Datum: 10.04.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2017
3 Verpflichtung von Stadtrat Michael Locker
4 Bebauungsplan "Brand", Bebauungsvorschlag
5 Bebauungsplan "Bahngelände", Bebauung des Grundstücks Flst.-Nr. 258
6 Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Schönenbuchen": - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
7 Bauantrag zum Anbau eines Kellerraumes und Änderung des Dachvorsprunges an der südwestlichen Gebäudeecke auf Flst.-Nr. 1127 (Moosweg 3)
8 Kurzinformationen der Verwaltung
8.1 Übernachtungsstatistiken 2015 und 2016
8.2 50-jähriges Jubiläum der Schönauer Hexen, Wetteinlösung
9 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
9.1 Ausbesserung des Ringweges und Instandsetzung Muhtshütte
9.2 Frühjahrsmarkt 2017
9.3 Gymnasium Schönau, Schaden an der Natursteinfassade
9.4 Wohnmobilplätze in der Wiesenstraße
9.5 Freibad Schönau, Minigolfanlage
9.6 Freibad Schönau, Minigolfschläger und Holzhäuschen beim Kinderspielplatz

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 1

Sachverhalt

Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

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2. Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2017 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor.
Zu dieser Niederschrift weist Stadtrat Knobel darauf hin, dass Stadträtin Münzer und nicht er unter TOP 11 für die CDU-Fraktion die Ablehnung des Verkaufs der Ökopunkte an den Windpark Hasel bestätigt habe.
Stadträtin Münzer bittet, das Protokoll entsprechend abzuändern.
Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass der Gemeinderat mit dieser Änderung einhellig einverstanden ist. Im Übrigen wird das Protokoll anerkannt.

Dokumente
Download 2017-03-20 ÖS.pdf

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3. Verpflichtung von Stadtrat Michael Locker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 3

Sachverhalt

Bei der Wahl der Gemeinderäte am 25. Mai 2014 wurde Michael Locker nach dem vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Wahlergebnis als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Freien Wählervereinigung Schönau/Schw. e. V. festgestellt.
Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt er damit für das ausgeschiedene Mitglied Marika Prekur in den Gemeinderat nach.
Mit Schreiben vom 22.03.2017 hat Michael Locker erklärt, dass er die Wahl zum Gemeinderat annimmt.
Nach § 32 GemO ist der neue Stadtrat vom Bürgermeister in seiner ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende freut sich, Stadtrat Locker in der heutigen Sitzung verpflichten zu können, zumal dieser zuvor als treuer und aktiver Zuhörer mehr oder weniger 13. Gemeinderatsmitglied gewesen sei. Er weist Stadtrat Locker auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Verpflichtung hin und belehrt ihn über die sich aus der Übernahme des Amtes ergebenden Rechte und Pflichten. Sodann spricht er folgende Verpflichtungsformel vor:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Die vorgesprochenen Worte werden von Stadtrat Locker wiederholt. Die Verpflichtung wird vom Vorsitzenden durch Handschlag besiegelt und vom Gemeinderat mit Applaus aufgenommen.

Stadtrat Locker erklärt, dass er sich auf die neue Aufgabe freue, die für ihn gleichzeitig eine große Herausforderung sei und von der er Respekt bekunde.

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4. Bebauungsplan "Brand", Bebauungsvorschlag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 4

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat im Jahr 2012 beschlossen für den Bereich „Brand“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre erlassen, die im Jahr 2015 verlängert wurde.
Bereits 2014 hat die Stadt den Grundstückseigentümer kontaktiert, um die städtische Planung mit seinen Planungen und Absichten abzustimmen.
Die Bebauung sollte sich dabei in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen.
Der Stadt Schönau im Schwarzwald kam es vor allem darauf an, dass sich hier kein Einzelhandelsbetrieb oder Discounter ansiedelt, der Einkaufskraft aus dem innerörtlichen Bereich abzieht.
Schon im Oktober 2014 kam der Grundstückseigentümer mit ersten Überlegungen zur Entwicklung des Geländes auf die Stadt zu.
Am 18.04.2016 wurde der Bebauungsplan „Brand“ dann als Satzung beschlossen, um die gewünschte Wohnnutzung zu entwickeln und zu sichern.
Im Jahr 2016 stieg der Grundstückseigentümer in die konkrete Planung ein, die er in ständiger Abstimmung mit der Stadt entwickelte.
Die jetzige Planung ersehen Sie aus dem beigefügten Verkehrsplan.

