Datum: 14.05.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2018
3 Anbau Balkone an bestehendes Wohnhaus auf Flst.-Nr. 235 (Ledergasse 14)
4 Errichtung von Dachgauben auf Flst.-Nr. 255/1 (Friedrichstraße 14)
5 Wasserversorgung - Erwerb eines Minibaggers
6 Verpachtung Zeltwiese
7 Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 - Vorlage -
8 Bekanntgabe von Eilentscheidungen
8.1 Neuverlegung Wasserleitung in der Bifangstraße
8.2 Instandsetzung des Rad- und Fußweges an der Wiese (Bereich Aiterner Kreuz bis Einmündung Wiedenbach)
9 Kurzinformationen der Verwaltung
9.1 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau - Umbau des Hauses Brand 34 (bisherige Gemeinschaftsunterkunft), Arbeitsvergabe Elektroarbeiten
9.2 Freibad Schönau - Saisonkartenvorverkauf 2018
9.3 Katholische Seelsorgeeinheit Oberes Wiesental, Himmelträger für Fronleichnam
10 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
10.1 Lärmschutzwand im Baugebiet Haselbach (Ortsteil Brand)
10.2 Wohnungsbrand im Anwesen Bahnhofstraße 7, Brandschutz
10.3 Letzberg-Sportplatz, Anbringung von Ballfangzäunen bei den Toren
10.4 Grundstück Flst.-Nr. 1061, Letzbergstraße 2
10.5 Grillen bei der Wassertretstelle beim Golfplatz
10.6 Linde in der Talstraße, Baumpflege
10.7 Instandsetzung des Ringwegs durch die Scheibenschläger-Clique
10.8 Instandsetzung der Muhtshütte
10.9 Zufahrtsstraße zum Haselberg, Sperrung durch Schranke
10.10 Generalversammlungen der Bergwacht Schönau und der Turn- und Sportfreunde Schönau

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 1

Sachverhalt

Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung am 19.03 .2018  liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

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3. Anbau Balkone an bestehendes Wohnhaus auf Flst.-Nr. 235 (Ledergasse 14)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat von Bauamtsleiter Steinebrunner bekannt gegeben und erläutert.
Das Bauvorhaben liege nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und müsse sich deshalb nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Dies sei der Fall, weshalb die befürwortende Weiterleitung des Bauantrags empfohlen werde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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4. Errichtung von Dachgauben auf Flst.-Nr. 255/1 (Friedrichstraße 14)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 4

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird von Bauamtsleiter Steinebrunner bekannt gegeben und erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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5. Wasserversorgung - Erwerb eines Minibaggers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 5

Sachverhalt

Im Dezember 1992 wurde vom Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald (GVV Schönau)  ein gebrauchter Kleinbagger für den Friedhof erworben. Die Kosten beliefen sich auf 14.553,13 € (brutto). Der Bagger wurde auf dem Friedhof (GVV Schönau), beim Werkhof der Stadt Schönau im Schwarzwald (Wasserversorgung und Straßenunterhaltung) und auch in anderen Verbandsgemeinden eingesetzt. Der Einsatz bei der Stadt Schönau im Schwarzwald und den anderen Verbandsgemeinden erfolgte gegen Kostenersatz (15 €/Stunde). Der Bagger ist zwischenzeitlich defekt (Kabelbrand und Hydraulikschaden) und nicht mehr einsetzbar. Das Angebot für eine Reparatur beläuft sich auf rund 5.000 €. Eine Reparatur in dieser Höhe ist jedoch aufgrund des Alters unwirtschaftlich.

Der Verwaltung liegt ein Angebot der Firma Kohrmann über insgesamt 16.336 € (netto) vor. Es handelt sich um ein gebrauchtes Gerät, das aber auf Kosten des Verkäufers generalüberholt wurde.

