Datum: 10.09.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 06.08.2018
3 Sanierung der Straßenbeleuchtung entlang der B 317, Arbeitsvergabe
4 Sanierung von Forstwegen, Arbeitsvergaben
5 Kinderspielplatz Brand
6 Erlass einer neuen Streupflicht-Satzung
7 Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Festsetzung der Kaltmiete und des Küchen-Zuschlags für das Anwesen Brand 34
8 TAFEL SCHOPFHEIM e.V., Gewährung einer jährlichen Zuwendung
9 Annahme von Spenden
10 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
10.1 Grundstückssache Friedrichstraße
11 Kurzinformationen der Verwaltung
11.1 Protokoll Wildschweinschäden
11.2 45-jähriges Jubiläum der Städtepartnerschaft Schönau-Villersexel
11.3 MTB-Haus, Gremiumsbesetzung
11.4 Bauvoranfrage zum Aufstellen einer Freiland-Photovoltaikanlage

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Bürgerin spricht die Outdoor-Fitnessgeräte an, die seit einiger Zeit beim Werkhof zwischengelagert werden. Sie fragt an, bis wann die Geräte im Garten des Seniorenzentrums aufgestellt werden.
Der Vorsitzende entgegnet, dass dort zuerst noch Untergrundarbeiten ausgeführt werden müssen und die beauftragte Baufirma hiermit demnächst beginnen werde. Nach der Aufstellung der Geräte sei vorgesehen, den neuen Fitnesspark pressewirksam einzuweihen.
Bauamtsmitarbeiter Mühl ergänzt, dass die Baufirma definitiv am nächsten Montag mit den Arbeiten beginne, so dass die Geräte spätestens in zwei Wochen aufgestellt werden können.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 06.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung vom 06 .08.2018 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

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3. Sanierung der Straßenbeleuchtung entlang der B 317, Arbeitsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Straßenbeleuchtungseinrichtungen entlang der B 317, von der Einlenkung Kirchbühlstraße bis zum Gasthaus Schönenbuchen, befinden sich in einem desolaten Zustand. Die Lampen fallen ständig aus und gefährden dadurch die Verkehrssicherheit. Die Stadt Schönau im Schwarzwald beabsichtigt, die vorhandenen Leitungen – und zum Teil auch die Beleuchtungseinrichtungen – zu erneuern bzw. auszutauschen.

Im Zuge dieser Maßnahme wird der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach Leerrohrsysteme für die Breitbandversorgung (Backbone und Ortsnetz) mitverlegen. Die gemeinsame Trasse wurde abgestimmt.

Die Trasse der bestehenden Leitung für die Straßenbeleuchtung verläuft im geplanten Ausbaubereich im nördlich der B 317 verlaufenden Gehweg. In diesem Bereich befinden sich Leitungen der Telekom, Stromversorgungskabel der EWS und die Trinkwasserleitung. Die Ausbaubreite des Gehwegs beträgt ca. 1,30 m bis 1,80 m. Insgesamt befinden sich im Ausbaubereich 20 Straßenlampen. Die Fundamente der bestehenden Lampen liegen teilweise innerhalb der Privatgrundstücke. Die Fundamente sind zum Teil in die bestehenden Zaunanlagen, Hecken und Hofplatzbefestigungen eingelassen.

Zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald und dem Zweckverband wurde ein Schlüssel für die Kostenverteilung der Erdarbeiten und Straßenwiederherstellung vereinbart. Die Kosten für die Leitungsverlegung und Herstellung der Lampenfundamente ist für jeden Versorger einzeln erfasst und wird entsprechend abgerechnet. Die Entfernung der bestehenden Lampen und Masten erfolgt durch den städtischen Bauhof.

Die Ausführung der Arbeiten soll vom 01.10.2018 bis zum 31.11.2018 erfolgen.

Die Submission der Arbeiten war am 28.08.2018.

