Datum: 19.03.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 26.02.2018
3 Breitbandausbau Schönau im Schwarzwald, Sachstand (Referent: Paul Kempf)
4 Ehrung von Blutspendern - Vorlage -
5 Bauantrag zum Um- und Ausbau des Dachgeschosses sowie energietechnische Sanierung des Gebäudes auf Flst.-Nr. 171 - Vorlage -
6 Bauantrag zum Neubau Mehrfamilienhaus auf Flst.-Nr. 63 - Vorlage -
7 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau - Umbau des Hauses Brand 34 (bisherige Gemeinschaftsunterkunft), Arbeitsvergaben a) Gewerk Elektroarbeiten b) Gewerk Heizungsarbeiten c) Gewerk Sanitärarbeiten d) Gewerk Bodenbelagsarbeiten e) Gewerk Gipser - und Malerarbeiten f) Gewerk Fliesenarbeiten g) Gewerk Schreinerarbeiten - Vorlage -
8 Dachsanierung Blößlinghütte - Vorlage -
9 Beratung der Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 22.03.2018 - Vorlage -
10 Kurzinformationen der Verwaltung
10.1 Städtepartnerschaft Schönau-Villersexel, 45-jähriges Jubiläum
10.2 Freibad Schönau, Kooperation mit der Firma Hansefit
10.3 Bewerbung zur Ausrichtung des Biosphärenfestes 2018
10.4 Beleuchtung Ratssaal
10.5 Wochenmarkt, Bewerbung von Frau Natascha Austel
10.6 Luftkurort Schönau im Schwarzwald, Bestätigung des Prädikats
11 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
11.1 Generalversammlung des Schwarzwaldvereins, Ortsgruppe Schönau
11.2 Neubau der Mehrzweckhalle, Pressemeldung aus dem Aiterner Gemeinderat
11.3 Haus Talstr. 1

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 26.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung am 26 .02.2018  liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

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3. Breitbandausbau Schönau im Schwarzwald, Sachstand (Referent: Paul Kempf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 3

Sachverhalt

Geschäftsführer Paul Kempf vom Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach wird in der Sitzung über den Sachstand des Breitbandausbaus in Schönau im Schwarzwald berichten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt Geschäftsführer (GF) Paul Kempf vom Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach besonders herzlich willkommen.

Im Folgenden gibt GF Kempf einen kurzen Sachstand zum Breitbandausbau in der Stadt Schönau im Schwarzwald.
Derzeit stehe die Verlegung der Backbone-Leitung zur POP-Station hinter dem Rathaus bevor, von wo die Hauptleitung weiter Richtung Schönenberg und Utzenfeld geführt werde.
Somit könne in den nächsten eineinhalb bis zwei Jahren ein Großteil der Innenstadt an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
Insgesamt umfasse die Planung für den Leitungsbau im Stadtgebiet rund 4.000 m, wobei versucht werde, die in gutem Zustand befindlichen Straßen bei den Verlegungsarbeiten möglichst nicht zu tangieren.

Der Vorsitzende informiert ergänzend, dass die Straßenbeleuchtung von Haus Friedrichstraße 33 bis nach Schönenbuchen dringend erneuert werden müsse.  Diese Arbeiten, die voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 14. Mai  zur Vergabe anstehen, werden selbstverständlich mit der Maßnahme des Zweckverbandes Breitbandversorgung koordiniert.
Auf Frage von Stadtrat Anschütz erklärt GF Kempf, dass im Stadtgebiet zunächst die Hauptleitungen gebaut werden und erst danach einzelne Wohngebiete wie etwa der Letzberg sukzessive mit Glasfaser versorgt  werden. Außerdem betreibe die Telekom in der Stadt momentan den Ausbau der Vectoring-Technik, die einen Datenfluss bis zu 100 mbit /s ermögliche (als Grundversorgung gelte aktuell eine verfügbare Bandbreite von 50 mbit/s). Damit sei zumindest auf dem Plan in großen Teilen des Stadtgebiets die Ist-Versorgung so gut, um auf der Prioritätenliste des Zweckverbandes gegenwärtig keine Rolle zu spielen. Der Glasfaserausbau des Zweckverbandes erfolge nämlich im Umkehrschluss zur Ist-Versorgung. Je besser sich die aktuelle Versorgung darstelle, je später werde der Glasfaserausbau erfolgen. Ohne Fördermittel sei es zudem nicht möglich, den Ausbau mit einem zu vertretbaren Aufwand zu realisieren.

