Datum: 15.10.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2018
3 Nahwärmenetz Gymnasium (Hackschnitzelheizung), Angebot der EWS Energie GmbH vom 29.08.2018: - Kauf der Wärmeleitungen sowie der technischen Anlage (Holzkessel/Erdgaskessel/Pufferspeicher/Netzpumpen) - Abschluss eines langfristigen Mietvertrags für den Hackschnitzelbunker und den Heizraum im Gymnasium
4 Verkehrskonzept Innenstadt Schönau, Abschluss eines Ingenieurvertrages
5 MTB-Haus, Erweiterung des Bewertungsgremiums
6 Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Mitte-Ost" Vorbereitung der Maßnahme
7 Beratung der Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 18.10.2018
8 Kurzinformationen der Verwaltung
8.1 Jogi Löw Schilder
8.2 Deutsche Telekom, Störungsbeseitigung in der Bifangstraße
8.3 Städtepartnerschaft Schönau-Villersexel, 45-jährige Jubiläumsfeier
8.4 Wiesentäler Kulturwochen
9 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
9.1 Verkehrsspiegel an der B 317 bei der Einmündung Lachenstraße
9.2 Ausflug der Hexen-Clique zum Cannstatter Wasen

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Seitens der anwesenden Zuhörer/-innen werden keine Fragen gestellt.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung vom 10.09.2018 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

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3. Nahwärmenetz Gymnasium (Hackschnitzelheizung), Angebot der EWS Energie GmbH vom 29.08.2018: - Kauf der Wärmeleitungen sowie der technischen Anlage (Holzkessel/Erdgaskessel/Pufferspeicher/Netzpumpen) - Abschluss eines langfristigen Mietvertrags für den Hackschnitzelbunker und den Heizraum im Gymnasium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.08.2018 unterbreiten die Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH (EWS) der Stadt Schönau im Schwarzwald (Stadt) ein Angebot zur Übernahme des Nahwärmenetzes Gymnasium. Das Angebot umfasst:
  1. Kauf der Wärmeleitungen sowie der technischen Anlagen
(Holzkessel/Erdgaskessel/Pufferspeicher/Netzpumpen) zum Preis von 105.000 €
  1. Abschluss eines langfristigen Mietvertrags für den Hackschnitzelbunker und den Heizraum im Gymnasium zum Jahresmietpreis von 2.000 €
Das Angebot enthält weitere optionale Folgeangebote. Diese können dem Schreiben der EWS entnommen werden.

Es sollen lediglich die Wärmeleitungen und die technischen Anlagen gekauft werden. Der Hackschnitzelbunker und der Heizraum sollen im Eigentum der Stadt verbleiben und von der EWS zum Betrieb des Nahwärmenetzes gemietet werden.

Das Angebot der EWS war nun unter verschiedenen Aspekten zu prüfen:

  1. Darf die Stadt das Nahwärmenetz ohne die Durchführung eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens veräußern?
Zur Beantwortung dieser Frage wurde die Kanzlei Sterr-Kölln & Partner aus Freiburg vom Gemeinderat beauftragt. Mit Memorandum vom 11.04.2018 kommt die Kanzlei Sterr-Kölln & Partner zu folgendem Ergebnis:
„Eine „Vergabe“ des Nahwärmenetzes bedarf keiner vorherigen Durchführung eines förmlichen Ausschreibungsverfahrens“.
Eine Veräußerung an die EWS ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens ist also zulässig und somit möglich.

  1. Entspricht das Angebot der EWS dem § 92 GemHVO?
  1. Danach darf die Stadt nur Vermögensgegenstände veräußern, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht.
Da die Stadt bei einem eventuellen Verkauf ihre Wärme für die städtischen Objekte (Gymnasium, Rathaus, Gentnerstr. 1) weiterhin über das bestehende Nahwärmenetz bezieht und die Wärmeversorgung somit gewährleistet ist, kann das Nahwärmenetz auch verkauft werden. Die Stadt muss nicht Erzeuger bzw. Lieferant der Wärme sein (siehe auch Objekte die am Gasnetz hängen).


