Datum: 29.05.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.05.2017 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2017
3 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses (1-3 FH) mit Garagen auf Flst.-Nr. 837/1 (Tunauer Straße 10)
4 5. Änderung des Bebauungsplans und der örtlicher Bauvorschriften „Bahngelände“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 13a BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB - Billigung des Änderungsentwurfs (Planzeichnung und planungsrechtliche Festsetzungen) mit örtlichen Bauvorschriften - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5 Sanierung Fuchswaldstraße, Arbeitsvergabe
6 Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses Schönau
7 Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Schönau im Schwarzwald gemäß § 95 b Abs. 1 Satz 2 der GemO
8 Kurzinformationen der Verwaltung
8.1 FC Schönau - Spiel für dein Dorf
8.2 Minigolfanlage
9 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
9.1 Breitbandversorgung

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 7. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.05.2017 ö 1

Sachverhalt

Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.05.2017 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 7. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.05.2017 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dem Gemeinderat werden die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.05.2017 bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben.
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2017 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Einladung zur heutigen Sitzung in Fotokopie zugeschickt. Auf Anfrage wird fe stgestellt, dass die Niederschriften anerkannt werden.

Dokumente
Download 2017-05-08 ÖS.pdf

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3. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses (1-3 FH) mit Garagen auf Flst.-Nr. 837/1 (Tunauer Straße 10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 7. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.05.2017 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinderäte haben hierzu einen Lageplan erhalten, aus welchem die Planung hervorgeht. Auf dem Grundstück steht momentan ein Holzschopf. Das Bauvorhaben liegt sowohl im Außenbereich als auch in einem Überschwemmungsbereich. In einem Schreiben des Landratsamtes Lörrach wird auf die erheblichen Einschränkungen hinsichtlich einer Bebaubarkeit entsprechender Grundstücke hingewiesen. Im Einzelnen bedeutet dies, dass auf sogenannten HQ100-Flächen die Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden oder anderen baulichen Anlagen mit bodenrechtlicher Relevanz grundsätzlich untersagt ist. Eine Ausnahmegenehmigung ist unter verschiedenen Voraussetzungen allerdings möglich.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer will wissen, wie hinsichtlich des Überschwemmungsbereichs eine damalige Bebauung möglich war. Bauamtsleiter Steinebrunner erwähnt, dass die Festsetzung als Hochwassergebiet erst im vergangenen Jahr rechtskräftig wurde.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des rechtskräftig festgesetzten HQ100-Bereichs.
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 3 WHG wird befürwortet wenn der Nachweis erbracht wird, dass dadurch keine nachteiligen Auswirkungen entstehen.

Dies bedeutet:
  • Die Hochwasserrückhaltung darf nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum muss zeitgleich ausgeglichen werden.
  • Der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser darf nicht nachteilig verändert werden.
  • Der bestehende Hochwasserschutz darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Es muss hochwasserangepasst gebaut werden.

Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2014-08-01-Bauliche Anlagen in Überschwemmungsgebieten.pdf
Download Planunterlagen zur Errichtung eines Wohnhauses (1-3 FH) mit Garagen auf Flst.-Nr. 837/1.pdf

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4. 5. Änderung des Bebauungsplans und der örtlicher Bauvorschriften „Bahngelände“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 13a BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB - Billigung des Änderungsentwurfs (Planzeichnung und planungsrechtliche Festsetzungen) mit örtlichen Bauvorschriften - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 7. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.05.2017 ö 4

Sachverhalt

Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Der Bebauungsplan „Bahngelände“ wurde am 19.06.1975 als Satzung beschlossen und trat am 26.06.1976 in Kraft. Der Geltungsbereich dieses Plans umfasst einen zentralen, innerörtlichen Teilbereich westlich der Friedrichstraße (B 317), welcher sich bis teilweise zur Wiese im Osten erstreckt. Dieser wurde damals aufgestellt, um die im Jahr 1969 stillgelegte Bahntrasse zu überplanen und den Gesamtbereich baulich neu zu ordnen. Inzwischen wurde der Bebauungsplan viermal geändert, wobei die letzte Änderung aus dem Jahr 1995 datiert.