Stadträtin Münzer spricht den Koalitionsvertrag 2018 an, wonach es unter anderem künftig überall schnelles Internet geben soll. Bis 2025 würden die Koalitionspartner den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen versprechen. Sie möchten in diesem Zusammenhang wissen, ob der Breitbandausbau im Landkreis ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt realisiert werden kann.
GF Kempf erwidert, dass er die vom Zweckverband  hierfür bislang genannte Jahreszahl 2030 weiterhin für realistisch beurteile. Dagegen erachte er das im Koalitionspapier genannte Jahr für haltlos.    
Auf die weitere Frage von Stadträtin Münzer nach den Kosten für einen Hausanschluss erwidert GF Kempf, dass die Grundpauschale beim erstmaligen Ausbau eines Gebiets netto 600 Euro (Länge bis zu 15 m ab Grundstücksgrenze) zuzüglich einem Zuschlag von netto 100 Euro je Wohneinheit ab der 2. Wohneinheit kosten werde.

Auf Bitte des Vorsitzenden erläutert GF Kempf abschließend die Gründe, weshalb die Maßnahmen des Zweckverbandes und die der Telekom sehr oft nicht zusammen ausgeführt werden. Bei den Maßnahmen der Telekom müsse es immer sehr schnell gehen, wobei die dortige Leitungsverlegung von Verteilerkasten zu Verteilerkasten relativ einfach zu bewerkstelligen sei. Dagegen mache es für den Zweckverband nur Sinn, wenn die Hausanschlüsse mitverlegt werden können. Der damit verbundene Mehraufwand fließe in die Konditionen ein und wirke sich für den Zweckverband wirtschaftlich negativ aus, wodurch die gemeinsame Ausführung der Maßnahmen nicht mehr lukrativ sei.

Der Vorsitzende dankt GF Kempf für die informativen Ausführungen. Dieser verlässt sodann die Sitzung.

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4. Ehrung von Blutspendern - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 4

Sachverhalt

Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass eine Bürgerin und drei Bürger der Stadt Schönau im Schwarzwald mit der Blutspenderehrennadel des Deutschen Roten Kreuzes ausgezeichnet werden können.

Die Blutspenderin erhält für 75 freiwillig und unentgeltlich geleistete Blutspenden die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 75.
Die drei Blutspender werden für jeweils 10 Blutspenden mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold ausgezeichnet.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt die Blutspenderin Evelyn Hölzle sowie die Blutspender Tobias Broghammer und Ivan Kulakov herzlich willkommen.

Zur Ehrung der Blutspenderin und Blutspender hält er folgende Laudatio:

„In Schönau im Schwarzwald ist es Tradition, denen zu danken, welche mit ihrer Blutspende und ihrem Einsatz in Sachen Nächstenliebe unschätzbare Hilfe geleistet haben. Diese alljährliche Blutspenderehrung ist für mich eine sehr angenehme Pflicht:

  • Zum einen, weil ich den Spendern ein von Herzen kommendes Vergelt’s Gott sagen kann und 
  • zum anderen, weil es mir die Möglichkeit gibt, unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu zeigen, wie wichtig dieses Blutspenden für jeden Einzelnen von uns ist. Viele von uns waren von diesem Blut schon einmal abhängig. 

