Datum: 16.01.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.12.2016 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 19.12.2016
3 Integriertes Quartierskonzept Schönau im Schwarzwald, Vorstellung des Endberichts (Referent: Dr. Daniel Weiß)
4 Bauantrag zur Anlage von drei Wohnmobilstellplätzen auf Flst.-Nr. 973 (Wiesenstraße)
5 Bebauungsplan "Bahngelände", Bebauung des Grundstücks Flst.-Nr. 258
6 Beschluss des Haushaltsplanes 2017 mit Haushaltssatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald und des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald
7 Freibad Schönau im Schwarzwald - Saison 2017
7.1 Festsetzung der Öffnungszeiten
7.2 Festsetzung der Benutzungsentgelte
7.3 Festsetzung der Vorverkaufspreise
8 Satzung zur Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung
9 Kurzinformationen der Verwaltung
9.1 Leitung der Agendagruppe
9.2 Verlängerung der Belchen-Seilbahn
9.3 Verabschiedung Schwesterkonvent
9.4 Informationsveranstaltung Buchenbrandhalle
10 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
10.1 Winterdienst

zum Seitenanfang

1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 1

Sachverhalt

Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.12.2016 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 19.12.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dem Gemeinderat werden die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.01.2016 bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben.
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 19.12.2016 wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Einladung zur heutigen Sitzung in Fotokopie zugeschickt. Auf Anfrage wird fe stgestellt, dass die Niederschriften anerkannt werden.