Stichpunkte:

  • Acht Wohnhäuser.
  • Erschließung über eine ringförmige Einbahnstraße.
  • Gehweg bei der Einmündung in die B317.
  • Begrünte Lärmschutzwand entlang der B317 (verbleibt Privateigentum).
  • Der Investor wird die gesamten Erschließungsanlagen (Straße, Kanäle, Wasserleitungen, Straßenbeleuchtung etc.) herstellen.
  • Sämtliche Kosten werden vom Investor getragen.
  • Die Straße und das kurze Gehwegstück mit den darin befindlichen Einrichtungen sollen in das Eigentum und die Baulast der Stadt übergehen.
  • Eine Ausgleichszahlung für die Übernahme der künftigen Lasten ist nicht vorgesehen.

Rapp-Regioplan wird in der Sitzung detailliert in die Planung eingehen.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt der vorgestellten Planung zu.
Die Straße und das kurze Gehwegstück werden nach fachgerechter Herstellung und Abnahme in das Eigentum der Stadt Schönau im Schwarzwald übernommen.
Die Verkehrsflächen sollen anschließend dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Ausgleichszahlungen des Investors für die künftige Unterhaltung der ins öffentliche Eigentum übergehenden Flächen werden nicht gefordert.
Die Bauarbeiten für die Erschließung des Baugebiets sollen am 13. Mai beginnen und bis zum 20. Oktober fertiggestellt sein. Die Abnahme und Übergabe der Erschließungsanlage an die Stadt ist für den 27. Oktober eingeplant.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt Geschäftsführer Kurt Sänger vom Büro Rapp Regioplan GmbH herzlich willkommen.

Im Folgenden stellt Geschäftsführer Sänger mittels einer Präsentation die Details des Bebauungsvorschlags vor. Demzufolge sollen sieben der acht Baugrundstücke über eine Ringstraße von der Georg-Färber-Straße erschlossen werden. Das im westlichen Bereich des Plangebiets liegende achte Baugrundstück könne direkt über die Georg-Färber-Straße erschlossen werden. Die geplante Erschließungsstraße werde 4,75 Meter breit sein und als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Bereich der Straße werden zudem zwei öffentliche Parkplätze angelegt. Auf Wunsch der Stadt werde zwischen der B 317 und dem Beginn der Erschließungsstraße ein neuer, eineinhalb Meter breiter Gehweg gebaut.
Geschäftsführer Sänger geht sodann kurz auf die geplanten Maßnahmen zur Verlegung der Versorgungsleitungen und auf die im Planungsgebiet für die B 317 bestehende Umgebungslärmkartierung ein. Aufgrund der Kartierung sei ein aktiver Schallschutz unabdingbar. Dieser sehe zwischen dem Baugebiet und der B 317 den Bau einer begrünten Lärmschutzwand vor. Die drei Meter hohe Mauer werde auf einer Länge von 65,5 Metern errichtet. Zudem seien für die im Bereich der Bundesstraße liegenden Wohnhäuser passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) im ersten und zweiten Obergeschoss erforderlich.

