Datum: 18.12.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2017
3 Jahresabschluss 2016, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO - Vorlage -
4 Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Jahresabschluss 2016 - Feststellungsbeschluss gem. § 16 Eigenbetriebsgesetz - Vorlage -
5 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2018 der Stadt Schönau im Schwarzwald - Vorlage -
6 Beratung des Wirtschaftsplanentwurfs 2018 des Eigenbetriebs "Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald" - Vorlage -
7 Nahwärmenetzverbund Gymnasium (Hackschnitzelheizung), gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Freien Wählervereinigung - Vorlage -
8 Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktsatzung) der Stadt Schönau im Schwarzwald - Vorlage -
9 Annahme von Spenden - Vorlage -
10 Kurzinformationen der Verwaltung
10.1 Heizcontainer der EWS Schönau
10.2 Sitzungstermine 2018
10.3 Schönauer Anzeiger, Änderungen zum 1. Januar 2018
10.4 Neubau Mehrzweckhalle, Besichtigungsfahrt des Bauausschusses
10.5 Waldumwandlungsantrag/Ausgleichsmaßnahme Letzberg
10.6 Wasserverluste und Wassergebühren
11 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
11.1 Deutsche Telekom, Vectoring-Ausbau
11.2 Bauarbeiten in der Bifangstraße

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung am 27. 11.2017 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift anerkannt wird.

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3. Jahresabschluss 2016, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2016 wurde entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung von der Verwaltung aufgestellt. Er liegt den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Rechtslage

§ 95 b Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der vorliegende Jahresabschluss wird von Kassenverwalter Stähle mittels einer Beamer-Präsentation in komprimierter Form vorgestellt und eingehende erläutert.
Zusammenfassend wird vom Kassenverwalter festgehalten, dass der Abschluss des Jahres 2016 äußerst positiv zu bewerten sei. Im Ergebnishauhalt habe man einen Überschuss von 5.070 € vorgesehen. In der Ergebnisrechnung konnte dieser auf 383.857 € gesteigert werden. Die wesentlichen Gründe für diese Verbesserung von 378.787 € liegen in der Auflösung von Rückstellungen für FAG- und Kreisumlage. Ebenso hätten sich der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und die Sachkostenbeiträge des Landes für das Gymnasium erfreulich entwickelt. Außerdem habe im Sonderergebnis ein Überschuss von 196.913 € ausgewiesen werden können, der hauptsächlich aus dem Verkauf von Ökopunkten resultiere. Die positiven Beträge des ordentlichem Ergebnisses und des Sonderergebnisses konnten den Rücklagen zugeführt werden.

Eine Aussprache zur vorliegenden Jahresrechnung wird nicht gewünscht.

Beschluss

Feststellungsbeschluss
Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 18.12.2017 den Jahresabschluss für das Jahr 2016 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
6.910.549,47
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
6.526.691,56
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
383.857,91
1.4
Außerordentliche Erträge
200.496,38
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
3.582,55
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
196.913,83
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
580.771,74
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
6.116.176,98
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
6.182.951,37
2.3
Zahlungsmittelbedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
-66.774,39
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
200.836,06
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
2.620.961,56
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-2.420.125,50
2.7
Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-2.486.899,89
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
1.840.000,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
208.332,28
2.10
Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
1.631.667,72
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
-855.232,17
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                       Einzahlungen und Auszahlungen
-796.139,47
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
2.250.339,07
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
-1.651.371,64
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
598.967,43
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
3.818,00
3.2
Sachvermögen
34.728.798,89
3.3
Finanzvermögen
3.931.856,71
3.4
Abgrenzungsposten
18.545,52
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
38.683.019,12
3.7
Basiskapital
21.626.861,24
3.8
Rücklagen
580.771,74
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
11.883.512,40
3.11
Rückstellungen
763.378,10
3.12
Verbindlichkeiten
3.800.674,62
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
27.821,02
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
38.683.019,12

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_Jahresabschluss_2016.pdf

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4. Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Jahresabschluss 2016 - Feststellungsbeschluss gem. § 16 Eigenbetriebsgesetz - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2016 wurde von der Verwaltung aufgestellt. Er liegt den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Rechtslage