Dokumente
Download 2016-12-19 ÖS.pdf

zum Seitenanfang

3. Integriertes Quartierskonzept Schönau im Schwarzwald, Vorstellung des Endberichts (Referent: Dr. Daniel Weiß)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Endbericht zum integrierten Quartierskonzept Schönau im Schwarzwald liegt vor und wird in der Sitzung von Dr. Daniel Weiß vorgestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dr. Daniel Weiß berichtet in einer Präsentation über den Endbericht des Quartierskonzepts Schönau im Schwarzwald. Aufgenommen wurde 542 Gebäude, was 78% des Bestandes und 80% des Wärmeverbrauchs entspricht. Der Primärenergiebedarf Wärme liegt bei 23.787 MWh. Der gesamte Strombedarf (inklusive Aiterfeld) liegt bei 15.668 MWh. 17,4% des verbrauchten Stromes werden lokal erzeugt, hiervon 7,3% über Solar (bundesweit 5,85%), 8,7% Wasserkraft (bundesweit 2,95%) und 1,4% über Blockheizkraftwerke. Dr. Weiß sieht diese Werte als ausbaufähig an.
In einer Übersicht werden die unterschiedlichen Heizungsarten dargestellt. Hauptenergieträger ist dabei Gas mit fast 50% sowie Öl mit 20%. Der Energieträger Holz nimmt aktuell nur eine untergeordnete Rolle ein. Zum Potential Holz erwähnt Dr. Weiß, dass 80% der Gemarkungsfläche der Stadt Schönau (1.190 ha) bewaldet ist. Bei 10 fm Zuwachs pro ha/Jahr fallen jährlich 11.900 fm an Zuwachs an. Geht man von einem 30%-igen Anteil an Energieholz aus, ergibt dies eine Leistung 7.140 MWh. Blickt man auf den Gemeindeverwaltungsverband Schönau, welcher auf 4.824 ha bewaldet ist, beträgt die zusätzlich mögliche Leistung 28.944 MWh.
Besonders weist er auf die zunehmenden Sukzessionsflächen hin, welche früher noch landwirtschaftlich genutzt wurden. Dieser Bewuchs ist für Sägewerke unrentabel. Im Bereich der Energieholznutzung besteht hier allerdings Potential.
Sodann wirft er einen Blick auf die zwei vorhandenen Wärmenetze. Neben dem Wärmenetz der Stadt Schönau im Schwarzwald, über welches das Gymnasium, das Rathaus, das DRK-Gebäude, das Bauamt sowie der Kroneneubau versorgt wird, verfügen die EWS Schönau über ein weiteres Wärmenetz (Schwimmbad und Seniorenzentrum). Die Verbindung der beiden Netze wurde geprüft und in mehreren Modellvarianten vorgestellt. In diesem Zuge wäre dann auch die Anbindung der Stadtmitte bzw. eines Wohngebiets denkbar. Die zusätzliche Einspeisung von Wärme wäre an mehreren Stellen möglich. Gerade bei der Firma Ranir, als großer Stromverbraucher, wäre die Installation eines Blockheizkraftwerkes sinnvoll. Bei gleichzeitiger lokaler Stromnutzung könnte hier Wärme in das Netz eingespeist werden.
Die Investition in ein neues Wärmenetz würde Kosten von rund 2,22 Millionen Euro verursachen. Der Wert der vorhandenen Leitungen liegt bei etwa 0,8 Millionen Euro. Je nach Ausbaugrad wären Investitionskosten von 0,8 bis 1,4 Millionen Euro notwendig. Dr. Weiß rechnet mit einer Eigenkapitalrendite von 2,5% und einem Anschlussgrad von 50 bis 70% der Gebäude, welche am Leitungsverlauf liegen. Eine Zusammenlegung der beiden Wärmenetze sieht er als problemlos an. Allerdings macht dies nur Sinn, wenn das Netz als Einheit betrieben wird. Der Verantwortliche müsste dann auch für die Kosten des Zusammenschlusses aufkommen.
Thies Stillahn informiert sodann über den Themenkomplex Strom. Hier müsse man sich Gedanken machen, wie man die Energiewende vor Ort umsetzt. Schönau sieht er nicht als optimaler Standort für Solar- und Windenergieanlagen. Als Problempunkt sieht er auch den Naturschutz. Für eine 100%-ige Eigenabdeckung wären 17 MW Solarstrom (aktuell 2,5 MW) und 9 MW Windstrom erforderlich. Für die Zukunft sieht er eine Steigerung bei den regenerativen Energien, die Reduzierung des Energieverbrauchs und die Installation von Batteriesystemen für notwendig an.
Zum Potential "Solare Energie" berichtet Herr Stillahn, dass in Schönau die Flächen von Photovoltaikanlagen ca. 1,34 ha mit einer Jahreserzeugung von 1.137 MWh beträgt. Die Fläche für Solarthermie beträgt ca. 0,06 ha, was einer Jahreserzeugung von 392 MWh entspricht. Das Potential an weiteren geeigneten Dachflächen sieht er bei 7,2 ha, respektive 6.205 MWh. Dieser Wert würde 40% des Jahresbedarfs entsprechen. Freiflächen wurden hierbei nicht betrachtet. Hierbei dürfe man nicht nur die Eigenverbrauchsoptimierung sehen, sondern auch den gesamtgesellschaftlichen Nutzen, welcher mit dem Ausbau dieser Anlagen erzielt werden kann. Verbesserungen können auch durch Errichtung von Speichermedien erreicht werden.
Als Ergebnis hält Dr. Daniel Weiß fest, dass die Energieversorgung von Schönau im Wesentlichen aus der Nutzung fossiler Energieträger besteht. Der Anteil der erneuerbaren, lokalen Wärmeerzeugung liegt unter 6%, im Strombereich bei ca. 16%. Potentiale bestehen in der Holznutzung sowie dem Ausbau von Photovoltaikanlagen. Windenergieanlagen werden als "heißes Eisen" dargestellt. Großes Optimierungspotential sieht er in der Modernisierung alter Heizungsanlagen, für welche Förderprojekte genutzt werden können. Als wichtigste Maßnahme sieht er allerdings die Energieeinsparung an.
Stadträtin Münzer spricht einen Entwurf des Umweltministeriums an, nach welchem ab 2030 nur noch Elektroheizungen neu installiert werden dürfen. Dr. Daniel Weiß weist darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um ein Konzept und nicht um einen Gesetzentwurf handelt. Mit diesem Papier müsse man sehr vorsichtig umgehen, da die Effizienz sehr zu wünschen übrig lässt. Durch riesige Spitzen im Strombedarf an kalten Tagen wäre die Stromsicherheit gefährdet. Das Konzept wird so nicht funktionieren. Wenn in Zukunft immer mehr Fahrzeuge mit Strom betrieben werden sollen, wird man für die Wärmeversorgung nicht mehr viel Strom haben.
Auf Anfrage von Stadträtin Münzer zeigt sich Dr. Daniel Weiß davon überzeugt, dass eine Anschlussdichte von 70% erreicht werden kann.
Stadtrat Schröder will wissen, welche Aufgaben bzw. Erwartungen außer der Netzzusammenlegung auf die Stadt zukommen. Dr. Weiß erwähnt, dass im Moment effektiv nicht mehr gemacht werden kann. Man sieht allerdings eine Vorbildfunktion von Seiten der Stadt. Stadtrat Schröder hätte das eingesetzte Geld lieber direkt an die Hauseigentümer für entsprechende Maßnahmen weitergegeben. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Stadt für dieses Konzept nichts bezahlt hat. Ein Förderantrag hierzu wurde von der EWS Schönau genehmigt. 
Stadträtin Prekur bittet um Auskunft, ob man vor einer Zusammenlegung der Wärmenetze erst eine Abfrage bei den Hauseigentümern durchführen sollte, welche für einen zusätzlichen Anschluss in Frage kommen. Eine Abfrage sieht Dr. Weiß für nicht üblich an. Vielmehr handelt es sich hierbei um das unternehmerische Risiko der durchführenden Institution.
Stadtrat Anschütz regt an, in der Bevölkerung für dieses Projekt zu werben. Es stellt sich die Frage, ob die Stadt die Netzzusammenlegung selbst umsetzt oder ihr Netz zur Verpachtung freigibt.
Bauamtsleiter Steinebrunner weist auf ein mögliches Ausfallrisiko, z.B. im Havariefall, beim Betrieb des Netzes hin. Beim städtischen Wärmenetz wurde dieses Risiko in einer Vereinbarung ausgeschlossen. Bei einem großen Netz ist dies nicht mehr möglich. In der Planung vermisst er einen Anschluss der katholischen Kirche. Darüber hinaus weist er auf die begrenzte Lagerkapazität von Holzhackschnitzeln im Gymnasium hin.

