Datum: 26.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2018
3 Stadtwald Schönau im Schwarzwald, Forstbetriebsplan 2019 - Beratung und Beschluss
4 Bauantrag zum Einbau einer IDP-Produktion (Achse B-D / 24-29), Erweiterung der bestehenden Werkstatt (Achse I-J / 7-9) und Aufstellung von 2 Lager-Containern (Achse H-I / 3-4) auf Flst.-Nr. 490/2 + 1149 (Aiterfeld 1)
5 Bauantrag zum Umbau und Sanierung der bestehenden Kioskanlage mit Anbau eines Wintergartens und einer Lagermöglichkeit, Aufstellung einer Fertiggarage zur Abfalllagerung auf Flst.-Nr. 777 (Brand 24)
6 Landwirt Manfred Knobel, Antrag auf Pachterlass für 2018
7 Jahresabschluss der Wasserversorgung für das Jahr 2017
8 Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2019 b) Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung
9 Abwasserbeseitigung a) Gebührenkalkulation 2019 b) Änderungssatzung zur Abwassersatzung
10 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Jahresabschluss 2017 - Feststellungsbeschluss gem. § 16 Eigenbetriebsgesetz - Vorlage -
11 Beratung der Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 06.12.2018
12 Kurzinformationen der Verwaltung
12.1 Heizcontainer der EWS Schönau
12.2 Veranstaltungshinweise
12.3 Lichterfest und Adventskalender
13 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
13.1 Bahnweg im Bereich des Freibads, Beleuchtung
13.2 Adventsveranstaltung des Fördervereins Klösterle
13.3 Inbetriebnahme der Fußgängerampel beim Seniorenzentrum

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Seitens der anwesenden Zuhörer/-innen werden keine Fragen gestellt.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung vom 05.11.2018 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. Auf Anfrage stellt Ha uptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

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3. Stadtwald Schönau im Schwarzwald, Forstbetriebsplan 2019 - Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2019 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.
Der Plan wird dem Gremium in der Sitzung von Dr. Suchomel vogestellt und erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2019 zu.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt Dr. Christian Suchomel, Mechthild Frederich und Revierleiter Wolfram Scherb als Vertreter des Forstbezirks Todtnau herzlich willkommen.
Dr. Suchomel stellt sich kurz persönlich vor und erläutert den Anwesenden sodann mittels einer Präsentation den vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2019. Dabei werden von ihm insbesondere folgende Punkte angesprochen und erläutert:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Ausgangslage für das Jahr 2019, gekennzeichnet durch das sehr anspruchsvolle und schwierige Jahr 2018, Stichworte Sturmtief „Burglind“, heißer und trockener Sommer, Käferjahr
  • Forstbetriebsziele mit den Zielbereichen Produktion, Ökologie, Soziales  und Haushalt

Dazu werden als wesentlichste Aussagen von Dr. Suchomel festgehalten:

  • Im Forstwirtschaftsjahr 2019 ist ein planmäßiger Holzeinschlag mit einer Nutzung von 6.750 Efm vorgesehen. Die Höhe des Einschlags orientiert sich an den vorläufigen Angaben zum Hiebssatz der Forsteinrichtung für den Zeitraum 2019-2028.
  • Vom geplanten Einschlag entfallen 4.430 FM auf Hauptnutzungen (66 %) und 2.320 FM auf Vornutzungen (34%).
  • Die extreme Borkenkäfergefahr soll im Jahr 2019 durch schnelles und konsequentes Eingreifen minimiert werden (evtl. Anpassung beim Vollzug).
  • Der Aufbau bzw. die Entwicklung naturnaher, strukturreicher und v.a. klimastabiler Waldbestände wird fortgeführt. Hierzu werden standortsgerechte Baumarten (v.a. Nadelholz) durch lokal angepasste Pflegemaßnahmen gefördert.
  • Die Umsetzung des von der Stadt Schönau beschlossenen Alt- und Totholzkonzepts wird fortgesetzt. Hierzu werden in den beplanten älteren Bestän den (Hauptnutzungsbestände) einzelne Baumgruppen als Habitatbaumgruppen ausgewiesen und dauerhaft belassen.
  • Erhalt des „Regiebetriebs“. Eigene Waldarbeiter sind beschäftigt und werden fortgebildet. Zusätzlich plant der GVV Schönau die Beschäftigung von 1-2 Auszubildenden. Zur Bewältigung des gesamten Arbeitsvolumens müssen ergänzend Unternehmer eingesetzt werden. Laut PEFC-Standard kommen hierfür ausschließlich professionelle und zertifizierte Unternehmer mit qualifiziertem Personal zum Einsatz.
  • Die Erholungsfunktion des Stadtwalds (touristische Interessen) wird bei der Waldbewirtschaftung angemessen berücksichtigt. Dies gilt auch für die Unterhaltung der Waldwege (Sonderwegebauprojekt Philosophenweg mit einem Ansatz von 40.000 €).

