Datum: 09.07.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 21:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2018
3 Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Garage mit 3 Stellplätzen auf Flst.-Nr. 281/8 (Buchenbrandstraße 4)
4 Wasserkraftanlage Schmidt - Zubau Krafthaus II, Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
5 MTB-Haus, Planungsleistungen Architektur
6 Nahwärmenetz Gymnasium (Hackschnitzelheizung); Ergebnispräsentation der endura kommunal GmbH, Freiburg im Breisgau zur Begleitung der Stadt Schönau im Schwarzwald als unabhängiger Dritter in: a) Fragen der Netzbewertung b) Fragen der Technik c) juristischen Fragen
7 Mensa Gymnasium - Anpassung der Essenspreise zum 01.09.2018
8 Wochenmarkt, Bewerbung von Familie Nicosia aus Todtnau
9 Beratung der Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 19.07.2018
10 Kurzinformationen der Verwaltung
10.1 Sommerfest 2018 mit Empfang der ehemaligen Schönauer
11 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
11.1 Bauarbeiten in der Bifangstraße

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ein Zuhörer bemängelt, dass die Schrift auf der Titelseite des letzten Schönauer Anzeiger - auf der das Sommerfest 2018 der Schönauer Vereine angekündigt wurde - teilweise sehr klein und kaum lesbar gewesen sei. Er fragt nach dem Grund für die in seinen Augen unzureichende Gestaltung der Titelseite.
Der Vorsitzende erwidert, dass die Druckvorlage des Festflyers für die Titelseite verwendet wurde. Die Vorlage habe man aus technischen Gründen nicht abändern können, zumal der gesamte Text veröffentlicht werden sollte. Aus Platzgründen sei jedoch ein Teil der Vorlage verkleinert worden, was zu einer relativ kleinen Schrift geführt habe.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung vom 04.06.2018 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. Auf Anfrage stellt Bürgermeister Schelshorn fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

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3. Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Garage mit 3 Stellplätzen auf Flst.-Nr. 281/8 (Buchenbrandstraße 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Bauvoranfrage wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Steinebrunner erläutert. Besonders weist er darauf hin, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bahngelände nicht entspreche. Trotzdem werde das Bauvorhaben, mit dem eine sinnvolle Nachverdichtung einhergehen würde, seitens der Verwaltung positiv bewertet.

Auf Frage von Stadträtin Hierholzer erläutert Bauamtsleiter Steinebrunner die rechtliche Situation hinsichtlich der Erschließung (Anbindung an den Straßenverkehr) für das hinter dem Baugrundstück liegende Grundstück Buchenbrandstraße 6. Von städtischer Seite seien demnach hinsichtlich der geplanten Baumaßnahme keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Gleichzeitig wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Wasserkraftanlage Schmidt - Zubau Krafthaus II, Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Die WKA Schmidt OHG hat beim Landratsamt Lörrach einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach §12 WHG zum Neubau einer Wasserkraftanlage (Krafthaus II - Unterwassergraben) auf Flst.Nr. 777 gestellt.
Das Landratsamt Lörrach hat uns aufgefordert, soweit unsere Belange berührt werden, zur Planung Stellung zu nehmen.

Der Fischereipächter wird von uns am Verfahren beteiligt.
Bei Erstellung der Vorlage lag diese Stellungnahme noch nicht vor.

Gemäß Erläuterungsbericht wird ein Jahresertrag von ca. 329.000 kWh erwartet.

Die Pläne werden in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönau im Schwarzwald befürwortet den Antrag, mit dem die erneuerbaren Energien in der Stadt weiter ausgebaut werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Steinebrunner stellt die Pläne für den geplanten Neubau der Wasserkraftanlage mit entsprechenden Erläuterungen vor. Er halte das Vorhaben mit Baukosten von rund 350.000 Euro für eine tolle Idee, zumal mit der Anlage ein wesentlicher Beitrag zur Erzeugung ökologisch wertvollen Stroms geleistet werde.
Inzwischen liegen auch die Stellungnahmen der Fischereipächter vor, die den Neubau der Wasserkraftanlage ebenfalls befürworten.