  1. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.
Unter dem Begriff „Wert“ ist nach dem Kommentar zum § 92 GemHVO der wirtschaftliche Wert, d.h. der Verkehrs- oder Marktwert zu verstehen. Nicht in Frage kommt der Buchwert. Zur Ermittlung eines angemessenen Wertes wurde vom Gemeinderat die Firma Endura-Kommunal beauftragt. In der Sitzung vom 09.07.2018 wurde dem Gemeinderat ein über das Ertragswertverfahren ermittelter Wert von 105.000 € als adäquater Wert erläutert. Das Angebot der EWS mit 105.000 € bezieht sich auf diesen Wert und entspricht somit den Vorgaben des § 92 GemHVO.

  1. Entspricht das Angebot der EWS dem Grundsatz der „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ nach § 77 Abs. 2 GemO?
§ 77 Abs. 2 GemO verlangt eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung. Vor allem der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz bildet eine unverzichtbare Voraussetzung für die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung. Der Grundsatz der stetigen Aufgabenerfüllung ist das Hauptziel des kommunalen Wirtschaftsrechts.
Das Angebot der EWS beinhaltet einen Wärmepreis von 8,95 Cent/kWh und beziffert die bisherigen Selbstkosten der Stadt mit 12,35 Cent/kWh. Auch unter Berücksichtigung der von Endura-Kommunal kalkulierten Selbstkosten von 11,55 Cent/kWh ist das Angebot der EWS für die Stadt deutlich wirtschaftlicher als ein weiterer Betrieb in Eigenregie. Der jährliche wirtschaftliche Vorteil für die Stadt liegt zwischen 9.468,79 € (=22,51% auf der Basis der Zahlen von Endura-Kommunal) und 12.370,59 € (=27,51% auf Basis der Kalkulation von EWS). Somit ist das Angebot der EWS ein sehr gutes wirtschaftliches Angebot für die Stadt.
Die Miete von 2.000 €/p.a. für den Hackschnitzelbunker und den Heizraum entspricht im Wesentlichen der jährlichen Abschreibung. Die Miete ist in der Kalkulation der EWS (Kosteneinsparung Stadt von 12.370,59 €) bereits eingerechnet und in diesem Kontext aus Verwaltungssicht vertretbar.

Nach Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass ein Verkauf an die EWS rechtlich möglich und unter wirtschaftlichen Aspekten zu begrüßen ist. Zu beachten ist außerdem das Alter der Anlage. Diese ist aktuell zwar in einem guten Zustand. Früher oder später stehen jedoch folgende Sanierungsarbeiten an:
  • Austausch Kunststoffrohrsystem
  • Befüllung mit Frischwasser statt aufbereitetem Wasser
  • Anbindung Talstr. 20 – schlechte Spreizung
  • Überarbeitung der hydraulischen Verrohrung          

Die EWS planen eine Erweiterung des Nahwärmenetzes und können dabei Synergieeffekte durch den gleichzeitigen Breitbandausbau nutzen. Dabei soll auch eine Zusammenlegung der Wärmenetze (Gymnasium und Freibad) erfolgen, was weitere Synergiepotentiale birgt.

Der Holzkessel im Gymnasium soll laut Angebot der EWS nur im Zeitraum der Heizperiode Oktober bis April zum Einsatz kommen. Dadurch wird ein Betrieb des Holzhackschnitzelkessels im Schwachlastbetrieb vermieden sowie Feinstaub und Geruchsemmissionen verringert.

Sollte der Gemeinderat sich zu einem Verkauf des Nahwärmenetzes entschließen, sind der Verwaltung folgende Punkte sehr wichtig und sollten deshalb unbedingt in den Beschluss aufgenommen werden.
  • Der Holzkessel darf aus Immissionsschutzgründen nicht unter einer Leistung von 30% betrieben werden. Der Betreiber hat auf Verlangen der Stadt einen Jahresnachweis zu erbringen.
Ziel: Berücksichtigung ökologischer Aspekte.
  • Der Kaufvertrag und der Mietvertrag sind durch einen neutralen Dritten zu erstellen. Die Kosten sollten hälftig von der Stadt und den EWS getragen werden.
Ziel: Schaffung von Rechtssicherheit und eine saubere Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen und Gebäude. Der von den EWS vorgelegte Entwurf scheint aus Sicht der Verwaltung dafür nicht geeignet.
  • Die Verwaltung lehnt die Belastung des Grundstücks Flst.-Nr.  901 mit einem dinglichen Wegerecht ausdrücklich ab.
Hintergrund: Die EWS kauft und betreibt die technischen Anlagen. Dafür ist kein dingliches Wegerecht erforderlich. Der Zugang zum Kaufgegenstand bzw. Grundstück kann auch durch den Kaufvertrag geregelt werden. Das Grundbuch der Stadt muss in dieser Hinsicht sauber bleiben. Die Verwaltung hofft, dass die EWS der Stadt das nötige Vertrauen entgegenbringen.  
  • Die Stromversorgung des Heizraums ist auf Kosten der EWS von der übrigen Stromversorgung des Gymnasiums zu trennen und zukünftig separat abzurechnen.
Ziel: Klare Trennung der Kosten von Stadt und EWS.

