Datum: 15.01.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2017
3 Bauantrag zum Neubau Garage und Geräteschuppen auf Flst.-Nr. 412/1 (Ringstraße 3) - Vorlage -
4 Bauvoranfrage zum Aufstellen einer Freiland-Photovoltaik-Anlage auf Flst.-Nr. 394 (Oberfeld) - Vorlage -
5 Lärmaktionsplan für die Stadt Schönau im Schwarzwald - Vorlage -
6 Beschlussfassung Haushaltsplan 2018 der Stadt Schönau im Schwarzwald - Vorlage -
7 Beschlussfassung Wirtschaftsplan 2018 Eigenbetrieb "Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald"
8 Kurzinformationen der Verwaltung
8.1 Strumtief "Burglind", Sturmschäden im Stadtwald
8.2 Trinkwasserverunreinigung
9 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
9.1 Ecke Bahnhofstraße - K 6305, Sichtbehinderung
9.2 Ausbringung von Düngemittel im Bereich des Tiefenbrunnens auf der Mühlmatt
9.3 Volkshochschule Oberes Wiesental, weiteres Vorgehen

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ein Bürger spricht die erneut aufgetretene Trinkwasserverunreinigung an und möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob hinsichtlich der angedachten Technikverbesserung bereits etwas unternommen wurde.
Der Vorsitzende erwidert, dass man hierfür 50.000 Euro in den diesjährigen Haushalt eingestellt habe. Vorgesehen sei der Einbau einer Wasseraufbereitungsanlage, die E-Coli-Bakterien im Trinkwasser mit UV-Licht abtöten und damit für mehr Sicherheit sorgen könne.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung am 18.12.2017 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

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3. Bauantrag zum Neubau Garage und Geräteschuppen auf Flst.-Nr. 412/1 (Ringstraße 3) - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Steineberunner erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss

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4. Bauvoranfrage zum Aufstellen einer Freiland-Photovoltaik-Anlage auf Flst.-Nr. 394 (Oberfeld) - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 4

Sachverhalt

Der Antrag auf Bauvorbescheid (§ 57 LBO) liegt dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage beim Landratsamt Lörrach zu stellen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Der Vorsitzende gibt zunächst eine kurze Zusammenfassung zur Vorgeschichte, ehe Bauamtsleiter Steinebrunner die vorliegende Bauvoranfrage für die vorgesehene Aufstellung der Freiland-Photovoltaik-Anlage erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage beim Landratsamt Lörrach zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Bauvoranfrage-PV-Anlage-Freibad.pdf

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5. Lärmaktionsplan für die Stadt Schönau im Schwarzwald - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald hat am 03.02.2014 und am 15.09.2014 über den Lärmaktionsplan diskutiert.
Lärmaktionspläne sind dann zu erstellen sind, wenn die Umgebungslärmkartierung Betroffene oberhalb von 55 dB (A) LDEN bzw. 50 dB(A) LNight ausweist.
In der Nachtzeit sind 16% der Einwohner (382 EW) hohen Lärmbelastungen LNight>55dB(A) und 5% der Einwohner (126 EW) sind sehr hohen Lärmbelastungen LNight>60dB(A) ausgesetzt.
Ganztägig sind 17% der Einwohner (402 EW) hohen Lärmbelastungen LDEN>65dB(A) und 6% der Einwohner (147 EW) sind sehr hohen Lärmbelastungen LDEN>70dB(A) ausgesetzt.
(Die EW mit sehr hohen Lärmbelastungen sind bei den hohen Lärmbelastungen mit eingerechnet).