Beschluss

Die Stadt Schönau im Schwarzwald befürwortet den Antrag, mit dem die erneuerbaren Energien in der Stadt weiter ausgebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. MTB-Haus, Planungsleistungen Architektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald plant unter dem Arbeitstitel MTB-Haus (Mehrzweck-Tourismus-Biosphäre) den Neubau eines Gebäudes in zentraler Lage in Schönau im Schwarzwald. Auf dem Grundstück stand zuletzt das Haus des Gastes.

Im Gebäude sollen folgende Nutzungen untergebracht werden:

M = Mehrzwecknutzung (Ausstellungsraum, Mehrzweckraum [Probemöglichkeit Vereine / Tagungen / etc.], Zeitmiete, etc.)
T = Geschäftsstelle und Tourist-Information der Schwarzwaldregion Belchen
B = Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Südschwarzwald

Eine Tiefgarage halten wir an dieser Stelle für zwingend erforderlich.

Die Anforderungen an das Raumprogramm sind noch nicht näher definiert.
Hier sollen in nächster Zeit Gespräche mit der Biosphärengeschäftsstelle und der Schwarzwaldregion Belchen stattfinden.

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald hat sich noch intensiv mit seinen Anforderungen an das MTB-Haus zu befassen und seine Anforderungen ebenfalls zu definieren. Dies wird in den nächsten Sitzungen geschehen. Dabei sind auch umsatzsteuerrechtliche Aspekte zu beachten. Eine unternehmerische Nutzung berechtigt bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug.


1. Variante „Mehrfachbeauftragung“:

Die Stadt beauftragt zunächst mehrere Architekturbüros mit den Leistungsphasen Grundlagenermittlung und Vorplanung (oder Teilen hiervon). Auf der Basis der vorgelegten Arbeiten wird der Gemeinderat dann die Planungsarbeiten vergeben.

Seitens der Büros muss bis zum 12.11.2018 folgendes aus dem Leistungsbild der HOAI vorgelegt werden:
  • Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts.
  • Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
  • Kostenschätzung nach DIN 276
Für diese Leistungen zahlt die Stadt Schönau im Schwarzwald ein Honorar in Höhe von 10.000-15.000 € netto (Grundlage HOAI, Baukosten ca. 1,3 Mio. € netto).

Der Gemeinderat legt die zu beteiligenden Büros fest. Diese werden wie folgt angeschrieben:

Falls Ihr Büro Interesse an den für das MTB-Haus zu erbringenden Architektenleistungen hat, bitten wir Sie um folgendes:

  • Hat Ihr Büro die Kapazität für die im Terminplan genannten Planungsleistungen?
  • Nennen Sie uns bitte Referenzobjekte.
  • Wie sehen Ihre Honorarvorstellungen aus? (Honorarzone, Teilleistungssätze, etc.).

Wir erwarten im Auftragsfall, dass Sie bei der Durchführung die bei kommunalen Auftraggebern üblichen Kommunalen Einheitlichen Vordrucke – KEV– verwenden.
Der Architektenvertrag wird auf der Grundlage des Kommunalen Vertragsmusters – KVM Gebäude – geschlossen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Steinebrunner und der Unterzeichner gerne zur Verfügung.

2. Variante „direkte Beauftragung“:
Die Stadt fordert mehrere Architekturbüros auf und entscheidet dann auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen.
Angefordert werden die Leistungsbedingungen, die erbrachten Referenzobjekte und eine Erklärung, die Leistungen auch im geforderten Zeitraum erbringen zu können.

3. Variante „Wettbewerb“:
Wegen der zeit- und kostenintensiven Durchführung eines Wettbewerbs rät die Verwaltung von dieser Variante ab.

