Datum: 18.02.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2019
3 Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Stadtmitte-Ost", Auftragsvergabe zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen
4 Landwirtin Antonia Wetzel, aktuelle Situation des Mutterkuhbetriebs "Gurgel" - Pachtnachlass für 2018
5 Kommunal- und Europawahl am 26. Mai 2019, Bildung des Gemeindewahlausschusses
6 Douglasie im Sonnenpark, Teilaufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018
7 Beratung der Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 27.02.2019
8 Kurzinformationen der Verwaltung
8.1 45-jähriges Jubiläum der Städtepartnerschaft Schönau-Villersexel, Gegenbesuch
9 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
9.1 Generalversammlung des Golf Clubs Schönau
9.2 Überlassung des Bürgersaals

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.02.2019 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer spricht die chaotischen Verhältnisse auf der B 317 zwischen Todtnau und Feldberg an, die im Winter bei Schneefall immer wieder durch liegengebliebene Lastwagen hervorgerufen werden.
Er regt an, dass sich hier die Städte Schönau im Schwarzwald und Todtnau sowie die Gemeinde Feldberg zusammentun und sich für ein schlüssiges Verkehrskonzept mit frühzeitigen Umleitungen für den Lkw-Verkehr einsetzen sollten.

Bürgermeister Schelshorn erwidert, dass dieses Verkehrsproblem nicht in die Zuständigkeit der genannten Kommunen falle. Außerdem beschäftigen sich bereits seit längerer Zeit das Regierungspräsidium und die betroffenen Landratsämter mit der Problematik inklusive der Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für den Feldberg.

In diesem Zusammenhang wird von Stadtrat Locker der kürzlich aktualisierte Luftreinhalteplan für Freiburg angesprochen, durch den die B31 innerorts in die grüne Umweltzone der Stadt aufgenommen wurde und dort dann Dieselautos und Lastwagen mit gelber oder roter Plakette nicht mehr fahren dürfen. Hier werde es zu einer Verkehrsverlagerung kommen, von der auch die B 317 betroffen sein könnte. Stadtrat Locker bittet Bürgermeister Schelshorn, diese Thematik im Kreistag anzusprechen.
Der Vorsitzende erwidert, dass er dieser Bitte gerne nachkomme.
.

Der gleiche Zuhörer meldet sich nochmals zu Wort und regt die Fortschreibung der „Geschichte von Schönau im Schwarzwald“ an.
Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass die von Eduard Böhler verfasste Chronik Aufzeichnungen bis Anfang der Fünfzigerjahre des letzten Jahrhunderts enthalte. Die Unterlagen der seitherigen Schönauer Geschichte seien im Stadtarchiv vorhanden und können jederzeit für die Fortführung der Chronik verwendet werden. Es müsse nur jemand für die Übernahme der weiteren Chronistenarbeit gefunden werden.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.02.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2019 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

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3. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Stadtmitte-Ost", Auftragsvergabe zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.02.2019 ö 3

Sachverhalt

Nach § 141 BauGB hat die Stadt vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen.

Für die gesamte Durchführung der vorstehend genannten vorbereitenden Untersuchungen hat die LBBW Kommunalentwicklung GmbH der Stadt Schönau im Schwarzwald ein Angebot unterbreitet. Der Gesamtpreis einschließlich Nebenkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer liegt bei brutto  19.551,70 €.

Mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung  GmbH hat die Stadt Schönau im Schwarzwald im zuletzt durchgeführten Verfahren „Stadtzentrum“ vertrauensvoll und erfolgreich zusammengearbeitet. Dem Gemeinderat wird deshalb der Vorschlag unterbreitet, die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen der KE zu übertragen.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönau im Schwarzwald vergibt den Auftrag zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen an die LBBW Kommunalentwicklung GmbH zum Angebotspreis von 19.551,70 € brutto.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt 2019 sind 20.000 € dafür eingestellt.