Nach der Vorprüfung auf der Grundlage der Lärmkartierung wurden in der Lärmanalyse
lärmbelastete Bereiche und Lärmschwerpunkte ermittelt und im Rahmen der Lärmminderungsplanung Konfliktbereiche und Lärmminderungspotenziale aufgezeigt.
Jetzt müssen auf der Grundlage der vorherigen Schritte Vorschläge unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet werden. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Gemeinden Fröhnd und Wembach und der Stadt Schönau im Schwarzwald am 11.12.2017 im Bürgersaal der Stadt Schönau im Schwarzwald statt.
Die Vorschläge können baulicher, gestalterischer, straßenverkehrsrechtlicher oder organisatorischer Art sein.
Siehe dazu den beigefügten Auszug aus der Infoveranstaltung vom 11.12.2017.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gab es eine schriftliche Stellungnahme einer Bürgerin:

… da wir von sehr hoher Lärmbelastung betroffen sind, hier die Vorschläge und die möglichen Maßnahmen zur Erstellung der Lärmaktionspläne:
  • Schallschutzwände
  • Erneuerung der Fahrbahnoberfläche (lärmmindernde Fahrbahndecken-Flüsterasphalt)
  • Geschwindigkeitssenkung nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) auf 30 km/h
  • Verbesserung des Verkehrsflusses - Umleitung von LKWs
  • Sanierung von deckenungleichen Einbauten (Schachtbauwerke, Schieberkappen, Straßeneinläufe etc.). In unserem speziellen Fall sollte der Straßeneinlauf, der sich direkt vor unserem Haus befindet, verlegt werden.
  • Umgehungsstraße
Auch wenn die Umgehungsstraße nicht mehr im aktuellen Bundesverkehrswegeplan enthalten ist, wären damit viele Probleme gelöst. Die B317 durch den Ort Schönau trägt das hohe Verkehrsaufkommen doch schon lange nicht mehr. Bitte nicht aus den Augen verlieren!


Vorschläge der Verwaltung zu den Maßnahmenkonzepten:

1. Bauliche Maßnahmen Straßenverkehr:

1.1 Lärmmindernde Fahrbahndecken
Bei einem anstehenden Austausch des Fahrbahnbelags soll diese Möglichkeit seitens des Baulastträgers untersucht werden.

1.2 Sanierung von schadhaften Deckenbelägen
Schadhafte Deckenbeläge sollen immer zeitnah in Ordnung gebracht werden.

1.3 Sanierung von deckenungleichen Einbauten
Deckenungleiche Einbauten sollten immer zeitnah in Ordnung gebracht werden. Die von der Bürgerin vorgebrachte Forderung den Straßeneinlauf zu versetzen sollte an den Baulastträger weiter gegeben werden, da dieser Straßeneinlauf schon öfter egalisiert wurde, aber sich nach kurzer Zeit immer wieder eine Unebenheit herausgebildet hat.
Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat zuletzt im Jahr 2017 eine Vielzahl von Schachtdeckeln im Fahrbahnbereich der B 317 saniert. Dies soll auch künftig nach Bedarf so gehandhabt werden.
Punkte 1.2 und 1.3 gelten auch für die anderen Straßen außerhalb der B 317.

1.4 Umgehungsstraße
Über das Instrument Lärmaktionsplanung wird keine Ortsumfahrung kommen.


2. Organisatorische Maßnahmen Straßenverkehr:

2.1 Geschwindigkeitsreduzierungen
In der Nacht (22:00 - 06:00 Uhr) sollen folgende Bereiche von 50 km/h auf 30 km/h temporeduziert werden:
  • Ortstafel in Schönenbuchen bis 30er-Zone (12 sec.)
  • Ende 30er-Zone Schönenbuchen bis Buchenbrandparkplatz (69 sec.)
  • Abzweig Haldenweg bis Abzweig Haselbach (21 sec.)
  • Klammerwerte = Zeitliche Verluste

2.2 Verkehrsfluss verstetigen
(Halteverbot an der B317; keine häufigen Wechsel der zulässigen Geschwindigkeit)
In der Sitzung wird die innerörtliche Situation näher dargestellt. Eine Problemstelle ist sicher die Strecke von der Einmündung Talstraße bis zur Einmündung Hintere Hofmatt. Hier hat der Gemeinderat zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und den Interessen der anliegenden Geschäfte abzuwägen.
Die von der Bürgerin angeregte Umleitung des LKW-Verkehrs lässt sich vermutlich nicht realisieren.