§ 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Kassenverwalter Stähle erklärt eingangs, dass die bisherigen beiden städtischen Eigenbetriebe „Städtische Wohnbau Schönau“ und „Seniorenzentrum“ per Gemeinderatsbeschluss ab 1. Januar 2015 zum  „Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau“ verschmolzen worden seien. Der neue Eigenbetrieb, der aus den Betriebszweigen Wohnraumvermietung und Seniorenzentrum bestehe, werde zwar wirtschaftlich selbstständig geführt, sei aber rechtlich unselbstständig.

Im Folgenden stellt Kassenverwalter Stähle den vorliegenden Jahresabschluss auszugsweise mit entsprechenden Erläuterungen vor. Gezeigt habe sich, dass die Verschmelzung der beiden Eigenbetriebe im Jahr 2016 erste Früchte getragen habe, da ein Jahresgewinn von 43.172 € erwirtschaftet werden konnte. Damit ergebe sich eine Verbesserung in der Gewinn- und Verlustrechnung von 63.291 €. Hierbei entfalle auf den Betriebszweig Seniorenzentrum ein Jahresverlust von 9.069 € und auf den Betriebszweig Wohnraumvermietung ein Jahresgewinn von 52.241 €. Durch das gute Jahresergebnis konnte auch der Kassenvorgriff von 73.341 € auf 15.797 € vermindert werden.

Auf Anfrage stellt der Vorsitzende fest, dass zum Jahresabschluss 2016 keine Aussprache gewünscht wird.
Er dankt Kassenverwalter Stähle für die Aufstellung des Abschlusses und für seinen fundierten Vortrag.
Sodann lässt er über den Feststellungsbeschluss abstimmen.

Beschluss

Feststellungsbeschluss
Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 27.11.2017 den Jahresabschluss für das Jahr 2016 mit folgenden Werten fest:


EUR
1.
Erfolgsplan

1.1
Summe der Erträge
274.909,19
1.2
Summe der Aufwendungen
231.736,90
1.3
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
43.172,29
2.
Vermögensplan

2.1
Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
594.534,74
2.2
Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
539.071,44
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss für das lfd. Jahr
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
55.463,30
2.4
Deckungsmittellücke aus Vorjahren
- 72.711,94
2.5
Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
55.463,30
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit,
Deckungsmittellücke (Saldo aus 2.4 bis 2.5)
- 17.248,64
3.
Bilanz

3.1
Anlagevermögen
2.807.168,65
3.2
Umlaufvermögen
4.799,15
3.3
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.2)
2.811.967,80
3.4
Stammkapital
1.100.000,00
3.5
Rücklagen
500.000,00
3.6
Gewinnvortrag / Verlustvortrag
58.653,36
3.7
Jahresgewinn / Jahresverlust
43.172,29
3.8
Empfangene Ertragszuschüsse
72.971,92
3.9
Rückstellungen
0,00
3.10
Verbindlichkeiten
1.037.170,23
3.11
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.4 bis 3.8)
2.811.967,80

Der Jahresgewinn von 43.172,29 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 154_4100_Jahresabschluss Eigenbetrieb_2016.pdf

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5. Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2018 der Stadt Schönau im Schwarzwald - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 5

Sachverhalt

Hierzu wird auf folgende Unterlagen verwiesen:

- Erläuterungen zum Planentwurf
- Entwurf des Haushaltsplans 2018

Diese Unterlagen liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Haushaltsplanentwurf 2018 wird vom Vorsitzenden, Rechnungsamtsleiterin Schäuble und Kassenverwalter Stähle vorgestellt.
Von den Genannten werden im Besonderen folgende Punkte eingehend erläutert:

  • Gesamtergebnishaushalt                                                   
  • Schlüsselprodukte (Gymnasium Schönau und Mensa Gymnasium)                       
  • Teilbereiche des Ergebnishaushaltes                              
  • Abgleich Ergebnis-/Finanzhaushalt               
  • Schuldenübersicht                                         
  • Entwicklung Liquidität                 
  • Investitionen des Finanzhaushaltes
  • Personalkosten                                    
  • Finanzplanung 2019 - 2021, investiv          
  • Haushaltssatzung                                 