  • Takeuchi TB 215 R Minibagger
Baujahr:                2014
Betriebsstunden:        1.240        14.000 €
  • Tieflöffel, 250mm mit Zähnen        440 €
  • Tieflöffel, 400mm mit Zähnen        475 €
  • Grabenräumwanne, 850 mm        1.421 €
Der Bagger konnte am 12.04.2018 von den Bediensteten des Werkhofs in Auggen besichtigt werden. Er befindet sich in einem sehr guten Zustand und entspricht in vollem  Umfang den Anforderungen des städtischen Werkhofs.

Nachdem im Jahr 1993 noch 55 Erdbestattungen durchgeführt wurden, gingen diese im Jahr 2000 auf 22 Erdbestattungen zurück und im Jahr 2017 wurden 26 Erdbestattungen durchgeführt.

Gleichzeitig nahm der Einsatz bei der Stadt Schönau im Schwarzwald entsprechend zu.

  •        1995        =        38 Betriebsstunden
  • 2000        =        68 Betriebsstunden
  • 2017        =        76 Betriebsstunden

Das Haupteinsatzgebiet ist dabei die städtische Wasserversorgung. Nicht enthalten sind Ausleihungen an andere Gemeinden und Vereine. Diese sind jedoch in den letzten Jahren rückläufig.

Für den Kauf des „neuen“ Baggers gibt es nun zwei Möglichkeiten:

  1. Erwerb durch den GVV Schönau (wie bisher)
Ein Erwerb durch den GVV Schönau würde über den Friedhof abgewickelt werden. Der Friedhof gehört zum Hoheitsbereich und unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Somit wird der Finanzhaushalt des GVV Schönau mit den Brutto-Anschaffungskosten belastet. Die Kalkulation des Stundensatzes erfolgt auf Basis der Brutto-Anschaffungskosten.
  1. Erwerb durch die Stadt Schönau im Schwarzwald
Ein Erwerb durch die Stadt Schönau im Schwarzwald würde über den Wasserversorgungsbetrieb abgewickelt werden. Die Wasserversorgung ist gemäß § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) und unterliegt nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz der Umsatzsteuer (Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG). Somit ist die Wasserversorgung vorsteuerabzugsberechtigt und der Finanzhaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald wird lediglich mit den Netto-Anschaffungskosten belastet. Auch bei sämtlichen Unterhaltungskosten könnte die Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Die Kalkulation des Stundensatzes erfolgt auf Basis der Netto-Anschaffungskosten. Auf Ausleihungen bzw. Einsätze außerhalb der Wasserversorgung ist jedoch Umsatzsteuer zu rechnen, welche ans Finanzamt abzuführen ist.
Aufgrund der Verschiebung des Einsatzschwerpunkts vom GVV Schönau (Friedhof) zur Stadt Schönau im Schwarzwald (Wasserversorgung), stellt sich unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte, der Kauf durch die Stadt Schönau im Schwarzwald als die wirtschaftlichere Variante dar. Rund 71% der Betriebsstunden fallen zwischenzeitlich bei der Stadt Schönau im Schwarzwald an. Auch das Personal wird überwiegend von der Stadt Schönau im Schwarzwald beschäftigt, so dass die Abrechnung nur noch in eine Richtung erfolgen würde (Verwaltungsvereinfachung).

Außerdem gilt bei einem Kauf durch den GVV Schönau folgendes zu berücksichtigen. Wie erläutert würde der Kauf im Hoheitsbereich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Spätestens ab dem Jahr 2021 gilt für Kommunen der § 2 b Umsatzsteuergesetz. Danach ist die Verleihung an die Stadt Schönau im Schwarzwald als privatrechtliche Forderung umsatzsteuerpflichtig, obwohl aus dem (hoheitlichen) Erwerb 2018 keine Vorsteuer gezogen werden konnte.  