Es lagen vier Angebote vor, die bei der Erstellung der Vorlage noch nicht abschließend geprüft waren.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten an den annehmbarsten Bieter.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die dwd Ingenieur GmbH rechnet mit Kosten von ca. 169.000 € für diese Maßnahme. Im Haushalt 2018 sind keine Mittel eingestellt.
Nach § 84 Abs. 1 und 2 GemO sind außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist.
Für den vorliegenden Fall ist das dringende Bedürfnis gegeben (desolater Zustand der Straßenbeleuchtungsanlage, Gefährdung der Verkehrssicherheit durch ständigen Ausfall der Lampen).
Für die Finanzierung der Maßnahme stehen ausreichend Eigenmittel zur Verfügung.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Steinebrunner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor und gibt bekannt, dass auf die beschränkte Ausschreibung der Arbeiten vier Angebote eingegangen seien. Ein Angebot habe man von der Wertung ausgeschlossen, weil die Bieterfirma die Arbeiten nicht in der festgelegten Ausführungszeit (bis spätestens Ende November) ausführen kann.
Günstigste Bieterin sei die Firma Bartloff, Bautechnische Außenanlagen, aus Schönau im Schwarzwald mit einer Angebotssumme von 246.061,60 €. Die Angebotspreise der beiden anderen Bieter belaufen sich auf 297.551,88 € (respektive Nebenangebot mit Flüssigboden 277.246,29 €) und auf 416.352,38 €.

Bauamtsleiter Steinebrunner führt weiter aus, dass man die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der günstigsten Bieterfirma zusammen mit dem Ingenieurbüro geprüft habe mit dem Ergebnis, dass die Vergabe der Arbeiten an die Firma Bartloff empfohlen werde.
Der städtische Anteil an der Auftragssumme betrage 118.109,58 € (48 %).

Auf Frage von Stadtrat Locker erklärt Bauamtsleiter Steinebrunner, dass die jetzigen Peitschenmasten durch neue, zylindrische Masten ersetzt werden. Der Vorsitzende ergänzt, dass damit künftig nicht die Straße sondern der Gehweg beleuchtet werde.
Stadtrat Schröder spricht mögliche Schäden an der Wasserversorgungsleitung an, die ebenfalls im Gehweg des Sanierungsbereichs verlaufe. Er möchte wissen, ob diese im Zuge der Arbeiten behoben werden.
Bauamtsleiter Steinebrunner erwidert, dass solche Schäden - falls sie festgestellt werden - dann selbstverständlich ausgebessert werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zum Angebotspreis von 118.109,57 € (Anteil Stadt Schönau im Schwarzwald) an die Firma Bartloff, Bautechnische Außenanlagen, aus Schönau im Schwarzwald.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Sanierung von Forstwegen, Arbeitsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 4

Sachverhalt

Die Sanierungsarbeiten für die drei Forstwege (Gurgelweg, Schützenweg, Philosophenweg) wurden in Losen beschränkt ausgeschrieben.
Die Submission findet am 10. September 2018 statt. Zur Angebotsabgabe wurden sieben Unternehmen aufgefordert.
Die Sanierungsarbeiten sind dringend erforderlich und sollen noch in diesem Jahr nachhaltig ausgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Auftragserteilung an die annehmbarsten Bieter.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für die Forstwegunterhaltung sind im Haushaltsplan 2018 der Stadt Schönau im Schwarzwald 36.000 € eingestellt. Bisher wurden 1.926,64 € verausgabt, so dass für die Arbeiten im Haushalt 2018 noch 34.073,36 € zur Verfügung stehen.

Es ist davon auszugehen, dass der noch zur Verfügung stehende Betrag nicht ausreicht.
Nach § 84 GemO sind überplanmäßige Ausgaben dann zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist.
Für den vorliegenden Fall ist dies gegeben, zumal die Finanzierung mit Eigenmitteln gewährleistet ist.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Die Sanierungsarbeiten an den Forstwegen seien in drei Losen ausgeschrieben worden.

Im Folgenden erläutert Bauamtsmitarbeiter Mühl das Leistungsverzeichnis der ausgeschriebenen Arbeiten und gibt bekannt, dass von den sieben angeschriebenen Firmen lediglich zwei Firmen ein Angebot für alle drei Lose abgegeben hätten
Bei allen drei Losen sei die Firma Artur Behringer GmbH aus Utzenfeld jeweils die günstigste Bieterin. Die Angebotssummen betragen für das Los 1 (Schützenweg) 26.848,95 €, für das Los 2 (Gurgelweg) 35.008,78 € und für das Los 3 (Philosophenweg) 51.645,03 €.
Die Angebotssummen des zweiten Bieters betragen 31.046,87 € (für das Los 1), 36.025,54 € (Los 2) und 63.427,54 € (Los 3).