Zum Haushalt 2019 erläutert Dr. Suchomel, dass aufgrund der geschilderten Einflüsse ein negatives Betriebsergebnis von rund 33.000 € erwartet werde, sofern sich die Holzmarktlage gegenüber der aktuellen Prognose nicht verschlechtere und keine sonstigen Störungen im Betriebsablauf (z.B. Schäden durch  Sturm und/oder Käfer; langer Winter und/oder frühzeitiger Wintereinbruch) auftreten.
Der Betriebsplan 2019 sehe Ausgaben von 390.182 € und Einnahmen von 356.811 € vor.

Über den vorliegenden Betriebsplan schließt sich eine kurze Aussprache an.

Der Vorsitzende hält abschließend als Fazit fest, dass es der Stadt nicht bange werden muss, wenn einmal ein Jahr mit einem Defizit abschließe. Dies vor allem auch deshalb, da man innerhalb des zehnjährigen periodischen Betriebsplanes immer noch gut liege.
Er dankt sodann Dr. Suchomel für den guten, fachlich fundierten Vortrag. Ein herzliches Dankeschön für gute Arbeit gehe an alle Mitarbeiter des Forstbezirks und hier insbesondere an Revierleiter Wolfram Scherb sowie an die Waldarbeiter.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2019 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss

Dokumente
Download Betriebsplan_2019.pdf

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4. Bauantrag zum Einbau einer IDP-Produktion (Achse B-D / 24-29), Erweiterung der bestehenden Werkstatt (Achse I-J / 7-9) und Aufstellung von 2 Lager-Containern (Achse H-I / 3-4) auf Flst.-Nr. 490/2 + 1149 (Aiterfeld 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 4

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Steinebrunner erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Bauantrag zum Umbau und Sanierung der bestehenden Kioskanlage mit Anbau eines Wintergartens und einer Lagermöglichkeit, Aufstellung einer Fertiggarage zur Abfalllagerung auf Flst.-Nr. 777 (Brand 24)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Steinebrunner erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Landwirt Manfred Knobel, Antrag auf Pachterlass für 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 6

Sachverhalt

Landwirt Manfred Knobel aus Aitern hat von der Stadt Schönau im Schwarzwald zirka 10 ha Mähfläche und zirka 42 ha Weidberg zur Bewirtschaftung gepachtet.
Der jährliche Pachtzins beträgt 1.264 Euro.

Aufgrund witterungsbedingter Ereignisse (Hochwasser und Trockenheit) sind dem Landwirt im laufenden Jahr erhebliche Mehrkosten entstanden. Aus diesem Grund beantragt er mit Schreiben vom 07.11.2018 (siehe Anlage), dass die Stadt ihm die Pacht für das Jahr 2018 erlässt.

Der Gemeinderat hat über diesen Antrag zu entscheiden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zum vorliegenden Antrag von Landwirt Manfred Knobel ergänzende Erläuterungen. Insbesondere erwähnt er, dass für die dem Landwirt durch witterungsbedingte Einflüsse entstandenen Mehrkosten keine Ausfallversicherung abgeschlossen werden könne. Zum angeführten jährlichen Pachtzins von 1.264 Euro erklärt der Vorsitzende, dass darin ein Betrag von 70 Euro für eine vom Gemeindeverwaltungsverband an Landwirt Knobel verpachtete Fläche enthalten sei. Der jährliche Pachtzins für die städtischen Flächen betrage somit 1.194 Euro.