Der auf die Entscheidung des Gemeinderats vom 15.10.2018 abgestimmte „Vertrag zur Verlegung von privaten Wärmeleitungen in Stadtgrundstücken (Gestattungsvertrag)“ wird dem Gemeinderat in der Sitzung vom 05.11.2018 zur Entscheidung vorgelegt. Der Gestattungsvertrag ist zum Betrieb des Nahwärmenetzes erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das Angebot der Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH zur Übernahme des Nahwärmenetzes Gymnasium unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgebrachten Punkte an:
  • Der Holzkessel darf aus Immissionsschutzgründen nicht unter einer Leistung von 30% betrieben werden. Der Betreiber hat auf Verlangen der Stadt einen Jahresnachweis zu erbringen.
  • Der Kaufvertrag und der Mietvertrag sind durch einen neutralen Dritten zu erstellen. Die Kosten sollten hälftig von der Stadt und den EWS getragen werden.
  • Die Verwaltung lehnt die Belastung des Grundstücks Flst.-Nr.  901 mit einem dinglichen Wegerecht ausdrücklich ab.
  • Die Stromversorgung des Heizraums ist auf Kosten der EWS von der übrigen Stromversorgung des Gymnasiums zu trennen und zukünftig separat abzurechnen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Wurden im Sachverhalt erläutert.

Rechtslage

Wurde im Sachverhalt erläutert.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Zudem verweist er auf den Plan zur Entwicklungsperspektive Nahwärme Schönau im Schwarzwald und auf die Präsentation der EWS zum Ausbau des Wärmenetzes Schönau. Diese Unterlagen liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

In der folgenden Aussprache erklärt Stadtrat Schröder, dass er grundsätzlich nichts gegen ein Nahwärmenetz in Schönau habe. Es sei sicherlich sinnvoll, die vorhandenen Energien und Wärmequellen von Firmen und Privathaushalten zu nutzen. Allerdings vertrete er die Meinung, dass die Stadt dafür ihr Nahwärmnetz Gymnasium nicht verkaufen müsse. Die EWS habe ein gut ausgearbeitetes Konzept und könne das Vorhaben bestimmt auch ohne das städtische Nahwärmenetz realisieren.
Für ihn stelle sich die Frage, wie ein Drittanbieter den Wärmepreis für das in seinen Augen optimierte Nahwärmenetz Gymnasium um zirka 25 % unterbieten kann. Dies sei wahrscheinlich nur durch einen wirtschaftlichen Kampfpreis möglich, den die EWS aber auf Dauer nicht halten könne. Dies werde für die nächsten Jahre eine nicht unerhebliche Energieverteuerung zur Folge haben.
Außerdem sollte die Stadt in guten Zeiten ihr „Tafelsilber“ nicht veräußern. Das Nahwärmenetz Gymnasium funktioniere gut und sollte nicht aufgegeben werden.
Unter anderem weist Stadtrat Schröder noch auf die Klärung von versicherungstechnischen Fragen hin, welche durch den Verkauf des Nahwärmenetzes und die damit verbundene Fremdnutzung von Teilen des Gymnasiumgebäudes entstehen könnten.
Der Vorsitzende erklärt, dass diese Punkte mit dem Versicherer geklärt werden.

Stadträtin Münzer spricht sich ebenfalls gegen den Verkauf des Nahwärmenetzes aus. Sie halte es für nicht vertretbar, dass die Stadt zukünftig Energie, die sie selbst produzieren kann, von einem Fremdanbieter einkauft. Außerdem würde man sich auf Jahre an den Fremdanbieter binden.