Aufgrund der hohen Angebotssumme für die Sanierung des Philosophenwegs schlägt der Vorsitzende vor, diese Arbeiten auf das nächste Jahr zu verschieben und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2019 bereitzustellen.
Im Gremium wird dies allgemein ebenso gesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten für das Los 1 (Schützenweg) zum Angebotspreis von 26.848,95 € und für das Los 2 (Gurgelweg) zum Angebotspreis von 35.008,78 € an die Firma Artur Behringer GmbH aus Utzenfeld.
Die Arbeiten für das Los 3 (Philosophenweg) werden - wie vom Vorsitzenden vorgeschlagen - nicht vergeben. Die Sanierungsarbeiten für diesen Weg sollen im nächsten Jahr ausgeführt werden; entsprechende Mittel sind in den Haushalt 2019 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Kinderspielplatz Brand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 5

Sachverhalt

Im Ortsteil Brand gab es bis zur Erschließung des Baugebiets „Weberweg“ einen kleinen öffentlichen Spielplatz, der sich auf Privatgelände befand. Der Spielplatz wurde mit Zustimmung der Eigentümer gebaut, jedoch unter dem Vorbehalt, dass er bei einer künftigen Bebauung auch wieder abgebaut wird.

Mittlerweile sind viele Bewohner des Ortsteils auf Bürgermeister Schelshorn zugekommen mit dem Wunsch, wieder einen Spielplatz einzurichten (d rei Familien aus der Georg-Färber-Straße haben seit dem Abbau des bisherigen Spielplatzes Nachwuchs erhalten bzw. stehen kurz davor). Bürgermeister Schelshorn geht davon aus, dass durch die Bebauung des Baugebiets „Weberweg“ es weitere Familien mit Kleinkindern gibt, die diesen Spielplatz nutzen werden.

Eine Möglichkeit zur Einrichtung ergibt sich am Ende der Georg-Färber-Straße auf dem städtischen Grundstück Flst.-Nr. 767.


Das Gelände ist aufgrund der Topographie und des Platzangebots nur bedingt für einen großen Spielplatz geeignet; ein kleiner Spielplatz könnte dort jedoch eingerichtet werden.


Bei der Einrichtung sind Sicherheitsabstände, Beschaffenheit des Untergrunds etc. zu beachten. Auch die Zugangssituation (schmaler Weg, Schneeräumung etc.) muss beachtet werden.

Auf dem bisherigen Spielplatz gab es folgende Einrichtungen:

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung eines Spielplatzes am Ende der Georg-Färber-Straße zu planen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Steinebrunner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor. Ergänzend weist er darauf hin, dass es eventuell noch einen Alternativstandort, der sich in Privateigentum befinde, für den Spielplatz gebe. Trotzdem sollte heute der Grundsatzbeschluss zur Einrichtung des Spielplatzes entsprechend dem Verwaltungsvorschlag gefasst werden.
Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass er mit dem Eigentümer des unmittelbar an das städtische Grundstück angrenzenden Grundstücks gesprochen habe und dieser mit der geplanten Einrichtung des Kinderspielplatzes einverstanden wäre.

Stadträtin Münzer gibt Hinweise von Eltern weiter, dass bei Spielplatz im „Buchenbrändle“ eine Schaukel fehlen würde.
Bauamtsleiter Steinebrunner weist darauf hin, dass die Schaukel eines der gefährlichsten Spielgeräte sei. Der Vorsitzende will aber trotzdem prüfen lassen, ob dort eine den Sicherheitsvorschriften entsprechende Schaukel aufgestellt werden kann.

Stadtrat Knobel würde sich über die Zustimmung des Gemeinderats zum vorliegenden Beschlussvorschlag freuen. Es wäre aus seiner Sicht schön, wenn der Ortsteil Brand wieder über einen Kinderspielplatz verfügen würde.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung eines Spielplatzes am Ende der Georg-Färber-Straße zu planen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Erlass einer neuen Streupflicht-Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 6

Sachverhalt

Die derzeitige Streupflicht-Satzung der Stadt Schönau im Schwarzwald wurde Ende 1989 auf Grundlage der damaligen Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg erlassen.

Der Gemeindetag hat bereits im Jahr 2006 seine Mustersatzung überarbeitet und einige geringfügige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.

