Datum: 04.06.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2018
3 Verkehrskonzept für den Innenstadtbereich
4 Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2017
5 Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2017
6 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz
7 Naturschutzrechtliches Ökokonto, Vereinbarung mit der Gemeinde Maulburg
8 Kurzinformationen der Verwaltung
8.1 Beleuchtung Ratssaal
8.2 Trinkwasserversorgung - Einbau UV-Anlage
8.3 Abnahme Feuerwehrleistungsabzeichen
8.4 Schönauer Sommerfest - Flyer
9 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
9.1 Freibad Schönau - ausstehende Arbeiten
9.2 Seniorenzentrum - Outdoorfitnessgeräte
9.3 Ladestation für Elektrofahrzeuge
9.4 Friedhof Schönau - Befahrung der Wege durch Steinmetze
9.5 Freibad Schönau - Absatz im Eingangsbereich
9.6 Schönauer Sommerfest - Beteiligung Klösterleverein

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin äußert ihren Unmut aufgrund der Erhöhung der Wasserpreise, welche sie ihrer Nebenkostenabrechnung 2017 entnehmen musste. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Erhöhung aufgrund einer ordentlichen Kalkulation zustande gekommen ist .  

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung am 15.05.2018 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. Auf Anfrage stellt Bürgermeister Schelshorn fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

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3. Verkehrskonzept für den Innenstadtbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 3

Sachverhalt

Aufgrund der unbefriedigenden Situation im Konfliktfeld „Talstraße-Rathausplatz-Schulhof“ möchte der Gemeinderat für die gesamte Innenstadt ein Verkehrskonzept erstellen lassen.
Vom Bauamt wurde dazu der beigefügte Übersichtsplan erarbeitet, in dem die Hauptproblemfelder des Innenstadtbereichs ausgewiesen sind.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt zu, dass auf der Grundlage des vorliegenden Übersichtsplans ein Verkehrskonzept für den Innenstadtbereich durch ein Planungsbüro erstellen zu lassen und hierzu erste Gespräche mit dem Büro dwd INGENIEUR GMBH zu führen.
 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor. Er berichtet, dass er mit der Verkehrsplanerin Alexandra Diewald vom Büro dwd Ingenieur GmbH in Kontakt steht. In Bezug auf die Parksituation im Stadtgebiet soll demnach ein weiträumigerer Bereich erfasst werden als dies im Übersichtsplan vorgesehen ist.
Stadtrat Anschütz will wissen, ob das das Büro genug Erfahrungen besitzt, um mögliche Fehler auszuschließen. Der Vorsitzende erklärt, dass das Büro bereits in ähnlichen Sachfragen in Steinen und Schopfheim tätig ist.
Stadträtin Münzer merkt an, dass eine Straßensperrung für sie nicht in Frage kommt. Entschleunigungsmaßnahmen würde sie befürworten. Der derzeitige Slalomkurs, welcher durch das Aufstellen von Blumenkübeln verursacht worden ist, komme in der Bevölkerung nicht gut an. Stadträtin Münzer sieht hier eher ein Gefährdungspotential. Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein Pilotprojekt handelt. Das Büro dwd Ingenieur GmbH wird, bei einer entsprechenden Beschlussfassung, eine neutrale Untersuchung durchführen.
Auf die Frage von Stadtrat Locker teilt der Vorsitzende mit, dass das Büro von der Stadt Planunterlagen und verschiedene Informationen, wie zum Beispiel zum Schulplatz, erhalten wird. Dies allerdings ohne Vorgaben seitens der Stadt. Es werden lediglich die Hauptproblemfelder dargestellt, welche dann vom beauftragten Büro wertneutral betrachtet werden. In diesem Zusammenhang wird auch der Platz des ehemaligen Haus des Gastes angesprochen. Bauamtsleiter Steinebrunner erwähnt, dass diese Thematik im Gemeinderat noch behandelt wird. Seitens des Gemeinderates ist hier eine Aussage zu treffen, was auf diesem Gelände geschehen soll.
Stadtrat Schröder bringt hinsichtlich des Schulhofes eine Erweiterung in Richtung katholischer Kirche bzw. in eine andere Richtung in die Diskussion ein.
Stadtrat Anschütz vertritt die Meinung, man solle zunächst einen ersten Vorschlag des Planungsbüros abwarten bevor im Gremium zu viel diskutiert wird.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt zu, dass auf der Grundlage des vorliegenden Übersichtsplans ein Verkehrskonzept für den Innenstadtbereich durch ein Planungsbüro erstellen zu lassen und hierzu erste Gespräche mit dem Büro dwd Ingenieur GmbH zu führen.
 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Verkehrskonzept-Innenstadt.pdf

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4. Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 4

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2017) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2017 zu ermitteln.




Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Aufwendungen






42110000
Unterhaltung Hochbehälter

2.000,00
1.023,39
42120000
Unterhaltung Rohrnetz

50.000,00
59.196,28
42210000
Unterhaltung Werkzeuge/Maschinen

0,00
0,00
42220000
Wasserzähler

3.000,00
6.548,13
42225330
Auflösung Wasserzähler

2.470,00
2.469,96
42410000
Aufwendungen Energie

16.000,00
16.539,97
42420000
Aufwand für Wasserversorgung

0,00
29,85
42430000
Aufwand für Abfallbeseitigungen

0,00
86,00
42450000
Aufwand für Gebäudereinigung

0,00
526,47
42460000
Gebäudeversicherung

310,00
315,79
42510000
Haltung von Fahrzeugen

0,00
42,02
42620000
Aus- und Fortbildung

280,00
140,00
42720000
Aufwendungen für EDV

0,00
252,95
42790000
Wasseruntersuchungen

1.100,00
2.852,63
42810000
Erwerb von Vorräten (u.a. Juraperlen HB)

1.800,00
7.877,90
44310000
Geschäftsaufwendungen 3)

47.930,00
10.816,73
44410000
Wasserentnahmeentgelt

16.000,00
12.644,49
44430000
Versicherungen

0,00
0,00
47140000
Abschreibungen

34.050,00
34.791,64
48110000
Verwaltungskostenbeitrag 2)

32.940,00
0,00
48110000
Warmmiete

3.000,00
3.000,00
48112500
Werkhofarbeiter 1)

35.000,00
0,00
48112500
Werkhoffahrzeug 1)

1.000,00
0,00
48116100
Darlehenszinsen

11.000,00
11.005,04
91222000
Umlage Steuerungsleistungen 2)

0,00
7.081,07
93112504
Umlage Serviceleistungen 2)

0,00
14.548,31
92611000
ILV Personalstunden Bauhof 1)

0,00
46.567,50
93112500
ILV Fuhrpark Bauhof 1)

0,00
2.460,00
98110000
Kalkulatorische Zinsen

2.920,00
1.310,18



260.800,00
242.126,30

1)         Leistungen Werkhof
Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf KLR-Konten 92611000 und 93112500

2)         Verwaltungskosten
Planung auf Aufwandskonto 48110000 – Ist Steuerungs- und Serviceleistungen durch Verrechnungsmodell auf KLR-Konten 91222000 und 93112504




Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Erträge






31611000
Auflösung Zuweisungen vom Land

470,00
0,00
31617000
Auflösung Zuweisungen private Untern.

0,00
72,67
31617000
Auflösung Beiträge

7.180,00
4.250,00
33210000
Benutzungsgebühren

257.700,00
253.123,86
34210000
Erträge aus Verkauf

9.000,00
19.225,77
35910000
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
190,40



274.350,00
276.862,70




Kalkulation
Ergebnis

Ergebnis







Erträge 2017

274.350,00
276.862,70

Aufwendungen 2017

260.800,00
242.126,30



13.550,00
34.736,40

abzüglich Kostenunterdeckung 2014
-13.550,00
-13.550,00

gebührenrechtliches Ergebnis 2017

0,00
21.186,40

Im Jahr 2017 wurde eine um Ausgleichsbeträge bereinigte Kostenüberdeckung von 21.186,40 € erzielt. Für die 3) Digitalisierung der Bestandspläne waren 45.000,00 € im Haushaltsplan bzw. in der Kalkulation vorgesehen. Im Jahr 2017 wurden jedoch lediglich Abschlagszahlungen von 7.815,13 € geleistet. Die Restkosten für diese Maßnahme fallen voraussichtlich im Jahr 2018 an, sind in der dortigen Kalkulation allerdings nicht berücksichtigt, so dass für das Jahr 2018 mit einer Kostenunterdeckung zu rechnen ist.

