillierten Kostenberechnung, die Investitionskosten von aktuell 426.000 € (350.000 € für die Baukosten sowie 76.000 € für die Ingenieurleistungen) abzüglich der bereits 2019 abgerechneten Planungs- und Bauleistungen als Haushaltsmittel auszuweisen.
  5. Die Arbeiten sind vom Zweckverband Breitbandausbau und der EWS im Jahr 2019 (entlang der Tunauer Straße) bzw. im Frühjahr 2020 (im Gebiet „Im Grün“) durchzuführen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Investitionskosten von aktuell 426.000 € sind in den Haushaltsplan 2020 einzustellen, abzüglich der bereits 2019 abgerechneten Planungs- und Bauleistungen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Auf Fragen von Stadtrat Locker und Stadtrat Dr. Sla dek erklärt Rechnungsamtsmitarbeiter Stähle, dass sich die Investitionskosten für die geplante Erneuerung der Kanalisations- und Wasserversorgungsleitung über die 20-jährige Abschreibungsdauer moderat auf die Abwasser- und Wassergebühr auswirken werde. Dagegen werden für bereits erschlossene Grundstücke keine weiteren Erschließungskosten mehr erhoben.

Beschluss

  1. Die Ingenieurleistungen werden an das Ingenieurbüro Ganter aus Pfaffenberg vergeben.
  2. Der Zweckverband Breitband Lörrach wird ermächtigt, in Absprache mit der Verwaltung die Auftragsvergabe für die Bauleistungen vorzunehmen und die Baukosten nach Fertigstellung der Baumaßnahme der Stadt Schönau im Schwarzwald in Rechnung zu stellen.
  3. Die im Jahr 2019 erbrachten Planungsleistungen des Ingenieurbüros Ganter sowie die erbrachten Bauleistungen werden als außerplanmäßige Auszahlungen nach § 84 GemO genehmigt.
  4. Im Haushaltsplan 2020 sind, vorbehaltlich einer detaillierten Kostenberechnung, die Investitionskosten von aktuell 426.000 € (350.000 € für die Baukosten sowie 76.000 € für die Ingenieurleistungen) abzüglich der bereits 2019 abgerechneten Planungs- und Bauleistungen als Haushaltsmittel auszuweisen.
  5. Die Arbeiten sind vom Zweckverband Breitbandausbau und der EWS im Jahr 2019 (entlang der Tunauer Straße) bzw. im Frühjahr 2020 (im Gebiet „Im Grün“) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Verkehrskonzept Freibad Schönau - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.11.2018 beschlossen, dass das Verkehrskonzept Freibad Schönau auf der Grundlage der vorgestellten Planvariante 2 weiterverfolgt und realisiert werden soll. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die dazu erforderlichen Gespräche mit den EWS zu führen. Über die mit den EWS geführten Gespräche und Verhandlungen, sowie sich daraus ergebenden Planänderungen, wurde der Gemeinderat fortlaufend informiert; insbesondere in den Sitzungen vom 25.02. und 18.03.2019. In der Sitzung vom 18.03.2019 stimmte der Gemeinderat einstimmig dem notwendigen Grunderwerb von ca. 62 m² zum Preis von 135 €/m² zu.

In der Regelverkehrsschau am 09.05.2019 wurden die Planungen dem Landratsamt Lörrach (Sachgebiet Verkehr und ÖPNV), der Straßenmeisterei Schönau und der Verkehrspolizeidirektion Freiburg vorgestellt und diskutiert.

Am 05.07.2019 findet nun auf Basis des neuesten Planungsstands eine Besprechung mit dem Regierungspräsidium Freiburg (Baureferat 47.3 Süd) statt. Über diese Besprechung wird die Verwaltung in der Gemeinderatssitzung entsprechend informieren.

