Datum: 08.04.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.03.2019 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 18.03.2019
3 Sechste Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Bahngelände" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
4 Beratung der Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 11.04.2019
5 Annahme von Spenden
6 Kurzinformationen der Verwaltung
6.1 Nahwärme- und Breitbandausbau, Sachstand
6.2 Wanderweg am Haselberg, Beschädigung durch Forstarbeiten
7 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
7.1 Generalversammlungen (TuS Schönau und Stadtmusik Schönau)

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.04.2019 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.03.2019 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 18.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.03.2019 sind die folgenden zwei Beschlüsse bekannt zu geben:

TOP 1:
Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald -
Betriebszweig Wohnraumvermietung, Mietanpassungen zum 01.07.2019

Beschluss (mehrheitlich bei 9 Ja- und 2 Nein-Stimmen):
Die Mieten für die Wohnungen des Betriebszweigs Wohnraumvermietung werden entsprechend dem Verwaltungsvorschlag zum 01.07.2019 angepasst.

TOP 2:
Grunderwerb Zufahrt Schwimmbadparkplatz
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt dem notwendigen Grunderwerb von ca. 62 m² zu einem Preis von 135 €/m² zu.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dem Gemeinderat werden die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.03.2019 im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden nicht erhoben.
Zum Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 18.03.2019, das den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vorliegt, bittet Stadträtin Münzer den TOP 9 „ED vernetzt - Beteiligungsprogram der Energiedienst AG für Kommunen“ um eine Wortmeldung von ihr zu ergänzen. Sie habe bei der Behandlung des Punktes auf die wirtschaftlichen Vorteile für die Stadt hingewiesen, wenn sich diese am Programm der Energiedienst beteiligen würde.

Hauptamtsleiter Krumm stellt auf Anfrage fest, dass der Gemeinderat einhellig damit einverstanden ist, diesen Hinweis von Stadträtin Münzer mit ins Protokoll aufzunehmen.
Im Übrigen wird die Niederschrift vom Gemeinderat anerkannt.  

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3. Sechste Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Bahngelände" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.04.2019 ö 3

Sachverhalt

Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Der Bebauungsplan „Bahngelände“ wurde am 19.06.1975 als Satzung beschlossen und trat am 26.06.1976 in Kraft. Der Geltungsbereich dieses Plans umfasst einen zentralen, innerörtlichen Teilbereich westlich der Friedrichstraße (B 317), welcher sich bis teilweise zur Wiese im Osten erstreckt. Dieser wurde damals aufgestellt, um die im Jahr 1969 stillgelegte Bahntrasse zu überplanen und den Gesamtbereich baulich neu zu ordnen. Inzwischen wurde der Bebauungsplan fünf Mal geändert, wobei die letzte Änderung aus dem Jahr 2017 datiert.

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans befindet sich das bereits bebaute Grundstück Flst. Nr. 281/8, welches durch das öffentliche Straßengrundstück Flst. Nr. 262/3 von der Buchenbrandstraße erschlossen wird.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen für diesen Bereich als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vor. Auf dem maßgeblichen Grundstück ist im westlichen Teilbereich ein Baufenster festgesetzt, welches das Bestandsgebäude umfasst.
Der Grundstückseigentümer beabsichtigt nun, auf der östlichen Grundstücksfläche, welche derzeit als Ziergarten und Garage genutzt wird, ein weiteres Wohngebäude zu erstellen. Ziel dieser Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist eine sinnvolle Nachverdichtung vor allem vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden innerhalb des bebauten Siedlungsraums.  

Um dieses Vorhaben zu sichern wird es nun notwendig, den bestehenden Bebauungsplan in Form eines Deckblattes für das Grundstück Flst. Nr. 281/8 zu ändern.

Da die bisherigen Regelungen des bestehenden Bebauungsplans nach heutiger Rechtsauffassung teilweise zu unbestimmt und nicht mehr anwendbar sind, werden für den Änderungsbereich (Deckblatt) die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften neu erlassen und auf aktuelle Rechtsgrundlagen gestellt.

Da die Voraussetzungen erfüllt sind, soll die vorliegende Änderung im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden.  

Beschlussvorschlag

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Rechtslage

Da die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Bahngelände“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Dipl.-Ing. Jürgen Schill vom Büro Fahle Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Freiburg vom Vorsitzenden als Referent besonders begrüßt.

Im Folgenden gibt Dipl.-Ing. Schill anhand einer Präsentation einen zusammenfassenden Überblick über Anlass, Ziel, Zweck der sechsten Änderung des Bebauungsplanes „Bahngelände“.

In der kurzen Aussprache werden von Dipl.-Ing. Schill Verständnisfragen zum Deckblatt, zum Stellplatznachweis und zu den passiven Lärmschutzmaßnahmen beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplans  „Bahngelände“ (Planzeichnung und planungsrechtliche Festsetzungen) sowie der örtlichen Bauvorschriften nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §1 Abs. 8 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Der Gemeinderat billigt den Änderungsentwurf und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 19-04-08 Titelblatt_Bahngelände (19-03-18).pdf
Download 19-04-08 Deckblatt (19-03-11).pdf
Download 19-04-08 Bebauungsvorschriften Offenlage-Bahngelände (19-03-25).pdf
Download 19-04-08 Begründung Offenlage Bahngelände (19-03-25).pdf
Download 19-04-08 Satzung_Bahngelände (19-03-18).pdf

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4. Beratung der Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 11.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.04.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 11.04.2019 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 11.04.2019 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden eingehend erläutert.