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
 
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2017 in Höhe von 21.186,40 € fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 21.186,40 € wird der Ergebnishaushalt des Jahres 2017 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenunterdeckung).

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Schäuble stellt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor. Eine zeitnahe Information des Gemeinderates war angestrebt. Über die Verwendung des Überschusses ist vom Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass die anstehende Digitalisierung voraussichtlich im laufenden Jahr zu einer Unterdeckung führen wird, welche mit der jetzt festgestellten Überdeckung verrechnet werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2017 in Höhe von 21.186,40 € fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 5

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2017) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2017 zu ermitteln.





Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Kostenstelle
Aufwendungen







42120000
53800101
Unterh. des sonst. unbewegl. Vermögens 3)

268.750,00
141.535,85
43130000
53800102
Zuweisungen an den GVV (Abwasseruml.) 3)

296.450,00
233.534,91
47140000
53800101
Abschreibungen

66.350,00
66.579,74
48112500
53800101
Werkhofarbeiter 1)

300,00
0,00
48116100
53800101
Darlehenszinsen

19.960,00
19.967,05
91222000
53800101
Umlage Steuerungsleistungen 2)

0,00
15.545,07
93112504
53800101
Umlage Serviceleistungen 2)

0,00
31.937,91
92611000
53800101
ILV Personalstunden Bauhof 1)

0,00
945,00
93112500
53800101
ILV Fuhrpark Bauhof 1)

0,00
41,80
98110000
53800101
Kalkulatorische Zinsen

1.740,00
1.751,52




653.550,00
511.838,85

1)         Leistungen Bauhof
Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf KLR-Konten 92611000 und 93112500

2)         Verwaltungskosten
bisher keine Berücksichtigung in der Kalkulation – Ist Steuerungs- und Serviceleistungen durch Verrechnungsmodell auf KLR-Konten 91222000 und 93112504






Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Kostenstelle
Erträge







31611000
53800101
Auflösung Zuweisungen vom Land

8.720,00
8.718,18
31617000
53800101
Auflösung Zuweisungen private Untern.

0,00
117,59
31617000
53800101
Auflösung Beiträge

31.990,00
31.989,52
33210000
53800101
Benutzungsgebühren

520.740,00
503.294,57
35910000
53800101
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
0,00
38110000
53800101
Straßenentwässerungsanteil

73.490,00
57.240,05




634.940,00
601.359,91




Kalkulation
Ergebnis


Ergebnis









Erträge 2017

634.940,00
601.359,91


Aufwendungen 2017

653.550,00
511.838,85




-18.610,00
89.521,06


zuzüglich Kostenunterdeckung 2013
8.428,17
8.428,17


zuzüglich Kostenunterdeckung 2014

10.339,62
10.339,62


gebührenrechtliches Ergebnis 2017

157,79
108.288,85


Im Jahr 2017 wurde eine um Ausgleichsbeträge bereinigte Kostenüberdeckung von 108.288,85 € erzielt.

3) Für diese doch deutliche Kostenüberdeckung gibt es mehrere Gründe:

  1. Die Abwasserumlage an den GVV Schönau im Schwarzwald lag um 62.915,09 € unter dem kalkulierten Ansatz, da statt geplanter Kanalsanierungsmaßnahmen von 149.000,00 € lediglich Sanierungen für 104.734,01 € durchgeführt wurden. Außerdem wurde die Umlage mit der Stadt Todtnau für die Jahre 2016 und 2017 im Jahr 2017 abgerechnet, so dass hier wesentliche Mehreinnahmen zu verzeichnen waren (Einmaleffekt – die zukünftige Abrechnung erfolgt periodengerecht).

  1. Für die Kanalsanierung Bifangstraße waren 170.000,00 € im Haushaltsplan bzw. der Kalkulation vorgesehen. Im Jahr 2017 wurden wegen der bekannten Verzögerungen lediglich Abschlagszahlungen von 57.000,00 € geleistet. Die Restkosten für diese Maßnahme fallen voraussichtlich im Jahr 2018 an, sind in der dortigen Kalkulation allerdings nicht berücksichtigt, so dass für das Jahr 2018 mit einer Kostenunterdeckung zu rechnen ist.
 