Ich freue mich, dass immer wieder viele Menschen diesem vorbildlichen Beispiel folgen.
Wöchentlich werden in Baden-Württemberg und Hessen von ca. 15.000 Blutspenden die Blutbestandsteilpräparate beim „Blutspendendienst des Deutschen Roten Kreuzes angefordert. Damit diese Blutpräparate täglich bereitgestellt werden können, sind jährlich 4.500 Blutspende-Aktionen für Spenderinnen und Spender notwendig.
Der DRK-Blutspendedienst stellt 80 % des gesamten Blutbedarfs für 300 Krankenhäuser und 69 Depots in Baden-Württemberg und Hessen zur Verfügung. Zur Versorgung unserer Krankenhäuser ist eine Sicherheitsreserve für drei Tage von 9.000 Blutpräparaten angestrebt.
Statistisch gesehen wird  das meiste Blut (19 %) zur Behandlung von Krebspatienten benötigt. Es folgen mit jeweils 16 % Erkrankungen des Herzens bzw. des Magens und des Darms. 12 % werden für Verletzungen aus Sport- und Verkehrsunfällen benötigt. Die restlichen 37 % verteilen sich dann auf Leber- und Nierenkrankheiten, Blutarmut und Blutkrankheiten, Komplikationen bei Geburten, Knochen- und Gelenkkrankheiten.

So erstaunlich es klingt, der hohe Bedarf an Blut ist in erster Linie eine Folge des medizinischen Fortschritts. Viele Operationen, Organübertragungen und die Behandlung von Patienten mit bösartigen Tumoren sind nur dank moderner Transfusionsmedizin möglich geworden.
Blutspenden ist eine Hilfe auf Gegenseitigkeit, aus der niemand einen finanziellen Nutzen ziehen darf. Jedem Patienten müssen, ungeachtet seiner finanziellen Lage, Blut oder Blutprodukte verabreicht werden können.
Die hier zu Ehrenden haben sich in besonderer Weise um das Deutsche Rote Kreuz, das Wohl der Bevölkerung und deren Gesundheit verdient gemacht. Sie haben ein gutes Beispiel für ihre Mitmenschen gegeben. Diese Bereitschaft hat unseren Dank und Anerkennung verdient.
Die Überreichung der Ehrennadel und der Urkunde stellt Anerkennung und Hochachtung für diesen vorbildlichen Einsatz dar. Denn ohne ihre regelmäßige Spende wäre manche Lebensrettung nicht erfolgreich gewesen.

Mein Dank namens der Stadt Schönau im Schwarzwald gilt

  • Allen, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen und Blut spenden, und damit einen Beitrag zur Hilfe und Rettung von unzähligen Kranken und Schwerverletzten leisten. 
  • Auch den vielen Helferinnen und Helfern des DRK-Ortsvereins für die Vorbereitung und Durchführung der Blutspende-Aktionen hier in Schönau im Schwarzwald. 

Ich würde mich sehr freuen, wenn die Spendenfreudigkeit in Schönau im Schwarzwald weiter anhält, und sich dazu auch künftig wieder viele Erstspender zur Spende bereitstellen. Bei den beiden Spendenaktionen am 13.09.2017 und am 24.01.2018 waren es immerhin wieder 19 Erstspender (Vorjahreszeitraum: 12 Erstspender) in Schönau.“

Sodann nimmt der Vorsitzende die förmliche Ehrung der anwesenden Blutspender/-in vor.

Unter dem Applaus der Anwesenden händigt er jeweils die Ehrennadel und Urkunde an Tobias Brohammer und Ivan Kulakov für je 10 Blutspenden sowie an Evelyn Hölze  für  75 Blutspenden aus.
Als kleines Zeichen der Anerkennung der Stadt Schönau im Schwarzwald erhalten die Geehrten ein „Lebensgetränk“ in der Farbe des Blutes zur Wieder-Auffrischung desselbigen überreicht.