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönau im Schwarzwald erwirbt für die Wasserversorgung den Takeuchi TB 215 R Minibagger mit den Tieflöffeln und der Grabenwanne für den Preis von 16.336 €. Der Bagger wird sowohl dem GVV Schönau als auch dessen weiteren Mitgliedsgemeinden gegen Kostenersatz zur Verfügung gestellt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2018 sind für diese Maßnahme keine Mittel vorgesehen. Es handelt sich somit um eine außerplanmäßige Auszahlung nach § 84 Abs. 1 Satz 2 GemHVO. Diese ist zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist. Das Bestattungswesen und die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser sind beides Pflichtaufgaben der Gemeinde, so dass hier ein dringendes Bedürfnis sicher nachgewiesen ist. Außerdem sind beide Aufgaben mit einer gewissen Dringlichkeit zu erfüllen, so dass die Vorhaltung eines eigenen Baggers nach Auffassung der Verwaltung unabdingbar ist. Die Finanzierung ist durch die sehr gute Liquidität gewährleistet.

 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor.
Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt er, dass sich die Anschaffung des Minibaggers nicht auf die Wassergebühren auswirken werde, da einerseits Erträge durch die Ausleihung des Baggers entgegenstehen und zum anderen bei sämtlichen Unterhaltskosten die Vorsteuer in Abzug gebracht werden könne.
Auf Frage von Stadtrat Schlageter erläutert Hauptamtsleiter Krumm, dass der Stundensatz für den neuen Bagger auf der Basis der Netto-Anschaffungskosten neu berechnet werde. Danach erfolge jährlich auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses eine Neukalkulation des Stundensatzes.

Beschluss

Die Stadt Schönau im Schwarzwald erwirbt für die Wasserversorgung den Takeuchi TB 215 R Minibagger mit den Tieflöffeln und der Grabenwanne für den Preis von 16.336 €. Der Bagger wird sowohl dem GVV Schönau als auch dessen weiteren Mitgliedsgemeinden gegen Kostenersatz zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Verpachtung Zeltwiese

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat mit Pachtvertrag vom 05.11./11.11.2013 Teile der Grundstücke Flst.-Nrn. 458 und 459 als Zeltwiese an die Erbengemeinschaft Beierer verpachtet.
Gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 des Vertrages ist eine Unterverpachtung nur mit Zustimmung der Stadt möglich.
Mit Schreiben vom 12.03.2018 teilt die Erbengemeinschaft mit, dass sie seit 01.01.2018 den Campingplatz nicht mehr selber bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung des Platzes und der Gaststätte ist an Herrn René Norrmann verpachtet.
Somit liegt eine Unterverpachtung vor. Herr Norrmann würde die Zeltwiese wie bisher nutzen. Die Erbengemeinschaft möchte der Stadt gegenüber weiter Pächter und Ansprechpartner bleiben und die Verantwortung übernehmen sowie den Pachtzins weiter zahlen.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt der Unterverpachtung der Zeltwiese durch die Erbengemeinschaft Beierer an Herrn Norrman zu. Die Erbengemeinschaft ist weiterhin Ansprechpartner, trägt die Verantwortung und leistet die Pachtzahlung.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird vom Vorsitzenden vorgetragen.
Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird vom Gemeinderat nicht gewünscht.

Beschluss

Die Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt der Unterverpachtung der Zeltwiese durch die Erbengemeinschaft Beierer an Herrn Norrman zu. Die Erbengemeinschaft ist weiterhin Ansprechpartner, trägt die Verantwortung und leistet die Pachtzahlung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 7

Sachverhalt

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2013 bis 2018 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2018. Rechtsgrundlagen für die Benennung der Schöffen sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 vom 28.11.2017.

1. Wahl der Schöffen

1.1 Anzahl        
Für die Stadt Schönau im Schwarzwald hat der Präsident des Landgerichts Waldshut-Tiengen bestimmt, dass dem zuständigen Amtsgericht Schönau im Schwarzwald mindestens zwei Einwohner für die Schöffenwahl vorzuschlagen sind.