Mit dem Erlass der neuen Streupflichtsatzung sollen diese Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet und damit die städtische Satzung auf den aktuellen Stand - unter Berücksichtigung  der aktuellen Rechtsprechung - gebracht werden.

Der Entwurf der neuen Streupflichtsatzung mit einer Synopse zur bisherigen Satzung ist in der Anlage beigefügt. In diesen Unterlagen sind die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen gelb gekennzeichnet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der vorliegenden Streupflicht-Satzung zu.

Rechtslage

Die Streupflichtsatzung regelt öffentliches Recht mit der Abwälzung der Verpflichtung der Gemeinde nach § 41 Straßengesetz (StrG) auf die Straßenanlieger und die Festlegung des Umfangs der Anliegerverpflichtung.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage und fragt an, ob es gewünscht werde, die vorgesehenen Satzungsänderungen und -ergänzungen einzeln durchzugehen. Der Gemeinderat hält dies für nicht erforderlich.

Stadtrat Anschütz regt an, den dritten Absatz in § 1 zu streichen, da es die dort aufgeführten Unternehmen in Schönau im Schwarzwald nicht gibt.  
Auf Anfrage stellt der Vorsitzende fest, dass der Gemeinderat hiermit einhellig einverstanden ist.

Weiter erklärt Stadtrat Anschütz, dass er das vorliegende Satzungswerk für vollkommen realitätsfremd halte. Die Satzung enthalte Regelungen, die nach seiner Ansicht vom Bürger nicht erfüllt werden können. Als Beispiel führt er die festgesetzten Schneeräumungszeiten und die Regelung an, dass die Gehwege tagsüber bei Bedarf wiederholt geräumt und gestreut werden müssen.
Er wehre sich dagegen, einer Satzung zuzustimmen, mit der die Bürger kriminalisiert werden.

Der Vorsitzende weist diese Äußerung zurück. Mit der Satzung wolle man niemand kriminalisieren und man werde sicherlich keine Bußgelder auferlegen, wenn es um neun Uhr erneut schneie und der berufstätige Grundstücksanlieger den Gehweg dann nicht mehr räumen könne. Überwiegend würden sich die Bürger an die Verpflichtungen der Streupflichtsatzung halten. Es gebe jedoch einige Problemfälle in der Stadt, bei denen die Anlieger den Schnee tagelang nicht räumen. Nur in solchen Fällen soll zukünftig strikt nach den Bußgeldbestimmungen der Satzung vorgegangen werden.

Stadtrat Anschütz wiederholt dennoch seine Kritik am Satzungswerk, spricht dabei aber nicht mehr von einem kriminalisierten sondern regelwidrigen Verhalten bezüglich der Missachtung der Satzungsvorschriften.

Kassenverwalter Stähle erklärt, dass mit der vorliegenden Satzung allgemein gültige Regelungen erlassen werden sollen. Nicht möglich sei es dagegen, mit der Satzung jeden individuellen Einzelfall abzudecken.
Hauptamtsleiter Krumm ergänzt in diesem Zusammenhang, dass deshalb der Satzungsentwurf auf der Mustersatzung des Gemeindetags basiere, welche die größtmögliche Rechtssicherheit garantiere.

Stadträtin Münzer sieht im Erlass der neuen Satzung keine Verbesserungen für die bekannten Fälle, welche Probleme mit der Schneeräumung hätten (z. B. Mehrfamilienwohnhäuser Buchenbrandstraße oder Bürger, die altersbedingt die Schneeräumung nicht mehr ausführen können).
Der Vorsitzende entgegnet, dass die Verwaltung mit den Grundstückseigentümern eines Mehrfamilienhauses in der Buchenbrandstraße ein weiteres Gespräch wegen der Schneeräumpflicht geführt habe. Dabei seien seitens der Eigentümer Vorschläge unterbreitet worden, die diese jedoch noch mit den Eigentümern der beiden anderen Mehrfamilienhäuser besprechen müssen. Sollte es hierbei zu einer Einigung kommen, werden die Eigentümer der drei Häuser gewiss einen gemeinsamen Antrag an die Stadt stellen, über den dann der Gemeinderat zu entscheiden habe.
Betreffend der Bürger, die alters- bzw. gesundheitsbedingt die Schneeräumpflichten nicht mehr erfüllen können, sei die Stadt durch Aufrufe im Schönauer Anzeiger und Vermittlung von Hilfskräften bereits mehrmals unterstützend tätig gewesen.
Ansonsten sei vorgesehen, dass der Werkhof mit Erlass der neuen Satzung die Gehwege nur noch an den Örtlichkeiten räumen werde, für die es eine vertragliche Verpflichtung gebe. Dagegen sollen einzelne Flächen, die historisch bedingt bislang von der Stadt ohne Räumpflicht vom Schnee befreit wurden, künftig von den pflichtigen Anliegern geräumt werden.
Stadtrat Sladek hält es ebenfalls für problematisch, eine Satzung mit Regelungen zu erlassen, denen viele Bürger nicht nachkommen können.
Stadträtin Thoma-Garbe ist hingegen der Ansicht, dass es richtig wäre, eine Satzung mit allgemein gültigen Bestimmungen zu erlassen, die zudem auch durch die Rechtsprechung abgesichert seien. Spezielle Einzelfälle können dagegen gesondert behandelt und durch den Gemeinderat entschieden werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der vorliegenden Streupflicht-Satzung mit der Änderung zu, dass § 1 Abs. 3 ersatzlos gestrichen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtin Münzer und Stadtrat Anschütz)