Stadtrat Anschütz führt aus, dass die Bewilligung des Antrags Begehrlichkeiten auf allen Ebenen wecken könnte. Aufgrund der außergewöhnlichen Begleitumstände plädiere er trotzdem dafür, dem Landwirt die Pacht für 2018 zu erlassen.

Stadträtin Münzer spricht sich für einen einmaligen Pachtnachlass von 50 Prozent aus.
Stadtrat Knobel erklärt, dass er bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgeschlagen habe, die Landwirte aufgrund der witterungsbedingten Ereignisse in  diesem Jahr zu entlasten. Er spreche sich wie Stadtrat Anschütz für den Erlass der Jahrespacht 2018 aus, wobei klar sein müsse, dass dies eine einmalige Sache sei.
Die Stadträte Schröder und Locker sehen dies ebenso.
Stadtrat Strohmeier befürwortet ebenfalls den Erlass der Jahrespacht 2018. Man sollte jedoch für die Zukunft die Möglichkeit nicht kategorisch ausschließen, bei ähnlich gelagerten Fällen ebenfalls einen Erlass bzw. Minderung der Pacht zu gewähren.

Beschluss

Der Antrag von Landwirt Manfred Knobel wird befürwortet. Der Pachtzins von 1.194 Euro für das Jahr 2018 wird ihm erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimme von Stadträtin Münzer)

Dokumente
Download Schreiben_Knobel.pdf

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7. Jahresabschluss der Wasserversorgung für das Jahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 7

Sachverhalt

  1. Von der Firma Amann und Jörger PartG wurde der Jahresabschluss 2017 gefertigt.

  1. Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss von € 14.109,33 (i.V. Jahresfehlbetrag von € 42.595,84).

  1. Der Wasserpreis beträgt seit 01.01.2017 € 1,86/m³

  1. Die Wassergebühreneinnahmen betrugen 2017 = € 253.802,86 (incl. Grundgebühr) bei 129.600 cbm verkauftem Wasser. (Vorjahr: € 166.003,09 bei 129.600 cbm).

  1. Bei einer Wasserbereitstellung von 158.110 cbm (i.V. 151.652 cbm) wurden rd. 125.000 cbm verkauft (i.V. 129.600 cbm).

  1. Der Jahresabschluss 2017 der Wasserversorgung ist durch den Gemeinderat festzustellen.

Beschlussvorschlag

Jahresabschluss der Wasserversorgung per 31.12.2017

Der Gemeinderat nimmt von dem Jahresabschluss der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2017 Kenntnis. Das Ergebnis wird wie folgt festgestellt:

  1. Gesamterträge        277.351,30 €
  2. Gesamtaufwendungen        263.241,97 €
  3. Jahresüberschuss        14.109,33 €
  4. Verlustvortrag per 01.01.2018        144.439,42 €
  5. Bilanzsumme (AKTIVA/PASSIVA)        844.683,48 €
  6. Zunahme des Anlagekapitals um        11.550,00 €
                       auf 548.225,64 €

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der wesentliche Inhalt des vorliegenden Jahresabschlusses  wird den Anwesenden von Rechnungsamtsleiterin Schäuble vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von dem Jahresabschluss der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2017 Kenntnis. Das Ergebnis wird wie folgt festgestellt:

  1. Gesamterträge        277.351,30 €
  2. Gesamtaufwendungen        263.241,97 €
  3. Jahresüberschuss        14.109,33 €
  4. Verlustvortrag per 01.01.2018        144.439,42 €
  5. Bilanzsumme (AKTIVA/PASSIVA)        844.683,48 €
  6. Zunahme des Anlagekapitals um        11.550,00 €
                       auf 548.225,64 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Wasserversorgung_GuV_2017.pdf
Download Wasserversorgung_Bilanz_2017.pdf

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8. Wasserversorgung a) Gebührenkalkulation 2019 b) Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 8

Sachverhalt

a) Gebührenkalkulation

Die Kalkulation der Wassergebühren erfolgt nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei dürfen nach § 14 Abs. 1 KAG die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. 