Beschluss:
Verwaltungsseitig soll mit den EWS Schönau die vorgeschlagene Variante 4 samt technischen Möglichkeiten besprochen werden. Bei einem positiven Ergebnis werden vom Gemeinderat dann weitere Festlegungen über die weitere Vorgehensweise getroffen. Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Integriertes Quartierskonzept Schönau_Endversion_122016.pdf

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zur Anlage von drei Wohnmobilstellplätzen auf Flst.-Nr. 973 (Wiesenstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Bauantrag mit Anlagen ist der Sitzungseinladung beigefügt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Steinebrunner teilt mit, dass am 17.10.2016 ein Termin mit Frau Nicole Issler-Burger vom Baurechtsamt Lörrach stattfand. Es wurde eine Schallimmissionsprognose entsprechend der TA-Lärm ausgearbeitet. Hiernach ist ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 57,8 dB möglich. Der Schallleistungspegel von Wohnmobilstellplätzen liegt deutlich darunter. Die Einrichtung von drei Wohnmobilstellplätzen im Abstand von 53 Metern vom maßgebenden Immissionsort beim nächstliegenden Wohnhaus wird zu keiner Überschreitung der zulässigen Immissionsgrenzwerte bei den bestehenden Wohnhäusern führen. Im Vergleich zu früher, wird die Stellfläche explizit eingegrenzt.
Auf Anfrage von Stadträtin Prekur teilt Bauamtsleiter Steinebrunner mit, dass mehr Stellplätzen nicht eingerichtet werden können, da man ansonsten unter die Campingplatzverordnung fällt. Dies würde die Einrichtung von Toiletten und Sanitäreinrichtungen bedeuten.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten

Dokumente
Download Bauantrag-WoMo-2016-12-13.pdf

zum Seitenanfang

5. Bebauungsplan "Bahngelände", Bebauung des Grundstücks Flst.-Nr. 258

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 5

Sachverhalt

Im Zuge des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Bahngelände“ hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 28.11.2016 unter anderem die Vorgaben (Nutzungskonzept) definiert, die für die Bebauung des unbebauten Grundstücks Flst.-Nr. 258 an einen möglichen Bauträger/Investor gestellt werden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, einen geeigneten Investor zu suchen.