Dokumente
Download Entwurf Streupflicht-Satzung 2018.pdf

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7. Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Festsetzung der Kaltmiete und des Küchen-Zuschlags für das Anwesen Brand 34

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 7

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 27.11.2017 hat der Gemeinderat das Anwesen Brand 34 (Baujahr 1993) an den Eigenbetrieb „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ übertragen. Außerdem wurde die Generalsanierung beschlossen. Dadurch werden sieben Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von 455 m² geschaffen. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dass der Eigenbetrieb die Küchen zur Verfügung stellt.

Folgende Mittel wurden im Vermögensplan des Jahres 2018 bereitgestellt:
  • Übernahme der Liegenschaft Brand 34        60.000 €
  • Generalsanierung und Umbau zu sieben Wohneinheiten        470.000 €

Die Übertragung an den Eigenbetrieb ist bereits im Januar 2018 erfolgt. Die Generalsanierung ist zu einem großen Teil abgeschlossen. Bei einem planmäßigen Abschluss der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen können die Wohnungen zum 01.11.2018 vermietet werden. Bevor jedoch eine Ausschreibung im Schönauer Anzeiger erfolgt, hat der Gemeinderat die Kaltmiete für die Wohnungen und den Küchenzuschlag festzusetzen.

Die Kalkulation der Kaltmiete und des für jede Wohnung separat festzusetzenden Küchenzuschlags, wird dem Gemeinderat als nichtöffentliche Anlage zur Verfügung gestellt. Der Kalkulation der Kostenmiete liegt ein Zeitraum von 30 Jahren zugrunde.

Entsprechend der Kostenverfolgung vom 29.08.2018 ist mit folgenden Baukosten zu kalkulieren:
  • Generalsanierung und Umbau zu sieben Wohneinheiten        462.018,42 €
  • Erwerb und Einbau von sieben Küchen                                           26.988,38 €
               489.006,80 €                

Es ergibt sich eine Überschreitung von mindestens 19.000 €. Somit ist auch kein Puffer mehr für zusätzliche Kosten vorhanden, die bis zur Fertigstellung der Maßnahme auftreten können. Die Überschreitung der Kosten ist im Wesentlichen auf folgende Vergaben/Arbeitsleistungen zurückzuführen:
               
Leistung
Kosten
Zusätzliche Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten aufgrund
Feuchtigkeit/Schimmel (Werkhof)
7.000 €
Schließanlage
5.500 €
Mülleinhausung
4.500 €

Auf Basis dieser Zahlen wurde eine Kaltmiete von 5,11 €/m² Wohnfläche je Monat ermittelt. Um unvorhergesehene Kosten abdecken zu können, empfiehlt die Verwaltung eine Kaltmiete von 5,15 €/m² Wohnfläche je Monat festzusetzen. Somit wäre auch eine entsprechende Außengestaltung möglich.