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5. Bauantrag zum Um- und Ausbau des Dachgeschosses sowie energietechnische Sanierung des Gebäudes auf Flst.-Nr. 171 - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat von Bauamtsmitarbeiter Matthias Mühl bekannt gegeben und erläutert.
Er weist darauf hin, dass sich das Bauvorhaben im Innenbereich (ohne Bebauungsplan)  befinde und demzufolge nach § 34 BauGB zu bewerten sei. Seitens der Verwaltung werde die befürwortende Weiterleitung des Bauantrags empfohlen, da sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Bauantrag zum Neubau Mehrfamilienhaus auf Flst.-Nr. 63 - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Bauamtsmitarbeiter Mühl erläutert, dass dieses Bauvorhaben ebenfalls nach §34 BauGB bewertet werden müsse.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sei ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge und die Erschließung gesichert sei.
Außerdem müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild dürfe nicht beeinträchtigt werden.
Nach § 37 LBO sei für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz für Kraftfahrzeuge (notwendiger Kfz-Stellplatz) herzustellen. Eine Abminderung unter Berücksichtigung des   öffentlichen Personennahverkehrs sei aber bei Wohnungen nicht erlaubt.
Da durch den geplanten Bau Stellplätze für die existierenden Gebäude entfallen, müsse die Situation auf dem Grundstück gesamthaft betrachtet werden.
Diese gesamthafte Betrachtung fehle jedoch im vorliegenden Bauantrag, weshalb seitens der Stadt gegenüber der Baurechtsbehörde gefordert werden sollte, dass die baurechtlich notwendigen Stellplätze unter Berücksichtigung der auf dem Grundstück Flst.-Nr. 63 vorhandenen anderen Gebäude nachgewiesen werden müssen.

Es schließt sich eine kurze Aussprache an, in der von einzelnen Mitgliedern des Gemeinderats positive Beurteilungen zum Bauvorhaben abgeben werden .

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten mit der Maßgabe, dass die baurechtlich notwendigen Stellplätze - unter Berücksichtigung der anderen Gebäude auf dem Grundstück Flst.-Nr. 63 - nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau - Umbau des Hauses Brand 34 (bisherige Gemeinschaftsunterkunft), Arbeitsvergaben a) Gewerk Elektroarbeiten b) Gewerk Heizungsarbeiten c) Gewerk Sanitärarbeiten d) Gewerk Bodenbelagsarbeiten e) Gewerk Gipser - und Malerarbeiten f) Gewerk Fliesenarbeiten g) Gewerk Schreinerarbeiten - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 7

Sachverhalt

Die Arbeiten für diese Gewerke wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submissionen finden am Donnerstag, den 15.03.2018, bzw. Freitag, den 16.03.2018 statt.
Die Verwaltung wird dem Gemeinderat in der Sitzung für die einzelnen Gewerke die Vergabevorschläge unterbreiten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten an den günstigsten Bewerber.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt sind hierzu Mittel bereitgestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsmitarbeiter Mühl erläutert, dass die Arbeiten für sämtliche Gewerke beschränkt ausgeschrieben worden seien.
Für das Gewerk Elektroarbeiten habe man vier Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, bis zum Ende der Angebotsabgabe sei jedoch kein Angebot eingegangen. Deshalb werde vorgeschlagen, dass mit der Firma, welche die Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung erstellt habe, über eine Auftragsvergabe verhandelt werden soll.
Der Gemeinderat ist hiermit einhellig einverstanden.

Sodann gibt Bauamtsmitarbeiter Mühl die Submissionsergebnisse folgender Gewerke bekannt:

Heizungsarbeiten
Es sind drei Angebote eingegangen; günstigste Bieterin ist die Firma Hammerlik aus Todtnau mit einer Angebotssumme von 29.934,68 €. Die Angebote der beiden anderen Bieter belaufen sich auf 35.156,65 € und 37.318,67 €.
Der Auftragswert liegt unter 50.000 €, weshalb die Arbeiten gemäß der Hauptsatzung vom Bürgermeister an die günstigste Bieterin, die Firma Hammerlik, vergeben werden.

Bodenbelagsarbeiten
Für diese Arbeiten wurden vier Angebote eingereicht. Günstigste Bieterin ist die Firma Asal aus Schönau mit einer Angebotssumme von 45.463,95 €. Ein Angebot wurde wegen fehlerhafter Ausfüllung nicht gewertet, die Angebotspreise der beiden anderen Bieter liegen bei 52.672,59 € und 62.228,37 €. Die Arbeiten werden an die Firma Asal vergeben.

Fliesenarbeiten
Hier liegt nur das Angebot der Firma Barbisch Bau GmbH aus Schönau mit einer Angebotssumme von 33.124,96 € vor. Die Arbeiten werden an die Firma Barbisch Bau GmbH vergeben.