Die Verwaltung favorisiert die Variante „Mehrfachbeauftragung“.
Darstellung des Standorts mit einer beispielhaften Bebauung als Platzhalter im städtebaulichen Kontext:

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönau im Schwarzwald sucht den geeigneten Planer über eine Mehrfachbeauftragung. Aufgefordert werden folgende Architekturbüros:

Freie Architekten Brüderlin und Klemm, Schopfheim
moser ARCHITEKTEN, Lörrach
Böttcher & Riesterer Architekten Partnerschaft, Efringen-Kirchen
HARTER + KANZLER, Freie Architekten BDA - Part GmbB, Freiburg im Breisgau
Böwer Eith Murken Vogelsang Architekten Part GmbB, Freiburg im Breisgau
 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan der Stadt Schönau im Schwarzwald sind 100.000 € für dieses Projekt eingestellt.
Die maximale Anzahl der zu beteiligenden Architekten richtet sich nach dem ausgelobten Honorar und der Anzahl der Büros.
Die Verwaltung geht davon aus, dass nicht alle angeschriebenen Büros Zeit haben, die geforderten Leistung fristgerecht zu erbringen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Steinebrunner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Besonders erwähnt er, dass die zwei Schönauer Architekturbüros wegen der starken Arbeitsbelastung momentan nicht in der Lage seien, das MTB-Haus zu planen. Diese Auskünfte hätten die Büros vorweg auf Anfrage erteilt.

Stadtrat Anschütz spricht die Variante „Wettbewerb“ an, mit dem nach seiner Ansicht die optimale Lösung für das Bauvorhaben gefunden werden könnte. Er möchte wissen, mit welche Mehrkosten diese Variante gegenüber der Variante „Mehrfachbeauftragung“ verursache.
Der Vorsitzende erwidert, dass für ihn beim Vergleich der beiden Varianten weniger die Kosten als der Zeitplan im Vordergrund stünden. Ein Wettbewerb würde wesentlich mehr Zeit beanspruchen, so dass der vorgegebene Fertigstellungstermin für das Gebäude (Frühjahr 2021) mit größter Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten werden könnte.
Zudem sei der Gemeinderat bei der Mehrfachbeauftragung freier in seiner Entscheidung.

In der weiteren Aussprache sprechen sich die Stadträte Locker und Knobel sowie die Stadträtinnen Münzer und Thoma-Garbe für die Variante „Mehrfachbeauftragung“ aus.

Beschluss

Die Stadt Schönau im Schwarzwald sucht den geeigneten Planer über eine Mehrfachbeauftragung. Aufgefordert werden folgende Architekturbüros:

Freie Architekten Brüderlin und Klemm, Schopfheim
moser ARCHITEKTEN, Lörrach
Böttcher & Riesterer Architekten Partnerschaft, Efringen-Kirchen
HARTER + KANZLER, Freie Architekten BDA - Part GmbB, Freiburg im Breisgau
Böwer Eith Murken Vogelsang Architekten Part GmbB, Freiburg im Breisgau

Im Falle von Absagen der aufgeforderten Architekturbüros wird die Verwaltung ermächtigt, ersatzweise weitere geeignete Büros zur Angebotsabgabe aufzufordern.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Nahwärmenetz Gymnasium (Hackschnitzelheizung); Ergebnispräsentation der endura kommunal GmbH, Freiburg im Breisgau zur Begleitung der Stadt Schönau im Schwarzwald als unabhängiger Dritter in: a) Fragen der Netzbewertung b) Fragen der Technik c) juristischen Fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 6

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 26.02.2018 hat der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald im Hinblick einer eventuellen Abgabe des Nahwärmenetzes Gymnasium an die Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH (EWS) folgende Aufträge vergeben:

  • Auftrag zur Bewertung des Wärmenetzes und der Wärmeerzeugung für die Stadt Schönau im Schwarzwald (endura Kommunal GmbH, Freiburg)
    • Dabei geht es um die Ermittlung eines angemessen Verkaufspreises, da die Gemeinde Vermögensgegenstände nach § 92 GemHVO nur zu ihrem vollen Wert veräußern darf.
    • Neben der Ermittlung eines Verkaufspreises für das Wärmenetz soll auch eine Einschätzung darüber gegeben werden, zu welchen Kosten die Gemeinde heute Wärme erzeugt. Damit soll eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Angebot der EWS ermöglicht werden.
    • Dieser Auftrag beinhaltet auch die Koordination der beiden weiteren Aufträge.