Stadtrat Anschütz fragt nach den Gründen für die in 2018 beim Gymnasium um einen Prozentpunkt vorgesehene Reduzierung des Budgetanteils am Sachkostenbeitrag.
Der Vorsitzende erläutert, dass die Stadt im Zuge der Bildungsoffensive in Absprache mit der Schulleitung bereits 2014 in Vorleistung gegangen sei und seinerzeit den Budgetanteil um zwei Prozent auf 26 Prozent erhöht habe. In 2016 sei dieser nochmals um einen Prozentpunkt auf 27 Prozent erhöht worden. Zwischenzeitlich habe das Land die Sachkostenbeiträge erfreulicherweise deutlich erhöht, weshalb der Budgetanteil wieder auf 26 Prozent gesenkt werden könne, ohne dass der Schule im kommenden Jahr weniger Budgetmittel zur Verfügung stehen.

Als Fazit zum vorliegenden Planentwurf hält der Vorsitzenden fest, dass es - wie in den Vorjahren - auch für das Jahr 2018 gelungen sei, einen finanziell soliden Haushaltsplan aufzustellen.
Der Ergebnishaushalt schließe mit einem Überschuss von 336.530 € ab, der den Rück-lagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt werden soll. Die Nettoabschreibung werde wiederum erwirtschaftet.
Im Finanzhaushalt seien in 2018 Investitionen von über 1 Million Euro geplant. Diese können durch die gute Ausstattung mit liquiden Eigenmitteln abgedeckt werden, weshalb keine neuen Darlehen aufgenommen werden müssen. Die liquiden Eigenmittel werde um 619.070 € abnehmen und betragen zum Jahresende 2018 dann noch rund 847.236 Euro.

Auf Anfrage stellt der Vorsitzende sodann fest, dass der Gemeinderat einhellig damit einverstanden ist, die Investitionen - wie vorgeschlagen und vorgetragen - in den Finanzhaushalt aufzunehmen.

Eine weitere Aussprache zum Planentwurf wird vom Gemeinderat nicht gewünscht, so dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018 in der nächsten Sitzung am 15.01.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Dokumente
Download 01_Plan 2018; 1. Beratung 18.12.2017.pdf
Download 02_Plan 2018 Kernhaushalt Klappversion Stand 01.12.2017.pdf

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6. Beratung des Wirtschaftsplanentwurfs 2018 des Eigenbetriebs "Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald" - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 6

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Gemeinderats liegt der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2018 wird den Anwesenden von Rechnungsamtsleiterin Schäuble vorgestellt und erläutert.
Zusammenfassend hält sie fest, dass der Erfolgsplan des Betriebszweigs Seniorenzentrum für 2018 einen Jahresverlust von 7.900 € ausweist. Dieser könne durch den Jahresgewinn von 20.040 € des Betriebszweigs Wohnraumvermietung ausgeglichen werden. Für den Gesamtbetrieb ergebe sich ein Überschuss von 12.140 €.
Im Vermögensplan des Betriebsplans Seniorenzentrum seien im kommenden Jahr keine Maßnahmen vorgesehen. Dagegen werden im Vermögensplan des Betriebszweigs Wohnraumvermietung die Übernahme und Sanierung des Gebäudes Brand 34 (Gemeinschaftsunterkunft) der Gesamtbetrag von 530.000 € veranschlagt. Diese Maßnahmen werden größtenteils über ein Darlehen von 420.000 € des Kernhaushalts finanziert.

Eine Aussprache zum Wirtschaftsplan wird vom Gemeinderat nicht gewünscht.