3. Maßnahmen zur Abschirmung:

3.1 Lärmschutzwände
Im Ortsteil Brand wurde jetzt von privater Seite eine Lärmschutzwand errichtet.
Die Verwaltung sieht vor dem Hintergrund der Wirksamkeit im Verhältnis zum finanziellen Aufwand derzeit keine möglichen Stellen um weitere Lärmschutzwände zu installieren.


4. Maßnahmen am Immissionsort:

4.1 Lärmschutzfenster, schallgedämmte Lüftungsanlagen
In Schönau im Schwarzwald wurden in den Jahren 2000 bis 2013 an 27 Objekten insgesamt 189 Fenster durch Schallschutzfenster ersetzt.
Die Eigentümer erhielten dabei für ihre förderfähigen Aufwendungen von 134.259,06 € einen Erstattungsbetrag von 100.694,31 €. Fördersatz = 75%
Das Verfahren lief über das Bauamt (Lärmberechnungen, Angebotsprüfung, Abnahme und Abrechnung). Die Vereinbarung zwischen der Stadt und der BRD wurde seitens der Bundesstraßenverwaltung gekündigt.
Zuschüsse für Schallschutzfenster gibt es weiterhin. Diese müssen aber jetzt direkt bei der Straßenbauverwaltung (RP Freiburg, Neubauleitung Singen) gestellt werden. Dabei wird das GVV-Bauamt die Bürger weiterhin unterstützen.

4.2 Anordnung von schutzbedürftigen Räumen
Liegt im Verantwortungsbereich der Bauherren.
Begründung
In der Nachtzeit sind 16% der Einwohner (382 EW) hohen Lärmbelastungen ausgesetzt.
(Darin sind auch die nachfolgend genannten EW mit sehr hohen Lärmbelastungen mit eingerechnet).
5% der Einwohner (126 EW) sind sehr hohen Lärmbelastungen LNight>60dB(A) ausgesetzt.
Zu hohen nächtlichen Lärmbelastungen LNight>55dB(A) steht im Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (Drucksache 14/2300 des Deutschen Bundestages) folgendes:
Für die nächtliche Belastung sollte unter gesundheitlichen Gesichtspunkten heute schon ein Immissionswert von 55 dB(A) für die kurzfristige Lärmschutzpolitik maßgeblich sein.
Der Mittelungspegel sinkt bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h um 2 bis 3 dB(A) (Auszug aus der Arbeitshilfe für Lärmaktionsplanung der LUBW).

Weiteres Verfahren:
Zu den vom Gemeinderat beschlossenen Konzepten werden die zuständigen Stellen gehört. Nach Anhörung dieser Stellen wird dann ein Maßnahmenprogramm (Lärmaktionsplan) erstellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt Folgendes:

  • Zustimmung zu den Vorschlägen der Verwaltung (Punkte 1.1-1.3)
  • In der Nacht (22:00 - 06:00 Uhr) sollen die unter Punkt 2.1 aufgeführten Bereiche von 50 km/h auf 30 km/h temporeduziert werden
  • Anordnung von Halteverboten an der Ortsdurchfahrt der B 317 mit Ausnahme des Bereichs zwischen Einmündung Talstraße und Einmündung Hintere Hofmatt sowie entlang der Gebäudelänge des Gesundheitszentrums (Friedrichstr. 14)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt zunächst auszugsweise den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Im Folgenden zeigt Bauamtsleiter Steinebrunner dem Gremium nochmals die Präsentation, die bei der Informationsveranstaltung am 11.12.2017 als Diskussionsgrundlage gedient hatte.
Zudem gibt der Vorsitzende die E-Mailnachricht der Stadt Todtnau vom 12.01.2018 bekannt, welche auf die Vorberichterstattung der Badischen Zeitung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte. Die Stadt Todtnau bezieht sich in der E-Mail auf die vorgeschlagene nächtliche Temporeduzierung und bittet den Gemeinderat bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, dass viele Auspendler aus dem Oberen Wiesental bereits vor 6 Uhr zur Arbeit fahren. Die Temporeduzierung würde für diese Pendler und auch für Schichtarbeiter längere Fahrzeiten mit sich bringen. Diese längeren Fahrzeiten würden sich neben den 102 Sekunden in Schönau mit weiteren möglichen Einschränkungen in Wembach, Fröhnd, Mambach und Atzenbach aufaddieren, wodurch insbesondere die Pendler fünf Tage in der Woche längere Fahrzeiten hinnehmen müssten.
Ferner gibt der Vorsitzende die aktuellen Zahlen der Wirtschaftsregion Südwest bekannt, wonach 50 Auspendler aus Todtnau und 68 Auspendler aus dem Verbandsgebiet in die Schweiz zur Arbeit fahren. Im Zusammenhang mit diesen Zahlen könne prozentual gesehen von einem kleinen Kreis geredet werden, der vor 6 Uhr zur Arbeit fährt und von dem nächtlichen Tempolimit betroffen wäre.

In der anschließenden Aussprache hält Stadtrat Anschütz ein Plädoyer zur Einführung des nächtlichen Tempolimit, mit dem ein umweltschonendes Verkehrssystem gefördert werde, welches wiederum der Allgemeinheit zugutekomme.
Für Stadträtin Münzer wäre die Umgehungsstraße die große Lösung. Dagegen wäre die vorgeschlagene nächtliche Temporeduzierung nur eine Minimallösung, mit der zwar eine Lärmminderung erreicht werde, durch die - nach Expertenaussagen - aber auch der Schadstoffausstoß um 100 Prozent zunehmen würde.
Stadtrat Strohmeier sieht in der Umsetzung der in den Punkten 1.1 bis 1.3 vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen den größten Nutzen für die lärmbelästigten Anwohner der Bundesstraße. Ein nächtliches Tempolimit von 30 km/h würde nur dann effektiv sein, wenn in der Ortsdurchfahrt der B 317 ein absolutes Halteverbot angeordnet werde, mit dem das Anfahren, Beschleunigen und Bremsen des Fahrzeugverkehrs deutlich reduziert werden könnte.
Für Stadtrat Locker ist ebenfalls der Meinung, dass mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen die größte Wirkung erzielt werden kann. Die Einführung von Tempo 30 in der Nacht würde außerdem nur dann Sinn machen, wenn die Einhaltung des Tempolimits durch stationäre Blitzer kontrolliert werde.
Stadtrat Schröder unterstützt mit Ausnahme des nächtlichen Tempolimits die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen. Er selbst sei nicht davon überzeugt, dass die Einführung Tempo 30 nachts zu einer Lärmminderung führe.   

Der Vorsitzende entgegnet hierzu, dass in Freiburg und an der B 3 die Einführung des nächtlichen Tempolimits zu einer erheblichen Lärmsenkung beigetragen habe. Dies hätten ihm verschieden Amtskollegen signalisiert, die zudem erklärt hätten, dass seither die Beschwerden von Anwohnern wegen nächtlichen Lärms mehr oder weniger vom Tisch seien. 

Stadtrat Lais schließt sich mehrheitlich den Ausführungen seiner Vorredner an. Er weist besonders darauf hin, dass in Zukunft die Autos durch die Zunahme elektroangetriebener Fahrzeuge immer leiser werden, weshalb er sich gegen sich gegen die unter Punkt 2.1 vorgeschlagene organisatorische Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierungen) ausspreche. Er regt an, dass über die einzelnen Punkte separat abgestimmt wird.