  • Auftrag zu technischen und betriebstechnische Fragen
(dme-consult GmbH, Rosenheim)
    • Dabei geht es um die Bewertung der Bestandsanlage in technischen und betriebstechnischen Fragen.

  • Auftrag zur rechtlichen Beratung (STERR-KÖLLN & Partner mbH, Freiburg)
    • Dabei geht es um eine Beratung in allen rechtlichen Fragestellungen wie z.B.
      • Pflicht zur Ausschreibung ?
      • Rechtliche Regelung von Entgelten und Eigentumsgrenzen
      • Ausgestaltung von Gestattungsverträgen
Gemäß § 107 GemO soll vor der Beschlussfassung durch den
Gemeinderat das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen
eingeholt werden. Der Beschluss bzw. der Gestattungsvertrag ist nach
§ 108 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.


Die Arbeit der Sachverständigen ist abgeschlossen und somit kann dem Gemeinderat Bericht erstattet werden:

  • Bewertung des Wärmenetzes und der Wärmeerzeugung für die Stadt Schönau im Schwarzwald (endura Kommunal GmbH, Freiburg)
    • Hier wird Herr Daniel Krauß dem Gemeinderat die wesentlichen Ergebnisse mittels einer Power-Point-Präsentation vorstellen.
    • Hinweis: In der Sitzung vom 18.12.2017 wurden die Wärmekosten, auf Basis der von der Verwaltung erhobenen Investitionskosten, mit 7,53 Cent/kWh dargestellt. Vom Büro endura Kommunal wurde der Wärmepreis mittels einer Vollkostenrechnung berechnet. Das Ergebnis wird Herr Krauß dem Gemeinderat in der Sitzung erläutern.

  • Technische und betriebstechnischen Fragen
(dme-consult GmbH, Rosenheim)
    • Der Abschlussbericht des Büros dme-consult GmbH liegt vor und wird dem Gemeinderat vollumfänglich als Anlage zur Verfügung gestellt. Hier werden die wesentlichen Punkte zusammengefasst:
      • Heizzentrale:
        • Der Gasbrenner wurde innerhalb der Revision in Teilen erneuert.
        • Befüllung: Frischwasser statt aufbereitetes Wasser, bedenklich da anlagenkritisch
        • Hydraulische Einbindung: hydraulische Anlagenverknüpfung erscheint überarbeitungswürdig
        • Zustand allgemein: dem Alter und Wartungszustand angemessen
      • Wärmenetz:
        • vorwiegend: Kunststoffmantelrohr-Verbundsystem = zur Ortung von Leckagen geeignet, gute Dämmung
        • teilweise: einfaches Kunststoffrohrsystem = keine Leckageortung; Schwachstelle des Netzes, sollte ausgetauscht werden
      • Rathaus:
        • Heizkreis intern: gute Spreizung (Wärmeversorgung bzw. Differenz Vorlauf/Rücklauf) à erhebliches Optimierungspotential
        • Unterverteilung DRK: schlechte Spreizung
        • Leitung zum Gymnasium: schlechte Spreizung
        • Anbindung Talstr. 20: schlechte Spreizung
      • Schadstoffausstoß:
        • Der vorhandene Kessel ist aus dem Jahr 2006. Nach der BimSchV muss die Außerbetriebnahme oder die Nachrüstung spätestens zum 31.12.2024 erfolgen. Die vom Gutachter angeregte Konsultation des zuständigen Schornsteinfegers konnte aus zeitlichen Gründen noch nicht erfolgen.
      • Ausbaupotential der vorhandenen Anlage
        • Mit der vorhandenen Anlage kann ein Wärmeabsatz von ca. 450.000 kWh pro Jahr erzeugt werden (autonome Lösung). Bei einer Optimierung der vorhandenen Anlage, könnte der Wärmeabsatz etwa verdreifacht werden. Hier wären allerdings Investitionskosten in nicht bezifferter Höhe erforderlich.
Aussagen über den Wärmeabsatz bei einer Verbundlösung können an dieser Stelle nicht getroffen werden, da die entsprechenden Parameter nicht bekannt sind.

