Beratung der Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 21.07.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 21.07.2022 liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 24.03.2022 bekannt gegeben. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden, Bauamtsleiter Wunderle und Rechnungsamtsleiterin Wagner eingehend erläutert.

Zu TOP 3 „Abbruch alte Mehrzweckhalle, Vergabe von Ingenieurleistungen“ wird von Stadträtin Münzer gefragt, ob die Möglichkeit geprüft worden sei, die Halle als Parkgarage zu nutzen.
Der Vorsitzende erwidert, dass bezüglich dieser Nutzungsänderung erste Stellungnahmen der Fachbüros (Statik, Architektur) vorliegen würden. Demzufolge erscheint die wirtschaftliche Umsetzung der Buchenbrandhalle als Garage mehr als fraglich.

Zu TOP 5 „Buchenbrandkindergarten, Kindergarten Utzenfluh und Naturkindergarten, Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 erklärt Stadtrat Schröder, dass er aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die vorgeschlagenen Erhöhungen stimmen werde.

Zu TOP 6 „Verbandswerkhof, Grundsatzentscheidung der Verbandsgemeinden“ wird von Stadträtin Münzer auf die voraussichtliche Erhöhung der Wassergebühr für die Stadt verwiesen, falls die Wasserversorgung zukünftig gemeinsam für alle Verbandsgemeinden betrieben werden sollte.
Der Vorsitzende bestätigt, dass eine Teuerung eintreten könnte, dies aber zwangsläufig nicht der Fall sein müsse. Das Wasser sei mithin das höchste Gut, weshalb es gelte, mit einem größeren Wasserverbund die ordnungsgemäße und haftungsrechtlich sichere Versorgung der Einwohner*innen mit Wasser sicherzustellen. Dabei sei es bei einem gemeinsamen Verbund durchaus möglich, die Wassergebühren für jede der beteiligten Gemeinden weiterhin gesondert festzusetzen. Bei einem gemeinsamen Wasserpreis für alle neun Verbandsgemeinden würden sich nach einer Berechnung des Rechnungsamtes die Gebühr für Schönau um 1 Euro pro Kubikmeter erhöhen. Für andere Gemeinden könnten dagegen der Wasserpreis etwas niedriger sein. Genau diese Solidarität sei der Grundgedanke des Verbandes.

Stadtrat Dr. Sladek stört sich daran, die Diskussion um den gemeinsamen Werkhof von einzelnen Zahlen abhängig zu machen, was er für kleinkariert halte. Vielmehr gehe es um die grundsätzliche Entscheidung, ob man einen gemeinsamen Werkhof will oder diesen nicht will. Sollte dagegen weiter über einzelne Zahlen kontrovers diskutiert werden, werde dies den Verband zerreißen mit der Folge, dass es schnell zu einer Zwangseingemeindung bzw. Verbandsgemeinde kommen könnte. Eine Konstellation wie beim Freibad, an dem sich nicht alle Verbandsgemeinden beteiligten, dürfe es nicht mehr geben.

Für den Vorsitzenden steht die grundsätzliche Entscheidung ebenfalls eindeutig im Vordergrund. Er möchte deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt - neben dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Vertagung - schon heute das Meinungsbild des Gremiums zum gemeinsamen Werkhof mit einem gesonderten Beschluss einholen. Dem wird nicht widersprochen.



 

Beschluss 1

Den zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 6, und 7 vorgesehenen Beschlussvorschlägen wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Dem zu Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Beschlussvorschlag wird seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimme von Stadtrat Schröder).

Beschluss 3

Zur Einrichtung des gemeinsamen Werkhofs wird vom Gemeinderat folgender Grundsatzbeschluss gefasst:

  1. Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird sich an der Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Verbandswerkhofes als Eigenbetrieb „Technische Dienste“ mit den Betriebszweigen Werkhof, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beteiligen.
  2. Der Aufbau des gemeinsamen Verbandswerkhofes erfolgt an zentraler Stelle in Schönau im Schwarzwald (ehem. Willig-Areal). Eine Außenstelle wird nicht eingerichtet.
  3. Dieser Beschluss gilt nur unter dem Vorbehalt, dass alle neuen Verbandsgemeinden ihre Zustimmung zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Verbandswerkhofes erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
BV_2022-07-21_ÖS Neu (.pdf)

Datenstand vom 28.07.2022 16:23 Uhr