In den nächsten Tagen laufen nach dem Abschluss der Vermessungsarbeiten nun die Fundamentarbeiten sowie die Fertigstellung der neuen E-Ladesäule. Diese soll nach Auskunft der EWS am 15.07.2019 aufgestellt und am 19.07.2019 angeschlossen werden.

Der neueste Planungsstand im Bereich der neuen oberen Ein- und Ausfahrt wird dem Gemeinderat in der Anlage zur Verfügung gestellt und erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die erforderlichen weiteren Planungen können vorgenommen werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert das Gremium über das Ergebnis der Besprechung, die am 5. Juli mit dem Regierungspräsidium Freiburg zu m vorliegenden Planungskonzept geführt wurde.
Demnach werde die ausgearbeitete Planvariante 2 vom Regierungspräsidium grundsätzlich positiv gesehen. Im Zuge der Maßnahme sollte aber die Grundstückssituation des Bundesstraßengrundstücks bereinigt werden. So gehöre der Gehweg entlang der B 317 eigentlich nicht zum Straßengrundstück, sondern soll in den Besitz der Stadt übergehen. Ebenso verhalte es sich, wenn die alte Bushaltestelle rückgebaut und Anpassungen an den Straßenrändern vorgenommen werden. Das neue Straßengrundstück soll künftig lediglich die Straßenverkehrsfläche beinhalten-

Weiter informiert der Vorsitzenden, dass die EWS Schönau aufgrund des Neubaus von zirka 60 Parkplätzen - und der damit verbundenen Fußgängerströme - im Bereich des EWS-Haupteingangs einen Überquerungshilfe, einen Fußgängerüberweg oder eine Bedarfsampel wünsche, um ein gefahrloses Überqueren der Bundesstraße für die Mitarbeiter der EWS zu ermöglichen. In diesem Punkt laufe es voraussichtlich auf eine Bedarfsampel aus, da die B 317 in diesem Bereich für die Anlegung einer Überquerungshilfe (Verkehrsinsel) zu schmal sei und ein Fußgängerüberweg aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nicht genehmigt werde.
Eine Querung von einem öffentlichen Gehweg dürfe nicht auf ein Privatgrundstück führen. Daher müsse auf dem Parkplatz der EWS ein Übergangsrecht o. ä. bis zum Bahnweg gewährleistet sein.  
Die Querung der Bundesstraße werde nicht Bestandteil der Schwimmbad-Parkplatzplanung sein. Vielmehr werde diese in einem gesonderten Verfahren seitens der EWS betrachtet.

In der nachfolgend kurzen Aussprache werden vom Vorsitzenden u. a. Fragen zur Bedarfsampel, der Regelung des Begegnungsverkehrs beim Freibad-Eingang, dem Standort der neuen E-Ladesäule sowie dem zukünftigen Standort der Packstation der Deutschen Post beantwortet.
 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die erforderlichen weiteren Planungen können vorgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Parkplatzkonzeption Freibad - Entwurf 5 - neue Anbindung obere Ein- und Ausfahrt.pdf

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6. Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung zum Bauantrag Anbau an das bestehende Wohnhaus auf Flst.-Nr. 1021 (Felsenstraße 13)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Antrag liegt dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden AAB-Antrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der AAB-Antrag wird dem Gemeinderat von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden AAB-Antrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer zum 01.01.2020 - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 7

Sachverhalt

Die bisherige Hundesteuersatzung vom 04.11.1996, (am 01.01.1997 in Kraft getreten), sowie deren Änderungssatzung vom 06.12.2010 (am 01.01.2011 in Kraft getreten) ist aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung (GemO), Änderungen im Kommunalabgabengesetz (KAG) sowie Änderungen der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum zu überarbeiten.

Die bisherige Hundesteuersatzung sowie die Änderungssatzung vom 06.12.2010 werden in die Neufassung übernommen. Außerdem werden die Steuersätze nach oben angepasst und die notwendigen Rechtsänderungen eingearbeitet. Eine Erhöhung der Steuersätze ist nach Ansicht der Verwaltung, allein schon durch die hohen Reinigungsaufwendungen des Werkhofs (dog station) gerechtfertigt.