In der anschließenden Aussprache wird von Stadtrat Knobel gefragt, ob es im Zuge der Erschließung möglich wäre, die unübersichtliche Einfahrt „Georg-Färber-Straße/B 317“ breiter zu gestalten, womit die Verkehrssicherheit in diesem Bereich verbessert werden könnte.
Bauamtsleiter Steinebrunner entgegnet, dass die dazu notwendig werdende Verschwenkung der Straße in Richtung Süden wahrscheinlich nicht zu realisieren sei. Geschäftsführer Sänger ergänzt, dass die vorliegende Erschließungsplanung das vorgeschriebene Sichtdreieck in Richtung Zell weiter gewährleiste. Der Sichtstrahl für die Verkehrsteilnehmer dürfe durch die Lärmschutzwand nicht beeinträchtigt werden. Das Problem mit den Sichtbeeinträchtigungen liege auf der anderen Straßenseite und könne auch nur dort gelöst werden.

Auf Frage von Stadträtin Schindler erklärt Bauamtsleiter Steinebrunner, dass sich die Lärmschutzwand im Eigentum der Grundstückseigentümer befinden werde, weshalb diesen auch die Pflege der Wand obliege.

Die vorliegende Planung wird von Bauamtsleiter Steinebrunner positiv bewertet. Der geplante Bau der acht Einfamilienhäuser sei ein Gewinn für die Stadt und nehme einigen Druck vom derzeit angespannten Wohnungsmarkt.
Der Vorsitzende sieht es ebenso und dankt abschließend Geschäftsführer Sänger für seinen Vortrag.

Beschluss:
Die Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt der vorgestellten Planung zu.
Die Straße und das kurze Gehwegstück werden nach fachgerechter Herstellung und Abnahme in das Eigentum der Stadt Schönau im Schwarzwald übernommen.
Die Verkehrsflächen sollen anschließend dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Ausgleichs zahlungen des Investors für die künftige Unterhaltung der ins öffentliche Eigentum übergehenden Flächen werden nicht gefordert.
Die Bauarbeiten für die Erschließung des Baugebiets sollen am 13. Mai beginnen und bis zum 20. Oktober fertiggestellt sein. Die Abnahme und Übergabe der Erschließungsanlage an die Stadt ist für den 27. Oktober eingeplant.
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 05A101 - Lageplan Verkehrsanlage-2017-03-27.pdf

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5. Bebauungsplan "Bahngelände", Bebauung des Grundstücks Flst.-Nr. 258

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am 16.01.2017, das Grundstück  Flst.-Nr. 258 zum Preis von 241.000 Euro an den Investor SR Projektbau GmbH zu verkaufen.
Bedingung war, dass das Grundstück  gemäß den Vorgaben des Gemeinderats und in Zusammenarbeit  mit der Verwaltung und dem zuständigen Stadtplaner (Büro fsp in Freiburg) zu entwickeln ist.
Aus der Anlage ersehen Sie einen Bebauungsvorschlag, der gemäß den o.g. Vorgaben entwickelt wurde. Die Planung wurde am 14.03.2017 mit den Eigentümern und Nutzern des angrenzenden Gesundheitszentrums besprochen. Diese erklärten sich mit der vorgelegten Planung einverstanden.
Die Tiefgaragenzufahrt ist an der im Bebauungsplan vorgesehenen Stelle eingetragen. Hier wird noch versucht, eine bessere Alternative zu finden.
In dieser Sitzung soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, ob die vorgestellte Planung so weiterentwickelt werden kann und in einem einstufigen Bebauungsplanverfahren planungsrechtlich möglich gemacht werden soll.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat ist mit der geplanten Entwicklung des Grundstücks Flst.-Nr. 258 einverstanden. Das Bebauungsplanverfahren soll auf dieser Grundlage durchgeführt werden. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende geht kurz auf die Vorgeschichte und das Gespräch ein, das am 14. März mit den Eigentümern und Nutzern des angrenzenden Gesundheitszentrums zur vorliegenden Planung geführt wurde. Dabei hätten die Angrenzer sehr großes Verständnis für die Planung gezeigt.

Im Folgenden wird der Vorentwurf von Bauamtsleiter Steinebrunner vorgestellt und erläutert.