  1. Für die Kanalsanierung „Im Grün“ waren 59.000,00 € im Haushaltsplan bzw. der Kalkulation vorgesehen. Diese Maßnahme wurde noch nicht begonnen bzw. zum jetzigen Zeitpunkt kann auch nicht abgeschätzt werden, bis wann mit einer Realisierung zu rechnen ist, so dass hier eine „echte“ Kostenüberdeckung vorliegt.

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
 
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2017 in Höhe von 108.288,85 € fest.

Rechtslage

Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 108.288,85 € wird der Ergebnishaushalt des Jahres 2017 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenunterdeckung).

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Schäuble stellt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor.
Stadträtin Münzer erkundigt sich, ob ein Teil des Überschusses für die Arbeiten in der Bifangstraße verwendet wird. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass der Gemeinderat hierüber separat beschließen wird. Die erzielten Überschüsse können nicht an einem speziellen Projekt festgemacht werden.
Stadtrat Knobel weist darauf hin, dass es bei der tabellarischen Ergebnisdarstellung anstelle Kostenunterdeckung Kostüberdeckung heißen müsste.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2017 in Höhe von 108.288,85 € fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald ist Mitglied des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau im Schwarzwald. In § 2 Abs. 1 b) der Verbandssatzung ist das Haushalts-, Abgaben-, Kassen- und Rechnungswesen als Erledigungsaufgabe des Gemeindeverwaltungsverbands definiert. Da aber aufgrund der speziellen Verbandsstruktur nur eine gemeinsame Umstellung aller Verbandsgemeinden zu einem wirtschaftlichen und praxistauglichen Ergebnis führt, wurde die Verbandsverwaltung mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 24.07.2014 beauftragt das „Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen“ zum 01.01.2016 beim Gemeindeverwaltungsverband und dessen Mitgliedsgemeinden einzuführen.        

Nach Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist zum Beginn des ersten Haushaltsjahres, in dem das neue Haushaltsrecht angewendet wird, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. In dieser sind die zum Stichtag der Aufstellung vorhandenen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen (§ 62 Abs. 1 GemO).

Die Eröffnungsbilanz besteht aus der

  • Vermögensrechnung (Bilanz, § 52 GemHVO)
  • einem Anhang (u.a. § 53 GemHVO)

und als Anlagen zum Anhang (§ 95 Abs. 3 GemO) aus

  • einer Vermögensübersicht (§ 55 Abs. 1 GemHVO)
  • einer Übersicht über die Verbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 GemHVO)

und einer Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen (§ 42 GemHVO – Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre).
In der Jahresrechnung 2015 wurden keine Haushaltsreste gebildet. Entsprechende Mittel wurden im Haushaltsplan 2016 nochmals neu veranschlagt.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat mit Beschluss vom 29.05.2017 die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 festgestellt. Die festgestellte Eröffnungsbilanz wurde mit Schreiben vom 23.06.2017 der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach zur Prüfung vorgelegt.

Mit der Prüfung wurde im Oktober 2017 begonnen. Die Prüfung wurde sowohl im Landratsamt Lörrach als auch vor Ort bei der Kasse des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau im Schwarzwald durchgeführt. Der Prüfungsbericht datiert auf den 16.05.2018.
Über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts ist gemäß § 114 Abs. 4 i.V.m. § 43 Abs. 5 der Gemeindeordnung der Gemeinderat zu unterrichten. Das Gesamturteil wird dem Gemeinderat in dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.

III.        Gesamturteil
Unsere Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Schönau im Schwarzwald hat einen positiven Ge­samteindruck vermittelt. Das Erheben der Daten sowie die Bewertung zeigen ein hohes Maß an Fachkenntnissen. Die in den Bewertungsrichtlinien der Stadt Schönau im Schwarzwald dar­gestellten Wertansätze wurden nachvollziehbar begründet.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für un­ser Prüfungsurteil darstellt. Zusammenfassend und in Gesamtwürdigung aller geprüfter Sachverhalte und Unterlagen sind wir der Überzeugung, dass die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schönau im Schwarzwald zum 01.01.2016 nebst Anhang ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage der Gemeinde vermittelt.