Rechtslage

Die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets ist nach § 141 BauGB gesetzlich vorgeschrieben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsmitarbeiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Beschluss

Die Stadt Schönau im Schwarzwald vergibt den Auftrag zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen an die LBBW Kommunalentwicklung GmbH zum Angebotspreis von 19.551,70 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Landwirtin Antonia Wetzel, aktuelle Situation des Mutterkuhbetriebs "Gurgel" - Pachtnachlass für 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Frau Antonia Wetzel aus Aitern hat von der Stadt Schönau im Schwarzwald den Rinderstall „Im Gurgel“ und 25,42 ha Weidefläche zur Bewirtschaftung gepachtet. Der jährliche Pachtzins beträgt 5.000 Euro. Im Landpachtvertrag vom 17.01.2000 und in den folgenden Ergänzungsvereinbarungen wurde hinsichtlich des Pachtzinses keine Differenzierung zwischen Stallgebäude und Weideflächen vorgenommen.

Aufgrund witterungsbedingter Ereignisse (Hochwasser und Trockenheit) und dem verstärkten Auftreten von Wildschweinschäden sind der Pächterin im Jahr 2018 erhebliche Mehrkosten entstanden. Aus diesem Grund „wünscht“ sie mit Schreiben von Ende Dezember 2018 (Posteingang 27.12.2018 - siehe Anlage), eine Unterstützung durch die Stadt Schönau im Schwarzwald.

In der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2018 wurde ein Antrag auf Pachterlass des Landwirts Manfred Knobel positiv entschieden. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist nach Auffassung der Verwaltung auch Frau Wetzel eine Unterstützung zu gewähren.

Während Landwirt Manfred Knobel lediglich Grundstücksflächen bewirtschaftet, kommt bei Frau Wetzel die Bewirtschaftung des Stalls hinzu. Für Grundstücksflächen entstehen der Stadt außer der Grundsteuer keine Kosten. Dies ist beim Stallgebäude anders. Allein die Aufwendungen für die Abschreibungen belaufen sich auf  4.586,52 € im Jahr. Dazu kommen noch Kosten für Gebäudeunterhaltungen wie z.B. die Erneuerung der Entmistungsanlage im Jahr 2017 sowie Werkhofleistungen.

Seit dem Jahr 2015 wird von der Stadt Schönau im Schwarzwald bei neu abgeschlossenen Landpachtverträgen für Weideflächen ein Pachtzins von 10 €/ha angesetzt. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, Frau Wetzel für die von ihr gepachteten Weideflächen von 25,42 ha den Betrag 254,20 € zu erlassen.

Beschlussvorschlag

Der Pächterin Antonia Wetzel werden 254,20 € an Pachtzins für das Jahr 2018 erlassen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.

Stadträtin Münzer verweist auf die außergewöhnlichen witterungsbedingten Einflüsse des letzten Jahres, die zu finanziellen Mehrbelastungen in der Landwirtschaft führten. Sie könne daher - wie bereits bei Landwirt Knobel praktiziert - einem einmaligen Pachtnachlass zustimmen. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die betriebsbedingten Risiken, die jeder Landwirt zu tragen habe.

Mit Zustimmung des Gemeinderats erteilt der Vorsitzende sodann der anwesenden Antragstellerin das Wort.
Antonia Wetzel begründet nochmals ausführlich ihren Antrag, wobei sie insbesondere anführt, dass sie den Mutterkuhbetrieb bereits seit 20 Jahre betreibe und nun erstmals auf die Stadt mit der Bitte um Unterstützung zukomme. In dieser Zeit habe sie auch viele Arbeiten im Bereich der Weiden unentgeltlich für die Stadt ausgeführt. Aufgrund der im letzten Jahr durch die Witterungseinflüsse und die Wildschweinschäden aufgetretenen Mehrbelastungen würden in ihrem Betrieb wichtige Arbeiten, wie zum Beispiel die Weidepflege und Enthurstungsmaßnahmen, auf Erledigung warten. Deswegen sollten weitere Möglichkeiten der Unterstützung geprüft werden.

Zu Letzterem erklärt der Vorsitzende, dass die Stadt gerne bereit sei, unterstützend tätig zu werden. Unter anderem wäre es möglich, dass der Einsatz von Vereinen oder Gruppen für das Enthursten der Flächen von der Stadt finanziert werde. Die Stadt sei auch gerne bereit, das Material für mögliche Bodenkalkungen zu bezahlen, mit denen die Wildschweinschäden reduziert werden sollen.

Auf Frage von Stadtrat Locker erklärt Antonia Wetzel, dass außerdem eine Treibjagd vorgesehen sei, um die Wildschweinproblematik in den Griff zu bekommen.