Schreinerarbeiten
Für diese Arbeiten sind fünf Angebote eingegangen, wobei die Firma Behringer & Behringer aus Wieden mit einer Angebotssumme von 23.817,61 € günstigste Bieterin ist.
Die Angebotspreise der anderen Bieter liegen bei 25.812,19 €, 28.601,76 €,  26.464,41€ und 27.109,39 €.
Die Arbeiten werden an die Firma Behringer & Behringer vergeben.

Sanitärarbeiten
Für dieses Gewerk wurden drei Angebote eingereicht, wobei ein Angebot ausgeschlossen werden musste. Günstigste Bieterin ist die Firma Dietsche aus Zell im Wiesental mit einer Angebotssumme von 56.262,96 €. Die Summe des anderen Angebots beläuft sich auf 57.960,56 €.

Gipser- und Malerarbeiten
Für dieses Gewerk liegen drei Angebote vor. Günstigste Bieterin ist die Firma Barbisch Bau GmbH aus Schönau mit einer Angebotssumme von 67.791,68 €. Die Angebotssummen der beiden anderen Bieter betragen 72.532,74 € und 82.603,02 €.

Für die Gewerke Sanitärarbeiten und Gipser- und Malerarbeiten liegen die Angebotspreise der günstigsten Bieter über 50.000 €, weshalb vom Gemeinderat folgende Vergabebeschlüsse gefasst werden:

Beschluss 1

Die Sanitärarbeiten werden an die Firma Dietsche Heizungsbau GmbH, Zell im Wiesental, zum Angebotspreis von 56.262,96 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Die Gipser- und Malerarbeiten werden an die Firma Barbisch Bau GmbH, Schönau im Schwarzwald, zum Angebotspreis von 67.791,68 € vergeben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Bauamtsmitarbeiter Mühl erklärt abschließend, dass die Auftragssumme für die heutigen Arbeitsvergaben rund 20.000 € unter der Kostenschätzung liegt.

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8. Dachsanierung Blößlinghütte - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 8

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald ist Eigentümerin der Blößlinghütte. Diese ist dem Forstbetrieb zugeordnet. Bei einer Waldbegehung im Juli 2017 wurden bergseitige Schäden am Dach gemeldet. Insbesondere im Bereich der Dachtraufe ist die Dachlattung morsch und verfault. Für die Behebung der Schäden sind 9.000 € im Haushaltsplan des Jahres 2018 vorgesehen. Bei den Schäden auf der Bergseite handelt es sich um natürlichen Verschleiß.

Durch den Sturm „Burglind“ am 02.01.2018 wurden nun die talseitigen Dachflächen beschädigt (siehe Foto). Dieser Schaden wurde der Gebäudeversicherung gemeldet. Der Kostenvorschlag für die Reparatur beläuft sich auf 1.282,92 € (netto) und würde abzüglich eines Selbstbehalts von 200 € von der Gebäudeversicherung erstattet werden.


Durch den Sturmschaden auf der Talseite wurde nun festgestellt, dass die bisher vorgesehene Instandsetzung sowohl auf der Berg- als auch der Talseite nicht sturmfest ist. Deshalb wurde von der Verwaltung ein Angebot über eine sturmfeste Komplettsanierung eingeholt. Bei dieser Sanierung sollen die AWA-Schindeln durch ein Trapezblech ersetzt werden. Dabei wird die komplette Lattung neu aufgebaut. Das Angebot der Firma Held beläuft sich auf 13.297,17 € (netto). Da es sich beim Forstbetrieb um einen umsatzsteuerpflichtigen Betrieb handelt, ist die Stadt in diesem Bereich vorsteuerabzugsberechtigt, so dass nur die Netto-Kosten angesetzt werden müssen.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das komplette Dach der Blößlinghütte durch ein Trapezblech zu ersetzen und vergibt diesen Auftrag an die Firma Held zum Angebotspreis von 13.297,17 € (netto).