Es ergibt sich nur geringfügiger Berichtigungsbedarf für die Eröffnungsbilanz gem. § 63
       GemHVO in den Bereichen „Unbebaute Grundstücke", „Bebaute Grundstücke“,        „Infrastrukturvermögen“ sowie bei „Sonstige Beteiligungen für Kapitaleinlagen“.

       Senn



Der vollständige Prüfungsbericht ist als Anlage diesem Tagesordnungspunkt beigefügt. Fragen des Gemeinderats werden gerne beantwortet. Der sich aus der Prüfung ergebende Korrekturaufwand beläuft sich auf 7.666,31 €. Dies entspricht einer Erhöhung des ursprünglichen Eigenkapitals von 0,04%. Da die Anlagenbuchhaltung des Jahres 2017 bereits abgeschlossen ist, wurden die erforderlichen Korrekturen auf den 01.01.2018 vorgenommen.

Anlage
Bezeichnung
Buchwert
Migration
Buchwert
korrigiert
Berichtigung
EöB
400010000398
Kirchbühlstraße1a – Flst.-Nr. 1013 (Trafostation)
1.030,00
103,00
-927,00
400010000399
Tannenweg – Flst.-Nr. 1067/2 (Trafostation)
180,00
18,00
-162,00
400020000297
OS_025 Ledergasse – Flst.-Nr. 173
1.389,00
13.890,00
12.501,00
400010000082
Bahnhofstraße – Flst.-Nr. 25/10 (Trafostation)
120,00
12,00
-108,00
400010000328
Luisenstraße – Flst.-Nr. 255/3 (Trafostation)
100,00
10,00
-90,00
400010000315
Wiese – Flst.-Nr. 299
120,00
12,00
-108,00
400010000236
Gelbenboden – Flst.-Nr. 309/3
765,00
153,00
-612,00
400010000323
Untere Mühlmatt – Flst.-Nr. 335
335,00
330,00
-5,00
400010000104
Heidekopfweg – Flst.-Nr. 519/2
643,00
0,00
-643,00
400010000381
Neustadtstraße – Flst.-Nr. 932
932,00
73,00
-859,00
400050000002
Stammeinlage Wirtschaftsregion Südwest GmbH
1.570,69
250,00
-1.320,69

 
7.184,69
14.851,00
7.666,31

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht vom 24.04.2018 zur Kenntnis.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt auszugsweise den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor und erwähnt, dass die Prüfung innerhalb der Jahresfrist erfolgt ist. Die Abweichung liegt lediglich bei 0,04 %, wodurch das Eigenkapital sogar noch erhöht wird. Alles in allem kann von einem sehr positiven Ergebnis gesprochen werden.
Stadträtin Hierholzer spricht ein besonderes Lob an das Personal aus, welches mit der Erarbeitung der Eröffnungsbilanz beschäftigt war und damit eine riesige Arbeit hatte.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht vom 24.04.2018 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 154_Schönau_Prüfbericht Eröffnungsbilanz.pdf

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7. Naturschutzrechtliches Ökokonto, Vereinbarung mit der Gemeinde Maulburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Maulburg kann im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Gewerbegebiet West“ im Plangebiet die Eingriffe, welche ursprünglich mit insgesamt 715.400 Ökopunkten bewertet wurden, nicht ausgleichen.
Auf Antrag der Gemeinde Maulburg wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 12.09.2016 einstimmig beschlossen, die Ökopunkte zum Preis von 357.700 € an die Gemeinde Maulburg zu verkaufen. Für das Kaufgeschäft wurde mit der Gemeinde Maulburg eine entsprechende privatrechtliche Vereinbarung abgeschlossen (siehe Anlage).

Die Gemeinde Maulburg steht zwischenzeitlich kurz davor, eine zweite Offenlage für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet West“ zu beschließen. Diese Notwendigkeit ergibt sich nach der Einschätzung der Juristen zum einen durch verschiedene Planänderungen, welche sich durch die in der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen ergeben haben, und zum anderen aus Gründen der Rechtssicherheit.
Die Gemeinde Maulburg hat diesbezüglich auch den Umweltbericht und die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung überarbeitet und kommt nun zu dem Ergebnis, dass voraussichtlich rund 216.463 zusätzliche Ökopunkte benötigt werden.