Beschluss

Der Pächterin Antonia Wetzel werden 254,20 € an Pachtzins für das Jahr 2018 erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2018_12_27 Betriebliche Situation Mutterkuhbetrieb im Gurgel 2018_12.pdf

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5. Kommunal- und Europawahl am 26. Mai 2019, Bildung des Gemeindewahlausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl der Gemeinderäte am 26. Mai 2019 erfolgt am Freitag, dem 8. Februar 2019. Die Wahl der Kreisräte wird ebenfalls in dieser Woche bekannt gemacht. Zur weiteren Vorbereitung der Wahlen ist es erforderlich, dass Gemeinderatsbeschlüsse hinsichtlich der Bildung des Gemeindewahlausschusses zu fassen sind.

a)        Gemeindewahlausschuss 
Nach § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. In § 14 Abs. 2 KomWG ist geregelt, dass der Gemeindewahlausschuss auch die Aufgaben eines Wahlvorstandes oder eines Briefwahlvorstandes wahrnehmen kann. Bei der Wahl der Kreisräte leitet der Gemeindewahlausschuss die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.
Die Bildung des Gemeindewahlausschusses hat gem. § 11 Abs. 2 KomWG zu erfolgen. Demnach besteht der Gemeindewahlausschuss grundsätzlich aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

Die Bildung der Wahlvorstände für die beiden Wahlbezirke muss frühzeitig vor dem Wahltermin erfolgen. An die Gemeinderatsfraktionen geht die Bitte, bis zur Sitzung zwei Personen je Fraktion für die Bildung der Wahlvorstände vorzuschlagen. Die Mitglieder der beiden Wahlvorstände werden dann vom Bürgermeister berufen.

Der Bürgermeister wird im Falle seiner tatsächlichen Verhinderung (z.B. Krankheit, Urlaub) oder in anderen als hier nachstehend genannten rechtlichen Verhinderungsfällen von seinem allgemeinen Stellvertreter vertreten. Der Gemeinderat muss in folgenden Fällen den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und seinen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten wählen:
  • wenn der Bürgermeister selbst Wahlbewerber ist (z.B. Kreistagswahl),
  • wenn der Bürgermeister Vertrauensmann für den Wahlvorschlag ist oder
  • wenn im Falle einer tatsächlichen und sonstigen rechtlichen Verhinderung des Bürgermeisters auch alle seine Stellvertreter verhindert sind.

b)        Europawahl
Der Gemeindewahlausschuss und die Wahlvorstände übernehmen gleichzeitig auch die Abwicklung der Europawahl.

c)        Wahlzeit
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Während der Wahlzeit müssen mindestens der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und zwei Beisitzer anwesend sein.

d)        Erfrischungsgeld
Das Erfrischungsgeld für die Mitglieder von Wahlvorständen für die Europawahl beträgt laut § 10 Abs. 2 Europawahlordnung 35 Euro (Vorsitzender) bzw. 25 Euro (weitere Mitglieder). Da gleichzeitig die Kommunalwahlen durchgeführt werden, wird ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro vorgeschlagen.

e)        Informationsveranstaltung
Für die mit der Durchführung der Wahl und Ermittlung des Wahlergebnisses verantwortlichen Personen, insbesondere auch Schriftführer, ist eine Informationsveranstaltung vorgesehen. Es ist ausreichend, wenn von jeder Gemeinde bis zu zwei, maximal drei Personen teilnehmen. Hierzu ergeht noch eine besondere Einladung.

f)        Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl
Am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl (09.02.2019) bis spätestens Donnerstag, 28.03.2019, 18:00 Uhr, können die Wahlvorschläge beim Vorsitzenden des Wahlausschusses eingereicht werden.
Die Zulassung der Wahlvorschläge muss durch den Gemeindewahlausschuss bis spätestens Donnerstag, 04.04.2019, getroffen werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat wählt in den Gemeindewahlausschuss, der gleichzeitig die Aufgaben des Briefwahlvorstandes wahrnimmt, aus den Wahlberechtigten den Vorsitzenden (Bürgermeister Schelshorn ist selbst Wahlbewerber bei der Kreistagswahl), einen stellvertretenden Vorsitzenden, drei Beisitzer (hiervon einen Schriftführer) und stellvertretende Beisitzer in gleicher Anzahl.
Seitens der Verwaltung wird folgende Besetzung des Gemeindewahlausschusses vorgeschlagen:

Vorsitzender:                        Dietmar Krumm
Stellv. Vorsitzende:                Christine Thoma-Garbe
Beisitzer:                        Doris Eble, Ute Hellmann, Andreas Gabriel
Stellv. Beisitzer:                Mechthild Schelshorn, Sylvia Wetzel, Paul Hees
Ersatzleute:                        Sabine Motsch, Marika Prekur, Martin Steinebrunner

Rechtslage

§ 11 KomWG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zur Sitzungsvorlage geben der Vorsitzende und Hauptamtsleiter Krumm ergänzende Erläuterungen.
Auf Anfrage erklärt sich Stadträtin Hierholzer bereit, als Wahlhelferin in einem Wahlvorstand zu fungieren.
Vor der Sitzung wurden hierfür von der CDU-Gemeinderatsfrakion Ramona Kiefer, Tobias Behringer  und Jochen Kiefer benannt.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt dem Verwaltungsvorschlag und wählt folgende Personen in den Gemeindewahlausschuss, der gleichzeitig die Aufgaben des Briefwahlvorstandes wahrnimmt:

Vorsitzender:                        Dietmar Krumm
Stellv. Vorsitzende:                Christine Thoma-Garbe
Beisitzer:                        Doris Eble, Ute Hellmann, Andreas Gabriel
Stellv. Beisitzer:                Mechthild Schelshorn, Sylvia Wetzel, Paul Hees

Als Ersatzleute werden Sabine Motsch, Marika Prekur und Martin Steinebrunner benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Douglasie im Sonnenpark, Teilaufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.02.2019 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 5. Januar 2018 hatten die Eigentümer des Grundstücks Flst.-Nr. 554/8 Folgendes beantragt:

„ Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird gebeten, die Douglasie im Sonnenpark unterhalb unseres Hauses zu entfernen, da der Baum im Ernstfall auf das Haus und das Grundstück fallen könnte.
Diesen Antrag stellen wir auf Grund der beängstigenden Beobachtungen bei den Orkanböen am vergangenen Mittwoch, den 3. Januar 2018. Nicht wenige Bäume im näheren Umfeld konnten dem Sturm nicht standhalten, auch im angesprochenen Wäldchen.

Schon vor einigen Jahren haben unsere Nachbarn einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser wurde vom damaligen Gemeinderat abgelehnt. Die Stadt erklärte dann schriftlich, im gegebenen Fall für alle entstandenen Sach- und Personenschäden die volle Verantwortung zu übernehmen und alle Kosten zu tragen.

Sollte der Gemeinderat unserem Wunsch nicht entsprechen können, erwarten wir zumindest eine Gleichbehandlung in Form einer Erklärung.“

Der Antrag wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 26. Februar 2018 behandelt; das Gremium fasste dabei den nachfolgenden einstimmigen Beschluss:

Der Antrag der Eigentümer des Grundstücks Flst.-Nr. 554/8 auf Entfernung der Douglasie im Sonnenpark wird vom Gemeinderat abgelehnt.
Stattdessen ist gegenüber den Eheleuten Bach schriftlich zu erklären, dass die Stadt Schönau im Schwarzwald die Haftung für Sachschäden übernimmt, die möglicherweise durch die Douglasie verursacht werden können.“

Im Nachgang zur Sitzung wurden seitens der Verwaltung die Unterlagen zum Bebauungsplan „Brunnmättle“ bezüglich des Waldabstandes nochmals geprüft.
Demgemäß ist in den Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan in Ziffer 10 der textlichen Festsetzungen geregelt, dass im Genehmigungsverfahren für die Einzelbauvorhaben der Nachweis einer trümmersicheren Konstruktionsverstärkung auf der Talseite sowie eine Haftungsverzichtserklärung gegenüber dem betroffenen Waldbesitzer (Stadt Schönau im Schwarzwald) zu erbringen sind, weil der nach der Landesbauordnung geforderte Regelabstand von 30 Metern nicht eingehalten werden kann.
Der Inhalt des Bebauungsplanes war den Grundstückseigentümern beim Kauf des Baugrundstücks bekannt. Dies geht aus dem zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald und den Grundstückseigentümern am 17.02.1994 abgeschlossenen Kaufvertrag eindeutig hervor.


