Datum: 14.01.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2018
3 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Schönau im Schwarzwald, Beratung und Beschlussfassung
4 Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Stadtmitte-Ost", Beschluss zur Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet "Stadtmitte-Ost“
5 MTB-Haus: - Ergebnis der Mehrfachbeauftragung - Empfehlung des Bewertungsgremiums
6 Stadt Schönau im Schwarzwald - Haushaltsplan Kernhaushalt 2019, Beschlussfassung
7 Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald - Wirtschaftsplan 2019, Beschlussfassung
8 Kurzinformationen der Verwaltung
8.1 Freibad Schönau - Pachtvertrag Gaststätte: - Kündigung des Pachtvertrags durch Peter Löw - Ausschreibung der Gaststätte
8.2 Regionales Raumkonzept Wiesental 2040
9 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.01.2019 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Seitens der Anwesenden Zuhörer werden keine Fragen gestellt.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.01.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung vom 17 .12.2018 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

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3. Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Schönau im Schwarzwald, Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.01.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Schönau im Schwarzwald wurde vom Schönauer Feuerwehrkommandanten Jürgen Bianchi erarbeitet und mit Kreisbrandmeister Christoph Glaisner besprochen und abgestimmt.

Ein vom Gemeinderat beschlossener Feuerwehrbedarfsplan ist u.a. Voraussetzung für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen. Er ist künftig im 5-jährigen Rhythmus fortzuschreiben.

Der Feuerwehrbedarfsplan wird in der Gemeinderatssitzung von Feuerwehrkommandant Bianchi dem Gremium vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt Feuerwehrkommandant Jürgen Bianchi als Referenten herzlich willkommen.

Im Folgenden wird der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan vom Kommandanten vorgestellt und eingehend erläutert.

Der Vorsitzende dankt Feuerwehrkommandant Bianchi und dem Feuerwehrausschuss für die Erarbeitung des umfangreichen Werkes, in dem auf Seite 24 noch zwei kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen werden sollten. Dies betreffe auf Seite 24 zum einen die Längenangabe für die Belchen-Seilbahn (1,3 km statt 4,5 km) und zum anderen bei der Gebäudeliste die Streichung der Gemeinschaftsunterkunft Brand 34.

Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt Kommandant Bianchi, dass die Feuerwehr gegenwärtig die Anschaffung der neuen Drehleiter DLK 18/12 als wichtigste Maßnahme ansehe. Hierfür habe man bereits zum dritten Mal einen Zuschussantrag nach der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) gestellt. Die Chancen, dass der Zuschuss in diesem Jahr bewilligt werde, würden nicht schlecht stehen, da dem Landkreis bis zum jetzigen Zeitpunkt kein weiterer Antrag für die Bezuschussung einer Drehleiter vorliege. Sollten die Zuschussmittel wiederum nicht bereitgestellt werden, müsste die aktuell genutzte Drehleiter aufgrund ihres Alters und den bevorstehenden Instandsetzungskosten zum Ende dieses Jahres außer Dienst gestellt werden.
Der Vorsitzende erklärt, dass für diesen Fall die Option bestehe, vorübergehend eine Drehleiter anzumieten.