Für Stadtrat Anschütz stehe über allem das große Ziel, die Stadt zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie zu versorgen. Dazu sei der Ausbau des Nahwärmenetzes außerordentlich wichtig, welchen die EWS als professionelles Energieversorgungsunternehmen sicher besser als die Stadt verwirklichen könne. Kostensynergien würden sich zudem durch den gleichzeitgien Ausbau des Breitbandnetzes ergeben. Aus den genannten Gründen trete er entschieden für den Verkauf des Nahwärmenetzes an die EWS ein.

Stadtrat Locker plädiert ebenfalls für den Nahwärmenetz-Ausbau in Schönau, welchen die Stadt entweder durch den Verkauf oder durch die Verpachtung des Nahwärmenetzes Gymnasium forcieren könne. Aufgrund des Alters der Anlage und der bevorstehenden Sanierungsarbeiten halte er den Verkauf für sinnvoller. Sehr positiv am Energiekonzept der EWS finde er, dass die Restwärme aus der Späneverbrennung der Bürstenfabrik Frank eingebunden werde.

Stadtrat Schlageter kann dem Verkauf des städtischen Nahwärmenetzes an die EWS ebenfalls zustimmen. Für ihn mache es keinen Sinn, in der Stadt eine separate Wärmeinsel zu haben.

Stadtrat Knobel sieht dies ebenso. Er könne sich nicht vorstellen, in der Stadt zwei Netze zu betreiben. Den Kaufpreis von 105.000 Euro für das Nahwärmenetz Gymnasium halte er hinsichtlich des bereits vorhandenen Leitungssystems eher für ein „Schnäppchen“. Eine Neuverlegung der Leitungen würde gewiss sehr teuer zu stehen kommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Angebot der Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgebrachten Punkte an:
  • Der Holzkessel darf aus Immissionsschutzgründen nicht unter einer Leistung von 30% betrieben werden. Der Betreiber hat auf Verlangen der Stadt einen Jahresnachweis zu erbringen.
  • Der Kaufvertrag und der Mietvertrag sind durch einen neutralen Dritten zu erstellen. Die Kosten sollten hälftig von der Stadt und den EWS getragen werden.
  • Die Verwaltung lehnt die Belastung des Grundstücks Flst.-Nr.  901 mit einem dinglichen Wegerecht ausdrücklich ab.
  • Die Stromversorgung des Heizraums ist auf Kosten der EWS von der übrigen Stromversorgung des Gymnasiums zu trennen und zukünftig separat abzurechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtin Münzer und Stadtrat Schröder, Enthaltung von Stadträtin Schindler) Stadtrat Sladek hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt; er hatte die Sitzung verlassen.

Dokumente
Download 2018_02_22 Entwicklung_BürstenFrank_mb.pdf
Download 2018_08_29 Angebot Stadt Schönau.pdf
Download 2018_08_29 Angebot Stadt Schönau_Präsentation.pdf
Download 2018_08_29 Kostenvergleich Stadt Schönau.pdf

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4. Verkehrskonzept Innenstadt Schönau, Abschluss eines Ingenieurvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 4

Sachverhalt

Am 05.06.2018 hat der Gemeinderat auf der Grundlage des damals vorliegenden Übersichtsplans beschlossen, ein Verkehrskonzept für den Innenstadtbereich durch ein Planungsbüro erstellen zu lassen und hierzu erste Gespräche mit dem Büro dwd Ingenieur GmbH zu führen.

Dieses Gespräch fand mittlerweile statt.
Es wurde die Vorgehensweise besprochen und die dwd Ingenieur GmbH hat dazu ein Honorarangebot vorgelegt (siehe Anlage).

Das Honorarangebot ist nach Auffassung des Unterzeichners der Aufgabe angemessen.

Im Zuge der Grundlagen ermittlung wurden im Juli zwei Kameras auf dem Kirchturm installiert, die den Verkehr an den Kreuzungen aufzeichneten. Die Kameras liefen vor den Schulferien am 19.07, 20.07 und 24.07.2018. Jetzt werden die Kameras wieder installiert.
Die Kameraaufnahmen lassen keine Rückschlüsse auf Personen oder Fahrzeuge zu, so dass der Daten- und Persönlichkeitsschutz gewährleistet ist.
Die Alternative wäre gewesen, jede Kreuzung mit Zählpersonal zu besetzen.
 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat vergibt die Planungsarbeiten zur Erstellung eines Verkehrskonzepts an die dwd Ingenieur GmbH gemäß Angebot vom 08.08.2018.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende bittet zunächst zu entschuldigen, dass die Anlage (Honorarangebot) der Beschlussvorlage nicht beigefügt wurde. Das Honorarangebot der dwd Ingenieur GmbH
liegt den Mitgliedern des Gemeinderats nun als Tischvorlage vor.