Wegen dieses Sachverhaltes, auf den die Grundstückseigentümer mit Schreiben vom 12. März 2018, 13. September 2018 und 19. Dezember 2018 mehrmals hingewiesen wurden, hat die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Gemeinderat bislang davon abgesehen, den zweiten Teil (Haftungserklärung) des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018 zu vollziehen. Die Vollziehung hätte gegen die rechtsgültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brunnmättle“ verstoßen.
Außerdem wurde aufgrund der dargelegten Gründe eine von der Stadt im Jahr 2011 gegenüber einem anderen Grundstückseigentümer im „Brunnmättle“ abgegebene Haftungserklärung widerrufen.

Den Grundstückseigentümern des Grundstücks Flst.-Nr. 554/8 wurde angeboten, einen Baumsachverständigen mit der Erstellung eines Standsicherheitsgutachtens für die Douglasie zu beauftragen. Sollte die Standsicherheit des Baumes durch das Gutachten nicht bestätigt werden, wird die Douglasie gefällt und die Kosten des Gutachtens gehen zu Lasten der Stadt.
Wird jedoch die Standsicherheit nachgewiesen, bleibt der Baum stehen und die Grundstückseigentümer müssen die Kosten des Gutachtens tragen.

Dieses Angebot wurde von den Grundstückseigentümern mit Schreiben vom 31.12.2018 abgelehnt. Gleichzeitig fordern die Grundstückseigentümer die Stadt auf, den zweiten Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018 umgehend auszuführen.

Unter Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brunnmättle“ wird dem Gemeinderat empfohlen, den zweiten Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018 (Haftungserklärung) förmlich aufzuheben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hebt den zweiten Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018 auf.
Mit dem Teilbeschluss sollte gegenüber den Grundstückseigentümern schriftlich erklärt werden, dass die Stadt Schönau im Schwarzwald die Haftung für Sachschäden übernimmt, die möglicherweise durch die Douglasie verursacht werden können.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird als Waldbesitzerin weiterhin der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht nachkommen und die Douglasie regelmäßig auf ihre Standsicherheit überprüfen lassen. Sollten Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein, werden diese selbstverständlich vorgenommen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird vom Vorsitzenden auszugsweise mit ergänzenden Erläuterungen vorgetragen. Besonders hebt er hervor, dass der zweite Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018 gegen die rechtsgültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brunnmättle“ verstoße.

Stadtrat Locker führt aus, dass ihm die Angelegenheit nach wie vor stark beschäftige. Er verstehe die Angst der Anwohner, dass durch das Umstürzen der Douglasie ein Schaden an ihrem Haus entstehen könnte. Deshalb rege er an, dass die Stadt auf ihre Kosten die Standsicherheit des Baumes durch ein Gutachtes eines Baumsachverständigen überprüfen lasse.

Der Vorsitzende entgegnet, dass der zuständige Forstrevierleiter den Baum visuell geprüft und für gesund und standsicher erachtet habe. Die Douglasie werde vom Forst weiterhin regelmäßig kontrolliert. Auch mit einem externen Gutachten könne den Anwohnern die Angst nicht genommen werden. Außerdem warne er davor, mit der Beauftragung eines Gutachters einen Präzedenzfall zu schaffen.

Stadträtin Münzer kann die Bedenken der Anwohner nachvollziehen, weshalb sie sich dem Vorschlag von Stadtrat Locker anschließen könnte.
Stadtrat Schröder verweist auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Anwohner hätten gewusst, worauf sie sich beim Hausbau einlassen, weshalb der Stadt im Nachhinein keine rechtlichen Verpflichtungen auferlegt werden können. Außerdem sei es sowieso nicht möglich, sich gegen alle Gefahren abzusichern.
Stadtrat Schlageter erinnert sich an die Zeit der Bebauungsplanaufstellung Anfang der Neunzigerjahre, bei der klare Richtlinien festgelegt wurden und unter anderem auch eine Haftungsverzichtserklärung der Grundstückseigentümer gegenüber der Stadt als Waldbesitzerin eingefordert wurde. Außerdem sei er nach wie vor der Meinung, dass die Douglasie nicht umfallen könne.