      • Zusammenfassung:
        • Die Kesselanlagen wurden in der Vergangenheit regelmäßig gewartet und entsprechenden Revisionen unterzogen. Sie befinden sich in einem guten Zustand. Die Funktionsfähigkeit und folglich Betriebslaufzeit ist erfahrungsgemäß über den AfA Horizont anzusetzen.
        • Der Hackschnitzelbunker (mobile Anlagenteile) sowie die Zuführung zum Kessel befinden sich in einem ordentlichen und funktionalen Zustand.
        • Die hydraulische Verrohrung innerhalb der Energiezentrale ist in Teilen logisch nicht reproduzierbar und überarbeitungswürdig.

  • Rechtliche Beratung (STERR-KÖLLN & Partner mbH, Freiburg)
    • Die Fragestellungen aus dem Auftrag wurden wie folgt beantwortet:
      • Pflicht zur Ausschreibung?
Eine etwaige Veräußerung des bestehenden Nahwärmenetzes ist ohne Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens möglich und ist auch nicht ausschreibungspflichtig.
      • Rechtliche Regelung von Entgelten und Eigentumsrechten
Ein Kaufvertrag kann erst nach einem entsprechenden Beschluss durch den Gemeinderat erstellt werden. Ein anteiliger Verkauf des Gebäudes (Heizraum) und des Grundstücks (Bunker) ist nicht sinnvoll (kein Verkauf von Grundvermögen bzw. keine Belastung des Grundbuchs). Lediglich die für den Betrieb des Nahwärmenetzes erforderlichen Betriebsvorrichtungen wie
        • Hackschnitzelkessel; Firma Schmid mit 240 kW Leistung
        • Gas-Kessel; Firma Buderus mit 230 – 280 kW Leistung
        • Pufferspeicher; 2 x 2.000 Liter
        • Netzpumpen
        • Wärmeleitungen
        • mobile Anlagenteile des Hackschnitzelbunkers
könnten Gegenstand eines Kaufvertrages sein. Der Heizraum und der Hackschnitzel-Bunker würden im Eigentum der Stadt verbleiben und an die EWS Schönau vermietet werden. Der Mietertrag muss die Aufwendungen für die Abschreibungen ausgleichen.
      • Ausgestaltung von Gestattungsverträgen
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung den „Gestattungsvertrag zur Verlegung von privaten Wärmeleitungen in Stadtgrundstücken“ erst nach Durchführung eines gesonderten Wettbewerbsverfahrens abzuschließen. Von der Kanzlei STERR-KÖLLN wird ein solcher  Gestattungsvertrag für das Nahwärmenetz Schönau erarbeitet. Dieser wird dem Gemeinderat in einer späteren Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
      • Befangenheit
Im Rahmen der rechtlichen Beratung wurden auch evtl. Befangenheitsgründe der Mitglieder des Gemeinderats geprüft. Bei Stadtrat Sebastian Sladek wird von einer Befangenheit nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) ausgegangen, so dass Herr Sladek weder beratend noch entscheidend in Sachen Nahwärmenetz mitwirken kann.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Gutachten zur Kenntnis.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verweist zunächst auf den ausführlichen Sachverhalt der Sitzungsvorlage, ehe er Projektleiter Daniel Krauß von der Firma endura Kommunal GmbH herzlich willkommen heißt.

Im Folgenden wird dem Gemeinderat von Herrn Krauß mittels einer Power-Point-Präsentation das Ergebnis der Bewertung des Wärmenetzes und der Wärmeerzeugung detailliert vorgestellt und erläutert. Demnach seien bei der Wertbeurteilung das Verfahren „Rückgerechneter Buchwert“ und das „Ertragswertverfahren“ zugrunde gelegt worden.
Beim rückgerechneten Buchwert werde auf der Basis des Anlagevermögens rechnerisch der aktuelle Wert der Anlage ermittelt, während beim Ertragsverfahren auf der Basis der „Geldströme“ ermittelt werde, was die Anlage einbringe.
Nach dem Buchwertverfahren liege der Wert der Anlage aktuell bei 110.000 Euro und beim Ertragswertverfahren, welches die Stadt in der Regel anwende, bei zirka 105.000 Euro. Außerdem habe die Vollkostenrechnung ergeben, dass bei der Anlage die Kosten für die Erzeugung der Wärme bei 12,02 Cent/kWh liegen.
 