Nach § 14 Abs. 3 KAG gehören zu den ansatzfähigen Kosten nach § 14 Absatz 1 KAG auch
  1. die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen,
  2. Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten und
  3. bundes- und landesrechtliche Umweltabgaben und das Wasserentnahmeentgelt nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg.

Für den Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ist § 14 Abs. 2 KAG zu beachten.
„Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.“
Folgende Kostenüber- und Kostenunterdeckungen wurden in die Gebührenkalkulation des Jahres 2019 eingestellt:
  • Kostenunterdeckung des Jahres 2016        34.234,84 €
  • Kostenüberdeckung des Jahres 2017        21.186,40 €

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 14 KAG (ansatzfähige Kosten, Einstellung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen) ergibt sich ein ungedeckter Aufwand von 203.487,44 €. Davon werden 16.384,00 € über die Grundgebühr (= 10% der Fixkosten) und 187.103,44 € über die Verbrauchsgebühr erhoben. Bei einer geschätzten Verkaufsmenge von 125.000 m³ ergibt dies eine Gebührensatzobergrenze für die Verbrauchsgebühr von 1,49 €/m³. Das bedeutet eine Gebührenverminderung gegenüber dem Vorjahr von 0,02 €/m³. Auch die Grundgebühren werden gegenüber dem Vorjahr gesenkt.

Nenngröße m³/h
Gebührensatz 2019
Gebührensatz 2018
4
2,02 €
2,15 €
10
5,07 €
5,37 €
16
8,11 €
8,59 €
25
12,67 €
13,42 €
40
20,28 €
21,48 €

Hinweis:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.01.2010 erlaubt § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG nur den Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber von Kostenunterdeckungen die der Gebührengläubiger (die Stadt bzw. der Gemeinderat als beschließendes Organ) bewusst in Kauf genommen hat.
Außerdem ist bei der Gebührenkalkulation § 78 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu beachten. Danach gehen die Entgelte für Leistungen (Gebühren) den Steuern vor. Auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach vom 16.07.2018 wird explizit verwiesen.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenobergrenze von 1,49 m³ als Verbrauchsgebühr für das Jahr 2019 festzusetzen.

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.

b) Änderung der Wasserversorgungssatzung

Durch die Kalkulation und der sich daraus ergebenden Änderung der Wassergebühren für das Jahr 2019 ist eine Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald erforderlich. Die Änderungssatzung wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Kostenunterdeckung des Jahres 2016 von 34.233,84 € wird in die Gebührenkalkulation des Jahres 2019 eingestellt. Die Kostenunterdeckung des Jahres 2016 ist somit ausgeglichen.

  1. Die Kostenüberdeckung des Jahres 2017 von 21.186,40 € wird in die Gebührenkalkulation des Jahres 2019 eingestellt. Die Kostenüberdeckung des Jahres 2017 ist somit ausgeglichen.

  1. Die Verbrauchsgebühr des Jahres 2019 wird auf 1,49 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Grundgebühren des Jahres 2019 werden entsprechend der Nenngrößen festgesetzt:
Nenngröße m³/h
Gebührensatz
4
2,02 €
10
5,07 €
16
8,11 €
25
12,67 €
40
20,28 €

  1. Der Änderung der Wasserversorgungssatzung wird zugestimmt.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Festsetzung von kostendeckenden Wassergebühren und damit Entlastung der steuerfinanzierten Bereiche. Die Kostenunterdeckung des Jahres 2016 in Höhe von 34.233,84 € wird im Haushaltsplan 2019 als „Überschuss“ dargestellt.

Rechtslage

Gebührenkalkulation nach § 14 Kommunalabgabengesetz

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Schäuble trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Der Vorsitzende ergänzt, dass der durchschnittliche Wasserpreis in Baden-Württemberg zurzeit bei 2,15 €/m³ liege.