Für Stadtrat Schröder geht aus dem vorliegenden Planentwurf nicht hervor, ob die vorgesehene Flexibilität bezüglich der Wohnungsgrößen realisiert werden kann.
Mit Zustimmung des Gemeinderats wird dazu dem als Zuhörer anwesenden Investor Edgar Strohmeier das Wort erteilt. Dieser erklärt, dass die in den einzelnen Geschossen ausgewiesenen 2-Zimmer-Wohnungen auch als 4-Zimmer-Wohung erworben und genutzt werden können. Ebenso bestehe eine flexible Nutzung bei den geplanten 4-Zimmer-Wohnungen, die auch als 3-Zimmer-Wohnungen ausgebaut werden können.
Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt Bauamtsleiter Steinebrunner, dass es bezüglich der Tiefgaragenzufahrt drei weitere Möglichkeiten gebe, wobei die Zufahrt von der Bahnhofstraße über das dort liegende Privatgrundstück am geeignetsten wäre.
Dies wird von Investor Strohmeier bestätigt, der ergänzt, dass seine Firma in dieser Sache derzeit mit den Grundstückseigentümern verhandle.
Auf Frage von Stadtrat Strohmeier führt der Investor aus, dass in der Tiefgarage voraussichtlich 20 bis 22 und im Höchstfall 26 Stellplätze geschaffen werden können. Abhängig sei die Zahl der Stellplätze letztlich davon, wie die Zufahrt zur Tiefgarage angelegt werden kann.
Auf Frage von Stadträtin Hierholzer erwidert Investor Strohmeier, dass nur die Bäder in den innenliegenden 2-Zimmer-Wohnungen nicht mit Tageslicht ausgestattet werden können. Dies sei architektonisch leider nicht möglich.     

Beschluss:
Der Gemeinderat ist mit der geplanten Entwicklung des Grundstücks Flst.-Nr. 258 einverstanden. Das Bebauungsplanverfahren soll auf dieser Grundlage durchgeführt werden. 
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Vorentwurf-MFH-2017-02-13.pdf

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6. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Schönenbuchen": - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 6

Sachverhalt

Am 19.12.2016 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Schönenbuchen“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Offenlage fand in der Zeit vom 06.02.2017 bis einschließlich 06.03.2017 statt. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB im Rahmen der Offenlage entsprechend beteiligt.

Das Büro FSP hat die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen tabellarisch dargestellt und in Abstimmung mit der Verwaltung jeweils einen Beschlussvorschlag formuliert. Diese Anregungen und Stellungnahmen, sowie die auf der Grundlage der Beschlussvorschläge erfolgte Fortschreibung der Planung, werden in der Sitzung durch den Planer erläutert.
Ferner wird auf die Synopse der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der f rühzeitigen Beteiligung mit Datum vom 19.12.2016 hingewiesen. Diese ist Bestandteil der Gesamtabwägung.

Beschlussvorschlag

Im Rahmen einer Gesamtabwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen aus der Offenlage gemäß beiliegender Zusammenstellung im Planentwurf berücksichtigt.
Den übrigen vorgetragenen Anregungen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen.
In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf, welche nicht inhaltlicher Art sind, wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet.
Der Entwurf des Bebauungsplans und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Schönenbuchen“ werden in der Fassung vom 10.04.2017 nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 LBO und § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Dipl.-Ing. Jürgen Schill vom Büro Fahle Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Freiburg vom Vorsitzenden als Referent besonders begrüßt.