Als zusammenfassendes Ergebnis wird von Herrn Kraus festgehalten, dass ein Betrieb der Anlage durch Dritte denkbar sei, wenn

  1. beim Verkauf der Wärmeversorgung mindestens 100.000 Euro erzielt werden und
  2. die Wärmeerzeugungskosten bei der alternativen Lösung (Vollkosten) günstiger als 12 Cent/kWh (brutto) sind.

Stadträtin Münzer führt aus, dass der Neuwert der Anlage bei 440.000 Euro liege und mit dem Gutachten ein Zeitwert von nur noch 110.000 Euro ermittelt wurde. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf § 92 Abs. 1 GemO, wonach die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußern darf.
Der Vorsitzende erwidert, dass in der heutigen Sitzung nicht über den Verkauf der Anlage entschieden werde und es beim Prüfauftrag an die Firma endura Kommunal GmbH um die Feststellung des Werts des Nahwärmenetzes gegangen sei.
Kassenverwalter Stähle ergänzt, dass die Anlage heute 440.000 Euro kosten würde. Die Herstellungskosten der Anlage hätten seinerzeit rund 345.000 Euro betragen.
Auf Frage von Stadträtin Münzer erläutert Bauamtsleiter Steinebrunner, dass es sich bei den im Abschlussbericht zur technischen Bestandbewertung aufgezeigten Modernisierungsvorschlägen  um wertvolle Hinweise handele, mit denen die Heizzentrale perspektivisch modernisiert und den zukünftig geltenden Bestimmungen der Bundesimmissionsschutz-Verordnung angepasst werden kann. Insgesamt gesehen befinde sich die Heizzentrale in einem guten Zustand.
Stadtrat Anschütz sieht dies ebenso. Für ihn werde durch das Gutachten ein guter Zustand der Anlage bestätigt, aufgrund des technischen Fortschritts sei diese jedoch in dem einen oder anderen Punkt verbesserungsbedürftig.
Auf Frage von Stadtrat Schröder wird vom Vorsitzenden bestätigt, dass eine etwaige Veräußerung des bestehenden Nahwärmenetzes ohne Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens möglich und auch nicht ausschreibungspflichtig ist.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Gutachten zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2018_06_25 Abschlussbericht DME.pdf

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7. Mensa Gymnasium - Anpassung der Essenspreise zum 01.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 7

Sachverhalt

Ab Oktober 2010 wird die Mensa des Gymnasiums Schönau von der Stadt Schönau im Schwarzwald in Eigenregie betrieben. Während in der Zeit von Oktober 2010 bis einschließlich 03.02.2011 das Essen vom Altenheim Todtnau geliefert wurde, wird ab dem 07.02.2011 die Mensa als Frischeküche mit eigenem Personal betrieben. Das vom Altenheim Todtnau gelieferte Essen wurde für 4,30 € verkauft und ab dem 07.02.2011 beträgt der Preis für ein Schüler-Mittagessen 4,00 €.

Ziel der Stadt ist es, dass die Personalkosten, der Materialeinkauf und die allgemeinen Sachkosten (Beschaffungen, Unterhaltungskosten, Kleidung, Verbrauchsmittel, Reisekosten) durch die Verkaufserlöse, Aktionen wie Schulfest und Mensadiner sowie Spenden gedeckt werden (Abrechnungskreis 1). Die weiteren Kosten wie Gebäudeunterhaltung, Abschreibungen, Investitionen (Geräte), Verwaltungskosten und Zusatzkosten LEO (Abrechnungssystem) werden zu 100 % von der Stadt Schönau im Schwarzwald getragen.