Mit Schreiben vom 22.12.2016 wurden folgende Investoren angeschrieben:

Ing. Karl Lais Holzbau GmbH, Schönau im Schwarzwald
Rümmele Bauingenieur GmbH, Zell im Wiesental
Baugenossenschaft Todtnau eG
Investorengemeinschaft Betreutes Wohnen GmbH, Todtnau

Zu diesem Zeitpunkt lag bereits die Bewerbung des Investors SR Projektbau GmbH aus Wembach vor (Schreiben vom 17.12.2016).

Von folgenden Investoren liegen uns schriftliche Absagen vor:
Ing. Karl Lais Holzbau GmbH (Schreiben vom 27.12.2016)
Baugenossenschaft Todtnau eG (E-Mail vom 03.01.2017)
Investorengemeinschaft Betreutes Wohnen GmbH (Schreiben vom 03.01.2017)

Die Rümmele Bauingenieur GmbH hat am 03.01.2017 telefonisch mitgeteilt, dass die Gesellschaft für das Bauvorhaben keine Bewerbung als Bauträger/Investor abgeben wird. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück  Flst.-Nr. 258 zum Preis von 241.000 Euro an den Investor SR Projektbau GmbH zu verkaufen.
Die Entwicklung des Grundstücks hat gemäß den Vorgaben des Gemeinderats und in Zusammenarbeit  mit der Verwaltung und dem zuständigen Stadtplaner (Büro fsp in Freiburg) zu erfolgen. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer vertritt nach wie vor die Meinung, dass die Stadt hier selbst als Bauträger auftreten sollte. Darüber hinaus hätte der Grundstücksverkauf auch ausgeschrieben werden können. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Gemeinderat den Wunsch nach einem lokalen Investor geäußert hatte. Bei einer Ausschreibung hätte man eine Beteiligung auswärtiger Investoren nicht verhindern können.
Stadtrat Schröder bedauert, dass das vorhandene Gebäude Friedrichstraße 16 nicht schon jetzt in die Planung miteinbezogen wurde. Bauamtsleiter Steinebrunner teilt mit, dass eine getrennte Entwicklung der beiden Grundstücke problemlos möglich ist.
Stadtrat Schröder will wissen, warum hier ein Stadtplaner benötigt wird. Bauamtsleiter erwähnt, dass zur genauen Festlegung ein städtebaurechtliches Konzept notwendig ist.
Stadträtin Thoma-Garbe sieht einen baulichen Bedarf, welcher zum Abschluss gebracht werden sollte.
Stadtrat Knobel vertritt die Meinung, dass alles für einen Verkauf spricht, da der Bauträger auf örtliche Handwerker setzt.
Stadtrat Lais stellt aufgrund fehlender neuer Argumente den Antrag auf Abstimmung.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück  Flst.Nr. 258 zum Preis von 241.000 Euro an den Investor SR Projektbau GmbH zu verkaufen.
Die Entwicklung des Grundstücks hat gemäß den Vorgaben des Gemeinderats und in Zusammenarbeit  mit der Verwaltung und dem zuständigen Stadtplaner (Büro fsp in Freiburg) zu erfolgen. 
Abstimmungsergebnis: 8 Jastimmen, 3 Neinstimmen (Stadträte Münzer, Prekur, Schröder). 

Dokumente
Download Brief an Investoren 2016-12-22.pdf
Download Zusage SR Projektbau.pdf
Download Absage_Lais.pdf
Download Wohnpark-Brief-Schelshorn.pdf
Download Absage_Baugenossenschaft.pdf

zum Seitenanfang

6. Beschluss des Haushaltsplanes 2017 mit Haushaltssatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald und des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 6

Sachverhalt

Die Beratung der Planentwürfe fand in der öffentlichen Sitzung am 19.12.2016 statt. Die angesprochenen Änderungen wurden in den Anlagen zum Plan berichtigt. Weitere Änderungen haben sich nicht ergeben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Ein weiterer Diskussionsbedarf wird nicht festgestellt.