Die Hundesteuer ist gemäß § 9 Abs. 3 KAG eine Pflichtsteuer und hat „Steuerungscharakter“.

Die wesentlichen Änderungen in der Neufassung der Hundesteuersatzung sind hier kurz zusammengefasst:

  • Die bisher gültige Satzung enthielt keine eindeutige Definition des Begriffes „Kampfhund“. Außerdem fehlte die Zuordnung zu den in der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum genannten Hunderassen. Diese Zuordnung ist nun Bestandteil der Neufassung der Hundesteuersatzung.

  • Die Neufassung wird um eine sogenannte Zwingersteuer für Hundezuchten ergänzt.

  • Schutzhunde für Epileptiker und Zuckerkranke werden zukünftig auf Nachweis steuerbefreit.

  • Der Steuersatz für Hunde und Kampfhunde wurde seit dem 01.01.2011 nicht mehr angepasst. Für die Festsetzung des neuen Steuersatzes wurde ein Vergleich mit Nachbargemeinden durchgeführt.

Art der Hundehaltung
Steuersatz
bisher
Steuersatz
neu
Todtnau
Zell im
Wiesental
Schopfheim
Titisee-Neustadt
Ersthund
80,00 €
96,00 €
85,00 €
90,00 €
96,00 €
95,00 €
Zweithund
160,00 €
192,00 €
170,00 €
180,00 €
192,00 €
230,00 €
Kampfhund
320,00 €
540,00 €
510,00 €

576,00 €
500,00 €
2. Kampfhund

720,00 €
680,00 €

740,00 €
500,00 €
Zwinger

192,00 €
255,00 €
180,00 €
192,00 €
285,00 €

Bisher ist in Schönau im Schwarzwald kein steuerbefreiter Hund angemeldet.

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, eine Neufassung der Hundesteuersatzung vor, mit dem Hinweis, dass aufgrund der gleichzeitigen Neufassung in allen Verbandsgemeinden, die Satzungen wort- und inhaltsgleich ausgefertigt und zum 01.01.2020 beschlossen werden sollen.
Lediglich in der Höhe des Steuersatzes für den Erst- und Zweithund sollten sich die Satzungen unterscheiden (der Betrag sollte durch 12 teilbar sein).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer zum 01.01.2020 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Erträge aus der Hundesteuer aufgrund der bisherigen Steuersätze – Satzung alt 

2019
Ersthunde
Zweithunde
Kampfhunde
Hunde insgesamt
Anzahl
97
4
0
101
Steuersatz
80 €
160 €
320 €

Hundesteuer
7.760 €
640 €
0 €
8.400 €

Erträge aus der Hundesteuer aufgrund der bisherigen Steuersätze – Satzung neu

ab 2020
Ersthunde
Zweithunde
Kampfhunde
Hunde
insgesamt
Anzahl
97
4
0
101
Steuersatz
96 €
192 €
540 €

Hundesteuer
9.312 €
768 €
0 €
10.080 €

Durch die Steuererhöhung sind Mehrerträge von 1.680 Euro zu erwarten.

Rechtslage

Die Stadt Schönau im Schwarzwald erlässt aufgrund von §§ 4 und 142 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetztes für Baden-Württemberg (KAG) eine Hundesteuersatzung.

In der aktuell gültigen Fassung der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum sind in den §§ 1 und 2 die Definitionen über Kampfhunde und die damit zusammenhängenden Rassen aufgeführt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsmitarbeiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.
Zur vorgeschlagenen Erhöhung des Hundesteuersatzes um 20 % weist er darauf hin, dass die Sätze letztmals vor neun Jahr angepasst worden seien. In den zurückliegenden neun Jahren hätten sich die Lohn- und Sachkosten jährlich um mindestens 2 Prozent erhöht, weshalb aus Sicht der Verwaltung die 20%-ige Erhöhung des Steuersatzes angebracht erscheine.