Beschluss

Den in der Verbandsversammlung am 11.04.2019 zu den Tagesordnungspunkten 5, 6.1, 6.2, 6.3, 7, 8, 9.2, 10 und 11 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens des Gemeinderats der Stadt Schönau im Schwarzwald zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Beschlussvorlagen 2019-04-11 ÖS.pdf

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5. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.04.2019 ö 5

Sachverhalt

Für die Mensa des Gymnasiums ist eine Geldspende von 2.500,00 € (siehe Anlage) geflossen.

Beschlussvorschlag

Die Spende für die Mensa des Gymnasiums in Höhe von 2.500,00 € wird angenommen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende dankt dem Spender und lässt sodann über die Annahme der Geldspende abstimmen.

Beschluss

Die Spende für die Mensa des Gymnasiums in Höhe von 2.500,00 € wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.04.2019 ö 6
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6.1. Nahwärme- und Breitbandausbau, Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.04.2019 ö 6.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt hierzu Moritz Bausch von den Elektrizitätswerken Schönau Energie GmbH (EWS) herzlich willkommen.

Dieser gibt im Folgenden einen kurzen Sachstandsbericht zum bevorstehenden Wärmenetz- und Breitbandausbau. Demzufolge soll am 29. April mit den Arbeiten begonnen werden, wobei in der Stadt eine Leitungstrasse von insgesamt 2,5 km verlegt werden soll. Für die Planung der Maßnahme zeichne das Büro IB Ganter GmbH aus Zell im Wiesental verantwortlich. Den Zuschlag für die Ausführung der Arbeiten habe die Firma Jung GmbH aus Freiburg erhalten, die sowohl dem Zweckverband Breitbandversorgung als auch den  EWS als zuverlässiger Partner bekannt sei.
Der erste Bauabschnitt führe vom Rathaus über die Luisenstraße, Bahnhofstraße und Tunauer Straße zur Breitband-Mastabführung „Im Grün“. Der nächste weitere wichtige Bauabschnitt sei die Verbindung der Nahwärmenetze „Freibad“ und „Gymnasium“ über die Kirchbühlstraße.
Der Vorsitzende ergänzt, dass der Bauablauf und die erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen mit der Verwaltung eingehend besprochen und abgeklärt worden seien. Die ausführende Firma werde die von den Maßnahmen betroffenen Anwohner jeweils rechtzeitig über mögliche Beeinträchtigungen informieren.
In diesem Zusammenhang gibt Moritz Bausch den Hinweis, dass Gefährdungen (z. B. offene Absperrungen) jederzeit über die Rufnummer 353 an ihn gemeldet werden können.

Auf Frage von Stadtrat Knobel erklärt Moritz Bausch, dass man von einer Bauzeit von rund 1,5 Jahren für die Gesamtmaßnahme ausgehe.
Über diese Aussage zeigt sich Stadtrat Knobel wenig erfreut, zumal der Breitbandanschluss in der Kernstadt weiter verzögert werde.

Bauamtsleiter Wunderle bittet die EWS, über den Baufortschritt und die damit verbundenen Sperrungen und Verkehrsregelungen im Schönauer Anzeiger jeweils rechtzeitig zu informieren.
Diese Bitte wird von Moritz Bausch gerne aufgenommen.
   

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6.2. Wanderweg am Haselberg, Beschädigung durch Forstarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.04.2019 ö 6.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende bezieht sich auf die letzte öffentliche Gemeinderatssitzung, in der aus dem  Gremium der Hinweis eines Bürgers zur Beschädigung eines Wanderweges durch Forstarbeiten im Haselberggebiet weiterge geben wurde. Ein Forstunternehmen habe demnach einen Wanderweg benutzt und beschädigt, obwohl dieser Weg nicht hätte benutzt werden dürfen.

Die Verwaltung sei der Sache nachgegangen und habe festgestellt, dass der Hinweis des Bürgers bezüglich des Forstunternehmens und auch hinsichtlich der Wegbeschädigung nicht gestimmt habe. Insbesondere sei dadurch ein unbeteiligtes Forstunternehmen ins schlechte Licht gerückt worden. Er habe deshalb die Bitte an die Mitglieder des Gemeinderats, zukünftig Hinweise oder Beschwerden aus der Bevölkerung auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, bevor diese an die Stadt weitergeben werden. Außerdem sei es sinnvoller und effektiver, die Hinweise und Beschwerden möglichst zeitnah direkt der Verwaltung zu melden.

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7. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.04.2019 ö 7
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7.1. Generalversammlungen (TuS Schönau und Stadtmusik Schönau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.04.2019 ö 7.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Knobel, der als Vertreter der Stadt an der diesjährigen Generalversammlung der TuS Schönau teilgenommen hat, gibt Grüße und den Dank des Vereins an die Stadt weiter. Insbesondere bedanke sich der Verein bei der Stadt für die Benutzung der Sportanlagen und für die finanzielle Unterstützung.
Stadträtin Thoma-Garbe gibt entsprechende Grüße aus der Generalversammlung der Stadtmusik an die Stadt weiter.

Datenstand vom 25.04.2019 17:39 Uhr