Dokumente
Download Wirtschaftsplan Eigenbetrieb 2018 _ Beschlussvorlage GR.pdf

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7. Nahwärmenetzverbund Gymnasium (Hackschnitzelheizung), gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Freien Wählervereinigung - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 6. Dezember 2017 (eingegangen am 8. Dezember 2017) stellen die Fraktionen der CDU und der Freien Wählervereinigung folgenden gemeinsamen Antrag:

„Sehr geehrter Herr Schelshorn,

die weitere Entwicklung der Stadt Schönau im Schwarzwald ist uns, den Fraktionen der Freien Wählervereinigung und der CDU, natürlich ein besonderes Anliegen.
Im Hinblick auf die Energiewende und das Biosphärengebiet stellen wir den Antrag, in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.12.2017 vollumfänglich über die Gesamtkosten des Nahwärmeverbundes Gymnasium (Hackschnitzelheizung) informiert zu werden.“

Nach § 34 Abs. 1 GemO ist auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstel des Gemeinderats ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen.

Für die Ermittlung der Gesamtkosten des Nahwärmenetzverbundes Gymnasium sind zeitintensive Nachforschungen und Abstimmungen mit den Planern erforderlich.
Trotzdem wird die Verwaltung bestrebt sein, die Kostenaufstellung dem Gemeinderat in Form einer Tischvorlage in der Sitzung am 18. Dezember zur Kenntnis zu bringen.

Sollte dies wider Erwarten nicht gelingen, wird der vorliegende gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Freien Wählervereinigung in der Sitzung am 15. Januar 2018 behandelt.

Rechtslage

§ 34 Abs. 1 GemO

Vortrag/Diskussionsverlauf

Vorab begründet Stadtrat Anschütz den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktion der Freien Wählervereinigung und der CDU-Fraktion. Er verweist darauf, dass die Stadt seit vielen Jahren den Nahwärmeverbund Gymnasium betreibt. Die Erstellung des integrierten Quartierskonzepts verfolge das Ziel eine ganzheitliche Weiterentwicklung der Energieversorgung eines ganzen Stadtquartiers zu unterstützen. Dazu habe der Gemeinderat im Januar dieses Jahres beschlossen, die Variante 4 (Erweiterung des Wärmenetzes zu einer „großen“ Variante) samt technischen Möglichkeiten mit den EWS Schönau weiter zu besprechen und - bei einem positiven Ergebnis - die Festlegungen für die weitere Vorgehensweise zu treffen.
Nachdem der Glasfaserausbau im Ortskern unmittelbar bevorstehe, wäre es aus Kostengründen sinnvoll, beide Maßnahmen (Breitband- und Nahwärmenetzausbau) zeitgleich auszuführen. Hier dränge die Zeit, weshalb die beiden Fraktionen den gemeinsamen Antrag gestellt hätten, um die für das weitere Verfahren benötigten Informationen zu den Gesamtkosten des Nahwärmeverbundes Gymnasium zu erhalten.

Stadtrat Knobel ergänzt, dass die CDU-Fraktion die Stellung des gemeinsamen Antrags mehrheitlich beschlossen habe. Stadträtin Münzer hätte gegen die Antragstellung votiert.

Im Folgenden stellt Kassenverwalter Stähle die von der Verwaltung ausgearbeitete und als Tischvorlage vorliegende Aufstellung zu den Herstellungs- und Betriebskosten des Nahwärmenetzverbundes Gymnasium mit entsprechenden Erläuterungen vor. 
Demnach betrugen die Gesamtherstellungskosten des Nahwärmeverbunds 247.081 € im Jahr 2007. Die jährlichen Betriebskosten für die Anlage belaufen sich bei einem Wärmeabsatz von 383.376 kWh im Durchschnitt der Jahre von 2013 bis 2016 auf 28.876 €. Die Kosten der Wärmeversorgung betragen 7,53 Cent/kWh.

Der Gemeinderat nimmt das vorliegende Zahlenwerk zur Kenntnis.

Für die SPD-Fraktion erklärt Stadtrat Schröder, dass dieser die Weiterentwicklung der Energieversorgung ebenfalls am Herzen liege. Seine Fraktion hätte den gemeinsamen Antrag bestimmt auch unterstützt, wenn sie danach gefragt worden wäre.

Der Vorsitzende hält abschließend fest, dass die Verwaltung mit dem heute vorgelegten Zahlenwerk dem Antrag der beiden Fraktionen nachgekommen sei. Das weitere Vorgehen möchte er zunächst mit den drei Fraktionsvorsitzenden erörtern, bevor weitere Beratungen im Gemeinderat erfolgen.