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans befinden sich die beiden, in zweiter Reihe liegenden Grundstücke Flst.-Nrn. 258 und 258/3, welche derzeit durch das öffentliche Straßengrundstück Flst.-Nr. 258/1 von der Bahnhofstraße erschlossen werden.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen für diesen Bereich als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vor. Auf dem Grundstück Flst.-Nr. 258 ist im südlichen Teilbereich ein im Verhältnis zur Grundstücksgröße relativ kleines Baufenster und nördlich davon eine Gemeinschaftsstellplatzanlage festgesetzt. Auf diesem Grundstück stand das ehemalige Gebäude des „Badischen Bauernvereins“. Aufgrund des desolaten Zustandes wurde das Gebäude im Jahr 2009 abgerissen. Das Areal wird derzeit im nordöstlichen Teilbereich als Kleingarten genutzt. Derzeit handelt es sich um ein brachliegendes Grundstück. Der übrige Teil liegt seit dem Abriss des Gebäudes brach.
Das Baufenster auf dem Grundstück Flst.-Nr. 258/3 umfasst im Wesentlichen ein Bestandsgebäude mit einer westlich davon festgesetzten Garagenzone. Bei dem Bestandsgebäude handelt es sich um ein im Jahr 1924 erstelltes „Wohnhaus für Landesbeamte“, das mehrfach renoviert wurde und heute als Mehrfamilienhaus genutzt wird. Während sich das nördliche Grundstück Flst.-Nr. 258/3 im Besitz der Stadt Schönau befindet, soll das Grundstück Flst.-Nr. 258 inzwischen an einen Investor mit der Maßgabe veräußert werden, dringend benötigte Miet- und Eigentumswohnungen zu schaffen.
Geplant ist nun, die beiden zentral im Stadtkern gelegenen Grundstücke städtebaulich neu zu ordnen sowie einer für diesen Standort angemessenen und hochwertigen Wohnbebauung im Geschossbau - insbesondere unter Berücksichtigung der baulichen Umgebung - zuzuführen. Hierbei ist auch die Erschließungssituation der beiden Grundstücke mit den erforderlichen Stellplätzen zu klären.

Durch diese Vorhaben werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt und die städtebaulichen Belange im Sinne einer maßvollen Siedlungsentwicklung in diesem innerstädtischen Bereich von Schönau im Schwarzwald auch im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden berücksichtigt.
Da die bisherigen Regelungen des bestehenden Bebauungsplans nach heutiger Rechtsauffassung teilweise zu unbestimmt und nicht mehr anwendbar sind, werden für den Änderungsbereich die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften neu erlassen und auf aktuelle Rechtsgrundlagen gestellt.
Da die Voraussetzungen erfüllt sind, soll die vorliegende Änderung im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bebauungsplan „Bahngelände“ (Planzeichnung und planungsrechtliche Festsetzungen) sowie die örtlichen Bauvorschriften  werden nach § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB geändert. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplans „Bahngelände“ sind der Änderungsentwurf (Planzeichnung und planungsrechtliche Festsetzungen) und die örtlichen Bauvorschriften vom 29.05.2017.

Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans „Bahngelände“ (Planzeichnung und planungsrechtliche Festsetzungen) sowie der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29.05.2017 werden gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Jürgen Schill von der Firma fsp.stadtplanung in Freiburg im Breisgau informiert die Anwesenden anhand einer Präsentation über das Verfahren. Der Änderungsbereich ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Fläche für Wohnen ausgewiesen, was dieser Planung auch entspricht.
Vorgesehen ist die Errichtung eines Gebäudes im Geschossbau mit insgesamt vier Geschossen, wobei das oberste Geschoss als Attika mit Rücksprüngen von jeweils 1,00 m an mindestens drei Seiten ausgebildet werden muss. Insgesamt sind rund 15 Wohnungen in Form von 2- bis 4-Zimmerwohnungen geplant. Die Gebäudehöhe liegt bei 11,50 m. Sie ist an die Höhe des nebenliegenden Gesundheitszentrums angepasst. Das Gebäude erhält ein Flachdach, welches begrünt werden soll.
Großes Thema war in den Vorberatungen die Geländeerschließung. Die erforderlichen Stellplätze können nur in Form einer Tiefgarage sinnvoll erzielt werden. Eine nördliche Erschließung wurde hierfür als zu aufwändig erachtet. Als optimale Lösung sieht man eine Erschließung von Süden, im Bereich des vorhandenen Fußwegs zwischen der Friedrichstraße (B 317) und der Bahnhofstraße. Hier wäre keine Zufahrtsrampe notwendig. Aufgrund der Wichtigkeit des bestehenden Fußwegs wird auf der Zufahrt Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben sein.
Bürgermeister Schelshorn weist ergänzend darauf hin, dass die Verwaltung mit den Eigentümern der südöstlich gelegenen Garagengrundstücke ein Gespräch geführt hat. Ziel war es, eine Erschließung von der Bahnhofstraße her zu erreichen. Diskutiert wurde hier über ein Überfahrtsrecht bzw. ein Ersatz für die vorhandenen Garagen. In dem Gespräch kristallisierte sich allerdings keine Lösung heraus.
Im ursprünglichen Bebauungsplan war ein recht kleines Baufenster vorgesehen. Eine Nachverdichtung war hier erforderlich. Die Nutzungsschablone, aus welchem die wesentlichen Festsetzungen zur Bebaubarkeit eines Grundstückes hervorgehen, wurde weitestgehend aus dem bestehenden Bebauungsplan übernommen. Lediglich die Geschossflächenzahl wurde von 1,0 auf 1,2 erhöht, die Flachdachneigung von 0° bis 5° und die Bauweise als Einzelhäuser festgesetzt.
Auch für das nördliche Grundstück Flst.Nr. 258/3, auf welchem das städtische Wohnhaus Friedrichstraße 16 steht, wird ein größeres Baufenster vorgesehen. Nach einem späteren Abriss dieses Gebäudes bestehen auf diesem Grundstück dann die gleichen baulichen Möglichkeiten.
Aufgrund der westlich verlaufenden Bundesstraße wurde die Lärmkarte für Baden-Württemberg in Augenschein genommen. In Richtung B 317 sind passive Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) erforderlich.
Im Hinblick auf den Artenschutz hat das Büro Georg Kunz aus Todtnauberg eine Potentialabschätzung mit dem Ergebnis durchgeführt, dass im Planungsgebiet keine Amphibien oder Reptilien vorhanden sind. Haussperlinge als gebietstypische Vögel wurden gesichtet. Das Plangebiet wird allerdings nur sporadisch zur Nahrungsaufnahme, aber nicht als Brutplatz genutzt. Fledermäuse nutzen das Areal höchstens als Durchflugsgebiet. Im nördlichen Bestandsgebäude Friedrichstraße 16 wäre ein Fledermausvorkommen möglich. Dieses müsste dann bei einem anstehenden Gebäudeabbruch ermittelt werden.
Zur Geotechnik teilt Herr Schill mit, dass zur Baugrunduntersuchung Bohrungen bis zu 3,50 m Tiefe durchgeführt wurden. Im südlichen Grundstücksbereich wurden lehmig-sandige Schichten, im Nördlichen felsige Schichten festgestellt. Grundwasser ist nicht vorhanden.
Auf Anfrage von Stadträtin Münzer teilt Bauamtsleiter Steinebrunner mit, dass eine Verbreiterung der Ein-/Ausfahrt nicht notwendig ist, da diese bereits 4,50 m breit und befestigt ist. Ein Teil der Fläche liegt allerdings auf den nebenliegenden Privatgrundstücken (Steuerberater Laile und Gesundheitszentrum). Hier setzt man auf den Dialog mit den Anliegern. Eine Durchfahrt zur Bahnhofstraße soll allerdings nicht in Betracht gezogen werden.
Es wurde auch andiskutiert, einen Teil des ZG-Geländes zu erwerben, um eine Erschließung von der Bahnhofstraße her zu ermöglichen. Die Marktleiterin hat sich gegen dieses Ansinnen ausgesprochen. Eine endgültige Entscheidung hat aber die Zentrale in Karlsruhe zu treffen.
Stadträtin Münzer spricht das Fehlen eines Kinderspielplatzes an. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass hierüber bereits beraten und eine Aufnahme im Bebauungsplan verneint wurde. Bauamtsleiter Steinebrunner ergänzt, dass nach § 9 der Landesbauordnung (LBO) bei dieser Größenordnung der Bebauung ohnehin ein interner Spielplatz geschaffen werden muss. Der Planer hat diesbezüglich auch schon entsprechende Zusagen gemacht. Man ist sich darüber einig, die Bauvorschriften wie vorgelegt zu belassen.
Stadtrat Schröder möchte wissen, ob es sich bei den ausgewiesenen Abständen von 3,00 m um Mindestmaße handelt. Bauamtsleiter Steinebrunner teilt hierzu mit, dass der Mindestabstand, welcher die LBO vorsieht, 2,50 m beträgt. Je nach Wandhöhe erhöht sich die vorgeschriebene Abstandsfläche.
Stadtrat Schröder regt an, die restliche Fußwegfläche zur Bahnhofstraße gleich als Verkehrsfläche mit in die Planung aufzunehmen. Dies wird verneint, da der Weg lediglich 2,50 m breit ist und hinsichtlich der Frequentierung durch Passanten eine Gefährdung derselben stattfinden könnte.
Stadtrat Lais spricht von einer sehr guten Planung, auch bezüglich der Tiefgaragenzufahrt. Er empfiehlt eine Zustimmung zu dieser Planung.