Beschluss:

Haushaltssatzung 2017

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009 beschließt der Gemeinderat  die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.        im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
7.512.730
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
7.495.730
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
17.000
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
178.850
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
178.850
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
195.850

2.        im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.189.900
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.270.060
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-80.160
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
501.500
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.258.050
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-756.550
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-836.710
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
273.650
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-273.650
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.110.360


§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 0 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.        für die Grundsteuer
       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                320 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                   400 v.H.
der Steuermessbeträge

2.        für die Gewerbesteuer auf                                                                               340 v.H.
der Steuermessbeträge.

Wirtschaftsplan 2017

Aufgrund von §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Ge­meindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009 setzt der Gemeinderat den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt fest:
§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1.        im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
245.910
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
244.750
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus
1.1. und 1.2) von
1.160

2.        im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
612.860
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
609.350
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbetrag des Vermögensplans für das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
3.510
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
0
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
3.510
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf; Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 528.450 €.
§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 €.

Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download 2017_01_16_Geamthaushalt_Kernhaushalt_Eigenbetrieb.pdf

zum Seitenanfang

7. Freibad Schönau im Schwarzwald - Saison 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Festsetzung der Öffnungszeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 7.1

Sachverhalt

Für die Badesaison 2017 werden im Freibad Schönau folgende Saisonzeiten festgelegt:

Vorsaison:                13.05.2017 bis 31.05.2017
Hauptsaison:                01.06.2017 bis 31.08.2017
Nachsaison:                01.09.2017 bis 11.09.2017

Dabei gelten folgende Öffnungszeiten:

Monat
Öffnungszeit
Frühschwimmen
Einlassende
Mai 2017
10.00 bis 19.00 Uhr
nein
18.30 Uhr
Juni 2017
  9.00 bis 20.00 Uhr
ja
19.30 Uhr
Juli 2017
  9.00 bis 20.00 Uhr
ja
19.30 Uhr
August 2017
  9.00 bis 20.00 Uhr
ja
19.30 Uhr
September 2017
10.00 bis 19.00 Uhr
nein
18.30 Uhr

Frühschwimmen:
Vom 01.06.2017 bis einschließlich 31.08.2017 (Hauptsaison) wird jeden Mittwoch die Möglichkeit des Frühschwimmens angeboten. An diesen Tagen wird das Bad bereits um 7.00 Uhr geöffnet.

Schlechtwetterregelung:
Sollte die Temperatur um 12.30 Uhr den Wert von 18 Grad unterschreiten, wird das Bad um 13.00 Uhr geschlossen und dann nochmals von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Die Wetterdaten können unter http://www.schoenau-im-schwarzwald.de/pb/,Lde/505228.html
? Stadtinfo ?  Wetterdaten / Webcam abgerufen werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass die Öffnungszeiten denen des Vorjahres entsprechen.
Auf Anfrage von Stadträtin Prekur weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Gastronomie bereits früher öffnen wird. Der Vertrag mit dem Betreiber wurde auf 6 Monate abgeschlossen. Die Abwicklung des Minigolfbetriebes dagegen muss noch geklärt werden.

Beschluss:
Die Festsetzung der Öffnungszeit en des Freibads Schönau werden vom Gemeinderat wie vorgeschlagen einstimmig beschlossen.

zum Seitenanfang

7.2. Festsetzung der Benutzungsentgelte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 7.2

Sachverhalt

Die Öffnung des Freibads ist am Samstag, den 13.05.2017 vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, für die Saison 2017 die gleichen Preise wie für die Saison 2016 zu erheben. Es wird auf das angefügte Gebührenblatt verwiesen, aus dem sämtliche Kartenarten und Kategorien ersichtlich sind.
Folgende Änderungen gegenüber der Saison 2016 sind vorgesehen:

?        Einführung einer Tageskarte; die zum mehrmaligen Eintritt (am Tag des Erwerbs) berechtigt.
?        Reduzierung der Leihgebühr für einen Liegestuhl von 20 € auf 10 €.

Der Verkauf der Eintrittskarten für das Freibad erfolgt ausschließlich an der Freibadkasse in der Zeit vom 13.05.2017 bis zur Schließung des Bades. Der letzte Öffnungstag ist am 11.09.2017 geplant.