Im Folgenden trägt Bauamtsleiter Steinebrunner den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Seitens der Verwaltung werde vorgeschlagen, die Planungsleistungen für die Erstellung des Verkehrskonzeptes an die dwd Ingenieur GmbH zu vergeben. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich gemäß dem vorliegenden Angebot auf rund 15.000 Euro.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Planungsarbeiten zur Erstellung eines Verkehrskonzepts an die dwd Ingenieur GmbH gemäß Angebot vom 08.08.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. MTB-Haus, Erweiterung des Bewertungsgremiums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald will über eine Mehrfachbeauftragung die beste Lösung für das geplante MTB-Haus finden. Am 19.09.2018 fand ein Kolloquium statt, welches dazu diente, alle Beteiligten auf den gleichen Stand zu bringen und die Anforderungen der einzelnen Nutzer darzustellen.

Im Rahmen dieses Kolloquiums wurde vorgeschlagen, einen Architekten von Vermögen & Bau Baden-Württemberg in das Bewertungsgremium aufzunehmen.
Seitens der beim Kolloquium anwesenden Mitglieder des Gemeinderats und seitens der Verwaltung wird dieser Vorschlag befürwortet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt dem Amt Vermögen und Bau Baden-Württemberg frei, einen Architekten in das Bewertungsgremium zu entsenden. Diese Tätigkeit wird nicht vergütet.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Keine

Rechtslage

Die Stadt ist bei der Besetzung des Bewertungsgremiums frei und an keine Vorschrift gebunden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Amt Vermögen und Bau Baden-Württemberg frei, einen Architekten in das Bewertungsgremium zu entsenden. Diese Tätigkeit wird nicht vergütet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Mitte-Ost" Vorbereitung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 6

Sachverhalt

Im Landessanierungsprogramm wurde die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Stadtzentrum“ im Jahr 2015 abgeschlossen.

In einem gemeinsamen Aktenvermerk des Regierungspräsidiums Freiburg und der Stadt Schönau im Schwarzwald vom 06.06.2013 wird auf die schon damals geplante Neumaßnahme eingegangen.

Schwerpunktmäßig wurde damals der städtebauliche Handlungsbedarf in dem durch die Buchenbrandstraße, die Friedrichstraße, die Neustadtstraße und der Wiese umgrenzten Quartier gesehen.

Seit dieser Zeit gab es innerhalb dieses Quartiers deutliche Veränderungen:
 
  • Die ehemalige Marmeladenfabrik Faller wurde abgebrochen und ein neuer Drogeriemarkt errichtet.
  • Die ehemalige Sparkasse wurde zu einem Gesundheitszentrum/Ärztehaus umgenutzt.
  • Auf dem unbebauten Grundstück neben dem Ärztehaus entsteht derzeit ein Wohnhaus mit 15 Wohnungen.

Am 23.10.2018 soll zur geplanten Neumaßnahme eine erste Besprechung im Regierungspräsidium, zusammen mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE), stattfinden.

Wegen der noch unklaren Zukunft des städtischen Werkhofs (eventuell kommt ein gemeinsamer Werkhof der Verbandsgemeinden an einem anderen Standort), soll die Besprechung auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt werden.

Die KE wird ein Angebot für die Betreuung der Maßnahme vorlegen. Erste Mittel können dann in den Haushalt 2019 eingestellt werden.

Ziel ist es, im Jahr 2019 die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, um dann im Herbst die Aufnahme ins Programmjahr 2020 zu beantragen.

Nach der Besprechung im Regierungspräsidium werden nähere Details zum weiteren Verfahren bekannt sein, worüber im Gemeinderat wieder berichtet wird.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der vorläufig geplanten Abgrenzung der geplanten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme zu.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Auswirkungen ab 2019

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird vom Vorsitzenden vorgetragen, ehe Bauamtsleiter Steinebrunner anhand eines Planes die vorgesehene Gebietsabgrenzung für die geplante städtebauliche Erneuerungsmaßnahme mit entsprechenden Erläuterungen vorstellt.