Dipl.-Ing. Schill geht zunächst nochmals kurz auf den Wettbewerbsentwurf sowie die wesentlichsten Bestimmung des Bebauungsplanentwurfes ein. Sodann gibt er - ergänzend zur Sitzungsvorlage - zusätzliche Erläuterungen zu den Anregungen und Stellungnahmen folgender Behörden:

LRA Lörrach Baurecht 
  • Planungsrechtliche Zulässigkeit Parkdeck prüfen (gegenüberliegende Straßenseite)

LRA Lörrach Untere Naturschutzbehörde 
  • Externe Ausgleichsmaßnahmen (öffentlich-rechtlicher Vertrag)

LRA Lörrach Waldwirtschaft 
  • Antrag auf Waldumwandlung (untere Forstbehörde)
  • Niedrigwaldbewirtschaftung im 30 m Streifen (Baulast)

Beteiligung RP Straßenwesen und Verkehr        
  • Beteiligung Bauantragsverfahren

Denkmalschutz
  • geplante Gebäudehöhe

Stadträtin Münzer spricht das geplante Parkdeck an, das auf der gegenüberliegenden Seite der Bundesstraße errichtet werden soll. Für sie sei es eine unbefriedigende Lösung, wenn die EWS-Mitarbeiter über die stark frequentierte B 317 hin und her laufen müssen.
Bauamtsleiter Steinebrunner entgegnet, dass der EWS im Bereich des Firmenareals keine Flächen mehr für die Schaffung von Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die jetzige Parkplatzlösung habe man von Anfang an so geplant, außerdem würde die Mehrzahl der Firmenmitarbeiter bereits jetzt auf der anderen Seite der B 317 ihre Fahrzeuge parken.
Auf Frage von Stadträtin Hierholzer erklärt Bauamtsleiter Steinebrunner, dass die Zufahrt zum Parkdeck direkt von der B 317 erfolgen werde. Die momentan genutzte Zufahrt über die Straße entlang des Freibads sei lediglich eine Übergangslösung.
Stadtrat Lais fragt an, ob die Gefahr bestehe, dass die Denkmalschutzbehörde möglicherweise wegen der zulässigen Gebäudehöhe ins Widerspruchverfahren gehe.
Dies wird von Dipl.-Ing. Schill verneint. Aufgrund der Abwägung befinde man sich hinsichtlich dieses Punktes absolut im grünen Bereich.

Beschluss:
Im Rahmen einer Gesamtabwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen aus der Offenlage gemäß beiliegender Zusammenstellung im Planentwurf berücksichtigt.
Den übrigen vorgetragenen Anregungen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen.
In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf, welche nicht inhaltlicher Art sind, wird auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet.
Der Entwurf des Bebauungsplans und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Schönenbuchen“ werden in der Fassung vom 10.04.2017 nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 LBO und § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2017-04-10-Vorlage-Schönenbuchen.pdf

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7. Bauantrag zum Anbau eines Kellerraumes und Änderung des Dachvorsprunges an der südwestlichen Gebäudeecke auf Flst.-Nr. 1127 (Moosweg 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 7

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und von Bauamtsleiter Steinebrunner erläutert.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Stadtrat Lais hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt; er hatte die Sitzung verlassen.

Dokumente
Download Planunterlagen zum Anbau eines Kellerraumes und Änderung des Dachvorsprunges an der südwestlichen Gebäudeecke auf Flst.-Nr. 1127.pdf

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8. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 8
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8.1. Übernachtungsstatistiken 2015 und 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 8.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass zwischenzeitlich die Übernachtungsstatistiken - getrennt nach Orten - für die Jahre 2015 und 2016 vorliegen. In Schönau im Schwarzwald seien die Zahlen leicht rückläufig. Während es in 2015 noch 20.689 Übernachtungen gegeben habe, konnten im letzten Jahr 20.418 Übernachtungen registriert werden.

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8.2. 50-jähriges Jubiläum der Schönauer Hexen, Wetteinlösung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 8.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erinnert die Herren Stadträte an die im Februar bei der traditionellen „Hexen-Sitzung“ verlorene Wette (Bauchladenverkäufer). Die Stadträte müssen diese beim 50-jährigen Jubiläum der Hexen am 30. April einlösen. Auf Bitte der Hexen sollen die Stadträte dazu jeweils einen Gürtel mitbringen.