Die Minigolfanlage wird ab der Saison 2017 von der Stadt Schönau im Schwarzwald in Eigenregie betrieben. Die Ausgabe der Schläger und Bälle erfolgt an der Freibadkasse durch das städtische Personal. Für die Minigolfanlage gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für das Freibad (Ausnahme: mittwochs in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist die Minigolfanlage geschlossen, da die Freibadkasse nicht besetzt ist). Auch die Minigolfanlage öffnet am 13.05.2017.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem oben angeführten Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2017 wie vorgeschlagen fest.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erwähnt, dass auch hier im Vergleich zum Vorjahr, mit Ausnahme der Einführung einer Tageskarte und der Reduzierung der Kaution für einen Liegestuhl von 20 auf 10 Euro, keine Änderung vorgenommen wurden.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem oben angeführten Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2017 wie vorgeschlagen fest.
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Gebührentarif 2017 Freibad Schönau_Vorlage Gemeinderat.pdf

zum Seitenanfang

7.3. Festsetzung der Vorverkaufspreise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 7.3

Sachverhalt

Die Öffnung des Freibads Schönau im Schwarzwald ist am 13.05.2017 vorgesehen. Der Vorverkauf der Saisonkarten soll zwei Monate vor Öffnung des Freibads beginnen. Deshalb findet in der Zeit vom 13.03.2017 bis einschließlich 03.05.2017 im Rathaus der Stadt Schönau im Schwarzwald der Vorverkauf der Saisonkarten 2017 statt. Im Vorverkauf werden nur Saisonkarten angeboten. Die genauen Verkaufszeiten werden durch die Verwaltung festgelegt und entsprechend veröffentlicht. Bezugsberechtigt sind ausschließlich Einwohner der Gemeinden, welche sich durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung an den Betriebskosten des Freibads Schönau im Schwarzwald beteiligen. Auf § 4 der aktuell gültigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird verwiesen.

Vorverkaufspreise 2017:
Freibad
Saisonkarte
Kinder & Jugendliche (6-15 Jahre)
sowie jeweils mit Ausweis (Höchstalter: 25 Jahre):
?        Schüler
?        Auszubildende
?        Studenten
?        BFD- und FWD-Leistende
?        Schwerbehinderte (ohne Höchstalter) ¹
45,00 €
Ab 16 Jahren
75,00 €
Familien
Die Karte gilt für folgende im selben Haushalt lebende Personen:
?        Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften ohne Kinder
?        Eltern mit Kindern Jahrgang 1999 und jünger
?        Alleinerziehende mit Kindern Jahrgang 1999 und jünger
135,00 €

¹        Begleitpersonen von Schwerbehinderten haben die Möglichkeit eine ermäßigte Saisonkarte (Kinder- und Jugendtarif) zu erwerben. Diese Regelung gilt allerdings nur bei gleichzeitigem Erwerb einer Saisonkarte durch den begleitungsbedürftigen Behinderten.        

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem oben angeführten Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Vorverkaufspreise für die Saison 2017 wie vorgeschlagen fest.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auch die Vorverkaufspreise entsprechen den Ansätzen aus dem Vorjahr.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem oben angeführten Vorschlag der Verwaltung zu und setzt die Vorverkaufspreise für die Saison 2017 wie vorgeschlagen fest. Einstimmiger Beschluss.

zum Seitenanfang

8. Satzung zur Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 8

Sachverhalt

In der Feuerwehrentschädigungssatzung hat bislang eine Regelung gefehlt, die eine Entschädigung für die Teilnahme an Lehrgängen für die Fälle vorsieht, in denen von den Lehrgangsteilnehmern Urlaub eingebracht wird.
Mit der vorliegenden Änderungssatzung soll diese Lücke geschlossen werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der vorliegenden Änderungssatzung zu.
Die Satzung tritt am 01.02.2017 in Kraft.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass früher eine pauschale Entschädigung von 100 DM bezahlt wurde. Diese wurde mit der Euroumstellung auf 51 Euro festgesetzt und bis heute nicht angepasst. Als Vergleich wird die Gemeinde Steinen angeführt, welcher ebenfalls den jetzt vorgeschlagenen Entschädigungssatz von 100 Euro bezahlt. Bei einer Freistellung durch den Unternehmer müssten höhere Kosten bezahlt werden. 






Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der nachfolgenden Satzung:

Stadt Schönau im Schwarzwald

Satzung zur Änderung der
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der
Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrentschädigungssatzung) vom 04.11.2013

Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald am 16. Januar 2017 folgende Satzung beschlossen:

I.

Bei § 2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge wird folgender Absatz eingefügt.

(5) Werden von den Lehrgangsteilnehmern für Tageslehrgänge (z.B. Gruppen- und Zugführerlehrgänge an der Landesfeuerwehrschule Bruchsal) Ferientage oder Überzeitkompensation eingebracht, so erhalten sie eine pauschaler Entschädigung von 100,00 € pro Tag.

II.

Diese Satzung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.


Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Schönau geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Download Änderungssatzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen.pdf

zum Seitenanfang

9. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. Leitung der Agendagruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 9.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass Stadträtin Susanne S chindler die Leitung der Agendagruppe übernehmen wird. Am 24.01.2017 findet hierzu um 19:00 Uhr im Gasthaus Vier Löwen ein erstes Treffen statt. Er wünscht ihr viel Erfolg in dieser Tätigkeit.

zum Seitenanfang

9.2. Verlängerung der Belchen-Seilbahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Als Tischvorlage haben die Stadträte den Entwurf eines Schreibens an den Gemeinderat der Gemeinde Schönenberg zum Thema Verlängerung der Belchen-Seilbahn erhalten. Mit diesem Schreiben soll seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald die dringende Bitte an den Gemeinderat Schönenberg gerichtet werden, dass von einer Bürgerinitiative eingereichte Bürgerbegehren zuzulassen und ein Bürgerentscheid durchzuführen. Die Bitte wird damit begründet, dass die Belchen-Seilbahn GmbH & Co. KG für das weitere Vorgehen eine klare Entscheidung benötigt, da weitere Planungsschritte mit Kosten von rund 100.000 Euro verbunden sind. Auch für die Stadt und den Gemeindeverwaltungsverband ist eine Entscheidung wichtig, da in unmittelbarer Nähe des Buchenbrandparkplatzes (geplanter Standort der Talstation) mit der Hallensanierung bzw. dem Hallenneubau eine weitere Baumaßnahme ansteht, mit der eine Überplanung des dortigen Bereichs einhergehen wird. Der Entwurf wird vom Gemeinderat einstimmig befürwortet.

zum Seitenanfang

9.3. Verabschiedung Schwesterkonvent

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 9.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erinnert an die Verabschiedung des Schwesternkonvents, welcher am 22.01.2017 im Bürgersaal stattfindet. Die Teilnahme seitens der Stadträte wird abgefragt

zum Seitenanfang

9.4. Informationsveranstaltung Buchenbrandhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 9.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende bittet um vollzählige Teilnahme des Gemeinderats an der Informationsveranstaltung "Sanierung Buchenbrandhalle - Hallenneubau" am 16.02.2017, 18:30 Uhr, im Bürgersaal Schönau.

zum Seitenanfang

10. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 10
zum Seitenanfang

10.1. Winterdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) 1. Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 16.01.2017 ö 10.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schlageter weist darauf hin, dass der Gehweg entlang der B 317 im Bereich der Mehrfamilienwohnhäuser "Buchenbrandstraße 8, 10 und 12" wiederholt nicht von Schnee geräumt wurde. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass die erneute Ausstellung von Bußgeldbescheiden bereits veranlasst wurde.
Stadträtin Prekur regt an, den Gehweg zu räumen und den Eigentümern die Leistung in Rechnung zu stellen. Dies ist laut Aussage des Vorsitzenden so nicht möglich. Er begründet dies mit dem Ausdruck "wer bestellt, bezahlt".
Stadtrat Schröder spricht in diesem Zusammenhang dem Werkhof Schönau ein großes Lob für die Durchführung des Winterdienstes aus.

Datenstand vom 24.01.2017 11:05 Uhr