Beschluss:
Der Bebauungsplan „Bahngelände“ (Planzeichnung und planungsrechtliche Festsetzungen) sowie die örtlichen Bauvorschriften werden nach § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB geändert. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplans „Bahngelände“ sind der Änderungsentwurf (Planzeichnung und planungsrechtliche Festsetzungen) und die örtlichen Bauvorschriften vom 29.05.2017.
Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans „Bahngelände“ (Planzeichnung und planungsrechtliche Festsetzungen) sowie der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29.05.2017 werden gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 15-05-29 Deckblatt (15-05-17).pdf
Download 17-05-29 Begründung (17-05-17).pdf
Download 17-05-29 Bebauungsvorschriften (17-05-17).pdf
Download 17-05-29 Satzung_Bahngeblände (17-05-17).pdf
Download 2017 05 10 Geotechnischer Bericht BV Schönau Bahnhofstr_Dr. VErderber.pdf
Download 2017_05_15_Artenschutz_258_Schönau.pdf

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5. Sanierung Fuchswaldstraße, Arbeitsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 7. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.05.2017 ö 5

Sachverhalt

Das Bauamt hat die Sanierung der Fuchswaldstraße ab dem Ende des letzten Bauabschnittes, der 2011 ausgeführt wurde, bis zur Passhöhe am „Tiergrüble“ auf einer Länge von ca. 1.300 m ausgeschrieben.
Die Submission findet am 24.05.2017 statt.

Beschlussvorschlag

Die Arbeiten werden an den annehmbarsten Bieter vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt sind für die Maßnahme 33.600 Euro eingeplant.

Vortrag/Diskussionsverlauf

In der Sitzungsvorlage wird erwähnt, dass im Haushalt für die Maßnahme 33.600 Euro netto eingeplant sind. Bauamtsleiter Steinebrunner berichtet, dass mehr Geldmittel zur Verfügung stehen. Aus der Rücklage für Gemeindeverbindungsstraßen kann hierfür noch ein Betrag von rund 100.000 Euro verwendet werden. Rechnungsamtsleiterin Schäuble bestätigt, dass im Haushalt 140.000 Euro angesetzt sind.

Bauamtsleiter Steinebrunner gibt das Submissionsergebnis bekannt. In einer beschränkten Ausschreibung wurden fünf Firmen angeschrieben, welche auch alle ein Angebot abgaben. Günstigster Bieter ist die Firma Johann Joos aus Hartheim mit einer Angebotsendsumme von 143.559,43 Euro. Die weiteren Ergebnisse bewegen sich in einem Bereich von 143.881,42 Euro bis 247.147,47 Euro.