Der Küchenzuschlag wird für jede Wohnung separat kalkuliert, da die einzelnen Wohnungen entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Küchen ausgestattet werden.
Bei einer einheitlichen Kalkulation würden die großen Wohnungen zu Gunsten der kleinen Wohnungen belastet, da diese mit den im Verhältnis zur Wohnungsgröße teureren Küchen ausgestattet werden (Grundkosten). Es wurde mit einer relativ kurzen Nutzungsdauer von sechs Jahren kalkuliert, da von einer intensiven Nutzung ausgegangen wird. Die Kalkulation erfolgt auf der Basis der Angebote der Firma Wohnidee Dietsche vom 29.08.2018.

Wohnung
Zuschlag Küche
je Monat
Küche Wohnung 1 UG
52,70 €
Küche Wohnung 2 EG
60,53 €
Küche Wohnung 3 EG
58,70 €
Küche Wohnung 4 EG
42,58 €
Küche Wohnung 5 OG
60,53 €
Küche Wohnung 6 OG
58,70 €
Küche Wohnung 7 OG
42,58 €

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Kaltmiete für das Anwesen Brand 34, auf Basis der von der Verwaltung vorgelegten Kalkulation, einschließlich eines Puffers für unvorhergesehene Kosten, auf 5,15 €/m² je Monat festzusetzen. Die sich daraus ergebende Monatsmiete (Kaltmiete) je Wohnung wird in der u.a. Tabelle dargestellt.
Wohnung
Wohnfläche
Kostenmiete
je Monat
Wohnung 1 UG
99 m²
509,85 €
Wohnung 2 EG
76 m²
391,40 €
Wohnung 3 EG
81 m²
417,15 €
Wohnung 4 EG
21 m²
108,15 €
Wohnung 5 OG
76 m²
391,40 €
Wohnung 6 OG
81 m²
417,15 €
Wohnung 7 OG
21 m²
108,15 €

Der Küchenzuschlag wird für jede Wohnung separat kalkuliert und entsprechend der vorgelegten Kalkulation der Verwaltung festgesetzt.

Wohnung
Zuschlag Küche
je Monat
Küche Wohnung 1 UG
52,70 €
Küche Wohnung 2 EG
60,53 €
Küche Wohnung 3 EG
58,70 €
Küche Wohnung 4 EG
42,58 €
Küche Wohnung 5 OG
60,53 €
Küche Wohnung 6 OG
58,70 €
Küche Wohnung 7 OG
42,58 €

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Bei den Investitionskosten wird mit einer überplanmäßigen Auszahlung von mindestens 19.000 € gerechnet. Diese wird über die von der Verwaltung kalkulierte Kostenmiete wieder refinanziert.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht kurz auf den Sachverhalt der Sitzungsvorlage ein, ehe Kassenverwalter Stähle die vorliegenden Kalkulationen der Kaltmiete und des Küchenzuschlags detailliert erläutert.
Ergänzend weist der Vorsitzende darauf hin, dass aus unterschiedlichen Gründen bereits einige Wohnungen vergeben werden mussten und dass man die noch freien Wohnungen im nächsten Schönauer Anzeiger ausschreibe.
Eine Besichtigung der Wohnungen durch den Gemeinderat soll vor der nächsten Gemeinderatssitzung am 15.10.2018 erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Kaltmiete für das Anwesen Brand 34, auf Basis der von der Verwaltung vorgelegten Kalkulation, einschließlich eines Puffers für unvorhergesehene Kosten, auf 5,15 €/m² je Monat festzusetzen. Die sich daraus ergebende Monatsmiete (Kaltmiete) je Wohnung wird in der u.a. Tabelle dargestellt.

Wohnung
Wohnfläche
Kostenmiete
je Monat
Wohnung 1 UG
99 m²
509,85 €
Wohnung 2 EG
76 m²
391,40 €
Wohnung 3 EG
81 m²
417,15 €
Wohnung 4 EG
21 m²
108,15 €
Wohnung 5 OG
76 m²
391,40 €
Wohnung 6 OG
81 m²
417,15 €
Wohnung 7 OG
21 m²
108,15 €

Der Küchenzuschlag wird für jede Wohnung separat kalkuliert und entsprechend der vorgelegten Kalkulation der Verwaltung festgesetzt.

