Mensa Gymnasium - Anpassung der Essenspreise zum 01.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 19.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.09.2022 ö 6

Sachverhalt

Ab Oktober 2010 wird die Mensa des Gymnasiums Schönau von der Stadt Schönau im Schwarzwald in Eigenregie betrieben. Während in der Zeit von Oktober 2010 bis einschließlich 03.02.2011 das Essen vom Altenheim Todtnau geliefert wurde, wird seit dem 07.02.2011 die Mensa als Frischeküche mit eigenem Personal betrieben. Das vom Altenheim Todtnau gelieferte Essen wurde für 4,30 € verkauft und ab dem 07.02.2011 betrug der Preis für ein Schüler-Mittagessen 4,00 €. Der aktuelle Preis für ein Schüler-Mittagessen liegt bei 4,20 € (seit 01.09.2018).

Ziel der Stadt ist es, dass die Personalkosten, der Materialeinkauf und die allgemeinen Sachkosten (Beschaffungen, Unterhaltungskosten, Kleidung, Verbrauchsmittel, Reisekosten) durch die Verkaufserlöse, Aktionen wie Schulfest und Mensadiner sowie Spenden gedeckt werden (Abrechnungskreis 1). Die weiteren Kosten wie Gebäudeunterhaltung, Abschreibungen, Investitionen (Geräte), Verwaltungskosten und Zusatzkosten LEO (Abrechnungssystem) werden zu 100 % von der Stadt Schönau im Schwarzwald getragen.

Dieses Ziel konnte in den letzten Jahren nicht erreicht werden.

Abrechnungs-
kreis 1
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Ergebnis
Hochrechnung

2018
2019
2020
2021
2022
Summe Erträge:
93.549,40 €
98.435,39 €
49.761,05 €
24.515,95 €
88.900,00 € 
Summe Aufwendungen:
96.108,96 €
105.396,70 €
81.410,00 €
55.644,69 €
108.600,00 € 
Ergebnis Budget (im Kalenderjahr):
-2.559,56 €
-6.961,31 €
-31.648,95 €
-31.128,74 €
-19.700,00 €

Aufgrund der Corona-Pandemie ergaben sich in den Jahren 2020 und 2021 Defizite von über 31.000,00 €. Nach der aktuellen Hochrechnung würde sich auch in 2022 ein Defizit von rund 20.000,00 € ergeben, sodass sich der Abrechnungskreis 1 lange nicht selbst deckt.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Verkaufspreis für ein Schüler-Mittagessen seit dem 01.09.2018 unverändert bei 4,20 € liegt. Sämtliche Tariferhöhungen und Preissteigerungen der Lieferanten wurden nicht weitergeben.

Der Zuschussbedarf je Essen verteilt sich wie folgt auf die Jahre ab 2018:
Zuschussbedarf je Essen
Jahr
Jahr
Jahr
Jahr
Hoch-rechnung

2018
2019
2020
2021
2022
ungedeckter Aufwand
-2.559,56 €
-6.961,31 €
-31.648,95 €
-31.128,74 €
-19.700,00 €
Anzahl Mittagessen
10.984
11.209
6.092
4.662
10.200
Zuschussbedarf 
-0,23 €
-0,62 €
-5,20 €
-6,68 €
-1,93 €

Es ist deutlich erkennbar, dass der Zuschussbedarf in den beiden Jahren der Corona-Pandemie rapide gestiegen ist, dies liegt natürlich zusätzlich auch an den geringeren Essenszahlen. Aber auch bei der Hochrechnung für 2022 muss man mit einem deutlich höheren Zuschussbedarf als noch in 2019 rechnen.

Allein der Verbraucherpreisindex ist seit der letzten Erhöhung zum 01.09.2018 um 16,00 % gestiegen, dies würde eine Erhöhung von 0,70 € entsprechen.

Ohne Spenden würde sich der Zuschussbedarf je Schüler-Mittagessen weiter erhöhen: 

Unterstützung Spenden je Essen
Jahr
Jahr
Jahr
Jahr
Hoch-rechnung

2018
2019
2020
2021
2022
Spenden
7.650,00 €
7.900,00 €
6.900,00 €
11.900,00 €
6.900,00 €
Anzahl Mittagessen (Schüler)
9.575
9.632
5.193
4.224
9.300
Unterstützung
0,80 €
0,82 €
1,33 €
2,82 €
0,74 €


Deshalb schlägt die Verwaltung eine Erhöhung des Essenspreises für ein Mittagessen von mindestens 0,60 € je Essen vor. Dies ist aus dem geschilderten Sachverhalt geboten und erscheint sozial auch vertretbar. 

Folgende Essenspreise würden dementsprechend festgelegt werden:

Schüler-Mittagessen                4,80 €
Lehrer-Mittagessen                        6,60 €
Referendar-Mittagessen                5,60 €

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Preis für ein Mittagessen ab dem 01.10.2022 um mindestens 0,60 € zu erhöhen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Bei rund 10.200 Mittagessen und einer Erhöhung von 0,60 € reduziert sich das Defizit des Abrechnungskreises 1 der Mensa um 6.120,00 €.

Rechtslage

§ 78 GemO – Grundsätze der Erzielung von Erträgen
  1. soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für Ihre Leistungen
  2. im Übrigen aus Steuern

Vortrag/Diskussionsverlauf

Mittels einer Präsentation wird der Sachverhalt der Sitzungsvorlage von Rechnungsamtsleiterin Wagner vorgetragen und ausführlich erläutert. 
(Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt).

Der Vorsitzende erklärt, dass die Essenspreise entsprechend der Preiserhöhung für die Mensa-Essen der Gemeinschaftsschule angehoben werden sollen. Ziel sei es eigentlich gewesen, die Kosten für den Abrechnungskreis 1 durch Verkaufserlöse, Aktionen und Spenden zu decken. Dies werde jedoch nach wie vor nicht erreicht, weshalb die vorgeschlagene Essenspreiserhöhung gerechtfertigt sei.

Dies wird im Gremium allgemein so gesehen. Stadtrat Schröder ist auch hier der Ansicht, dass der Essenspreis für die Lehrer auf 7,60 € erhöht werden sollte.
Stadtrat Gierth möchte wissen, wieviel Prozent der Schülerinnen und Schüler das Mensa-Essen am Gymnasium in Anspruch nehmen. Rechnungsamtsleiterin Wagner erklärt, dass sie diese Zahl momentan nicht greifbar habe, diese aber gerne nachliefere.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Preis für ein Mittagessen ab dem 01.10.2022 um 0,60 € zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Präsentation_Anpassung_Essenspreise (.pdf)

Datenstand vom 06.10.2022 09:12 Uhr