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9. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 9
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9.1. Ausbesserung des Ringweges und Instandsetzung Muhtshütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schlageter berichtet, dass die Scheibenschläger-Clique in den letzten Tagen ein Teilstück des Ringweges mit Splitt ausgekoffert habe. Für weitere Ausbesserungsarbeiten benötige die Clique nochmals einen Laster mit Splitt, den er gerne bestellen würde. Dies wird vom Vorsitzenden bewilligt.
Weiter führt Stadtrat Schlageter aus, dass die Clique geplant habe, das Dach der Muhtshütte am Ringweg zu sanieren. Dies mache jedoch nur Sinn, wenn zuvor die durchgefaulten Hüttenpfosten ausgewechselt werden.
Bauamtsleiter Steinebrunner wird die schadhafte Hütte begutachten. Aus seiner Sicht müssen die Holzpfosten durch eine Stahlkon struktion ersetzt werden.

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9.2. Frühjahrsmarkt 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer führt aus, dass viele Bürger sich über den Ausfall des diesjährigen Frühjahrsmarktes beschwert hätten .
Hauptamtsleiter Krumm erwidert, dass der Termin für die Ausrichtung des Marktes in diesem Jahr auf den Feiertag 1. Mai falle. Die Arbeitsgemeinschaft für Veranstaltung und Werbung, Denzlingen, als Ausrichter des Marktes wollte deshalb im letzten Jahr von der Stadt wissen, ob der diesjährige Frühjahrsmarkt wegen des Feiertages ausgerichtet oder abgesagt werden soll.
Der Gemeinderat habe seinerzeit einstimmig für die Absage des Marktes votiert.
Vom Vorsitzenden wird ergänzt, dass der entsprechende Gemeinderatsbeschluss in der nichtöffentlichen Sitzung am 30.05.2016 gefasst wurde.

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9.3. Gymnasium Schönau, Schaden an der Natursteinfassade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 9.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Thoma-Garbe fragt nach dem Stand in dieser Schadenssache.
Bauamtsleiter Steinebrunner erklärt, dass er beim Büro Böwer-Eith-Murken letzte Woche nochmals angefragt habe, bis wann die Gitterrost-Musterfläche geliefert werde. Eine Antwort hierzu habe er vom Büro bislang nicht erhalten.
Er selbst würde die Sache liebend gerne zum Abschluss bringen, sei jedoch auf die Mitarbeit des Büros angewiesen.
Trotzdem bittet Stadträtin Thoma-Garbe darum, verwaltungsseitig alle Anstrengungen zu unternehmen, dass die ausstehenden Arbeiten an der Natursteinfassade möglichst bald ausgeführt werden.

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9.4. Wohnmobilplätze in der Wiesenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 9.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Knobel fragt an, ob die Stadt davon wisse, dass am vorletzten Wochenende wiederum mehr als die drei zulässigen Wohnmobile auf dem Wohnmobilstellplatz waren.
Der Vorsitzende bejahrt die Frage. Er werde zu dieser Anfrage in der nachfolgenden nichtöffentlichen Sitzung weitere Ausführungen machen.

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9.5. Freibad Schönau, Minigolfanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 9.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Frage von Stadtrat Locker bestätigt Bauamtsleiter Steinebrunner, dass die neue Minigolfanlage im Freibad bis zur Eröffnung des Bades am 13. Mai fertiggestellt sein wird.
Bauamtsleiter Steinebrunner gibt zudem einen Kurzbericht zu den zurzeit im Freibad noch laufenden Arbeiten.

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9.6. Freibad Schönau, Minigolfschläger und Holzhäuschen beim Kinderspielplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 5. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.04.2017 ö 9.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Hierholzer weist darauf hin, dass die Zahl der vorhandenen Minigolfschläger für den Betrieb der neuen Anlage nicht ausreiche. Deshalb sollten weitere Schläger angeschafft werden.
Außerdem regt sie an, am Häuschen beim Kinderspielplatz eine Holzs chutzfarbe anzubringen.

Datenstand vom 24.04.2017 15:38 Uhr