Auf Frage von Stadtrat Locker bestätigt Bauamtsleiter Steinebrunner, dass bei der neuen UV-Anlage zwischenzeitlich die noch erforderlichen Einstellungen getätigt wurden.
Stadtrat Anschütz hält den für 2019 kalkulierten Wasserpreis für sehr moderat. Grundsätzlich hänge der Wasserpreis zu einem vom Nutzungsverhalten der Bürger und zum anderen von den erforderlichen Investitionen ab. In diesem Zusammenhang stelle sich für ihn die Frage, ob man in den letzten Jahren ausreichend in die Wasserversorgung investiert habe, um einen größeren Sanierungsbedarf zu vermeiden.
Der Vorsitzende erwidert dazu, dass man anstehende Sanierungen an der Wasserversorgung jeweils zeitnah vorgenommen habe.
Stadträtin Münzer freut sich, dass sich die Wassergebühr gegenüber dem Jahr 2017 wieder auf in Richtung Normalmaß entwickle.
Stadtrat Knobel bezeichnet den neu kalkulierten Wasserpreis, der in 2019 auf dem Niveau des Jahres 2012 liege, als hervorragen für den Bürger. Er spreche hier allen Beteiligten ein großes Lob aus.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Kostenunterdeckung des Jahres 2016 von 34.233,84 € wird in die Gebührenkalkulation des Jahres 2019 eingestellt. Die Kostenunterdeckung des Jahres 2016 ist somit ausgeglichen.

  1. Die Kostenüberdeckung des Jahres 2017 von 21.186,40 € wird in die Gebührenkalkulation des Jahres 2019 eingestellt. Die Kostenüberdeckung des Jahres 2017 ist somit ausgeglichen.

  1. Die Verbrauchsgebühr des Jahres 2019 wird auf 1,49 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Grundgebühren des Jahres 2019 werden entsprechend der Nenngrößen festgesetzt:
Nenngröße m³/h
Gebührensatz
4
2,02 €
10
5,07 €
16
8,11 €
25
12,67 €
40
20,28 €

  1. Der Änderung der Wasserversorgungssatzung wird zugestimmt  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Gebührenkalkulation 2019.pdf
Download 01.01.2019 Wasserversorgungssatzung Änderung.pdf

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9. Abwasserbeseitigung a) Gebührenkalkulation 2019 b) Änderungssatzung zur Abwassersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 9

Sachverhalt

a) Gebührenkalkulation

Auf der Grundlage des vom Büro Heyder + Partner vorgelegten Kalkulationsschemas wurde die Kalkulation für 2019 erstellt. Danach ergibt sich eine Schmutzwassergebühr von 3,19 €/m³ (Vorjahr 3,40 €/m³) und eine Niederschlagswassergebühr von 0,48 €/m² (Vorjahr 0,51 €/m²).
Gegenüber der Kalkulation 2018 wird bei Kalkulation der Schmutzwassergebühr in 2019 (basierend auf den höheren Verbrauchszahlen des Jahres 2017) von einer höheren Bemessungsgrundlage ausgegangen. Deshalb vermindert sich die Schmutzwassergebühr.


b) Änderungssatzung

Beiliegend die notwendige Änderungssatzung zur Abwassersatzung.

Beschlussvorschlag

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Abwassergebührenkalkulation wird die Schmutzwassergebühr auf 3,19 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,48 €/m² ab 01.01.2019 festgesetzt und die vorliegende Änderungssatzung beschlossen. Kostenunterdeckungen, die eventuell entstehen, sind in den Folgejahren auszugleichen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zur Sitzungsvorlage gibt Rechnungsamtsleiterin Schäuble ergänzende Erläuterungen.

Beschluss

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Abwassergebührenkalkulation wird die Schmutzwassergebühr auf 3,19 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,48 €/m² ab 01.01.2019 festgesetzt und die vorliegende Änderungssatzung beschlossen. Kostenunterdeckungen, die eventuell entstehen, sind in den Folgejahren auszugleichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download GR_Kalkulation 2019.pdf
Download 01.01.2019 Abwassersatzung Änderung.pdf

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10. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Jahresabschluss 2017 - Feststellungsbeschluss gem. § 16 Eigenbetriebsgesetz - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 10

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2017 wurde von der Verwaltung aufgestellt. Er liegt den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor und wird in der Sitzung erläutert.