Nach weiterer Aussprache ist der Gemeinderat auf Anfrage des Vorsitzenden damit einverstanden, dass auch über den Vorschlag von Stadtrat Locker abgestimmt werden soll.    

Beschluss 1

Der Gemeinderat hebt den zweiten Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2018 auf.
Mit dem Teilbeschluss sollte gegenüber den Grundstückseigentümern  schriftlich erklärt werden, dass die Stadt Schönau im Schwarzwald die Haftung für Sachschäden übernimmt, die möglicherweise durch die Douglasie verursacht werden können.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird als Waldbesitzerin weiterhin der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht nachkommen und die Douglasie regelmäßig auf ihre Standsicherheit überprüfen lassen. Sollten Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein, werden diese selbstverständlich vorgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss bei Enthaltungen von Stadträtin Hierholzer und Stadtrat Locker. Bürgermeister Schelshorn lässt sodann über den Antrag von Stadtrat Locker abstimmen.

Beschluss 2

Der Antrag von Stadtrat Locker, einen Baumsachverständigen mit der Erstellung eines Standsicherheitsgutachtens für die Douglasie zu beauftragen, wird mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Stadträtin Münzer und Stadtrat Locker stimmen mit Ja, Stadträtin Hierholzer enthält sich der Stimme).

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7. Beratung der Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 27.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.02.2019 ö 7

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 27.02.2019 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 27. Februar 2019 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden erläutert.

Zu den Tagesordnungspunkten mit Beschlussanträgen fasst der Gemeinderat die nachfolgenden Beschlüsse:

Beschluss 1

TOP 3:
Neubau Mehrzweckhalle, Arbeitsvergabe Erdarbeiten
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden vom Gemeinderat bevollmächtigt, in der Verbandsversammlung dem Vorschlag der Verwaltung zur Vergabe der Erdarbeiten zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

TOP 4:
Neubau Mehrzweckhalle,
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination - Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Die in dieser Angelegenheit vom Verbandsvorsitzenden getroffene Eilentscheidung wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Beschlussvorlagen 2019-02-27 ÖS.pdf

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8. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.02.2019 ö 8
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8.1. 45-jähriges Jubiläum der Städtepartnerschaft Schönau-Villersexel, Gegenbesuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.02.2019 ö 8.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass die Partnerstadt inzwischen mitgeteilt habe, dass der Gegenbesuch in Villersexel zur Feier des 45-jährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft nur am Wochenende 4. und 5. Mai 2019 möglich sei. Der ursprünglich vom Gemeinderat favorisierte Termin (18. und 19. Mai 2019) könne seitens von Villersexe l leider nicht ermöglicht werden.

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9. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.02.2019 ö 9
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9.1. Generalversammlung des Golf Clubs Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.02.2019 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker berichtet, dass er die Grüße der Stadt bei der Generalversammlung des Golf-Clubs am 9. Februar überbracht habe. In der Versammlung habe man ihm gebeten, die Grüße des Clubs an die Stadt zu erwidern. Dieser Bitte komme er hiermit gerne nach.

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9.2. Überlassung des Bürgersaals

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.02.2019 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer spricht die Benutzungs- und Gebührenordnung für den Bürgersaal an, nach der unter anderem eine Überlassung des Saals für Familienfeste nur an Bürger der Stadt Schönau im Schwarzwald möglich sei.
Nach ihrer Ansicht sollte in diesem Punkt die Benutzungsordnung geändert werden, damit auch ehemalige Bürger der Stadt den Saal für Familienfeste nutzen können.

Der Vorsitzende entgegnet, dass es vor Jahren mehrfach Probleme mit der Vermietung des Saals an Privatpersonen gegeben habe und deshalb vom Gemeinderat die Benutzungsordnung in der jetzigen Fassung so gewollt und beschlossen wurde.
Der im Rathaus für die Vermietung des Saals zuständige Fachbereich verfahre bei der Vermietung des Bürgersaals strikt nach den Vorgaben der Benutzungsordnung.
Sollte diese geändert oder ergänzt werden, müsste dies durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats geschehen.
Es selbst könnte sich durchaus vorstellen, das Benutzungsrecht für den Saal auf alle Bürger der GVV-Verbandsgemeinden auszuweiten.

Datenstand vom 14.03.2019 11:46 Uhr