Stadträtin Thoma-Garbe führt aus, dass sie großen Respekt vor der ehrenamtlichen Arbeit der Feuerwehrleute habe. Der vorliegende Bedarfsplan zeige -  bei stetig zunehmenden Anforderungen - sehr gut auf, welche umfangreichen Tätigkeiten die Feuerwehr leisten müsse. Um hier die ehrenamtliche Führungscrew und einzelne Funktionsträger zu entlasten, werde man über kurz oder lang die Beschäftigung von hauptamtlichen Feuerwehrleuten in Erwägung ziehen müssen.
Der Vorsitzenden entgegnet, dass man hier mit der Einstellung von Kommandant Jürgen Bianchi beim städtischen Werkhof bereits erste Synergien erkannt habe. Zudem werde man das Thema „Feuerwehrwesen und interkommunale Zusammenarbeit“ nach der diesjährigen Kommunalwahl mit den neu gewählten Gemeinderatsgremien verstärkt angehen. Mittelfristiges Ziel könnte dabei sein, zusammen mit der Feuerwehr Todtnau zwei hauptamtliche Gerätewarte zu beschäftigen.
Auf Frage von Stadtrat Schlageter erklärt Kommandant Bianchi, dass in den nächsten zwei bis drei Jahren für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und wichtigen Geräten rund 750.000 € an Kosten anfallen werden.
Bürgermeister Schelshorn dankt dem Kommandanten und dem Feuerwehrausschuss nochmals für die Arbeit, die diese zur Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes geleistet haben. Ein ganz besonderes Dankeschön gehe an alle Feuerwehrleute für ihren ehrenamtlichen Einsatz zum Wohle der Bevölkerung. Die Arbeit der Feuerwehr könne man nicht hoch genug einschätzen, weshalb die Stadt die Belange der Wehr auch zukünftig bestmöglich unterstützen werde.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan. Die vom Vorsitzenden aufgezeigten redaktionellen Änderungen (S. 24: Korrektur der Längenangabe für die Belchen-Seilbahn und Streichung der Gemeinschaftsunterkunft Brand 24) sind vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Abkürzungsverzeichnis Feuerwehrbedarfsplan Stadt Schönau im Schwarzwald.pdf
Download Feuerwehrbedarfsplan Schönau 01.01.2019 Endfassung.pdf

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4. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Stadtmitte-Ost", Beschluss zur Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet "Stadtmitte-Ost“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.01.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Städtebauliche Erneuerung in der Stadt Schönau im Schwarzwald ist bereits seit mehreren Jahren eine zentrale Aufgabe der Kommune. Bisher konnten zwei Erneuerungs-maßnahmen erfolgreich durchgeführt werden. Die Stadt Schönau im Schwarzwald ist deshalb bereit, eine weitere städtebauliche Erneuerungsmaßnahme mit dem Titel „Stadtmitte-Ost" vorzubereiten.

Zur Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch sind im Vorfeld so genannte Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Sie geben Aufschluss über die Sanierungsnotwendigkeit und -fähigkeit im Untersuchungsgebiet. Die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen ist gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 141 BauGB). Zur Einleitung dieser Arbeiten ist ein gemeinderätlicher Beschluss notwendig, der u. a. ortsüblich bekannt zu machen ist.

Das vorgeschlagene Untersuchungsgebiet ist, wie aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich, ca. 6,0 ha groß.

Beschlussvorschlag

Die Vorbereitenden Untersuchungen werden auf der Grundlage von § 141 BauGB durchgeführt. In diesem Rahmen sollen mit Hilfe einer städtebaulichen Bestandsaufnahme die städtebaulichen Mängel und Missstände ermittelt sowie die Sanierungsziele definiert werden; dies schließt die Ermittlung der förderfähigen Kosten ebenso ein, wie die vorläufige Festlegung des zukünftigen Sanierungsgebietes. Außerdem erfolgt eine informelle Beteiligung der betroffenen Eigentümer sowie der öffentlichen Aufgabenträger (vgl. §§ 137 - 139 BauGB). Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist dem beigefügten Planausschnitt zu entnehmen, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt 2019 sind 20.000 € für diese Maßnahme eingestellt.

Rechtslage

Anlage 2: Abschrift des Zweiten Kapitels / Zweiter Abschnitt des Baugesetzbuches (Besonderes Städtebaurecht)

-  Vorbereitung und Durchführung  -

§ 140
Vorbereitung

Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
  1. die Vorbereitenden  Untersuchungen,
  2. die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
  3. die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,
  4. die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist,

  5. die Erörterung der beabsichtigten Sanierung,
  6. die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,
  7. einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.


§ 141
Vorbereitende Untersuchungen

(1) Die Gemeinde hat vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden.

(2) Von Vorbereitenden Untersuchungen kann abgesehen werden, wenn hinreichende Beurteilungsunterlagen bereits vorliegen.

(3) Die Gemeinde leitet die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ein. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 hinzuweisen.