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2018 der Stadt Schönau im Schwarzwald sind 9.000 Euro für die Sanierung der Blößlinghütte vorgesehen. Durch die Komplettsanierung entstehen überplanmäßige Kosten von 4.297,17 €. Durch die Gebäudeversicherung werden 1.082,92 € erstattet, so dass der Haushalt 2018 mit Mehrkosten von 3.214,25 € belastet wird. Diese Mehrkosten können problemlos über Rücklagemittel finanziert werden.
Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt zum 31.12.2016 = 383.857,91 €.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsmitarbeiter Mühl trägt auszugsweise den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.
Auf Frage von Stadtrat Schröder bestätigt er, dass die Dachfenster noch in Ordnung sind.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das komplette Dach der Blößlinghütte durch ein Trapezblech zu ersetzen und vergibt diesen Auftrag an die Firma Held zum Angebotspreis von 13.297,17 € (netto).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss,

Dokumente
Download Blößlinghütte, Bilder.pdf

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9. Beratung der Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 22.03.2018 - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 9

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Sitzungsvorlagen zur nächsten öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 22. März 2018 bekannt gegeben.
Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden eingehend erläutert.
Zu den Tagesordnungspunkten mit Beschlussanträgen fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

TOP 4:
Friedhof Schönau, Einrichtung eines gärtnergepflegten Grabfeldes,
Beschluss über den Gestaltungsvorschlag
Dem vorliegenden Gestaltungsvorschlag zur Einrichtung eines gärtnergepflegten Grabfeldes durch die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG auf dem Friedhof Schönau im Feld 4 wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

TOP 5:  Friedhof Schönau, Vergabe der Landschaftsbauarbeiten BAII
Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Landschaftsbauarbeiten von der Verbandsversammlung an den annehmbarsten Bieter vergeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2018-03-22 ÖS_K1.pdf

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10. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 10
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10.1. Städtepartnerschaft Schönau-Villersexel, 45-jähriges Jubiläum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 10.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt das vorläufige Programm für die Jubiläumsfeierlichkeiten bekannt, die am 15. und 16. September 2018 in Schönau mit der Partnerstadt stattfinden.
Nach dem Empfang der Gäste am Samstagnachmittag im Bürgersaal finde am Abend wieder der offizielle Festakt in der Buchenbrandhalle statt.
Am Sonntag soll nach der heiligen Messe mit den Gästen das Oktoberfest des Fanfarenzugs besucht werden, während der Abschluss der Feierlichkeiten wiederum im Bürgersaal stattfinden werde.

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10.2. Freibad Schönau, Kooperation mit der Firma Hansefit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 10.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet über ein Gespräch mit der Firma Hansefit, die auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge mit Firmen Verträge abschließen möchte und dafür entsprechende Vorsorgeangebote sucht. In die Angebotspalette möchte die Firma gerne das Freibad aufnehmen und hierfür einen Kooperationsvertrag mit der Stadt abschließen. Der Vertrag habe eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängere sich jeweils für die Dauer von weiteren zwölf Monaten, falls er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt werde.
Pro Badegast, der das Freibad mit einer Hansefit-Karte besuche, erhalte die Stadt einen Betrag von 4,50 Euro.
Für die Abrechnung stelle die Firma einen Kartenleser und die entsprechende Software zur Verfügung, so dass für die Stadt kein finanzieller Aufwand entstehe.
Der Vorsitzende befürwortet den Abschluss des Kooperationsvertrages, mit dem weitere Badegäste gewonnen werden können.
Auf Anfrage stellt er fest, dass sich der Gemeinderat einmütig für den Vertragsabschluss ausspricht.

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10.3. Bewerbung zur Ausrichtung des Biosphärenfestes 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 10.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt das Schreiben der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwarzwald vom 26.02.2018 bekannt, mit dem bei der Stadt angefragt wird, ob diese das Biosphärenfest 2018 ausrichten möchte. Eine Zu- oder Absage sollte der Geschäftsstelle bis spätestens 23. März mitgeteilt werden.
Aufgrund des diesjährigen Vereinsfestes und den Jubiläumsfeierlichkeiten zur 45-jährigen Städtepartnerschaft mit Villersexel rät der Vorsitzende von der Veranstaltung des Biosphärenfestes in diesem Jahr ab. Die Stadt könne sich um die Ausrichtung des Festes im kommenden Jahr bewerben.
Vom Gemeinderat wird dies ebenso gesehen.

