Datum: 05.11.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 15.10.2018
3 Verkehrskonzept Freibad Schönau (Referentin: Alexandra Diewald)
4 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 837 (Tunauer Straße 8)
5 Bauantrag zum Neubau einer Mehrzweckhalle auf Flst.-Nr. 775 (Brand)
6 Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrsatzung)
7 Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Schönau im Schwarzwald (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)
8 Freibad Schönau im Schwarzwald, Badesaison 2018 (Statistik)
9 Reinigungs-, Räum- und Streupflicht für die Mehrfamilienhäuser Buchenbrandstraße 8, 10 und 12, Antrag der Grundstückseigentümer
10 Kurzinformationen der Verwaltung
11 Fragen und Anregungen des Gemeinderates

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.11.2018 ö 1
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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 15.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.11.2018 ö 2
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3. Verkehrskonzept Freibad Schönau (Referentin: Alexandra Diewald)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.11.2018 ö 3

Sachverhalt

Dem Gemeinderat werden in der Sitzung die ersten Planentwürfe zum Verkehrskonzept Freibad vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Verkehrskonzept auf der Grundlage der vorgestellten Planvariante 2 weiterverfolgt und realisiert werden soll. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die dazu erforderlichen Gespräche mit den EWS zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Stadtrat Sladek hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt; er hatte die Sitzung verlassen.

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4. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst.-Nr. 837 (Tunauer Straße 8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.11.2018 ö 4

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für bauliche Maßnahmen innerhalb eines Überschwemmungsgebietes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Bauantrag zum Neubau einer Mehrzweckhalle auf Flst.-Nr. 775 (Brand)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Planunterlagen sind dem Gemeinderat bekannt. D iese werden in der Sitzung nochmals kurz vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Schönau im Schwarzwald (Feuerwehrsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.11.2018 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 6. Februar 2018 beantragt die Freiwillige Feuerwehr Schönau im Schwarzwald eine Änderung der Feuerwehrsatzung. Die Änderung bezieht sich auf die in den Feuerwehrausschuss zu wählenden Mitglieder. Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder soll von acht auf sechs reduziert werden (Begründung siehe Antragsschreiben).

Dem Gemeinderat wird hiermit eine entsprechende Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Schönau im Schwarzwald zu.

Rechtslage

§ 4 Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§ 6, 7, 8, 10 und 18 des Feuerwehrgesetzes.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Schönau im Schwarzwald zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung.pdf
Download Schreiben Freiw. Feuerwehr.pdf

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7. Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Schönau im Schwarzwald (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.11.2018 ö 7

Sachverhalt

Vom Gemeindetag Baden-Württemberg wurde das Satzungsmuster für die Feuerwehr- Entschädigungsatzung u.a. wegen der steuerlichen Behandlung der Entschädigung überarbeitet und neu veröffentlicht. Im Übrigen wurde das Satzungsmuster an den aktuellen Stand des Feuerwehrgesetzes (Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015, in Kraft getreten am 30.12.2015) angepasst.
Das Satzungsmuster wurde in mehreren Besprechungen mit Vertretern des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg und der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) erarbeitet.
Außerdem wurde im Laufe des Prozesses vom Gemeindetag, Städtetag und Landesfeuerwehrverband das gemeinsame Schreiben vom 06.10.2017 veröffentlicht, mit dem Orientierungswerte zur Höhe der Entschädigungssätze gegeben werden.
Diese Orientierungswerte, die als Anlage beigefügt sind, geben keine Mindestsätze vor, sondern bilden einen Entschädigungskorridor ab. Dieser Entschädigungskorridor ist nicht verbindlich.

Auf der Grundlage der neuen Mustersatzung und der vorliegenden Orientierungswerte wurde eine neue Feuerwehr-Entschädigungssatzung ausgearbeitet, die dem Gemeinderat hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die in der Satzung gelb gekennzeichneten Passagen wurden gegenüber der bisherigen Satzung zusätzlich aufgenommen, weil die neue Mustersatzung entsprechende Regelungen enthält.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Schönau im Schwarzwald zu.

Rechtslage

Die Rechtsgrundlage für die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr findet sich in § 16 FwG.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Schönau im Schwarzwald zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Feuerwehrentschädigungssatzung 2018.pdf
Download Orientierungswerte.pdf

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8. Freibad Schönau im Schwarzwald, Badesaison 2018 (Statistik)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.11.2018 ö 8

Sachverhalt

Die beigefügte Statistik über die Badesaison 2018 wurde von der Stadtkasse erstellt und wird dem Gemeinderat hiermit zur Kenntnis gegeben.
Die Statistik wird in der Sitzung erläutert.

Dokumente
Download 2018_11_05 Freibad Schönau_Badesaison 2018_Statistik.pdf

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9. Reinigungs-, Räum- und Streupflicht für die Mehrfamilienhäuser Buchenbrandstraße 8, 10 und 12, Antrag der Grundstückseigentümer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.11.2018 ö 9

Sachverhalt

Es liegt das Schreiben von Herrn Herwig Ruch vom 12.10.2018 vor, mit dem er für die Grundstückseigentümer der Mehrfamilienwohnhäuser Buchenbrandstraße 8, 10 und 12 (Schlatterer, Weiß und Ruch) folgenden Antrag zur Reinigungs-, Räum- und Streupflicht stellt:

„Verlegung bzw. Austausch der Reinigungs, Räum- und Streupflicht weg von dem gefahrenträchtigen und vom öffentlichen Räumdienst wiederholt zugeschütteten Gehweg entlang der B 317 an den verkehrsberuhigten und sicheren Gehweg entlang der Bahnhofstraße“.