(4) Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets wird ein Bescheid über die Zurückstellung des Baugesuchs sowie ein Bescheid über die Zurückstellung der Beseitigung einer baulichen Anlage nach Satz 1 zweiter Halbsatz unwirksam.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Steinebrunner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Stadtrat Schröder regt nochmals an, das Untersuchungsgebiet in südlicher Richtung bis zum Anwesen Buchenbrandstraße 12 und im Norden bis zur Hinteren Hofmatt auszuweiten.
Bauamtsleiter Steinebrunner erwidert, dass ursprünglich noch ein kleineres Gebiet - ohne das städtische Werkhofgelände und ohne das Areal der Firma Feinkost Steck - abgegrenzt gewesen sei. Die jetzt vorliegende Abgrenzung sei mit dem Gremium und dem Regierungspräsidium abgestimmt und sollte so belassen werden. Für Sanierungsmaßnahmen, die nicht im Untersuchungsgebiet liegen, bestehen nämlich die Möglichkeit der Förderung mit ELR-Mitteln.
Der Vorsitzende ergänzt, dass mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte-Ost“ der Wunsch des Regierungspräsidiums einhergehe, die Unternutzungen im Untersuchungsgebiet in den Griff zu bekommen. Diese Unternutzungen werden insbesondere in den Gebäuden entlang der Friedrichstraße gesehen, wogegen es in den von Stadtrat Schröder angesprochenen Bereichen keine Leerstände gebe.  

Beschluss

Die Vorbereitenden Untersuchungen werden auf der Grundlage von § 141 BauGB durchgeführt. In diesem Rahmen sollen mit Hilfe einer städtebaulichen Bestandsaufnahme die städtebaulichen Mängel und Missstände ermittelt sowie die Sanierungsziele definiert werden; dies schließt die Ermittlung der förderfähigen Kosten ebenso ein, wie die vorläufige Festlegung des zukünftigen Sanierungsgebietes. Außerdem erfolgt eine informelle Beteiligung der betroffenen Eigentümer sowie der öffentlichen Aufgabenträger (vgl. §§ 137 - 139 BauGB). Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist dem beigefügten Planausschnitt zu entnehmen, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Lageplan-Stadtmitte-Ost.pdf

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5. MTB-Haus: - Ergebnis der Mehrfachbeauftragung - Empfehlung des Bewertungsgremiums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.01.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat am 09.07.2018 beschlossen, den geeigneten Planer für das MTB-Haus (Mehrzweck-Tourismus-Biosphäre) über eine Mehrfachbeauftragung von verschiedenen Architekturbüros zu finden.

Im Nachgang zu dieser Sitzung definierte der Gemeinderat seine Anforderungen an das Gebäude. Auch das Regierungspräsidium Freiburg und Vermögen und Bau Baden- Württemberg (Biosphäre) sowie die Schwarzwaldregion Belchen (Tourismus) haben ihre Anforderungen an das Gebäude definiert.

Die Sitzung des Bewertungsgremiums fand am 10.12.2018 im Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald statt. Der öffentliche Teil des Protokolls und ein Planauszug aller Arbeiten sind beigefügt.

Die erste Kostenschätzung der Büros ergab:
böwer eith murken vogelsang architekten partg mbb, Freiburg        3,22 Mio € brutto
HARTER + KANZLER Freie Architekten BDA - Part GmbB, Freiburg        3,73 Mio € brutto
moser ARCHITEKTEN, Lörrach        3,53 Mio € brutto
Freie Architekten Brüderlin und Klemm, Schopfheim        5,57 Mio € brutto

Einstimmig empfiehlt das Bewertungsgremium dem Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald den Entwurf des Büros BEMV aus Freiburg weiter zu verfolgen. Dieses Büro hat auch das Gymnasium Schönau geplant.

Die Arbeiten der vier Büros werden ab dem 07.01.2019 öffentlich im Rathaus der Stadt Schönau im Schwarzwald ausgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald wird den Entwurf des Büros böwer eith murken vogelsang architekten partg mbb aus Freiburg weiter verfolgen.