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8. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktsatzung) der Stadt Schönau im Schwarzwald - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 8

Sachverhalt

Im Februar dieses Jahres hat der Gemeinderat mit dem Erlass einer Änderungssatzung für den Wochenmarkt folgende Festlegungen getroffen:

„Die Wochenmärkte sind jeweils am Freitag in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr.
Auf- und Abbauzeit ist jeweils höchstens eine Stunde.“

Die Marktbeschicker benötigen für den Aufbau ihrer Stände größtenteils 45 bis 60 Minuten. Dadurch wird am Freitag der Rathausplatz - der auch vom Gymnasium als Pausenhof genutzt wird - zum Teil bereits ab 9 Uhr von den Marktbeschickern belegt.

Am Gymnasium findet täglich von 9.05 Uhr bis 9.25 Uhr eine große Pause statt. Aus Sicherheitsgründen wird seitens der Schulleitung gefordert, den Beginn des Wochenmarktes und den Beginn der Aufbauzeit auf einen spätere Uhrzeit festzuglegen, damit der Rathausplatz auch freitags uneingeschränkt als Pausenhof genutzt werden kann.

Die Neufestlegung der Marktzeit für den Wochenmarkt kann nur durch den Erlass einer weiteren Änderungssatzung erfolgen. Dem Gemeinderat wird daher der Entwurf einer entsprechenden Änderungssatzung, die eine Marktzeit für den Wochenmarkt von 10.30 Uhr bis 15.30 Uhr vorsieht, zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der vorliegenden Satzung zur Änderung der Marktsatzung zu.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

In der nachfolgenden Aussprache werden im Ratsrund zur vorgeschlagenen Neufestsetzung der Marktzeit unterschiedliche Standpunkte vertreten. 
Während Stadtrat Locker den Vorschlag der Verwaltung für eine gute Lösung hält, spricht sich Stadträtin Thoma-Garbe dafür aus, eine mögliche Änderung der Marktzeit erst im Zuge der anstehenden Verkehrsschau zu erörtern.
Stadtrat Strohmeier verweist darauf, dass während der  Wochenmarkt-Aufbauzeit für die Schüler der Gymnasiumplatz zur Verfügung steht. Er könne nicht nachvollziehen, dass die Lehrer außer Stande seien, einmal wöchentlich während der „Großen Pause“ die Schüler auf einem eingeschränkten Schulhofareal zu beaufsichtigen. Er werde deshalb gegen den Erlass der Satzung stimmen. Außerdem gehe es darum, die Schüler im Umgang mit Gefahren zu erziehen.
Stadtrat Sladek sieht in der Änderung der Marktzeit keine finale Lösung, hält diese aber für wichtig, um seitens der Stadt ein Signal an die Schule zu senden.
Stadtrat Anschütz erklärt, dass sich der Bewegungsdrang der Schüler in den letzten 10 Jahren sehr stark verändert habe. Er halte daher den Wunsch der Schule nach einer Neufestsetzung der Marktzeit für keine überzogene Forderung.
Stadträtin Hierholzer sieht die Gefahr, dass die Marktbeschicker mit zu vielen Marktzeitenänderungen madig gemacht werden, was sich negativ auf die Ausrichtung des Wochenmarktes auswirken könnte. 
Stadtrat Knobel verweist auf die seit langem bestehende Praxis, dass die Wochenmarkt-Beschicker mit dem Aufbau ihrer Stände bereits zwischen 9 Uhr und 9.30 Uhr beginnen. Aus diesem Grund habe der Gemeinderat die Marktsatzung bereits Anfang des Jahres an die gängigen Marktzeiten (einschließlich der Auf- und Abbauzeiten) angepasst.