Die Gemeinde Maulburg fragt nun an, ob sie die zusätzlich benötigten Ökopunkte ebenfalls vom naturschutzrechtlichen Ökokonto der Stadt erwerben kann.
 
Vor Abschluss der Vereinbarung wurde mit der Gemeinde Maulburg mündlich vereinbart, dass die endgültige Abrechnung dann erfolgt, wenn das genaue Delta bekannt ist.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, der Gemeinde Maulburg die zusätzlich benötigten 216.000 Ökopunkte zum Kaufpreis von 108.231,50 Euro (0,50 Euro pro Ökopunkt) zu verkaufen.
Die mit der Gemeinde Maulburg abgeschlossene privatrechtliche Vereinbarung ist entsprechend zu ergänzen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor und erwähnt, dass die Stadt Schönau aktuell über 1,119 Mio. Ökopunkte verfügt. Die Kernzonenflächen des Biosphärengebietes könnten zu einem späteren Zeitpunkt als Bannwald ausgewiesen werden, was zusätzliche Ökopunkte ergeben würde.
Die Äußerung von Stadtrat Locker, dieses Thema sei damals kontrovers diskutiert worden, wird von Bürgermeister Schelshorn verneint. Der Gemeinderat hatte sich damals einstimmig zu einem Verkauf von Ökopunkten an die Gemeinde Maulburg entschieden. Erst bei späteren Anfragen Dritter  ging man diesbezüglich auf Distanz.
Stadtrat Anschütz erwähnt, dass er grundsätzlich gegen einen Verkauf von Ökopunkten ist. In diesem Fall wäre er allerdings bereit, seine Zustimmung zu erteilen, da der Gemeinderat damals schon seine Bereitschaft gezeigt hatte, bei einem eventuellen Mehrbedarf einzuspringen.
Stadträtin Münzer sieht die Stadt Schönau nicht in der Situation, unbedingt Ökopunkte verkaufen zu müssen. Auf ihre Frage teilt der Vorsitzende mit, dass der Verkaufspreis vom Gemeinderat festgelegt wurde. Er erinnert, dass man damals 4 Ökopunkte/ha erhalten habe. Bei einer Veräußerung von Ökopunkten bleibt die Grundfläche nach wie vor im Eigentum der Stadt Schönau.
Stadtrat Sladek plädiert für einen fairen Umgang miteinander und stimmt einem Verkauf zu den gleichen Konditionen, wie sie in der ursprünglichen Vereinbarung ausgehandelt wurden, zu.
Stadtrat Knobel befürwortet den Verkauf ebenfalls. Er spricht allerdings den in der Vorlage gewählten Begriff "voraussichtlich" an. Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass in der ursprünglichen Sitzungsvorlage von etwa 216.000 Ökopunkten ausgegangen wurde. Nach Rücksprache mit Bürgermeister Multner (Gemeinde Maulburg) wurde die Zahl dann mit 216.463 konkretisiert. Die Sitzungsvorlage hätte diesbezüglich angepasst werden müssen. Eine weitere Erhöhung des Bedarfs an Ökopunkten kann somit ausgeschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Gemeinde Maulburg die zusätzlich benötigten 216.463 Ökopunkte zum Kaufpreis von 108.231,50 Euro (0,50 Euro pro Ökopunkt) zu verkaufen.
Die mit der Gemeinde Maulburg abgeschlossene privatrechtliche Vereinbarung ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Dokumente
Download Vereinbarung Maulburg u. Schönau 10.08.pdf
Download Anhang-Vertrag-Maulburg.pdf

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8. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 8
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8.1. Beleuchtung Ratssaal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 8.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass die neue Beleuchtung für den Ratssaal Heute abgeschlossen werden konnte. Es stehen nun drei Beleuchtungsvarianten zur Verfügung. Genaue Einstellungen können noch vorgenommen werden. Die Decke muss durch einen Maler an verschiedenen Stellen ausgebessert werden. Die Anbringung des Beamers wird ebenfalls noch geregelt.