Stadträtin Schindler sowie die Stadträte Schlageter und Knobel sind aus den bereits genannten Gründen ebenfalls gegen die Einführung eines nächtlichen Tempolimits.
Stadträtin Thoma-Garbe bringt ihre Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass nur sehr wenig betroffene Bürger/-innen an der Infoveranstaltung teilgenommen haben. Diese hätten dort Gelegenheit gehabt, ihre Anmerkungen und Vorschläge zum Lärmaktionsplan einzubringen. Sie frage sich, warum der Gemeinderat etwas ändern soll, wenn sich die Betroffenen nicht dafür interessieren. 

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird sodann über die einzelnen Punkte getrennt abgestimmt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu den Punkten 1.1-1.3 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Der Verwaltungsvorschlag, in der Nacht (22:00 - 06:00 Uhr) im Bereich von der Ortstafel in Schönenbuchen bis zur 30er-Zone das Tempo von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren (zeitlicher Verlust = 12 sec.), wird vom Gemeinderat mehrheitlich abelehtn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 10, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ja-Stimmen von Bürgermeister Schelshorn und Stadtrat Anschütz.

Beschluss 3

Der Verwaltungsvorschlag, in der Nacht (22:00 - 06:00 Uhr) im Bereich vom Ende der 30er-Zone in Schönenbuchen bis zum Buchenbrandparkplatz das Tempo von 50 km/h auf 30 km/h (zeitlicher Verlust = 69 sec.) zu reduzieren, wird vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 10, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ja-Stimmen von Bürgermeister Schelshorn und Stadtrat Anschütz.

Beschluss 4

Der Verwaltungsvorschlag, in der Nacht (22:00 - 06:00 Uhr) im Bereich vom Abzweig Haldenweg bis zum Abzweig Hasselbach das Tempo von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren (zeitlicher Verlust = 21 sec. Zeitverlust), wird vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 7, Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
Ja-Stimmen von Bürgermeister Schelshorn, Stadträtin Thoma-Garbe und Stadtrat Anschütz. Enthaltungen von Stadträtin Hierholzer und Stadtrat Schröder.

Beschluss 5

Zu den Park- und Halteverboten beschließt der Gemeinderat Folgendes:

  • Die in der Ortsdurchfahrt der B 317 bereits angeordneten Park- und Halteverbote werden beibehalten.
  • Das im Bereich der „Alten Post“ erlaubte Gehwegparken soll aufgehoben werden.
  • Bei der Bushaltestelle „Zentrum“ soll das Parken in der Bucht nur noch entlang der Gebäudelänge des Gesundheitszentrums (Friedrichstr. 14) erlaubt sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss,

Dokumente
Download Informationsveranstaltung-Protokoll-reduziert.pdf

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6. Beschlussfassung Haushaltsplan 2018 der Stadt Schönau im Schwarzwald - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 18.12.2017 wurde der Entwurf des Haushaltsplans 2018 beraten.

Folgende Ergänzungen und Änderungen haben sich zwischenzeitlich ergeben:
  • Vorbericht mit Anlagen (Teilauszüge aus dem Haushaltsplan-Gesamtwerk).
  • Für die Wasseraufbereitungsanlage sind für die Planungskosten und für die Teilrealisierung 50.000 € eingeplant.
  • Außerdem wurde die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität aktualisiert.

Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird das Gesamtwerk auf der Homepage der Stadt Schönau im Schwarzwald eingestellt und den Mitgliedern des Gemeinderats mittels PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die in das Planwerk seit der ersten Beratung eingearbeiteten Ergänzungen bzw. vorgenommenen Änderungen werden dem Gemeinderat von Kassenverwalter Stähle erläutert.