1.2 Verfahren/Beschlussfassung        
Für die Aufnahme von Schöffen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung des Gemeinderats bleiben unberührt (§ 36 Abs. 1 Sätze 2 und 3 GVG).
Über die Aufstellung der Vorschlagsliste ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu verhandeln, soweit nicht im Einzelfall vorübergehend nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO nichtöffentliche Verhandlung erforderlich ist.
Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist nach § 36 Abs. 3 Satz 1 GVG eine Woche lang öffentlich zur Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung, die bis spätestens 13. Juli 2018 abgeschlossen sein soll, ist vorher unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit öffentlich bekannt zu machen.

Zum Amt eines Schöffen sollen nach §§ 33 und 34 GVG unter anderem nicht berufen werden:

-        Personen, die bei Beginn der Amtszeit (1. Januar 2019) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
-        Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtszeit vollenden würden;
-        Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
-        Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
-        Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;
1.3 Vorschlagsliste für die letzte Amtszeit:
Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 wurde durch Beschluss des Gemeinderates folgende Person in die Vorschlagsliste aufgenommen:
Axel Lais, Neustadtstr. 19


2. Wahl der Jugendschöffen:

2.1 Anzahl:        
Die Stadt Schönau im Schwarzwald sollte eine Person für das Amt des Jugendschöffen benennen.
Es ist darauf zu achten, dass die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollten.

2.2 Verfahren/Beschlussfassung:        
Für die Aufstellung und Einreichung der Vorschlagslisten für die Jugendschöffen gelten besondere Regelungen. Die Vorschlagslisten werden nicht von der Stadt, sondern vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises aufgestellt und eingereicht (§ 35 JGG).
Damit der Jugendhilfeausschuss eine Auswahl für die Vorschlagsliste treffen kann, bittet das Landratsamt Lörrach um Vorschläge von Personen, die für das Amt des Jugendschöffen in Frage kommen. Die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Personen können durch einfachen Mehrheitsbeschluss bestimmt werden. Eine qualifizierte Mehrheit wie bei den Schöffen ist nicht erforderlich.
 
2.3 Personen, die für die letzte Amtszeit benannt wurden:
Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 wurden vom Gemeinderat für das Amt des Jugendschöffen keine Personen benannt.

3. Zeitplan        
Die Schöffen sind in öffentlicher Gemeinderatssitzung bis spätestens 22. Juni 2018 zu wählen. Am 29. Juni 2018 wird im Schönauer Anzeiger öffentlich bekannt gemacht, dass die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen vom 2. bis 6. Juli 2018 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Schönau zur Einsichtnahme aufliegt.
Die Jugendschöffen sind bis zum 15. Mai 2018 zu benennen.

4. Kandidaten für die Vorschlagsliste
Für die Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern für das Schöffenamt wurde seitens der Verwaltung ein Aufruf im Schönauer Anzeiger vom 13. April veröffentlicht. Daraufhin haben folgende Personen sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen beworben:

Peter Knobel, Gartenstr. 12
Tobias Behringer, Bifangstr. 9
Oliver Gierth, Eggenrüttestr. 3

Oliver Gierth hat sich gleichzeitig für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen beworben.

Die genannten Bewerber erfüllen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagslisten.

5. Form der Personenbezeichnung
Die Sitzungsvorlage bezieht sich auf weibliche und männliche Personen gleichermaßen. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wurde die in den zitierten Rechtsvorschriften verwendete männliche Form der Personenbezeichnung gewählt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat wählt die Bewerber Peter Knobel, Tobias Behringer und Oliver Gierth in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen.
Außerdem benennt der Gemeinderat dem Jugendhilfeausschuss Oliver Gierth für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen.