Der Vorsitzende wirbt nochmals eindringlich dafür, dem Erlass der vorliegenden Änderungssatzung zuzustimmen. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Verkehrsschau sei dies zumindest eine Übergangslösung, mit der die Schule leben könnte.
Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der vorliegenden Satzung zur Änderung der Marktsatzung nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlich abgelehnt (Ja-Stimmen von Bürgermeister Schelshorn und den Stadträten Anschütz, Locker und Sladek; Enthaltung von Stadtrat Lais)

Dokumente
Download Marktsatzung Schönau, Änderung 12.2017_BV.pdf

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9. Annahme von Spenden - Vorlage -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 9

Sachverhalt

Für die Mensa des Gymnasiums sind von fünf Spendern Geldspenden im Gesamtwert von 2.200 € (Anlage 1) geflossen.
Für die Sanierung des Freibads ist von einem Spender eine Geldspende im Wert von 100 € (Anlage 3) geflossen.

Beschlussvorschlag

Die Spenden für die Mensa das Gymnasiums in Höhe von 2.200 € und die Spende für die Sanierung des Freibads in Höhe von 100 € werden angenommen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende dankt den Spendern und lässt sodann über die Annahme der Spenden abstimmen.

Beschluss

Die Spenden für die Mensa das Gymnasiums in Höhe von 2.200 € und die Spende für die Sanierung des Freibads in Höhe von 100 € werden angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlich angenommen bei 1 Nein-Stimme (Stadtrat Anschütz)

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10. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 10
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10.1. Heizcontainer der EWS Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 10.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt hierzu das Antragsschreiben der Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH (EWS) vom 15.12.2017 im Wortlaut bekannt.
Mit dem Schreiben wird mitgeteilt, dass der Heizcontainer vor dem Schwimmbad für ein weiteres Jahr genutzt werden soll. Gleichzeitig beantragt EWS bei der Stadt, die gewährte Nutzung des Aufstellungsortes um ein Jahr bis zum 31.12.2018 zu verlängern.
Auf Anfrage stellt der Vorsitzende fest, dass der Gemeinderat hiermit einhellig einverstanden ist.

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10.2. Sitzungstermine 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 10.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende weist auf die Terminliste für die Gemeinderatssitzungen 2018 hin. Die Liste liegt den Mitgliedern des Gemeinderats als Tischvorlage vor.

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10.3. Schönauer Anzeiger, Änderungen zum 1. Januar 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 10.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass der GVV Schönau im Schwarzwald  die Abonnenten- und Austrägerverwaltung an den Primo-Verlag übergeben wird.
Dadurch werde die Abrechnung des Anzeigers zukünftig über den Primo-Verlag erfolgen. Die Beschäftigung der Austräger erfolge ab Januar ebenfalls beim Primo-Verlag, wodurch sich für den Verband das Thema „Mindestlohn“ erledigen werde. Die jährlichen Kosten für die Zustellung des Anzeigers werden sich - wie durch Beschluss der Verbandsversammlung ab 2018 bereits neu festgelegt (18 Euro bzw. 36 Euro für Bezieher außerhalb des Verbandsgebiets) - durch die Übergabe an den Verlag nicht ändern.
Dagegen ergeben sich für den Verband finanzielle Einsparungen durch den Wegfall der Kosten für die Rechnungsstellung und der Verwaltungskosten für die Bezügeabrechnung der Austräger.
Der Vorsitzende erklärt weiter, dass die bisherigen Abonnenten in einem Brief über die Änderungen informiert werden.
Der Gemeinderat nimmt die I nformationen des Vorsitzenden zur Kenntnis.

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10.4. Neubau Mehrzweckhalle, Besichtigungsfahrt des Bauausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 10.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erinnert daran, dass zum geplanten Neubau der Mehrzweckhalle am 20. Dezember eine Hallenbesichtigungsfahrt des Bauausschusses stattfindet, bei der die Hallen in Zell im Wiesental, Maulburg und Müllheim besichtigt werden.
Zu dieser Besichtigungsfahrt habe sich noch kein Vertreter der CDU-Fraktion angemeldet. Stadtrat Strohmeier erklärt sich daraufhin bereit, an der Besichtigungsfahrt teilzunehmen.