Stadtrat Anschütz geht nochmals auf den in 2018 für das Gymnasium um einen Prozentpunkt reduzierten Budgetanteil am Sachkostenbeitrag ein. Er halte es für nicht gut, wenn der Budgetanteil trotz Erhöhung der Sachkostenbeiträge gekürzt werde.
Kassenverwalter Stähle verweist darauf, dass das Land seit der Beratung des Haushalts 2018 in der letzten Gemeinderatssitzung die Sachkostenbeiträge nochmals erhöht habe. Pro Schüler gewähre das Land im nächsten Jahr demzufolge 841 Euro statt bislang 821 Euro, wodurch die Budgetmittel des Gymnasiums entsprechend prozentual erhöht werden.
Der Vorsitzende erklärt zudem, dass die Stadt im Zuge der Digitalisierungsoffensive in Absprache mit der Schulleitung bereits 2014 in Vorleistung gegangen sei und seinerzeit den Budgetanteil um zwei Prozent auf 26 Prozent erhöht habe. In 2016 habe man diesen nochmals um einen Prozentpunkt auf 27 Prozent erhöht, weshalb er die Senkung des Budgetanteils am Sachkosten auf 26 Prozentpunkte für gerechtfertigt erachte, zumal die Schule in diesem Jahr finanziell nicht schlechter gestellt werde.

Stadträtin Hierholzer weist auf einen Fehler in Abschnitt D II des Stellenplans hin. Hier müsse der Stellenanteil bei der Lokalen Agenda nicht 0,00 sondern 0,21 Stellen lauten.
Kassenverwalter Stähle sagt zu, den Stellenplan entsprechend zu berichtigen.

Beschluss

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                        EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
7.558.090
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
7.221.560
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
336.530
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
336.530

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.088.110
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
6.413.840
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
674.270
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
103.370
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.129.520
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.026.150
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-351.880
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
-317.190
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-317.190
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-669.070

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1.
für die Grundsteuer

a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
320 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.

der Steuermessbeträge;

2.
für die Gewerbesteuer auf
340 v. H.

der Steuermessbeträge.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei vorübergehender Abwesenheit von Stadtrat Locker.

Dokumente
Download Vorbericht mit Anlagen.pdf

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7. Beschlussfassung Wirtschaftsplan 2018 Eigenbetrieb "Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung vom 18.12.2017 wurde der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 beraten. Angeschlossen erhalten Sie den Plan 2018 zur Beschlussfassung.
Änderungen haben sich keine ergeben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zum vorliegenden Plan gibt Kassenverwalter nochmals eine kurze Zusammenfassung, wobei er besonders auf die Investitionsmaßnahme für die Liegenschaft Brand 34 und die Darstellung des Schuldendienstes eingeht.

Eine weitere Aussprache zum Wirtschaftsplan wird vom Gemeinderat nicht gewünscht.

Beschluss

Aufgrund von §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009 hat der Gemeinderat am 15.01.2018 den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
262.920 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
250.780 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
12.140 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
618.760 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
617.520 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbetrag des Vermögensplans für
      das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
1.240 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
0 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
1.240 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf;
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-  
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        420.000 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Wirtschaftsplan Eigenbetrieb 2018 _ Beschlussvorlage GR.pdf

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8. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 8
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8.1. Strumtief "Burglind", Sturmschäden im Stadtwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 8.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass das Sturmtief „Burglind“ im Stadtwald erhebliche Schäden angerichtet habe. Nach erster Schätzung der Forstverwaltung seien insgesamt rund 2.000 Fm Sturmholz angefallen, wovon allein e zirka 1.000 Fm auf das Haselberggebiet entfallen.

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8.2. Trinkwasserverunreinigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 8.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt einen kurzen Sachstandsbericht zur erneuten Trinkwasserverunreinigung, die nach dem Hochwasser vom 3. Januar aufgetreten ist.
Die Stadt habe wegen des Hochwassers am 4. Januar sofort eine Probeuntersuchung veranlasst, deren Ergebnis negativ gewesen sei. Bei der weiteren Probeuntersuchung vom 5. Januar seien jedoch wieder E-Coli-Bakterien festgestellt worden, weshalb erneut ein Abkochgebot ausgesprochen werden musste.
Die weiteren Probeuntersuchungen vom 8. und 11. Januar haben dann wieder eine hygienisch einwandfreie Trinkwasserqualität bestätigt, weshalb das Abkochgebot am 12. Januar aufgehoben werden konnte. Dazu erfolgten umgehend entsprechende Pressemitteilungen, wobei die Badische Zeitung diese bislang nicht veröffentlich habe.
Der Vorsitzende bittet den anwesenden BZ-Vertreter, dies nach zuholen.  