Eine weitere Beauftragung des Büros erfolgt erst nach weiterer Klärung der Finanzierung.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt 2019 sind 3,6 Mio. € für diese Maßnahme vorgesehen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Steinebrunner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Sodann stellt er die Planunterlagen der vorliegenden vier Entwürfe vor und geht im Detail auf das Bewertungsverfahren ein, bei dem das Bewertungsgremium den Vorschlag des Büros BEMV einstimmig auf den ersten Platz gesetzt habe. Alle anderen Beschlüsse habe das Gremium ebenfalls einstimmig gefasst.

Stadträtin Münzer hält den Siegerentwurf für etwas bieder. Sie hätte sich für diesen Standort durchaus einen modernen Gebäudekomplex vorstellen können, sehe aber inzwischen auch, dass die Funktionalität des Gebäudes für die angedachte Nutzung eine große Rolle spiele.

Auf Frage von Stadtrat Knobel bestätigt Bauamtsleiter Steinebrunner, dass es sich bei den vorliegenden Planungen um erste Vorentwürfe handele, auf denen die Detailplanungen aufsetzen. Von allen am Wettbewerb teilnehmenden Büros habe man sich zusichern lassen, dass Teile ihrer Arbeit für die weiteren Planungsschritte verwendet werden dürfen

Stadträtin Thoma-Garbe findet es schade, dass sich beim Siegerentwurf der Vorplatz nicht mit Blick in Richtung Stadtmitte, sondern davon weg öffnet.
Der Vorsitzende erklärt, dass man die Gebäudeanordnung und Platzöffnung im Bewertungsgremium ebenfalls diskutiert und die diesbezüglichen Überlegungen des Büros BEMV für die bessere Lösung gehalten habe
Bauamtsleiter Steinebrunner ergänzt, dass mit dem Entwurf von BEMV ein neuer und attraktiver Platz geschaffen werde, der sehr gut ins Stadtbild passe und an den unter anderem ein Café und ein Spielplatz angrenzen.
Stadtrat Strohmeier verdeutlicht, dass er die Platzöffnung in südliche Richtung zunächst ebenfalls für nachteilig empfunden habe, sich aber durch die Diskussion im Bewertungsgremium eines Besseren belehren haben lasse.
Stadtrat Schlageter sieht in der vom Büro BEMV gewählten Gebäudeanordnung als Plus, dass die Zufahrt zur angrenzenden Metzgerei gut verdeckt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald wird den Entwurf des Büros böwer eith murken vogelsang architekten partg mbb aus Freiburg weiter verfolgen.

Eine weitere Beauftragung eines Büros erfolgt erst nach weiterer Klärung der Finanzierung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Anhang-Sitzungsvorlage-2019-01-14.pdf

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6. Stadt Schönau im Schwarzwald - Haushaltsplan Kernhaushalt 2019, Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.01.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans 2019 für den Kernhaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald wurde in der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2018 vorgestellt und beraten. Folgende Änderungen wurden in der Sitzung vom 17.12.2018 besprochen und von der Verwaltung in das Gesamtwerk eingearbeitet:

Ergebnishaushalt:
  • Gymnasium - Erhöhung des Ansatzes für acht Türen im UG        9.000 € (-)
  • Klösterle - Anschaffung von sechs Tischen        2.000 € (-)
  • Sanierungen im Rahmen der Breitband- und Nahwärmeversorgung        100.000 € (-)
Durch diese Änderungen reduziert sich der Überschuss des Ergebnishaushalts von 348.473 € auf 237.473 €. Außerdem verringert sich der voraussichtliche Stand der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ auf 1.740.000 €.

Investitionen des Finanzhaushalts:
  • Werkhof - Erhöhung des Ansatzes für den Erwerb eines Fahrzeugs        8.000 € (-)
  • Werkhof - Erwerb einer Motorflex        1.800 € (-)
  • Freibad - Erwerb eines Kassensystems für die Gaststätte        10.000 € (-)
  • Straßenbeleuchtung B317 - Restkosten        85.000 € (-)

Finanzhaushalt:
  • Durch die zahlungswirksamen Änderungen des Ergebnishaushalts reduziert sich der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts von 295.957 € auf 184.957 € und liegt unter dem Mindestzahlungsmittelüberschuss von 342.940 €.
  • Der negative Saldo des Finanzhaushalts erhöht sich um 215.800 € auf 805.493 €. Dafür stehen Liquiditätsreserven von mehr als 2 Mio. € zur Verfügung.