Beschluss:
Die Arbeiten für die Sanierung der Fuchswaldstraße werden an den günstigsten Bieter, die Firma Johann Joos aus Hartheim, zum Angebotspreis von 143.559,43 Euro vergeben.
Einstimmiger Beschluss.

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6. Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses Schönau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 7. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.05.2017 ö 6

Sachverhalt

Gemäß § 2 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung wird der Gutachterausschuss auf vier Jahre bestellt. Sind während der Amtsperiode des Gutachterausschusses weitere Gutachter zu bestellen, so werden diese nur für den Rest der Amtsperiode bestellt.
Nach § 2 (2) der Gutachterausschussverordnung ist für jeden Gutachterausschuss ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen.

Die Amtszeit der jetzigen Gutachter läuft am 05.05.2017 ab. Eine Neubestellung hat zu erfolgen.

Nach § 192 BauGB sollen der Vorsitzende und die weiteren Gutachter in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter vorzusehen.

Der derzeitige Gutachterausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Herr Egon Barbisch, Schönau im Schwarzwald, Vorsitzender
Herr Peter Knobel, Schönau im Schwarzwald, Stellvertretender Vorsitzender
Herr Dirk Lais, Schönau im Schwarzwald
Herr Werner Faschian, Aitern
Herr Klaus Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald
Frau Tanja Burgert, Lörrach, Finanzamt
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Stellvertreter Finanzamt

Herr Egon Barbisch stellte den Antrag, ihn von der Mitwirkung im Gutachterausschuss zu entbinden.

Es sind alle Gutachter neu zu bestellen, wobei das Vorschlagsrecht für die Vertreter des Finanzamts bei dieser Behörde liegt. Nach Rücksprache mit Herrn Fischer, Geschäftsstellenleiter des Finanzamts Lörrach, sollen die beiden bisherigen Gutachter des Finanzamts wieder bestellt werden.

Es sind alle Mitglieder neu zu bestellen, wobei eine wiederholte Bestellung zulässig ist.
Festzulegen ist auch der Vorsitzende und sein Stellvertreter.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat die Mitglieder des Gutachterausschusses zu bestellen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Für die Fraktionen schlägt Stadtrat Knobel folgende Zusammensetzung des Gutachterausschusses vor:
Peter Knobel, Schönau im Schwarzwald, Vorsitzender
Dirk Lais, Schönau im Schwarzwald, Stellvertretender Vorsitzender
Werner Faschian, Aitern
Ulrich Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald

Beschluss:
Der Gutachterausschuss Schönau wird für die nächsten vier Jahre wie folgt neu bestellt:
Herr Peter Knobel, Schönau im Schwarzwald, Vorsitzender
Herr Dirk Lais, Schönau im Schwarzwald, Stellvertretender Vorsitzender
Herr Werner Faschian, Aitern
Herr Ulrich Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald
Herr Klaus Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald
Frau Tanja Burgert, Lörrach, Finanzamt
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Stellvertreter Finanzamt
Abstimmungsergebnis: 10 Jastimmen, 1 Enthaltung (Stadtrat Lais).

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7. Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Schönau im Schwarzwald gemäß § 95 b Abs. 1 Satz 2 der GemO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 7. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.05.2017 ö 7

Sachverhalt

Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Stadt Schönau im Schwarzwald wurde zum 01.01.2016 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Nach Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaus-haltsrechts ist zu Beginn des ersten Haushaltsjahres, in dem das neue Haushaltsrecht angewendet wird, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. In dieser sind die zum Stichtag der Aufstellung vorhandenen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Her-stellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen (§ 62 Abs. 1 GemO).

Die Eröffnungsbilanz besteht aus der
  • Vermögensrechnung (Bilanz, § 52 GemHVO),
  • einem Anhang (u.a. § 53 GemHVO)

und als Anlagen zum Anhang (§ 95 Abs. 3 GemO) aus
  • einer Vermögensübersicht (§ 55 Abs. 1 GemHVO),
  • einer Übersicht über die Verbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 GemHVO)
  • und einer Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen (§ 42 GemHVO - Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre). In der Jahresrechnung 2015 wurden keine Haushaltsreste gebildet. Entsprechende Mittel wurden im Haushaltsplan 2016 nochmals neu veranschlagt. 

