Datum: 27.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.05.2019 sowie Anerkennung der Protokolle der öffentlichen Sitzungen vom 06.05.2019 und 13.05.2019
3 Bauantrag zum Abbruch best. Lauben und WC-Anlagen - Anbau Balkone auf Flst.-Nr. 1169 (Friedrichstraße 37)
4 Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf Flst.-Nr. 1021 (Felsenstraße 13)
5 Sanierung Mühlmattstraße
6 Umstellung auf die digitale Gremienarbeit (RIS)
7 MTB-Gebäude - Sachstand: Planung, Kosten, Finanzierung und Förderantrag Tourismus-Infrastrukturprogramm 2020
8 Darlehen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Ablauf der Zinsfestschreibung
9 Kurzinformationen der Verwaltung
10 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

zum Seitenanfang

1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.05.2019 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.05.2019 sowie Anerkennung der Protokolle der öffentlichen Sitzungen vom 06.05.2019 und 13.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.05.2019 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.05.2019 ist folgender Beschluss bekannt zu geben:

TOP 2:
Verkauf des städtischen Bauplatzes Flst.-Nr.996, Paradiesstraße 17
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, den Bauplatz an den Schönauer Interessenten zum Preis von 59.000 Euro zu verkaufen.

Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen vom 06.05.2019 und 13.05.2019 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dem Gemeinderat wird der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.05.2019 im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden nicht erhoben.
Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen vom 06.05.2019 und 13.05.2019 anerkannt werden.

Zum bekannt gegebenen Beschluss der letzten nichtöffentlichen Sitzung wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass der Interessent inzwischen seine Absicht zum Kauf des Bauplatzes Flst.-Nr. 996 zurückgezogen habe. 

zum Seitenanfang

3. Bauantrag zum Abbruch best. Lauben und WC-Anlagen - Anbau Balkone auf Flst.-Nr. 1169 (Friedrichstraße 37)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und erläutert.
Seitens der Verwaltung werde vorgeschlagen, das Einvernehmen der Stadt zum vorliegenden Bauantrag zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Stadtrat Locker hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt; er hatte die Sitzung verlassen.

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf Flst.-Nr. 1021 (Felsenstraße 13)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und erläutert.
Seitens der Verwaltung werde vorgeschlagen, das Einvernehmen der Stadt zum vorliegenden Bauantrag zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

zum Seitenanfang

5. Sanierung Mühlmattstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.05.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Schönau plant die Sanierung des letzten Teilabschnittes der Mühlmattstraße ab der Höhe Schönenbuchen (Brücke Stauwehr) bis zur Einmündung bei der Brücke in Höhe der Bushaltestelle Aiterner Kreuz auf einer Länge von ca. 650 Metern. Die Submission findet am 23.05.2019 statt, die Ergebnisse werden in der Sitzung bekannt gegeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten an den günstigsten Bieter

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt sind hierfür Mittel eingestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle führt aus, dass man die Sanierungsarbeiten unter vier Fachfirmen ausgeschrieben habe. Alle Firmen hätten ein Angebot abgegeben, wobei die Firma Walliser GmbH & Co. KG aus Utzenfeld die Arbeiten zum Angebotspreis von 46.593,95 € am günstigsten anbiete. Die Angebotspreise der drei anderen Bieterfirmen würden sich auf 54.295,97 €, 55.331,01 € und 78.422,77 € belaufen.
Es werde vorgeschlagen, den Auftrag an die Firma Walliser GmbH & Co. KG zu vergeben.
Die Sanierungsarbeiten müssen bis spätestens Ende September ausgeführt werden.

Auf Frage von Stadtrat Locker erklärt Bauamtsleiter Wunderle, dass die obere Mühlmattstraße für die Dauer der Sanierungsarbeiten (zirka 2-3  Wochen) voll gesperrt werde.  

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zur Sanierung der Mühlmattstraße an die günstigste Bieterfirma, die Firma Walliser GmbH & Co. KG aus Utzenfeld, zum Angebotspreis von 46.593,95 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

zum Seitenanfang

6. Umstellung auf die digitale Gremienarbeit (RIS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Im Bereich der Digitalisierung ist Baden-Württemberg laut Ministerialdirektor Stefan Krebs (Baden-Württemberg-CIO) insgesamt sehr gut aufgestellt, allerdings gibt es laut ihm Optimierungspotenzial bei der Verwaltungsdigitalisierung, also im E-Government.

Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald und seine neun Mitgliedsgemeinden sind seit Jahren zusammen mit dem kommunalen Rechenzentrum ITEOS und weiteren IT-Dienstleistern daran, die Verwaltung(en) weiter zu digitalisieren. Als Beispiele seien hier die Einbindung des Service-Portals mit den service-bw-Prozessen (Behördenwegweiser, Verfahrensbeschreibungen, Formulare etc.) und des Bürger-GIS in den Homepages der Verbandsgemeinden, die Einführungen einer einheitlichen Gremien-Software und eines digitalen Ratsinformationssystems (RIS) sowie die Digitalisierung von Bestandsplänen der Wasser- oder Abwasserversorgung oder Einführung von E-Rechnung und E-Vergabe (derzeit in Pilot-Phase) genannt.

Gerade die Stadt Schönau im Schwarzwald hat in den vergangenen Jahren bei dem Voranbringen der Digitalisierung im GVV eine Vorreiter-Rolle übernommen und erste Meilensteine für die Digitalisierung und für Effizienzsteigerungen gesetzt. So hat die Stadt z.B.
  • bereits im Jahr 2013 als erste GVV-Kommune eine neue Homepage mit Einbindung des Service-Portals eingeführt,
  • 2015 ein digitales Ratsinformationssystem eingeführt,
  • 2016 die komplette Umrüstung der Wasserzähler auf Funk-Wasserzähler beauftragt (2018 abgeschlossen),
  • 2017 die Digitalisierung der Bestandspläne der Wasserversorgung Schönau beauftragt (2018 ebenfalls abgeschlossen).

Ab 2017 wird das Ratsinformationssystem (RIS) auch für die Verbandsversammlung und verschiedene Verbandsgemeinden bereitgestellt. Nach der Neuwahl der Gemeinderatsgremien in 2019 planen alle neun Gemeinden künftig das digitale RIS einzuführen.

Mit dem elektronischen System können Sitzungsdaten auf einfache und komfortable Weise öffentlich auf den Webseiten des GVV‘s oder der Verbandsgemeinden bzw. mittels App auf mobilen Endgeräten publiziert und abgerufen werden. Das RIS kann auch direkt unter https://ris.gvvschoenau.de/ aufgerufen werden.

Im Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald nutzen immer mehr Mitglieder seit der Einführung 2015 das digitale RIS. Mittlerweile nutzen bereits 13 der 16 am Ratstisch sitzenden Personen (Bürgermeister Peter Schelshorn, neun Stadträtinnen und Stadträte sowie die drei GVV-Amtsleiter) dieses digitale System und verzichten komplett auf teilweise umfangreiche Papiervorlagen. Eine Stadträtin, die bisher das RIS noch nicht nutzte, hat erklärt, bei erfolgreicher Wiederwahl dieses System umgehend nutzen zu wollen.

Um nun weitere Effizienzsteigerungen zu erreichen, besonders aber um zukünftig einen Systembruch (RIS/Papier) zu vermeiden, wird vorgeschlagen, für alle Mitglieder des Gemeinderats das RIS verpflichtend einzuführen.

Als wesentliche Vorteile werden hier gesehen:

  • Wegfall des bisher noch bestehenden aufwendigen und zeitintensiven Papierversands (Druck, Sortieren der Unterlagen, Einpacken, Versand) verbunden mit einem entsprechenden Kostenvorteil
  • Zeitvorteil gegenüber dem Versandweg und erhöhte Sicherheit bei der Zustellung der Unterlagen (Umfang der Sitzungsunterlagen erreicht teilweise eine Umschlagsgröße, für die der Briefkasten kaum Platz bietet)
  • Wegfall der aufwendigen Entsorgung der Papierunterlagen durch die Stadträtinnen/ Stadträte

Weitere Vorteile der Ratsinfo-App von der Firma kic:

  • Volltextsuche über den gesamten Datenbestand
  • Lokale Speicherung von Dokumenten und Möglichkeit zum Arbeiten im Offline-Modus
  • Offline-Nachschlagewerk für „unterwegs“ bzw. während der Sitzung
  • Zoommöglichkeit bei allen Unterlagen, insbesondere auch bei Plänen
  • Kommentierungsfunkton für PDF-Dokumente

Schulung

Für alle Ratsmitglieder, die bislang nicht mit dem RIS gearbeitet haben, ist nach der Gemeinderatswahl 2019 eine Schulung vorgesehen.