Das Schreiben von Herrn Ruch mit Lageplan ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

  1. Rechtslage und aktuelle Regelungen bzw. Handhabungen
Durch die städtische „Streupflichtsatzung“ werden die Straßenanlieger verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen, im Winter den Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Straßenanlieger im Sinne einer Streupflichtsatzung sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße (an einem öffentlichen Gehweg) liegen. Besitzer in diesem Sinne sind beispielsweise die Mieter eines Grundstücks.

Aufgrund dieser Bestimmungen sind die Grundstückseigentümer der Mehrfamilienwohnhäuser eigentlich verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken sowohl entlang der B 317 als auch entlang der Bahnhofstraße zu reinigen, von Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Der Gehweg entlang der Bahnhofstraße wird dagegen schon immer von der Stadt geräumt und gestreut. Für diesen Bereich liegt eine Verkehrsbedeutung vor, weil der Gehweg im Schulwegeplan aufgeführt ist, also für die Schüler die empfohlene bzw. notwendige Hauptverbindung von zu Hause zur Buchenbrandschule darstellt.

Der städtische Werkhof räumt außerdem die öffentliche Stichstraße von der Buchenbrandstraße zu den Mehrfamilienhäusern. In diesem Zuge werden aus nachvollziehbarem Grund (Schneeablagerung) - aber ohne Verpflichtung - auch Teile der privaten Grundstücksflächen von den Mehrfamilienwohnhäusern mitgeräumt.

  1. Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der Rechtslage kann seitens der Verwaltung nur empfohlen werden, die bisherigen Regelungen und Handhabungen beizubehalten. Dies insbesondere hinsichtlich des Gehwegs mit Verkehrsbedeutung entlang der Bahnhofstraße Verkehrsbedeutung (im Schulplan ausgewiesener Hauptfußweg zur Buchenbrandschule).
Jegliche Ausnahmeregelung für den vorliegenden Fall (z.B. Befreiung von der Räum- und Streupflicht, Tausch der Pflichten zwischen Straßenanlieger und Stadt oder Übertragung der Räum- und Streupflicht auf die Stadt) würde zu einem Präzedenzfall mit Benachteiligung anderer Straßenanlieger führen. Die Folge wäre, dass in gleich gelagerten Fällen mit weiteren Anträgen gerechnet werden muss und dass diese aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls befürwortet werden müssten.
Verwaltungsseitig wird daher dem Gemeinderat empfohlen, den gemeinsamen Antrag der Grundstückseigentümer abzulehnen.

  1. Hinweise des Gemeindetags zur Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger

Befreiung der Anlieger von der Räum- und Streupflicht
Persönliche Hinderungsgründe führen nicht zu einer Befreiung von der Räum- und Streupflicht und sind auch kein Befreiungsgrund. Bei der Räum- und Streupflicht handelt sich nicht um eine persönliche Dienstleistungspflicht. Die Pflicht kann auch mittels Unterstützung durch Nachbarn und Bekannte oder über die Beauftragung eines Dienstleisters/Hausmeisterservice erfüllt werden.
Persönliche Kriterien, die keinen Einfluss auf die Räum- und Streupflicht haben, sind beispielsweise (neben der Gebrechlichkeit): Wohnen außerhalb der Gemeinde oder in Entfernung der zu streuenden Fläche, Länge der zu streuenden Fläche (z.B. Eigentümer großer gewerblicher Flächen), Nutzung des an die Straße grenzenden Grundstücks (unbebaut, landwirtschaftliche Nutzung), Urlaub, Abwesenheit tagsüber.

Zuwerfen des vom Straßenanlieger geräumten Gehwegs bzw. der geräumten Fläche am Rande der Fahrbahn durch den kommunalen Winterdienst
Die dadurch entstehende Situation und die Rechtslage ist schwierig zu beurteilen, bzw. seit Jahren rechtlich nicht hundertprozentig geklärt. Es gibt Rechtsprechung aus der Zeit vor etwa 15 Jahren (siehe BWGZ 18/2010). Die Gerichte haben dabei überwiegend die Auffassung vertreten, auch bei Zuwerfen der geräumten Fläche sei der Anlieger - nochmals - verpflichtet, den Gehweg bzw. die geräumte Fläche wiederum zu räumen. Sonst müssten die Gemeinden überlegen, in diesen Bereichen - in denen es sich meist um nicht verkehrsbedeutende Straßen handelt - auf einen kommunalen Winterdienst auf der Fahrbahn zu verzichten oder in diesen Straßen dann den kommunalen Winterdienst mit Winterdienstpersonal zu Fuß so zu ergänzen, dass diese Flächen dann mit Hand geräumt werden. Das sind aber sicherlich keine Alternativen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat lehnt den vorliegenden Antrag ab. Die Grundstückseigentümer der Mehrfamilienwohnhäuser sind aufzufordern, der bestehenden Reinigungs- Räum- und Streupflicht für den Gehweg entlang der B 317 weiterhin nachzukommen.

Rechtslage

§ 41 Straßengesetz für Baden-Württemberg, Streupflichtsatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald vom 10.09.2018.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den vorliegenden Antrag ab. Die Grundstückseigentümer der Mehrfamilienwohnhäuser sind aufzufordern, der bestehenden Reinigungs- Räum- und Streupflicht für den Gehweg entlang der B 317 weiterhin nachzukommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 3

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Enthaltungen von den Stadträtinnen Hierholzer und Münzer sowie Stadtrat Sladek)

Dokumente
Download Schreiben Herwig Ruch.pdf

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10. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.11.2018 ö 10
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11. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.11.2018 ö 11
Datenstand vom 07.11.2018 09:24 Uhr