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10.4. Beleuchtung Ratssaal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 10.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erklärt, dass im Zuge der Installation des neuen Beamers im Ratssaal eine neue Beleuchtung angebracht werden soll. Hierfür liege das Angebot der Firma Durlum aus Schopfheim vor. Inklusive der Montage der neuen LED-Beleuchtungskörper würde  diese Maßnahme 9.244,28 € kosten.
Er möchte die Arbeiten gerne zeitnah ausführen lassen, weshalb er um entsprechende Zustimmung des Gemeinderats in der heutigen Sitzung bittet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die neue Beleuchtung im Ratssaal angebracht werden kann. Die Kosten für die Lieferung und Montage der neuen Beleuchtungskörper belaufen sich auf 9.244,28 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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10.5. Wochenmarkt, Bewerbung von Frau Natascha Austel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 10.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Krumm berichtet, dass Frau Austel nach der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung ihre Bewerbung auf Zulassung zum Wochenmarkt zurückgezogen habe. Frau Austel wollte den Wochenmarkt mit einem Food-Truck beschicken, wofür vom Gemeinderat die Genehmigung erteilt worden sei.
Ausschlaggebend für die Rücknahme der Bewerbung sei eine nochmalige Wirtschaftlichkeitsberechnung gewesen.

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10.6. Luftkurort Schönau im Schwarzwald, Bestätigung des Prädikats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 10.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Krumm informiert, dass das Regierungspräsidium Freiburg mit Verfügung vom 23.02.2018 inzwischen das Prädikat „Luftkurort“  für die Stadt Schönau im Schwarzwald weiterhin bestätigt habe.

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11. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 11
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11.1. Generalversammlung des Schwarzwaldvereins, Ortsgruppe Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 11.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker berichtet, dass er als Vertreter der Stadt an dieser Generalversammlung teilgenommen habe.
Er sei gebeten worden, den Dank des Vereins für die gute und unkomplizierte Zusammenarbeit mit dem Werkhof weiterzugeben.
Außerdem habe der Verein den Wunsch nach einem Gesprächstermin mit der Stadt, bei dem erforderliche Weginstandsetzungen erörtert werden sollen.  

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11.2. Neubau der Mehrzweckhalle, Pressemeldung aus dem Aiterner Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 11.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker erklärt, dass ihm die jüngste Pressemeldung aus dem Gemeinderat Aitern zum Neubau der Mehrzweckhalle sehr geärgert habe.
Zum wiederholten Male habe sich der Gemeinderat Aitern gegen den in der Verbandsversammlung mehrheitlich beschlossenen Finanzierungsschlüssel ausgesprochen. Die Aiterner Räte seien demnach dagegen, die Halle in Schönau mitzufinanzieren, womit die Nachbargemeinde gezwungen wäre, zwei Hallen zu unterhalten.
Stadtrat Locker weist diese Haltung entschieden zurück. Bei der Halle in Schönau handele es sich um eine Halle des Verbandes, deren Trägerschaft seit Verbandsgründung in der Verbandssatzung als Pflichtaufgabe verankert sei. Die Halle in Schönau stünde nicht nur der Schule zur Verfügung, sondern auch den Vereinen, in denen viele Einwohner der Verbandsgemeinden aktives Mitglied seien.
Er wünsche sich, dass der Solidaritätsgedanke im Verband endlich wieder Einzug halte und das „Kirchturmdenken“ zurückgestellt werde.

Der Vorsitzende erwidert, dass alle Verbandsgemeinden dem Neubau der Mehrzweckhalle zugestimmt hätten. Beim Finanzierungsschlüssel sei es dagegen bei drei Gegenstimmen nur zu einem Mehrheitsbeschluss gekommen, der jedoch von den ablehnenden Gemeinden demokratisch mitgetragen werden müsse.
Insofern rate er zur Gelassenheit hinsichtlich solcher Meldungen.

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11.3. Haus Talstr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.03.2018 ö 11.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Frage von Stadträtin Thoma-Garbe bestätigt der Vorsitzende, dass die Schäden am Dach des Hauses Talstr. 1 inzwischen behoben wurden.

Datenstand vom 03.05.2018 08:35 Uhr