Seitens der Stadträtinnen Schindler und Strohmaier wird dieser Auffassung widersprochen. Sie halten die Erhöhung für zu extrem und folglich für nicht gerechtfertigt.
Stadtrat Knobel erklärt für die Fraktion der CDU, dass sich diese für eine moderatere Erhöhung der Steuersätze ausspreche.
Für Stadtrat Anschütz ist es dagegen die falsche Herangehensweise, für die vorgesehene Steuersatzerhöhung die prozentuale Erhöhung von 20 Prozent als Ablehnungsgrund anzuführen. So werde seitens der Verwaltung u. a. vorgeschlagen, den Steuersatz nach neun Jahren für die Ersthunde von 80 € auf 96 € zu erhöhen, was den Hundebesitzer jährlich um 16 € bzw. monatlichen um 1,33 € mehr belaste. Von einer echten Erhöhung könne daher nicht gesprochen werden.
Stadtrat Dr. Sladek hätte sich gewünscht, dass seitens der Verwaltung neben den Einnahmen aus der Hundesteuer auch der für diesen Bereich anfallende städtische Aufwand transparent dargelegt worden wäre. Damit hätte man eine saubere Entscheidungshilfe gehabt.  
Der Vorsitzende entgegnet dazu, dass der städtische Aufwand, der durch die Hundehaltung verursacht wird, nur durch die Anlegung von mehreren Kostenstellen konkret ermittelt werden könnte. Dies wiederum würde einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.

Nach weiterer Diskussion schlägt Rechnungsamtsmitarbeiter Stähle als Alternative  vor, die Steuersätze für die Ersthunde auf 90 € und für die Zweithunde auf 180 € zu erhöhen.
 
Der Vorsitzende lässt zunächst über den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung als weitergehenden Vorschlag abstimmen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer zum 01.01.2020 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitliche Ablehnung: (Ja-Stimmen von Bürgermeister Schelshorn sowie den Stadträten Anschütz und Dr. Sladek). Nachdem der Erlass der Hundesteuersatzung mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Steuersätzten keine Mehrheit gefunden hat, lässt der Vorsitzende über den Alternativvorschlag abstimmen.

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer zum 01.01.2020 in der vorgelegten Fassung mit folgenden geänderten Steuersätzen zu:
Steuersatz für Ersthunde: 90 € (statt 96 €) , Steuersatz für Zweithunde 180 € (statt 192 €).
Die nächste Erhöhung der Hundesteuersätze soll in drei Jahren erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss. (Nein-Stimmen von den Stadträtinnen Münzer, Schindler und Strohmaier sowie von den Stadträten Schlageter, Schröder und Seckinger).

Dokumente
Download 2020_01_01 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Schönau im Schwarzwald.pdf

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8. Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 18.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 8

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 18.07.2019 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 18.07.2019 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom  Vorsitzenden eingehend erläutert.

Beschluss 1

Den in der Verbandsversammlung am 18.07.2019 zu den Tagesordnungspunkten 7.1., 7.2, 7.3, 7.4, 8, 9, 10, 11, 12, 14. und 15 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens des Gemeinderats der Stadt Schönau im Schwarzwald zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Dem zu TOP 13 „Buchenbrandkindergarten, Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/202“ vorgesehenen Beschlussvorschlag wird seitens des Gemeinderats der Stadt Schönau im Schwarzwald ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss. (Nein-Stimmen von den Stadträtinnen Schindler und Strohmaier sowie von den Stadträten Schröder und Seckinger).