Rechtslage

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt auszugsweise den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor und dankt den drei Bewerbern, die sich freiwillig bereit erklärt haben, für die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Schöffen- und Jugendschöffenwahl zu kandidieren.
Auf Anfrage stellt er fest, dass seitens des Gemeinderats keine weiteren Bewerber vorgeschlagen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat wählt die Bewerber Peter Knobel, Tobias Behringer und Oliver Gierth in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen.
Außerdem benennt der Gemeinderat dem Jugendhilfeausschuss Oliver Gierth für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8. Bekanntgabe von Eilentscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 8
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8.1. Neuverlegung Wasserleitung in der Bifangstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 8.1

Sachverhalt

Bei den Bauarbeiten in der Bifangstraße zeigte sich, dass die bestehende Wasserleitung (Innendurchmesser 105 aus Stahl) sehr stark inkrustiert ist. Wassermeister Rainer Walleser berichtete auch von Stellen, bei denen sich Lochfraß zeigte.


Es handelt sich dabei um eine Strecke von ca. 90 m. Diese Leitung wird durch eine duktiles Gussrohr DN 100 mit Zementauskleidung ersetzt.

Auch der sich an der Strecke befindliche Hydrant ist undicht und wird durch einen neuen Umfahrhydrant Hawle DN 100 (Umfahr bedeutet, dass der Hydrant eine Sollbruchstelle hat, und im Falle eines Umfahrens durch ein KFZ leicht ausgewechselt werden kann).

Die Arbeiten werden auf der Grundlage der Einheitspreise des Anschlussauftrags vom November 2017 durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsv orlage vor.
Auf Frage von Stadträtin Hierholzer wird von Bauamtsleiter Steinebrunner bestätigt, dass die alte Wasserleitung entfernt wird.
Stadträtin Münzer möchte wissen, ob sich durch die Neuverlegung der Wasserleitung die Bauzeit verzögere.
Bauamtsleiter Steinebrunner erwidert, dass dies der Fall sein werde. Die schadhafte Leitung und der undichte Hydrant seien jedoch bei der Planung der Maßnahme nicht  absehbar gewesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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8.2. Instandsetzung des Rad- und Fußweges an der Wiese (Bereich Aiterner Kreuz bis Einmündung Wiedenbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 8.2

Sachverhalt

Für die Instandsetzung des durch das Hochwasser beschädigten Rad- und Fußweges an der Wiese (Bereich zwischen Aiterner Kreuz und Einmündung Wiedenbach) wurde der Auftrag gemäß dem beigefügten Angebot von Bürgermeister Schelshorn im Wege einer Eilentscheidung an die Firma Walliser Bau GmbH & Co. KG aus Utzenfeld vergeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Auftragssumme

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Angebot Walliser.pdf

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9. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 9
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9.1. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau - Umbau des Hauses Brand 34 (bisherige Gemeinschaftsunterkunft), Arbeitsvergabe Elektroarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass man die Elektroarbeiten für diese Maßnahme nochmals beschränkt ausgeschrieben habe, nachdem auf die erste Ausschreibung kein Angebot eingegangen sei.
Bei der mit einem erweiterten Kreis vorgenommenen zweiten Ausschreibung habe lediglich die Firma Seger Elektroanlagen GmbH aus Todtnau-Geschwend ein Angebot eingereicht.
Er habe den Auftrag für diese Arbeiten zum Angebotspreis von 49.492,12 Euro an die Firma vergeben.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

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9.2. Freibad Schönau - Saisonkartenvorverkauf 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass der Vorverkauf der Saisonkarten für die Badesaison 2018 sehr erfolgreich beendet werden konnte.
Auch im dritten Betriebsjahr seien die Zahlen des Vorverkaufs für die Einwohner der am Freibad beteiligten Gemeinden gestiegen und dies sowohl bezüglich der Zahl der verkauften Karten als auch der Erlöse.
Die Gesamtsumme des Vorverkaufs betrage in diesem Jahr 43.696  Euro (Vorjahr 39.041 Euro). Dies entspreche einer Steigerung von 11,92 %. Insgesamt konnten 927 Saisonkarten (Vorjahr 833) verkauft werden, was eine Zunahme von rund 11 % gegenüber dem Vorjahr bedeute.