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 26.11.2018 den Jahresabschluss für das Jahr 2017 mit folgenden Werten fest:

1.
Erfolgsplan
EUR
1.1
Summe der Erträge
267.590,38
1.2
Summe der Aufwendungen
221.816,58
1.3
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
45.773,80
2.
Vermögensplan

2.1
Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
545.517,65
2.2
Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
450.697,36
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss für das lfd. Jahr
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
94.820,29
2.4
Deckungsmittellücke aus Vorjahren
-17.248,64
2.5
Veränderung der Deckungsmittel
94.820,29
2.6
Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit, 
Deckungsmittelüberhang (Saldo aus 2.4 bis 2.5)
77.571,65
3.
Bilanz

3.1
Anlagevermögen
2.954.335,13
3.2
Umlaufvermögen
98.588,15
3.3
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.2)
3.052.923,28
3.4
Stammkapital
1.100.000,00
3.5
Rücklagen
500.000,00
3.6
Gewinnvortrag / Verlustvortrag
101.825,65
3.7
Jahresgewinn / Jahresverlust
45.773,80
3.8
Empfangene Ertragszuschüsse
69.906,84
3.9
Rückstellungen
0,00
3.10
Verbindlichkeiten
1.235.155,51
3.11
Passive Rechnungsabgrenzung (Zinsen Darlehen)
261,48
3.12
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.4 bis 3.11)
3.052.923,28

Der Jahresgewinn von 45.773,80 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Rechtslage

§ 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der vorliegende Jahresabschluss wird den Anwesenden von Rechnungsamtsleiterin Schäuble  auszugsweise vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 26.11.2018 den Jahresabschluss für das Jahr 2017 mit folgenden Werten fest:

1.
Erfolgsplan
EUR
1.1
Summe der Erträge
267.590,38
1.2
Summe der Aufwendungen
221.816,58
1.3
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
45.773,80
2.
Vermögensplan

2.1
Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
545.517,65
2.2
Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
450.697,36
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss für das lfd. Jahr
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
94.820,29
2.4
Deckungsmittellücke aus Vorjahren
-17.248,64
2.5
Veränderung der Deckungsmittel
94.820,29
2.6
Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit, 
Deckungsmittelüberhang (Saldo aus 2.4 bis 2.5)
77.571,65
3.
Bilanz

3.1
Anlagevermögen
2.954.335,13
3.2
Umlaufvermögen
98.588,15
3.3
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.2)
3.052.923,28
3.4
Stammkapital
1.100.000,00
3.5
Rücklagen
500.000,00
3.6
Gewinnvortrag / Verlustvortrag
101.825,65
3.7
Jahresgewinn / Jahresverlust
45.773,80
3.8
Empfangene Ertragszuschüsse
69.906,84
3.9
Rückstellungen
0,00
3.10
Verbindlichkeiten
1.235.155,51
3.11
Passive Rechnungsabgrenzung (Zinsen Darlehen)
261,48
3.12
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.4 bis 3.11)
3.052.923,28

Der Jahresgewinn von 45.773,80 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_4100_Jahresabschluss Eigenbetrieb_2017.pdf

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11. Beratung der Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 06.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 11

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 06.12.2018 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 6. Dezember 2018 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden und Rechnungsamtsleiterin Schäuble eingehend erläutert.

Zu den Tagesordnungspunkten mit Beschlussanträgen fasst der Gemeinderat die nachfolgenden Beschlüsse:

Beschluss 1

TOP 3:
Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung)
Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird in der Verbandsversammlung dem Erlass der neuen Friedhofssatzung (Friedhofsordnung) zustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltung von Stadträtin Münzer).

Beschluss 2

TOP 4:
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung)
Der vorliegenden Änderungssatzung wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 3

TOP 5:
Jahresabschluss 2017, Feststellungsbeschluss gem. § 18 GKZ in Verbindung mit § 95 b Abs. 1 GemO
Die Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 4

TOP 6:
Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan
Die Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt dem Erlass der vorliegenden Haushaltssatzung 2018 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 5

TOP 7:
Neubau Mehrzweckhalle, Antrag Ausgleichstock
Der Gemeinderat stimmt zu, dass auf der Grundlage der beschlossenen Planvariante ein weiterer Ausgleichstockantrag für den Bauabschnitt II des Neubaus der Mehrzweckhalle in Höhe von 1,7 Mio. € gestellt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 6