Dokumente
Download Beschlussvorlagen 2019-07-18 ÖS.pdf

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9. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 9

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 27.06.2019 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 100,00 € und die Weiterleitung an den Katholischen Kindergarten St. Maria.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Nein, da die Spende an den Katholischen Kindergarten St. Maria weitergeleitet wird.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende dankt dem Spender und lässt sodann über die Annahme und Weiterleitung der Geldspende an den Katholischen Kindergarten St. Maria abstimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 100,00 € und die Weiterleitung an den Katholischen Kindergarten St. Maria.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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10. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 10
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10.1. Hauptsatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald & Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 10.1

Sachverhalt

Stadtrat Dr. Michael Sladek hat in der vergangenen Gemeinderatssitzung angefragt, wo man die Hauptsatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald findet.

Hauptsatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald:
https://www.schoenau-im-schwarzwald.de/pb/site/gvvschoenau2015/get/documents_E195111436/gvvschoenau/Inhalte/PDF/Sch%C3%B6nau/Hauptsatzung%202016.pdf

Ebenfalls findet man unter den hinterlegten Satzungen auch die Geschäftsordnung für den Gemeinderat.

Geschäftsordnung für den Gemeinderat:
https://www.schoenau-im-schwarzwald.de/pb/site/gvvschoenau2015/get/documents_E1067328525/gvvschoenau/Inhalte/PDF/Sch%C3%B6nau/Gesch%C3%A4ftsordnung%202016.pdf

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die vorliegende Sitzungsvorlage wird vom Gemeinderat ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

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10.2. Bescheide über die Gewährung von Zuwendungen nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 10.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 01.07.2019 erhielt die Stadt Schönau im Schwarzwald vom Landratsamt Lörrach die sehr erfreuliche Mitteilung, dass den Anträgen zur Beschaffung einer Drehleiter sowie einer Zentralen Schlauchwerkstatt stattgegeben wurde (siehe Anlagen).

In beiden Fällen erhält die Stadt Festbetragsfinanzierungen. Für die Drehleiter wird ein Zuschuss in Höhe von 193.000 € bewilligt. Für die zentrale Schlauchwerkstatt wurden 28.100 € bewilligt.

Für die Drehleiterbeschaffung wird die Stadt – wie mit dem Gemeinderat besprochen und im Haushaltsplan beschlossen – auf das Jahr 2020 einen Ausgleichstock-Antrag stellen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die vorliegenden Mitteilungen des Landratsamtes über die Zuschussbewilligungen für die Drehleiter und die zentrale Schlauchwerkstatt werden vom Gemeinderat mit Freude zur Kenntnis genommen.

Der Vorsitzende informiert weiter, dass mit der Ausschreibung der Drehleiter ein externes Fachbüro (Wieseke, Lahr) beauftragt werden soll. Das Honorar des Fachbüros werde 1 % der Auftragssumme betragen.
Auf Anfrage stellt der Vorsitzende fest, dass der Gemeinderat mit diesem Vorgehen einhellig einverstanden ist.

Dokumente
Download VwV-Z-Feu-Bescheid vom 01.07.2019 - Drehleiter.pdf
Download VwV-Z-Feu-Bescheid vom 01.07.2019 - Zentrale Schlauchwerkstatt.pdf

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11. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 11
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11.1. Überquerungshilfe an der B 317 im Ortsteil Brand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.07.2019 ö 11.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Seckinger spricht die Überquerungshilfe der B 317 im Ortsteil Brand an. Er sieht in dieser Verkehrseinrichtung einen großen Gefahrpunkt, und hier besonders für Kinder, die dort die viel befahrene Bundesstraße überqueren möchten.  Für ihn wäre hier eine Ampelregelung die wesentlich bessere Lösung.
Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass die Fußgängerüberquerung der B 317 im Ortsteil Brand bereits mehrmals Gegenstand einer Verkehrsschau gewesen sei. Die jetzige Lösung mit der Überquerungshilfe habe die Straßenverkehrsbehörde angeordnet, nachdem aus verschiedenen Gründen ein Fußgängerüberweg bzw. eine Bedarfsampel nicht realisiert werden konnte.

Datenstand vom 10.09.2019 16:01 Uhr