Auf Frage von Stadtrat Schröder erklärt Bauamtsleiter Steinebrunner, dass es den Rahmen der Erneuerungsmaßnahme sprengen würde, wenn das an den städtischen Werkhof angrenzende Firmengelände auch noch in die Gebietsabgrenzung mit aufgenommen wird.
Auf Bitte von Stadtrat Locker gibt Bauamtsleiter Steinebrunner einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen und Ziele des Sanierungsverfahrens, bei dem auch die privaten Grundstückseigentümer erkleckliche Zuschüsse für ihre Sanierungsmaßnahmen erhalten können.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorläufig geplanten Abgrenzung der geplanten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Sanierungsgebiet-geplant.pdf

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7. Beratung der Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 18.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 7

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 18.10.2018 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 18. Oktober 2018 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden eingehend erläutert.

Zu den Tagesordnungspunkten mit Beschlussanträgen fasst der Gemeinderat die nachfolgenden Beschlüsse:

Beschluss 1

TOP 5:
Schallschutzmaßnahmen Katholischer Kindergarten
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass vom GVV die begrünte Lärmschutzwand (Variante A) mit 70 % bezuschusst wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss:

Beschluss 2

TOP 7:
Sanierung Friedhof Schönau, weiterer Bauabschnitt
Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird in der Verbandsversammlung den Empfehlungen der Verwaltung folgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss

Beschluss 3

TOP 8:
Schülerbeförderung für den Bereich des Oberen Wiesentals,
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald wird in der Verbandsversammlung dem Abschluss der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Regelung der Schülerbeförderung im Oberen Wiesental zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 4

TOP 10:
Annahme von Spende
Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird in der Verbandsversammlung für die Annahme der Spende im Wert von 303,70 € stimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Verbandsversammlung_2018-10-18_ÖS.pdf

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8. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 8
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8.1. Jogi Löw Schilder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 8.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass in diesen Tagen  neue Jogi Löw Schilder an den Ortseingängen aufgestellt wurden.

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8.2. Deutsche Telekom, Störungsbeseitigung in der Bifangstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 8.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass die Deutschen Telekom mitgeteilt habe, dass diese für eine Störungsbeseitigung im Telefonnetz den Gehweg vor dem Anwesen Bifangstraße 2 aufgegraben lassen muss.

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8.3. Städtepartnerschaft Schönau-Villersexel, 45-jährige Jubiläumsfeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 8.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende spricht ein herzliches Dankeschön an alle Mitwirkenden aus, die durch ihren Einsatz zum Gelingen der Jubiläumsfeierlichkeiten beigetragen haben.
Den Termin für den Gegenbesuch in Villersexel im nächsten Jahr werde er demnächst mit Bürgermeister Pelleteret vereinbaren und dem Gemeinderat dann rechtzeitig bekannt geben.

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8.4. Wiesentäler Kulturwochen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 8.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende weist auf die bevorstehenden Wiesentäler Kulturwochen hin, die am Freitag mit der Vernissage der Fotoausstellung von Werner Steiger, Joachim Imping und Peter Schüßler ihren Auftakt finden.
Zur Vernissage und den weiteren Veranstaltungen seien die Mitglieder des Gemeinderats herzlich eingeladen.

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9. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 9
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9.1. Verkehrsspiegel an der B 317 bei der Einmündung Lachenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker bittet darum, dass der durch einen Verkehrsunfall beschädigte Verkehrsspiegel schnellstmöglich wieder aufgestellt wird. Ohne den Spiegel sei ein gefahrloses Einbiegen von der Lachenstraße in die B 317 für die Verkehrsteilnehmer nicht möglich.

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9.2. Ausflug der Hexen-Clique zum Cannstatter Wasen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.10.2018 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schlageter berichtet vom Jahresausflug der Hexen-Clique, den diese am vergangenen Samstag zum Cannstatter Volksfest auf den Wasen führte.
Als Quizgewinner der Hexen-Sitzung im Februar habe er und sein Stadtratskollege Knobel am Ausflug teilnehmen können. Es sei ein gut organisierte und toller Tag gewesen, wofür er den Hexen herzlichst danke.

Datenstand vom 26.10.2018 07:28 Uhr