In Artikel 13 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist geregelt, dass auf die Eröffnungsbilanz die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind. Daraus resultiert, dass die Eröffnungsbilanz vom Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald festzustellen und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist.

Beschlussvorschlag

Die Eröffnungsbilanz wird entsprechend der Vorlage der Stadtkasse zum 01.01.2016 festgestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Kassenverwalter Stähle bringt den Anwesenden die Eröffnungsbilanz mittels einer Präsentation näher. Er weist darauf hin, dass diese Bilanz Grundlage ist, auf die alle künftigen Finanzen aufbauen. Dem NKHR liegt das sogenannte "Drei-Komponenten-Modell" zu Grunde, welches aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz besteht.
Haushaltsreste wurden 2015 nicht gebildet, sodass diesbezüglich auch keine besondere Übersicht erstellt werden musste.
Seit 1994 führt man eine freiwillige Anlagenbuchhaltung, aus welcher die bestehenden Daten übernommen werden konnten.
Auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird von Kassenverwalter Stähle besonders hingewiesen. Grundsätzlich wurden die einzelnen Vermögensgegenstände nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet und um die Abschreibungen vermindert.
Bei den Forstflächen musste für die Bannwaldflächen und die Kernzonenflächen im Biosphärengebiet ein Abschlag in Höhe von 50% vorgenommen werden, da es sich um keinen Nutzwald handelt.
Sodann gibt Kassenverwalter Stähle einen umfassenden Überblick über die einzelnen Bilanzpositionen. Die Mitgliedschaft der Stadt Schönau im Gemeindeverwaltungsverband Schönau wurde als nicht bewertbar angesehen.
Für die Gewerbesteuerumlage, welche sich erst zwei Jahre später auswirkt, können nun Rückstellungen gebildet werden.
Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass man im GVV Schönau sehr weit mit den Eröffnungsbilanzen ist. Er weist darauf hin, dass sich die Stadt weder schön noch reich rechnet. Sicherheiten wurde in die Eröffnungsbilanz eingebaut. Er spricht ein großes Lob an die Finanzverwaltung und hier besonders an Kassenverwalter Stähle aus.
Die Bilanzsumme beläuft sich auf 37.301.537,80 Euro.

Beschluss:
Die Eröffnungsbilanz wird entsprechend der Vorlage der Stadtkasse zum 01.01.2016 festgestellt.
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Eröffnungsbilanz Stadt zum 01.01.2016_Vorlage.pdf

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8. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 7. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.05.2017 ö 8
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8.1. FC Schönau - Spiel für dein Dorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 7. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.05.2017 ö 8.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Gemeinderates haben als Vorlage ein Schreiben des FC Schönau vom 25.04.2017 erhalten, wonach aus Anlass des diesjährigen "Heiko Lais - Stefan Simon Gedächtnisturniers" ein Gaudi-Turnier mit Mannschaften aus den GVV-Gemeinden veranstaltet wird. Das Turnier findet am 22.07.2017, ab 16.00 Uhr, statt.

Dokumente
Download Spiel für dein Dorf.pdf

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8.2. Minigolfanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 7. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.05.2017 ö 8.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zur Minigolfanlage berichtet Bürgermeister Schelshorn, dass sich die Arbeiten in den letzten Zügen befinden. 15 der 18 Bahnen sind bereits komplett fertiggestellt. Die Eröffnung der Anlage wird für die Kalenderwochen 23 bzw. 24 anvisiert. Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass die Anlage erst dann eröffnet werden soll, wenn auch alle Bahnen bespielbar sind. 

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9. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 7. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.05.2017 ö 9
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9.1. Breitbandversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 7. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.05.2017 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer spricht die Mitverlegung von Leerrohren für die Breitbandversorgung im Zuge von Straßen-, Wasser- und Abwassermaßnahmen an. Sie bittet um Auskunft, wie dies abgerechnet wird. Bürgermeister Schelshorn erklärt, dass das Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach die Mitverlegung der Leerrohre beauftragt hat und hierzu eine Beteiligung bezahlt.

Datenstand vom 09.06.2017 11:57 Uhr