Vergabe von Arbeiten und Lieferungen durch den Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 26.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 11.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer spricht nochmals die unter TOP 10.1 der heutigen Sitzung aufgelisteten Arbeitsvergaben des Bürgermeisters für die Sanierung des Hauses Friedrichstraße 16 an. Sie sei davon ausgegangen, dass vom Bürgermeister einzelne Arbeiten für eine Maßnahme nur bis zu einer Gesamtsumme von 50.000 € vergeben werden können.
Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass dies nicht zutreffe. Nach § 5 Abs. 2, Ziffer 13, der Hauptsatzung sei dem Bürgermeisters dauernd die Aufgabe übertragen, Arbeiten bis zu einem Betrag von 50.000 € im Einzelfall - also pro Gewerk - zu vergeben. Bei Vergaben ab 10.000 € bestehe eine Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat.

Datenstand vom 04.08.2021 07:51 Uhr