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8.2. Trinkwasserversorgung - Einbau UV-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 8.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt mit, dass die UV-Anlage im Tiefenbrunnen letzte Woche eingebaut wurde und auch schon in Betrieb ist. Letzte Einstellungen müssen allerdings noch vorgenommen werden.

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8.3. Abnahme Feuerwehrleistungsabzeichen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 8.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn verteilt eine Einladung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau, wonach am 23.06.2018 beim Feuerwehrgerätehaus in Schönau die Abnahme für den Erwerb der Feuerwehrleistungsabzeichen im Landkreis Lörrach stattfindet. Die Stadträte sind herzlich dazu eingeladen, diese Veranstaltung zu besuchen.

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8.4. Schönauer Sommerfest - Flyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 8.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verteilt den Entwurf eines Flyers für das Schönauer Sommerfest der Vereine, welches am 07./08.07.2018 stattfindet. Sofern die deutsche Nationalmannschaft bei der Weltmeisterschaft das Viertelfinale erreicht, wird dieses Spiel in Form eines Public Viewi ngs übertragen.

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9. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 9
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9.1. Freibad Schönau - ausstehende Arbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage von Stadtrat Locker berichtet der Vorsitzende, dass das Büro dwd Ingenieur GmbH zur Abwicklung der Parkplatzmarkierung beim Freibad beauftragt wurde. Die Durchführung erfolgt nach Ende der Schwimmbadsaison bzw. vor Beginn der nächsten Saison.
Darüber hinaus erwähnt Stadtrat Locker, dass die Stufe im Bereich des Technikgebäudes aufgrund Wasserspiegelungen oft nicht wahrgenommen wird. Hier sind bereits zwei Badegäste gestolpert. Man ist sic h darüber einig, dass hier eine entsprechende Markierung angebracht werden soll.  

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9.2. Seniorenzentrum - Outdoorfitnessgeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bezüglich der Outdoorfitnessgeräte, welche im Garten des Seniorenzentrums aufgestellt werden sollen, teilt der Vorsitzende auf Anfrage von Stadtrat Locker mit, dass die Gerätelieferung in Auftrag gegeben wurde. Derzeit befinde man sich noch auf der Suche nach Sponsoren.

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9.3. Ladestation für Elektrofahrzeuge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 9.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker berichtet, dass ein Halter eines Elektrofahrzeuges den Stecker nicht mehr aus der Ladestation bekommen hat. Dieser wusste dann nicht, an wen er sich wenden sollte. Der Vorsitzende entgegnet, dass an der Ladestation ein entsprechender Hinweis angebracht ist .

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9.4. Friedhof Schönau - Befahrung der Wege durch Steinmetze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 9.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer erkundigt sich aus gegebenem Anlass nach einer Lösung bezüglich der Befahrung der Friedhofwege durch Steinmetzbetriebe.
Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass die Verbandsversammlung beschlossen hatte, keine Kraftfahrzeuge mehr auf den Wegen fahren zu lassen. Dieser Beschluss werde entsprechend umgesetzt. Drei Steinmetzbetriebe haben sich mit dieser Situation arrangiert. Lediglich ein Unternehmer hat diesen Beschluss massiv kritisiert. Dieser wurde entsprechend angeschrieben und nochmals über diese Angelegenheit informiert.   

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9.5. Freibad Schönau - Absatz im Eingangsbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 9.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Hierholzer berichtet, dass im Eingangsbereich des Freibades ebenfalls ein kleiner Absatz vorhanden ist, welcher auszubessern wäre.

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9.6. Schönauer Sommerfest - Beteiligung Klösterleverein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 04.06.2018 ö 9.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zum vorgelegten Flyer für das Schönauer Sommerfest gibt Stadträtin Hierholzer eine Information des Klösterleverein weiter, welcher einen Hinweis auf die Ausstellung der historischen Urkunden vermisst. Der Vorsitzende teilt mit, dass im Flyer erwähnt wird, dass das Heimatmuseum Klösterle geöffnet hat. Dieser Hinweis muss ausreichen. Beim Essens- und Getränkeangebot hat der Hinweis auf die Urkunden nichts verloren.

Datenstand vom 06.07.2018 10:56 Uhr