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9. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 9
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9.1. Ecke Bahnhofstraße - K 6305, Sichtbehinderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer gibt den Hinweis eines Bürgers weiter, wonach an der Ecke Bahnhofstraße - K 6305 (Tunauer Straße) ein Zigarettenautomat aufgestellt wurde. Diese beeinträchtigte die Sicht der Verkehrsteilnehmer.
Der als Zuhörer anwesende Bürger kommt mit Zustimmung des Gemeinderats zu Wort. Er erklärt, dass der Automat im freizuhaltenden Sichtdreieck stehe und dort entfernt werden sollte. Außerdem weist er darauf hin, dass durch die Anbringung des neuen, etwas höheren Geländers an der Wiesenbrücke, eine weitere Sichtbehinderung für die aus dem angrenzenden Firmengelände in die Tunauer Straße einbiegenden Verkehrsteilnehmer geschaffen wurde.

Der Vorsitzende dankt für die Hinweise. Die angesprochenen Sichtbehinderungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises fallen, werde er prüfen lassen. 

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9.2. Ausbringung von Düngemittel im Bereich des Tiefenbrunnens auf der Mühlmatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Anschütz weist darauf hin, dass in diesen Tagen auf den landwirtschaftlichen Grundstücken im Bereich des Tiefenbrunnens in der Mühlmatt Düngemittel ausgebracht wurden. Er halte dieses Vorgehen aufgrund der jüngsten Trinkwasserverunreinigung für sehr unsensibel.
Stadtrat Lais pflichtet dem bei und erklärt, dass heute - entgegen der vom Landratsamt Lörrach erlassenen Düngeverordnung - auf den angesprochenen Grundstücken sogar flüssiger Wirtschaftsdünger ausgebracht worden sei.

Der Vorsitzende wird der Sache nachgehen und mit dem Bewirtschafter der Grundstücke ein persönliches Gespräch führen.  

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9.3. Volkshochschule Oberes Wiesental, weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.01.2018 ö 9.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Anschütz spricht die Weiterentwicklung der VHS Oberes Wiesental  und die damit bis spätestens 2022 verbundene Einführung eines Qualitätsmanagements an. Nach seiner Ansicht sollte Frau Barbisch als Leiterin der VHS Oberes Wiesental über diese Thema im Gemeinderat referieren, wobei Zielvorgabe sein sollte, die Eigenständigkeit der hiesigen VHS zu erhalten.

Der Vorsitzende erwidert, dass die Städte Todtnau und Zell im Wiesental bekanntlich dafür plädiert hätten, zunächst eine Kooperation mit der VHS Schopfheim einzugehen, deren Endziel möglicherweise eine Fusion  sein könnte.
Auf dieser Basis haben in letzter Zeit mehrere Gespräche mit Vertretern der VHS und der Stadt Schopfheim stattgefunden. Hier habe man bereits Abmachungen festlegen können, wie zum Beispiel die Herausgabe eines gemeinsamen Programmheftes, die Nutzung des bei der VHS Schopfheim eingesetzten Software der Firma Kufer oder die Angleichung der AGBs.
Derzeit werde von der Stadt Schopfheim der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung sowie ein Angebot für die Leistungen im Rahmen der Kooperation erstellt.
Sobald diese Unterlagen vorliegen, werden diese zuerst im Kontaktausschuss Oberes Wiesental besprochen, weshalb ein Vortrag von Frau Barbisch im Gemeinderat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Sinn mache. Sollte dies zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wäre es angebracht, den Vorsitzenden des Regionalverbandes Hochrhein der Volkshochschulen (Henning Kurz, Leiter der VHS Grenzach-Wyhlen) zum Thema „Kooperation/Fusion von Volkshochschulen“ ebenfalls anzuhören.

Datenstand vom 02.02.2018 17:18 Uhr