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9.3. Katholische Seelsorgeeinheit Oberes Wiesental, Himmelträger für Fronleichnam

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 9.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu das Schreiben der Katholischen Seelsorgeeinheit Oberes Wiesental vom 08.05.2018 bekannt.
Die Pfarrgemeinde Schönau hat demnach die Tradition wieder aufgegriffen, dass jeweils Vertreter aus den einzelnen Gemeinden der Pfarrgemeinde bei der Fronleichnamsprozession die Ehrenaufgabe der „Himmelträger“ übernehmen sollten. Die Pfarrgemeinde fragt an, ob die Stadt in diesem Jahr vier Träger stellen kann.

Auf Anfrage stellt der Vorsitzende fest, dass hierzu aus den Reihen des Gemeinderats niemand zur Verfügung steht. Er werde deshalb die Anfrage der Pfarrgemeinde an die ortsansässigen Vereine weitergeben.

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10. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 10
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10.1. Lärmschutzwand im Baugebiet Haselbach (Ortsteil Brand)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 10.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Thoma-Garbe fragt nach dem Sachstand hinsichtlich der geplanten Begrünung der Lärmschutzwand.
Bauamtsleiter Steinebrunner erwidert, dass die Wand Ende April in Richtung B 317 mit Efeu bepflanzt worden sei. Die Bepflanzung der anderen Wandseite obliege den zukünftigen Eigentümern  der angrenzenden Baugrundstücke.

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10.2. Wohnungsbrand im Anwesen Bahnhofstraße 7, Brandschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 10.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Thoma-Garbe spricht den kürzlich aufgetretenen Wohnungsbrand in diesem Haus an und verweist in dies em Zusammenhang auf den ihrer Ansicht nach ungenügenden Brandschutz. Sie möchte wissen, was die Gemeinde hiergegen unternehmen kann.
Der Vorsitzende verweist darauf, dass es nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde falle, für den Brandschutz von Privathäusern zu sorgen. Sofern die Rettungskräfte beim Einsatz in der Bahnhofstraße 7 einen mangelnden Brandschutz festgestellt hätten, wäre das Baurechtsamt beim Landratsamt Lörrach hierüber automatisch verständigt worden.
Außerdem könne jeder, der bei einem Haus einen unzureichenden Brandschutz  feststellt, entsprechende Hinweise an das Baurechtsamt mit der Bitte um Prüfung weitergeben.

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10.3. Letzberg-Sportplatz, Anbringung von Ballfangzäunen bei den Toren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 10.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Anschütz spricht die fehlenden Ballfangzäune im Bereich der Tore auf dem Letzberg-Sportplatz an, wodurch Fußball spielende Kinder öfters den Ball aus den hinter den Toren befindlichen Dornenbüschen holen müssen.
Er fragt an, ob es möglich wäre, im Bereich der Tore auf einfache Weise jeweils einen Maschendrahtzaun zu errichten.
Der Vorsitzende bejaht diese Frage. Er werde den Werkhof mit der Errichtung der Zäune beauftragen.

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10.4. Grundstück Flst.-Nr. 1061, Letzbergstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 10.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Anschütz weist darauf hin, dass sich auf diesem Grundstück Sträucher und kleinere Bäume befinden, deren Zweige weit in den Gehwegbereich der Letzbergstraße und des Tannenwegs hineinragen.
Hauptamtsleiter Krumm dankt für den Hinweis. Er werde den Grundstückseigentümer schriftlich auffordern, die Sträucher  und Bäume schnellstmöglich zurückzuschneiden, damit die Nutzung des öffentlichen Gehwegs für den Fußgängerverkehr wieder ungehindert möglich ist.