Bis zum Jahr 2014 konnte das Ziel, dass sich der Abrechnungskreis 1 selbst deckt, erreicht werden. Ab dem Jahr 2015 rutschte der Abrechnungskreis 1 durch ein Defizit von 13.795,06 € ins Minus. Seitens der Verwaltung wurden in Absprache mit der Schulleitung mehrere Maßnahmen ergriffen, um sowohl Personal- als auch Sachkosten zu reduzieren. Dadurch konnte das Defizit 2016 auf 4.539,65 € vermindert werden. Diese Maßnahmen sind jedoch weitestgehend ausgereizt und die Einsparpotentiale sind ausgeschöpft. Im Jahr 2017 stieg das Defizit wieder auf 9.595,23 €.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Verkaufspreis für ein Schüler-Mittagessen seit dem 07.02.2011 unverändert bei 4,00 € liegt. Sämtliche Tariferhöhungen und Preissteigerungen der Lieferanten wurden nicht weitergeben. Außerdem sinken seit dem Schuljahr 2016/2017 die Schülerzahlen, so dass die Fixkosten auf weniger Abnehmer verteilt werden können.

Verteilt man den ungedeckten Aufwand des Jahres 2017 aus dem Abrechnungskreis 1 von 9.595,23 € auf 10.879 Gesamt-Mittagessen, ergibt sich damit ein Zuschussbedarf von 0,88 € je Mittagessen. Hier sieht die Verwaltung zwischenzeitlich dringenden Handlungsbedarf, da lediglich 19,29 % der Schüler aus der Stadt Schönau im Schwarzwald kommen. Deshalb schlägt die Verwaltung eine Erhöhung des Essenspreises für Schüler-Mittagessen von mindestens 0,20 € je Essen vor. Dies ist aus dem geschilderten Sachverhalt geboten und erscheint sozial auch vertretbar.

Ohne Spenden (rund 0,86 € / Schüler-Mittagessen) und die Unterstützung der Schule (rund 0,21 € / Schüler-Mittagessen) würde sich der Zuschussbedarf um weitere 1,07 € / Schüler-Mittagessen erhöhen.

Weitere Informationen können aus der angefügten Präsentation entnommen werden, welche dem Elternbeirat des Gymnasiums Schönau am 04.07.2019 vorgestellt wird.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Preis für ein Schüler-Mittagessen ab dem 01.09.2018 um mindestens 0,20 € zu erhöhen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Bei rund 9.300 Schüler-Mittagessen und einer Erhöhung von 0,20 € reduziert sich ab dem Haushaltsjahr 2019 das Defizit des Abrechnungskreises 1 der Mensa um 1.860 €.

Rechtslage

§ 78 GemO – Grundsätze der Erzielung von Erträgen
  1. soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für Ihre Leistungen
  2. im Übrigen aus Steuern

Vortrag/Diskussionsverlauf

Kassenverwalter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Ergänzend informiert der Vorsitzende, dass der Elternbeirat des Gymnasiums von Kassenverwalter Stähle am vergangen Mittwoch über die geplante Preiserhöhung in entsprechender Form informiert wurde. Die Erhöhung des Essenspreises habe dort Verständnis und Akzeptanz gefunden.

In der folgenden Aussprache wird die geplante Preiserhöhung von Stadträtin Münzer sowie den Stadträten Locker und Schlageter für gerechtfertigt und sozial verträglich bezeichnet.
Stadtrat Anschütz erklärt, dass es momentan noch etwas schwierig sei, die Stimmung der Gesamtelternschaft zur Preiserhöhung zu eruieren. Aufgrund einzelner Stimmen schließe er aber darauf, dass die geplante Essenspreiserhöhung von den Eltern überwiegend  akzeptiert werde.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Preis für ein Schüler-Mittagessen ab dem 01.09.2018 um 0,20 €  auf 4,20 € zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2018_09 Mensa Gymnasium_Anpassung Essenspreise_ Info Elterbeirat.pdf

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8. Wochenmarkt, Bewerbung von Familie Nicosia aus Todtnau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 8