Mittelfristige Finanzplanung:
Forst – Erneuerung der Muthshütte (2020)        15.000 € (-)

Rechtslage

§§ 79 bis 81 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende bezieht sich auf die Beratung des Haushaltsplanentwurfes in der letzten öffentlichen Sitzung und erklärt, dass das Rechnungsamt die besprochenen Änderungen in das nun für die Beschlussfassung vorliegende Planwerk eingearbeitet habe.
Auf Anfrage stellt er fest, dass keine weitere Aussprache gewünscht wird. Er lässt sodann über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 abstimmen.

Beschluss

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019:


§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen        EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.072.553
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
7.835.080
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
237.473
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
237.473

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.576.027
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.391.070
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
184.957
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
95.040
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
742.550
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-647.510
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-462.553
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
-342.940
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-342.940
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-805.493

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs-
ermächtigungen), wird festgesetzt auf        3.420.000 EUR        .

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.000.000 EUR        .

§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1.
für die Grundsteuer

a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
320 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.

der Steuermessbeträge;

2.
für die Gewerbesteuer auf
340 v. H.

der Steuermessbeträge.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Haushaltsplan 2019_Kernhaushalt.pdf

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7. Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald - Wirtschaftsplan 2019, Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.01.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2019 des Eigenbetriebs Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wurde in der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2018 vorgestellt und beraten. Es ergaben sich keine Änderungswünsche seitens des Gemeinderats, so dass der unveränderte Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende stellt auf Anfrage fest, dass zum vorliegenden Wirtschaftsplan keine weitere Aussprache gewünscht wird.

Beschluss

Aufgrund von §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009 hat der Gemeinderat am 14.01.2019 den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
301.950 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
304.360 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-2.410 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
180.780 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
174.180 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbetrag des Vermögensplans für
      das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
6.600 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
9.190 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
15.790 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf;
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-  
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        70.000 €.

§ 3  Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Wirtschaftsplan 2019 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald_Beschlussversion.pdf

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8. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.01.2019 ö 8
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8.1. Freibad Schönau - Pachtvertrag Gaststätte: - Kündigung des Pachtvertrags durch Peter Löw - Ausschreibung der Gaststätte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.01.2019 ö 8.1

Sachverhalt

Der langjährige Pächter der Freibad-Gaststätte hat das Pachtverhältnis mit der Stadt Schönau im Schwarzwald zum 31.12.2018 fristgerecht gekündigt. Von der Verwaltung wurde die Neuverpachtung der Freibad-Gaststätte am 11.01.2019 in den Amtsblättern von Schönau im Schwarzwald, Todtnau und Zell im Wiesental ausgeschrieben. Die vollständige Ausschreibung ist auf der Homepage der Stadt Schönau im Schwarzwald veröffentlicht und wird dem Gemeinderat als Anlage zu diesem TOP zur Verfügung gestellt. Interessenten haben die Möglichkeit bis zum 01.02.2019 eine aussagekräftige Bewerbung abzugeben.

Die Vergabe der Freibad-Gaststätte ist in der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2019 vorgesehen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das Vorgehen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Vorgehen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Freibad-Gaststätte_Ausschreibung 2019.pdf

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8.2. Regionales Raumkonzept Wiesental 2040

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.01.2019 ö 8.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende weist den Gemeinderat darauf hin, dass für diese Veranstaltung morgen Anmeldeschluss sei, die am Dienstag, 22. Januar 2019, Beginn 19 Uhr, im kleinen Saal der Stadthalle Schopfheim stattfindet.
Zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften, können sich die teilnehmenden Gemeinderatsmitglieder gerne bei ihm melden.

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9. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.01.2019 ö 9

Vortrag/Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gemeinderats werden keine Fragen  gestellt. Seitens der Mitglieder des Gemeinderats werden auch keine Anregungen vorgebracht.

Datenstand vom 22.01.2019 15:34 Uhr