Wohnung
Zuschlag Küche
je Monat
Küche Wohnung 1 UG
52,70 €
Küche Wohnung 2 EG
60,53 €
Küche Wohnung 3 EG
58,70 €
Küche Wohnung 4 EG
42,58 €
Küche Wohnung 5 OG
60,53 €
Küche Wohnung 6 OG
58,70 €
Küche Wohnung 7 OG
42,58 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. TAFEL SCHOPFHEIM e.V., Gewährung einer jährlichen Zuwendung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 8

Sachverhalt

Der Verein TAFEL SCHOPFHEIM e.V. (http://www.tafel-schopfheim.de) betreibt in Schopfheim einen Tafelladen und in Schönau im Schwarzwald eine Ausgabestelle. Hier werden anspruchsberechtigte Bedürftige von Maulburg bis Todtnau sowie dem Kleinen Wiesental mit Lebensmitteln versorgt.

Einwandfreie, bedenkenlos verwendbare Waren (z.B. Brot von gestern, Joghurt mit kurzer Haltbarkeit, nicht verkauftes Obst und Gemüse, Nahrungsmittel, die überproduziert wurden, falsch etikettiert sind oder eine beschädigte Verpackung aufweisen) werden von der TAFEL SCHOPFHEIM e.V. eingesammelt und gegen ein geringes Entgelt (ca. 10-20% des ursprünglichen Warenwertes) an Bedürftige weitergegeben. Neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden dient dieser Betrag zur Deckung der laufenden Kosten, wie z.B. Raummiete, Strom, Wasser, Abholfahrzeuge.

Die TAFEL SCHOPFHEIM e.V. ist Mitglied im Bundesverband TAFEL Deutschland e.V. und ist vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.

In einem per Mail eingegangenen Schreiben (Schreiben an Schönau vom 17.08.2018 ist als Anlage beigefügt) bittet unser Landtagsabgeordnete Rainer Stickelberger die Städte Schönau im Schwarzwald, Todtnau und Zell im Wiesental sowie die Gemeinden Hasel, Hausen im Wiesental, Kleines Wiesental und Maulburg um solidarische Unterstützung der Stadt Schopfheim, dass auch unsere Gemeinde einen Beitrag leistet und man sich „… mit einem verstetigten jährlichen Zuschuss - möge er noch so gering sein - an den Fixkosten des Tafelladens beteiligt. …“.

Am 20.08.2018 antwortete Bürgermeister Schelshorn an den Landtagsabgeordneten Stickelberger und sprach ihm sowie der TAFEL SCHOPFHEIM e.V. Unterstützung zu.

Auszug aus der Mail-Antwort:
Für die Schönauer Bevölkerung (wie auch für mich) ist und war es bisher immer eine große Verpflichtung, den Tafelladen mit großzügigen Spenden bei den Dosensammeltagen zu unterstützen. Ich bin wie Sie der Überzeugung, dass der Tafelladen in Schopfheim (und auch die Außenstelle in Schönau) für sozialschwache Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt ein sinnvolles und teilweise auch notwendiges Angebot darstellt. Auch hier in der Raumschaft bringen sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich mit großem sozialem Engagement immer wieder für die Gesellschaft und insbesondere für sozialschwache ein (beispielsweise Helferkreis Asyl, VdK, AWO, Besuchs- und Betreuungsdienste, diverse kirchliche Gruppierungen der katholischen und evangelischen Kirche etc.). Nicht umsonst beteiligt sich deshalb die Stadt durch jährliche Spenden an diese Gruppierungen und finanziert schwerpunktmäßig zusammen mit den anderen acht Gemeinden des GVV’s auch die Kleiderkammer Oberes Wiesental (https://www.schoenau-im-schwarzwald.de/pb/,Lde/1393306.html) für sozial Bedürftige in der Schönauer Talstraße. Auch bei diesem Beispiel finanziert der GVV dies solidarisch für andere Kommunen des Oberen Wiesentals.

Ich gehe davon aus, dass der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald sich ebenfalls - wiederum solidarisch (in Größenordnung wie bei den anderen Vereinigungen) - mittels Spende am Tafelladen Schopfheim beteiligen wird. Eine entsprechende Gemeinderatsvorlage werde ich auf die Sitzung vom 10.09.2018 einbringen. Dem Gemeinderat und den Amtsleitern geht vorab per Bcc diese Mail zu.

Im Namen des Vorstands der TAFEL SCHOPFHEIM e.V. bedankt sich Frau Brigitte Leisinger am 23.08.2018 dazu.

Auszug aus der Mail:
Sehr geehrter Herr Schelshorn, wir wissen, wie sehr Sie und die einzelnen Institutionen sich in Schönau und im GVV für hilfsbedürftige Mitbürger einsetzen.

