Freibad Schönau - Änderung Badeordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Die Verwaltung hat Änderungen an der Badeordnung des Freibades Schönau, welche am 02.03.2020 in der Gemeinderatsitzung beschlossen wurde, vorgenommen. Die geänderte Badeordnung liegt als Anlage bei. 

Folgende Änderungen werden dem Gemeinderat vorgeschlagen: 
  • Die Muster-Badeordnung wurde aufgrund eines rechtlichen Entscheids geändert. Die Änderung wurde in § 2 Satz 2 aufgenommen.
  • Aufgrund der erhöhten Nachfrage von Eltern wurde § 6 Absatz 7 bezüglich Übungsschwimmen mit Erziehungsberechtigten ohne Schwimmflügel hinzugefügt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagenen Änderungen der Badeordnung des Freibades Schönau.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zur Sitzungsvorlage werden vom Vorsitzenden ergänzende Erläuterungen gegeben. Über die Anregung der Zuhörerin aus der heutigen Fragestunde, die Wörter „ohne Schwimmflügel“ in § 6 Nr. 7 der zu ändernden Badeordnung zu streichen, könne in der nachfolgenden Aussprache gerne diskutiert werden.

Stadtrat Anschütz hält grundlegend fest, dass der Bademeister dafür verantwortlich sei, die Bestimmungen der Badeordnung einzuhalten und diese ordnungsgemäß umzusetzen. Aus diesem Grund müsse der Bademeister für den Fall ungerechtfertigter Kritik auch öffentlich in Schutz genommen werden. Die von der Verwaltung in § 6 Nr. 7 vorgeschlagene Ergänzung der Badeordnung halte er für gut und richtig. Er werde dieser Änderung zustimmen. Die grundsätzliche Regelung, dass Kinder, welche nicht schwimmen können, im Nichtschwimmerbecken Schwimmflügel tragen müssen, sei ebenso richtig. Denn nur mit Schwimmflügeln sei gewährleistet, dass die Kinder den Kopf über Wasser halten können. Bei anderen Schwimmhilfen wie z. B. Schwimmgürteln oder Schwimmbrettern sei dies dagegen weniger gewährleistet.

Stadtrat Locker schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an. Der Verwaltung gehe es darum, das Übungsschwimmen mit der Änderung der Badeordnung ins Ermessen der Badeaufsicht zu geben, weshalb er die Ergänzung der Badeordnung in § 7 als guten Kompromiss erachte.

Stadtrat Gierth spricht sich ebenfalls für die vorgeschlagene Änderung aus und ergänzt, dass die Badeaufsicht bei einem stark besuchten Bad bereits außerordentlich gefordert sei. So müsse immer wieder festgestellt werden, dass Eltern die Aufsichtspflicht über ihre Kinder vernachlässigen und diese - obwohl sie nicht schwimmen können - alleine ins Wasser lassen.
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagenen Änderungen der Badeordnung des Freibades Schönau.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 28.07.2022 16:23 Uhr