Variante der elektronischen Ratsarbeit

Die Stadt und der Gemeinderat haben sich dafür entschieden, dass die Ratsmitglieder für die elektronische Ratsarbeit ihre eigenen Endgeräte (Tablet, Laptop o.ä.) einsetzen.
Bei der Nutzung der privaten Geräte erfolgt kein Support durch die städtische EDV. Die Nutzer haben eigenverantwortlich die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien zu gewährleisten.
Für die Nutzung der privaten Endgeräte wurde von der Stadt bisher pro Ratsmitglied ein jährlicher Zuschuss von 50 Euro gewährt.
Es wird vorgeschlagen, diesen Zuschuss ab dem laufenden Jahr auf jährlich 75 Euro zu erhöhen.

Beschlussvorschlag

Die Umstellung auf die digitale Gremienarbeit für den Gemeinderat soll nach der Gemeinderatswahl für alle Mitglieder des Gemeinderats zeitnah vollzogen werden.
Zuvor findet für die Gremiumsmitglieder, die bislang nicht mit dem RIS gearbeitet haben, eine Schulung statt.
Der jährliche Zuschuss für die Nutzung der privaten Endgeräte wird ab 2019 auf jährlich 75 Euro festgesetzt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Erhöhung des Zuschusses ergeben sich jährliche Mehrkosten von 300 Euro.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn trägt auszugsweise den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit einigen ergänzenden Erläuterungen vor.

Stadträtin Münzer tut sich schwer damit, die Umstellung auf die digitale Gremienarbeit für alle Gemeinderatsmitglieder verpflichtend einzuführen.
Der Vorsitzende entgegnet, dass dafür in der heutigen Sitzung zunächst nur der Grundsatzbeschluss erfolgen soll. Den neu gewählten und auch den wiedergewählten Gemeinderatsmitgliedern,  welche bislang das RIS nicht nutzten, werde selbstverständlich die Gelegenheit dazu gegeben, das elektronische System zu testen.
Hauptamtsleiter Krumm ergänzt, dass aus rechtlichen Gründen eine verpflichtende Einführung des RIS für alle Gemeinderatsmitglieder wohl kaum möglich sein werde. Trotzdem wäre es zu begrüßen, wenn sich alle Ratsmitglieder für das RIS aussprechen würden, womit der Medienbruch RIS/Papier zukünftig vermieden werden könnte. Dies würde insbesondere die Vorbereitungsarbeiten zu den Sitzungen wesentlich erleichtern.

Auf Wunsch von Stadträtin Münzer sichert der Vorsitzende zu, dass die Sitzungsvorlagen weiterhin in Papierform geliefert werden, wenn dies nach der Testphase mit dem elektronischen System gewünscht werde.
 

Beschluss

Die Umstellung auf die digitale Gremienarbeit für den Gemeinderat soll nach der Gemeinderatswahl für alle Mitglieder des Gemeinderats zeitnah vollzogen werden.
Zuvor findet für die Gremiumsmitglieder, die bislang nicht mit dem RIS gearbeitet haben, eine Schulung statt.
Der jährliche Zuschuss für die Nutzung der privaten Endgeräte wird ab 2019 auf jährlich 75 Euro festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

zum Seitenanfang

7. MTB-Gebäude - Sachstand: Planung, Kosten, Finanzierung und Förderantrag Tourismus-Infrastrukturprogramm 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.05.2019 ö 7

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2019 wurden dem Gremium die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung vorgestellt. Dabei wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass der Entwurf des Büros „böwer eith murken + vogelsang (BEMV)“ weiterverfolgt werden soll.

Am 14.03.2019 fand eine Besprechung zur Erörterung verschiedener Fördermöglichkeiten beim Regierungspräsidium Freiburg statt. Seitens der Verwaltung nahmen Bürgermeister Peter Schelshorn, Bauamtsleiter Helmut Wunderle und Jürgen Stähle von der Finanzverwaltung an der Besprechung teil. Seitens des Regierungspräsidiums nahmen folgende Personen teil:

  • Regierungsvizepräsident Klemens Ficht
  • Herr Thomas Ganniger, Städtebauförderung (Referat 22)
  • Herr Markus Weißer, Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (Referat 32)
  • Frau Heike Sturm, Tourismusförderung (Referat 22)
  • Frau Anna Maria Karle, Ausgleichstock (Referat 14)

Als Ergebnis dieser Besprechung kann folgendes festgehalten werden:

  • Im MTB-Gebäude finden vier Nutzungen statt:
    • Touristische Nutzung (Tourist-Information)
    • Gemeinschaftseinrichtung (Mehrzweckraum)
    • Mietwohnung
    • Geschäftsstelle des Biosphärengebiets
  • Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nutzungsbezogen.
  • Die Baukosten für gemeinschaftlich genutzte Räume wie Toiletten, Treppenhaus, Aufzug und Technikraum sind nach m² aufzuteilen und den  entsprechenden Nutzungsarten anteilig zuzurechnen.
  • Für die Mietwohnung und die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets wird keine    
Förderung gewährt. Diese Investitionskosten sind über die Mieterträge zu  refinanzieren.

Zur Umsetzung der vom Regierungspräsidium geforderten Aufteilung der gemeinschaftlich genutzten Räume auf die vier Nutzungsarten des Gebäudes fand am 02.04.2019 eine Besprechung mit dem Büro BEMV in Schönau statt. Die vom Büro BEMV nach den zuschussrechtlichen Kriterien überarbeitete Planung wurde der Verwaltung am 26.04.2019 zur Verfügung gestellt. Dabei ergeben sich folgende Flächenanteile (ohne Tiefgarage):


Auch die 15 Stellplätze der Tiefgarage wurden vom Büro BEMV nach der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die
Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze)“ den vier Nutzungsarten des Gebäudes zugerechnet.



Die vom Büro BEMV aktualisierten Grundrisse (mit farbiger Aufteilung der Flächen nach Nutzungsarten) werden dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.

Auch die Kostenschätzung wurde vom Büro BEMV aktualisiert. Bei einem Baubeginn im Jahr 2020 sollen die Gesamtbaukosten (inkl. Tiefgarage) bei 3.821.264 € liegen.

 


Sollte der Baubeginn erst im Jahr 2021 erfolgen, ist nach derzeitigem Wissensstand mit einer Baupreissteigerung von 5% zu rechnen. In dem Fall würden die Gesamtbaukosten bei 4.012.328 € liegen.

Aufgrund des bisherigen Verfahrens ergeben sich für die Verwaltung folgende Fördermöglichkeiten:

Nutzung – Tourismus Schwarzwaldregion Belchen
  • Förderung nach dem Tourismus-Infrastrukturprogramm 2020
  • zuwendungsfähige Kosten                =        100% der Baukosten
  • Zuschuss                                =        50% der zuwendungsfähigen Kosten
  • möglicher Zuschuss                        =        485.188 €

Nutzung – Mehrzweck
  • Förderung im Rahmen der Stadtsanierung
  • Zuschuss Mehrzweckraum                =        18% der Baukosten
    • Mehrzweckraum + baurechtlich erforderliche Stellplätze*
    • *höchstens 15.000 €/Stellplatz
    • möglicher Zuschuss                =        105.753 € (ohne TG und Vorplatz)
  • Zuschuss Vorplatz                        =        18% der Baukosten
    • möglicher Zuschuss                =        11.970 €
  • Zuschuss Tiefgarage                        =        60% der Baukosten*
    • *höchstens 15.000 €/Stellplatz
    • öffentlichen Stellplätze
    • möglicher Zuschuss                =        Die Zahl der öffentlichen Stellplätze
                                               ist aktuell noch nicht bekannt!

Der Mehrzweckanteil wäre grundsätzlich auch über das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) förderfähig. Beim ELR sind die zuwendungsfähigen Kosten allerdings für den Mehrzweckraum auf 500.000 € gedeckelt (Kostenschätzung = 702.808 €). Außerdem sind 50% für Wohnraum reserviert. Ob auf dem Gebiet der Stadt Schönau im Schwarzwald diese 50% erreicht werden können, ist mehr als fraglich.

Da die Baukosten weiter steigen, empfiehlt die Verwaltung auf der bisherigen Planungsbasis beim Regierungspräsidium Freiburg einen Antrag auf Förderung nach dem Tourismusinfrastrukturprogramm 2020 zu stellen. Der Förderantrag soll Mitte/Ende Juni 2019 mit dem RP besprochen und muss bis spätestens 01.10.2019 gestellt werden.

Bezüglich des Antrags auf Städtebauförderung (Stadtsanierung) ist das weitere Verfahren abzuwarten. Die vorbereitende Untersuchung durch die Kommunalentwicklung läuft und soll bis Ende Juli 2019 abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für die Städtebauförderung läuft bis zum 31.10.2019.