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10.5. Grillen bei der Wassertretstelle beim Golfplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 10.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Strohmeier fragt an, ob bei der Wassertretstelle beim Golfplatz das Grillen erlaubt ist. Er stelle immer wieder fest, dass dort gegrillt werde.
Der Vorsitzende erklärt, dass nach den Vorschriften der städtischen Polizeiverordnung es nicht erlaubt sei, in Grün- und Parkanlagen außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer zu machen. Nachdem bei besagter Grünanlage keine zugelassene Feuerstelle vorhanden ist, sei dort das Grillen auch nicht erlaubt.
Stadtrat Strohmeier regt an, hierauf mittels eines Schildes hinzuweisen.  

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10.6. Linde in der Talstraße, Baumpflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 10.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt der Vorsitzende, dass im letzten Jahr eine erneute Baumpflege an der Gerichtslinde in der Talstraße stattgefunden habe. Bei diesen Pflegearbeiten sei auch Totholz entfernt worden.

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10.7. Instandsetzung des Ringwegs durch die Scheibenschläger-Clique

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 10.7

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schlageter informiert, dass die „Scheibenschläger-Clique“ den Ringweg (von der Sonnen park-Seite her) instand setzen möchte. Er fragt an, ob die Stadt für diese Arbeiten den Minibagger zur Verfügung stellen würde.
Vom Vorsitzenden wird dies zugesagt, er bitte jedoch die Clique, mit den Instandsetzungsarbeiten bis zur Aufarbeitung des Sturmholzes abzuwarten.

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10.8. Instandsetzung der Muhtshütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 10.8

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder fragt nach dem Sachstand bezüglich der Instandsetzung des schadhaften Daches der Muhtshütte.
Der Vorsitzende erwidert, dass aufgrund einer früheren Anfrage die Hütte vom Bauamt begutachtet werden sollte.
Bauamtsleiter Steinebrunner sagt hierzu, dass sich die Hütte in einem äußerst schlechten Zustand befinde. Nach seiner Ansicht mache es keinen Sinn, die Hütte - die sowieso nur selten genutzt werde - nochmals zu sanieren.
Hierüber schließt sich eine kurze Aussprach an mit dem Ergebnis, dass sich der Gemeinderat einhellig für den Abriss der Hütte ausspricht.
Eine neue Hütte soll an diesem Standort nicht errichtet werden.

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10.9. Zufahrtsstraße zum Haselberg, Sperrung durch Schranke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 10.9

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Stadträtin Schindler weist darauf hin, dass sehr viele Verkehrsteilnehmer mit ihren Fahrzeugen die Zufahrtsstraße zum Haselberg befahren, obwohl diese mit dem Verkehrsschild „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ für den Fahrzeugverkehr eigentlich gesperrt sei.
Auf dem Haselberg erfolgen dann wilde Müllablagerungen oder Fahrzeugführer gehen dort mit ihren Hunden spazieren.
Diesem verbotswidrigen Handeln sollte durch die Aufstellung einer Schranke Einhalt geboten werden.

Der Vorsitzende antwortet, dass für diese Straße auch die Belange des Forstes, der Grundstückseigentümer und -bewirtschafter am Haselberg berücksichtigt werden müssen und deshalb nicht ohne weiteres eine Schranke angebracht werden kann.
Er werde in dieser Sache aber nochmals Rücksprache mit Revierleiter Scherb nehmen.

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10.10. Generalversammlungen der Bergwacht Schönau und der Turn- und Sportfreunde Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.05.2018 ö 10.10

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Thoma-Garbe informiert, dass man sie in der Generalversammlung der Bergwacht gebeten habe, den Dank der Wacht an die Stadt für die großzügige Unterstützung bei der Anschaffung des neuen Einsatzfahrzeugs weiterzugeben.
Stadträtin Münzer erklärt, dass sie in der Generalversammlung der Turn- und Sportfreunde ebenfalls gebeten wurde, an die Stadt ein Dankeschön für die gute Zusammenarbeit weiterzureichen.  

Datenstand vom 06.07.2018 10:54 Uhr