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10.5. Waldumwandlungsantrag/Ausgleichsmaßnahme Letzberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 10.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt auszugsweise die Verfügung der Körperschaftsdirektion Freiburg vom 11.12.2017 bekannt. Mit dieser Verfügung wird der städtische Antrag vom 08.11.2017 bezüglich einer Waldumwandlung auf Flst.-Nr. 519 (Letzberg) zwecks Wiederherstellung von Magerrasen und Zwergstrauch-/Ginsterheiden genehmigt. Die betroffenen Eingriffs- und Ausgleichsflächen werden dem Gemeinderat vom Vorsitzenden kurz vorgestellt.

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10.6. Wasserverluste und Wassergebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 10.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende bezieht sich auf die in der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung erfolgten Beratungen zur Wassergebührenkalkulation 2018, bei denen auch die Wasserverluste angesprochen wurden. In diesem Zusammenhang gibt er bekannt, dass vor einigen Tagen im Bereich des Johann-Peter-Hebel-Wegs ein größerer Rohrbruch zu verzeichnen war, bei dem bis zur Behebung rund 3.000 m³ Wasser verloren gingen.
Weiter informiert er über die Wassergebührensätze der Verbandsgemeinden. Mit 1,50 €/m³ habe die Gemeinde Schönenberg den niedrigsten Satz, gefolgt von der Stadt Schönau im Schwarzwald mit 1,51 €/m³. Die höchsten Sätze werden in den Gemeinden Aitern und Fröhnd mit jeweils 2,50 €/m³ sowie in der Gemeinde Wembach mit 2,55 €/m³ erhoben.

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11. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 11
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11.1. Deutsche Telekom, Vectoring-Ausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 11.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Frage von Stadtrat Locker erklärt Hauptamtsleiter Krumm, dass witterungsbedingt nicht alle im Zuge des Vectoring-Ausbaus erfolgten Aufgrabungen zugemacht werden konnten. Die Baufirma werde dies umgehend nachholen, sobald es die Wetterverhältnisse zulassen.

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11.2. Bauarbeiten in der Bifangstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 13. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.12.2017 ö 11.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker bezieht sich auf die Einstellung der Bauarbeiten in der Bifangstraße und der damit verbundenen Aufbringung einer Bitumendeckschicht. Er weist darauf hin, dass sich diese Deckschicht an verschiedenen Stellen bereits wieder löse.
Der Vorsitzende erwidert, dass in Absprache mit dem beauftragen Bauleitungsbüro eine dünne Bitumendeckschicht aufgebracht worden sei, damit die Straße im Winter gebahnt werden kann. Die Decke müsse nur vorübergehend halten , da die Bauarbeiten im Frühjahr 2018 weitergeführt werden. Alternative Möglichkeiten wären gewesen, die Baustelle im Ist-Zustand zu belassen oder die Baugrube lediglich mit Sand zu verfüllen.

Auf Frage von Stadträtin Schindler erklärt der Vorsitzende, dass die Baufirma bezüglich der im nächsten Frühjahr weiter auszuführenden Arbeiten bereits mit den betroffenen Anliegern gesprochen und barrierefreie Zugänge zu den Hausgrundstücken zugesichert habe.
In diesem Zusammenhang bittet Stadtrat Anschütz nochmals aufzufordern, bei den weiteren Bauarbeiten größtmögliche Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen. Außerdem
möchte er wissen, ob die Stadt möglicherweise mit Mehrkosten rechnen muss, da im bisherigen Baubereich die  für den Breitbandausbau vorgesehenen Leerrohre noch nicht mitverlegt wurden.
Dies wird von Bauamtsleiter Steinebrunner verneint, da die Kosten für diese Arbeiten nach Einheitspreisen abgerechnet werden.

Stadtrat Knobel führt aus, dass die Baufirma in jüngster Zeit in der Paradiesstraße und in der Hägmatt ähnliche Baumaßnahmen ohne Probleme und zur Zufriedenheit der Stadt und Anwohner ausgeführt habe. Insofern wundere es ihn, dass bei den jetzigen Bauarbeiten in der Bifangstraße so viele Probleme auftreten.  

Datenstand vom 05.01.2018 07:31 Uhr