Für die Nutzung „Biosphärengeschäftsstelle“ und die Nutzung „Mietwohnung“ wird die Verwaltung differenzierte Mietpreise kalkulieren und dem Gemeinderat vorlegen. Die Miete der Biosphärengeschäftsstelle ist mit dem Regierungspräsidium zu vereinbaren. Auch hier soll für Mitte/Ende Juni 2019 ein entsprechender Besprechungstermin vereinbart werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung auf Basis der vorgestellten Planung weiter zu arbeiten und einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2020 für die Nutzung „Tourismus Schwarzwaldregion Belchen“ zu stellen.  

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsmitarbeiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit zusätzlichen Erläuterungen vor.

Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt Bürgermeister Schelshorn, dass die Höhe der Fördermittel für die einzelnen Nutzungsarten letztlich von der Wahl der Fördermöglichkeiten abhänge. Die Investitionskosten für die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets  und für die Mietwohnung, für die keine Förderung gewährt wird, werden über die Mieteinnahmen refinanziert.

Stadtrat Anschütz weist darauf hin, dass in der Sitzungsvorlage und den beigefügten Grundrissplänen unterschiedliche Angaben zur Größe der Mietwohnung gemacht werden.
Rechnungsamtsmitarbeiter Stähle erwidert, dass dies damit zusammenhänge, dass die Baukosten für die gemeinschaftlich genutzten Räume nach Quadratmetern aufgeteilt und den entsprechenden Nutzungsarten anteilmäßig zugeordnet werden müsse. Die tatsächliche Größe der Mietwohnung betrage - wie im Grundrissplan angegeben - 40,70 m².

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung auf Basis der vorgestellten Planung weiter zu arbeiten und einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2020 für die Nutzung „Tourismus Schwarzwaldregion Belchen“ zu stellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2019_04_26 MTB_Schönau_Flächenverteilung Grundrisse.pdf

zum Seitenanfang

8. Darlehen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Ablauf der Zinsfestschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.05.2019 ö 8

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat am 02.08.1999 bei der Landesbank Baden-Württemberg ein Darlehen über 557.308,15 € (= 1.090.000 DM) mit einem Zinssatz von 5,29% aufgenommen. Davon wurden 91,75 % für Abwassermaßnahmen und 8,25 % für Wasserversorgungsmaßnahmen verwendet. Im Darlehensvertrag wurde eine Zinsbindung bis 30.06.2019 vereinbart.

Die Restschuld zum 30.06.2019 beträgt 184.484,62 €. Ein Prolognationsangebot wurde der Stadt bisher nicht unterbreitet. Aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel schlägt die Verwaltung, unabhängig eines noch eingehenden Prolognationsangebots vor, die Restschuld zum 30.06.2019 abzulösen. Die Ablösung des Darlehens entlastet die Gebühren für Wasser und Abwasser. Außerdem können durch die Ablösung des Darlehens Negativzinsen in Höhe des  Ablösebetrags vermieden werden.  

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönau im Schwarzwald löst das Darlehen der Landesbank Baden-Württemberg zum 30.06.2019 ab. Die außerplanmäßige Auszahlung wird nach § 84 Abs. 1 Satz 2 und 3 Gemeindeordnung genehmigt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die  Finanzrechnung des Jahres 2019 wird mit 168.758,70 € (Restschuld zum 31.12.2019) belastet. Es stehen ausreichend liquide Eigenmittel zur Verfügung (Aktiv-Passiv-Minderung).

Rechtslage

§ 84 Abs. 1 Satz 2 und 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Sitzungsvorlage wird vom Vorsitzenden kurz erläutert.
Eine Aussprache zu diesem Punkt wird nicht gewünscht.

Beschluss

Die Stadt Schönau im Schwarzwald löst das Darlehen der Landesbank Baden-Württemberg zum 30.06.2019 ab. Die außerplanmäßige Auszahlung wird nach § 84 Abs. 1 Satz 2 und 3 Gemeindeordnung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

zum Seitenanfang

9. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.05.2019 ö 9

Vortrag/Diskussionsverlauf

Es liegen keine Kurzinformationen der Verwaltung vor.

zum Seitenanfang

10. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.05.2019 ö 10

Vortrag/Diskussionsverlauf

Seitens der Gemeinderatsmitglieder werden keine Fragen gestellt und auch keine Anregungen vorgetragen.

Datenstand vom 14.06.2019 09:02 Uhr