Sachverhalt

Mit persönlicher Vorsprache vom 12.06.2018 bewirbt sich die Familie Elizabeta und Giuseppe Nicosia aus Todtnau um einen Standplatz auf dem Wochenmarkt.
Die Familie Nicosia handelt mit Obst, Gemüse und sonstigen Lebensmitteln aus Sizilien. Sie haben einen offiziellen Gewerbebetrieb bei der Stadt Todtnau angemeldet und sind auch auf dem dortigen Wochenmarkt, welcher an Samstagen stattfindet, vertreten.
Die Antragsteller sind gerne bereit, sich unverbindlich an einem Freitag auf dem Wochenmarkt zu präsentieren.
Die Standplatzgröße kann von 4 bis 12 m reichen, je nach vorhandener Stellfläche.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat über den Antrag der Familie Nicosia auf Zulassung zum Wochenmarkt zu entscheiden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird vom Vorsitzenden mit ergänzenden Erläuterungen vorgetragen.
Während sich Stadtrat Schlageter gegen die Zulassung eines weiteren Obst- und Gemüsehändlers ausspricht, meinen Stadträtin Thoma-Garbe und Stadtrat Sladek dass der Wettbewerb auf dem Wochenmarkt durch die Stadt nicht reguliert werden sollte.
Stadtrat Strohmeier plädiert für die Zulassung der Familie Nicosia, mit der die Attraktivität des Marktes weiter gesteigert werden kann.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Familie Nicosia mit ihrem Obst- und Gemüsestand auf dem Wochenmarkt zuzulassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss bei einer Nein-Stimme (Stadtrat Schlageter)

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9. Beratung der Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 19.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 9

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen zur nächsten öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung sind in der Anlage beigefügt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 19. Juli 2018 bekannt gegeben.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden eingehend erläutert.
Zu den Tagesordnungspunkten mit Beschlussanträgen fasst der Gemeinderat die nachfolgenden Beschlüsse:

Beschluss 1

Zu TOP 3:
Neuwahl zweiter Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden
Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird in der Verbandsversammlung dem Verwaltungsvorschlag folgen und für Bürgermeister Bruno Kiefer als zweiten Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden stimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Zu TOP 4:
Änderung des Flächennutzungsplanes - Flächen für Windenergieanlagen:
  • Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • Billigung des Planentwurfs und Beschluss zur Durchführung der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 3

Zu TOP 5:
Nasslagerplatz Schönenbuchen, Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden zur Rekultivierung des Nassholzlagerplatzes zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 4

Zu TOP 6:
Kanalsanierung nach der EKVO, Arbeitsvergabe
Der vorgeschlagenen Arbeitsvergabe an die Firma Walliser, Utzenfeld, für die weiteren Arbeiten zur Kanalsanierung nach der EKVO gem. dem ursprünglichen Angebot wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 5

Zu TOP 8:
Widmung des Almgasthauses Knöpflesbrunnen zum Standesamt
Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird in der Verbandsversammlung den Wunsch auf Widmung des Almgasthauses Knöpflesbrunnen zum Standesamt nicht befürworten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 6

Zu TOP 9:
Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz
Die Stadt Schönau im Schwarzwald nimmt den Prüfungsbericht vom 24.05.2018 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 7

Zu TOP 10:
Annahme von Spenden
Der Annahme der Geldspenden von insgesamt 1.512,00 € für die Buchenbrandgrundschule und den Buchenbrandkindergarten wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Beschlussvorlagen 2018-07-19 ÖS.pdf
Download K_2018-07-19 ÖS.pdf

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10. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 10
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10.1. Sommerfest 2018 mit Empfang der ehemaligen Schönauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 10.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn dankt allen Helferinnen und Helfern, die beim Sommerfest und beim Empfang der ehemaligen Schönauer mitgewirkt haben.
Das Fest habe allgemein positive Resonanz gefunden, weshalb er die Vereine aufmuntere, das Fest in zwei Jahren wieder zu veranstalten.
Mit den Vereinen finde zur Bewertung des Festes noch eine Nachbesprechung statt.

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11. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 11
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11.1. Bauarbeiten in der Bifangstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 09.07.2018 ö 11.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schlageter fragt an, ob für diese Maßnahme bereits eine Schlussrechnung vorliegt.
Bauamtsleiter Steinebrunner verneint die Frage. Die zurzeit laufenden Arbeiten betreffen nicht die Stadt, sondern den Zweckverband Breitbandversorgung des Landkreises Lörrach und die Elektrizitätswerke Schönau.

Datenstand vom 08.08.2018 14:08 Uhr