TOP 8:
Festsetzung Verwaltungskostenbeitrag Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald
Der Gemeinderat befürwortet den Vorschlag, den Verwaltungskostenbeitrag für den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald für die Jahre 2019 bis 2021 mit 9.600 € pro Jahr festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 7

TOP 9:
Annahme von Spenden
Es wird befürwortet, dass die Geldspende von 50 € für die Mensa der Buchenbrandschule angenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Beschlussvorlagen_ 2018-12-06 ÖS.pdf

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12. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 12
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12.1. Heizcontainer der EWS Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 12.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.11.2018 teilen die EWS mit, dass der Heizcontainer vor dem Schwimmbad für ein weiteres Jahr genutzt werden soll. Gleichzeitig beantragen die EWS, die gewährte Nutzung des Aufstellungsortes bis zum 31.12.2019 und somit um ein Jahr zu verlängern.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass die gewährte Nutzung des Aufstellungsortes bis zum 31.12.2019 verlängert wird.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Aussprache wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass die gewährte Nutzung des Aufstellungsortes bis zum 31.12.2019 verlängert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Heizcontainer Nahwärmenetz Freibad.pdf

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12.2. Veranstaltungshinweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 12.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn weist auf folgende Veranstaltungen hin:

  • Info-Veranstaltung zum Nahwärmenetz und Breitbandausbau am Dienstag, 27. November, Beginn 19 Uhr und
  • Workshop zum gemeindeübergreifenden Entwicklungskonzept am Donnerstag, 29. November, Beginn 18.30.

Zu diesen Veranstaltungen, die beide im Bürgersaal Schönau im Schwarzwald stattfinden, lade er die  Mitglieder des Gemeinderats mit der Bitte um Teilnahme freundlich ein.

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12.3. Lichterfest und Adventskalender

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 12.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn zeigt sich erfreut über den guten Verlauf des Lichterfestes am Samstag. Er danke der Hauptorganisatorin Christine Thoma-Garbe und allen Helferinnen und Helfern , die mit ihrer engagierten Arbeit zum Gelingen des Festes beigetragen haben.
Sein Dank gehe außerdem an die tüchtigen Mitglieder des Gewerbevereins, die in diesem Jahr wiederum die Rathausfenster mit einem Adventskalender dekoriert haben.

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13. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 13
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13.1. Bahnweg im Bereich des Freibads, Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 13.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Schindler spricht zum wiederholten Male die fehlende Beleuchtung des Bahnwegs im Bereich des Freibads an. Eigentlich habe die Verwaltung die Installierung der Beleuchtung zugesagt, bislang aber leider nicht realisiert.
Der Vorsitzende erwidert, dass versucht werde, die fehlenden Laternen im Zuge der laufenden Maßnahmen (Erneuerung Straßenbeleuchtung und Verkehrskonzept Freibad) zu installieren.

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13.2. Adventsveranstaltung des Fördervereins Klösterle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 13.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Hierholzer weist auf die Adventsveranstaltung des Fördervereins Klösterle am Sonntag, 2. Dezember mit Beginn um 14.30 Uhr hin. Dieser alemannische  Nachmittag werde von den Musikern „ Zwei Wunderfitze“ eingestimmt, ehe Lesungen auf Alemannisch auf dem Programm stehen.
Zu diesem Nachmittag seien auch die Mitglieder des Gemeinderats herzlich eingeladen.  

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13.3. Inbetriebnahme der Fußgängerampel beim Seniorenzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.11.2018 ö 13.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Frage von Stadtrat Locker erklärt der Vorsitzende, dass die Fußgängerampel wegen der laufenden Straßenbeleuchtungsmaßnahme derzeit noch nicht in Betrieb genommen werden könne. Zwischen der Fußgängerampel und der Baustellenampel müsse wegen des Verkehrsflusses eine vorgegebene Mindestentfernung liegen, die man bisher noch nicht erreicht habe. Diese werde nach Auskunft der Straßenbauverwaltung mit der nächsten Baustellenversetzung eingehalten, so dass dann die Fußgängerampel wieder betrieben werden kann.

Datenstand vom 07.12.2018 12:08 Uhr