Die Dosensammlungen haben einen sehr wichtigen und nicht weg zu denkenden  Anteil daran.

Wir als TAFEL SCHOPHEIM unterstützen Sie in diesem Einsatz, indem wir seit langer Zeit jede Woche die bedürftigen Kunden vor Ort mit ausgesuchten und guten Lebensmitteln versorgen und unsere ehrenamtliche Mitarbeiterin diese mit Engagement und Herzlichkeit bedient.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald beschließt ab dem Haushaltsjahr 2018 den Verein TAFEL SCHOPHEIM e.V. mit einer jährlichen Zuwendung von 200 € zu unterstützen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Jährliche Belastung des THH 3 (Soziales und Jugend) mit 200 €.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.
Stadtrat Locker begrüßt den Vorschlag, die Tätigkeit der gemeinnützigen TAFEL SCHOPFHEIM e. V. jährlich durch eine finanzielle Zuwendung der Stadt zu unterstützen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald beschließt ab dem Haushaltsjahr 2018 den Verein TAFEL SCHOPHEIM e.V. mit einer jährlichen Zuwendung von 200 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download BM Schelshorn.pdf

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9. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 9

Sachverhalt

Für Kultur- und Jugendförderung ist eine Geldspende im Wert von 3.000,00 € (Anlage 1) geflossen. Für das Gymnasium ist eine Geldspende im Wert von 100,00 € (Anlage 3) geflossen.

Beschlussvorschlag

Die Spenden in Höhe von insgesamt 3.100,00 € werden angenommen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende dankt den Spendern und lässt sodann über die Annahme der Spenden abstimmen.

Beschluss

Die Spenden in Höhe von insgesamt 3.100,00 € werden angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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10. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 10
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10.1. Grundstückssache Friedrichstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 10.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer fragt nach dem Sachstand in dieser Grundstückssache.
Der Vorsitzende erwidert, dass er hierüber zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich keine Auskunft erteilen könne, da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien.

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11. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 11
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11.1. Protokoll Wildschweinschäden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 11.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt mit, dass am Dienstag, den 04.09.2018, mit Jägern und Landwirten eine Besprechung über die Zunahme von Wildschweinschäden stattgefunden habe.
Das Besprechungsprotokoll wird an die Gemeinderatsmitglieder zur Kenntnisnahme ausgeteilt.

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11.2. 45-jähriges Jubiläum der Städtepartnerschaft Schönau-Villersexel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 11.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt das Programm für die Jubiläumsfeierlichkeiten bekannt, die am kommenden Samstag und Sonntag in Schönau im Schwarzwald zum 45-järhigen Jubiläum der Städtepartnerschaft stattfinden.
Außerdem führt er an, dass für den Zeltaufbau (Freitag ab 16 Uhr) noch Helfer gesucht werden.  

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11.3. MTB-Haus, Gremiumsbesetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 11.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage von Bürgermeister Schelshorn werden für das  Gremium von der Faktion der Freien Wählervereinigung die Stadträte Locker und Sladek sowie von der Fraktion CDU-Fraktion die Stadträte Lais und Strohmeier benannt.
Von der SPD-Fraktion wurde bereits Stadtrat Schröder benannt.

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11.4. Bauvoranfrage zum Aufstellen einer Freiland-Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.09.2018 ö 11.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Steinebrunner gibt auszugsweise das Schreiben des Landratsamtes Lörrach - Baurechtsamt - vom 19.07.2018 zur städtischen Bauvoranfrage bezüglich der Aufstellung einer Freiland-Photovoltaikanlage beim Freibad bekannt.
Darin teilt das Landratsamt mit, dass für die Photovoltaikanlage kein positiver Bauvorbescheid erteilt werden könne, da das Baugrundstück im Außenbereich liege.
Die Realisierung des Vorhabens wäre nur im Rahmen eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens möglich.
Bauamtsleiter Steinebrunner erklärt weiter, dass daher seitens des Landratsamtes und der Verwaltung empfohlen werde, den Bauantrag zurückzunehmen, was sich gebührenmindernd auswirken werde.
Auf Anfrage stellt der Vorsitzende fest, dass der Gemeinderat hiermit einhellig einverstanden ist.

Datenstand vom 20.09.2018 09:22 Uhr